15.04.2020

KGG und UBG starten Corona-Hilfe für Startups und KMU in Oberösterreich

Mit einer Corona-Bürgschaft werden die Kredite von KMU und Startups in Oberösterreich besichert, so dass sie Löhne und Miete zahlen können.
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Coronavirus - kmu und mittelständler
(c) Adobe Stock / creativeneko

Kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) aus Oberösterreich , die im Zuge der Coronakrise Sicherheiten für einen Betriebsmittelkredit oder Kontokorrent-Rahmen ihrer Hausbank zur Aufrechterhaltung des Betriebs – also zur Liquiditätssicherung – benötigen und bei bundesweiten Förderinstituten (aws, ÖHT) nicht zum Zug kommen, erhalten nun Unterstützung von KGG und UBG. Auch Startups, bei denen noch kein Rating vorliegt und die von den Corona-Umständen betroffen sind, können die Hilfe in Anspruch nehmen.

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Konkret handelt es sich dabei um eine Corona-Bürgschaft, mit welcher bis zu 80 Prozent eines Betriebsmittel-Kredites zwischen 5.000 und 100.000 Euro besichert werden. Mit dem besicherten Kredit sollen laufende Kosten – wie Löhne und Miete – finanziert werden.

Voraussetzungen für die Corona-Bürgschaft

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Corona-Bürgschaft sind das Vorliegen einer Gewerbeberechtigung, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse des Unternehmens vor der Coronakrise und „gute Zukunftsaussichten“. Liegen die Kredite über dem Betrag von 100.001,00 Euro, so fallen sie nicht unter diese Regelung. Die Anträge sind ab 15. April über die Hausbank möglich.

Die genaue Vorgehensweise rund um den Kredit und die Corona-Bürgschaft: Bis Ende 2020 wird ein Kontokorrent-Rahmen auf Basis der jeweiligen monatlichen Fixkosten vereinbart. Dieser Rahmen kann stufenweise bis zur beantragten Summe ausgenützt werden. Vorzeitige Rückzahlungen sind ohne Verrechnung einer Kündigungsprovision jederzeit möglich. Es gibt kein einmaliges Bearbeitungsentgelt, und die gesamte Laufzeit ist provisionsfrei. Außerdem werden Zinsen in der Höhe von maximal 1 Prozent p.a. bis Ende 2021 vom Land OÖ bezahlt.

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(v.l.n.r.) Thomas Blaguss, Daniel Packenius, Barbara Novak, Hans-Jürgen Salmhofer, Paul Blaguss | (c) Mila Eder / Superberg

Die Elektromobilität wird nicht nur im Privatbereich weiter ausgebaut. FlixBus und Blaguss setzen nun den nächsten Schritt in Richtung emissionsarmes Reisen. Zwischen Wien und Bratislava wird die erste grenzüberschreitende, überwiegend elektrisch betriebene Linie eröffnet. Den operativen Betrieb der Linie übernimmt das Wiener Unternehmen Blaguss über seine slowakische Gesellschaft Blaguss Slovakia.

„Die Zukunft des Busverkehrs muss klimafreundlich sein und Elektromobilität wird dabei eine zentrale Rolle spielen. Gemeinsam mit FlixBus bringen wir sie jetzt auch im grenzüberschreitenden Reiseverkehr konsequent in den Mobilitätsalltag“, sagt Paul Blaguss, Geschäftsführer der Blaguss-Gruppe.

Acht E-Busse, 66 Kursfahrten

Insgesamt kommen acht E-Bussen auf der Strecke zum Einsatz, wobei die Linie 66 mal pro Tag gefahren wird. 90 Prozent davon sind elektrisch, der Rest wird mit herkömmlichen Dieselbussen abgedeckt. Laut Blaguss spart die Umstellung von Diesel auf Elektroantrieb rund 66 Kilogramm CO₂ pro 100 Kilometer. „Mit einer der ersten grenzüberschreitenden E-Bus-Linien Europas arbeiten wir daran, Reisen zwischen Hauptstädten emissionsärmer zu machen“, sagt Daniel Packenius, Geschäftsführer FlixBus Zentraleuropa, und ergänzt: „Die Linie zeigt: Elektromobilität im Fernverkehr funktioniert heute schon zuverlässig unter den richtigen Umständen.“

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KGG und UBG starten Corona-Hilfe für Startups und KMU in Oberösterreich

  • Kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) aus Oberösterreich , die im Zuge der Coronakrise Sicherheiten für einen Betriebsmittelkredit oder Kontokorrent-Rahmen ihrer Hausbank zur Aufrechterhaltung des Betriebs – also zur Liquiditätssicherung – benötigen und bei bundesweiten Förderinstituten nicht zum Zug kommen, erhalten nun Unterstützung von KGG und UBG.
  • Auch Startups, bei denen noch kein Rating vorliegt und die von den Corona-Umständen betroffen sind, können die Hilfe in Anspruch nehmen.
  • Konkret handelt es sich dabei um eine Corona-Bürgschaft, mit welcher bis zu 80 Prozent eines Betriebsmittel-Kredites zwischen 5.000 und 100.000 Euro besichert werden.
  • Mit dem besicherten Kredit sollen laufende Kosten – wie Löhne und Miete – finanziert werden.
  • Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Corona-Bürgschaft sind das Vorliegen einer Gewerbeberechtigung, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse des Unternehmens vor der Coronakrise und „gute Zukunftsaussichten“.
  • Die Anträge sind ab 15. April über die Hausbank möglich.

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