26.02.2021

Betrugsvorwürfe gegen „2 Minuten 2 Millionen“-Teilnehmer

Beim Staffelfinale der Startup-Show "2 Minuten 2 Millionen" auf Puls 4 im Mai letzten Jahres versuchte Kokojoo-Gründer K. 300.000 Euro von den Investoren zu erhalten. Dies misslang. Nun sieht er sich von ehemaligen Kollegen und Bekanntschaften mit schweren Vorwürfen konfrontiert - darunter Betrug und Lohnprellerei.
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Kokojoo, Betrug, 2 Minuten 2 Millionen, Kakao, Kakabohnen, Höhle der Löwen Schweiz,
(c) Adobe Stock - sebra

Die Sendung „2 Minuten 2 Millionen“ vom 26. Mai 2020 war für ehemalige Kokojoo-Mitarbeiter (Anmerkung: alle vollständigen Namen der Redaktion bekannt) ausschlaggebend, aktiv zu werden und sich an die brutkasten-Redaktion zu wenden, um vor ihrem ehemaligen Chef zu warnen.


Anm.: Dieser Artikel basiert auf einer ausführlichen Recherche rund um Vorwürfe gegenüber dem Kakaobohnen-Startup Kokojoo. Einen ausführlichen Bericht gibt es hier:


„Causa öffentlich machen“

Es ist eine ganze Reihe von Ereignissen, die dazu führte, dass sich mehrere ehemalige Mitarbeiter und Vertragspartner zusammengeschlossen haben, um die Causa öffentlich zu machen. Federführend dabei ist Peter (Name geändert), der vier Monate bei Kokojoo gearbeitet hat.

Kokojoo: Das Kakaoschalen-Startup

Zur Erklärung: Kokojoo ist ein Kakao-Startup, das seinen Geschmack aus der Schale der vitaminreichen und kalorienarmen Kakaobohne gewinnt. Es ist ein Firmen-Konzept mit einem charmanten Gründer, das viele junge Leute angezogen hat, als Mitarbeiter im Unternehmen tätig zu werden. So auch Peter.

Anzeige erstattet

Doch nach zwei Monaten im Job hätten die Probleme begonnen: „Ich hab von der Krankenkasse erfahren, dass K. keine Beiträge und Sozialabgaben bezahlt hat. Wir haben uns dann als eine Gruppe von neun Leuten zusammengeschlossen und Anzeige erstattet. Und gewonnen“, erzählt der ehemalige Mitarbeiter.

Verurteilung durchs Arbeitsgericht

Auch andere Mitarbeiter und externe Auftragnehmer des Startups berichten von fehlenden Löhnen, Honoraren und anderen Ungereimtheiten. Etwa: Laut einem Dokument vom fünften November 2019 des Arbeitsgerichtes Berlin, das dem brutkasten vorliegt, wurde K. dazu verurteilt, Peter 5.800 Euro brutto, inklusive fünf Prozent Zinsen, Lohn nachzuzahlen und die Rechtskosten (insgesamt 10.150 Euro) zu tragen.

Gründer nicht auffindbar

K. war jedoch für die Behörden im deutschen Bundesgebiet nicht auffindbar, was aus einem Schreiben vom 20. Juni 2020 der Berliner Staatsanwaltschaft hervorgeht. Darin heißt es, dass das Verfahren bezüglich einer Strafanzeige vom 17. Oktober 2019 „nicht fortgesetzt werden kann, da für den Beschuldigten kein Aufenthaltsort im Bundesgebiet bekannt ist“. Die Berliner Staatsanwaltschaft selbst möchte sich aus rechtlichen Gründen nicht näher zu diesem Fall äußern. Dafür andere Beteiligte, mit denen der brutkasten sprach (siehe Beitrag: „Kokojoo: Alle Hintergründe zu den Betrugsvorwürfen“. Peter redet gar von einem „gezielten und musterhaften Verhalten“ seines ehemaligen Chefs.

Stellungnahme des Gründers

Der Gründer selbst war nach einigen Kontaktversuchen schlussendlich doch für den brutkasten erreichbar und gab eine Stellungnahme ab. Darin macht er unter anderem Angaben, die konträr zum dem brutkasten vorliegenden Versäumnisurteil des Arbeitsgerichtes Berlin stehen. Im Gegenteil erklärt er, Peter habe eine Mitschuld daran, dass er seine Aktivitäten in Deutschland beenden musste. Auch die Vorwürfe der anderen Beteiligten, mit denen der brutkasten in Kontakt war, versucht der Gründer zu entkräften. Über eine Mitarbeiterin sagt er etwa, sie habe sich „dazu bereit erklärt, bei dem Aufbau der Marke Kokojoo mitzuwirken, wohlwissend, dass finanzielle Engpässe bestehen und Zahlungsverzüge auftreten werden“. Und weiter: „Ich habe ihr stets die Garantie gegeben, dass ausstehende Rechnungen beglichen werden (…)“.

Der Gründer, der sich mittlerweile in Basel befindet, widerspricht in seiner Stellungnahme auch allen Vorwürfen zur Unauffindbarkeit und sagt mitunter: „Aufgrund eines Adressenwechsels, und da ich mich teilweise nicht in Deutschland aufhielt, sowie aufgrund der Corona-Einschränkungen hat sich die Notifizierung der neuen Geschäftsanschrift verzögert. Diese Tatsachen widerlegen die Anschuldigung, dass Kokojoo Food Europe (Anm.: in Deutschland) nicht erreichbar war“.

Andere Zwischentöne

Während Peter und Co. darüber rätseln, welche Gründe das Verhalten des Kokojoo-Gründers hat, und sie wiederholt zwischen den Antworten „Hochstapler“, „Betrüger“, „Scheme“ oder weiteren derben Begriffen hin und her pendeln, gibt es auch andere Zwischentöne.

Der Kokojoo-Gründer würde sich überschätzen, kalkuliere viel zu optimistisch. „Er will gar nicht betrügen“, so eine ehemalige Vermieterin, der K. zwei Monatsmieten schulden soll und die namenlos bleiben möchte: „Jedoch kommt er in Schwierigkeiten und aus seiner Art zu Wirtschaften nicht mehr raus“. Andere denken ähnlich und attestieren ihm zumindest den Willen, alles dafür zu tun, dass Kokojoo weiterläuft. Er könne ein Scheitern nicht akzeptieren. Und ein „Exit“ sei sein oberstes Ziel.

Persönliche Gründe?

K. selbst sieht die Vorwürfe mitunter persönlicher Natur entspringend, und dass Ausländern in der Startup-Szene eine „andere Messlatte auferlegt werde“, so der aus Burkina Faso stammende Gründer. Und betont das grundsätzliche Misstrauen, sowie die weit verbreitete Grundannahme, dass Ausländer bei jedem Zahlungsverzug nicht zahlungswillig sind, wie er sagt.

Während Peter und der Kokojoo-Gründer sich vor Gericht wieder treffen werden, meint K., dass er sich trotz allem und ohne Einschränkungen zu offenen Zahlungsverpflichtungen bekenne, inklusive Gehaltsrückständen, wenn diese rechtens fundiert wären. Und er sich weiterhin engagiere, diese zu begleichen.


Update: In der Zwischenzeit wurde Peters Forderung vom Schweizer Betreibungsamt, das K. gefunden hat, an die Basler Adresse des Kokojoo-Gründers zugestellt. Dieser hat gegen den Zahlungsbefehl Einspruch eingelegt. Auch das Verfahren in Berlin wird nach neusten Erkenntnissen fortgesetzt.

Verfahren eingestellt

Update: Mittlerweile wurde das Verfahren gegen den Kokojoo-Gründer beendet. Wie die deutsche Staatsanwaltschaft in einem dem brutkasten vorliegenden Schreiben mitteilt, hat die zuständige Staatsanwältin das Verfahren, das zwischenzeitlich wieder aufgenommen worden war, wieder eingestellt: „… da nach den durchgeführten Ermittlungen kein hinreichender Tatverdacht gegen den Beschuldigten besteht.“

Weiters wird beschrieben: „Der Beschuldigte hat den ihm zur Last gelegten Sachverhalt bestritten. Er hat sich durch seinen Verteidiger unter anderem dahingehend eingelassen, dass der wirtschaftliche Erfolg des Unternehmens nicht erwartungsgemäß eingetreten und hieraus eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation gefolgt sei.“

Ein Betrug, im Sinne des § 263 Strafgesetzbuchs setze laut Staatsanwaltschaft eine Täuschung über Tatsachen, etwa die Zahlungswilligkeit oder Zahlungsfähigkeit, voraus. Die bloße Nichterfüllung einer zivilrechtlichen Verbindlichkeit allein ist nicht strafbar. Dies gelte auch für eine ggf. fehlerhafte Kündigung des oben erwähnten Arbeitsverhältnisses seitens des Beschuldigten.

Konkret: „Vor dem Hintergrund, dass für ihre (Anm. Peters) Arbeitsleistungen jedenfalls teilweise gezahlt wurden, wird dem Beschuldigten nicht nachzuweisen sein, dass er von Beginn an nicht willig oder fähig war seinen Verpflichtungen nachzukommen.“

Allerdings wird in Hamburg weiterhin das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Mietbetrugs geführt: „In Bezug auf den von Ihnen (Anm. Peters) zur Anzeige gebrachten Sachverhalts über die Nichtrückzahlung einer Mietkaution für eine Wohnung in Hamburg wurde ein neues Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dies gilt auch für den von Ihnen geäußerten Verdacht der Insolvenzverschleppung. Aufgrund der angezeigten Zahlungsrückstände durch den Beschuldigten ist hier ein Anfangsverdacht anzunehmen“, so die Berliner Staatsanwaltschaft weiter.

Explizit betont wird zudem, dass etwaige zivilrechtliche Ansprüche durch diesen Entscheid nicht berührt werden. Peter, der federführend in dieser Causa gegen den Gründer ist, lässt mitteilen, dass gegen diese Entscheidung Einspruch eingelegt wurde und sie eine Wideraufnahme des Verfahrens verlangen.

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Der Startup-Hub Tabakfabrik in Linz © Tabakfabrik Linz Peter Hofstaetter

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Jung, zufrieden und KI-affin

Ein Blick auf die Ergebnisse des Austrian Startup Monitor 2025 zeigt: Mit seinen 442 Startup-Gründungen seit 2015 liegt Oberösterreich mit 12 Prozent aller Gründungen österreichweit zwar weit hinter dem dominanten Hub Wien (46,5 Prozent), aber nahezu gleichauf mit der zweitplatzierten Steiermark (12,4 Prozent). Während das Bundesland beim Anteil an Scaleups (9,1 Prozent) oder Spinoffs (15,9 Prozent) an sämtlichen Gründungen und noch mehr beim Gründerinnen-Anteil (7,4 Prozent) nicht an die heimischen Spitzenreiter herankommt, stechen drei Statistiken positiv hervor:

  • 37% – Oberösterreich hat laut Austrian Startup Monitor 2025 mit 37 Prozent der Gründer:innen, die bei der erstmaligen Gründung unter 25 Jahre alt waren, eine im Vergleich (Österreich-Schnitt: 25,6 Prozent) sehr junge Founder-Community.
  • 74% – 74 Prozent der oberösterreichischen Startups nennen KI als für sie wichtigste Schlüsseltechnologie — auch das ist ein Spitzenwert innerhalb Österreichs, knapp vor Wien (72,7 Prozent).
  • 7,2 Punkte – Kein anderes Bundesland kommt in der Frage nach dem Standort auf eine so hohe Weiterempfehlungsrate: Auf einer Skala von 0 bis 10 liegt Oberösterreich mit durchschnittlich 7,2 Punkten österreichweit auf Platz eins und deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt von 6,2.

Startups und Scaleups: Die Aushängeschilder

Oberösterreich brachte schon eine ganze Reihe großer Startups und Scaleups hervor. Bei manchen liegt der Exit mittlerweile lange zurück, etwa bei Dynatrace oder Runtastic, bei anderen wie Agilox ein paar Jahre, bei Tractive ist er erst kürzlich (in Rekordhöhe) erfolgt. Wieder andere, etwa der von Analysten milliardenbewertete Spezialist für Sicherheitslösungen Loxone oder das Spacetech Peak Technology, sind der Scaleup-Phase bereits entwachsen und haben sich endgültig als große Player am Weltmarkt etabliert. Es gibt aber auch einige aktive „heiße Eisen“ — rechts vier herausragende Beispiele.

Storyblok

Die Storyblok-Founders Alexander Feiglstorfer und Dominik Angerer. © Storyblok

Mit mehreren Mega-Investments, zuletzt einer 80-Millionen-US-Dollar-Runde im Jahr 2024, steht Storyblok aus Linz auf der exklusiven Liste der heimischen „Soonicorns“ und ist damit das Scaleup-Aushängeschild Oberösterreichs. Mit seinem Headless-CMS kann das Scaleup Referenzen wie Netflix, Tesla und Adidas vorweisen.

neoom

Zu den herausstechenden Scaleups Oberösterreichs zählt auch das auf Energielösungen spezialisierte Unternehmen neoom aus Freistadt. Auf sich aufmerksam machte es mit mehreren achtstelligen Investmentrunden, darunter eine 25-Millionen-Euro-Series-B-Runde 2023. Der Außenumsatz ist laut Unternehmensangaben indes neunstellig.

Walter Kreisel ©neoom

hello again

Entstanden im Runtastic-Umfeld ist hello again aus Leonding längst selbst eine Größe. Das Scaleup ist Marktführer im DACH-Raum bei Kundenbindungs-Apps und erreicht über diese mehr als 16 Millionen Endnutzer:innen. Unter den mehr als 1.000 Unternehmenskunden sind etwa Deichmann, Müller und Klipp.

Franz Tretter © hello again

Blockpit

Und noch einmal Linz: Blockpit hat mit seinem Steuer-Tool erfolgreich eine Nische im gigantischen Krypto-Markt besetzt, die vor allem in der EU von Bedeutung ist. Das Linzer Scaleup ist in seinem Bereich Marktführer im DACH-Raum und hat seine Lösung bei Playern wie Bitpanda und Bybit EU integriert.

Florian Wimmer © Blockpit

Vielseitiges Ökosystem

Wer in Oberösterreich ein Startup gründet, kann neben den bundesweiten Angeboten auf eine ganze Reihe von landesspezifischen Unterstützungsmöglichkeiten zurückgreifen.

Viele davon, etwa der Tech-Inkubator tech2b, der Co-Working-Anbieter Tech Harbor, der auch umfassende Werkstattflächen bereitstellt, und der Kreativwirtschafts-Spezialist creative region, haben gemeinsam mit den oberösterreichischen Unis und FHs, der Wirtschaftskammer und weiteren Playern eine zentrale Anlaufstelle geschaffen: hub’ert. Dort können Startups die passende Unterstützung bzw. die passenden Unterstützungen für ihr Business finden.

Oberösterreichische Startups profitieren nicht nur von der Fülle an einzelnen Angeboten, sondern auch von der Vernetzung zwischen diesen. Dabei spielt — wie sollte es anders sein? — auch die Industrie eine entscheidende Rolle, zum Beispiel über Pier4 von tech2b, das Startups mit etablierten Unternehmen vernetzt. Und wer etwa im MedTech-Inkubator von tech2b ist, findet damit bereits Anschluss an den Medizintechnik-Cluster Oberösterreich.

Teil dieses Ökosystems, wenn auch nicht Teil von hub’ert, ist auch die Startrampe der Sparkasse Oberösterreich mit Sitz in der Linzer Tabakfabrik. Sie bietet unter anderem einen Accelerator, Workspace und Beratung bei Businessplänen und Finanzierung.

Finanzierung

Wer in Oberösterreich Kapital für sein Startup braucht, wird sowohl bei öffentlichen als auch privaten Geldgebern fündig. Mit Business Upper Austria hat auch Oberösterreich eine landeseigene Förderstelle; und mit dem OÖ Gründerfonds und dem Landes-VC OÖ HightechFonds zwei weitere Finanzierungsvehikel.

Auf privater Seite sind es vor allem erfolgreiche Gründer:innen, die über ihre Vehikel als Investor:innen agieren. Heraus stechen hier die Runtastic-Gründer mit ihrer gemeinsamen Investmentgesellschaft 8eyes, aber etwa auch Tractive-Gründer Michael Hurnaus, der schon vor seinem Rekord-Exit (siehe Abschnitt zu Exits) als Business Angel agierte. Mit startup300 nahm zudem das bislang wohl ambitionierteste heimische Angel-Netzwerk seinen Ausgang in Linz, zog sich aber bereits vor einigen Jahren schrittweise wieder zurück.

Auch Österreichs nach Assets under Management größter Private-Equity-Investor hat seinen Sitz in Oberösterreich: die Invest AG der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich. Sie hat ein breites Portfolio unterschiedlicher Unternehmen, wobei Startup-Finanzierungen in den vergangenen Jahren eine immer größere Rolle spielen.

Der monumentale Knotenpunkt

Was hub’ert auf der organisatorischen Ebene ist, ist die Tabakfabrik Linz auf der physischen: Nicht alle, aber viele Fäden des oberösterreichischen Startup-Ökosystems laufen in der ehemaligen Fabrik zusammen — wo sonst in der Industriestadt? Auf den nicht weniger als 80.000 Quadratmetern Nutzfläche haben nicht nur zahlreiche Ökosystem-Player, sondern auch eine große Zahl an Startups ihren Sitz. Auch das einstmals denkbar ambitionierte Projekt startup300 wählte die Tabakfabrik als Hauptquartier — und betreibt hier heute unter anderem noch den Co-Working-Bereich factory300.

© Tabakfabrik Linz Peter Hofstätter

Spinoff-Schmieden und Österreichs jüngste Uni

Mit der IT:U (Interdisciplinary Transformation University Austria) hat Österreichs jüngste öffentliche Universität ihren Sitz in Linz. Neben einem neuen inhaltlichen Fokus auf digitaler Transformation und neuen Wegen in der Lehre setzt die IT:U von Beginn an auch auf eine Spinoff-Strategie. Dabei kann sie in Oberösterreich durchaus auf ein starkes Ökosystem aufbauen: Sowohl die Johannes Kepler Universität Linz (JKU) als auch die FH Oberösterreich können jeweils eine ganze Reihe erfolgreicher Spin-offs vorweisen. Außerdem setzen beide stark auf die Zusammenarbeit mit Industrie und Wirtschaft. Besonders deutlich wird das im Softwarepark Hagenberg: Dort betreibt die JKU Forschungsinstitute und die FH OÖ ihren IT-Lehr-Standort und den Coworking- und Inkubationsspace Bytewerk. Dabei werden Synergien mit dem außeruniversitären Comet-Zentrum Software Competence Center Hagenberg und mehreren Konzernen und großen Playern am Standort gelebt.

KI-Forschung von Weltrang

Wer die oberösterreichische Universitätslandschaft durch die Innovationsbrille betrachtet, kommt an KI-Koryphäe Sepp Hochreiter nicht vorbei. Der gebürtige Bayer gilt mit seiner Arbeit über Long Short-Term Memory (LSTM) als einer der globalen Wegbereiter der modernen KI. Bereits seit 2006 lehrt er an der JKU und leitet dort das Institut für Machine Learning. Bei der Lehre belässt Hochreiter es aber nicht: Mit dem Spinoff NXAI arbeitet er an der nächsten KI-Grundlage „xLSTM“ (Extended Long Short-Term Memory). Die ist wiederum Basis für spezialisierte KI-Modelle, die die globalen Größen in der jeweiligen Nische übertreffen. Der Schwerpunkt ist dabei — auch hier zeigt sich das oberösterreichische Ökosystem — Industrial AI. In diesem Feld bewegt sich auch das NXAI-Spinout Emmi AI, das mit seinem Exit an den französischen KI-Riesen Mistral dieses Jahr für Aufsehen sorgte.

Doch auch abseits der JKU entstehen in Oberösterreich KI-Startups, etwa das Linzer Unternehmen Straion, das dieses Jahr eine Seed-Finanzierungsrunde im Millionenbereich abschloss. Die Plattform des Startups stellt sicher, dass KI-generierter Code interne Standards, Sicherheitsanforderungen und Architekturvorgaben von Unternehmen einhält und damit „enterprise-ready“ ist.

Katrin Freihofner, Straion

Das Exit-Bundesland

Der oben erwähnte Verkauf von Emmi AI an Mistral um kolportierte mehr als 300 Millionen Euro war spektakulär — ist aber bei Weitem nicht der einzige große oberösterreichische Startup-Exit. Ebenfalls dieses Jahr gelang dem Paschinger Haustier-Tracking-Scaleup Tractive mit dem Verkauf an die italienische Bending Spoons um kolportierte 900 Millionen US-Dollar der vermutlich größte Übernahmedeal der heimischen Startup-Geschichte. Mehr als ein Jahrzehnt zuvor hatte der Exit von Runtastic an Adidas um 220 Millionen Euro maßgeblich zum ersten großen Startup-Hype in Österreich beigetragen. Die vier Runtastic-Gründer — Florian Gschwandtner, René Giretzlehner, Christian Kaar und Alfred Luger — wurden danach nicht nur über ihre Beteiligungsgesellschaft 8eyes selbst zu wichtigen Ökosystem-Playern: Tractive etwa wurde von Gschwandtner mitgegründet; bei Scaleups wie hello again waren die vier Gründer von Beginn an als Investoren an Bord.

  • 300 Mio. € – Verkauf von Emmi AI an Mistral
  • 900 Mio. $ – Verkauf von Tractive an Bending Spoons
  • 220 Mio. € – Exit von Runtastic an Adidas

Alte, neue und große Player

Als Industrie-Bundesland beheimatet Oberösterreich bekanntlich Größen wie voestalpine, Miba, KTM, FACC, Lenzing, Greiner oder Engel — um nur ein paar zu nennen. Einige davon sind längst ins Ausland verkauft, haben aber nach wie vor ihren Sitz in Oberösterreich. Hinzu kommen internationale Riesen wie BMW und Siemens, die im Bundesland konzernweit wichtige Standorte betreiben.

Doch auch Tech-Größen sind in Oberösterreich zu finden. In der Schnittmenge zwischen Industrie- und Tech-Unternehmen befindet sich Keba, das mit seinen Lösungen für industrielle Automatisierung zu den globalen Playern im Feld zählt und dabei massiv auf KI setzt — mehr dazu in der Coverstory mit Keba-CEO Christoph Knogler. So wie Keba stammt ebenfalls aus Linz das international erfolgreichste IT-Unternehmen mit Wurzeln in Österreich: Dynatrace. Seinen formellen Sitz hat der Observability-Weltmarktführer, bei dem Co-Founder Bernd Greifeneder nach wie vor CTO ist, zwar schon lange in den USA; der weltweit größte Standort ist jedoch in der Stahlstadt und wurde erst dieses Jahr mit einem neuen Campus erheblich ausgebaut.

Über Industrie und IT hinaus hat Oberösterreich noch ein drittes Aushängeschild: die Ars Electronica. Was 1979 als Festival an der Schnittstelle von Kunst, Technologie und Gesellschaft begann, ist heute eine vierteilige Institution aus Festival, Prix, dem Museum Ars Electronica Center und dem Futurelab. Letzteres ist für das Innovationsökosystem das relevanteste Element: Das Labor entwickelt gemeinsam mit Unternehmen Prototypen und Zukunftskonzepte und schlägt damit die Brücke zurück zur Industrie. Linz trägt seit 2014 den Unesco-Titel „City of Media Arts“.

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Betrugsvorwürfe gegen „2 Minuten 2 Millionen“-Teilnehmer

Es ist eine ganze Reihe von Ereignissen, die dazu führte, dass sich mehrere ehemalige Mitarbeiter und Vertragspartner zusammengeschlossen haben, um die Causa öffentlich zu machen. Federführend dabei ist Peter (Name geändert), der vier Monate bei Kokojoo gearbeitet hat.

Kokojoo: Das Kakaoschalen-Startup

Zur Erklärung: Kokojoo ist ein Kakao-Startup, das seinen Geschmack aus der Schale der vitaminreichen und kalorienarmen Kakaobohne gewinnt. Es ist ein Firmen-Konzept mit einem charmanten Gründer, das viele junge Leute angezogen hat, als Mitarbeiter im Unternehmen tätig zu werden. So auch Peter.

Anzeige erstattet

Doch nach zwei Monaten im Job hätten die Probleme begonnen: „Ich hab von der Krankenkasse erfahren, dass K. keine Beiträge und Sozialabgaben bezahlt hat. Wir haben uns dann als eine Gruppe von neun Leuten zusammengeschlossen und Anzeige erstattet. Und gewonnen“, erzählt der ehemalige Mitarbeiter.

Verurteilung durchs Arbeitsgericht

Des Weiteren sprechen Peter und andere Mitarbeiter des Startups von fehlenden Löhnen und anderen Ungereimtheiten. Etwa: Laut einem Dokument vom fünften November 2019 des Arbeitsgerichtes Berlin, das dem brutkasten vorliegt, wurde K. dazu verurteilt, Peter 5.800 Euro brutto, inklusive fünf Prozent Zinsen, Lohn nachzuzahlen und die Rechtskosten (insgesamt 10.150 Euro) zu tragen.

Gründer nicht auffindbar

K. war jedoch für die Behörden im deutschen Bundesgebiet nicht auffindbar, was aus einem Schreiben vom 20. Juni 2020 der Berliner Staatsanwaltschaft hervorgeht. Darin heißt es, dass das Verfahren bezüglich einer Strafanzeige vom 17. Oktober 2019 „nicht fortgesetzt werden kann, da für den Beschuldigten kein Aufenthaltsort im Bundesgebiet bekannt ist.“ Die Berliner Staatsanwaltschaft selbst möchte sich aus rechtlichen Gründen nicht näher zu diesem Fall äußern. Dafür jemand anders.

Auch Fast-Co-Founderin warnt vor Gründer

Denise (Name geändert) war eigenen Angaben nach fünf Tage bei Kokojoo angestellt. Den Rest ihrer Arbeit für das Startup verrichtete die Hamburgerin auf Freelance-Basis und war für das Design und Branding zuständig. „Aber ich habe mehr als das gemacht“, sagt sie, „Events organisiert wie etwa die ‚Grüne Woche‘ und ich sollte sogar Co-Founderin werden.“

Betrug mit System?

Insgesamt schulde ihr K. heute 15.000 Euro. Der Kokojoo-Gründer habe anfänglich immer wieder neue Gründe angeführt, warum er nicht bezahlen könne. „Dann hat er fälschlicherweise behauptet, er hätte das Gehalt überwiesen, nur um dann per Smartphone-Nachricht zu sagen, ein Buchhalter hätte ihm 20.000 Euro abgeknöpft“, so Denise. Auch Peter bestätigt diesen Vorwurf, und wirft an dieser Stelle ein, dass K. systematisch mit „gefälschten Überweisungsbelegen“ arbeiten würde. „Ein gezieltes und musterhaftes Verhalten“ seines ehemaligen Chefs, wie er sagt.

Anteile verschenkt

Nach dem Buchhalter-Argument hatte der Kokojoo-Gründer Denise zehn Prozent der Firmenanteile übertragen – notariell beglaubigt und kostenfrei. Im August 2019 wollte er diese Schenkung jedoch wieder rückgängig machen und bot seiner „Partnerin“ 1000 Euro an. Denise hatte zu diesem Zeitpunkt bereits genug von K. und willigte ein, sah das Geld aber bis heute nicht.

Hochphasen und Emotionen

„Zu Beginn war alles wunderbar. K. ist nett und charismatisch und dir als jungem Menschen wird so viel Verantwortung übertragen. Kokojoo war unser ‚Baby’“, sagt sie. „Wir erlebten starke Hochphasen und immense positive Emotionen, die dazu geführt haben, dass man die negativen Dinge, die passieren, nicht wirklich sehen will. Ich habe mir immer wieder gedacht, ‚er bezahlt schon‘. Doch das ist nie geschehen.“

Harte Konfrontation nötig

Denise geriet wegen dem fehlendem Lohn insgesamt zweimal mit K. heftig aneinander. Danach und heute beschreibt sie ihn als jemanden, der die Macht hat, sein Gegenüber als „nicht-loyal“ darzustellen – und der erst nach harter Konfrontation nachgibt. „Ich konnte irgendwann meine Miete nicht mehr bezahlen. Da hat er seine Freundin vorgeschickt und mir 500 Euro übergeben“, erinnert sie sich.

Ungereimtheiten bei Kokojoo

Denise habe erst im Nachhinein begonnen, die alarmierenden Ungereimtheiten zu fassen, die sie vorher nicht habe sehen können. Sie erzählt, dass sie als wichtigste Person nach dem Startup-Gründer niemals eine Rechnung oder ein offizielles Dokument im Namen des Unternehmens gesehen hat. Ein Umstand der dazu führt, dass auch sie in die schweren Vorwürfe gegen K. einstimmt. „Ich denke, er hat keine Ahnung von Finanzen. K. betreibt viel Show und manipuliert Menschen. Im Kopf habe ich das Geld, das er mir schuldet bereits abgeschrieben“, sagt sie.

Stellungnahme des Gründers

Der Gründer selbst war nach einigen Kontaktversuchen schlussendlich doch für den brutkasten erreichbar und gab eine Stellungnahme ab. Darin behauptet er weiterhin – konträr zum Versäumnisurteil des Arbeitsgerichtes Berlin, vom 05. November 2019, in dem festgestellt wird, dass Peter tatsächlich bis zum 15. Juli 2019 angestellt war – dass sein ehemaliger Mitarbeiter vom 1. April 2019 bis zum 31. Mai bei der Kokojoo Food Europe UG und dann bei Kokojoo Food Europe GmbH unter Vertrag stand.

Unterschiedliche Angaben

Der Gründer sagt in seinem Statement: „Zuvor absolvierte er (Anm.Peter) eine zweiwöchige Probezeit. Folglich sind seine Angaben zur Dauer der Anstellung falsch und wie im Arbeitsvertrag nachzuprüfen inhaltlich haltlos. Bei einem zweimonatigen Gehaltsrückstand und einem monatlichen Netto-Gehalt von 1859,68 Euro (brutto 2900 Euro) ist rein rechnerisch ein Gehaltsrückstand von 10.000 Euro nicht nachvollziehbar.“ Eine Aussage, die im Widerspruch zum, dem brutkasten vorliegenden, Dokument des Arbeitsgerichtes Berlin steht.

Sabotagevorwurf

Der Kokojoo-Gründer geht indes weiter und legt seine Replik auf eine persönliche Ebene, wenn er sagt: „Offensichtlich ist das Interesse von Herrn Peter nicht, seinen Gehaltsrückstand zu erhalten. Vielmehr ist erkenntlich, dass Herr Peter keine Mittel scheut, um die wirtschaftlichen Perspektiven der Marke Kokojoo, sowie meine persönliche Zukunft zu sabotieren.“

„Kein Streit unter Freunden“

Peter und die ehemaligen Mitarbeiter und Kooperationspartner betonen dagegen, dass es ihnen auf keinen Fall darum gehe, die persönliche Zukunft des Gründers zu beschädigen: „Wir wollen unser wohlverdientes Geld haben. Es handelt sich um eine vertragliche Vereinbarung zwischen uns und K. und nicht um einen Streit zwischen Freunden.“

Weitere Anschuldigungen seitens des Kokojoo-Gründers

Auch zur Causa der Nicht-Erreichbarkeit im deutschen Bundesgebiet und seinem Abgang aus Deutschland führt der Kokojoo-Gründer wiederholend den Ex-Mitarbeiter als Mitgrund an. Und schiebt ihm die Schuld zu: „Obwohl ich ihm mehrmals Optionen zu den ausstehenden Gehaltszahlungen und seiner Beteiligung am Unternehmen von fünf Prozent angeboten habe, hat sich Herr Peter diesen Angeboten stets verweigert. Eine Konsequenz dieser Haltung und Sabotage ist auch, dass ich gezwungen war, keine Aktivitäten mehr über Kokojoo Food Europe GmbH zu tätigen und das Unternehmen in Deutschland still zu legen.“ Der angesprochene Peter widerspricht auch hier vehement und sagt, dass er nie ein Angebot erhalten habe und zum ersten Mal davon höre.

Klagedrohung

K. wirft seinem ehemaligen Angestellten desweiteren Verleumdung bei Unternehmenspartnern vor und meint, dieses Verhalten trage nicht dazu bei, dass die Kokojoo Food Europe GmbH ihre Zahlungsverpflichtungen nachgehen kann. In der Zwischenzeit drohte der Gründer seinen Ex-Partner auf Schadensersatz zu klagen, wie Peter dem brutkasten mitteilte.

Chance auf Berufserfahrung

Zu den Vorwürfen von Denise entgegnet der Kokojoo-Founder, dass er der jungen Frau – damals noch ohne Studienabschluss – die Chance eingeräumt habe, erste Berufserfahrungen im Feld zu sammeln, und dass sie sich durch fachliche Begleitung im Bereich Design weiterentwickeln konnte.

Wissend, dass es finanzielle Engpässe geben wird

Er sagt: „Denise hat sich dazu bereit erklärt bei dem Aufbau der Marke Kokojoo mitzuwirken, wohlwissend, dass finanzielle Engpässe bestehen und Zahlungsverzüge auftreten werden. Trotz alledem habe ich stets im Rahmen meiner Möglichkeiten ausstehende Zahlungen an Denise in Raten beglichen. Auch von meiner Partnerin erhielt sie einmalige finanzielle Unterstützung (Anm.: die oben erwähnten 500 Euro). Ich habe ihr stets die Garantie gegeben, dass ausstehende Rechnungen beglichen werden, sobald Peter seine Unternehmensanteile abgibt und das Unternehmen hierfür das nötige Investment bekommt.“

Fragwürdiger Zusammenhang?

Der in der Argumentation zum dritten Mal von K. angeführte Peter kann auch diesem Statement nichts abgewinnen: „Wenn K. weiß, dass es finanzielle Engpässe gibt, mit mir einen Vertrag eingeht und somit dabei mit Vorsatz handelt, ist das Betrug“, sagt er. Peter kann auch keinesfalls den Zusammenhang zwischen der Abgabe seiner Anteile und der Zahlungsunfähigkeit des Kokojoo-Gründers erkennen und zeigt sich „fassungslos“ ob dieser Aussage.

Noch mehr Mitarbeiter klagen an

Andrea B. (Name geändert), ein weiterer Puzzleteil in dem Fall, ist selbstständige Grafikerin und Webdesignerin. Gemeinsam mit Kollegin Olivia S. (Name geändert) hat sie für den Gründer zuerst das Corporate- und Webdesign entwickelt. Wie wir erfahren, wurde erst nach langem „Drängen“ die Arbeit fürs Corporate-Design bezahlt. Jene fürs Web noch nicht. Für Kokojoo hat Andrea das Logo erstellt, Muster entwickelt und mit Kollegin Olivia an der Landingpage gearbeitet. Dazu kamen Aufgaben wie ein Veranstaltungsbranding kreieren und Ausstellungen organisieren.

„Geld kommt später“

Bei all den Rechnungen, die sie gestellt hat, habe es ihrer Aussage nach stets geheißen, „das Geld kommt dann“. Andrea führt eine ganze Ausredenkette des Kokojoo-Gründers ins Feld, die alle in einem „Vertrösten auf später“ bestanden hätten, wenn es ums Bezahlen ging. „Wir haben ihn angezeigt, doch die Polizei konnte ihn nicht finden. Er war nicht mehr in Berlin gemeldet, seine Firmenanschrift ändert sich alle paar Monate, Briefe kommen nicht an, Mahnungen kommen zurück“, sagt sie und bestätigt Peters Vorwürfe.

Gründer widerspricht

Der Kokojoo-Gründer dazu: „Postalisch war das Unternehmen bis Mai 2020 in der Wilmersdorferstrasse uneingeschränkt erreichbar. Aufgrund eines Adressenwechsels, und da ich mich teilweise nicht in Deutschland aufhielt, sowie aufgrund der Corona-Einschränkungen hat sich die Notifizierung der neuen Geschäftsanschrift verzögert. Diese Tatsachen widerlegen die Anschuldigung, dass Kokojoo Food Europe (Anm.: in Deutschland) nicht erreichbar war“. Mittlerweile befindet sich der Gründer in Basel.

Keine Spuren im erwähnten Zeitraum

Ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Berlin, zeigt auf, dass die Strafanzeige, die Peter gestellt hat, mit 17. Oktober 2019 datiert ist und am 11. Juni 2020 verlautbart wurde, dass man K. im deutschen Bundesgebiet nicht finden konnte. Und somit das Verfahren nicht fortgesetzt werden kann. Auch Peter selbst erzählt von mehreren Briefen, die er zurückbekommen hat; mit behördlichem Nachweis, dass die genannte Adresse falsch sei. Und somit obige Behauptung des Kokojoo-Gründers „ebenfalls unwahr“, wie er klarstellt. Auch andere Mitarbeiter, wie Olivia S., waren in diesem Zeitraum in der Wilmersdorferstrasse persönlich vor Ort und konnte weder den Gründer noch irgendwelche Spuren von Kokojoo finden, lässt man uns wissen. Andrea B. wollte daher über andere Kanäle vor ihrem alten Auftraggeber warnen, wurde aber etwa über Instagram blockiert.

Redesign abgekupfert?

Ein weiterer großer Streitpunkt war und ist das Redesign von Kokojoo. Andrea B. wirft K. bei der neuen Ausrichtung des Logos vor, auf ihrer Arbeit aufzubauen. Sie nennt es eine „minimale und leichte“ Veränderung.

„Markenelemente Produkt eigener Leistung“

K. selbst gesteht ein, dass eine „Verpflichtung zur Begleichung der ausstehenden Rechnungen ausdrücklich anerkannt wird“, meint aber auch zugleich: „Wie in den offiziellen Auftritten der Kokojoo GmbH nachzuverfolgen, finden die von Frau B. und Frau S. in der Entwicklung begleiteten Produkte (Logo, Rollups, Etiketten, Merchandise und Visitenkarten) sowie der Internetauftritt keine Anwendung. Die derzeit von Kokojoo GmbH verwendeten Markenelemente sind das Produkt meiner eigenen Arbeitsleistung.“

Screenshots

Andrea B. jedoch hat Screenshots von Instagram und der Webseite, sowie Fotos von dem Event der „Grünen Woche 2019“, die, wie sie sagt, beweisen, dass K. ihre Designerzeugnisse „sehr lange genutzt hat“. Den erwähnten Relaunch der Marke Kokojoo Food Europe GmbH hat das Unternehmen „idea Distillers“ aus Heppenheim, Deutschland, übernommen. Geschäftsführer Christian Schrade bestätigte den Auftrag, zu diversen Vorwürfen der Ex-Mitarbeiter von K. über Nichtbegleichung erbrachter Leistungen hielt er sich jedoch bedeckt.

Relaunch umgesetzt

Er sagt: „Für die Kokojoo Food Europe GmbH haben wir Anfang dieses Jahres [Anm. 2020] einen Relaunch für die Marke ‚Kokojoo‘ umgesetzt. Im Bereich der grafischen Gestaltung haben dabei auch Grafikdesignerinnen einer Partneragentur (Anm.: aus Berlin) in unserem Auftrag Leistungen erbracht. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Ihnen zum Vertragsverhältnis zu unserem Kunden, insbesondere zu Rechnungen und zum Zahlungsverhalten, aus rechtlichen Gründen, keine Auskünfte erteilen können.“

Zusammenarbeit vom Kokojoo-Gründer beendet

An dieser Stelle gibt der Kokojoo-Gründer zu, dass er die Zusammenarbeit mit dem oben genannten Berliner Dienstleister beendet habe, da trotz Verzögerungen, wie er sagt, Rechnungen für diverse Elemente, wie das Redesign, Adaption für Dosen, Postkarten und Adaptionen für Etiketten in der Schweiz, vollständig beglichen wurden. Allerdings, so K. weiter: „Bis heute habe ich jedoch die offenen Daten für die Etiketten, für die Flaschen und für die Dose, sowie für die Postkarten, noch die Adaption für die Schweiz nicht erhalten, obwohl all diese Dienstleistungen bezahlt worden sind. Im Raum stehen auch offene Rechnungen für Beratungsdienstleistungen, zu denen ich vor Zahlung eine Auflistung aller getätigten Aktivitäten erbeten habe. Dies habe ich bis dato nicht erhalten. Deswegen habe ich mich entschieden, die Zusammenarbeit zu beenden, obwohl ein weiteres Projekt in der Pipeline war“.

Mehr Ankläger tauchen auf

Neben seinen früheren beruflichen Wegbegleitern und Auftragnehmern haben sich noch weitere Personen zu Wort gemeldet, die mit dem Kokojoo-Gründer zu tun hatten, ihrerseits negative Erfahrungen gemacht haben und ein betrügerisches, muster-gestricktes Verhalten zu erkennen meinen und davor warnen wollen. Barbara (Name geändert) hat zwar nie mit K. zusammengearbeitet, aber als Zwischenmieterin in einer WG in Hamburg mit dem Beschuldigten Kontakt gehabt. Nach diversen Schwierigkeiten beim Zusammenleben, die den plötzlichen Einzug einer Freundin des Gründers in die kleine Wohnung betrafen, ging es am Ende vor allem um die Kaution von 1500 Euro, die Barbara getätigt hatte. Am Anfang geschah nichts, dann schickte Barbara K. ein Anwaltsschreiben, das nicht zugestellt werden konnte und zurückkam.

Klärungsversuche scheiterten

„Bevor ich den Anwalt eingeschaltet habe, habe ich ihm wiederholt freundlich gesagt, dass, wenn er Geldprobleme hat und mehr Zeit braucht, die Kaution zurückzuzahlen, wir dafür eine gemeinsame Lösung finden können. Er ist darauf nicht eingegangen und hat an meine Geduld appelliert oder nicht geantwortet“, sagt sie

Überraschende Rückzahlung

Allerdings kam schlussendlich im April 2020 plötzlich eine E-Mail, die nach Barbaras Bankdaten verlangte. Und tatsächlich, er überwies die Kaution zurück, mit 100 Euro Zinsen. „Allerdings eineinhalb Jahre nach dem Auszug, was die maximale Kautionsrückzahlung von sechs Monaten lange übersteigt“, so Barbara.

Ehemalige Vermieterin: „Habe gemerkt, wie viele Leute ihn suchen“

Eine langjährige Bekannte von K. (Name der Redaktion bekannt) hat den Gründer vor Jahren in ihrer Wohnung in Hamburg wohnen lassen, während sie im Ausland weilte. Sie sagt: „Er hat dann die Miete nicht bezahlt. Bei meinen Recherchen habe ich gemerkt, dass seine Firma bei der angegebenen Adresse nicht auffindbar ist und mich auf die Suche gemacht. Ich war in Berlin und auf Instagram unterwegs und erst da habe ich gemerkt, wie viele Leute ihn suchen“, erinnert sie sich.

Systematisches Verhalten eines Hochstaplers?

Die Vermieterin erwähnt, dass sie den Gründer bereits seit 2010 kennt und sie gute Freunde waren. Heute jedoch schulde ihr K. zwei Monatsmieten. Sie nennt das Verhalten des Kokojoo-Gründers systematisch und denkt deswegen, dass es sich bei ihm um einen „Hochstapler“ handle, bei dem immer etwas passiert und immer „die anderen Schuld“ sind.

Reaktion gleich Erwartungshaltung

Komplettiert man alle genannten Vorwürfe und Punkte dieses Falles, so zeigen sich zwei Dinge auffällig. Die Reaktionen des Kokojoo-Gründers entsprechen der Erwartungshaltung seiner alten Weggefährten – Schuldzuschiebung – ,und dass er einem Muster zu folgen scheint, das er bereits vor der Gründung des Unternehmens geprobt haben soll, wie uns anonym mitgeteilt wird: Darunter Mietbetrug und fehlende Krankenkassen-Beiträge, heißt es. Hier gilt die Unschuldsvermutung. Der Gründer selbst wiederum agiert wie erwähnt aktuell aus Basel in der Schweiz heraus und versucht sein Unternehmen wieder in Fahrt zu bringen.

Andere Zwischentöne

Während Peter und Co. darüber rätseln, welche Gründe das Verhalten des Kokojoo-Gründers hat, und sie wiederholt zwischen den Antworten „Hochstapler“, „Betrüger“, „Scheme“ oder weiteren derben Begriffen hin und her pendeln, gibt es auch andere Zwischentöne. Der Kokojoo-Gründer würde sich überschätzen, kalkuliere viel zu optimistisch. „Er will gar nicht betrügen“, so seine ehemalige Vermieterin: „Jedoch kommt er in Schwierigkeiten und aus seiner Art zu Wirtschaften nicht mehr raus“, sagt sie.

Ziel: Der Exit

Andere denken ähnlich und attestieren ihm zumindest den Willen, alles dafür zu tun, dass Kokojoo weiterläuft. Er könne ein Scheitern nicht akzeptieren. Und ein „Exit“ sei sein oberstes Ziel.

Das ist hier die Frage…

Ob es sich beim Kokojoo-Gründer um einen notorischen Betrüger handelt, der nach einem Muster vorgeht, das er lange vor Kokojoo praktiziert habe oder um einen Unternehmer, der alles tut und kein Scheitern akzeptiert, wird weiterhin die Gerichte beschäftigen, sobald Zustellversuche der deutschen Gerichtsbarkeit nicht aufgrund mangelnder „Auffindbarkeit“ scheitern.

Zweierlei Maß?

K. selbst gibt dichotome Antworten und Stellungnahmen zur ganzen Situation ab, stellt Behauptungen auf, die Gerichtsdokumenten widersprechen, gesteht aber auch Fehler ein. Auf der anderen Seite sieht er jedoch auch eine andere Messlatte, die Ausländern in der Startup-Szene aufgelegt werde und lässt diese in seine Argumentation mit einfließen. Er sagt: „Es wird in diesem Fall klar, wie schwer es schwarze Gründer oder Gründerinnen mit Migrationshintergrund haben, überhaupt an Finanzierung zu gelangen. Entweder werden sie grundsätzlich von Finanzierungsmechanismen ausgeschlossen oder ihnen wird kein Vertrauensvorschuss geschenkt. In meiner Erfahrung stehen Gründer wie ich zunächst vor der Herausforderung, die Vorurteile ihres Gegenübers zu widerlegen, ehe sie für ihre Geschäftsidee beurteilt werden“, sagt der aus Burkina Faso abstammende Gründer: „Weiterhin sind das große grundsätzliche Misstrauen, sowie die weit verbreitete Grundannahme, dass Ausländer bei jedem Zahlungsverzug nicht zahlungswillig sind, grundsätzlich nicht förderlich.“

„Gründer sein, heißt Verantwortung übernehmen“

Andrea B. wiederum hat auf diese Behauptung klare Worte zu sagen: „Dies mag stimmen, gibt ihm jedoch nicht das recht, seine Mitarbeiter und Auftragnehmer nicht zu bezahlen. Gründer sein heißt Verantwortung übernehmen und keine Leistungen beauftragen, die man sich aus dem einen oder anderem Grund nicht leisten kann.“ Sie weist auch darauf hin, dass sie monatelang mit K. darüber diskutiert habe, wie er seine Schulden begleichen kann. Und ihm mehrmals Fristverlängerungen und Ratenzahlungen angeboten habe. Während Peter und der Kokojoo-Gründer sich vor Gericht wieder treffen werden, meint K., dass er sich trotz allem und ohne Einschränkungen zu den offenen Zahlungsverpflichtungen bekenne, inklusive Gehaltsrückständen, wenn diese rechtens fundiert wären. Und er sich weiterhin engagiere, diese zu begleichen.

„Viele geben auf“

Peter, der bei dieser Aussage des Kokojoo-Gründers wiederholt auf das bestehende Urteil des Arbeitsgerichts Berlin hinweist, führt seinen Kampf gegen K. auch aus einem anderen Grund: Weil, wie er sagt, viele aufgeben, wenn es um zwei bis dreitausend Euro gehe, die ihnen zustehen. Er sieht es als seine Mission an, Personen, Kooperationspartner und andere vor K. zu warnen.

Versagen des Systems

Auch wenn ihm seine Vorwürfe mittlerweile eine Schadenersatzdrohung eingebracht haben, Peter möchte seinen angefangenen Weg weiter gehen, an dessen Ende ein Gründer wartet, der aus seiner eigenen Sicht und trotz bestehender Gerichtsurteile nichts Illegales gemacht haben will. Die Mitarbeiter, die diesen Fall publik gemacht haben, haben sich an die Polizei, Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht gewandt und sprechen nun von einem behördlichen Versagen. Und stellen klar: Es geht hier nicht um eine persönliche Rache, sondern um ein Versagen des Systems, weswegen wir unsere persönliche Zeit und Geld in diese Geschichte stecken müssen. Um die uns zustehende Gerechtigkeit zu erlangen.“
Update: In der Zwischenzeit wurde Peters Forderung vom Schweizer Betreibungsamt, das K. gefunden hat, an die Basler Adresse des Kokojoo-Gründers zugestellt. Dieser hat gegen den Zahlungsbefehl Einspruch eingelegt. Auch das Verfahren in Berlin wird nach neusten Erkenntnissen fortgesetzt.

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Betrugsvorwürfe gegen „2 Minuten 2 Millionen“-Teilnehmer

Es ist eine ganze Reihe von Ereignissen, die dazu führte, dass sich mehrere ehemalige Mitarbeiter und Vertragspartner zusammengeschlossen haben, um die Causa öffentlich zu machen. Federführend dabei ist Peter (Name geändert), der vier Monate bei Kokojoo gearbeitet hat.

Kokojoo: Das Kakaoschalen-Startup

Zur Erklärung: Kokojoo ist ein Kakao-Startup, das seinen Geschmack aus der Schale der vitaminreichen und kalorienarmen Kakaobohne gewinnt. Es ist ein Firmen-Konzept mit einem charmanten Gründer, das viele junge Leute angezogen hat, als Mitarbeiter im Unternehmen tätig zu werden. So auch Peter.

Anzeige erstattet

Doch nach zwei Monaten im Job hätten die Probleme begonnen: „Ich hab von der Krankenkasse erfahren, dass K. keine Beiträge und Sozialabgaben bezahlt hat. Wir haben uns dann als eine Gruppe von neun Leuten zusammengeschlossen und Anzeige erstattet. Und gewonnen“, erzählt der ehemalige Mitarbeiter.

Verurteilung durchs Arbeitsgericht

Des Weiteren sprechen Peter und andere Mitarbeiter des Startups von fehlenden Löhnen und anderen Ungereimtheiten. Etwa: Laut einem Dokument vom fünften November 2019 des Arbeitsgerichtes Berlin, das dem brutkasten vorliegt, wurde K. dazu verurteilt, Peter 5.800 Euro brutto, inklusive fünf Prozent Zinsen, Lohn nachzuzahlen und die Rechtskosten (insgesamt 10.150 Euro) zu tragen.

Gründer nicht auffindbar

K. war jedoch für die Behörden im deutschen Bundesgebiet nicht auffindbar, was aus einem Schreiben vom 20. Juni 2020 der Berliner Staatsanwaltschaft hervorgeht. Darin heißt es, dass das Verfahren bezüglich einer Strafanzeige vom 17. Oktober 2019 „nicht fortgesetzt werden kann, da für den Beschuldigten kein Aufenthaltsort im Bundesgebiet bekannt ist.“ Die Berliner Staatsanwaltschaft selbst möchte sich aus rechtlichen Gründen nicht näher zu diesem Fall äußern. Dafür jemand anders.

Auch Fast-Co-Founderin warnt vor Gründer

Denise (Name geändert) war eigenen Angaben nach fünf Tage bei Kokojoo angestellt. Den Rest ihrer Arbeit für das Startup verrichtete die Hamburgerin auf Freelance-Basis und war für das Design und Branding zuständig. „Aber ich habe mehr als das gemacht“, sagt sie, „Events organisiert wie etwa die ‚Grüne Woche‘ und ich sollte sogar Co-Founderin werden.“

Betrug mit System?

Insgesamt schulde ihr K. heute 15.000 Euro. Der Kokojoo-Gründer habe anfänglich immer wieder neue Gründe angeführt, warum er nicht bezahlen könne. „Dann hat er fälschlicherweise behauptet, er hätte das Gehalt überwiesen, nur um dann per Smartphone-Nachricht zu sagen, ein Buchhalter hätte ihm 20.000 Euro abgeknöpft“, so Denise. Auch Peter bestätigt diesen Vorwurf, und wirft an dieser Stelle ein, dass K. systematisch mit „gefälschten Überweisungsbelegen“ arbeiten würde. „Ein gezieltes und musterhaftes Verhalten“ seines ehemaligen Chefs, wie er sagt.

Anteile verschenkt

Nach dem Buchhalter-Argument hatte der Kokojoo-Gründer Denise zehn Prozent der Firmenanteile übertragen – notariell beglaubigt und kostenfrei. Im August 2019 wollte er diese Schenkung jedoch wieder rückgängig machen und bot seiner „Partnerin“ 1000 Euro an. Denise hatte zu diesem Zeitpunkt bereits genug von K. und willigte ein, sah das Geld aber bis heute nicht.

Hochphasen und Emotionen

„Zu Beginn war alles wunderbar. K. ist nett und charismatisch und dir als jungem Menschen wird so viel Verantwortung übertragen. Kokojoo war unser ‚Baby’“, sagt sie. „Wir erlebten starke Hochphasen und immense positive Emotionen, die dazu geführt haben, dass man die negativen Dinge, die passieren, nicht wirklich sehen will. Ich habe mir immer wieder gedacht, ‚er bezahlt schon‘. Doch das ist nie geschehen.“

Harte Konfrontation nötig

Denise geriet wegen dem fehlendem Lohn insgesamt zweimal mit K. heftig aneinander. Danach und heute beschreibt sie ihn als jemanden, der die Macht hat, sein Gegenüber als „nicht-loyal“ darzustellen – und der erst nach harter Konfrontation nachgibt. „Ich konnte irgendwann meine Miete nicht mehr bezahlen. Da hat er seine Freundin vorgeschickt und mir 500 Euro übergeben“, erinnert sie sich.

Ungereimtheiten bei Kokojoo

Denise habe erst im Nachhinein begonnen, die alarmierenden Ungereimtheiten zu fassen, die sie vorher nicht habe sehen können. Sie erzählt, dass sie als wichtigste Person nach dem Startup-Gründer niemals eine Rechnung oder ein offizielles Dokument im Namen des Unternehmens gesehen hat. Ein Umstand der dazu führt, dass auch sie in die schweren Vorwürfe gegen K. einstimmt. „Ich denke, er hat keine Ahnung von Finanzen. K. betreibt viel Show und manipuliert Menschen. Im Kopf habe ich das Geld, das er mir schuldet bereits abgeschrieben“, sagt sie.

Stellungnahme des Gründers

Der Gründer selbst war nach einigen Kontaktversuchen schlussendlich doch für den brutkasten erreichbar und gab eine Stellungnahme ab. Darin behauptet er weiterhin – konträr zum Versäumnisurteil des Arbeitsgerichtes Berlin, vom 05. November 2019, in dem festgestellt wird, dass Peter tatsächlich bis zum 15. Juli 2019 angestellt war – dass sein ehemaliger Mitarbeiter vom 1. April 2019 bis zum 31. Mai bei der Kokojoo Food Europe UG und dann bei Kokojoo Food Europe GmbH unter Vertrag stand.

Unterschiedliche Angaben

Der Gründer sagt in seinem Statement: „Zuvor absolvierte er (Anm.Peter) eine zweiwöchige Probezeit. Folglich sind seine Angaben zur Dauer der Anstellung falsch und wie im Arbeitsvertrag nachzuprüfen inhaltlich haltlos. Bei einem zweimonatigen Gehaltsrückstand und einem monatlichen Netto-Gehalt von 1859,68 Euro (brutto 2900 Euro) ist rein rechnerisch ein Gehaltsrückstand von 10.000 Euro nicht nachvollziehbar.“ Eine Aussage, die im Widerspruch zum, dem brutkasten vorliegenden, Dokument des Arbeitsgerichtes Berlin steht.

Sabotagevorwurf

Der Kokojoo-Gründer geht indes weiter und legt seine Replik auf eine persönliche Ebene, wenn er sagt: „Offensichtlich ist das Interesse von Herrn Peter nicht, seinen Gehaltsrückstand zu erhalten. Vielmehr ist erkenntlich, dass Herr Peter keine Mittel scheut, um die wirtschaftlichen Perspektiven der Marke Kokojoo, sowie meine persönliche Zukunft zu sabotieren.“

„Kein Streit unter Freunden“

Peter und die ehemaligen Mitarbeiter und Kooperationspartner betonen dagegen, dass es ihnen auf keinen Fall darum gehe, die persönliche Zukunft des Gründers zu beschädigen: „Wir wollen unser wohlverdientes Geld haben. Es handelt sich um eine vertragliche Vereinbarung zwischen uns und K. und nicht um einen Streit zwischen Freunden.“

Weitere Anschuldigungen seitens des Kokojoo-Gründers

Auch zur Causa der Nicht-Erreichbarkeit im deutschen Bundesgebiet und seinem Abgang aus Deutschland führt der Kokojoo-Gründer wiederholend den Ex-Mitarbeiter als Mitgrund an. Und schiebt ihm die Schuld zu: „Obwohl ich ihm mehrmals Optionen zu den ausstehenden Gehaltszahlungen und seiner Beteiligung am Unternehmen von fünf Prozent angeboten habe, hat sich Herr Peter diesen Angeboten stets verweigert. Eine Konsequenz dieser Haltung und Sabotage ist auch, dass ich gezwungen war, keine Aktivitäten mehr über Kokojoo Food Europe GmbH zu tätigen und das Unternehmen in Deutschland still zu legen.“ Der angesprochene Peter widerspricht auch hier vehement und sagt, dass er nie ein Angebot erhalten habe und zum ersten Mal davon höre.

Klagedrohung

K. wirft seinem ehemaligen Angestellten desweiteren Verleumdung bei Unternehmenspartnern vor und meint, dieses Verhalten trage nicht dazu bei, dass die Kokojoo Food Europe GmbH ihre Zahlungsverpflichtungen nachgehen kann. In der Zwischenzeit drohte der Gründer seinen Ex-Partner auf Schadensersatz zu klagen, wie Peter dem brutkasten mitteilte.

Chance auf Berufserfahrung

Zu den Vorwürfen von Denise entgegnet der Kokojoo-Founder, dass er der jungen Frau – damals noch ohne Studienabschluss – die Chance eingeräumt habe, erste Berufserfahrungen im Feld zu sammeln, und dass sie sich durch fachliche Begleitung im Bereich Design weiterentwickeln konnte.

Wissend, dass es finanzielle Engpässe geben wird

Er sagt: „Denise hat sich dazu bereit erklärt bei dem Aufbau der Marke Kokojoo mitzuwirken, wohlwissend, dass finanzielle Engpässe bestehen und Zahlungsverzüge auftreten werden. Trotz alledem habe ich stets im Rahmen meiner Möglichkeiten ausstehende Zahlungen an Denise in Raten beglichen. Auch von meiner Partnerin erhielt sie einmalige finanzielle Unterstützung (Anm.: die oben erwähnten 500 Euro). Ich habe ihr stets die Garantie gegeben, dass ausstehende Rechnungen beglichen werden, sobald Peter seine Unternehmensanteile abgibt und das Unternehmen hierfür das nötige Investment bekommt.“

Fragwürdiger Zusammenhang?

Der in der Argumentation zum dritten Mal von K. angeführte Peter kann auch diesem Statement nichts abgewinnen: „Wenn K. weiß, dass es finanzielle Engpässe gibt, mit mir einen Vertrag eingeht und somit dabei mit Vorsatz handelt, ist das Betrug“, sagt er. Peter kann auch keinesfalls den Zusammenhang zwischen der Abgabe seiner Anteile und der Zahlungsunfähigkeit des Kokojoo-Gründers erkennen und zeigt sich „fassungslos“ ob dieser Aussage.

Noch mehr Mitarbeiter klagen an

Andrea B. (Name geändert), ein weiterer Puzzleteil in dem Fall, ist selbstständige Grafikerin und Webdesignerin. Gemeinsam mit Kollegin Olivia S. (Name geändert) hat sie für den Gründer zuerst das Corporate- und Webdesign entwickelt. Wie wir erfahren, wurde erst nach langem „Drängen“ die Arbeit fürs Corporate-Design bezahlt. Jene fürs Web noch nicht. Für Kokojoo hat Andrea das Logo erstellt, Muster entwickelt und mit Kollegin Olivia an der Landingpage gearbeitet. Dazu kamen Aufgaben wie ein Veranstaltungsbranding kreieren und Ausstellungen organisieren.

„Geld kommt später“

Bei all den Rechnungen, die sie gestellt hat, habe es ihrer Aussage nach stets geheißen, „das Geld kommt dann“. Andrea führt eine ganze Ausredenkette des Kokojoo-Gründers ins Feld, die alle in einem „Vertrösten auf später“ bestanden hätten, wenn es ums Bezahlen ging. „Wir haben ihn angezeigt, doch die Polizei konnte ihn nicht finden. Er war nicht mehr in Berlin gemeldet, seine Firmenanschrift ändert sich alle paar Monate, Briefe kommen nicht an, Mahnungen kommen zurück“, sagt sie und bestätigt Peters Vorwürfe.

Gründer widerspricht

Der Kokojoo-Gründer dazu: „Postalisch war das Unternehmen bis Mai 2020 in der Wilmersdorferstrasse uneingeschränkt erreichbar. Aufgrund eines Adressenwechsels, und da ich mich teilweise nicht in Deutschland aufhielt, sowie aufgrund der Corona-Einschränkungen hat sich die Notifizierung der neuen Geschäftsanschrift verzögert. Diese Tatsachen widerlegen die Anschuldigung, dass Kokojoo Food Europe (Anm.: in Deutschland) nicht erreichbar war“. Mittlerweile befindet sich der Gründer in Basel.

Keine Spuren im erwähnten Zeitraum

Ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Berlin, zeigt auf, dass die Strafanzeige, die Peter gestellt hat, mit 17. Oktober 2019 datiert ist und am 11. Juni 2020 verlautbart wurde, dass man K. im deutschen Bundesgebiet nicht finden konnte. Und somit das Verfahren nicht fortgesetzt werden kann. Auch Peter selbst erzählt von mehreren Briefen, die er zurückbekommen hat; mit behördlichem Nachweis, dass die genannte Adresse falsch sei. Und somit obige Behauptung des Kokojoo-Gründers „ebenfalls unwahr“, wie er klarstellt. Auch andere Mitarbeiter, wie Olivia S., waren in diesem Zeitraum in der Wilmersdorferstrasse persönlich vor Ort und konnte weder den Gründer noch irgendwelche Spuren von Kokojoo finden, lässt man uns wissen. Andrea B. wollte daher über andere Kanäle vor ihrem alten Auftraggeber warnen, wurde aber etwa über Instagram blockiert.

Redesign abgekupfert?

Ein weiterer großer Streitpunkt war und ist das Redesign von Kokojoo. Andrea B. wirft K. bei der neuen Ausrichtung des Logos vor, auf ihrer Arbeit aufzubauen. Sie nennt es eine „minimale und leichte“ Veränderung.

„Markenelemente Produkt eigener Leistung“

K. selbst gesteht ein, dass eine „Verpflichtung zur Begleichung der ausstehenden Rechnungen ausdrücklich anerkannt wird“, meint aber auch zugleich: „Wie in den offiziellen Auftritten der Kokojoo GmbH nachzuverfolgen, finden die von Frau B. und Frau S. in der Entwicklung begleiteten Produkte (Logo, Rollups, Etiketten, Merchandise und Visitenkarten) sowie der Internetauftritt keine Anwendung. Die derzeit von Kokojoo GmbH verwendeten Markenelemente sind das Produkt meiner eigenen Arbeitsleistung.“

Screenshots

Andrea B. jedoch hat Screenshots von Instagram und der Webseite, sowie Fotos von dem Event der „Grünen Woche 2019“, die, wie sie sagt, beweisen, dass K. ihre Designerzeugnisse „sehr lange genutzt hat“. Den erwähnten Relaunch der Marke Kokojoo Food Europe GmbH hat das Unternehmen „idea Distillers“ aus Heppenheim, Deutschland, übernommen. Geschäftsführer Christian Schrade bestätigte den Auftrag, zu diversen Vorwürfen der Ex-Mitarbeiter von K. über Nichtbegleichung erbrachter Leistungen hielt er sich jedoch bedeckt.

Relaunch umgesetzt

Er sagt: „Für die Kokojoo Food Europe GmbH haben wir Anfang dieses Jahres [Anm. 2020] einen Relaunch für die Marke ‚Kokojoo‘ umgesetzt. Im Bereich der grafischen Gestaltung haben dabei auch Grafikdesignerinnen einer Partneragentur (Anm.: aus Berlin) in unserem Auftrag Leistungen erbracht. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Ihnen zum Vertragsverhältnis zu unserem Kunden, insbesondere zu Rechnungen und zum Zahlungsverhalten, aus rechtlichen Gründen, keine Auskünfte erteilen können.“

Zusammenarbeit vom Kokojoo-Gründer beendet

An dieser Stelle gibt der Kokojoo-Gründer zu, dass er die Zusammenarbeit mit dem oben genannten Berliner Dienstleister beendet habe, da trotz Verzögerungen, wie er sagt, Rechnungen für diverse Elemente, wie das Redesign, Adaption für Dosen, Postkarten und Adaptionen für Etiketten in der Schweiz, vollständig beglichen wurden. Allerdings, so K. weiter: „Bis heute habe ich jedoch die offenen Daten für die Etiketten, für die Flaschen und für die Dose, sowie für die Postkarten, noch die Adaption für die Schweiz nicht erhalten, obwohl all diese Dienstleistungen bezahlt worden sind. Im Raum stehen auch offene Rechnungen für Beratungsdienstleistungen, zu denen ich vor Zahlung eine Auflistung aller getätigten Aktivitäten erbeten habe. Dies habe ich bis dato nicht erhalten. Deswegen habe ich mich entschieden, die Zusammenarbeit zu beenden, obwohl ein weiteres Projekt in der Pipeline war“.

Mehr Ankläger tauchen auf

Neben seinen früheren beruflichen Wegbegleitern und Auftragnehmern haben sich noch weitere Personen zu Wort gemeldet, die mit dem Kokojoo-Gründer zu tun hatten, ihrerseits negative Erfahrungen gemacht haben und ein betrügerisches, muster-gestricktes Verhalten zu erkennen meinen und davor warnen wollen. Barbara (Name geändert) hat zwar nie mit K. zusammengearbeitet, aber als Zwischenmieterin in einer WG in Hamburg mit dem Beschuldigten Kontakt gehabt. Nach diversen Schwierigkeiten beim Zusammenleben, die den plötzlichen Einzug einer Freundin des Gründers in die kleine Wohnung betrafen, ging es am Ende vor allem um die Kaution von 1500 Euro, die Barbara getätigt hatte. Am Anfang geschah nichts, dann schickte Barbara K. ein Anwaltsschreiben, das nicht zugestellt werden konnte und zurückkam.

Klärungsversuche scheiterten

„Bevor ich den Anwalt eingeschaltet habe, habe ich ihm wiederholt freundlich gesagt, dass, wenn er Geldprobleme hat und mehr Zeit braucht, die Kaution zurückzuzahlen, wir dafür eine gemeinsame Lösung finden können. Er ist darauf nicht eingegangen und hat an meine Geduld appelliert oder nicht geantwortet“, sagt sie

Überraschende Rückzahlung

Allerdings kam schlussendlich im April 2020 plötzlich eine E-Mail, die nach Barbaras Bankdaten verlangte. Und tatsächlich, er überwies die Kaution zurück, mit 100 Euro Zinsen. „Allerdings eineinhalb Jahre nach dem Auszug, was die maximale Kautionsrückzahlung von sechs Monaten lange übersteigt“, so Barbara.

Ehemalige Vermieterin: „Habe gemerkt, wie viele Leute ihn suchen“

Eine langjährige Bekannte von K. (Name der Redaktion bekannt) hat den Gründer vor Jahren in ihrer Wohnung in Hamburg wohnen lassen, während sie im Ausland weilte. Sie sagt: „Er hat dann die Miete nicht bezahlt. Bei meinen Recherchen habe ich gemerkt, dass seine Firma bei der angegebenen Adresse nicht auffindbar ist und mich auf die Suche gemacht. Ich war in Berlin und auf Instagram unterwegs und erst da habe ich gemerkt, wie viele Leute ihn suchen“, erinnert sie sich.

Systematisches Verhalten eines Hochstaplers?

Die Vermieterin erwähnt, dass sie den Gründer bereits seit 2010 kennt und sie gute Freunde waren. Heute jedoch schulde ihr K. zwei Monatsmieten. Sie nennt das Verhalten des Kokojoo-Gründers systematisch und denkt deswegen, dass es sich bei ihm um einen „Hochstapler“ handle, bei dem immer etwas passiert und immer „die anderen Schuld“ sind.

Reaktion gleich Erwartungshaltung

Komplettiert man alle genannten Vorwürfe und Punkte dieses Falles, so zeigen sich zwei Dinge auffällig. Die Reaktionen des Kokojoo-Gründers entsprechen der Erwartungshaltung seiner alten Weggefährten – Schuldzuschiebung – ,und dass er einem Muster zu folgen scheint, das er bereits vor der Gründung des Unternehmens geprobt haben soll, wie uns anonym mitgeteilt wird: Darunter Mietbetrug und fehlende Krankenkassen-Beiträge, heißt es. Hier gilt die Unschuldsvermutung. Der Gründer selbst wiederum agiert wie erwähnt aktuell aus Basel in der Schweiz heraus und versucht sein Unternehmen wieder in Fahrt zu bringen.

Andere Zwischentöne

Während Peter und Co. darüber rätseln, welche Gründe das Verhalten des Kokojoo-Gründers hat, und sie wiederholt zwischen den Antworten „Hochstapler“, „Betrüger“, „Scheme“ oder weiteren derben Begriffen hin und her pendeln, gibt es auch andere Zwischentöne. Der Kokojoo-Gründer würde sich überschätzen, kalkuliere viel zu optimistisch. „Er will gar nicht betrügen“, so seine ehemalige Vermieterin: „Jedoch kommt er in Schwierigkeiten und aus seiner Art zu Wirtschaften nicht mehr raus“, sagt sie.

Ziel: Der Exit

Andere denken ähnlich und attestieren ihm zumindest den Willen, alles dafür zu tun, dass Kokojoo weiterläuft. Er könne ein Scheitern nicht akzeptieren. Und ein „Exit“ sei sein oberstes Ziel.

Das ist hier die Frage…

Ob es sich beim Kokojoo-Gründer um einen notorischen Betrüger handelt, der nach einem Muster vorgeht, das er lange vor Kokojoo praktiziert habe oder um einen Unternehmer, der alles tut und kein Scheitern akzeptiert, wird weiterhin die Gerichte beschäftigen, sobald Zustellversuche der deutschen Gerichtsbarkeit nicht aufgrund mangelnder „Auffindbarkeit“ scheitern.

Zweierlei Maß?

K. selbst gibt dichotome Antworten und Stellungnahmen zur ganzen Situation ab, stellt Behauptungen auf, die Gerichtsdokumenten widersprechen, gesteht aber auch Fehler ein. Auf der anderen Seite sieht er jedoch auch eine andere Messlatte, die Ausländern in der Startup-Szene aufgelegt werde und lässt diese in seine Argumentation mit einfließen. Er sagt: „Es wird in diesem Fall klar, wie schwer es schwarze Gründer oder Gründerinnen mit Migrationshintergrund haben, überhaupt an Finanzierung zu gelangen. Entweder werden sie grundsätzlich von Finanzierungsmechanismen ausgeschlossen oder ihnen wird kein Vertrauensvorschuss geschenkt. In meiner Erfahrung stehen Gründer wie ich zunächst vor der Herausforderung, die Vorurteile ihres Gegenübers zu widerlegen, ehe sie für ihre Geschäftsidee beurteilt werden“, sagt der aus Burkina Faso abstammende Gründer: „Weiterhin sind das große grundsätzliche Misstrauen, sowie die weit verbreitete Grundannahme, dass Ausländer bei jedem Zahlungsverzug nicht zahlungswillig sind, grundsätzlich nicht förderlich.“

„Gründer sein, heißt Verantwortung übernehmen“

Andrea B. wiederum hat auf diese Behauptung klare Worte zu sagen: „Dies mag stimmen, gibt ihm jedoch nicht das recht, seine Mitarbeiter und Auftragnehmer nicht zu bezahlen. Gründer sein heißt Verantwortung übernehmen und keine Leistungen beauftragen, die man sich aus dem einen oder anderem Grund nicht leisten kann.“ Sie weist auch darauf hin, dass sie monatelang mit K. darüber diskutiert habe, wie er seine Schulden begleichen kann. Und ihm mehrmals Fristverlängerungen und Ratenzahlungen angeboten habe. Während Peter und der Kokojoo-Gründer sich vor Gericht wieder treffen werden, meint K., dass er sich trotz allem und ohne Einschränkungen zu den offenen Zahlungsverpflichtungen bekenne, inklusive Gehaltsrückständen, wenn diese rechtens fundiert wären. Und er sich weiterhin engagiere, diese zu begleichen.

„Viele geben auf“

Peter, der bei dieser Aussage des Kokojoo-Gründers wiederholt auf das bestehende Urteil des Arbeitsgerichts Berlin hinweist, führt seinen Kampf gegen K. auch aus einem anderen Grund: Weil, wie er sagt, viele aufgeben, wenn es um zwei bis dreitausend Euro gehe, die ihnen zustehen. Er sieht es als seine Mission an, Personen, Kooperationspartner und andere vor K. zu warnen.

Versagen des Systems

Auch wenn ihm seine Vorwürfe mittlerweile eine Schadenersatzdrohung eingebracht haben, Peter möchte seinen angefangenen Weg weiter gehen, an dessen Ende ein Gründer wartet, der aus seiner eigenen Sicht und trotz bestehender Gerichtsurteile nichts Illegales gemacht haben will. Die Mitarbeiter, die diesen Fall publik gemacht haben, haben sich an die Polizei, Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht gewandt und sprechen nun von einem behördlichen Versagen. Und stellen klar: Es geht hier nicht um eine persönliche Rache, sondern um ein Versagen des Systems, weswegen wir unsere persönliche Zeit und Geld in diese Geschichte stecken müssen. Um die uns zustehende Gerechtigkeit zu erlangen.“
Update: In der Zwischenzeit wurde Peters Forderung vom Schweizer Betreibungsamt, das K. gefunden hat, an die Basler Adresse des Kokojoo-Gründers zugestellt. Dieser hat gegen den Zahlungsbefehl Einspruch eingelegt. Auch das Verfahren in Berlin wird nach neusten Erkenntnissen fortgesetzt.

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Betrugsvorwürfe gegen „2 Minuten 2 Millionen“-Teilnehmer

Es ist eine ganze Reihe von Ereignissen, die dazu führte, dass sich mehrere ehemalige Mitarbeiter und Vertragspartner zusammengeschlossen haben, um die Causa öffentlich zu machen. Federführend dabei ist Peter (Name geändert), der vier Monate bei Kokojoo gearbeitet hat.

Kokojoo: Das Kakaoschalen-Startup

Zur Erklärung: Kokojoo ist ein Kakao-Startup, das seinen Geschmack aus der Schale der vitaminreichen und kalorienarmen Kakaobohne gewinnt. Es ist ein Firmen-Konzept mit einem charmanten Gründer, das viele junge Leute angezogen hat, als Mitarbeiter im Unternehmen tätig zu werden. So auch Peter.

Anzeige erstattet

Doch nach zwei Monaten im Job hätten die Probleme begonnen: „Ich hab von der Krankenkasse erfahren, dass K. keine Beiträge und Sozialabgaben bezahlt hat. Wir haben uns dann als eine Gruppe von neun Leuten zusammengeschlossen und Anzeige erstattet. Und gewonnen“, erzählt der ehemalige Mitarbeiter.

Verurteilung durchs Arbeitsgericht

Des Weiteren sprechen Peter und andere Mitarbeiter des Startups von fehlenden Löhnen und anderen Ungereimtheiten. Etwa: Laut einem Dokument vom fünften November 2019 des Arbeitsgerichtes Berlin, das dem brutkasten vorliegt, wurde K. dazu verurteilt, Peter 5.800 Euro brutto, inklusive fünf Prozent Zinsen, Lohn nachzuzahlen und die Rechtskosten (insgesamt 10.150 Euro) zu tragen.

Gründer nicht auffindbar

K. war jedoch für die Behörden im deutschen Bundesgebiet nicht auffindbar, was aus einem Schreiben vom 20. Juni 2020 der Berliner Staatsanwaltschaft hervorgeht. Darin heißt es, dass das Verfahren bezüglich einer Strafanzeige vom 17. Oktober 2019 „nicht fortgesetzt werden kann, da für den Beschuldigten kein Aufenthaltsort im Bundesgebiet bekannt ist.“ Die Berliner Staatsanwaltschaft selbst möchte sich aus rechtlichen Gründen nicht näher zu diesem Fall äußern. Dafür jemand anders.

Auch Fast-Co-Founderin warnt vor Gründer

Denise (Name geändert) war eigenen Angaben nach fünf Tage bei Kokojoo angestellt. Den Rest ihrer Arbeit für das Startup verrichtete die Hamburgerin auf Freelance-Basis und war für das Design und Branding zuständig. „Aber ich habe mehr als das gemacht“, sagt sie, „Events organisiert wie etwa die ‚Grüne Woche‘ und ich sollte sogar Co-Founderin werden.“

Betrug mit System?

Insgesamt schulde ihr K. heute 15.000 Euro. Der Kokojoo-Gründer habe anfänglich immer wieder neue Gründe angeführt, warum er nicht bezahlen könne. „Dann hat er fälschlicherweise behauptet, er hätte das Gehalt überwiesen, nur um dann per Smartphone-Nachricht zu sagen, ein Buchhalter hätte ihm 20.000 Euro abgeknöpft“, so Denise. Auch Peter bestätigt diesen Vorwurf, und wirft an dieser Stelle ein, dass K. systematisch mit „gefälschten Überweisungsbelegen“ arbeiten würde. „Ein gezieltes und musterhaftes Verhalten“ seines ehemaligen Chefs, wie er sagt.

Anteile verschenkt

Nach dem Buchhalter-Argument hatte der Kokojoo-Gründer Denise zehn Prozent der Firmenanteile übertragen – notariell beglaubigt und kostenfrei. Im August 2019 wollte er diese Schenkung jedoch wieder rückgängig machen und bot seiner „Partnerin“ 1000 Euro an. Denise hatte zu diesem Zeitpunkt bereits genug von K. und willigte ein, sah das Geld aber bis heute nicht.

Hochphasen und Emotionen

„Zu Beginn war alles wunderbar. K. ist nett und charismatisch und dir als jungem Menschen wird so viel Verantwortung übertragen. Kokojoo war unser ‚Baby’“, sagt sie. „Wir erlebten starke Hochphasen und immense positive Emotionen, die dazu geführt haben, dass man die negativen Dinge, die passieren, nicht wirklich sehen will. Ich habe mir immer wieder gedacht, ‚er bezahlt schon‘. Doch das ist nie geschehen.“

Harte Konfrontation nötig

Denise geriet wegen dem fehlendem Lohn insgesamt zweimal mit K. heftig aneinander. Danach und heute beschreibt sie ihn als jemanden, der die Macht hat, sein Gegenüber als „nicht-loyal“ darzustellen – und der erst nach harter Konfrontation nachgibt. „Ich konnte irgendwann meine Miete nicht mehr bezahlen. Da hat er seine Freundin vorgeschickt und mir 500 Euro übergeben“, erinnert sie sich.

Ungereimtheiten bei Kokojoo

Denise habe erst im Nachhinein begonnen, die alarmierenden Ungereimtheiten zu fassen, die sie vorher nicht habe sehen können. Sie erzählt, dass sie als wichtigste Person nach dem Startup-Gründer niemals eine Rechnung oder ein offizielles Dokument im Namen des Unternehmens gesehen hat. Ein Umstand der dazu führt, dass auch sie in die schweren Vorwürfe gegen K. einstimmt. „Ich denke, er hat keine Ahnung von Finanzen. K. betreibt viel Show und manipuliert Menschen. Im Kopf habe ich das Geld, das er mir schuldet bereits abgeschrieben“, sagt sie.

Stellungnahme des Gründers

Der Gründer selbst war nach einigen Kontaktversuchen schlussendlich doch für den brutkasten erreichbar und gab eine Stellungnahme ab. Darin behauptet er weiterhin – konträr zum Versäumnisurteil des Arbeitsgerichtes Berlin, vom 05. November 2019, in dem festgestellt wird, dass Peter tatsächlich bis zum 15. Juli 2019 angestellt war – dass sein ehemaliger Mitarbeiter vom 1. April 2019 bis zum 31. Mai bei der Kokojoo Food Europe UG und dann bei Kokojoo Food Europe GmbH unter Vertrag stand.

Unterschiedliche Angaben

Der Gründer sagt in seinem Statement: „Zuvor absolvierte er (Anm.Peter) eine zweiwöchige Probezeit. Folglich sind seine Angaben zur Dauer der Anstellung falsch und wie im Arbeitsvertrag nachzuprüfen inhaltlich haltlos. Bei einem zweimonatigen Gehaltsrückstand und einem monatlichen Netto-Gehalt von 1859,68 Euro (brutto 2900 Euro) ist rein rechnerisch ein Gehaltsrückstand von 10.000 Euro nicht nachvollziehbar.“ Eine Aussage, die im Widerspruch zum, dem brutkasten vorliegenden, Dokument des Arbeitsgerichtes Berlin steht.

Sabotagevorwurf

Der Kokojoo-Gründer geht indes weiter und legt seine Replik auf eine persönliche Ebene, wenn er sagt: „Offensichtlich ist das Interesse von Herrn Peter nicht, seinen Gehaltsrückstand zu erhalten. Vielmehr ist erkenntlich, dass Herr Peter keine Mittel scheut, um die wirtschaftlichen Perspektiven der Marke Kokojoo, sowie meine persönliche Zukunft zu sabotieren.“

„Kein Streit unter Freunden“

Peter und die ehemaligen Mitarbeiter und Kooperationspartner betonen dagegen, dass es ihnen auf keinen Fall darum gehe, die persönliche Zukunft des Gründers zu beschädigen: „Wir wollen unser wohlverdientes Geld haben. Es handelt sich um eine vertragliche Vereinbarung zwischen uns und K. und nicht um einen Streit zwischen Freunden.“

Weitere Anschuldigungen seitens des Kokojoo-Gründers

Auch zur Causa der Nicht-Erreichbarkeit im deutschen Bundesgebiet und seinem Abgang aus Deutschland führt der Kokojoo-Gründer wiederholend den Ex-Mitarbeiter als Mitgrund an. Und schiebt ihm die Schuld zu: „Obwohl ich ihm mehrmals Optionen zu den ausstehenden Gehaltszahlungen und seiner Beteiligung am Unternehmen von fünf Prozent angeboten habe, hat sich Herr Peter diesen Angeboten stets verweigert. Eine Konsequenz dieser Haltung und Sabotage ist auch, dass ich gezwungen war, keine Aktivitäten mehr über Kokojoo Food Europe GmbH zu tätigen und das Unternehmen in Deutschland still zu legen.“ Der angesprochene Peter widerspricht auch hier vehement und sagt, dass er nie ein Angebot erhalten habe und zum ersten Mal davon höre.

Klagedrohung

K. wirft seinem ehemaligen Angestellten desweiteren Verleumdung bei Unternehmenspartnern vor und meint, dieses Verhalten trage nicht dazu bei, dass die Kokojoo Food Europe GmbH ihre Zahlungsverpflichtungen nachgehen kann. In der Zwischenzeit drohte der Gründer seinen Ex-Partner auf Schadensersatz zu klagen, wie Peter dem brutkasten mitteilte.

Chance auf Berufserfahrung

Zu den Vorwürfen von Denise entgegnet der Kokojoo-Founder, dass er der jungen Frau – damals noch ohne Studienabschluss – die Chance eingeräumt habe, erste Berufserfahrungen im Feld zu sammeln, und dass sie sich durch fachliche Begleitung im Bereich Design weiterentwickeln konnte.

Wissend, dass es finanzielle Engpässe geben wird

Er sagt: „Denise hat sich dazu bereit erklärt bei dem Aufbau der Marke Kokojoo mitzuwirken, wohlwissend, dass finanzielle Engpässe bestehen und Zahlungsverzüge auftreten werden. Trotz alledem habe ich stets im Rahmen meiner Möglichkeiten ausstehende Zahlungen an Denise in Raten beglichen. Auch von meiner Partnerin erhielt sie einmalige finanzielle Unterstützung (Anm.: die oben erwähnten 500 Euro). Ich habe ihr stets die Garantie gegeben, dass ausstehende Rechnungen beglichen werden, sobald Peter seine Unternehmensanteile abgibt und das Unternehmen hierfür das nötige Investment bekommt.“

Fragwürdiger Zusammenhang?

Der in der Argumentation zum dritten Mal von K. angeführte Peter kann auch diesem Statement nichts abgewinnen: „Wenn K. weiß, dass es finanzielle Engpässe gibt, mit mir einen Vertrag eingeht und somit dabei mit Vorsatz handelt, ist das Betrug“, sagt er. Peter kann auch keinesfalls den Zusammenhang zwischen der Abgabe seiner Anteile und der Zahlungsunfähigkeit des Kokojoo-Gründers erkennen und zeigt sich „fassungslos“ ob dieser Aussage.

Noch mehr Mitarbeiter klagen an

Andrea B. (Name geändert), ein weiterer Puzzleteil in dem Fall, ist selbstständige Grafikerin und Webdesignerin. Gemeinsam mit Kollegin Olivia S. (Name geändert) hat sie für den Gründer zuerst das Corporate- und Webdesign entwickelt. Wie wir erfahren, wurde erst nach langem „Drängen“ die Arbeit fürs Corporate-Design bezahlt. Jene fürs Web noch nicht. Für Kokojoo hat Andrea das Logo erstellt, Muster entwickelt und mit Kollegin Olivia an der Landingpage gearbeitet. Dazu kamen Aufgaben wie ein Veranstaltungsbranding kreieren und Ausstellungen organisieren.

„Geld kommt später“

Bei all den Rechnungen, die sie gestellt hat, habe es ihrer Aussage nach stets geheißen, „das Geld kommt dann“. Andrea führt eine ganze Ausredenkette des Kokojoo-Gründers ins Feld, die alle in einem „Vertrösten auf später“ bestanden hätten, wenn es ums Bezahlen ging. „Wir haben ihn angezeigt, doch die Polizei konnte ihn nicht finden. Er war nicht mehr in Berlin gemeldet, seine Firmenanschrift ändert sich alle paar Monate, Briefe kommen nicht an, Mahnungen kommen zurück“, sagt sie und bestätigt Peters Vorwürfe.

Gründer widerspricht

Der Kokojoo-Gründer dazu: „Postalisch war das Unternehmen bis Mai 2020 in der Wilmersdorferstrasse uneingeschränkt erreichbar. Aufgrund eines Adressenwechsels, und da ich mich teilweise nicht in Deutschland aufhielt, sowie aufgrund der Corona-Einschränkungen hat sich die Notifizierung der neuen Geschäftsanschrift verzögert. Diese Tatsachen widerlegen die Anschuldigung, dass Kokojoo Food Europe (Anm.: in Deutschland) nicht erreichbar war“. Mittlerweile befindet sich der Gründer in Basel.

Keine Spuren im erwähnten Zeitraum

Ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Berlin, zeigt auf, dass die Strafanzeige, die Peter gestellt hat, mit 17. Oktober 2019 datiert ist und am 11. Juni 2020 verlautbart wurde, dass man K. im deutschen Bundesgebiet nicht finden konnte. Und somit das Verfahren nicht fortgesetzt werden kann. Auch Peter selbst erzählt von mehreren Briefen, die er zurückbekommen hat; mit behördlichem Nachweis, dass die genannte Adresse falsch sei. Und somit obige Behauptung des Kokojoo-Gründers „ebenfalls unwahr“, wie er klarstellt. Auch andere Mitarbeiter, wie Olivia S., waren in diesem Zeitraum in der Wilmersdorferstrasse persönlich vor Ort und konnte weder den Gründer noch irgendwelche Spuren von Kokojoo finden, lässt man uns wissen. Andrea B. wollte daher über andere Kanäle vor ihrem alten Auftraggeber warnen, wurde aber etwa über Instagram blockiert.

Redesign abgekupfert?

Ein weiterer großer Streitpunkt war und ist das Redesign von Kokojoo. Andrea B. wirft K. bei der neuen Ausrichtung des Logos vor, auf ihrer Arbeit aufzubauen. Sie nennt es eine „minimale und leichte“ Veränderung.

„Markenelemente Produkt eigener Leistung“

K. selbst gesteht ein, dass eine „Verpflichtung zur Begleichung der ausstehenden Rechnungen ausdrücklich anerkannt wird“, meint aber auch zugleich: „Wie in den offiziellen Auftritten der Kokojoo GmbH nachzuverfolgen, finden die von Frau B. und Frau S. in der Entwicklung begleiteten Produkte (Logo, Rollups, Etiketten, Merchandise und Visitenkarten) sowie der Internetauftritt keine Anwendung. Die derzeit von Kokojoo GmbH verwendeten Markenelemente sind das Produkt meiner eigenen Arbeitsleistung.“

Screenshots

Andrea B. jedoch hat Screenshots von Instagram und der Webseite, sowie Fotos von dem Event der „Grünen Woche 2019“, die, wie sie sagt, beweisen, dass K. ihre Designerzeugnisse „sehr lange genutzt hat“. Den erwähnten Relaunch der Marke Kokojoo Food Europe GmbH hat das Unternehmen „idea Distillers“ aus Heppenheim, Deutschland, übernommen. Geschäftsführer Christian Schrade bestätigte den Auftrag, zu diversen Vorwürfen der Ex-Mitarbeiter von K. über Nichtbegleichung erbrachter Leistungen hielt er sich jedoch bedeckt.

Relaunch umgesetzt

Er sagt: „Für die Kokojoo Food Europe GmbH haben wir Anfang dieses Jahres [Anm. 2020] einen Relaunch für die Marke ‚Kokojoo‘ umgesetzt. Im Bereich der grafischen Gestaltung haben dabei auch Grafikdesignerinnen einer Partneragentur (Anm.: aus Berlin) in unserem Auftrag Leistungen erbracht. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Ihnen zum Vertragsverhältnis zu unserem Kunden, insbesondere zu Rechnungen und zum Zahlungsverhalten, aus rechtlichen Gründen, keine Auskünfte erteilen können.“

Zusammenarbeit vom Kokojoo-Gründer beendet

An dieser Stelle gibt der Kokojoo-Gründer zu, dass er die Zusammenarbeit mit dem oben genannten Berliner Dienstleister beendet habe, da trotz Verzögerungen, wie er sagt, Rechnungen für diverse Elemente, wie das Redesign, Adaption für Dosen, Postkarten und Adaptionen für Etiketten in der Schweiz, vollständig beglichen wurden. Allerdings, so K. weiter: „Bis heute habe ich jedoch die offenen Daten für die Etiketten, für die Flaschen und für die Dose, sowie für die Postkarten, noch die Adaption für die Schweiz nicht erhalten, obwohl all diese Dienstleistungen bezahlt worden sind. Im Raum stehen auch offene Rechnungen für Beratungsdienstleistungen, zu denen ich vor Zahlung eine Auflistung aller getätigten Aktivitäten erbeten habe. Dies habe ich bis dato nicht erhalten. Deswegen habe ich mich entschieden, die Zusammenarbeit zu beenden, obwohl ein weiteres Projekt in der Pipeline war“.

Mehr Ankläger tauchen auf

Neben seinen früheren beruflichen Wegbegleitern und Auftragnehmern haben sich noch weitere Personen zu Wort gemeldet, die mit dem Kokojoo-Gründer zu tun hatten, ihrerseits negative Erfahrungen gemacht haben und ein betrügerisches, muster-gestricktes Verhalten zu erkennen meinen und davor warnen wollen. Barbara (Name geändert) hat zwar nie mit K. zusammengearbeitet, aber als Zwischenmieterin in einer WG in Hamburg mit dem Beschuldigten Kontakt gehabt. Nach diversen Schwierigkeiten beim Zusammenleben, die den plötzlichen Einzug einer Freundin des Gründers in die kleine Wohnung betrafen, ging es am Ende vor allem um die Kaution von 1500 Euro, die Barbara getätigt hatte. Am Anfang geschah nichts, dann schickte Barbara K. ein Anwaltsschreiben, das nicht zugestellt werden konnte und zurückkam.

Klärungsversuche scheiterten

„Bevor ich den Anwalt eingeschaltet habe, habe ich ihm wiederholt freundlich gesagt, dass, wenn er Geldprobleme hat und mehr Zeit braucht, die Kaution zurückzuzahlen, wir dafür eine gemeinsame Lösung finden können. Er ist darauf nicht eingegangen und hat an meine Geduld appelliert oder nicht geantwortet“, sagt sie

Überraschende Rückzahlung

Allerdings kam schlussendlich im April 2020 plötzlich eine E-Mail, die nach Barbaras Bankdaten verlangte. Und tatsächlich, er überwies die Kaution zurück, mit 100 Euro Zinsen. „Allerdings eineinhalb Jahre nach dem Auszug, was die maximale Kautionsrückzahlung von sechs Monaten lange übersteigt“, so Barbara.

Ehemalige Vermieterin: „Habe gemerkt, wie viele Leute ihn suchen“

Eine langjährige Bekannte von K. (Name der Redaktion bekannt) hat den Gründer vor Jahren in ihrer Wohnung in Hamburg wohnen lassen, während sie im Ausland weilte. Sie sagt: „Er hat dann die Miete nicht bezahlt. Bei meinen Recherchen habe ich gemerkt, dass seine Firma bei der angegebenen Adresse nicht auffindbar ist und mich auf die Suche gemacht. Ich war in Berlin und auf Instagram unterwegs und erst da habe ich gemerkt, wie viele Leute ihn suchen“, erinnert sie sich.

Systematisches Verhalten eines Hochstaplers?

Die Vermieterin erwähnt, dass sie den Gründer bereits seit 2010 kennt und sie gute Freunde waren. Heute jedoch schulde ihr K. zwei Monatsmieten. Sie nennt das Verhalten des Kokojoo-Gründers systematisch und denkt deswegen, dass es sich bei ihm um einen „Hochstapler“ handle, bei dem immer etwas passiert und immer „die anderen Schuld“ sind.

Reaktion gleich Erwartungshaltung

Komplettiert man alle genannten Vorwürfe und Punkte dieses Falles, so zeigen sich zwei Dinge auffällig. Die Reaktionen des Kokojoo-Gründers entsprechen der Erwartungshaltung seiner alten Weggefährten – Schuldzuschiebung – ,und dass er einem Muster zu folgen scheint, das er bereits vor der Gründung des Unternehmens geprobt haben soll, wie uns anonym mitgeteilt wird: Darunter Mietbetrug und fehlende Krankenkassen-Beiträge, heißt es. Hier gilt die Unschuldsvermutung. Der Gründer selbst wiederum agiert wie erwähnt aktuell aus Basel in der Schweiz heraus und versucht sein Unternehmen wieder in Fahrt zu bringen.

Andere Zwischentöne

Während Peter und Co. darüber rätseln, welche Gründe das Verhalten des Kokojoo-Gründers hat, und sie wiederholt zwischen den Antworten „Hochstapler“, „Betrüger“, „Scheme“ oder weiteren derben Begriffen hin und her pendeln, gibt es auch andere Zwischentöne. Der Kokojoo-Gründer würde sich überschätzen, kalkuliere viel zu optimistisch. „Er will gar nicht betrügen“, so seine ehemalige Vermieterin: „Jedoch kommt er in Schwierigkeiten und aus seiner Art zu Wirtschaften nicht mehr raus“, sagt sie.

Ziel: Der Exit

Andere denken ähnlich und attestieren ihm zumindest den Willen, alles dafür zu tun, dass Kokojoo weiterläuft. Er könne ein Scheitern nicht akzeptieren. Und ein „Exit“ sei sein oberstes Ziel.

Das ist hier die Frage…

Ob es sich beim Kokojoo-Gründer um einen notorischen Betrüger handelt, der nach einem Muster vorgeht, das er lange vor Kokojoo praktiziert habe oder um einen Unternehmer, der alles tut und kein Scheitern akzeptiert, wird weiterhin die Gerichte beschäftigen, sobald Zustellversuche der deutschen Gerichtsbarkeit nicht aufgrund mangelnder „Auffindbarkeit“ scheitern.

Zweierlei Maß?

K. selbst gibt dichotome Antworten und Stellungnahmen zur ganzen Situation ab, stellt Behauptungen auf, die Gerichtsdokumenten widersprechen, gesteht aber auch Fehler ein. Auf der anderen Seite sieht er jedoch auch eine andere Messlatte, die Ausländern in der Startup-Szene aufgelegt werde und lässt diese in seine Argumentation mit einfließen. Er sagt: „Es wird in diesem Fall klar, wie schwer es schwarze Gründer oder Gründerinnen mit Migrationshintergrund haben, überhaupt an Finanzierung zu gelangen. Entweder werden sie grundsätzlich von Finanzierungsmechanismen ausgeschlossen oder ihnen wird kein Vertrauensvorschuss geschenkt. In meiner Erfahrung stehen Gründer wie ich zunächst vor der Herausforderung, die Vorurteile ihres Gegenübers zu widerlegen, ehe sie für ihre Geschäftsidee beurteilt werden“, sagt der aus Burkina Faso abstammende Gründer: „Weiterhin sind das große grundsätzliche Misstrauen, sowie die weit verbreitete Grundannahme, dass Ausländer bei jedem Zahlungsverzug nicht zahlungswillig sind, grundsätzlich nicht förderlich.“

„Gründer sein, heißt Verantwortung übernehmen“

Andrea B. wiederum hat auf diese Behauptung klare Worte zu sagen: „Dies mag stimmen, gibt ihm jedoch nicht das recht, seine Mitarbeiter und Auftragnehmer nicht zu bezahlen. Gründer sein heißt Verantwortung übernehmen und keine Leistungen beauftragen, die man sich aus dem einen oder anderem Grund nicht leisten kann.“ Sie weist auch darauf hin, dass sie monatelang mit K. darüber diskutiert habe, wie er seine Schulden begleichen kann. Und ihm mehrmals Fristverlängerungen und Ratenzahlungen angeboten habe. Während Peter und der Kokojoo-Gründer sich vor Gericht wieder treffen werden, meint K., dass er sich trotz allem und ohne Einschränkungen zu den offenen Zahlungsverpflichtungen bekenne, inklusive Gehaltsrückständen, wenn diese rechtens fundiert wären. Und er sich weiterhin engagiere, diese zu begleichen.

„Viele geben auf“

Peter, der bei dieser Aussage des Kokojoo-Gründers wiederholt auf das bestehende Urteil des Arbeitsgerichts Berlin hinweist, führt seinen Kampf gegen K. auch aus einem anderen Grund: Weil, wie er sagt, viele aufgeben, wenn es um zwei bis dreitausend Euro gehe, die ihnen zustehen. Er sieht es als seine Mission an, Personen, Kooperationspartner und andere vor K. zu warnen.

Versagen des Systems

Auch wenn ihm seine Vorwürfe mittlerweile eine Schadenersatzdrohung eingebracht haben, Peter möchte seinen angefangenen Weg weiter gehen, an dessen Ende ein Gründer wartet, der aus seiner eigenen Sicht und trotz bestehender Gerichtsurteile nichts Illegales gemacht haben will. Die Mitarbeiter, die diesen Fall publik gemacht haben, haben sich an die Polizei, Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht gewandt und sprechen nun von einem behördlichen Versagen. Und stellen klar: Es geht hier nicht um eine persönliche Rache, sondern um ein Versagen des Systems, weswegen wir unsere persönliche Zeit und Geld in diese Geschichte stecken müssen. Um die uns zustehende Gerechtigkeit zu erlangen.“
Update: In der Zwischenzeit wurde Peters Forderung vom Schweizer Betreibungsamt, das K. gefunden hat, an die Basler Adresse des Kokojoo-Gründers zugestellt. Dieser hat gegen den Zahlungsbefehl Einspruch eingelegt. Auch das Verfahren in Berlin wird nach neusten Erkenntnissen fortgesetzt.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Betrugsvorwürfe gegen „2 Minuten 2 Millionen“-Teilnehmer

Es ist eine ganze Reihe von Ereignissen, die dazu führte, dass sich mehrere ehemalige Mitarbeiter und Vertragspartner zusammengeschlossen haben, um die Causa öffentlich zu machen. Federführend dabei ist Peter (Name geändert), der vier Monate bei Kokojoo gearbeitet hat.

Kokojoo: Das Kakaoschalen-Startup

Zur Erklärung: Kokojoo ist ein Kakao-Startup, das seinen Geschmack aus der Schale der vitaminreichen und kalorienarmen Kakaobohne gewinnt. Es ist ein Firmen-Konzept mit einem charmanten Gründer, das viele junge Leute angezogen hat, als Mitarbeiter im Unternehmen tätig zu werden. So auch Peter.

Anzeige erstattet

Doch nach zwei Monaten im Job hätten die Probleme begonnen: „Ich hab von der Krankenkasse erfahren, dass K. keine Beiträge und Sozialabgaben bezahlt hat. Wir haben uns dann als eine Gruppe von neun Leuten zusammengeschlossen und Anzeige erstattet. Und gewonnen“, erzählt der ehemalige Mitarbeiter.

Verurteilung durchs Arbeitsgericht

Des Weiteren sprechen Peter und andere Mitarbeiter des Startups von fehlenden Löhnen und anderen Ungereimtheiten. Etwa: Laut einem Dokument vom fünften November 2019 des Arbeitsgerichtes Berlin, das dem brutkasten vorliegt, wurde K. dazu verurteilt, Peter 5.800 Euro brutto, inklusive fünf Prozent Zinsen, Lohn nachzuzahlen und die Rechtskosten (insgesamt 10.150 Euro) zu tragen.

Gründer nicht auffindbar

K. war jedoch für die Behörden im deutschen Bundesgebiet nicht auffindbar, was aus einem Schreiben vom 20. Juni 2020 der Berliner Staatsanwaltschaft hervorgeht. Darin heißt es, dass das Verfahren bezüglich einer Strafanzeige vom 17. Oktober 2019 „nicht fortgesetzt werden kann, da für den Beschuldigten kein Aufenthaltsort im Bundesgebiet bekannt ist.“ Die Berliner Staatsanwaltschaft selbst möchte sich aus rechtlichen Gründen nicht näher zu diesem Fall äußern. Dafür jemand anders.

Auch Fast-Co-Founderin warnt vor Gründer

Denise (Name geändert) war eigenen Angaben nach fünf Tage bei Kokojoo angestellt. Den Rest ihrer Arbeit für das Startup verrichtete die Hamburgerin auf Freelance-Basis und war für das Design und Branding zuständig. „Aber ich habe mehr als das gemacht“, sagt sie, „Events organisiert wie etwa die ‚Grüne Woche‘ und ich sollte sogar Co-Founderin werden.“

Betrug mit System?

Insgesamt schulde ihr K. heute 15.000 Euro. Der Kokojoo-Gründer habe anfänglich immer wieder neue Gründe angeführt, warum er nicht bezahlen könne. „Dann hat er fälschlicherweise behauptet, er hätte das Gehalt überwiesen, nur um dann per Smartphone-Nachricht zu sagen, ein Buchhalter hätte ihm 20.000 Euro abgeknöpft“, so Denise. Auch Peter bestätigt diesen Vorwurf, und wirft an dieser Stelle ein, dass K. systematisch mit „gefälschten Überweisungsbelegen“ arbeiten würde. „Ein gezieltes und musterhaftes Verhalten“ seines ehemaligen Chefs, wie er sagt.

Anteile verschenkt

Nach dem Buchhalter-Argument hatte der Kokojoo-Gründer Denise zehn Prozent der Firmenanteile übertragen – notariell beglaubigt und kostenfrei. Im August 2019 wollte er diese Schenkung jedoch wieder rückgängig machen und bot seiner „Partnerin“ 1000 Euro an. Denise hatte zu diesem Zeitpunkt bereits genug von K. und willigte ein, sah das Geld aber bis heute nicht.

Hochphasen und Emotionen

„Zu Beginn war alles wunderbar. K. ist nett und charismatisch und dir als jungem Menschen wird so viel Verantwortung übertragen. Kokojoo war unser ‚Baby’“, sagt sie. „Wir erlebten starke Hochphasen und immense positive Emotionen, die dazu geführt haben, dass man die negativen Dinge, die passieren, nicht wirklich sehen will. Ich habe mir immer wieder gedacht, ‚er bezahlt schon‘. Doch das ist nie geschehen.“

Harte Konfrontation nötig

Denise geriet wegen dem fehlendem Lohn insgesamt zweimal mit K. heftig aneinander. Danach und heute beschreibt sie ihn als jemanden, der die Macht hat, sein Gegenüber als „nicht-loyal“ darzustellen – und der erst nach harter Konfrontation nachgibt. „Ich konnte irgendwann meine Miete nicht mehr bezahlen. Da hat er seine Freundin vorgeschickt und mir 500 Euro übergeben“, erinnert sie sich.

Ungereimtheiten bei Kokojoo

Denise habe erst im Nachhinein begonnen, die alarmierenden Ungereimtheiten zu fassen, die sie vorher nicht habe sehen können. Sie erzählt, dass sie als wichtigste Person nach dem Startup-Gründer niemals eine Rechnung oder ein offizielles Dokument im Namen des Unternehmens gesehen hat. Ein Umstand der dazu führt, dass auch sie in die schweren Vorwürfe gegen K. einstimmt. „Ich denke, er hat keine Ahnung von Finanzen. K. betreibt viel Show und manipuliert Menschen. Im Kopf habe ich das Geld, das er mir schuldet bereits abgeschrieben“, sagt sie.

Stellungnahme des Gründers

Der Gründer selbst war nach einigen Kontaktversuchen schlussendlich doch für den brutkasten erreichbar und gab eine Stellungnahme ab. Darin behauptet er weiterhin – konträr zum Versäumnisurteil des Arbeitsgerichtes Berlin, vom 05. November 2019, in dem festgestellt wird, dass Peter tatsächlich bis zum 15. Juli 2019 angestellt war – dass sein ehemaliger Mitarbeiter vom 1. April 2019 bis zum 31. Mai bei der Kokojoo Food Europe UG und dann bei Kokojoo Food Europe GmbH unter Vertrag stand.

Unterschiedliche Angaben

Der Gründer sagt in seinem Statement: „Zuvor absolvierte er (Anm.Peter) eine zweiwöchige Probezeit. Folglich sind seine Angaben zur Dauer der Anstellung falsch und wie im Arbeitsvertrag nachzuprüfen inhaltlich haltlos. Bei einem zweimonatigen Gehaltsrückstand und einem monatlichen Netto-Gehalt von 1859,68 Euro (brutto 2900 Euro) ist rein rechnerisch ein Gehaltsrückstand von 10.000 Euro nicht nachvollziehbar.“ Eine Aussage, die im Widerspruch zum, dem brutkasten vorliegenden, Dokument des Arbeitsgerichtes Berlin steht.

Sabotagevorwurf

Der Kokojoo-Gründer geht indes weiter und legt seine Replik auf eine persönliche Ebene, wenn er sagt: „Offensichtlich ist das Interesse von Herrn Peter nicht, seinen Gehaltsrückstand zu erhalten. Vielmehr ist erkenntlich, dass Herr Peter keine Mittel scheut, um die wirtschaftlichen Perspektiven der Marke Kokojoo, sowie meine persönliche Zukunft zu sabotieren.“

„Kein Streit unter Freunden“

Peter und die ehemaligen Mitarbeiter und Kooperationspartner betonen dagegen, dass es ihnen auf keinen Fall darum gehe, die persönliche Zukunft des Gründers zu beschädigen: „Wir wollen unser wohlverdientes Geld haben. Es handelt sich um eine vertragliche Vereinbarung zwischen uns und K. und nicht um einen Streit zwischen Freunden.“

Weitere Anschuldigungen seitens des Kokojoo-Gründers

Auch zur Causa der Nicht-Erreichbarkeit im deutschen Bundesgebiet und seinem Abgang aus Deutschland führt der Kokojoo-Gründer wiederholend den Ex-Mitarbeiter als Mitgrund an. Und schiebt ihm die Schuld zu: „Obwohl ich ihm mehrmals Optionen zu den ausstehenden Gehaltszahlungen und seiner Beteiligung am Unternehmen von fünf Prozent angeboten habe, hat sich Herr Peter diesen Angeboten stets verweigert. Eine Konsequenz dieser Haltung und Sabotage ist auch, dass ich gezwungen war, keine Aktivitäten mehr über Kokojoo Food Europe GmbH zu tätigen und das Unternehmen in Deutschland still zu legen.“ Der angesprochene Peter widerspricht auch hier vehement und sagt, dass er nie ein Angebot erhalten habe und zum ersten Mal davon höre.

Klagedrohung

K. wirft seinem ehemaligen Angestellten desweiteren Verleumdung bei Unternehmenspartnern vor und meint, dieses Verhalten trage nicht dazu bei, dass die Kokojoo Food Europe GmbH ihre Zahlungsverpflichtungen nachgehen kann. In der Zwischenzeit drohte der Gründer seinen Ex-Partner auf Schadensersatz zu klagen, wie Peter dem brutkasten mitteilte.

Chance auf Berufserfahrung

Zu den Vorwürfen von Denise entgegnet der Kokojoo-Founder, dass er der jungen Frau – damals noch ohne Studienabschluss – die Chance eingeräumt habe, erste Berufserfahrungen im Feld zu sammeln, und dass sie sich durch fachliche Begleitung im Bereich Design weiterentwickeln konnte.

Wissend, dass es finanzielle Engpässe geben wird

Er sagt: „Denise hat sich dazu bereit erklärt bei dem Aufbau der Marke Kokojoo mitzuwirken, wohlwissend, dass finanzielle Engpässe bestehen und Zahlungsverzüge auftreten werden. Trotz alledem habe ich stets im Rahmen meiner Möglichkeiten ausstehende Zahlungen an Denise in Raten beglichen. Auch von meiner Partnerin erhielt sie einmalige finanzielle Unterstützung (Anm.: die oben erwähnten 500 Euro). Ich habe ihr stets die Garantie gegeben, dass ausstehende Rechnungen beglichen werden, sobald Peter seine Unternehmensanteile abgibt und das Unternehmen hierfür das nötige Investment bekommt.“

Fragwürdiger Zusammenhang?

Der in der Argumentation zum dritten Mal von K. angeführte Peter kann auch diesem Statement nichts abgewinnen: „Wenn K. weiß, dass es finanzielle Engpässe gibt, mit mir einen Vertrag eingeht und somit dabei mit Vorsatz handelt, ist das Betrug“, sagt er. Peter kann auch keinesfalls den Zusammenhang zwischen der Abgabe seiner Anteile und der Zahlungsunfähigkeit des Kokojoo-Gründers erkennen und zeigt sich „fassungslos“ ob dieser Aussage.

Noch mehr Mitarbeiter klagen an

Andrea B. (Name geändert), ein weiterer Puzzleteil in dem Fall, ist selbstständige Grafikerin und Webdesignerin. Gemeinsam mit Kollegin Olivia S. (Name geändert) hat sie für den Gründer zuerst das Corporate- und Webdesign entwickelt. Wie wir erfahren, wurde erst nach langem „Drängen“ die Arbeit fürs Corporate-Design bezahlt. Jene fürs Web noch nicht. Für Kokojoo hat Andrea das Logo erstellt, Muster entwickelt und mit Kollegin Olivia an der Landingpage gearbeitet. Dazu kamen Aufgaben wie ein Veranstaltungsbranding kreieren und Ausstellungen organisieren.

„Geld kommt später“

Bei all den Rechnungen, die sie gestellt hat, habe es ihrer Aussage nach stets geheißen, „das Geld kommt dann“. Andrea führt eine ganze Ausredenkette des Kokojoo-Gründers ins Feld, die alle in einem „Vertrösten auf später“ bestanden hätten, wenn es ums Bezahlen ging. „Wir haben ihn angezeigt, doch die Polizei konnte ihn nicht finden. Er war nicht mehr in Berlin gemeldet, seine Firmenanschrift ändert sich alle paar Monate, Briefe kommen nicht an, Mahnungen kommen zurück“, sagt sie und bestätigt Peters Vorwürfe.

Gründer widerspricht

Der Kokojoo-Gründer dazu: „Postalisch war das Unternehmen bis Mai 2020 in der Wilmersdorferstrasse uneingeschränkt erreichbar. Aufgrund eines Adressenwechsels, und da ich mich teilweise nicht in Deutschland aufhielt, sowie aufgrund der Corona-Einschränkungen hat sich die Notifizierung der neuen Geschäftsanschrift verzögert. Diese Tatsachen widerlegen die Anschuldigung, dass Kokojoo Food Europe (Anm.: in Deutschland) nicht erreichbar war“. Mittlerweile befindet sich der Gründer in Basel.

Keine Spuren im erwähnten Zeitraum

Ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Berlin, zeigt auf, dass die Strafanzeige, die Peter gestellt hat, mit 17. Oktober 2019 datiert ist und am 11. Juni 2020 verlautbart wurde, dass man K. im deutschen Bundesgebiet nicht finden konnte. Und somit das Verfahren nicht fortgesetzt werden kann. Auch Peter selbst erzählt von mehreren Briefen, die er zurückbekommen hat; mit behördlichem Nachweis, dass die genannte Adresse falsch sei. Und somit obige Behauptung des Kokojoo-Gründers „ebenfalls unwahr“, wie er klarstellt. Auch andere Mitarbeiter, wie Olivia S., waren in diesem Zeitraum in der Wilmersdorferstrasse persönlich vor Ort und konnte weder den Gründer noch irgendwelche Spuren von Kokojoo finden, lässt man uns wissen. Andrea B. wollte daher über andere Kanäle vor ihrem alten Auftraggeber warnen, wurde aber etwa über Instagram blockiert.

Redesign abgekupfert?

Ein weiterer großer Streitpunkt war und ist das Redesign von Kokojoo. Andrea B. wirft K. bei der neuen Ausrichtung des Logos vor, auf ihrer Arbeit aufzubauen. Sie nennt es eine „minimale und leichte“ Veränderung.

„Markenelemente Produkt eigener Leistung“

K. selbst gesteht ein, dass eine „Verpflichtung zur Begleichung der ausstehenden Rechnungen ausdrücklich anerkannt wird“, meint aber auch zugleich: „Wie in den offiziellen Auftritten der Kokojoo GmbH nachzuverfolgen, finden die von Frau B. und Frau S. in der Entwicklung begleiteten Produkte (Logo, Rollups, Etiketten, Merchandise und Visitenkarten) sowie der Internetauftritt keine Anwendung. Die derzeit von Kokojoo GmbH verwendeten Markenelemente sind das Produkt meiner eigenen Arbeitsleistung.“

Screenshots

Andrea B. jedoch hat Screenshots von Instagram und der Webseite, sowie Fotos von dem Event der „Grünen Woche 2019“, die, wie sie sagt, beweisen, dass K. ihre Designerzeugnisse „sehr lange genutzt hat“. Den erwähnten Relaunch der Marke Kokojoo Food Europe GmbH hat das Unternehmen „idea Distillers“ aus Heppenheim, Deutschland, übernommen. Geschäftsführer Christian Schrade bestätigte den Auftrag, zu diversen Vorwürfen der Ex-Mitarbeiter von K. über Nichtbegleichung erbrachter Leistungen hielt er sich jedoch bedeckt.

Relaunch umgesetzt

Er sagt: „Für die Kokojoo Food Europe GmbH haben wir Anfang dieses Jahres [Anm. 2020] einen Relaunch für die Marke ‚Kokojoo‘ umgesetzt. Im Bereich der grafischen Gestaltung haben dabei auch Grafikdesignerinnen einer Partneragentur (Anm.: aus Berlin) in unserem Auftrag Leistungen erbracht. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Ihnen zum Vertragsverhältnis zu unserem Kunden, insbesondere zu Rechnungen und zum Zahlungsverhalten, aus rechtlichen Gründen, keine Auskünfte erteilen können.“

Zusammenarbeit vom Kokojoo-Gründer beendet

An dieser Stelle gibt der Kokojoo-Gründer zu, dass er die Zusammenarbeit mit dem oben genannten Berliner Dienstleister beendet habe, da trotz Verzögerungen, wie er sagt, Rechnungen für diverse Elemente, wie das Redesign, Adaption für Dosen, Postkarten und Adaptionen für Etiketten in der Schweiz, vollständig beglichen wurden. Allerdings, so K. weiter: „Bis heute habe ich jedoch die offenen Daten für die Etiketten, für die Flaschen und für die Dose, sowie für die Postkarten, noch die Adaption für die Schweiz nicht erhalten, obwohl all diese Dienstleistungen bezahlt worden sind. Im Raum stehen auch offene Rechnungen für Beratungsdienstleistungen, zu denen ich vor Zahlung eine Auflistung aller getätigten Aktivitäten erbeten habe. Dies habe ich bis dato nicht erhalten. Deswegen habe ich mich entschieden, die Zusammenarbeit zu beenden, obwohl ein weiteres Projekt in der Pipeline war“.

Mehr Ankläger tauchen auf

Neben seinen früheren beruflichen Wegbegleitern und Auftragnehmern haben sich noch weitere Personen zu Wort gemeldet, die mit dem Kokojoo-Gründer zu tun hatten, ihrerseits negative Erfahrungen gemacht haben und ein betrügerisches, muster-gestricktes Verhalten zu erkennen meinen und davor warnen wollen. Barbara (Name geändert) hat zwar nie mit K. zusammengearbeitet, aber als Zwischenmieterin in einer WG in Hamburg mit dem Beschuldigten Kontakt gehabt. Nach diversen Schwierigkeiten beim Zusammenleben, die den plötzlichen Einzug einer Freundin des Gründers in die kleine Wohnung betrafen, ging es am Ende vor allem um die Kaution von 1500 Euro, die Barbara getätigt hatte. Am Anfang geschah nichts, dann schickte Barbara K. ein Anwaltsschreiben, das nicht zugestellt werden konnte und zurückkam.

Klärungsversuche scheiterten

„Bevor ich den Anwalt eingeschaltet habe, habe ich ihm wiederholt freundlich gesagt, dass, wenn er Geldprobleme hat und mehr Zeit braucht, die Kaution zurückzuzahlen, wir dafür eine gemeinsame Lösung finden können. Er ist darauf nicht eingegangen und hat an meine Geduld appelliert oder nicht geantwortet“, sagt sie

Überraschende Rückzahlung

Allerdings kam schlussendlich im April 2020 plötzlich eine E-Mail, die nach Barbaras Bankdaten verlangte. Und tatsächlich, er überwies die Kaution zurück, mit 100 Euro Zinsen. „Allerdings eineinhalb Jahre nach dem Auszug, was die maximale Kautionsrückzahlung von sechs Monaten lange übersteigt“, so Barbara.

Ehemalige Vermieterin: „Habe gemerkt, wie viele Leute ihn suchen“

Eine langjährige Bekannte von K. (Name der Redaktion bekannt) hat den Gründer vor Jahren in ihrer Wohnung in Hamburg wohnen lassen, während sie im Ausland weilte. Sie sagt: „Er hat dann die Miete nicht bezahlt. Bei meinen Recherchen habe ich gemerkt, dass seine Firma bei der angegebenen Adresse nicht auffindbar ist und mich auf die Suche gemacht. Ich war in Berlin und auf Instagram unterwegs und erst da habe ich gemerkt, wie viele Leute ihn suchen“, erinnert sie sich.

Systematisches Verhalten eines Hochstaplers?

Die Vermieterin erwähnt, dass sie den Gründer bereits seit 2010 kennt und sie gute Freunde waren. Heute jedoch schulde ihr K. zwei Monatsmieten. Sie nennt das Verhalten des Kokojoo-Gründers systematisch und denkt deswegen, dass es sich bei ihm um einen „Hochstapler“ handle, bei dem immer etwas passiert und immer „die anderen Schuld“ sind.

Reaktion gleich Erwartungshaltung

Komplettiert man alle genannten Vorwürfe und Punkte dieses Falles, so zeigen sich zwei Dinge auffällig. Die Reaktionen des Kokojoo-Gründers entsprechen der Erwartungshaltung seiner alten Weggefährten – Schuldzuschiebung – ,und dass er einem Muster zu folgen scheint, das er bereits vor der Gründung des Unternehmens geprobt haben soll, wie uns anonym mitgeteilt wird: Darunter Mietbetrug und fehlende Krankenkassen-Beiträge, heißt es. Hier gilt die Unschuldsvermutung. Der Gründer selbst wiederum agiert wie erwähnt aktuell aus Basel in der Schweiz heraus und versucht sein Unternehmen wieder in Fahrt zu bringen.

Andere Zwischentöne

Während Peter und Co. darüber rätseln, welche Gründe das Verhalten des Kokojoo-Gründers hat, und sie wiederholt zwischen den Antworten „Hochstapler“, „Betrüger“, „Scheme“ oder weiteren derben Begriffen hin und her pendeln, gibt es auch andere Zwischentöne. Der Kokojoo-Gründer würde sich überschätzen, kalkuliere viel zu optimistisch. „Er will gar nicht betrügen“, so seine ehemalige Vermieterin: „Jedoch kommt er in Schwierigkeiten und aus seiner Art zu Wirtschaften nicht mehr raus“, sagt sie.

Ziel: Der Exit

Andere denken ähnlich und attestieren ihm zumindest den Willen, alles dafür zu tun, dass Kokojoo weiterläuft. Er könne ein Scheitern nicht akzeptieren. Und ein „Exit“ sei sein oberstes Ziel.

Das ist hier die Frage…

Ob es sich beim Kokojoo-Gründer um einen notorischen Betrüger handelt, der nach einem Muster vorgeht, das er lange vor Kokojoo praktiziert habe oder um einen Unternehmer, der alles tut und kein Scheitern akzeptiert, wird weiterhin die Gerichte beschäftigen, sobald Zustellversuche der deutschen Gerichtsbarkeit nicht aufgrund mangelnder „Auffindbarkeit“ scheitern.

Zweierlei Maß?

K. selbst gibt dichotome Antworten und Stellungnahmen zur ganzen Situation ab, stellt Behauptungen auf, die Gerichtsdokumenten widersprechen, gesteht aber auch Fehler ein. Auf der anderen Seite sieht er jedoch auch eine andere Messlatte, die Ausländern in der Startup-Szene aufgelegt werde und lässt diese in seine Argumentation mit einfließen. Er sagt: „Es wird in diesem Fall klar, wie schwer es schwarze Gründer oder Gründerinnen mit Migrationshintergrund haben, überhaupt an Finanzierung zu gelangen. Entweder werden sie grundsätzlich von Finanzierungsmechanismen ausgeschlossen oder ihnen wird kein Vertrauensvorschuss geschenkt. In meiner Erfahrung stehen Gründer wie ich zunächst vor der Herausforderung, die Vorurteile ihres Gegenübers zu widerlegen, ehe sie für ihre Geschäftsidee beurteilt werden“, sagt der aus Burkina Faso abstammende Gründer: „Weiterhin sind das große grundsätzliche Misstrauen, sowie die weit verbreitete Grundannahme, dass Ausländer bei jedem Zahlungsverzug nicht zahlungswillig sind, grundsätzlich nicht förderlich.“

„Gründer sein, heißt Verantwortung übernehmen“

Andrea B. wiederum hat auf diese Behauptung klare Worte zu sagen: „Dies mag stimmen, gibt ihm jedoch nicht das recht, seine Mitarbeiter und Auftragnehmer nicht zu bezahlen. Gründer sein heißt Verantwortung übernehmen und keine Leistungen beauftragen, die man sich aus dem einen oder anderem Grund nicht leisten kann.“ Sie weist auch darauf hin, dass sie monatelang mit K. darüber diskutiert habe, wie er seine Schulden begleichen kann. Und ihm mehrmals Fristverlängerungen und Ratenzahlungen angeboten habe. Während Peter und der Kokojoo-Gründer sich vor Gericht wieder treffen werden, meint K., dass er sich trotz allem und ohne Einschränkungen zu den offenen Zahlungsverpflichtungen bekenne, inklusive Gehaltsrückständen, wenn diese rechtens fundiert wären. Und er sich weiterhin engagiere, diese zu begleichen.

„Viele geben auf“

Peter, der bei dieser Aussage des Kokojoo-Gründers wiederholt auf das bestehende Urteil des Arbeitsgerichts Berlin hinweist, führt seinen Kampf gegen K. auch aus einem anderen Grund: Weil, wie er sagt, viele aufgeben, wenn es um zwei bis dreitausend Euro gehe, die ihnen zustehen. Er sieht es als seine Mission an, Personen, Kooperationspartner und andere vor K. zu warnen.

Versagen des Systems

Auch wenn ihm seine Vorwürfe mittlerweile eine Schadenersatzdrohung eingebracht haben, Peter möchte seinen angefangenen Weg weiter gehen, an dessen Ende ein Gründer wartet, der aus seiner eigenen Sicht und trotz bestehender Gerichtsurteile nichts Illegales gemacht haben will. Die Mitarbeiter, die diesen Fall publik gemacht haben, haben sich an die Polizei, Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht gewandt und sprechen nun von einem behördlichen Versagen. Und stellen klar: Es geht hier nicht um eine persönliche Rache, sondern um ein Versagen des Systems, weswegen wir unsere persönliche Zeit und Geld in diese Geschichte stecken müssen. Um die uns zustehende Gerechtigkeit zu erlangen.“
Update: In der Zwischenzeit wurde Peters Forderung vom Schweizer Betreibungsamt, das K. gefunden hat, an die Basler Adresse des Kokojoo-Gründers zugestellt. Dieser hat gegen den Zahlungsbefehl Einspruch eingelegt. Auch das Verfahren in Berlin wird nach neusten Erkenntnissen fortgesetzt.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

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Betrugsvorwürfe gegen „2 Minuten 2 Millionen“-Teilnehmer

Es ist eine ganze Reihe von Ereignissen, die dazu führte, dass sich mehrere ehemalige Mitarbeiter und Vertragspartner zusammengeschlossen haben, um die Causa öffentlich zu machen. Federführend dabei ist Peter (Name geändert), der vier Monate bei Kokojoo gearbeitet hat.

Kokojoo: Das Kakaoschalen-Startup

Zur Erklärung: Kokojoo ist ein Kakao-Startup, das seinen Geschmack aus der Schale der vitaminreichen und kalorienarmen Kakaobohne gewinnt. Es ist ein Firmen-Konzept mit einem charmanten Gründer, das viele junge Leute angezogen hat, als Mitarbeiter im Unternehmen tätig zu werden. So auch Peter.

Anzeige erstattet

Doch nach zwei Monaten im Job hätten die Probleme begonnen: „Ich hab von der Krankenkasse erfahren, dass K. keine Beiträge und Sozialabgaben bezahlt hat. Wir haben uns dann als eine Gruppe von neun Leuten zusammengeschlossen und Anzeige erstattet. Und gewonnen“, erzählt der ehemalige Mitarbeiter.

Verurteilung durchs Arbeitsgericht

Des Weiteren sprechen Peter und andere Mitarbeiter des Startups von fehlenden Löhnen und anderen Ungereimtheiten. Etwa: Laut einem Dokument vom fünften November 2019 des Arbeitsgerichtes Berlin, das dem brutkasten vorliegt, wurde K. dazu verurteilt, Peter 5.800 Euro brutto, inklusive fünf Prozent Zinsen, Lohn nachzuzahlen und die Rechtskosten (insgesamt 10.150 Euro) zu tragen.

Gründer nicht auffindbar

K. war jedoch für die Behörden im deutschen Bundesgebiet nicht auffindbar, was aus einem Schreiben vom 20. Juni 2020 der Berliner Staatsanwaltschaft hervorgeht. Darin heißt es, dass das Verfahren bezüglich einer Strafanzeige vom 17. Oktober 2019 „nicht fortgesetzt werden kann, da für den Beschuldigten kein Aufenthaltsort im Bundesgebiet bekannt ist.“ Die Berliner Staatsanwaltschaft selbst möchte sich aus rechtlichen Gründen nicht näher zu diesem Fall äußern. Dafür jemand anders.

Auch Fast-Co-Founderin warnt vor Gründer

Denise (Name geändert) war eigenen Angaben nach fünf Tage bei Kokojoo angestellt. Den Rest ihrer Arbeit für das Startup verrichtete die Hamburgerin auf Freelance-Basis und war für das Design und Branding zuständig. „Aber ich habe mehr als das gemacht“, sagt sie, „Events organisiert wie etwa die ‚Grüne Woche‘ und ich sollte sogar Co-Founderin werden.“

Betrug mit System?

Insgesamt schulde ihr K. heute 15.000 Euro. Der Kokojoo-Gründer habe anfänglich immer wieder neue Gründe angeführt, warum er nicht bezahlen könne. „Dann hat er fälschlicherweise behauptet, er hätte das Gehalt überwiesen, nur um dann per Smartphone-Nachricht zu sagen, ein Buchhalter hätte ihm 20.000 Euro abgeknöpft“, so Denise. Auch Peter bestätigt diesen Vorwurf, und wirft an dieser Stelle ein, dass K. systematisch mit „gefälschten Überweisungsbelegen“ arbeiten würde. „Ein gezieltes und musterhaftes Verhalten“ seines ehemaligen Chefs, wie er sagt.

Anteile verschenkt

Nach dem Buchhalter-Argument hatte der Kokojoo-Gründer Denise zehn Prozent der Firmenanteile übertragen – notariell beglaubigt und kostenfrei. Im August 2019 wollte er diese Schenkung jedoch wieder rückgängig machen und bot seiner „Partnerin“ 1000 Euro an. Denise hatte zu diesem Zeitpunkt bereits genug von K. und willigte ein, sah das Geld aber bis heute nicht.

Hochphasen und Emotionen

„Zu Beginn war alles wunderbar. K. ist nett und charismatisch und dir als jungem Menschen wird so viel Verantwortung übertragen. Kokojoo war unser ‚Baby’“, sagt sie. „Wir erlebten starke Hochphasen und immense positive Emotionen, die dazu geführt haben, dass man die negativen Dinge, die passieren, nicht wirklich sehen will. Ich habe mir immer wieder gedacht, ‚er bezahlt schon‘. Doch das ist nie geschehen.“

Harte Konfrontation nötig

Denise geriet wegen dem fehlendem Lohn insgesamt zweimal mit K. heftig aneinander. Danach und heute beschreibt sie ihn als jemanden, der die Macht hat, sein Gegenüber als „nicht-loyal“ darzustellen – und der erst nach harter Konfrontation nachgibt. „Ich konnte irgendwann meine Miete nicht mehr bezahlen. Da hat er seine Freundin vorgeschickt und mir 500 Euro übergeben“, erinnert sie sich.

Ungereimtheiten bei Kokojoo

Denise habe erst im Nachhinein begonnen, die alarmierenden Ungereimtheiten zu fassen, die sie vorher nicht habe sehen können. Sie erzählt, dass sie als wichtigste Person nach dem Startup-Gründer niemals eine Rechnung oder ein offizielles Dokument im Namen des Unternehmens gesehen hat. Ein Umstand der dazu führt, dass auch sie in die schweren Vorwürfe gegen K. einstimmt. „Ich denke, er hat keine Ahnung von Finanzen. K. betreibt viel Show und manipuliert Menschen. Im Kopf habe ich das Geld, das er mir schuldet bereits abgeschrieben“, sagt sie.

Stellungnahme des Gründers

Der Gründer selbst war nach einigen Kontaktversuchen schlussendlich doch für den brutkasten erreichbar und gab eine Stellungnahme ab. Darin behauptet er weiterhin – konträr zum Versäumnisurteil des Arbeitsgerichtes Berlin, vom 05. November 2019, in dem festgestellt wird, dass Peter tatsächlich bis zum 15. Juli 2019 angestellt war – dass sein ehemaliger Mitarbeiter vom 1. April 2019 bis zum 31. Mai bei der Kokojoo Food Europe UG und dann bei Kokojoo Food Europe GmbH unter Vertrag stand.

Unterschiedliche Angaben

Der Gründer sagt in seinem Statement: „Zuvor absolvierte er (Anm.Peter) eine zweiwöchige Probezeit. Folglich sind seine Angaben zur Dauer der Anstellung falsch und wie im Arbeitsvertrag nachzuprüfen inhaltlich haltlos. Bei einem zweimonatigen Gehaltsrückstand und einem monatlichen Netto-Gehalt von 1859,68 Euro (brutto 2900 Euro) ist rein rechnerisch ein Gehaltsrückstand von 10.000 Euro nicht nachvollziehbar.“ Eine Aussage, die im Widerspruch zum, dem brutkasten vorliegenden, Dokument des Arbeitsgerichtes Berlin steht.

Sabotagevorwurf

Der Kokojoo-Gründer geht indes weiter und legt seine Replik auf eine persönliche Ebene, wenn er sagt: „Offensichtlich ist das Interesse von Herrn Peter nicht, seinen Gehaltsrückstand zu erhalten. Vielmehr ist erkenntlich, dass Herr Peter keine Mittel scheut, um die wirtschaftlichen Perspektiven der Marke Kokojoo, sowie meine persönliche Zukunft zu sabotieren.“

„Kein Streit unter Freunden“

Peter und die ehemaligen Mitarbeiter und Kooperationspartner betonen dagegen, dass es ihnen auf keinen Fall darum gehe, die persönliche Zukunft des Gründers zu beschädigen: „Wir wollen unser wohlverdientes Geld haben. Es handelt sich um eine vertragliche Vereinbarung zwischen uns und K. und nicht um einen Streit zwischen Freunden.“

Weitere Anschuldigungen seitens des Kokojoo-Gründers

Auch zur Causa der Nicht-Erreichbarkeit im deutschen Bundesgebiet und seinem Abgang aus Deutschland führt der Kokojoo-Gründer wiederholend den Ex-Mitarbeiter als Mitgrund an. Und schiebt ihm die Schuld zu: „Obwohl ich ihm mehrmals Optionen zu den ausstehenden Gehaltszahlungen und seiner Beteiligung am Unternehmen von fünf Prozent angeboten habe, hat sich Herr Peter diesen Angeboten stets verweigert. Eine Konsequenz dieser Haltung und Sabotage ist auch, dass ich gezwungen war, keine Aktivitäten mehr über Kokojoo Food Europe GmbH zu tätigen und das Unternehmen in Deutschland still zu legen.“ Der angesprochene Peter widerspricht auch hier vehement und sagt, dass er nie ein Angebot erhalten habe und zum ersten Mal davon höre.

Klagedrohung

K. wirft seinem ehemaligen Angestellten desweiteren Verleumdung bei Unternehmenspartnern vor und meint, dieses Verhalten trage nicht dazu bei, dass die Kokojoo Food Europe GmbH ihre Zahlungsverpflichtungen nachgehen kann. In der Zwischenzeit drohte der Gründer seinen Ex-Partner auf Schadensersatz zu klagen, wie Peter dem brutkasten mitteilte.

Chance auf Berufserfahrung

Zu den Vorwürfen von Denise entgegnet der Kokojoo-Founder, dass er der jungen Frau – damals noch ohne Studienabschluss – die Chance eingeräumt habe, erste Berufserfahrungen im Feld zu sammeln, und dass sie sich durch fachliche Begleitung im Bereich Design weiterentwickeln konnte.

Wissend, dass es finanzielle Engpässe geben wird

Er sagt: „Denise hat sich dazu bereit erklärt bei dem Aufbau der Marke Kokojoo mitzuwirken, wohlwissend, dass finanzielle Engpässe bestehen und Zahlungsverzüge auftreten werden. Trotz alledem habe ich stets im Rahmen meiner Möglichkeiten ausstehende Zahlungen an Denise in Raten beglichen. Auch von meiner Partnerin erhielt sie einmalige finanzielle Unterstützung (Anm.: die oben erwähnten 500 Euro). Ich habe ihr stets die Garantie gegeben, dass ausstehende Rechnungen beglichen werden, sobald Peter seine Unternehmensanteile abgibt und das Unternehmen hierfür das nötige Investment bekommt.“

Fragwürdiger Zusammenhang?

Der in der Argumentation zum dritten Mal von K. angeführte Peter kann auch diesem Statement nichts abgewinnen: „Wenn K. weiß, dass es finanzielle Engpässe gibt, mit mir einen Vertrag eingeht und somit dabei mit Vorsatz handelt, ist das Betrug“, sagt er. Peter kann auch keinesfalls den Zusammenhang zwischen der Abgabe seiner Anteile und der Zahlungsunfähigkeit des Kokojoo-Gründers erkennen und zeigt sich „fassungslos“ ob dieser Aussage.

Noch mehr Mitarbeiter klagen an

Andrea B. (Name geändert), ein weiterer Puzzleteil in dem Fall, ist selbstständige Grafikerin und Webdesignerin. Gemeinsam mit Kollegin Olivia S. (Name geändert) hat sie für den Gründer zuerst das Corporate- und Webdesign entwickelt. Wie wir erfahren, wurde erst nach langem „Drängen“ die Arbeit fürs Corporate-Design bezahlt. Jene fürs Web noch nicht. Für Kokojoo hat Andrea das Logo erstellt, Muster entwickelt und mit Kollegin Olivia an der Landingpage gearbeitet. Dazu kamen Aufgaben wie ein Veranstaltungsbranding kreieren und Ausstellungen organisieren.

„Geld kommt später“

Bei all den Rechnungen, die sie gestellt hat, habe es ihrer Aussage nach stets geheißen, „das Geld kommt dann“. Andrea führt eine ganze Ausredenkette des Kokojoo-Gründers ins Feld, die alle in einem „Vertrösten auf später“ bestanden hätten, wenn es ums Bezahlen ging. „Wir haben ihn angezeigt, doch die Polizei konnte ihn nicht finden. Er war nicht mehr in Berlin gemeldet, seine Firmenanschrift ändert sich alle paar Monate, Briefe kommen nicht an, Mahnungen kommen zurück“, sagt sie und bestätigt Peters Vorwürfe.

Gründer widerspricht

Der Kokojoo-Gründer dazu: „Postalisch war das Unternehmen bis Mai 2020 in der Wilmersdorferstrasse uneingeschränkt erreichbar. Aufgrund eines Adressenwechsels, und da ich mich teilweise nicht in Deutschland aufhielt, sowie aufgrund der Corona-Einschränkungen hat sich die Notifizierung der neuen Geschäftsanschrift verzögert. Diese Tatsachen widerlegen die Anschuldigung, dass Kokojoo Food Europe (Anm.: in Deutschland) nicht erreichbar war“. Mittlerweile befindet sich der Gründer in Basel.

Keine Spuren im erwähnten Zeitraum

Ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Berlin, zeigt auf, dass die Strafanzeige, die Peter gestellt hat, mit 17. Oktober 2019 datiert ist und am 11. Juni 2020 verlautbart wurde, dass man K. im deutschen Bundesgebiet nicht finden konnte. Und somit das Verfahren nicht fortgesetzt werden kann. Auch Peter selbst erzählt von mehreren Briefen, die er zurückbekommen hat; mit behördlichem Nachweis, dass die genannte Adresse falsch sei. Und somit obige Behauptung des Kokojoo-Gründers „ebenfalls unwahr“, wie er klarstellt. Auch andere Mitarbeiter, wie Olivia S., waren in diesem Zeitraum in der Wilmersdorferstrasse persönlich vor Ort und konnte weder den Gründer noch irgendwelche Spuren von Kokojoo finden, lässt man uns wissen. Andrea B. wollte daher über andere Kanäle vor ihrem alten Auftraggeber warnen, wurde aber etwa über Instagram blockiert.

Redesign abgekupfert?

Ein weiterer großer Streitpunkt war und ist das Redesign von Kokojoo. Andrea B. wirft K. bei der neuen Ausrichtung des Logos vor, auf ihrer Arbeit aufzubauen. Sie nennt es eine „minimale und leichte“ Veränderung.

„Markenelemente Produkt eigener Leistung“

K. selbst gesteht ein, dass eine „Verpflichtung zur Begleichung der ausstehenden Rechnungen ausdrücklich anerkannt wird“, meint aber auch zugleich: „Wie in den offiziellen Auftritten der Kokojoo GmbH nachzuverfolgen, finden die von Frau B. und Frau S. in der Entwicklung begleiteten Produkte (Logo, Rollups, Etiketten, Merchandise und Visitenkarten) sowie der Internetauftritt keine Anwendung. Die derzeit von Kokojoo GmbH verwendeten Markenelemente sind das Produkt meiner eigenen Arbeitsleistung.“

Screenshots

Andrea B. jedoch hat Screenshots von Instagram und der Webseite, sowie Fotos von dem Event der „Grünen Woche 2019“, die, wie sie sagt, beweisen, dass K. ihre Designerzeugnisse „sehr lange genutzt hat“. Den erwähnten Relaunch der Marke Kokojoo Food Europe GmbH hat das Unternehmen „idea Distillers“ aus Heppenheim, Deutschland, übernommen. Geschäftsführer Christian Schrade bestätigte den Auftrag, zu diversen Vorwürfen der Ex-Mitarbeiter von K. über Nichtbegleichung erbrachter Leistungen hielt er sich jedoch bedeckt.

Relaunch umgesetzt

Er sagt: „Für die Kokojoo Food Europe GmbH haben wir Anfang dieses Jahres [Anm. 2020] einen Relaunch für die Marke ‚Kokojoo‘ umgesetzt. Im Bereich der grafischen Gestaltung haben dabei auch Grafikdesignerinnen einer Partneragentur (Anm.: aus Berlin) in unserem Auftrag Leistungen erbracht. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Ihnen zum Vertragsverhältnis zu unserem Kunden, insbesondere zu Rechnungen und zum Zahlungsverhalten, aus rechtlichen Gründen, keine Auskünfte erteilen können.“

Zusammenarbeit vom Kokojoo-Gründer beendet

An dieser Stelle gibt der Kokojoo-Gründer zu, dass er die Zusammenarbeit mit dem oben genannten Berliner Dienstleister beendet habe, da trotz Verzögerungen, wie er sagt, Rechnungen für diverse Elemente, wie das Redesign, Adaption für Dosen, Postkarten und Adaptionen für Etiketten in der Schweiz, vollständig beglichen wurden. Allerdings, so K. weiter: „Bis heute habe ich jedoch die offenen Daten für die Etiketten, für die Flaschen und für die Dose, sowie für die Postkarten, noch die Adaption für die Schweiz nicht erhalten, obwohl all diese Dienstleistungen bezahlt worden sind. Im Raum stehen auch offene Rechnungen für Beratungsdienstleistungen, zu denen ich vor Zahlung eine Auflistung aller getätigten Aktivitäten erbeten habe. Dies habe ich bis dato nicht erhalten. Deswegen habe ich mich entschieden, die Zusammenarbeit zu beenden, obwohl ein weiteres Projekt in der Pipeline war“.

Mehr Ankläger tauchen auf

Neben seinen früheren beruflichen Wegbegleitern und Auftragnehmern haben sich noch weitere Personen zu Wort gemeldet, die mit dem Kokojoo-Gründer zu tun hatten, ihrerseits negative Erfahrungen gemacht haben und ein betrügerisches, muster-gestricktes Verhalten zu erkennen meinen und davor warnen wollen. Barbara (Name geändert) hat zwar nie mit K. zusammengearbeitet, aber als Zwischenmieterin in einer WG in Hamburg mit dem Beschuldigten Kontakt gehabt. Nach diversen Schwierigkeiten beim Zusammenleben, die den plötzlichen Einzug einer Freundin des Gründers in die kleine Wohnung betrafen, ging es am Ende vor allem um die Kaution von 1500 Euro, die Barbara getätigt hatte. Am Anfang geschah nichts, dann schickte Barbara K. ein Anwaltsschreiben, das nicht zugestellt werden konnte und zurückkam.

Klärungsversuche scheiterten

„Bevor ich den Anwalt eingeschaltet habe, habe ich ihm wiederholt freundlich gesagt, dass, wenn er Geldprobleme hat und mehr Zeit braucht, die Kaution zurückzuzahlen, wir dafür eine gemeinsame Lösung finden können. Er ist darauf nicht eingegangen und hat an meine Geduld appelliert oder nicht geantwortet“, sagt sie

Überraschende Rückzahlung

Allerdings kam schlussendlich im April 2020 plötzlich eine E-Mail, die nach Barbaras Bankdaten verlangte. Und tatsächlich, er überwies die Kaution zurück, mit 100 Euro Zinsen. „Allerdings eineinhalb Jahre nach dem Auszug, was die maximale Kautionsrückzahlung von sechs Monaten lange übersteigt“, so Barbara.

Ehemalige Vermieterin: „Habe gemerkt, wie viele Leute ihn suchen“

Eine langjährige Bekannte von K. (Name der Redaktion bekannt) hat den Gründer vor Jahren in ihrer Wohnung in Hamburg wohnen lassen, während sie im Ausland weilte. Sie sagt: „Er hat dann die Miete nicht bezahlt. Bei meinen Recherchen habe ich gemerkt, dass seine Firma bei der angegebenen Adresse nicht auffindbar ist und mich auf die Suche gemacht. Ich war in Berlin und auf Instagram unterwegs und erst da habe ich gemerkt, wie viele Leute ihn suchen“, erinnert sie sich.

Systematisches Verhalten eines Hochstaplers?

Die Vermieterin erwähnt, dass sie den Gründer bereits seit 2010 kennt und sie gute Freunde waren. Heute jedoch schulde ihr K. zwei Monatsmieten. Sie nennt das Verhalten des Kokojoo-Gründers systematisch und denkt deswegen, dass es sich bei ihm um einen „Hochstapler“ handle, bei dem immer etwas passiert und immer „die anderen Schuld“ sind.

Reaktion gleich Erwartungshaltung

Komplettiert man alle genannten Vorwürfe und Punkte dieses Falles, so zeigen sich zwei Dinge auffällig. Die Reaktionen des Kokojoo-Gründers entsprechen der Erwartungshaltung seiner alten Weggefährten – Schuldzuschiebung – ,und dass er einem Muster zu folgen scheint, das er bereits vor der Gründung des Unternehmens geprobt haben soll, wie uns anonym mitgeteilt wird: Darunter Mietbetrug und fehlende Krankenkassen-Beiträge, heißt es. Hier gilt die Unschuldsvermutung. Der Gründer selbst wiederum agiert wie erwähnt aktuell aus Basel in der Schweiz heraus und versucht sein Unternehmen wieder in Fahrt zu bringen.

Andere Zwischentöne

Während Peter und Co. darüber rätseln, welche Gründe das Verhalten des Kokojoo-Gründers hat, und sie wiederholt zwischen den Antworten „Hochstapler“, „Betrüger“, „Scheme“ oder weiteren derben Begriffen hin und her pendeln, gibt es auch andere Zwischentöne. Der Kokojoo-Gründer würde sich überschätzen, kalkuliere viel zu optimistisch. „Er will gar nicht betrügen“, so seine ehemalige Vermieterin: „Jedoch kommt er in Schwierigkeiten und aus seiner Art zu Wirtschaften nicht mehr raus“, sagt sie.

Ziel: Der Exit

Andere denken ähnlich und attestieren ihm zumindest den Willen, alles dafür zu tun, dass Kokojoo weiterläuft. Er könne ein Scheitern nicht akzeptieren. Und ein „Exit“ sei sein oberstes Ziel.

Das ist hier die Frage…

Ob es sich beim Kokojoo-Gründer um einen notorischen Betrüger handelt, der nach einem Muster vorgeht, das er lange vor Kokojoo praktiziert habe oder um einen Unternehmer, der alles tut und kein Scheitern akzeptiert, wird weiterhin die Gerichte beschäftigen, sobald Zustellversuche der deutschen Gerichtsbarkeit nicht aufgrund mangelnder „Auffindbarkeit“ scheitern.

Zweierlei Maß?

K. selbst gibt dichotome Antworten und Stellungnahmen zur ganzen Situation ab, stellt Behauptungen auf, die Gerichtsdokumenten widersprechen, gesteht aber auch Fehler ein. Auf der anderen Seite sieht er jedoch auch eine andere Messlatte, die Ausländern in der Startup-Szene aufgelegt werde und lässt diese in seine Argumentation mit einfließen. Er sagt: „Es wird in diesem Fall klar, wie schwer es schwarze Gründer oder Gründerinnen mit Migrationshintergrund haben, überhaupt an Finanzierung zu gelangen. Entweder werden sie grundsätzlich von Finanzierungsmechanismen ausgeschlossen oder ihnen wird kein Vertrauensvorschuss geschenkt. In meiner Erfahrung stehen Gründer wie ich zunächst vor der Herausforderung, die Vorurteile ihres Gegenübers zu widerlegen, ehe sie für ihre Geschäftsidee beurteilt werden“, sagt der aus Burkina Faso abstammende Gründer: „Weiterhin sind das große grundsätzliche Misstrauen, sowie die weit verbreitete Grundannahme, dass Ausländer bei jedem Zahlungsverzug nicht zahlungswillig sind, grundsätzlich nicht förderlich.“

„Gründer sein, heißt Verantwortung übernehmen“

Andrea B. wiederum hat auf diese Behauptung klare Worte zu sagen: „Dies mag stimmen, gibt ihm jedoch nicht das recht, seine Mitarbeiter und Auftragnehmer nicht zu bezahlen. Gründer sein heißt Verantwortung übernehmen und keine Leistungen beauftragen, die man sich aus dem einen oder anderem Grund nicht leisten kann.“ Sie weist auch darauf hin, dass sie monatelang mit K. darüber diskutiert habe, wie er seine Schulden begleichen kann. Und ihm mehrmals Fristverlängerungen und Ratenzahlungen angeboten habe. Während Peter und der Kokojoo-Gründer sich vor Gericht wieder treffen werden, meint K., dass er sich trotz allem und ohne Einschränkungen zu den offenen Zahlungsverpflichtungen bekenne, inklusive Gehaltsrückständen, wenn diese rechtens fundiert wären. Und er sich weiterhin engagiere, diese zu begleichen.

„Viele geben auf“

Peter, der bei dieser Aussage des Kokojoo-Gründers wiederholt auf das bestehende Urteil des Arbeitsgerichts Berlin hinweist, führt seinen Kampf gegen K. auch aus einem anderen Grund: Weil, wie er sagt, viele aufgeben, wenn es um zwei bis dreitausend Euro gehe, die ihnen zustehen. Er sieht es als seine Mission an, Personen, Kooperationspartner und andere vor K. zu warnen.

Versagen des Systems

Auch wenn ihm seine Vorwürfe mittlerweile eine Schadenersatzdrohung eingebracht haben, Peter möchte seinen angefangenen Weg weiter gehen, an dessen Ende ein Gründer wartet, der aus seiner eigenen Sicht und trotz bestehender Gerichtsurteile nichts Illegales gemacht haben will. Die Mitarbeiter, die diesen Fall publik gemacht haben, haben sich an die Polizei, Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht gewandt und sprechen nun von einem behördlichen Versagen. Und stellen klar: Es geht hier nicht um eine persönliche Rache, sondern um ein Versagen des Systems, weswegen wir unsere persönliche Zeit und Geld in diese Geschichte stecken müssen. Um die uns zustehende Gerechtigkeit zu erlangen.“
Update: In der Zwischenzeit wurde Peters Forderung vom Schweizer Betreibungsamt, das K. gefunden hat, an die Basler Adresse des Kokojoo-Gründers zugestellt. Dieser hat gegen den Zahlungsbefehl Einspruch eingelegt. Auch das Verfahren in Berlin wird nach neusten Erkenntnissen fortgesetzt.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Betrugsvorwürfe gegen „2 Minuten 2 Millionen“-Teilnehmer

Es ist eine ganze Reihe von Ereignissen, die dazu führte, dass sich mehrere ehemalige Mitarbeiter und Vertragspartner zusammengeschlossen haben, um die Causa öffentlich zu machen. Federführend dabei ist Peter (Name geändert), der vier Monate bei Kokojoo gearbeitet hat.

Kokojoo: Das Kakaoschalen-Startup

Zur Erklärung: Kokojoo ist ein Kakao-Startup, das seinen Geschmack aus der Schale der vitaminreichen und kalorienarmen Kakaobohne gewinnt. Es ist ein Firmen-Konzept mit einem charmanten Gründer, das viele junge Leute angezogen hat, als Mitarbeiter im Unternehmen tätig zu werden. So auch Peter.

Anzeige erstattet

Doch nach zwei Monaten im Job hätten die Probleme begonnen: „Ich hab von der Krankenkasse erfahren, dass K. keine Beiträge und Sozialabgaben bezahlt hat. Wir haben uns dann als eine Gruppe von neun Leuten zusammengeschlossen und Anzeige erstattet. Und gewonnen“, erzählt der ehemalige Mitarbeiter.

Verurteilung durchs Arbeitsgericht

Des Weiteren sprechen Peter und andere Mitarbeiter des Startups von fehlenden Löhnen und anderen Ungereimtheiten. Etwa: Laut einem Dokument vom fünften November 2019 des Arbeitsgerichtes Berlin, das dem brutkasten vorliegt, wurde K. dazu verurteilt, Peter 5.800 Euro brutto, inklusive fünf Prozent Zinsen, Lohn nachzuzahlen und die Rechtskosten (insgesamt 10.150 Euro) zu tragen.

Gründer nicht auffindbar

K. war jedoch für die Behörden im deutschen Bundesgebiet nicht auffindbar, was aus einem Schreiben vom 20. Juni 2020 der Berliner Staatsanwaltschaft hervorgeht. Darin heißt es, dass das Verfahren bezüglich einer Strafanzeige vom 17. Oktober 2019 „nicht fortgesetzt werden kann, da für den Beschuldigten kein Aufenthaltsort im Bundesgebiet bekannt ist.“ Die Berliner Staatsanwaltschaft selbst möchte sich aus rechtlichen Gründen nicht näher zu diesem Fall äußern. Dafür jemand anders.

Auch Fast-Co-Founderin warnt vor Gründer

Denise (Name geändert) war eigenen Angaben nach fünf Tage bei Kokojoo angestellt. Den Rest ihrer Arbeit für das Startup verrichtete die Hamburgerin auf Freelance-Basis und war für das Design und Branding zuständig. „Aber ich habe mehr als das gemacht“, sagt sie, „Events organisiert wie etwa die ‚Grüne Woche‘ und ich sollte sogar Co-Founderin werden.“

Betrug mit System?

Insgesamt schulde ihr K. heute 15.000 Euro. Der Kokojoo-Gründer habe anfänglich immer wieder neue Gründe angeführt, warum er nicht bezahlen könne. „Dann hat er fälschlicherweise behauptet, er hätte das Gehalt überwiesen, nur um dann per Smartphone-Nachricht zu sagen, ein Buchhalter hätte ihm 20.000 Euro abgeknöpft“, so Denise. Auch Peter bestätigt diesen Vorwurf, und wirft an dieser Stelle ein, dass K. systematisch mit „gefälschten Überweisungsbelegen“ arbeiten würde. „Ein gezieltes und musterhaftes Verhalten“ seines ehemaligen Chefs, wie er sagt.

Anteile verschenkt

Nach dem Buchhalter-Argument hatte der Kokojoo-Gründer Denise zehn Prozent der Firmenanteile übertragen – notariell beglaubigt und kostenfrei. Im August 2019 wollte er diese Schenkung jedoch wieder rückgängig machen und bot seiner „Partnerin“ 1000 Euro an. Denise hatte zu diesem Zeitpunkt bereits genug von K. und willigte ein, sah das Geld aber bis heute nicht.

Hochphasen und Emotionen

„Zu Beginn war alles wunderbar. K. ist nett und charismatisch und dir als jungem Menschen wird so viel Verantwortung übertragen. Kokojoo war unser ‚Baby’“, sagt sie. „Wir erlebten starke Hochphasen und immense positive Emotionen, die dazu geführt haben, dass man die negativen Dinge, die passieren, nicht wirklich sehen will. Ich habe mir immer wieder gedacht, ‚er bezahlt schon‘. Doch das ist nie geschehen.“

Harte Konfrontation nötig

Denise geriet wegen dem fehlendem Lohn insgesamt zweimal mit K. heftig aneinander. Danach und heute beschreibt sie ihn als jemanden, der die Macht hat, sein Gegenüber als „nicht-loyal“ darzustellen – und der erst nach harter Konfrontation nachgibt. „Ich konnte irgendwann meine Miete nicht mehr bezahlen. Da hat er seine Freundin vorgeschickt und mir 500 Euro übergeben“, erinnert sie sich.

Ungereimtheiten bei Kokojoo

Denise habe erst im Nachhinein begonnen, die alarmierenden Ungereimtheiten zu fassen, die sie vorher nicht habe sehen können. Sie erzählt, dass sie als wichtigste Person nach dem Startup-Gründer niemals eine Rechnung oder ein offizielles Dokument im Namen des Unternehmens gesehen hat. Ein Umstand der dazu führt, dass auch sie in die schweren Vorwürfe gegen K. einstimmt. „Ich denke, er hat keine Ahnung von Finanzen. K. betreibt viel Show und manipuliert Menschen. Im Kopf habe ich das Geld, das er mir schuldet bereits abgeschrieben“, sagt sie.

Stellungnahme des Gründers

Der Gründer selbst war nach einigen Kontaktversuchen schlussendlich doch für den brutkasten erreichbar und gab eine Stellungnahme ab. Darin behauptet er weiterhin – konträr zum Versäumnisurteil des Arbeitsgerichtes Berlin, vom 05. November 2019, in dem festgestellt wird, dass Peter tatsächlich bis zum 15. Juli 2019 angestellt war – dass sein ehemaliger Mitarbeiter vom 1. April 2019 bis zum 31. Mai bei der Kokojoo Food Europe UG und dann bei Kokojoo Food Europe GmbH unter Vertrag stand.

Unterschiedliche Angaben

Der Gründer sagt in seinem Statement: „Zuvor absolvierte er (Anm.Peter) eine zweiwöchige Probezeit. Folglich sind seine Angaben zur Dauer der Anstellung falsch und wie im Arbeitsvertrag nachzuprüfen inhaltlich haltlos. Bei einem zweimonatigen Gehaltsrückstand und einem monatlichen Netto-Gehalt von 1859,68 Euro (brutto 2900 Euro) ist rein rechnerisch ein Gehaltsrückstand von 10.000 Euro nicht nachvollziehbar.“ Eine Aussage, die im Widerspruch zum, dem brutkasten vorliegenden, Dokument des Arbeitsgerichtes Berlin steht.

Sabotagevorwurf

Der Kokojoo-Gründer geht indes weiter und legt seine Replik auf eine persönliche Ebene, wenn er sagt: „Offensichtlich ist das Interesse von Herrn Peter nicht, seinen Gehaltsrückstand zu erhalten. Vielmehr ist erkenntlich, dass Herr Peter keine Mittel scheut, um die wirtschaftlichen Perspektiven der Marke Kokojoo, sowie meine persönliche Zukunft zu sabotieren.“

„Kein Streit unter Freunden“

Peter und die ehemaligen Mitarbeiter und Kooperationspartner betonen dagegen, dass es ihnen auf keinen Fall darum gehe, die persönliche Zukunft des Gründers zu beschädigen: „Wir wollen unser wohlverdientes Geld haben. Es handelt sich um eine vertragliche Vereinbarung zwischen uns und K. und nicht um einen Streit zwischen Freunden.“

Weitere Anschuldigungen seitens des Kokojoo-Gründers

Auch zur Causa der Nicht-Erreichbarkeit im deutschen Bundesgebiet und seinem Abgang aus Deutschland führt der Kokojoo-Gründer wiederholend den Ex-Mitarbeiter als Mitgrund an. Und schiebt ihm die Schuld zu: „Obwohl ich ihm mehrmals Optionen zu den ausstehenden Gehaltszahlungen und seiner Beteiligung am Unternehmen von fünf Prozent angeboten habe, hat sich Herr Peter diesen Angeboten stets verweigert. Eine Konsequenz dieser Haltung und Sabotage ist auch, dass ich gezwungen war, keine Aktivitäten mehr über Kokojoo Food Europe GmbH zu tätigen und das Unternehmen in Deutschland still zu legen.“ Der angesprochene Peter widerspricht auch hier vehement und sagt, dass er nie ein Angebot erhalten habe und zum ersten Mal davon höre.

Klagedrohung

K. wirft seinem ehemaligen Angestellten desweiteren Verleumdung bei Unternehmenspartnern vor und meint, dieses Verhalten trage nicht dazu bei, dass die Kokojoo Food Europe GmbH ihre Zahlungsverpflichtungen nachgehen kann. In der Zwischenzeit drohte der Gründer seinen Ex-Partner auf Schadensersatz zu klagen, wie Peter dem brutkasten mitteilte.

Chance auf Berufserfahrung

Zu den Vorwürfen von Denise entgegnet der Kokojoo-Founder, dass er der jungen Frau – damals noch ohne Studienabschluss – die Chance eingeräumt habe, erste Berufserfahrungen im Feld zu sammeln, und dass sie sich durch fachliche Begleitung im Bereich Design weiterentwickeln konnte.

Wissend, dass es finanzielle Engpässe geben wird

Er sagt: „Denise hat sich dazu bereit erklärt bei dem Aufbau der Marke Kokojoo mitzuwirken, wohlwissend, dass finanzielle Engpässe bestehen und Zahlungsverzüge auftreten werden. Trotz alledem habe ich stets im Rahmen meiner Möglichkeiten ausstehende Zahlungen an Denise in Raten beglichen. Auch von meiner Partnerin erhielt sie einmalige finanzielle Unterstützung (Anm.: die oben erwähnten 500 Euro). Ich habe ihr stets die Garantie gegeben, dass ausstehende Rechnungen beglichen werden, sobald Peter seine Unternehmensanteile abgibt und das Unternehmen hierfür das nötige Investment bekommt.“

Fragwürdiger Zusammenhang?

Der in der Argumentation zum dritten Mal von K. angeführte Peter kann auch diesem Statement nichts abgewinnen: „Wenn K. weiß, dass es finanzielle Engpässe gibt, mit mir einen Vertrag eingeht und somit dabei mit Vorsatz handelt, ist das Betrug“, sagt er. Peter kann auch keinesfalls den Zusammenhang zwischen der Abgabe seiner Anteile und der Zahlungsunfähigkeit des Kokojoo-Gründers erkennen und zeigt sich „fassungslos“ ob dieser Aussage.

Noch mehr Mitarbeiter klagen an

Andrea B. (Name geändert), ein weiterer Puzzleteil in dem Fall, ist selbstständige Grafikerin und Webdesignerin. Gemeinsam mit Kollegin Olivia S. (Name geändert) hat sie für den Gründer zuerst das Corporate- und Webdesign entwickelt. Wie wir erfahren, wurde erst nach langem „Drängen“ die Arbeit fürs Corporate-Design bezahlt. Jene fürs Web noch nicht. Für Kokojoo hat Andrea das Logo erstellt, Muster entwickelt und mit Kollegin Olivia an der Landingpage gearbeitet. Dazu kamen Aufgaben wie ein Veranstaltungsbranding kreieren und Ausstellungen organisieren.

„Geld kommt später“

Bei all den Rechnungen, die sie gestellt hat, habe es ihrer Aussage nach stets geheißen, „das Geld kommt dann“. Andrea führt eine ganze Ausredenkette des Kokojoo-Gründers ins Feld, die alle in einem „Vertrösten auf später“ bestanden hätten, wenn es ums Bezahlen ging. „Wir haben ihn angezeigt, doch die Polizei konnte ihn nicht finden. Er war nicht mehr in Berlin gemeldet, seine Firmenanschrift ändert sich alle paar Monate, Briefe kommen nicht an, Mahnungen kommen zurück“, sagt sie und bestätigt Peters Vorwürfe.

Gründer widerspricht

Der Kokojoo-Gründer dazu: „Postalisch war das Unternehmen bis Mai 2020 in der Wilmersdorferstrasse uneingeschränkt erreichbar. Aufgrund eines Adressenwechsels, und da ich mich teilweise nicht in Deutschland aufhielt, sowie aufgrund der Corona-Einschränkungen hat sich die Notifizierung der neuen Geschäftsanschrift verzögert. Diese Tatsachen widerlegen die Anschuldigung, dass Kokojoo Food Europe (Anm.: in Deutschland) nicht erreichbar war“. Mittlerweile befindet sich der Gründer in Basel.

Keine Spuren im erwähnten Zeitraum

Ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Berlin, zeigt auf, dass die Strafanzeige, die Peter gestellt hat, mit 17. Oktober 2019 datiert ist und am 11. Juni 2020 verlautbart wurde, dass man K. im deutschen Bundesgebiet nicht finden konnte. Und somit das Verfahren nicht fortgesetzt werden kann. Auch Peter selbst erzählt von mehreren Briefen, die er zurückbekommen hat; mit behördlichem Nachweis, dass die genannte Adresse falsch sei. Und somit obige Behauptung des Kokojoo-Gründers „ebenfalls unwahr“, wie er klarstellt. Auch andere Mitarbeiter, wie Olivia S., waren in diesem Zeitraum in der Wilmersdorferstrasse persönlich vor Ort und konnte weder den Gründer noch irgendwelche Spuren von Kokojoo finden, lässt man uns wissen. Andrea B. wollte daher über andere Kanäle vor ihrem alten Auftraggeber warnen, wurde aber etwa über Instagram blockiert.

Redesign abgekupfert?

Ein weiterer großer Streitpunkt war und ist das Redesign von Kokojoo. Andrea B. wirft K. bei der neuen Ausrichtung des Logos vor, auf ihrer Arbeit aufzubauen. Sie nennt es eine „minimale und leichte“ Veränderung.

„Markenelemente Produkt eigener Leistung“

K. selbst gesteht ein, dass eine „Verpflichtung zur Begleichung der ausstehenden Rechnungen ausdrücklich anerkannt wird“, meint aber auch zugleich: „Wie in den offiziellen Auftritten der Kokojoo GmbH nachzuverfolgen, finden die von Frau B. und Frau S. in der Entwicklung begleiteten Produkte (Logo, Rollups, Etiketten, Merchandise und Visitenkarten) sowie der Internetauftritt keine Anwendung. Die derzeit von Kokojoo GmbH verwendeten Markenelemente sind das Produkt meiner eigenen Arbeitsleistung.“

Screenshots

Andrea B. jedoch hat Screenshots von Instagram und der Webseite, sowie Fotos von dem Event der „Grünen Woche 2019“, die, wie sie sagt, beweisen, dass K. ihre Designerzeugnisse „sehr lange genutzt hat“. Den erwähnten Relaunch der Marke Kokojoo Food Europe GmbH hat das Unternehmen „idea Distillers“ aus Heppenheim, Deutschland, übernommen. Geschäftsführer Christian Schrade bestätigte den Auftrag, zu diversen Vorwürfen der Ex-Mitarbeiter von K. über Nichtbegleichung erbrachter Leistungen hielt er sich jedoch bedeckt.

Relaunch umgesetzt

Er sagt: „Für die Kokojoo Food Europe GmbH haben wir Anfang dieses Jahres [Anm. 2020] einen Relaunch für die Marke ‚Kokojoo‘ umgesetzt. Im Bereich der grafischen Gestaltung haben dabei auch Grafikdesignerinnen einer Partneragentur (Anm.: aus Berlin) in unserem Auftrag Leistungen erbracht. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Ihnen zum Vertragsverhältnis zu unserem Kunden, insbesondere zu Rechnungen und zum Zahlungsverhalten, aus rechtlichen Gründen, keine Auskünfte erteilen können.“

Zusammenarbeit vom Kokojoo-Gründer beendet

An dieser Stelle gibt der Kokojoo-Gründer zu, dass er die Zusammenarbeit mit dem oben genannten Berliner Dienstleister beendet habe, da trotz Verzögerungen, wie er sagt, Rechnungen für diverse Elemente, wie das Redesign, Adaption für Dosen, Postkarten und Adaptionen für Etiketten in der Schweiz, vollständig beglichen wurden. Allerdings, so K. weiter: „Bis heute habe ich jedoch die offenen Daten für die Etiketten, für die Flaschen und für die Dose, sowie für die Postkarten, noch die Adaption für die Schweiz nicht erhalten, obwohl all diese Dienstleistungen bezahlt worden sind. Im Raum stehen auch offene Rechnungen für Beratungsdienstleistungen, zu denen ich vor Zahlung eine Auflistung aller getätigten Aktivitäten erbeten habe. Dies habe ich bis dato nicht erhalten. Deswegen habe ich mich entschieden, die Zusammenarbeit zu beenden, obwohl ein weiteres Projekt in der Pipeline war“.

Mehr Ankläger tauchen auf

Neben seinen früheren beruflichen Wegbegleitern und Auftragnehmern haben sich noch weitere Personen zu Wort gemeldet, die mit dem Kokojoo-Gründer zu tun hatten, ihrerseits negative Erfahrungen gemacht haben und ein betrügerisches, muster-gestricktes Verhalten zu erkennen meinen und davor warnen wollen. Barbara (Name geändert) hat zwar nie mit K. zusammengearbeitet, aber als Zwischenmieterin in einer WG in Hamburg mit dem Beschuldigten Kontakt gehabt. Nach diversen Schwierigkeiten beim Zusammenleben, die den plötzlichen Einzug einer Freundin des Gründers in die kleine Wohnung betrafen, ging es am Ende vor allem um die Kaution von 1500 Euro, die Barbara getätigt hatte. Am Anfang geschah nichts, dann schickte Barbara K. ein Anwaltsschreiben, das nicht zugestellt werden konnte und zurückkam.

Klärungsversuche scheiterten

„Bevor ich den Anwalt eingeschaltet habe, habe ich ihm wiederholt freundlich gesagt, dass, wenn er Geldprobleme hat und mehr Zeit braucht, die Kaution zurückzuzahlen, wir dafür eine gemeinsame Lösung finden können. Er ist darauf nicht eingegangen und hat an meine Geduld appelliert oder nicht geantwortet“, sagt sie

Überraschende Rückzahlung

Allerdings kam schlussendlich im April 2020 plötzlich eine E-Mail, die nach Barbaras Bankdaten verlangte. Und tatsächlich, er überwies die Kaution zurück, mit 100 Euro Zinsen. „Allerdings eineinhalb Jahre nach dem Auszug, was die maximale Kautionsrückzahlung von sechs Monaten lange übersteigt“, so Barbara.

Ehemalige Vermieterin: „Habe gemerkt, wie viele Leute ihn suchen“

Eine langjährige Bekannte von K. (Name der Redaktion bekannt) hat den Gründer vor Jahren in ihrer Wohnung in Hamburg wohnen lassen, während sie im Ausland weilte. Sie sagt: „Er hat dann die Miete nicht bezahlt. Bei meinen Recherchen habe ich gemerkt, dass seine Firma bei der angegebenen Adresse nicht auffindbar ist und mich auf die Suche gemacht. Ich war in Berlin und auf Instagram unterwegs und erst da habe ich gemerkt, wie viele Leute ihn suchen“, erinnert sie sich.

Systematisches Verhalten eines Hochstaplers?

Die Vermieterin erwähnt, dass sie den Gründer bereits seit 2010 kennt und sie gute Freunde waren. Heute jedoch schulde ihr K. zwei Monatsmieten. Sie nennt das Verhalten des Kokojoo-Gründers systematisch und denkt deswegen, dass es sich bei ihm um einen „Hochstapler“ handle, bei dem immer etwas passiert und immer „die anderen Schuld“ sind.

Reaktion gleich Erwartungshaltung

Komplettiert man alle genannten Vorwürfe und Punkte dieses Falles, so zeigen sich zwei Dinge auffällig. Die Reaktionen des Kokojoo-Gründers entsprechen der Erwartungshaltung seiner alten Weggefährten – Schuldzuschiebung – ,und dass er einem Muster zu folgen scheint, das er bereits vor der Gründung des Unternehmens geprobt haben soll, wie uns anonym mitgeteilt wird: Darunter Mietbetrug und fehlende Krankenkassen-Beiträge, heißt es. Hier gilt die Unschuldsvermutung. Der Gründer selbst wiederum agiert wie erwähnt aktuell aus Basel in der Schweiz heraus und versucht sein Unternehmen wieder in Fahrt zu bringen.

Andere Zwischentöne

Während Peter und Co. darüber rätseln, welche Gründe das Verhalten des Kokojoo-Gründers hat, und sie wiederholt zwischen den Antworten „Hochstapler“, „Betrüger“, „Scheme“ oder weiteren derben Begriffen hin und her pendeln, gibt es auch andere Zwischentöne. Der Kokojoo-Gründer würde sich überschätzen, kalkuliere viel zu optimistisch. „Er will gar nicht betrügen“, so seine ehemalige Vermieterin: „Jedoch kommt er in Schwierigkeiten und aus seiner Art zu Wirtschaften nicht mehr raus“, sagt sie.

Ziel: Der Exit

Andere denken ähnlich und attestieren ihm zumindest den Willen, alles dafür zu tun, dass Kokojoo weiterläuft. Er könne ein Scheitern nicht akzeptieren. Und ein „Exit“ sei sein oberstes Ziel.

Das ist hier die Frage…

Ob es sich beim Kokojoo-Gründer um einen notorischen Betrüger handelt, der nach einem Muster vorgeht, das er lange vor Kokojoo praktiziert habe oder um einen Unternehmer, der alles tut und kein Scheitern akzeptiert, wird weiterhin die Gerichte beschäftigen, sobald Zustellversuche der deutschen Gerichtsbarkeit nicht aufgrund mangelnder „Auffindbarkeit“ scheitern.

Zweierlei Maß?

K. selbst gibt dichotome Antworten und Stellungnahmen zur ganzen Situation ab, stellt Behauptungen auf, die Gerichtsdokumenten widersprechen, gesteht aber auch Fehler ein. Auf der anderen Seite sieht er jedoch auch eine andere Messlatte, die Ausländern in der Startup-Szene aufgelegt werde und lässt diese in seine Argumentation mit einfließen. Er sagt: „Es wird in diesem Fall klar, wie schwer es schwarze Gründer oder Gründerinnen mit Migrationshintergrund haben, überhaupt an Finanzierung zu gelangen. Entweder werden sie grundsätzlich von Finanzierungsmechanismen ausgeschlossen oder ihnen wird kein Vertrauensvorschuss geschenkt. In meiner Erfahrung stehen Gründer wie ich zunächst vor der Herausforderung, die Vorurteile ihres Gegenübers zu widerlegen, ehe sie für ihre Geschäftsidee beurteilt werden“, sagt der aus Burkina Faso abstammende Gründer: „Weiterhin sind das große grundsätzliche Misstrauen, sowie die weit verbreitete Grundannahme, dass Ausländer bei jedem Zahlungsverzug nicht zahlungswillig sind, grundsätzlich nicht förderlich.“

„Gründer sein, heißt Verantwortung übernehmen“

Andrea B. wiederum hat auf diese Behauptung klare Worte zu sagen: „Dies mag stimmen, gibt ihm jedoch nicht das recht, seine Mitarbeiter und Auftragnehmer nicht zu bezahlen. Gründer sein heißt Verantwortung übernehmen und keine Leistungen beauftragen, die man sich aus dem einen oder anderem Grund nicht leisten kann.“ Sie weist auch darauf hin, dass sie monatelang mit K. darüber diskutiert habe, wie er seine Schulden begleichen kann. Und ihm mehrmals Fristverlängerungen und Ratenzahlungen angeboten habe. Während Peter und der Kokojoo-Gründer sich vor Gericht wieder treffen werden, meint K., dass er sich trotz allem und ohne Einschränkungen zu den offenen Zahlungsverpflichtungen bekenne, inklusive Gehaltsrückständen, wenn diese rechtens fundiert wären. Und er sich weiterhin engagiere, diese zu begleichen.

„Viele geben auf“

Peter, der bei dieser Aussage des Kokojoo-Gründers wiederholt auf das bestehende Urteil des Arbeitsgerichts Berlin hinweist, führt seinen Kampf gegen K. auch aus einem anderen Grund: Weil, wie er sagt, viele aufgeben, wenn es um zwei bis dreitausend Euro gehe, die ihnen zustehen. Er sieht es als seine Mission an, Personen, Kooperationspartner und andere vor K. zu warnen.

Versagen des Systems

Auch wenn ihm seine Vorwürfe mittlerweile eine Schadenersatzdrohung eingebracht haben, Peter möchte seinen angefangenen Weg weiter gehen, an dessen Ende ein Gründer wartet, der aus seiner eigenen Sicht und trotz bestehender Gerichtsurteile nichts Illegales gemacht haben will. Die Mitarbeiter, die diesen Fall publik gemacht haben, haben sich an die Polizei, Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht gewandt und sprechen nun von einem behördlichen Versagen. Und stellen klar: Es geht hier nicht um eine persönliche Rache, sondern um ein Versagen des Systems, weswegen wir unsere persönliche Zeit und Geld in diese Geschichte stecken müssen. Um die uns zustehende Gerechtigkeit zu erlangen.“
Update: In der Zwischenzeit wurde Peters Forderung vom Schweizer Betreibungsamt, das K. gefunden hat, an die Basler Adresse des Kokojoo-Gründers zugestellt. Dieser hat gegen den Zahlungsbefehl Einspruch eingelegt. Auch das Verfahren in Berlin wird nach neusten Erkenntnissen fortgesetzt.

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Betrugsvorwürfe gegen „2 Minuten 2 Millionen“-Teilnehmer

Es ist eine ganze Reihe von Ereignissen, die dazu führte, dass sich mehrere ehemalige Mitarbeiter und Vertragspartner zusammengeschlossen haben, um die Causa öffentlich zu machen. Federführend dabei ist Peter (Name geändert), der vier Monate bei Kokojoo gearbeitet hat.

Kokojoo: Das Kakaoschalen-Startup

Zur Erklärung: Kokojoo ist ein Kakao-Startup, das seinen Geschmack aus der Schale der vitaminreichen und kalorienarmen Kakaobohne gewinnt. Es ist ein Firmen-Konzept mit einem charmanten Gründer, das viele junge Leute angezogen hat, als Mitarbeiter im Unternehmen tätig zu werden. So auch Peter.

Anzeige erstattet

Doch nach zwei Monaten im Job hätten die Probleme begonnen: „Ich hab von der Krankenkasse erfahren, dass K. keine Beiträge und Sozialabgaben bezahlt hat. Wir haben uns dann als eine Gruppe von neun Leuten zusammengeschlossen und Anzeige erstattet. Und gewonnen“, erzählt der ehemalige Mitarbeiter.

Verurteilung durchs Arbeitsgericht

Des Weiteren sprechen Peter und andere Mitarbeiter des Startups von fehlenden Löhnen und anderen Ungereimtheiten. Etwa: Laut einem Dokument vom fünften November 2019 des Arbeitsgerichtes Berlin, das dem brutkasten vorliegt, wurde K. dazu verurteilt, Peter 5.800 Euro brutto, inklusive fünf Prozent Zinsen, Lohn nachzuzahlen und die Rechtskosten (insgesamt 10.150 Euro) zu tragen.

Gründer nicht auffindbar

K. war jedoch für die Behörden im deutschen Bundesgebiet nicht auffindbar, was aus einem Schreiben vom 20. Juni 2020 der Berliner Staatsanwaltschaft hervorgeht. Darin heißt es, dass das Verfahren bezüglich einer Strafanzeige vom 17. Oktober 2019 „nicht fortgesetzt werden kann, da für den Beschuldigten kein Aufenthaltsort im Bundesgebiet bekannt ist.“ Die Berliner Staatsanwaltschaft selbst möchte sich aus rechtlichen Gründen nicht näher zu diesem Fall äußern. Dafür jemand anders.

Auch Fast-Co-Founderin warnt vor Gründer

Denise (Name geändert) war eigenen Angaben nach fünf Tage bei Kokojoo angestellt. Den Rest ihrer Arbeit für das Startup verrichtete die Hamburgerin auf Freelance-Basis und war für das Design und Branding zuständig. „Aber ich habe mehr als das gemacht“, sagt sie, „Events organisiert wie etwa die ‚Grüne Woche‘ und ich sollte sogar Co-Founderin werden.“

Betrug mit System?

Insgesamt schulde ihr K. heute 15.000 Euro. Der Kokojoo-Gründer habe anfänglich immer wieder neue Gründe angeführt, warum er nicht bezahlen könne. „Dann hat er fälschlicherweise behauptet, er hätte das Gehalt überwiesen, nur um dann per Smartphone-Nachricht zu sagen, ein Buchhalter hätte ihm 20.000 Euro abgeknöpft“, so Denise. Auch Peter bestätigt diesen Vorwurf, und wirft an dieser Stelle ein, dass K. systematisch mit „gefälschten Überweisungsbelegen“ arbeiten würde. „Ein gezieltes und musterhaftes Verhalten“ seines ehemaligen Chefs, wie er sagt.

Anteile verschenkt

Nach dem Buchhalter-Argument hatte der Kokojoo-Gründer Denise zehn Prozent der Firmenanteile übertragen – notariell beglaubigt und kostenfrei. Im August 2019 wollte er diese Schenkung jedoch wieder rückgängig machen und bot seiner „Partnerin“ 1000 Euro an. Denise hatte zu diesem Zeitpunkt bereits genug von K. und willigte ein, sah das Geld aber bis heute nicht.

Hochphasen und Emotionen

„Zu Beginn war alles wunderbar. K. ist nett und charismatisch und dir als jungem Menschen wird so viel Verantwortung übertragen. Kokojoo war unser ‚Baby’“, sagt sie. „Wir erlebten starke Hochphasen und immense positive Emotionen, die dazu geführt haben, dass man die negativen Dinge, die passieren, nicht wirklich sehen will. Ich habe mir immer wieder gedacht, ‚er bezahlt schon‘. Doch das ist nie geschehen.“

Harte Konfrontation nötig

Denise geriet wegen dem fehlendem Lohn insgesamt zweimal mit K. heftig aneinander. Danach und heute beschreibt sie ihn als jemanden, der die Macht hat, sein Gegenüber als „nicht-loyal“ darzustellen – und der erst nach harter Konfrontation nachgibt. „Ich konnte irgendwann meine Miete nicht mehr bezahlen. Da hat er seine Freundin vorgeschickt und mir 500 Euro übergeben“, erinnert sie sich.

Ungereimtheiten bei Kokojoo

Denise habe erst im Nachhinein begonnen, die alarmierenden Ungereimtheiten zu fassen, die sie vorher nicht habe sehen können. Sie erzählt, dass sie als wichtigste Person nach dem Startup-Gründer niemals eine Rechnung oder ein offizielles Dokument im Namen des Unternehmens gesehen hat. Ein Umstand der dazu führt, dass auch sie in die schweren Vorwürfe gegen K. einstimmt. „Ich denke, er hat keine Ahnung von Finanzen. K. betreibt viel Show und manipuliert Menschen. Im Kopf habe ich das Geld, das er mir schuldet bereits abgeschrieben“, sagt sie.

Stellungnahme des Gründers

Der Gründer selbst war nach einigen Kontaktversuchen schlussendlich doch für den brutkasten erreichbar und gab eine Stellungnahme ab. Darin behauptet er weiterhin – konträr zum Versäumnisurteil des Arbeitsgerichtes Berlin, vom 05. November 2019, in dem festgestellt wird, dass Peter tatsächlich bis zum 15. Juli 2019 angestellt war – dass sein ehemaliger Mitarbeiter vom 1. April 2019 bis zum 31. Mai bei der Kokojoo Food Europe UG und dann bei Kokojoo Food Europe GmbH unter Vertrag stand.

Unterschiedliche Angaben

Der Gründer sagt in seinem Statement: „Zuvor absolvierte er (Anm.Peter) eine zweiwöchige Probezeit. Folglich sind seine Angaben zur Dauer der Anstellung falsch und wie im Arbeitsvertrag nachzuprüfen inhaltlich haltlos. Bei einem zweimonatigen Gehaltsrückstand und einem monatlichen Netto-Gehalt von 1859,68 Euro (brutto 2900 Euro) ist rein rechnerisch ein Gehaltsrückstand von 10.000 Euro nicht nachvollziehbar.“ Eine Aussage, die im Widerspruch zum, dem brutkasten vorliegenden, Dokument des Arbeitsgerichtes Berlin steht.

Sabotagevorwurf

Der Kokojoo-Gründer geht indes weiter und legt seine Replik auf eine persönliche Ebene, wenn er sagt: „Offensichtlich ist das Interesse von Herrn Peter nicht, seinen Gehaltsrückstand zu erhalten. Vielmehr ist erkenntlich, dass Herr Peter keine Mittel scheut, um die wirtschaftlichen Perspektiven der Marke Kokojoo, sowie meine persönliche Zukunft zu sabotieren.“

„Kein Streit unter Freunden“

Peter und die ehemaligen Mitarbeiter und Kooperationspartner betonen dagegen, dass es ihnen auf keinen Fall darum gehe, die persönliche Zukunft des Gründers zu beschädigen: „Wir wollen unser wohlverdientes Geld haben. Es handelt sich um eine vertragliche Vereinbarung zwischen uns und K. und nicht um einen Streit zwischen Freunden.“

Weitere Anschuldigungen seitens des Kokojoo-Gründers

Auch zur Causa der Nicht-Erreichbarkeit im deutschen Bundesgebiet und seinem Abgang aus Deutschland führt der Kokojoo-Gründer wiederholend den Ex-Mitarbeiter als Mitgrund an. Und schiebt ihm die Schuld zu: „Obwohl ich ihm mehrmals Optionen zu den ausstehenden Gehaltszahlungen und seiner Beteiligung am Unternehmen von fünf Prozent angeboten habe, hat sich Herr Peter diesen Angeboten stets verweigert. Eine Konsequenz dieser Haltung und Sabotage ist auch, dass ich gezwungen war, keine Aktivitäten mehr über Kokojoo Food Europe GmbH zu tätigen und das Unternehmen in Deutschland still zu legen.“ Der angesprochene Peter widerspricht auch hier vehement und sagt, dass er nie ein Angebot erhalten habe und zum ersten Mal davon höre.

Klagedrohung

K. wirft seinem ehemaligen Angestellten desweiteren Verleumdung bei Unternehmenspartnern vor und meint, dieses Verhalten trage nicht dazu bei, dass die Kokojoo Food Europe GmbH ihre Zahlungsverpflichtungen nachgehen kann. In der Zwischenzeit drohte der Gründer seinen Ex-Partner auf Schadensersatz zu klagen, wie Peter dem brutkasten mitteilte.

Chance auf Berufserfahrung

Zu den Vorwürfen von Denise entgegnet der Kokojoo-Founder, dass er der jungen Frau – damals noch ohne Studienabschluss – die Chance eingeräumt habe, erste Berufserfahrungen im Feld zu sammeln, und dass sie sich durch fachliche Begleitung im Bereich Design weiterentwickeln konnte.

Wissend, dass es finanzielle Engpässe geben wird

Er sagt: „Denise hat sich dazu bereit erklärt bei dem Aufbau der Marke Kokojoo mitzuwirken, wohlwissend, dass finanzielle Engpässe bestehen und Zahlungsverzüge auftreten werden. Trotz alledem habe ich stets im Rahmen meiner Möglichkeiten ausstehende Zahlungen an Denise in Raten beglichen. Auch von meiner Partnerin erhielt sie einmalige finanzielle Unterstützung (Anm.: die oben erwähnten 500 Euro). Ich habe ihr stets die Garantie gegeben, dass ausstehende Rechnungen beglichen werden, sobald Peter seine Unternehmensanteile abgibt und das Unternehmen hierfür das nötige Investment bekommt.“

Fragwürdiger Zusammenhang?

Der in der Argumentation zum dritten Mal von K. angeführte Peter kann auch diesem Statement nichts abgewinnen: „Wenn K. weiß, dass es finanzielle Engpässe gibt, mit mir einen Vertrag eingeht und somit dabei mit Vorsatz handelt, ist das Betrug“, sagt er. Peter kann auch keinesfalls den Zusammenhang zwischen der Abgabe seiner Anteile und der Zahlungsunfähigkeit des Kokojoo-Gründers erkennen und zeigt sich „fassungslos“ ob dieser Aussage.

Noch mehr Mitarbeiter klagen an

Andrea B. (Name geändert), ein weiterer Puzzleteil in dem Fall, ist selbstständige Grafikerin und Webdesignerin. Gemeinsam mit Kollegin Olivia S. (Name geändert) hat sie für den Gründer zuerst das Corporate- und Webdesign entwickelt. Wie wir erfahren, wurde erst nach langem „Drängen“ die Arbeit fürs Corporate-Design bezahlt. Jene fürs Web noch nicht. Für Kokojoo hat Andrea das Logo erstellt, Muster entwickelt und mit Kollegin Olivia an der Landingpage gearbeitet. Dazu kamen Aufgaben wie ein Veranstaltungsbranding kreieren und Ausstellungen organisieren.

„Geld kommt später“

Bei all den Rechnungen, die sie gestellt hat, habe es ihrer Aussage nach stets geheißen, „das Geld kommt dann“. Andrea führt eine ganze Ausredenkette des Kokojoo-Gründers ins Feld, die alle in einem „Vertrösten auf später“ bestanden hätten, wenn es ums Bezahlen ging. „Wir haben ihn angezeigt, doch die Polizei konnte ihn nicht finden. Er war nicht mehr in Berlin gemeldet, seine Firmenanschrift ändert sich alle paar Monate, Briefe kommen nicht an, Mahnungen kommen zurück“, sagt sie und bestätigt Peters Vorwürfe.

Gründer widerspricht

Der Kokojoo-Gründer dazu: „Postalisch war das Unternehmen bis Mai 2020 in der Wilmersdorferstrasse uneingeschränkt erreichbar. Aufgrund eines Adressenwechsels, und da ich mich teilweise nicht in Deutschland aufhielt, sowie aufgrund der Corona-Einschränkungen hat sich die Notifizierung der neuen Geschäftsanschrift verzögert. Diese Tatsachen widerlegen die Anschuldigung, dass Kokojoo Food Europe (Anm.: in Deutschland) nicht erreichbar war“. Mittlerweile befindet sich der Gründer in Basel.

Keine Spuren im erwähnten Zeitraum

Ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Berlin, zeigt auf, dass die Strafanzeige, die Peter gestellt hat, mit 17. Oktober 2019 datiert ist und am 11. Juni 2020 verlautbart wurde, dass man K. im deutschen Bundesgebiet nicht finden konnte. Und somit das Verfahren nicht fortgesetzt werden kann. Auch Peter selbst erzählt von mehreren Briefen, die er zurückbekommen hat; mit behördlichem Nachweis, dass die genannte Adresse falsch sei. Und somit obige Behauptung des Kokojoo-Gründers „ebenfalls unwahr“, wie er klarstellt. Auch andere Mitarbeiter, wie Olivia S., waren in diesem Zeitraum in der Wilmersdorferstrasse persönlich vor Ort und konnte weder den Gründer noch irgendwelche Spuren von Kokojoo finden, lässt man uns wissen. Andrea B. wollte daher über andere Kanäle vor ihrem alten Auftraggeber warnen, wurde aber etwa über Instagram blockiert.

Redesign abgekupfert?

Ein weiterer großer Streitpunkt war und ist das Redesign von Kokojoo. Andrea B. wirft K. bei der neuen Ausrichtung des Logos vor, auf ihrer Arbeit aufzubauen. Sie nennt es eine „minimale und leichte“ Veränderung.

„Markenelemente Produkt eigener Leistung“

K. selbst gesteht ein, dass eine „Verpflichtung zur Begleichung der ausstehenden Rechnungen ausdrücklich anerkannt wird“, meint aber auch zugleich: „Wie in den offiziellen Auftritten der Kokojoo GmbH nachzuverfolgen, finden die von Frau B. und Frau S. in der Entwicklung begleiteten Produkte (Logo, Rollups, Etiketten, Merchandise und Visitenkarten) sowie der Internetauftritt keine Anwendung. Die derzeit von Kokojoo GmbH verwendeten Markenelemente sind das Produkt meiner eigenen Arbeitsleistung.“

Screenshots

Andrea B. jedoch hat Screenshots von Instagram und der Webseite, sowie Fotos von dem Event der „Grünen Woche 2019“, die, wie sie sagt, beweisen, dass K. ihre Designerzeugnisse „sehr lange genutzt hat“. Den erwähnten Relaunch der Marke Kokojoo Food Europe GmbH hat das Unternehmen „idea Distillers“ aus Heppenheim, Deutschland, übernommen. Geschäftsführer Christian Schrade bestätigte den Auftrag, zu diversen Vorwürfen der Ex-Mitarbeiter von K. über Nichtbegleichung erbrachter Leistungen hielt er sich jedoch bedeckt.

Relaunch umgesetzt

Er sagt: „Für die Kokojoo Food Europe GmbH haben wir Anfang dieses Jahres [Anm. 2020] einen Relaunch für die Marke ‚Kokojoo‘ umgesetzt. Im Bereich der grafischen Gestaltung haben dabei auch Grafikdesignerinnen einer Partneragentur (Anm.: aus Berlin) in unserem Auftrag Leistungen erbracht. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Ihnen zum Vertragsverhältnis zu unserem Kunden, insbesondere zu Rechnungen und zum Zahlungsverhalten, aus rechtlichen Gründen, keine Auskünfte erteilen können.“

Zusammenarbeit vom Kokojoo-Gründer beendet

An dieser Stelle gibt der Kokojoo-Gründer zu, dass er die Zusammenarbeit mit dem oben genannten Berliner Dienstleister beendet habe, da trotz Verzögerungen, wie er sagt, Rechnungen für diverse Elemente, wie das Redesign, Adaption für Dosen, Postkarten und Adaptionen für Etiketten in der Schweiz, vollständig beglichen wurden. Allerdings, so K. weiter: „Bis heute habe ich jedoch die offenen Daten für die Etiketten, für die Flaschen und für die Dose, sowie für die Postkarten, noch die Adaption für die Schweiz nicht erhalten, obwohl all diese Dienstleistungen bezahlt worden sind. Im Raum stehen auch offene Rechnungen für Beratungsdienstleistungen, zu denen ich vor Zahlung eine Auflistung aller getätigten Aktivitäten erbeten habe. Dies habe ich bis dato nicht erhalten. Deswegen habe ich mich entschieden, die Zusammenarbeit zu beenden, obwohl ein weiteres Projekt in der Pipeline war“.

Mehr Ankläger tauchen auf

Neben seinen früheren beruflichen Wegbegleitern und Auftragnehmern haben sich noch weitere Personen zu Wort gemeldet, die mit dem Kokojoo-Gründer zu tun hatten, ihrerseits negative Erfahrungen gemacht haben und ein betrügerisches, muster-gestricktes Verhalten zu erkennen meinen und davor warnen wollen. Barbara (Name geändert) hat zwar nie mit K. zusammengearbeitet, aber als Zwischenmieterin in einer WG in Hamburg mit dem Beschuldigten Kontakt gehabt. Nach diversen Schwierigkeiten beim Zusammenleben, die den plötzlichen Einzug einer Freundin des Gründers in die kleine Wohnung betrafen, ging es am Ende vor allem um die Kaution von 1500 Euro, die Barbara getätigt hatte. Am Anfang geschah nichts, dann schickte Barbara K. ein Anwaltsschreiben, das nicht zugestellt werden konnte und zurückkam.

Klärungsversuche scheiterten

„Bevor ich den Anwalt eingeschaltet habe, habe ich ihm wiederholt freundlich gesagt, dass, wenn er Geldprobleme hat und mehr Zeit braucht, die Kaution zurückzuzahlen, wir dafür eine gemeinsame Lösung finden können. Er ist darauf nicht eingegangen und hat an meine Geduld appelliert oder nicht geantwortet“, sagt sie

Überraschende Rückzahlung

Allerdings kam schlussendlich im April 2020 plötzlich eine E-Mail, die nach Barbaras Bankdaten verlangte. Und tatsächlich, er überwies die Kaution zurück, mit 100 Euro Zinsen. „Allerdings eineinhalb Jahre nach dem Auszug, was die maximale Kautionsrückzahlung von sechs Monaten lange übersteigt“, so Barbara.

Ehemalige Vermieterin: „Habe gemerkt, wie viele Leute ihn suchen“

Eine langjährige Bekannte von K. (Name der Redaktion bekannt) hat den Gründer vor Jahren in ihrer Wohnung in Hamburg wohnen lassen, während sie im Ausland weilte. Sie sagt: „Er hat dann die Miete nicht bezahlt. Bei meinen Recherchen habe ich gemerkt, dass seine Firma bei der angegebenen Adresse nicht auffindbar ist und mich auf die Suche gemacht. Ich war in Berlin und auf Instagram unterwegs und erst da habe ich gemerkt, wie viele Leute ihn suchen“, erinnert sie sich.

Systematisches Verhalten eines Hochstaplers?

Die Vermieterin erwähnt, dass sie den Gründer bereits seit 2010 kennt und sie gute Freunde waren. Heute jedoch schulde ihr K. zwei Monatsmieten. Sie nennt das Verhalten des Kokojoo-Gründers systematisch und denkt deswegen, dass es sich bei ihm um einen „Hochstapler“ handle, bei dem immer etwas passiert und immer „die anderen Schuld“ sind.

Reaktion gleich Erwartungshaltung

Komplettiert man alle genannten Vorwürfe und Punkte dieses Falles, so zeigen sich zwei Dinge auffällig. Die Reaktionen des Kokojoo-Gründers entsprechen der Erwartungshaltung seiner alten Weggefährten – Schuldzuschiebung – ,und dass er einem Muster zu folgen scheint, das er bereits vor der Gründung des Unternehmens geprobt haben soll, wie uns anonym mitgeteilt wird: Darunter Mietbetrug und fehlende Krankenkassen-Beiträge, heißt es. Hier gilt die Unschuldsvermutung. Der Gründer selbst wiederum agiert wie erwähnt aktuell aus Basel in der Schweiz heraus und versucht sein Unternehmen wieder in Fahrt zu bringen.

Andere Zwischentöne

Während Peter und Co. darüber rätseln, welche Gründe das Verhalten des Kokojoo-Gründers hat, und sie wiederholt zwischen den Antworten „Hochstapler“, „Betrüger“, „Scheme“ oder weiteren derben Begriffen hin und her pendeln, gibt es auch andere Zwischentöne. Der Kokojoo-Gründer würde sich überschätzen, kalkuliere viel zu optimistisch. „Er will gar nicht betrügen“, so seine ehemalige Vermieterin: „Jedoch kommt er in Schwierigkeiten und aus seiner Art zu Wirtschaften nicht mehr raus“, sagt sie.

Ziel: Der Exit

Andere denken ähnlich und attestieren ihm zumindest den Willen, alles dafür zu tun, dass Kokojoo weiterläuft. Er könne ein Scheitern nicht akzeptieren. Und ein „Exit“ sei sein oberstes Ziel.

Das ist hier die Frage…

Ob es sich beim Kokojoo-Gründer um einen notorischen Betrüger handelt, der nach einem Muster vorgeht, das er lange vor Kokojoo praktiziert habe oder um einen Unternehmer, der alles tut und kein Scheitern akzeptiert, wird weiterhin die Gerichte beschäftigen, sobald Zustellversuche der deutschen Gerichtsbarkeit nicht aufgrund mangelnder „Auffindbarkeit“ scheitern.

Zweierlei Maß?

K. selbst gibt dichotome Antworten und Stellungnahmen zur ganzen Situation ab, stellt Behauptungen auf, die Gerichtsdokumenten widersprechen, gesteht aber auch Fehler ein. Auf der anderen Seite sieht er jedoch auch eine andere Messlatte, die Ausländern in der Startup-Szene aufgelegt werde und lässt diese in seine Argumentation mit einfließen. Er sagt: „Es wird in diesem Fall klar, wie schwer es schwarze Gründer oder Gründerinnen mit Migrationshintergrund haben, überhaupt an Finanzierung zu gelangen. Entweder werden sie grundsätzlich von Finanzierungsmechanismen ausgeschlossen oder ihnen wird kein Vertrauensvorschuss geschenkt. In meiner Erfahrung stehen Gründer wie ich zunächst vor der Herausforderung, die Vorurteile ihres Gegenübers zu widerlegen, ehe sie für ihre Geschäftsidee beurteilt werden“, sagt der aus Burkina Faso abstammende Gründer: „Weiterhin sind das große grundsätzliche Misstrauen, sowie die weit verbreitete Grundannahme, dass Ausländer bei jedem Zahlungsverzug nicht zahlungswillig sind, grundsätzlich nicht förderlich.“

„Gründer sein, heißt Verantwortung übernehmen“

Andrea B. wiederum hat auf diese Behauptung klare Worte zu sagen: „Dies mag stimmen, gibt ihm jedoch nicht das recht, seine Mitarbeiter und Auftragnehmer nicht zu bezahlen. Gründer sein heißt Verantwortung übernehmen und keine Leistungen beauftragen, die man sich aus dem einen oder anderem Grund nicht leisten kann.“ Sie weist auch darauf hin, dass sie monatelang mit K. darüber diskutiert habe, wie er seine Schulden begleichen kann. Und ihm mehrmals Fristverlängerungen und Ratenzahlungen angeboten habe. Während Peter und der Kokojoo-Gründer sich vor Gericht wieder treffen werden, meint K., dass er sich trotz allem und ohne Einschränkungen zu den offenen Zahlungsverpflichtungen bekenne, inklusive Gehaltsrückständen, wenn diese rechtens fundiert wären. Und er sich weiterhin engagiere, diese zu begleichen.

„Viele geben auf“

Peter, der bei dieser Aussage des Kokojoo-Gründers wiederholt auf das bestehende Urteil des Arbeitsgerichts Berlin hinweist, führt seinen Kampf gegen K. auch aus einem anderen Grund: Weil, wie er sagt, viele aufgeben, wenn es um zwei bis dreitausend Euro gehe, die ihnen zustehen. Er sieht es als seine Mission an, Personen, Kooperationspartner und andere vor K. zu warnen.

Versagen des Systems

Auch wenn ihm seine Vorwürfe mittlerweile eine Schadenersatzdrohung eingebracht haben, Peter möchte seinen angefangenen Weg weiter gehen, an dessen Ende ein Gründer wartet, der aus seiner eigenen Sicht und trotz bestehender Gerichtsurteile nichts Illegales gemacht haben will. Die Mitarbeiter, die diesen Fall publik gemacht haben, haben sich an die Polizei, Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht gewandt und sprechen nun von einem behördlichen Versagen. Und stellen klar: Es geht hier nicht um eine persönliche Rache, sondern um ein Versagen des Systems, weswegen wir unsere persönliche Zeit und Geld in diese Geschichte stecken müssen. Um die uns zustehende Gerechtigkeit zu erlangen.“
Update: In der Zwischenzeit wurde Peters Forderung vom Schweizer Betreibungsamt, das K. gefunden hat, an die Basler Adresse des Kokojoo-Gründers zugestellt. Dieser hat gegen den Zahlungsbefehl Einspruch eingelegt. Auch das Verfahren in Berlin wird nach neusten Erkenntnissen fortgesetzt.

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

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Betrugsvorwürfe gegen „2 Minuten 2 Millionen“-Teilnehmer

Es ist eine ganze Reihe von Ereignissen, die dazu führte, dass sich mehrere ehemalige Mitarbeiter und Vertragspartner zusammengeschlossen haben, um die Causa öffentlich zu machen. Federführend dabei ist Peter (Name geändert), der vier Monate bei Kokojoo gearbeitet hat.

Kokojoo: Das Kakaoschalen-Startup

Zur Erklärung: Kokojoo ist ein Kakao-Startup, das seinen Geschmack aus der Schale der vitaminreichen und kalorienarmen Kakaobohne gewinnt. Es ist ein Firmen-Konzept mit einem charmanten Gründer, das viele junge Leute angezogen hat, als Mitarbeiter im Unternehmen tätig zu werden. So auch Peter.

Anzeige erstattet

Doch nach zwei Monaten im Job hätten die Probleme begonnen: „Ich hab von der Krankenkasse erfahren, dass K. keine Beiträge und Sozialabgaben bezahlt hat. Wir haben uns dann als eine Gruppe von neun Leuten zusammengeschlossen und Anzeige erstattet. Und gewonnen“, erzählt der ehemalige Mitarbeiter.

Verurteilung durchs Arbeitsgericht

Des Weiteren sprechen Peter und andere Mitarbeiter des Startups von fehlenden Löhnen und anderen Ungereimtheiten. Etwa: Laut einem Dokument vom fünften November 2019 des Arbeitsgerichtes Berlin, das dem brutkasten vorliegt, wurde K. dazu verurteilt, Peter 5.800 Euro brutto, inklusive fünf Prozent Zinsen, Lohn nachzuzahlen und die Rechtskosten (insgesamt 10.150 Euro) zu tragen.

Gründer nicht auffindbar

K. war jedoch für die Behörden im deutschen Bundesgebiet nicht auffindbar, was aus einem Schreiben vom 20. Juni 2020 der Berliner Staatsanwaltschaft hervorgeht. Darin heißt es, dass das Verfahren bezüglich einer Strafanzeige vom 17. Oktober 2019 „nicht fortgesetzt werden kann, da für den Beschuldigten kein Aufenthaltsort im Bundesgebiet bekannt ist.“ Die Berliner Staatsanwaltschaft selbst möchte sich aus rechtlichen Gründen nicht näher zu diesem Fall äußern. Dafür jemand anders.

Auch Fast-Co-Founderin warnt vor Gründer

Denise (Name geändert) war eigenen Angaben nach fünf Tage bei Kokojoo angestellt. Den Rest ihrer Arbeit für das Startup verrichtete die Hamburgerin auf Freelance-Basis und war für das Design und Branding zuständig. „Aber ich habe mehr als das gemacht“, sagt sie, „Events organisiert wie etwa die ‚Grüne Woche‘ und ich sollte sogar Co-Founderin werden.“

Betrug mit System?

Insgesamt schulde ihr K. heute 15.000 Euro. Der Kokojoo-Gründer habe anfänglich immer wieder neue Gründe angeführt, warum er nicht bezahlen könne. „Dann hat er fälschlicherweise behauptet, er hätte das Gehalt überwiesen, nur um dann per Smartphone-Nachricht zu sagen, ein Buchhalter hätte ihm 20.000 Euro abgeknöpft“, so Denise. Auch Peter bestätigt diesen Vorwurf, und wirft an dieser Stelle ein, dass K. systematisch mit „gefälschten Überweisungsbelegen“ arbeiten würde. „Ein gezieltes und musterhaftes Verhalten“ seines ehemaligen Chefs, wie er sagt.

Anteile verschenkt

Nach dem Buchhalter-Argument hatte der Kokojoo-Gründer Denise zehn Prozent der Firmenanteile übertragen – notariell beglaubigt und kostenfrei. Im August 2019 wollte er diese Schenkung jedoch wieder rückgängig machen und bot seiner „Partnerin“ 1000 Euro an. Denise hatte zu diesem Zeitpunkt bereits genug von K. und willigte ein, sah das Geld aber bis heute nicht.

Hochphasen und Emotionen

„Zu Beginn war alles wunderbar. K. ist nett und charismatisch und dir als jungem Menschen wird so viel Verantwortung übertragen. Kokojoo war unser ‚Baby’“, sagt sie. „Wir erlebten starke Hochphasen und immense positive Emotionen, die dazu geführt haben, dass man die negativen Dinge, die passieren, nicht wirklich sehen will. Ich habe mir immer wieder gedacht, ‚er bezahlt schon‘. Doch das ist nie geschehen.“

Harte Konfrontation nötig

Denise geriet wegen dem fehlendem Lohn insgesamt zweimal mit K. heftig aneinander. Danach und heute beschreibt sie ihn als jemanden, der die Macht hat, sein Gegenüber als „nicht-loyal“ darzustellen – und der erst nach harter Konfrontation nachgibt. „Ich konnte irgendwann meine Miete nicht mehr bezahlen. Da hat er seine Freundin vorgeschickt und mir 500 Euro übergeben“, erinnert sie sich.

Ungereimtheiten bei Kokojoo

Denise habe erst im Nachhinein begonnen, die alarmierenden Ungereimtheiten zu fassen, die sie vorher nicht habe sehen können. Sie erzählt, dass sie als wichtigste Person nach dem Startup-Gründer niemals eine Rechnung oder ein offizielles Dokument im Namen des Unternehmens gesehen hat. Ein Umstand der dazu führt, dass auch sie in die schweren Vorwürfe gegen K. einstimmt. „Ich denke, er hat keine Ahnung von Finanzen. K. betreibt viel Show und manipuliert Menschen. Im Kopf habe ich das Geld, das er mir schuldet bereits abgeschrieben“, sagt sie.

Stellungnahme des Gründers

Der Gründer selbst war nach einigen Kontaktversuchen schlussendlich doch für den brutkasten erreichbar und gab eine Stellungnahme ab. Darin behauptet er weiterhin – konträr zum Versäumnisurteil des Arbeitsgerichtes Berlin, vom 05. November 2019, in dem festgestellt wird, dass Peter tatsächlich bis zum 15. Juli 2019 angestellt war – dass sein ehemaliger Mitarbeiter vom 1. April 2019 bis zum 31. Mai bei der Kokojoo Food Europe UG und dann bei Kokojoo Food Europe GmbH unter Vertrag stand.

Unterschiedliche Angaben

Der Gründer sagt in seinem Statement: „Zuvor absolvierte er (Anm.Peter) eine zweiwöchige Probezeit. Folglich sind seine Angaben zur Dauer der Anstellung falsch und wie im Arbeitsvertrag nachzuprüfen inhaltlich haltlos. Bei einem zweimonatigen Gehaltsrückstand und einem monatlichen Netto-Gehalt von 1859,68 Euro (brutto 2900 Euro) ist rein rechnerisch ein Gehaltsrückstand von 10.000 Euro nicht nachvollziehbar.“ Eine Aussage, die im Widerspruch zum, dem brutkasten vorliegenden, Dokument des Arbeitsgerichtes Berlin steht.

Sabotagevorwurf

Der Kokojoo-Gründer geht indes weiter und legt seine Replik auf eine persönliche Ebene, wenn er sagt: „Offensichtlich ist das Interesse von Herrn Peter nicht, seinen Gehaltsrückstand zu erhalten. Vielmehr ist erkenntlich, dass Herr Peter keine Mittel scheut, um die wirtschaftlichen Perspektiven der Marke Kokojoo, sowie meine persönliche Zukunft zu sabotieren.“

„Kein Streit unter Freunden“

Peter und die ehemaligen Mitarbeiter und Kooperationspartner betonen dagegen, dass es ihnen auf keinen Fall darum gehe, die persönliche Zukunft des Gründers zu beschädigen: „Wir wollen unser wohlverdientes Geld haben. Es handelt sich um eine vertragliche Vereinbarung zwischen uns und K. und nicht um einen Streit zwischen Freunden.“

Weitere Anschuldigungen seitens des Kokojoo-Gründers

Auch zur Causa der Nicht-Erreichbarkeit im deutschen Bundesgebiet und seinem Abgang aus Deutschland führt der Kokojoo-Gründer wiederholend den Ex-Mitarbeiter als Mitgrund an. Und schiebt ihm die Schuld zu: „Obwohl ich ihm mehrmals Optionen zu den ausstehenden Gehaltszahlungen und seiner Beteiligung am Unternehmen von fünf Prozent angeboten habe, hat sich Herr Peter diesen Angeboten stets verweigert. Eine Konsequenz dieser Haltung und Sabotage ist auch, dass ich gezwungen war, keine Aktivitäten mehr über Kokojoo Food Europe GmbH zu tätigen und das Unternehmen in Deutschland still zu legen.“ Der angesprochene Peter widerspricht auch hier vehement und sagt, dass er nie ein Angebot erhalten habe und zum ersten Mal davon höre.

Klagedrohung

K. wirft seinem ehemaligen Angestellten desweiteren Verleumdung bei Unternehmenspartnern vor und meint, dieses Verhalten trage nicht dazu bei, dass die Kokojoo Food Europe GmbH ihre Zahlungsverpflichtungen nachgehen kann. In der Zwischenzeit drohte der Gründer seinen Ex-Partner auf Schadensersatz zu klagen, wie Peter dem brutkasten mitteilte.

Chance auf Berufserfahrung

Zu den Vorwürfen von Denise entgegnet der Kokojoo-Founder, dass er der jungen Frau – damals noch ohne Studienabschluss – die Chance eingeräumt habe, erste Berufserfahrungen im Feld zu sammeln, und dass sie sich durch fachliche Begleitung im Bereich Design weiterentwickeln konnte.

Wissend, dass es finanzielle Engpässe geben wird

Er sagt: „Denise hat sich dazu bereit erklärt bei dem Aufbau der Marke Kokojoo mitzuwirken, wohlwissend, dass finanzielle Engpässe bestehen und Zahlungsverzüge auftreten werden. Trotz alledem habe ich stets im Rahmen meiner Möglichkeiten ausstehende Zahlungen an Denise in Raten beglichen. Auch von meiner Partnerin erhielt sie einmalige finanzielle Unterstützung (Anm.: die oben erwähnten 500 Euro). Ich habe ihr stets die Garantie gegeben, dass ausstehende Rechnungen beglichen werden, sobald Peter seine Unternehmensanteile abgibt und das Unternehmen hierfür das nötige Investment bekommt.“

Fragwürdiger Zusammenhang?

Der in der Argumentation zum dritten Mal von K. angeführte Peter kann auch diesem Statement nichts abgewinnen: „Wenn K. weiß, dass es finanzielle Engpässe gibt, mit mir einen Vertrag eingeht und somit dabei mit Vorsatz handelt, ist das Betrug“, sagt er. Peter kann auch keinesfalls den Zusammenhang zwischen der Abgabe seiner Anteile und der Zahlungsunfähigkeit des Kokojoo-Gründers erkennen und zeigt sich „fassungslos“ ob dieser Aussage.

Noch mehr Mitarbeiter klagen an

Andrea B. (Name geändert), ein weiterer Puzzleteil in dem Fall, ist selbstständige Grafikerin und Webdesignerin. Gemeinsam mit Kollegin Olivia S. (Name geändert) hat sie für den Gründer zuerst das Corporate- und Webdesign entwickelt. Wie wir erfahren, wurde erst nach langem „Drängen“ die Arbeit fürs Corporate-Design bezahlt. Jene fürs Web noch nicht. Für Kokojoo hat Andrea das Logo erstellt, Muster entwickelt und mit Kollegin Olivia an der Landingpage gearbeitet. Dazu kamen Aufgaben wie ein Veranstaltungsbranding kreieren und Ausstellungen organisieren.

„Geld kommt später“

Bei all den Rechnungen, die sie gestellt hat, habe es ihrer Aussage nach stets geheißen, „das Geld kommt dann“. Andrea führt eine ganze Ausredenkette des Kokojoo-Gründers ins Feld, die alle in einem „Vertrösten auf später“ bestanden hätten, wenn es ums Bezahlen ging. „Wir haben ihn angezeigt, doch die Polizei konnte ihn nicht finden. Er war nicht mehr in Berlin gemeldet, seine Firmenanschrift ändert sich alle paar Monate, Briefe kommen nicht an, Mahnungen kommen zurück“, sagt sie und bestätigt Peters Vorwürfe.

Gründer widerspricht

Der Kokojoo-Gründer dazu: „Postalisch war das Unternehmen bis Mai 2020 in der Wilmersdorferstrasse uneingeschränkt erreichbar. Aufgrund eines Adressenwechsels, und da ich mich teilweise nicht in Deutschland aufhielt, sowie aufgrund der Corona-Einschränkungen hat sich die Notifizierung der neuen Geschäftsanschrift verzögert. Diese Tatsachen widerlegen die Anschuldigung, dass Kokojoo Food Europe (Anm.: in Deutschland) nicht erreichbar war“. Mittlerweile befindet sich der Gründer in Basel.

Keine Spuren im erwähnten Zeitraum

Ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Berlin, zeigt auf, dass die Strafanzeige, die Peter gestellt hat, mit 17. Oktober 2019 datiert ist und am 11. Juni 2020 verlautbart wurde, dass man K. im deutschen Bundesgebiet nicht finden konnte. Und somit das Verfahren nicht fortgesetzt werden kann. Auch Peter selbst erzählt von mehreren Briefen, die er zurückbekommen hat; mit behördlichem Nachweis, dass die genannte Adresse falsch sei. Und somit obige Behauptung des Kokojoo-Gründers „ebenfalls unwahr“, wie er klarstellt. Auch andere Mitarbeiter, wie Olivia S., waren in diesem Zeitraum in der Wilmersdorferstrasse persönlich vor Ort und konnte weder den Gründer noch irgendwelche Spuren von Kokojoo finden, lässt man uns wissen. Andrea B. wollte daher über andere Kanäle vor ihrem alten Auftraggeber warnen, wurde aber etwa über Instagram blockiert.

Redesign abgekupfert?

Ein weiterer großer Streitpunkt war und ist das Redesign von Kokojoo. Andrea B. wirft K. bei der neuen Ausrichtung des Logos vor, auf ihrer Arbeit aufzubauen. Sie nennt es eine „minimale und leichte“ Veränderung.

„Markenelemente Produkt eigener Leistung“

K. selbst gesteht ein, dass eine „Verpflichtung zur Begleichung der ausstehenden Rechnungen ausdrücklich anerkannt wird“, meint aber auch zugleich: „Wie in den offiziellen Auftritten der Kokojoo GmbH nachzuverfolgen, finden die von Frau B. und Frau S. in der Entwicklung begleiteten Produkte (Logo, Rollups, Etiketten, Merchandise und Visitenkarten) sowie der Internetauftritt keine Anwendung. Die derzeit von Kokojoo GmbH verwendeten Markenelemente sind das Produkt meiner eigenen Arbeitsleistung.“

Screenshots

Andrea B. jedoch hat Screenshots von Instagram und der Webseite, sowie Fotos von dem Event der „Grünen Woche 2019“, die, wie sie sagt, beweisen, dass K. ihre Designerzeugnisse „sehr lange genutzt hat“. Den erwähnten Relaunch der Marke Kokojoo Food Europe GmbH hat das Unternehmen „idea Distillers“ aus Heppenheim, Deutschland, übernommen. Geschäftsführer Christian Schrade bestätigte den Auftrag, zu diversen Vorwürfen der Ex-Mitarbeiter von K. über Nichtbegleichung erbrachter Leistungen hielt er sich jedoch bedeckt.

Relaunch umgesetzt

Er sagt: „Für die Kokojoo Food Europe GmbH haben wir Anfang dieses Jahres [Anm. 2020] einen Relaunch für die Marke ‚Kokojoo‘ umgesetzt. Im Bereich der grafischen Gestaltung haben dabei auch Grafikdesignerinnen einer Partneragentur (Anm.: aus Berlin) in unserem Auftrag Leistungen erbracht. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Ihnen zum Vertragsverhältnis zu unserem Kunden, insbesondere zu Rechnungen und zum Zahlungsverhalten, aus rechtlichen Gründen, keine Auskünfte erteilen können.“

Zusammenarbeit vom Kokojoo-Gründer beendet

An dieser Stelle gibt der Kokojoo-Gründer zu, dass er die Zusammenarbeit mit dem oben genannten Berliner Dienstleister beendet habe, da trotz Verzögerungen, wie er sagt, Rechnungen für diverse Elemente, wie das Redesign, Adaption für Dosen, Postkarten und Adaptionen für Etiketten in der Schweiz, vollständig beglichen wurden. Allerdings, so K. weiter: „Bis heute habe ich jedoch die offenen Daten für die Etiketten, für die Flaschen und für die Dose, sowie für die Postkarten, noch die Adaption für die Schweiz nicht erhalten, obwohl all diese Dienstleistungen bezahlt worden sind. Im Raum stehen auch offene Rechnungen für Beratungsdienstleistungen, zu denen ich vor Zahlung eine Auflistung aller getätigten Aktivitäten erbeten habe. Dies habe ich bis dato nicht erhalten. Deswegen habe ich mich entschieden, die Zusammenarbeit zu beenden, obwohl ein weiteres Projekt in der Pipeline war“.

Mehr Ankläger tauchen auf

Neben seinen früheren beruflichen Wegbegleitern und Auftragnehmern haben sich noch weitere Personen zu Wort gemeldet, die mit dem Kokojoo-Gründer zu tun hatten, ihrerseits negative Erfahrungen gemacht haben und ein betrügerisches, muster-gestricktes Verhalten zu erkennen meinen und davor warnen wollen. Barbara (Name geändert) hat zwar nie mit K. zusammengearbeitet, aber als Zwischenmieterin in einer WG in Hamburg mit dem Beschuldigten Kontakt gehabt. Nach diversen Schwierigkeiten beim Zusammenleben, die den plötzlichen Einzug einer Freundin des Gründers in die kleine Wohnung betrafen, ging es am Ende vor allem um die Kaution von 1500 Euro, die Barbara getätigt hatte. Am Anfang geschah nichts, dann schickte Barbara K. ein Anwaltsschreiben, das nicht zugestellt werden konnte und zurückkam.

Klärungsversuche scheiterten

„Bevor ich den Anwalt eingeschaltet habe, habe ich ihm wiederholt freundlich gesagt, dass, wenn er Geldprobleme hat und mehr Zeit braucht, die Kaution zurückzuzahlen, wir dafür eine gemeinsame Lösung finden können. Er ist darauf nicht eingegangen und hat an meine Geduld appelliert oder nicht geantwortet“, sagt sie

Überraschende Rückzahlung

Allerdings kam schlussendlich im April 2020 plötzlich eine E-Mail, die nach Barbaras Bankdaten verlangte. Und tatsächlich, er überwies die Kaution zurück, mit 100 Euro Zinsen. „Allerdings eineinhalb Jahre nach dem Auszug, was die maximale Kautionsrückzahlung von sechs Monaten lange übersteigt“, so Barbara.

Ehemalige Vermieterin: „Habe gemerkt, wie viele Leute ihn suchen“

Eine langjährige Bekannte von K. (Name der Redaktion bekannt) hat den Gründer vor Jahren in ihrer Wohnung in Hamburg wohnen lassen, während sie im Ausland weilte. Sie sagt: „Er hat dann die Miete nicht bezahlt. Bei meinen Recherchen habe ich gemerkt, dass seine Firma bei der angegebenen Adresse nicht auffindbar ist und mich auf die Suche gemacht. Ich war in Berlin und auf Instagram unterwegs und erst da habe ich gemerkt, wie viele Leute ihn suchen“, erinnert sie sich.

Systematisches Verhalten eines Hochstaplers?

Die Vermieterin erwähnt, dass sie den Gründer bereits seit 2010 kennt und sie gute Freunde waren. Heute jedoch schulde ihr K. zwei Monatsmieten. Sie nennt das Verhalten des Kokojoo-Gründers systematisch und denkt deswegen, dass es sich bei ihm um einen „Hochstapler“ handle, bei dem immer etwas passiert und immer „die anderen Schuld“ sind.

Reaktion gleich Erwartungshaltung

Komplettiert man alle genannten Vorwürfe und Punkte dieses Falles, so zeigen sich zwei Dinge auffällig. Die Reaktionen des Kokojoo-Gründers entsprechen der Erwartungshaltung seiner alten Weggefährten – Schuldzuschiebung – ,und dass er einem Muster zu folgen scheint, das er bereits vor der Gründung des Unternehmens geprobt haben soll, wie uns anonym mitgeteilt wird: Darunter Mietbetrug und fehlende Krankenkassen-Beiträge, heißt es. Hier gilt die Unschuldsvermutung. Der Gründer selbst wiederum agiert wie erwähnt aktuell aus Basel in der Schweiz heraus und versucht sein Unternehmen wieder in Fahrt zu bringen.

Andere Zwischentöne

Während Peter und Co. darüber rätseln, welche Gründe das Verhalten des Kokojoo-Gründers hat, und sie wiederholt zwischen den Antworten „Hochstapler“, „Betrüger“, „Scheme“ oder weiteren derben Begriffen hin und her pendeln, gibt es auch andere Zwischentöne. Der Kokojoo-Gründer würde sich überschätzen, kalkuliere viel zu optimistisch. „Er will gar nicht betrügen“, so seine ehemalige Vermieterin: „Jedoch kommt er in Schwierigkeiten und aus seiner Art zu Wirtschaften nicht mehr raus“, sagt sie.

Ziel: Der Exit

Andere denken ähnlich und attestieren ihm zumindest den Willen, alles dafür zu tun, dass Kokojoo weiterläuft. Er könne ein Scheitern nicht akzeptieren. Und ein „Exit“ sei sein oberstes Ziel.

Das ist hier die Frage…

Ob es sich beim Kokojoo-Gründer um einen notorischen Betrüger handelt, der nach einem Muster vorgeht, das er lange vor Kokojoo praktiziert habe oder um einen Unternehmer, der alles tut und kein Scheitern akzeptiert, wird weiterhin die Gerichte beschäftigen, sobald Zustellversuche der deutschen Gerichtsbarkeit nicht aufgrund mangelnder „Auffindbarkeit“ scheitern.

Zweierlei Maß?

K. selbst gibt dichotome Antworten und Stellungnahmen zur ganzen Situation ab, stellt Behauptungen auf, die Gerichtsdokumenten widersprechen, gesteht aber auch Fehler ein. Auf der anderen Seite sieht er jedoch auch eine andere Messlatte, die Ausländern in der Startup-Szene aufgelegt werde und lässt diese in seine Argumentation mit einfließen. Er sagt: „Es wird in diesem Fall klar, wie schwer es schwarze Gründer oder Gründerinnen mit Migrationshintergrund haben, überhaupt an Finanzierung zu gelangen. Entweder werden sie grundsätzlich von Finanzierungsmechanismen ausgeschlossen oder ihnen wird kein Vertrauensvorschuss geschenkt. In meiner Erfahrung stehen Gründer wie ich zunächst vor der Herausforderung, die Vorurteile ihres Gegenübers zu widerlegen, ehe sie für ihre Geschäftsidee beurteilt werden“, sagt der aus Burkina Faso abstammende Gründer: „Weiterhin sind das große grundsätzliche Misstrauen, sowie die weit verbreitete Grundannahme, dass Ausländer bei jedem Zahlungsverzug nicht zahlungswillig sind, grundsätzlich nicht förderlich.“

„Gründer sein, heißt Verantwortung übernehmen“

Andrea B. wiederum hat auf diese Behauptung klare Worte zu sagen: „Dies mag stimmen, gibt ihm jedoch nicht das recht, seine Mitarbeiter und Auftragnehmer nicht zu bezahlen. Gründer sein heißt Verantwortung übernehmen und keine Leistungen beauftragen, die man sich aus dem einen oder anderem Grund nicht leisten kann.“ Sie weist auch darauf hin, dass sie monatelang mit K. darüber diskutiert habe, wie er seine Schulden begleichen kann. Und ihm mehrmals Fristverlängerungen und Ratenzahlungen angeboten habe. Während Peter und der Kokojoo-Gründer sich vor Gericht wieder treffen werden, meint K., dass er sich trotz allem und ohne Einschränkungen zu den offenen Zahlungsverpflichtungen bekenne, inklusive Gehaltsrückständen, wenn diese rechtens fundiert wären. Und er sich weiterhin engagiere, diese zu begleichen.

„Viele geben auf“

Peter, der bei dieser Aussage des Kokojoo-Gründers wiederholt auf das bestehende Urteil des Arbeitsgerichts Berlin hinweist, führt seinen Kampf gegen K. auch aus einem anderen Grund: Weil, wie er sagt, viele aufgeben, wenn es um zwei bis dreitausend Euro gehe, die ihnen zustehen. Er sieht es als seine Mission an, Personen, Kooperationspartner und andere vor K. zu warnen.

Versagen des Systems

Auch wenn ihm seine Vorwürfe mittlerweile eine Schadenersatzdrohung eingebracht haben, Peter möchte seinen angefangenen Weg weiter gehen, an dessen Ende ein Gründer wartet, der aus seiner eigenen Sicht und trotz bestehender Gerichtsurteile nichts Illegales gemacht haben will. Die Mitarbeiter, die diesen Fall publik gemacht haben, haben sich an die Polizei, Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht gewandt und sprechen nun von einem behördlichen Versagen. Und stellen klar: Es geht hier nicht um eine persönliche Rache, sondern um ein Versagen des Systems, weswegen wir unsere persönliche Zeit und Geld in diese Geschichte stecken müssen. Um die uns zustehende Gerechtigkeit zu erlangen.“
Update: In der Zwischenzeit wurde Peters Forderung vom Schweizer Betreibungsamt, das K. gefunden hat, an die Basler Adresse des Kokojoo-Gründers zugestellt. Dieser hat gegen den Zahlungsbefehl Einspruch eingelegt. Auch das Verfahren in Berlin wird nach neusten Erkenntnissen fortgesetzt.

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Betrugsvorwürfe gegen „2 Minuten 2 Millionen“-Teilnehmer

Es ist eine ganze Reihe von Ereignissen, die dazu führte, dass sich mehrere ehemalige Mitarbeiter und Vertragspartner zusammengeschlossen haben, um die Causa öffentlich zu machen. Federführend dabei ist Peter (Name geändert), der vier Monate bei Kokojoo gearbeitet hat.

Kokojoo: Das Kakaoschalen-Startup

Zur Erklärung: Kokojoo ist ein Kakao-Startup, das seinen Geschmack aus der Schale der vitaminreichen und kalorienarmen Kakaobohne gewinnt. Es ist ein Firmen-Konzept mit einem charmanten Gründer, das viele junge Leute angezogen hat, als Mitarbeiter im Unternehmen tätig zu werden. So auch Peter.

Anzeige erstattet

Doch nach zwei Monaten im Job hätten die Probleme begonnen: „Ich hab von der Krankenkasse erfahren, dass K. keine Beiträge und Sozialabgaben bezahlt hat. Wir haben uns dann als eine Gruppe von neun Leuten zusammengeschlossen und Anzeige erstattet. Und gewonnen“, erzählt der ehemalige Mitarbeiter.

Verurteilung durchs Arbeitsgericht

Des Weiteren sprechen Peter und andere Mitarbeiter des Startups von fehlenden Löhnen und anderen Ungereimtheiten. Etwa: Laut einem Dokument vom fünften November 2019 des Arbeitsgerichtes Berlin, das dem brutkasten vorliegt, wurde K. dazu verurteilt, Peter 5.800 Euro brutto, inklusive fünf Prozent Zinsen, Lohn nachzuzahlen und die Rechtskosten (insgesamt 10.150 Euro) zu tragen.

Gründer nicht auffindbar

K. war jedoch für die Behörden im deutschen Bundesgebiet nicht auffindbar, was aus einem Schreiben vom 20. Juni 2020 der Berliner Staatsanwaltschaft hervorgeht. Darin heißt es, dass das Verfahren bezüglich einer Strafanzeige vom 17. Oktober 2019 „nicht fortgesetzt werden kann, da für den Beschuldigten kein Aufenthaltsort im Bundesgebiet bekannt ist.“ Die Berliner Staatsanwaltschaft selbst möchte sich aus rechtlichen Gründen nicht näher zu diesem Fall äußern. Dafür jemand anders.

Auch Fast-Co-Founderin warnt vor Gründer

Denise (Name geändert) war eigenen Angaben nach fünf Tage bei Kokojoo angestellt. Den Rest ihrer Arbeit für das Startup verrichtete die Hamburgerin auf Freelance-Basis und war für das Design und Branding zuständig. „Aber ich habe mehr als das gemacht“, sagt sie, „Events organisiert wie etwa die ‚Grüne Woche‘ und ich sollte sogar Co-Founderin werden.“

Betrug mit System?

Insgesamt schulde ihr K. heute 15.000 Euro. Der Kokojoo-Gründer habe anfänglich immer wieder neue Gründe angeführt, warum er nicht bezahlen könne. „Dann hat er fälschlicherweise behauptet, er hätte das Gehalt überwiesen, nur um dann per Smartphone-Nachricht zu sagen, ein Buchhalter hätte ihm 20.000 Euro abgeknöpft“, so Denise. Auch Peter bestätigt diesen Vorwurf, und wirft an dieser Stelle ein, dass K. systematisch mit „gefälschten Überweisungsbelegen“ arbeiten würde. „Ein gezieltes und musterhaftes Verhalten“ seines ehemaligen Chefs, wie er sagt.

Anteile verschenkt

Nach dem Buchhalter-Argument hatte der Kokojoo-Gründer Denise zehn Prozent der Firmenanteile übertragen – notariell beglaubigt und kostenfrei. Im August 2019 wollte er diese Schenkung jedoch wieder rückgängig machen und bot seiner „Partnerin“ 1000 Euro an. Denise hatte zu diesem Zeitpunkt bereits genug von K. und willigte ein, sah das Geld aber bis heute nicht.

Hochphasen und Emotionen

„Zu Beginn war alles wunderbar. K. ist nett und charismatisch und dir als jungem Menschen wird so viel Verantwortung übertragen. Kokojoo war unser ‚Baby’“, sagt sie. „Wir erlebten starke Hochphasen und immense positive Emotionen, die dazu geführt haben, dass man die negativen Dinge, die passieren, nicht wirklich sehen will. Ich habe mir immer wieder gedacht, ‚er bezahlt schon‘. Doch das ist nie geschehen.“

Harte Konfrontation nötig

Denise geriet wegen dem fehlendem Lohn insgesamt zweimal mit K. heftig aneinander. Danach und heute beschreibt sie ihn als jemanden, der die Macht hat, sein Gegenüber als „nicht-loyal“ darzustellen – und der erst nach harter Konfrontation nachgibt. „Ich konnte irgendwann meine Miete nicht mehr bezahlen. Da hat er seine Freundin vorgeschickt und mir 500 Euro übergeben“, erinnert sie sich.

Ungereimtheiten bei Kokojoo

Denise habe erst im Nachhinein begonnen, die alarmierenden Ungereimtheiten zu fassen, die sie vorher nicht habe sehen können. Sie erzählt, dass sie als wichtigste Person nach dem Startup-Gründer niemals eine Rechnung oder ein offizielles Dokument im Namen des Unternehmens gesehen hat. Ein Umstand der dazu führt, dass auch sie in die schweren Vorwürfe gegen K. einstimmt. „Ich denke, er hat keine Ahnung von Finanzen. K. betreibt viel Show und manipuliert Menschen. Im Kopf habe ich das Geld, das er mir schuldet bereits abgeschrieben“, sagt sie.

Stellungnahme des Gründers

Der Gründer selbst war nach einigen Kontaktversuchen schlussendlich doch für den brutkasten erreichbar und gab eine Stellungnahme ab. Darin behauptet er weiterhin – konträr zum Versäumnisurteil des Arbeitsgerichtes Berlin, vom 05. November 2019, in dem festgestellt wird, dass Peter tatsächlich bis zum 15. Juli 2019 angestellt war – dass sein ehemaliger Mitarbeiter vom 1. April 2019 bis zum 31. Mai bei der Kokojoo Food Europe UG und dann bei Kokojoo Food Europe GmbH unter Vertrag stand.

Unterschiedliche Angaben

Der Gründer sagt in seinem Statement: „Zuvor absolvierte er (Anm.Peter) eine zweiwöchige Probezeit. Folglich sind seine Angaben zur Dauer der Anstellung falsch und wie im Arbeitsvertrag nachzuprüfen inhaltlich haltlos. Bei einem zweimonatigen Gehaltsrückstand und einem monatlichen Netto-Gehalt von 1859,68 Euro (brutto 2900 Euro) ist rein rechnerisch ein Gehaltsrückstand von 10.000 Euro nicht nachvollziehbar.“ Eine Aussage, die im Widerspruch zum, dem brutkasten vorliegenden, Dokument des Arbeitsgerichtes Berlin steht.

Sabotagevorwurf

Der Kokojoo-Gründer geht indes weiter und legt seine Replik auf eine persönliche Ebene, wenn er sagt: „Offensichtlich ist das Interesse von Herrn Peter nicht, seinen Gehaltsrückstand zu erhalten. Vielmehr ist erkenntlich, dass Herr Peter keine Mittel scheut, um die wirtschaftlichen Perspektiven der Marke Kokojoo, sowie meine persönliche Zukunft zu sabotieren.“

„Kein Streit unter Freunden“

Peter und die ehemaligen Mitarbeiter und Kooperationspartner betonen dagegen, dass es ihnen auf keinen Fall darum gehe, die persönliche Zukunft des Gründers zu beschädigen: „Wir wollen unser wohlverdientes Geld haben. Es handelt sich um eine vertragliche Vereinbarung zwischen uns und K. und nicht um einen Streit zwischen Freunden.“

Weitere Anschuldigungen seitens des Kokojoo-Gründers

Auch zur Causa der Nicht-Erreichbarkeit im deutschen Bundesgebiet und seinem Abgang aus Deutschland führt der Kokojoo-Gründer wiederholend den Ex-Mitarbeiter als Mitgrund an. Und schiebt ihm die Schuld zu: „Obwohl ich ihm mehrmals Optionen zu den ausstehenden Gehaltszahlungen und seiner Beteiligung am Unternehmen von fünf Prozent angeboten habe, hat sich Herr Peter diesen Angeboten stets verweigert. Eine Konsequenz dieser Haltung und Sabotage ist auch, dass ich gezwungen war, keine Aktivitäten mehr über Kokojoo Food Europe GmbH zu tätigen und das Unternehmen in Deutschland still zu legen.“ Der angesprochene Peter widerspricht auch hier vehement und sagt, dass er nie ein Angebot erhalten habe und zum ersten Mal davon höre.

Klagedrohung

K. wirft seinem ehemaligen Angestellten desweiteren Verleumdung bei Unternehmenspartnern vor und meint, dieses Verhalten trage nicht dazu bei, dass die Kokojoo Food Europe GmbH ihre Zahlungsverpflichtungen nachgehen kann. In der Zwischenzeit drohte der Gründer seinen Ex-Partner auf Schadensersatz zu klagen, wie Peter dem brutkasten mitteilte.

Chance auf Berufserfahrung

Zu den Vorwürfen von Denise entgegnet der Kokojoo-Founder, dass er der jungen Frau – damals noch ohne Studienabschluss – die Chance eingeräumt habe, erste Berufserfahrungen im Feld zu sammeln, und dass sie sich durch fachliche Begleitung im Bereich Design weiterentwickeln konnte.

Wissend, dass es finanzielle Engpässe geben wird

Er sagt: „Denise hat sich dazu bereit erklärt bei dem Aufbau der Marke Kokojoo mitzuwirken, wohlwissend, dass finanzielle Engpässe bestehen und Zahlungsverzüge auftreten werden. Trotz alledem habe ich stets im Rahmen meiner Möglichkeiten ausstehende Zahlungen an Denise in Raten beglichen. Auch von meiner Partnerin erhielt sie einmalige finanzielle Unterstützung (Anm.: die oben erwähnten 500 Euro). Ich habe ihr stets die Garantie gegeben, dass ausstehende Rechnungen beglichen werden, sobald Peter seine Unternehmensanteile abgibt und das Unternehmen hierfür das nötige Investment bekommt.“

Fragwürdiger Zusammenhang?

Der in der Argumentation zum dritten Mal von K. angeführte Peter kann auch diesem Statement nichts abgewinnen: „Wenn K. weiß, dass es finanzielle Engpässe gibt, mit mir einen Vertrag eingeht und somit dabei mit Vorsatz handelt, ist das Betrug“, sagt er. Peter kann auch keinesfalls den Zusammenhang zwischen der Abgabe seiner Anteile und der Zahlungsunfähigkeit des Kokojoo-Gründers erkennen und zeigt sich „fassungslos“ ob dieser Aussage.

Noch mehr Mitarbeiter klagen an

Andrea B. (Name geändert), ein weiterer Puzzleteil in dem Fall, ist selbstständige Grafikerin und Webdesignerin. Gemeinsam mit Kollegin Olivia S. (Name geändert) hat sie für den Gründer zuerst das Corporate- und Webdesign entwickelt. Wie wir erfahren, wurde erst nach langem „Drängen“ die Arbeit fürs Corporate-Design bezahlt. Jene fürs Web noch nicht. Für Kokojoo hat Andrea das Logo erstellt, Muster entwickelt und mit Kollegin Olivia an der Landingpage gearbeitet. Dazu kamen Aufgaben wie ein Veranstaltungsbranding kreieren und Ausstellungen organisieren.

„Geld kommt später“

Bei all den Rechnungen, die sie gestellt hat, habe es ihrer Aussage nach stets geheißen, „das Geld kommt dann“. Andrea führt eine ganze Ausredenkette des Kokojoo-Gründers ins Feld, die alle in einem „Vertrösten auf später“ bestanden hätten, wenn es ums Bezahlen ging. „Wir haben ihn angezeigt, doch die Polizei konnte ihn nicht finden. Er war nicht mehr in Berlin gemeldet, seine Firmenanschrift ändert sich alle paar Monate, Briefe kommen nicht an, Mahnungen kommen zurück“, sagt sie und bestätigt Peters Vorwürfe.

Gründer widerspricht

Der Kokojoo-Gründer dazu: „Postalisch war das Unternehmen bis Mai 2020 in der Wilmersdorferstrasse uneingeschränkt erreichbar. Aufgrund eines Adressenwechsels, und da ich mich teilweise nicht in Deutschland aufhielt, sowie aufgrund der Corona-Einschränkungen hat sich die Notifizierung der neuen Geschäftsanschrift verzögert. Diese Tatsachen widerlegen die Anschuldigung, dass Kokojoo Food Europe (Anm.: in Deutschland) nicht erreichbar war“. Mittlerweile befindet sich der Gründer in Basel.

Keine Spuren im erwähnten Zeitraum

Ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Berlin, zeigt auf, dass die Strafanzeige, die Peter gestellt hat, mit 17. Oktober 2019 datiert ist und am 11. Juni 2020 verlautbart wurde, dass man K. im deutschen Bundesgebiet nicht finden konnte. Und somit das Verfahren nicht fortgesetzt werden kann. Auch Peter selbst erzählt von mehreren Briefen, die er zurückbekommen hat; mit behördlichem Nachweis, dass die genannte Adresse falsch sei. Und somit obige Behauptung des Kokojoo-Gründers „ebenfalls unwahr“, wie er klarstellt. Auch andere Mitarbeiter, wie Olivia S., waren in diesem Zeitraum in der Wilmersdorferstrasse persönlich vor Ort und konnte weder den Gründer noch irgendwelche Spuren von Kokojoo finden, lässt man uns wissen. Andrea B. wollte daher über andere Kanäle vor ihrem alten Auftraggeber warnen, wurde aber etwa über Instagram blockiert.

Redesign abgekupfert?

Ein weiterer großer Streitpunkt war und ist das Redesign von Kokojoo. Andrea B. wirft K. bei der neuen Ausrichtung des Logos vor, auf ihrer Arbeit aufzubauen. Sie nennt es eine „minimale und leichte“ Veränderung.

„Markenelemente Produkt eigener Leistung“

K. selbst gesteht ein, dass eine „Verpflichtung zur Begleichung der ausstehenden Rechnungen ausdrücklich anerkannt wird“, meint aber auch zugleich: „Wie in den offiziellen Auftritten der Kokojoo GmbH nachzuverfolgen, finden die von Frau B. und Frau S. in der Entwicklung begleiteten Produkte (Logo, Rollups, Etiketten, Merchandise und Visitenkarten) sowie der Internetauftritt keine Anwendung. Die derzeit von Kokojoo GmbH verwendeten Markenelemente sind das Produkt meiner eigenen Arbeitsleistung.“

Screenshots

Andrea B. jedoch hat Screenshots von Instagram und der Webseite, sowie Fotos von dem Event der „Grünen Woche 2019“, die, wie sie sagt, beweisen, dass K. ihre Designerzeugnisse „sehr lange genutzt hat“. Den erwähnten Relaunch der Marke Kokojoo Food Europe GmbH hat das Unternehmen „idea Distillers“ aus Heppenheim, Deutschland, übernommen. Geschäftsführer Christian Schrade bestätigte den Auftrag, zu diversen Vorwürfen der Ex-Mitarbeiter von K. über Nichtbegleichung erbrachter Leistungen hielt er sich jedoch bedeckt.

Relaunch umgesetzt

Er sagt: „Für die Kokojoo Food Europe GmbH haben wir Anfang dieses Jahres [Anm. 2020] einen Relaunch für die Marke ‚Kokojoo‘ umgesetzt. Im Bereich der grafischen Gestaltung haben dabei auch Grafikdesignerinnen einer Partneragentur (Anm.: aus Berlin) in unserem Auftrag Leistungen erbracht. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Ihnen zum Vertragsverhältnis zu unserem Kunden, insbesondere zu Rechnungen und zum Zahlungsverhalten, aus rechtlichen Gründen, keine Auskünfte erteilen können.“

Zusammenarbeit vom Kokojoo-Gründer beendet

An dieser Stelle gibt der Kokojoo-Gründer zu, dass er die Zusammenarbeit mit dem oben genannten Berliner Dienstleister beendet habe, da trotz Verzögerungen, wie er sagt, Rechnungen für diverse Elemente, wie das Redesign, Adaption für Dosen, Postkarten und Adaptionen für Etiketten in der Schweiz, vollständig beglichen wurden. Allerdings, so K. weiter: „Bis heute habe ich jedoch die offenen Daten für die Etiketten, für die Flaschen und für die Dose, sowie für die Postkarten, noch die Adaption für die Schweiz nicht erhalten, obwohl all diese Dienstleistungen bezahlt worden sind. Im Raum stehen auch offene Rechnungen für Beratungsdienstleistungen, zu denen ich vor Zahlung eine Auflistung aller getätigten Aktivitäten erbeten habe. Dies habe ich bis dato nicht erhalten. Deswegen habe ich mich entschieden, die Zusammenarbeit zu beenden, obwohl ein weiteres Projekt in der Pipeline war“.

Mehr Ankläger tauchen auf

Neben seinen früheren beruflichen Wegbegleitern und Auftragnehmern haben sich noch weitere Personen zu Wort gemeldet, die mit dem Kokojoo-Gründer zu tun hatten, ihrerseits negative Erfahrungen gemacht haben und ein betrügerisches, muster-gestricktes Verhalten zu erkennen meinen und davor warnen wollen. Barbara (Name geändert) hat zwar nie mit K. zusammengearbeitet, aber als Zwischenmieterin in einer WG in Hamburg mit dem Beschuldigten Kontakt gehabt. Nach diversen Schwierigkeiten beim Zusammenleben, die den plötzlichen Einzug einer Freundin des Gründers in die kleine Wohnung betrafen, ging es am Ende vor allem um die Kaution von 1500 Euro, die Barbara getätigt hatte. Am Anfang geschah nichts, dann schickte Barbara K. ein Anwaltsschreiben, das nicht zugestellt werden konnte und zurückkam.

Klärungsversuche scheiterten

„Bevor ich den Anwalt eingeschaltet habe, habe ich ihm wiederholt freundlich gesagt, dass, wenn er Geldprobleme hat und mehr Zeit braucht, die Kaution zurückzuzahlen, wir dafür eine gemeinsame Lösung finden können. Er ist darauf nicht eingegangen und hat an meine Geduld appelliert oder nicht geantwortet“, sagt sie

Überraschende Rückzahlung

Allerdings kam schlussendlich im April 2020 plötzlich eine E-Mail, die nach Barbaras Bankdaten verlangte. Und tatsächlich, er überwies die Kaution zurück, mit 100 Euro Zinsen. „Allerdings eineinhalb Jahre nach dem Auszug, was die maximale Kautionsrückzahlung von sechs Monaten lange übersteigt“, so Barbara.

Ehemalige Vermieterin: „Habe gemerkt, wie viele Leute ihn suchen“

Eine langjährige Bekannte von K. (Name der Redaktion bekannt) hat den Gründer vor Jahren in ihrer Wohnung in Hamburg wohnen lassen, während sie im Ausland weilte. Sie sagt: „Er hat dann die Miete nicht bezahlt. Bei meinen Recherchen habe ich gemerkt, dass seine Firma bei der angegebenen Adresse nicht auffindbar ist und mich auf die Suche gemacht. Ich war in Berlin und auf Instagram unterwegs und erst da habe ich gemerkt, wie viele Leute ihn suchen“, erinnert sie sich.

Systematisches Verhalten eines Hochstaplers?

Die Vermieterin erwähnt, dass sie den Gründer bereits seit 2010 kennt und sie gute Freunde waren. Heute jedoch schulde ihr K. zwei Monatsmieten. Sie nennt das Verhalten des Kokojoo-Gründers systematisch und denkt deswegen, dass es sich bei ihm um einen „Hochstapler“ handle, bei dem immer etwas passiert und immer „die anderen Schuld“ sind.

Reaktion gleich Erwartungshaltung

Komplettiert man alle genannten Vorwürfe und Punkte dieses Falles, so zeigen sich zwei Dinge auffällig. Die Reaktionen des Kokojoo-Gründers entsprechen der Erwartungshaltung seiner alten Weggefährten – Schuldzuschiebung – ,und dass er einem Muster zu folgen scheint, das er bereits vor der Gründung des Unternehmens geprobt haben soll, wie uns anonym mitgeteilt wird: Darunter Mietbetrug und fehlende Krankenkassen-Beiträge, heißt es. Hier gilt die Unschuldsvermutung. Der Gründer selbst wiederum agiert wie erwähnt aktuell aus Basel in der Schweiz heraus und versucht sein Unternehmen wieder in Fahrt zu bringen.

Andere Zwischentöne

Während Peter und Co. darüber rätseln, welche Gründe das Verhalten des Kokojoo-Gründers hat, und sie wiederholt zwischen den Antworten „Hochstapler“, „Betrüger“, „Scheme“ oder weiteren derben Begriffen hin und her pendeln, gibt es auch andere Zwischentöne. Der Kokojoo-Gründer würde sich überschätzen, kalkuliere viel zu optimistisch. „Er will gar nicht betrügen“, so seine ehemalige Vermieterin: „Jedoch kommt er in Schwierigkeiten und aus seiner Art zu Wirtschaften nicht mehr raus“, sagt sie.

Ziel: Der Exit

Andere denken ähnlich und attestieren ihm zumindest den Willen, alles dafür zu tun, dass Kokojoo weiterläuft. Er könne ein Scheitern nicht akzeptieren. Und ein „Exit“ sei sein oberstes Ziel.

Das ist hier die Frage…

Ob es sich beim Kokojoo-Gründer um einen notorischen Betrüger handelt, der nach einem Muster vorgeht, das er lange vor Kokojoo praktiziert habe oder um einen Unternehmer, der alles tut und kein Scheitern akzeptiert, wird weiterhin die Gerichte beschäftigen, sobald Zustellversuche der deutschen Gerichtsbarkeit nicht aufgrund mangelnder „Auffindbarkeit“ scheitern.

Zweierlei Maß?

K. selbst gibt dichotome Antworten und Stellungnahmen zur ganzen Situation ab, stellt Behauptungen auf, die Gerichtsdokumenten widersprechen, gesteht aber auch Fehler ein. Auf der anderen Seite sieht er jedoch auch eine andere Messlatte, die Ausländern in der Startup-Szene aufgelegt werde und lässt diese in seine Argumentation mit einfließen. Er sagt: „Es wird in diesem Fall klar, wie schwer es schwarze Gründer oder Gründerinnen mit Migrationshintergrund haben, überhaupt an Finanzierung zu gelangen. Entweder werden sie grundsätzlich von Finanzierungsmechanismen ausgeschlossen oder ihnen wird kein Vertrauensvorschuss geschenkt. In meiner Erfahrung stehen Gründer wie ich zunächst vor der Herausforderung, die Vorurteile ihres Gegenübers zu widerlegen, ehe sie für ihre Geschäftsidee beurteilt werden“, sagt der aus Burkina Faso abstammende Gründer: „Weiterhin sind das große grundsätzliche Misstrauen, sowie die weit verbreitete Grundannahme, dass Ausländer bei jedem Zahlungsverzug nicht zahlungswillig sind, grundsätzlich nicht förderlich.“

„Gründer sein, heißt Verantwortung übernehmen“

Andrea B. wiederum hat auf diese Behauptung klare Worte zu sagen: „Dies mag stimmen, gibt ihm jedoch nicht das recht, seine Mitarbeiter und Auftragnehmer nicht zu bezahlen. Gründer sein heißt Verantwortung übernehmen und keine Leistungen beauftragen, die man sich aus dem einen oder anderem Grund nicht leisten kann.“ Sie weist auch darauf hin, dass sie monatelang mit K. darüber diskutiert habe, wie er seine Schulden begleichen kann. Und ihm mehrmals Fristverlängerungen und Ratenzahlungen angeboten habe. Während Peter und der Kokojoo-Gründer sich vor Gericht wieder treffen werden, meint K., dass er sich trotz allem und ohne Einschränkungen zu den offenen Zahlungsverpflichtungen bekenne, inklusive Gehaltsrückständen, wenn diese rechtens fundiert wären. Und er sich weiterhin engagiere, diese zu begleichen.

„Viele geben auf“

Peter, der bei dieser Aussage des Kokojoo-Gründers wiederholt auf das bestehende Urteil des Arbeitsgerichts Berlin hinweist, führt seinen Kampf gegen K. auch aus einem anderen Grund: Weil, wie er sagt, viele aufgeben, wenn es um zwei bis dreitausend Euro gehe, die ihnen zustehen. Er sieht es als seine Mission an, Personen, Kooperationspartner und andere vor K. zu warnen.

Versagen des Systems

Auch wenn ihm seine Vorwürfe mittlerweile eine Schadenersatzdrohung eingebracht haben, Peter möchte seinen angefangenen Weg weiter gehen, an dessen Ende ein Gründer wartet, der aus seiner eigenen Sicht und trotz bestehender Gerichtsurteile nichts Illegales gemacht haben will. Die Mitarbeiter, die diesen Fall publik gemacht haben, haben sich an die Polizei, Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht gewandt und sprechen nun von einem behördlichen Versagen. Und stellen klar: Es geht hier nicht um eine persönliche Rache, sondern um ein Versagen des Systems, weswegen wir unsere persönliche Zeit und Geld in diese Geschichte stecken müssen. Um die uns zustehende Gerechtigkeit zu erlangen.“
Update: In der Zwischenzeit wurde Peters Forderung vom Schweizer Betreibungsamt, das K. gefunden hat, an die Basler Adresse des Kokojoo-Gründers zugestellt. Dieser hat gegen den Zahlungsbefehl Einspruch eingelegt. Auch das Verfahren in Berlin wird nach neusten Erkenntnissen fortgesetzt.