28.08.2023

Konkursmasse von Gleam verkauft: „Lager innerhalb von 8 Stunden leer“

Gleam Bikes-Gründer Mario Eibl beschreibt in einem emotionalen LinkedIn-Posting das Ergebnis der Konkursmasse-Auktion.
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Gleam Mario Eibl
Mario Eibl | (c) Gleam

Mitte Juni musste das Wiener E-Bike-Startup Gleam Insolvenz anmelden. Der Versuch, ein Sanierungsverfahren zu starten, scheiterte, wie der brutkasten berichtete. Im Zuge des darauf folgenden Konkursverfahrens, über das wir mit Gründer Mario Eibl ausführlich sprachen, wurden die physischen Assets des Unternehmens über die Plattform Aurena versteigert. Nun ist auch dieser Vorgang abgeschlossen, wie der Gründer in einem emotionalen LinkedIn-Posting beschreibt.

Weniger als 100.000 statt mehr als 600.000 Euro bei Versteigerung

„Now only the blueprint of our company remains.“, schreibt Eibl. Bei der Versteigerung seien letztlich weniger als 100.000 Euro hereingekommen – der Gründer selbst hatte den Wert der physischen Assets aus der Gleam-Fabrik mit mehr als 600.000 Euro beziffert. „All die Käufer:innen räumten das Lager in Wien innerhalb von acht Stunden leer“, so Eibl.

Eibl strebt weiterhin „Gleam 2.0“ an

Abermals betont der Gründer jedoch, dass er weiterhin einen Neustart anstrebt. „Wann und wie ein Relaunch von Gleam 2.0 stattfinden könnte, weiß nur Gott. Aber wie oben erwähnt, bleibt die Blaupause bestehen. Die Marke, das geistige Eigentum und das Know-how sind nach wie vor vorhanden, und ein Relaunch ist mit der richtigen Investitionsgröße leicht möglich. Ich bin bereit dafür“, so Eibl auf LinkedIn.

„Kundenpipeline mit einem Umsatzpotenzial von 25 Millionen Euro“

Ende Juli hatte der Gründer von drei Millionen Euro Investment gesprochen, die notwendig seien, um den Break Even zu erreichen. Zu diesem Zeitpunkt waren die Produktionsanlagen aber noch vorhanden. Die nötige Summe für einen erfolgreichen Neustart von Gleam dürfte also höher liegen. „Das Thema Elektroleichtfahrzeuge ist nach wie vor ein weltweit boomender Markt und wie bereits erwähnt, hatten wir innerhalb eines Jahres eine Kundenpipeline mit einem Umsatzpotenzial von 25 Millionen Euro, die von einer Person aufgebaut wurde“, schreibt Eibl in Richtung potenzieller Investor:innen.

Bislang rund 300 Gleam-Bikes verkauft

Bisher hatte Gleam rund 300 Räder verkauft, das aber in die ganze Welt konkret nach Deutschland, Österreich, Schweiz, Frankreich, Belgien, Niederlande, Italien, Spanien, Portugal, Tschechien, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich, Brasilien, Marokko, Türkei und Australien, wie der Gründer schreibt.


Videotipp: Mario Eibl über das Scheitern seines Startups Gleam Bikes

Mitte August hat uns Mario Eibl in einem ausführlichen Interview mehr zu den Hintergründen der Insolvenz erzählt.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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