11.03.2021

Hier bekommen Neugründer kostenlos eine solide Rechtsberatung

Die österreichischen Notare erweitern ihr kostenloses Erstberatungs-Angebot für Unternehmensgründer und Startups. Das ist im neuen Gründerpaket enthalten.
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Mit dem Gründerpaket bieten die österreichischen Notare nun eine erweiterte Rechtsberatung für Neugründer
Mit dem Gründerpaket bieten die österreichischen Notare nun eine erweiterte Rechtsberatung für Neugründer (c) Adobe Stock - itchaznong
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In rechtlicher Hinsicht schon ganz am Anfang alle Eventualitäten zu bedenken stellt für Neugründer eine oft nicht bewältigbare Herausforderung dar. Die Folge: Die einen ziehen Musterverträge heran, die nicht wirklich passen und später, etwa im Streitfall, häufig gravierende Probleme verursachen. Die anderen zahlen unnötig viel Geld für ihre Rechtsberatung. Dabei gibt es in Österreich ein kostenloses Erstberatungs-Angebot für Gründer, das jetzt noch deutlich erweitert wurde: Die heimischen Notare präsentierten nun ihr neues Gründerpaket.

Neues Gründerpaket: „gemeinsam nach maßgeschneiderten Lösungen suchen“

„Es geht darum, gemeinsam nach maßgeschneiderten Lösungen zu suchen, die Bestand haben, die keinen Partner übervorteilen und die formal und inhaltlich einwandfrei sind“, erklärt Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer, ÖNK. Als unparteiische Instanz beuge man gemeinsam mit den Gründern bzw. Gründer-Teams späteren Streitigkeiten vor, die oft mit hohen Folgekosten verbunden seien. „Nur wer schon bei der Unternehmensgründung über – zugegebenermaßen – auch schwierige oder unangenehme Dinge spricht, ist besser gewappnet“, so der ÖNK-Präsident.

Video-Talk: ÖNK-Präsident Michael Umfahrer zum neuen Gründerpaket

Das Gründerpaket der Notare basiert auf einem dreistufigen Beratungskonzept, um die wesentlichen Fragen in den unterschiedlichen Unternehmensstadien klären und prüfen zu können. Im Rahmen der nun erweiterten kostenlosen Erstberatung soll die jeweilige Aufgabenstellung geklärt werden. Darüberhinausgehende Beratungsgespräche bzw. notarielle Dienstleistungen können dabei festgelegt werden. Maria Thierrichter, die als Notarsubstitutin in Wien häufig auch Startups in der Gründungsphase betreut, nennt die wichtigsten Fragen für die Gründung:

First Step: 10-Punkte-Checkliste der Gründung

Im ersten Schritt kläre sie in der Rechtsberatung folgende zehn Punkte mit Neugründern ab, erklärt Thierrichter:

  1. Gesellschaftsform: Welche Gesellschaftsform ist die passende für meine Geschäftsidee? Ein Ein-Personen-Unternehmen, eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft wie z.B. eine GmbH?
  2. Firmenwortlaut: Was muss ich bei der Wahl des Firmenwortlautes beachten?
  3. Firmensitz: Kann der Sitz meines Unternehmens auch zuhause sein? Wie kompliziert und kostspielig ist es, die Adresse/den Sitz der Gesellschaft wieder zu ändern?
  4. Stammkapital: Wie viel Stammkapital brauche ich? Was ist die Gründungsprivilegierung?
  5. Gesellschaftsvertrag: Brauche ich einen individuellen Gesellschaftsvertrag? Was kann ich darin regeln?
  6. Persönliche Haftung: Hafte ich als Gründer persönlich?
  7. Aufgriffsrechte: Was sind Aufgriffsrechte? Welche Konsequenzen haben sie?
  8. Kapitalerhöhung: Was muss ich als Gründer über Kapitalerhöhung wissen?
  9. Kosten: Was kostet die Gründung eines Unternehmens?
  10. Gründung: Wie gründe ich? Kann ich auch digital gründen? Wie lange dauert die Gründung?

Second Step: 7-Punkte-Checkliste für Wachstum und Krisen

Um Problemen in der Wachstums- und Expansionsphase vorzubeugen, sollten weitere sieben Fragen beantwortet werden, so die Notarsubstitutin:

  1. Veräußerung von Geschäftsanteilen: Was bedeutet Vinkulierung? Wann macht eine Vinkulierung Sinn?
  2. Absicherung: Wie kann ich mich als Gründer bei Abtretungen schützen?
  3. Ausstieg / Verkauf des Unternehmens oder von Unternehmensanteilen: Was muss ich beachten? Was sind Tag-Along- und Drag-Along-Rechte?
  4. Inwieweit kann ich von Put-Optionen und/oder Call-Optionen profitieren?
  5. Investor: Welche Rechte und Pflichten hat ein Investor?
  6. Mitarbeiterbeteiligung: Wie funktioniert eine Mitarbeiterbeteiligung? Was muss ich bedenken?
  7. Insolvenzrecht: Welche Themen können in der Insolvenz relevant werden (z.B. Einlagenrückgewähr)?

Third Step: 2-Faktoren-Check für ein solides Unternehmen

Auch laufend gelte es schließlich, die großen Fragen im Blick zu behalten. „Kreativität und wirtschaftliches Unternehmertum können sich gut entfalten, wenn das Fundament rechtlich zuverlässig aufgestellt ist und regelmäßig inspiziert wird“ so Thierrichter.

  1. Das solide Fundament
    • Wie gut sind die Verträge?
    • Wie rechtssicher sind die Regelungen?
  2. Corporate Housekeeping
    • Wie aktuell sind die gesellschaftsrechtlichen Unterlagen?
    • Sind Anpassungen erforderlich?

Nach der Rechtsberatung kann die Gründung sehr schnell gehen

Es sind also viele, teilweise komplexe, rechtliche Fragen zu beantworten – gerade für junge Gründer ist das ohne passende Rechtsberatung kaum zu stemmen. Und Michael Umfahrer gibt zudem zu bedenken: „Wer ein Unternehmen gründen möchte, will seine Geschäftsidee umsetzen und sich nicht mehr als unbedingt nötig mit Formalitäten beschäftigen“.

Sind dann aber einmal alle Punkte geklärt, kann es mit der Unternehmensgründung – egal ob analog oder digital – sehr schnell gehen. Der Notar kann dabei neben der Beratung in der Vorbereitungsphase auch die Errichtung und Beurkundung aller Verträge, die mit einer Gründung verbunden sein können, übernehmen. Er kann die Steuernummer beim Finanzamt beantragen, alle Unterlagen beim Firmenbuchgericht einreichen und die ordnungsgemäße Eintragung überprüfen. „Sobald Konsens über den Gesellschaftsvertrag erzielt ist, kann eine Gesellschaft in drei bis fünf Tagen gegründet sein“, so der ÖNK-Präsident.

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Bild: KI-generiert / Google Gemini

Die europäischen NATO-Länder werden ihre Verteidigungsausgaben in den kommenden zehn Jahren massiv erhöhen. Neben den direkten Verteidigungsausgaben, die auf 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts steigen sollen, sind weitere 1,5 Prozent des BIP für sicherheitsrelevante Investitionen vorgesehen: etwa für die Anpassung der Verkehrsinfrastruktur, für den Bevölkerungsschutz oder für Cyber- und Netzwerksicherheit. Europaweit entspricht das jährlich rund 320 Mrd. Euro.

Auch für Österreich als Nicht-NATO-Staat hat das Folgen. Legt man das 1,5-Prozent-Ziel als Referenzmaßstab zugrunde, ergibt sich ein potenzieller jährlicher Investitionsbedarf von rund 7,5 Mrd. Euro. Das geht aus der Studie „Verteidigungsrelevante Infrastruktur als Rückgrat souveräner Sicherheitsvorsorge“ von EY und der deutschen DekaBank hervor.

Jeder Euro löst 2,45 Euro aus

Die Investitionen stoßen laut Studie in den europäischen NATO-Ländern eine Produktion von insgesamt 822 Mrd. Euro pro Jahr an, 17 Mrd. Euro davon entfallen auf Österreich. Jeder investierte Euro führt demnach zu einem gesamtwirtschaftlichen Impuls von etwa 2,45 Euro. Profitieren dürften vor allem Bauunternehmen, Informations- und Kommunikationsunternehmen, Logistikfirmen sowie die Elektronik- und Elektrotechnikbranche.

Dazu kommen die Beschäftigungseffekte: Sofern die Infrastrukturinvestitionen wie vorgesehen zu ohnehin geplanten Projekten erfolgen, entstehen europaweit 4,4 Millionen Arbeitsplätze. Knapp 1,8 Millionen davon direkt in der Infrastrukturindustrie, ähnlich viele bei Zulieferern. In Österreich wären es rund 75.000 Jobs.

„Investitionen in Infrastruktur, von Mobilität über Energie bis zu Häfen, Flughäfen, Schutzräumen und Cyber-Sicherheit, bilden das Rückgrat militärischer Fähigkeiten“, sagt Axel Preiss, Partner bei EY Österreich und Defence Leader Europe. Die Effekte gingen über den Rüstungssektor hinaus: Solche Investitionen könnten die Konjunktur stärker ankurbeln als Rüstungsinvestitionen im engeren Sinn und bieten zugleich die Chance auf eine Modernisierung von Logistik, Verkehr und Energie.

Investitionsstau und knappe Kassen

Der Bedarf trifft allerdings auf strukturelle Engpässe. In Österreich wie in ganz Europa besteht bereits heute ein hoher Investitionsstau, die zugesagten Mittel müssten zusätzlich und möglichst kurzfristig aufgebracht werden.

Für Matthias Danne, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der DekaBank, führt daran kein Weg vorbei: „Der Staat wird die hohen Kosten der militärischen Infrastrukturinvestitionen nicht allein schultern können, ohne privates Kapital ist eine ausreichende Resilienz nicht erreichbar.“ Er verweist auf ÖPP-Modelle, die bei deutschen Behörden unbeliebt, international aber etabliert seien. Besonders bei Dual-Use-fähiger Infrastruktur in den Bereichen Energie, Netze, Logistik und Kommunikation ermögliche privates Kapital eine zügigere Skalierung. Auch in Österreich werde verstärkt diskutiert, wie sich privates Kapital für öffentliche Zukunftsprojekte mobilisieren lässt, ergänzt Preiss.

Als weitere Hürden nennt der EY-Partner lange Vorlaufzeiten, komplexe Genehmigungsverfahren und begrenzte kurzfristige Skalierbarkeit. Nötig seien daher beschleunigte Genehmigungen, eine koordinierte zivil-militärische Planung und eine stärkere europäische Abstimmung bei grenzüberschreitender Infrastruktur.

Was das für die heimische Szene bedeutet

Für Österreichs Technologieunternehmen trifft der erwartete Investitionsschub auf ein Feld, das sich gerade erst öffnet. Reine DefenseTech-Startups gibt es hierzulande kaum, die meisten agieren im Dual-Use-Bereich, also mit Produkten, die sich zivil wie militärisch einsetzen lassen. Genau dort setzt auch die Studie an, wenn sie Dual-Use-fähige Infrastruktur in Energie, Netzen, Logistik und Kommunikation als bevorzugtes Feld für privates Kapital nennt. Bewegung kommt zusätzlich von politischer Seite: Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer hat angekündigt, gesetzliche Hürden für die heimische Rüstungs- und DefenseTech-Branche abzubauen, unter der Bedingung, dass die Neutralität gewahrt bleibt.

Erste Finanzierungsrunden zeigen, dass das Thema auch bei Investor:innen ankommt. Das 2025 gegründete Grazer Startup GuardAero, dessen Systeme Drohnenbedrohungen an Militärfahrzeugen autonom erkennen und neutralisieren, holte sich zuletzt ein Seed-Investment im niedrigen Millionenbereich von Angels United und der Beteiligungsgesellschaft von Bernhard Klemen. Zuvor hatte das Team die „Austrian Defence Innovation Garage 2025“ gewonnen und kooperiert bei Entwicklungstests mit dem Bundesheer. Ob die von EY skizzierten Milliarden tatsächlich auch bei heimischen Startups landen, wird weniger von den Zusagen abhängen als von Genehmigungsverfahren, Vergabepraxis und der Frage, wie schnell Österreich seinen eigenen regulatorischen Rahmen nachschärft.

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