11.03.2021

Hier bekommen Neugründer kostenlos eine solide Rechtsberatung

Die österreichischen Notare erweitern ihr kostenloses Erstberatungs-Angebot für Unternehmensgründer und Startups. Das ist im neuen Gründerpaket enthalten.
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Mit dem Gründerpaket bieten die österreichischen Notare nun eine erweiterte Rechtsberatung für Neugründer
Mit dem Gründerpaket bieten die österreichischen Notare nun eine erweiterte Rechtsberatung für Neugründer (c) Adobe Stock - itchaznong
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In rechtlicher Hinsicht schon ganz am Anfang alle Eventualitäten zu bedenken stellt für Neugründer eine oft nicht bewältigbare Herausforderung dar. Die Folge: Die einen ziehen Musterverträge heran, die nicht wirklich passen und später, etwa im Streitfall, häufig gravierende Probleme verursachen. Die anderen zahlen unnötig viel Geld für ihre Rechtsberatung. Dabei gibt es in Österreich ein kostenloses Erstberatungs-Angebot für Gründer, das jetzt noch deutlich erweitert wurde: Die heimischen Notare präsentierten nun ihr neues Gründerpaket.

Neues Gründerpaket: “gemeinsam nach maßgeschneiderten Lösungen suchen”

“Es geht darum, gemeinsam nach maßgeschneiderten Lösungen zu suchen, die Bestand haben, die keinen Partner übervorteilen und die formal und inhaltlich einwandfrei sind”, erklärt Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer, ÖNK. Als unparteiische Instanz beuge man gemeinsam mit den Gründern bzw. Gründer-Teams späteren Streitigkeiten vor, die oft mit hohen Folgekosten verbunden seien. “Nur wer schon bei der Unternehmensgründung über – zugegebenermaßen – auch schwierige oder unangenehme Dinge spricht, ist besser gewappnet”, so der ÖNK-Präsident.

Video-Talk: ÖNK-Präsident Michael Umfahrer zum neuen Gründerpaket

Das Gründerpaket der Notare basiert auf einem dreistufigen Beratungskonzept, um die wesentlichen Fragen in den unterschiedlichen Unternehmensstadien klären und prüfen zu können. Im Rahmen der nun erweiterten kostenlosen Erstberatung soll die jeweilige Aufgabenstellung geklärt werden. Darüberhinausgehende Beratungsgespräche bzw. notarielle Dienstleistungen können dabei festgelegt werden. Maria Thierrichter, die als Notarsubstitutin in Wien häufig auch Startups in der Gründungsphase betreut, nennt die wichtigsten Fragen für die Gründung:

First Step: 10-Punkte-Checkliste der Gründung

Im ersten Schritt kläre sie in der Rechtsberatung folgende zehn Punkte mit Neugründern ab, erklärt Thierrichter:

  1. Gesellschaftsform: Welche Gesellschaftsform ist die passende für meine Geschäftsidee? Ein Ein-Personen-Unternehmen, eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft wie z.B. eine GmbH?
  2. Firmenwortlaut: Was muss ich bei der Wahl des Firmenwortlautes beachten?
  3. Firmensitz: Kann der Sitz meines Unternehmens auch zuhause sein? Wie kompliziert und kostspielig ist es, die Adresse/den Sitz der Gesellschaft wieder zu ändern?
  4. Stammkapital: Wie viel Stammkapital brauche ich? Was ist die Gründungsprivilegierung?
  5. Gesellschaftsvertrag: Brauche ich einen individuellen Gesellschaftsvertrag? Was kann ich darin regeln?
  6. Persönliche Haftung: Hafte ich als Gründer persönlich?
  7. Aufgriffsrechte: Was sind Aufgriffsrechte? Welche Konsequenzen haben sie?
  8. Kapitalerhöhung: Was muss ich als Gründer über Kapitalerhöhung wissen?
  9. Kosten: Was kostet die Gründung eines Unternehmens?
  10. Gründung: Wie gründe ich? Kann ich auch digital gründen? Wie lange dauert die Gründung?

Second Step: 7-Punkte-Checkliste für Wachstum und Krisen

Um Problemen in der Wachstums- und Expansionsphase vorzubeugen, sollten weitere sieben Fragen beantwortet werden, so die Notarsubstitutin:

  1. Veräußerung von Geschäftsanteilen: Was bedeutet Vinkulierung? Wann macht eine Vinkulierung Sinn?
  2. Absicherung: Wie kann ich mich als Gründer bei Abtretungen schützen?
  3. Ausstieg / Verkauf des Unternehmens oder von Unternehmensanteilen: Was muss ich beachten? Was sind Tag-Along- und Drag-Along-Rechte?
  4. Inwieweit kann ich von Put-Optionen und/oder Call-Optionen profitieren?
  5. Investor: Welche Rechte und Pflichten hat ein Investor?
  6. Mitarbeiterbeteiligung: Wie funktioniert eine Mitarbeiterbeteiligung? Was muss ich bedenken?
  7. Insolvenzrecht: Welche Themen können in der Insolvenz relevant werden (z.B. Einlagenrückgewähr)?

Third Step: 2-Faktoren-Check für ein solides Unternehmen

Auch laufend gelte es schließlich, die großen Fragen im Blick zu behalten. “Kreativität und wirtschaftliches Unternehmertum können sich gut entfalten, wenn das Fundament rechtlich zuverlässig aufgestellt ist und regelmäßig inspiziert wird” so Thierrichter.

  1. Das solide Fundament
    • Wie gut sind die Verträge?
    • Wie rechtssicher sind die Regelungen?
  2. Corporate Housekeeping
    • Wie aktuell sind die gesellschaftsrechtlichen Unterlagen?
    • Sind Anpassungen erforderlich?

Nach der Rechtsberatung kann die Gründung sehr schnell gehen

Es sind also viele, teilweise komplexe, rechtliche Fragen zu beantworten – gerade für junge Gründer ist das ohne passende Rechtsberatung kaum zu stemmen. Und Michael Umfahrer gibt zudem zu bedenken: “Wer ein Unternehmen gründen möchte, will seine Geschäftsidee umsetzen und sich nicht mehr als unbedingt nötig mit Formalitäten beschäftigen”.

Sind dann aber einmal alle Punkte geklärt, kann es mit der Unternehmensgründung – egal ob analog oder digital – sehr schnell gehen. Der Notar kann dabei neben der Beratung in der Vorbereitungsphase auch die Errichtung und Beurkundung aller Verträge, die mit einer Gründung verbunden sein können, übernehmen. Er kann die Steuernummer beim Finanzamt beantragen, alle Unterlagen beim Firmenbuchgericht einreichen und die ordnungsgemäße Eintragung überprüfen. “Sobald Konsens über den Gesellschaftsvertrag erzielt ist, kann eine Gesellschaft in drei bis fünf Tagen gegründet sein”, so der ÖNK-Präsident.

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Analyser, CSRD, EU-Taxonomie
(c) - PwC Österreich -Das Konsortium des Projekts "Analyser" beim Kick-Off.

Die Regeln der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die in den kommenden Jahren sukzessive schlagend werden, bedeuten für zahlreiche österreichische Unternehmen eine Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Bei vielen von diesen – auch jene, die freiwillig schon früher als erforderlich mit der Umsetzung starten – werden Schwierigkeiten erwartet, die Anforderungen zu erfüllen, da insbesondere KMU nicht über ausreichend Kapazitäten für interne Nachhaltigkeitsabteilungen verfügen würden.

CSRD und Taxonomie

Dies gilt im Besonderen für die EU-Taxonomie, die ergänzend zur CSRD anzuwenden ist. Gemäß ihr müssen die wirtschaftlichen Aktivitäten eines Unternehmens als nachhaltig oder nicht-nachhaltig deklariert werden.

Die Verordnung umfasst umfangreiche und detaillierte Kriterien, die für Ungeübte nicht leicht zu verstehen sind. Deshalb will in einem kürzlich gestarteten Forschungsprojekt namens “AI Enabled Sustainability Jurisdiction Demonstrator” (Analyser) ein Forschungskonsortium KI-basierte Module entwickeln. Die sollen es auch ungeschulten Anwenderinnen und Anwendern ermöglichen, die gesetzlichen Meldepflichten zu erfüllen. So soll eine Erleichterung für Unternehmen erzielt werden.

“Das oberste Ziel unseres Projekts ist es, die Zahl der KMU zu erhöhen, die selbstständig in der Lage sind, die EU-Taxonomie in guter Qualität zu berichten”, erklärt Maximilian Nowak, der das Projekt bei Fraunhofer Austria leitet.

Das Konsortium

Das Konsortium, bestehend aus Fraunhofer Austria, Universität Innsbruck, Technischer Universität (TU) Wien, Leiwand AI, PwC Wirtschaftsprüfgesellschaft, der Wirtschaftsagentur Niederösterreich ecoplus, Murexin und Lithoz wird dafür Teile des Prozesses mithilfe von Künstlicher Intelligenz automatisieren. Ein Chatbot, der auf einem eigens kreierten Sprachmodell beruht, soll mit den Anwenderinnen und Anwendern im Dialog stehen und sicherstellen, dass alle benötigten Dokumente vorliegen.

Es sind nämlich viele Fragen im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu klären: Welche wirtschaftlichen Aktivitäten gibt es im Unternehmen? Wie umfangreich sind diese? Welche davon sind taxonomiefähig, können also überhaupt nach den Kriterien bewertet werden?

Josef Baumüller, der von Seiten der TU Wien an dem Projekt beteiligt ist, sagt: “Es ist vielen noch nicht bewusst, wie komplex die Anforderungen zunächst an die Datenerhebung und anschließend an die Klassifizierung sind. Die Prozesslandschaft im Unternehmen muss erfasst und auf die Vorgaben der EU-Taxonomie übergeleitet werden, darüber hinaus gilt es, relevante Datenbedarfe zu identifizieren und im Sinne der Effizienz v.a. bereits vorhandene Datenbestände zu nützen.”

CSRD-Berichterstattung eine Herausforderung

Dass eine Unterstützung der Unternehmen unumgänglich ist, sagt auch Stefan Merl von der PwC Österreich GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: “Wir spüren bereits jetzt eine massive Zunahme in den Anfragen von Unternehmen, insbesondere von KMU, die sehen, dass die Erfüllung der CSRD-Berichterstattungspflichten eine große Herausforderung ist. Es führt kein Weg daran vorbei, eine automatisierte Lösung zu entwickeln, die weit über den Automatisierungsgrad bestehender Tools hinausgeht. Genau das wollen wir im Projekt ‘Analyser’ verwirklichen.”

Dabei ist essenziell, dass die im Tool eingesetzte KI fair, nachvollziehbar und korrekt arbeitet. Dafür soll Leiwand AI GmbH die nötige Expertise in das Projekt einbringen.

“In einer so kritischen Angelegenheit wie der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist es besonders wichtig, dass auch Maßnahmen hinsichtlich einer zuverlässigen und fairen KI-Lösung getroffen werden. Durch den Einsatz verschiedener Methoden rund um nachhaltige und vertrauenswürdige KI werden wir dazu beitragen, dass der ‘Analyser’ gesicherte Informationen liefert, fair in Bezug auf Bias und Diskriminierung ist und im Einklang mit dem EU AI Act steht”, sagt Mira Reisinger, Data Scientist bei Leiwand AI.

Das Projekt ist im Herbst 2024 gestartet, läuft über drei Jahre und wird durch die FFG aus Mitteln des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gefördert.

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