03.06.2019

Diese Themen beschäftigen die Wiener KMU und EPU

Martin Heimhilcher, Spartenobmann Information & Consulting der Wirtschaftskammer Wien, spricht mit dem brutkasten über die wichtigsten Themen für die Wiener Unternehmer und erklärt, wo die WKW helfen kann.
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Martin Heimhilcher von der Wirtschaftskammer Wien berät EPU und KMU.
(c) fotolia / carballo
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Rund 40.000 Wiener Unternehmen fallen in die Sparte Information und Consulting der Wirtschaftskammer Wien, davon allein 12.000 IT-Unternehmen. Auch viele Unternehmen, die jünger als zwei Jahre sind und viele Ein-Personen-Unternehmen finden sich unter den Mitgliedern, wie Martin Heimhilcher, Spartenobmann Information & Consulting der Wirtschaftskammer Wien, erklärt – somit vertritt die Sparte auch einen Großteil der Wiener Startups.

Viele Branchen: Vom Abfallentsorger bis zum Influencer

Doch neben IT gehören auch Bereiche wie Buchhaltung, Druck oder die Abfall- und Entsorgungswirtschaft zu den Branchen, die von der Sparte Information und Consulting vertreten werden. Wie bringt man so viele verschiedene Interessen unter einen Hut? „Es sieht auf den ersten Blick zusammengewürfelt aus“, sagt Heimhilcher: Die Gemeinsamkeit ist aber, dass sie allesamt Wissensdienstleister sind. Auch Themen wie Digitalisierung und Infrastruktur spannen sich über alle Fachgruppen: Die Abfall- und Entsorgungswirtschaft setzt zum Beispiel auch auf ein computergesteuertes Flottenmanagement. „Die Digitalisierung eint alle unsere Fachgruppen“, sagt Heimhilcher.

Martin Heimhilcher, Spartenobmann Information & Consulting der Wirtschaftskammer Wien
Martin Heimhilcher, Spartenobmann Information & Consulting der Wirtschaftskammer Wien: „Die Digitalisierung eint alle unsere Fachgruppen.“ (c) Florian Wieser

Neben alteingesessenen Berufsfeldern wie der Druckerbranche, die schon in den 1990er-Jahren von der Digitalisierung tiefgreifend verändert wurde, fallen neuerdings auch Influencer in die Sparte Information und Consulting. „Das ist eine neue Berufsgruppe, bei der die Blogger zur Fachgruppe der Werbung gehören und die Youtuber momentan zur Gruppe der Telekommunikationsunternehmen“, sagt Heimhilcher: „Wir begleiten und unterstützen diese Berufsgruppe von Anfang an.“ Gerade unter den YouTube-Stars sind viele noch minderjährig – und auch sie haben Fragen rund um die Lösung eines Gewerbescheins, die Sozialversicherung und ähnliches.

Die aktuellen Themen und Forderungen

Als wichtige Themen sehen die Wiener Unternehmen laut Heimhilcher diverse Regulatorien und Bürokratie. Gerade kleinere Unternehmen wünschen sich deutlich weniger Bürokratie, damit die Mitarbeiter mehr Zeit und Energie in die Kundenakquise und Produktion investieren können.

Im Rahmen der Digitalisierung betrifft auch das Thema Datenschutz – Stichwort: DSGVO – die Unternehmen. Damit haben sich unter anderem die in der Sparte vertretenen Unternehmensberater in den vergangenen Jahren stark beschäftigt.

Das größte Thema für alle ist schließlich der Bereich Infrastruktur und Breitbandinternet. „Und da gibt es noch einiges aufzuholen“, sagt Heimhilcher. Im vorigen Jahr wurden von der Wirtschaftskammer Wien „100 Mbit für alle“ gefordert. „Das ist natürlich ein wenig plakativ“, sagt Heimhilcher: Aber de facto sei es noch so, dass in vielen Gebieten die letzten 200 Meter mit einem Kupferkabel angeschlossen werden – und angesichts dieses Bottlenecks ist es für Unternehmen schwer, an eine schnelle Internetverbindung zu gelangen. „Gerade in Gewerbegebieten sind die Verbindungen oft langsamer“, sagt Heimhilcher: „Wenn hier nicht gehandelt wird, brauchen wir über das Thema 5G gar nicht erst zu reden.“

Untermauert wird das durch eine aktuelle Befragung der Sparte unter den Wiener Unternehmen an der sich 1000 Betriebe beteiligt haben. Die Ergebnisse: Fast 40 Prozent der Unternehmen sind mit ihrer Internet-Versorgung wenig oder gar nicht zufrieden. Hauptkritikpunkte sind die mangelnde Geschwindigkeit und die Häufigkeit der Störungen. Besonders unzufrieden sind Unternehmen in den Bezirken Hietzing, Simmering, Döbling, Liesing, Neubau und Innere Stadt. Gleichzeitig gaben 84 Prozent der Unternehmen an, der rasche Breitbandausbau sei ihnen sehr wichtig.

Die ewige Suche nach den Fachkräften

Auch Zukunftsthemen wie Künstliche Intelligenz sind für die Sparte Information & Consulting ein großes Thema, da sich auch viele IT-Unternehmen damit beschäftigen – wiewohl diese Unternehmen betonen, dass ihnen das nötige Fachpersonal fehlt. Menschen müssen dafür entsprechend ausgebildet werden, betont Heimhilcher: Beginnend mit einer IT-Lehre, bis hin zu höheren Studien. Auch im klassischen Developer-Bereich fehlen in Österreich tausende Fachkräfte, Tendenz steigend.

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Angst vor Jobverlust durch Automatisierung sei dementsprechend unbegründet: Es würden zwar Jobs weg fallen, aber dafür neue Berufe entstehen – und gerade der aktuelle IT-Fachkräftemangel zeigt, dass es noch viele offene Stellen gibt.

Warum man den Service der Wirtschaftskammer nutzen sollte

Egal in welcher Fachgruppe man als Unternehmer ist – die Mitglieder bekommen viel Leistung der Wirtschaftskammer, beginnend mit Beratung vor der Selbständigkeit rund um Themen wie zum Beispiel Sozialversicherung bis zum regelmäßigen Servicieren der Unternehmen.

„Vor allem auch KMU profitieren von unseren Beratungsleistungen und Veranstaltungen“, sagt Heimhilcher: Auch Informationen rund um den ersten Mitarbeiter, DSGVO oder Förderungen sind mit der Grundumlage abgedeckt und können genutzt werden. Im Haus der Wiener Wirtschaft, dem neuen zentralen Standort der Wirtschaftskammer Wien, steht nun ein eigenes Service-Center und ein eigenes Center für Ein-Personen-Unternehmen zur Verfügung.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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