08.08.2017

Kommentar: Warum Bitcoin nicht die 3000-Wurstsemmel-Marke knackt

Kommentar. Bitcoin knackt wahrscheinlich bald die 3000 Euro-Marke. Aber warum knackt es eigentlich nicht die 3000 Wurstsemmel-Marke? In unseren Köpfen sind Kryptowährungen momentan noch reine Spekulationsobjekte.
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(c) fotolia.com - A_Lein

Wie viel ist ein Bitcoin wert? Im Moment kann man diese Frage mit “rund 3000 Euro” beantworten – die Kryptowährung befindet sich im Allzeit-Hoch. Wer vor einer Woche einen Coin erworben hat, kann sich über ein Viertel Wertsteigerung seitdem freuen. Soweit so gut. Doch nun zur Gegenfrage: Wie viel ist ein Euro wert? Etwa 0,0003 Bitcoin? Ja, aber nicht in unseren Köpfen. Während ältere Österreicher Eurobeträge noch gerne in Schilling umrechnen (und dabei meist die Inflation, die es ohnehin gegeben hätte, nicht berücksichtigen), definieren die meisten Menschen den Wert ihrer Währung in Waren, die sie darum kaufen können. Bei einem Euro könnte das etwa eine Wurstsemmel im Supermarkt sein.

+++ Krypto-Update: Bitcoin nähert sich der 3000 Euro-Marke +++

Eigentlich geht es um Spekulation

Selbst ausgewiesene Experten, die sich hauptberuflich mit Kryptowährungen beschäftigen, geben ihren Wert im Gespräch üblicherweise in Euro oder Dollar an. Zugegeben: Vielleicht tun sie das, weil sie ihr Gegenüber nicht verwirren wollen. Vielleicht tun sie es auch, weil 3000 Wurstsemmeln oder ein gutes E-Bike keine praktische Wertangabe sind. Wahrscheinlich tun sie es jedoch, weil die Kryptowährung auch in ihren Köpfen noch nicht wirklich als Zahlungsmittel angekommen ist. Wo kann man denn auch mit ihnen bezahlen? Liest man die Threads in diversen einschlägigen Foren, kann man dann auch gut sehen, worum es bei Kryptowährungen (im Moment noch) eigentlich geht: Um Spekulation.

Spekulations-Tätigkeit trifft B2C-Ansatz

Der Tenor ist dort: “Halten, oder in andere Crypto Currencies tauschen”. Wer ein Coin für Euros verkauft könnte schließlich so enden, wie der junge Developer, der 2010 zwei Pizzen für 10.000 BTC kaufte. Das gilt natürlich nicht für jene, die ausschließlich mit Krypto-Trading ihr (Fiat-)Geld machen. Startups wie Bitpanda aus Wien, Cointed aus Kufstein oder Coinfinity aus Graz verkaufen Kryptowährungen um Euros, freuen sich über die Margen (in Euro) und reinvestieren in Coins. Sie verbinden also eine relativ klassische Spekulations-Tätigkeit mit einem B2C-Ansatz. Der Bitcoin-Besitzer von nebenan hingegen, hofft darauf, dass der Kurs weiterhin ansteigt und er dann reich ist, wenn Kryptowährungen allgemein als Zahlungsmittel üblich werden.

Redaktionstipps

Mit der Debit-Card zur Wurstsemmel

Womit wir wieder am Anfang wären. Erst wenn Kryptowährungen allgemein als Zahlungsmittel üblich werden – und noch weiß man nicht, ob das tatsächlich passiert – werden sie in den Köpfen der Menschen einen Gegenwert in Waren bekommen. (Ältere Menschen werden dann wohl in Euros umrechnen). Und trotz der Ungewissheit ist dieser Zeitpunkt möglicherweise nicht mehr allzu weit entfernt. Maßgeblichen Anteil an der Durchsetzung könnten drei Tiroler haben. Mit ihrem in Singapur ansässigen Startup TenX bringen sie bald eine Debit-Card, mit der man überall, wo Kreditkarten angenommen werden, mit ausgewählten Kryptowährungen bezahlen kann. Auch das ist natürlich so ein auf Spekulation basierendes B2C-Geschäft. Wie auch immer – vielleicht überlegen wir uns ja dann doch bald, dass ein Bitcoin 3000 Wurstsemmeln wert ist.

+++ Julian Hosp von TenX: “Zu viele Fälle, wo Token Sales missbraucht werden” +++

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Die Nachricht schlug im vergangenen Herbst in der heimischen Startup-Szene hohe Wellen: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity. Dieses betreibt seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen und gewann damit nach eigenen Angeben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer.

notarity: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In ihrer Klage führte die ÖNK mehrere Punkte an, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Zentraler Punkt war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man beim Startup bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

ÖNK argumentiert mittlerweile mit Vermittlungsverbot

Nun ist der Prozess nach drei Verhandlungen abgeschlossen. Das Urteil steht noch aus und wird im Sommer erwartet. notarity-CEO Schuster sieht seine Position jedoch bereits davor bestätigt, wie er in einer Aussendung darlegt. Mittlerweile habe auch ein von der ÖNK selbst beauftragtes Gutachten nämlich ergeben, dass es sich beim Angebot des Startups um eine Vermittlungstätigkeit handle. Nun argumentiert die Kammer aber mit einem “absoluten Vermittlungsverbot”, das Schuster als rechtlich nicht haltbar erachtet.

notarity-CEO Schuster: “Ursprüngliche Position nicht mehr haltbar”

“Die Kammer hat wohl erkannt, dass ihre ursprüngliche Position, die auf einem behaupteten Vertragsschluss zwischen dem Interessenten und notarity aufgebaut hat, nicht mehr haltbar ist. Jetzt stellt sie die Zulässigkeit der Vermittlung notarieller Dienstleistungen grundsätzlich in Frage – dabei war dieses angebliche absolute Vermittlungsverbot gar nicht Bestandteil der Urteilsbegehren der im September 2023 eingereichten Klage”, so Schuster in der Aussendung.

Die Kammer habe dieses “angebliche Vermittlungsverbot” erst danach “entdeckt”. “Da seit vielen Jahren auch andere Berufsgruppen regelmäßig mit Notariaten zusammenarbeiten und diesen dabei wohl auch unentgeltlich Klient:innen vermitteln werden, war dieser neue Standpunkt der Kammer überraschend. Ein explizites Verbot der Vermittlung wie von der ÖNK behauptet gibt es in der Notariatsordnung oder in anderen Gesetzen nicht”, so der notarity-CEO.

Gesprächsangebote abgelehnt

Schuster bekrittelt auch ein weiteres Mal, dass die Kammer insbesondere seit der Klage alle Gesprächsangebote des Startups abgelehnt habe. “Die ÖNK hat das ‘Recht ohne Streit’ in ihren Leitlinien verankert und viele Mediator:innen in ihren Reihen. Das Vorgehen der Kammerspitze können wir daher absolut nicht nachvollziehen. Auch Notariate, mit denen wir im guten Austausch stehen, halten diese Vorgangsweise für unrichtig”, meint er.

Investor Ruschin: “Kampf Goliath gegen David”

Auch Investor Benjamin Ruschin, dessen Big Cheese Venture am Startup beteiligt ist, äußert sich in der Aussendung kritisch gegenüber der ÖNK. Auseinandersetzungen wie jene der Notariatskammer gegen notarity würden Innovation im Land hemmen. “Immer wieder ziehen Kammern und Standesvertretungen gegen junge, innovative Unternehmen und oft sogar gegen die eigenen Pflichtmitglieder ins Feld, wenn es darum geht, Fortschritt zu verhindern. Einen solchen Kampf Goliath gegen David überleben viele Startups nicht”, so Ruschin.

Bei notarity sei das aber nicht der Fall gewesen: “Letztlich hat notarity die Klage stärker gemacht – sie haben ihre Prozesse noch einmal intensiv überarbeitet, massiv an Bekanntheit gewonnen und ihre Internationalisierung vorangetrieben”, meint der Investor. Das Startup setzte zuletzt mehrere Internationalisierungsschritte, wie brutkasten berichtete. Mittlerweile habe man Nutzer:innen aus rund 100 Ländern, heißt es vom Unternehmen.

Kein Kommentar von der Notariatskammer

Brutkasten fragte bei der ÖNK um ein Statement zu Schusters Aussagen an. Von der Kammer heißt es aber lediglich: “Das Gericht hat am letzten Verhandlungstag ein schriftliches Urteil für Anfang August 2024 angekündigt. Da es sich entsprechend nach wie vor um ein laufendes Verfahren handelt, wird die Österreichische Notariatskammer keine Stellungnahme abgeben. Wir bitten um Verständnis.”

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