27.07.2020

Keine Europäer in Rankings der Top-Unternehmen: Wie wir zurück an die Spitze kommen

In neuesten Rankings der Top-Unternehmen kommt Europa kaum noch vor. Das hat Gründe - und gemeinsam können wir dem entgegen steuern.
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(c) beigestellt / Adobe Stock / mixmagic

Vielleicht sollte man Rankings nicht überbewerten, weiß man doch nie ganz genau, wie sie erstellt wurden. Aber wenn Europa über Jahre hinweg in so gut wie allen Innovations-Rankings Plätze verliert, lohnt sich ein genauerer Blick. In den jüngsten Studien von BCG und Forbes hat es überhaupt kein europäisches Unternehmen mehr unter die Top 20 geschafft.

Die Top10 sind die üblichen Verdächtigen:

Quelle: https://www.visualcapitalist.com/top-50-most-innovative-companies-2020/

Macht nichts, meinen manche: Es reichen auch viele mittelgroße, sowie gut positionierte, kleinere Unternehmen, um eine gute Leistungsbilanz hinzukriegen. Außerdem hat Europa immer noch Spitzen-Forschung und spielt in der obersten Liga bei Patentanmeldungen.

Das stimmt auch. Nur: Jene Unternehmen, die ihre Forschungsergebnisse am erfolgreichsten auch in die globalen Märkte bringen, sitzen überwiegend in den USA und Asien. Fundierte Grundlagenforschung reicht nicht, wenn sie nicht auch in hohem Maße später den Märkten und Menschen zugutekommt.

Ist es wichtig, in solchen Rankings vorne zu sein?

Das Ranking der BCG ist klug gemacht und beinhaltet auch die Einschätzung der global verteilt sitzenden Entscheidungsträger und deren Erwartungshaltung. Es verlässt sich nicht bloß auf Umsatz- oder ROI-Kennzahlen zu einem Stichtag.

Firmen, die hier vorne sind, haben keinen „Single-Player“-Status, wie oft medial suggeriert wird, den man einfach kopieren könnte. Sie schafften den Aufstieg aus hunderten Aspiranten heraus an die Spitze und erst dort kann sich das oft zitierte „The winner takes it all“-Prinzip entfalten. Sie stehen dabei auf den Spitzen richtig breiter, mit Know-how und Talenten vollgepumpten, Innovations-Pyramiden und sind nicht etwa losgelöste, singuläre Sterne, die Glück hatten. Wenn manche meinen, bauen wir halt auch ein Facebook, Google oder Amazon, muss man antworten: Wir müssten dazu dutzende, wenn nicht hunderte künftige Facebooks, Googles und Amazons bauen, damit in Folge drei davon an die weltweite Spitze kommen.

„Bei Amazon sehen alle transparent wie sie arbeiten, wir kennen die Customer-Journey, die User-Flows, es muss daher möglich sein, ein europäisches Amazon nach zu bauen“, lautet dann die ungläubige Replik. Das stimmt, jemand in Europa könnte versuchen, Amazon nach zu bauen. Nur, Amazon hat einiges dafür getan, um so weit zu kommen und seine Position zu sichern. Im letzten Jahrzehnt flossen an die 150 Milliarden Dollar in die eigene Forschung und Entwicklung. Man hat einen aufwendigen „one-click-purchase“-Vorgang entwickelt, hat die weltweit schnellste Logistik aufgebaut und kann mittlerweile Bestellungen in hohem Maße vorhersehen, bevor Kunden diese tätigen und dementsprechend rasch agieren. Das alles sehen wir als Konsumenten nicht, weil erfolgreiche Services besonders einfach wirken, aber die Komplexität in den „Backends“ dieser Unternehmen ist heute immens.

„Software-first“, das Leitmotiv aller globalen Top-Unternehmen

So gut wie alle der angeführten Top-Unternehmen haben interessanterweise 2 Dinge gemein: Charismatische Unternehmerpersönlichkeiten, die sich offenbar von einigen wenigen Standorten weltweit angesprochen fühlen, dort zu gründen und „Software first“ als Unternehmensmaxime. Unter ihnen sind reine Technologiefirmen aber auch z.B. Händler, die sich zu Technologieführern transformierten.

Schauen wir uns zunächst wieder Amazon an, das wir vor allem mit Online-Handel und eigenen Paketlieferungen in Verbindung bringen. Amazon begann früh, die selbst benutzte  Web-Infrastruktur als Produkt mit anzubieten. Diese immer professioneller werdenden AWS-Dienste, machen heute allein rund 10 Milliarden $ Umsatz pro Quartal. Walmart, ebenfalls unter den Top20, ist nicht mehr nur der Preis-aggressivste Diskonter mit über 2 Millionen Beschäftigten. Sein Tech-Stack ist gewaltig: Kunden-Produkt-Scans und Auto-Checkouts funktionierten in seinen Shops weltweit als erstes, von der Parklatzbewachung bis hin zum Store-Management, Reinigungs-Robotern und smarter Logistik, setzt man auf proprietäre KI.

Tesla – ebenfalls ein Softwareunternehmen

Und auch wenn wir stolz auf unsere europäische Autobauer-Tradition sind, muss man feststellen: Auch der Angreifer Tesla, dieses Jahr auf Platz 11 im Ranking, ist vor allem mal ein Softwareunternehmen. Eines, das eben Autos baut. „Software-first“ heißt die Devise. Musk hat nicht nur eine IT- und Innovationsabteilung, in der man agil und in Sprints rasch und hart am Markt entwickelt. Seine ganze Firma tickt so. Er hat zwar den Ruf, ein Pedant bei der Qualität zu sein, Kenner aber sagen, die „Selfdriving-Level3“ Marktreife war eher eine Software-typische Marktreife mit Sicherheitsmechanismen.

Tesla hat die Konkurrenz auch überholt, weil man sich viel früher damit raus in den Markt wagte, ein typisches Verhalten von Software-Gründern, um rascher Fehler zu finden. Haben deutsche Autos heute tausende Computer-Bestandteile von ebenso vielen Lieferanten in ihren Wagen, die man mal auf einander abstimmen muss, setzte Tesla auf ein neues „Software-first“ -Framework und baute mit bekannten Technologien diversester Nationen dann ein Auto drum herum.

All diese besonders erfolgreichen Unternehmen eint also, dass sie proprietäre Software und KI als Teil ihrer Value Proposition definiert haben. Software ist nicht mehr nur für Effizienz-, Prozess-, oder Dokumentationszwecke da, sondern bildet den innovativen Kern eines skalierenden Geschäftsmodells.

Ist diese Aufholjagd nicht aussichtlos?

Das haben einige Investoren tatsächlich die beiden jungen Russen gefragt, als sie mit ihrem winzig bewerteten Google gegen das damals ultra-„gehypte“ Yahoo in den Ring stiegen. Yahoo war hip und weit verbreitet, hatte es abgelehnt, von Microsoft für 45 Milliarden $ übernommen zu werden.

Also nein, eine Aufholjagd ist nie aussichtslos und Größe ist kein Hinderungsgrund. Die Geschichte belegt das in den verschiedensten Branchen und Industrien. Generell ist die weit verbreitete Einschätzung, gewisse Märkte seien dauerhaft von gewissen Playern besetzt und anzugreifen lohne sich nicht, falsch. Gerade heute ist keiner mehr sicher in seiner Marktstellung, auch nicht große Unternehmen, die behäbiger agieren.

In unserem Aufholprozess brauchen wir uns was Talente, Know-how und Ideen betrifft, nicht zu verstecken. Hören wir in etablierten Unternehmen aber auf, überholte analoge Prozesse zu digitalisieren, sondern stellen wir uns neuen, digital skalierenden Geschäftsmodellen.

Jedes Unternehmen, das noch keinen „Software-first“-Plan in der Schublade hat, setzt entweder auf die Trägheit der Konsummärkte oder wird hoffentlich aus Tradition analog geliebt bleiben. Das gibt es, nur es skaliert eben nicht. Sie denken, das ist zu radikal gedacht? Die Zukunft wird es weisen.

Shopify: Der stille Amazon-Konkurrent

In Europa spielen immer mehr Digitale in der Oberliga mit und haben das Potential, nach ganz oben zu kommen. Bei ihnen müssen wir uns darum bemühen, dass sie auch hierbleiben. Vom größten Amazon-Konkurrenten zum Beispiel haben Sie wahrscheinlich noch nie gehört. Er heisst Shopify, sitzt in Kanada und wird bald 12 Milliarden Dollar schwer. Sein Konzept ist eigentlich genial (für Europa): Online-Shop-Professionalität a lá Amazon für KMU und kleine Händler, einfach und auf Knopfdruck. Genau das was fehlt, möchte man meinen. Der deutsche Gründer, Tobias Lütke, ist beinah unbemerkt ausgewandert, kaum jemand schrieb über ihn. Ist es deutschsprachigen Medien gesetzlich verboten, unsere europäischen Gründer so zu hypen wie einen Bezos oder Musk? Sehen wir uns doch an, was es gebraucht hätte, um Gründer wie ihn, aber auch die heute in den USA sitzenden Headquarters der österreichischen Unternehmen Dynatrace und Bitwovin, bei uns zu halten.

Unternehmer sollen hungrig auf die Weltspitze sein…

Hungrig zu sein und sich in seinem Metier an die Weltspitze hoch zu arbeiten, ist wichtig. Mit einigen wenigen an die Spitze der Innovations-Rankings zu kommen, bedeutet nämlich gleichzeitig, dass sich Struktur, Rahmenbedingungen und Wettbewerbsparameter für die Unternehmen dieser Industrien richtig entwickelten. Deshalb lohnt sich das Ziel für alle Stakeholder, die Unternehmen, deren Mitarbeiter, den Staat und seinen Rahmenbedingungen und die Konsumenten.

…und Konsumenten auf europäische Technologie

Tech-Patriotismus wird uns übrigens nicht beim Aufholen helfen, auch, wenn das viele hoffen. Menschen kaufen nicht aus Liebe zur Heimat unsere Produkte, zumindest nicht in nennenswerter Zahl. Wir müssen einfach bessere Produkte bauen als die anderen. So sind die Regeln. Und dort, wo wir heute schon Weltklasse-Qualität entwickeln, bitte Medien, schreibt darüber und Einkäufer und Konsumenten, öffentlich wie privat, kauft sie!

Kauft unsere Technologie, wenn sie es qualitativ verdient hat. Denn manchmal möchte man meinen, der Spruch vom „Prophet, der nichts wert ist im eigenen Land“, gilt abgewandelt auch für unsere Technologie. Man „hypt“ lieber nicht-europäische Anbieter als die eigenen, auch da, wo heimische Angreifer wirklich top sind. Vielleicht liegt es am noch gesamthaft mangelnden Selbstbewusstsein als Technologie-Nation oder es sind die exzentrischen US-Gründer, die wie ein Magnet die Aufmerksamkeit der Medien auf sich ziehen. Hier muss es uns gelingen, unsere „hidden champions“, eigentlich ein ziemlich trauriger Begriff, zu „gehypten champions“ zu machen!

Und wissen Sie was? Es ist richtig anspornend daran zu glauben, in den neuen Märkten aufzuschließen und an die Spitze zu streben, sowie daran, dass unsere klügsten Köpfe, charismatischsten Gründer und brillantesten Entwickler alles tun, um genau das zu erreichen!

Über den Autor

Mic Hirschbrich ist CEO des KI-Unternehmens Apollo.AI, beriet führende Politiker in digitalen Fragen und leitete den digitalen Think-Tank von Sebastian Kurz. Seine beruflichen Aufenthalte in Südostasien, Indien und den USA haben ihn nachhaltig geprägt und dazu gebracht, die eigene Sichtweise stets erweitern zu wollen. Im Jahr 2018 veröffentlichte Hirschbrich das Buch „Schöne Neue Welt 4.0 – Chancen und Risiken der Vierten Industriellen Revolution“, in dem er sich unter anderem mit den gesellschaftspolitischen Implikationen durch künstliche Intelligenz auseinandersetzt.

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Rechtsanwalt Manuel Mofidian © Armin Hubner

Ein Unternehmen erstellt selbst oder unter seiner Weisung und Kontrolle einen kurzen Werbeclip. Kein Dreh, kein Team, kein Budget für Schauspieler:innen: Die Person, die im Video das Produkt vorstellt, ist von einer KI generiert. Sie existiert nicht, sieht aber aus wie ein Mensch.

Seit Sonntag ist dieser Clip kennzeichnungspflichtig, und die Pflicht trifft das Unternehmen, nicht das Tool, mit dem der Clip entstanden ist. Denn ein Deepfake im Sinne des Gesetzes ist nicht nur die manipulierte Aufnahme einer prominenten Person. Nach den neuen Leitlinien der EU-Kommission genügt es, dass das Dargestellte real existieren könnte und der Inhalt so wirkt, als wäre er echt. Ob jemand täuschen wollte, spielt keine Rolle. Ob der Gesetzeswortlaut wirklich so weit reicht, wird in der Fachwelt diskutiert, denn er knüpft an die Ähnlichkeit mit real existierenden Personen an. Für die Praxis ist vorerst die Kommissionslinie maßgeblich, denn an ihr werden sich die Behörden primär orientieren.

Nein, die EU hat das nicht verschoben

In vielen Geschäftsleitungen ist in den vergangenen Wochen eine andere Botschaft angekommen: Brüssel habe zurückgerudert, man habe Zeit. Diese Lesart ist gefährlich verkürzt.

Die Digital-Omnibus-Verordnung zur KI, Verordnung (EU) 2026/1744, wurde am 24. Juli im Amtsblatt veröffentlicht und ist seit 27. Juli in Kraft, wenige Tage vor dem Stichtag. Verschoben hat sie die Pflichten für Hochrisiko-Systeme: eigenständige Anwendungen nach Anhang III auf Dezember 2027, in Produkte eingebettete KI auf August 2028. Die Transparenzpflichten hat sie in ihrer Substanz nicht angetastet. Sie gelten seit Sonntag.

Eine einzige Ausnahme gibt es, und sie betrifft Anbieter, nicht Anwender (in der KI-VO Betreiber genannt): Generative KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August auf dem Markt waren, haben für die technische, maschinenlesbare Kennzeichnung ihrer Ausgaben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit. Auf die Pflichten von Unternehmen, die KI einsetzen, hat das keine Auswirkung.

Was es an Orientierung gibt

Anders als beim Start der DSGVO steht der Stichtag nicht im luftleeren Raum. Die EU-Kommission hat am 10. Juni den Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte veröffentlicht. Die dazugehörigen Leitlinien zur Auslegung von Artikel 50 hat sie inhaltlich am 20. Juli freigegeben, die förmliche Annahme steht noch aus, bis alle Sprachfassungen vorliegen. Beides ist rechtlich nicht bindend, in der Praxis aber der Maßstab, an dem sich Behörden orientieren werden.

Der Kodex wurde von Kommission und AI Board als geeignet bewertet. Wer ihm beitritt, kann sich zum Nachweis der Kennzeichnungspflichten darauf berufen. Wer das nicht tut, muss seine Compliance auf anderem Weg belegen und muss laut Kommission mit mehr Auskunftsersuchen rechnen.

Die wichtigste Unterscheidung, die Sie brauchen

Das Gesetz trennt zwei Rollen: Anbieter und Betreiber. „Stark vereinfacht gesagt: Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt und auf den Markt bringt. Betreiber ist derjenige, der ein KI-System in eigener Verantwortung nutzt. Die Definitionen sind aber deutlich länger und komplexer, also muss im Einzelfall wirklich ausgelegt werden, ob die Tatbestände erfüllt sind, auch weil diese mit den Definitionen von KI-Systemen und -Modellen verzahnt sind“, sagt Manuel Mofidian, Wirtschafts- und Tech-Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf KI-Recht. „Vielleicht sogar 99 Prozent der Unternehmen und Organisationen, die KI einsetzen, sind Betreiber.“

So sei man bereits Betreiber, wenn ein Unternehmen einen eingekauften Voicebot laufen lässt. Aber auch wenn Mitarbeiter:innen auf Anweisung des Unternehmens ein KI-Tool einsetzen, wird dadurch ihr Unternehmen zum Betreiber, nicht der einzelne Mitarbeiter:innen. Heraus fällt nur die rein persönliche und nicht berufliche Nutzung: „Wenn meine Mutter privat ChatGPT verwendet, ist sie keine Betreiberin.“

Die Grenze verläuft dabei nicht per se zwischen Unternehmen und Einzelpersonen, sondern zwischen privat und erwerbsmäßig. Wer regelmäßig wirtschaftlichen Nutzen aus der Nutzung zieht oder sie im Rahmen einer geschäftlichen, beruflichen oder freiberuflichen Tätigkeit einsetzt, ist Betreiber. Creator, die KI-Inhalte monetarisieren, fallen darunter.

Diese Trennung entscheidet, wer welche Pflicht hat. In den drei folgenden Beispielen fällt die Antwort jeweils anders aus.


Beispiel 1: Der Chatbot im Kundenservice

Wer mit einer KI spricht, muss das erfahren. Diese Pflicht trifft allerdings nicht Sie, sondern den Anbieter, also jenes Unternehmen, das den Assistenten gebaut und verkauft hat. Es muss das Produkt so konzipieren, dass die Information rechtzeitig kommt. „Bei der ersten Interaktion, so früh wie möglich und deutlich“, fasst Mofidian zusammen, in der Praxis also z. B. mit einer Ansage zu Gesprächsbeginn.

Eine Ausnahme gibt es, wenn ohnehin offensichtlich ist, dass eine KI interagiert. Ein erkennbarer virtueller Comic-Avatar dürfte darunterfallen. Eine Stimme, die klingt wie ein Mensch, nicht. Auf diese Ausnahme sollte man sich aber nicht zu bequem verlassen: Die Kommission verlangt in ihren Leitlinien eine enge Auslegung, weil die Ausnahme den Betroffenen Transparenz entzieht.

Für Unternehmen, die einen solchen Assistenten einkaufen, ist dieser legistische Ansatz dennoch eine Entlastung: Sie müssen die Ansage nicht selbst einbauen. Wer allein einen fremden Chatbot in die eigene Website einbindet, bleibt nach den Leitlinien im Regelfall Betreiber. Die Rolle kann aber kippen: Wer in gewissen Konstellationen das System wesentlich verändert, etwa nachtrainiert, wer seine Zweckbestimmung ändert oder es unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt, kann selbst zum Anbieter werden und „erbt“ dann die Anbieter-Pflichten.

Beispiel 2: Das „Deepfake“-KI-Video im Marketing

Hier kann die Hauptverantwortung das KI-einsetzende Unternehmen treffen, den Betreiber im Sinne der KI-Verordnung. Wer Inhalte veröffentlicht, die als echt durchgehen könnten, muss offenlegen, dass sie künstlich erzeugt wurden. Der Hinweis darf dabei nicht in den Metadaten vergraben sein, er muss für Menschen wahrnehmbar sein. Auf die maschinenlesbare Markierung, die der Anbieter im Inhalt hinterlässt, können Sie sich zur Erfüllung Ihrer eigenen Pflicht ausdrücklich nicht stützen.

Nicht jedes KI-Bild fällt darunter. „Jedes Deepfake ist künstlich erzeugt, aber nicht jeder künstlich erzeugte Inhalt ist ein Deepfake“, sagt Mofidian. „Ich kann tausend Sachen mit einer KI machen, die nichts mit Deepfake zu tun haben. Ein Bild von einem Einhorn zum Beispiel. Hier besteht keine ausreichende Ähnlichkeit mit realen Lebenssachverhalten, weswegen dies kein Deepfake sein kann.“ Bei offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen, fiktionalen oder vergleichbaren Werken kann die Offenlegung in angemessener, nicht die Darstellung beeinträchtigender Form erfolgen. Die Kennzeichnungspflicht entfällt dadurch jedoch nicht vollständig.

Wie eine Kennzeichnung konkret aussehen kann, beschreibt der Verhaltenskodex. Die Kommission stellt dafür einen Satz frei verfügbarer EU-Icons bereit, den Betreiber verwenden können; gleichwertige eigene Labels sind ebenfalls zulässig. Der Kodex macht darüber hinaus Vorgaben zu Gestaltung und Platzierung und sieht Alternativen vor, wo visuelle Labels nicht funktionieren, bei reinen Audioinhalten etwa gesprochene Hinweise.

Beispiel 3: Der automatisch erzeugte Text

Der unauffälligste Teil ist für viele der folgenreichste. Wer KI-erzeugte Texte veröffentlicht, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, muss das kennzeichnen. Hier genügt bereits die Erzeugung, eine Verzerrung der Realität ist nicht nötig.

Jedoch greift eine Ausnahme, wenn der Inhalt einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt.

Entscheidend ist, was als Überprüfung zählt. Die Kommission verlangt eine bewusste Auseinandersetzung mit der Substanz des Inhalts, durch Personen mit einschlägigem Fachwissen und fachlichem Urteilsvermögen. Rein formale oder prozedurale Kontrollen genügen ausdrücklich nicht, Rechtschreib- und Grammatikkorrektur werden als Negativbeispiele genannt. Ein Text muss also nicht verändert, aber inhaltlich geprüft werden. „Es kann reichen, dass du es einmal bewusst inhaltlich substanziell prüfst und durchliest. Keiner verpflichtet dich, einen Beistrich zu ändern“, sagt Mofidian. Entscheidend sei, dass beides zusammenkommt: „Die Prüfung allein genügt nicht. Es muss auch jemand die redaktionelle Verantwortung übernehmen.“

Damit sind klassische Redaktionen weitgehend außen vor. Eng wird es dort, wo der Mensch aus dem Prozess verschwindet. Ein Agent, der Texte generiert und selbst publiziert, ohne dass jemand gegenliest, erfüllt die erste Bedingung nicht. „Wenn das alles autonom abläuft, dann hast du ein Kennzeichnungs-Thema“, sagt Mofidian. Für Unternehmen, die gerade solche Pipelines aufbauen, sei dies eine wichtige Konsequenz des Stichtags.


Was nicht gekennzeichnet werden muss

Rund um den Stichtag kursierte die Warnung, künftig müsse praktisch jeder mit KI erstellte Inhalt ein Label tragen. Das ist so nicht richtig, und die Abgrenzung ist für die Praxis oft entscheidender als die Pflicht selbst.

Nicht erfasst sind KI-erzeugte Texte, die nicht der Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse dienen. Hier braucht es nach Artikel 50 kein Label. Auch der Newsletter über das eigene Sortiment fällt nicht darunter, wohl aber ein Beitrag, der über ein Thema von allgemeinem Interesse informiert.

Nicht erfasst sind erkennbar künstliche Bilder und Videos, vom Fantasiemotiv bis zur sichtbar generierten Illustration.

Nicht erfasst ist KI, die im Hintergrund unterstützt, ohne den Inhalt wesentlich zu verändern, etwa bei Standardbearbeitung oder Berechnung. Ebenso wenig erfasst sind Systeme, die weder mit Menschen interagieren noch Inhalte erzeugen und auch keine Emotionen erkennen oder Menschen biometrisch kategorisieren, also der Großteil klassischer Analyse-Anwendungen in der Produktion.

Nicht erfasst ist schließlich, was vor dem Stichtag erzeugt wurde: Eine rückwirkende Kennzeichnung älterer Inhalte verlangt niemand. Eine Ausnahme sollten Unternehmen mit vorbefülltem Content-Kalender kennen: Bei Text kommt es auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung an. Wer einen KI-Text im Juli erzeugt und im September publiziert, muss ihn kennzeichnen, sofern er unter die Pflicht fällt.

Und schließlich ist die maschinenlesbare Kennzeichnung, über die derzeit viel geschrieben wird, eine Pflicht der Anbieter, und sie richtet sich nicht an den Leser. „Für dich muss die Kennzeichnung nicht eindeutig sein, sondern für eine Maschine“, erklärt Mofidian den Unterschied. „Beim Deepfake muss es dagegen so sein, dass ein Mensch es versteht.“ Wer KI-Werkzeuge einkauft, muss also keine Wasserzeichen in seine Dateien bauen.

Wer allerdings dokumentieren kann, wie ein Inhalt entstanden ist und wer ihn freigegeben hat, ist im Streitfall besser aufgestellt. Nachweisbarkeit ist keine Pflicht aus Artikel 50, aber sie entscheidet, wie belastbar man dasteht, wenn jemand nachfragt.

Die Falle: KI-Recht ist mehr als nur die KI-VO

Selbst wer nach dieser Aufteilung zum Schluss kommt, als Betreiber in gewissen Konstellationen wenig tun zu müssen, sollte nicht zu früh aufatmen. Dass der AI Act in gewissen Konstellationen entlasten kann, sagt Mofidian, „heißt für andere, ebenfalls einschlägige Rechtsgebiete noch nichts“. „KI-Recht ist eine Querschnittsmaterie. Das Kennzeichnungs-Regime des AI Acts ist nur eine Schicht. Daneben laufen DSGVO, Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte, Lauterkeitsrecht, Vertrags- und Haftungsfragen.“

Für die Praxis besonders relevant: Das Label schützt nicht vor anderen Rechtsfolgen. „Ein gekennzeichnetes Deepfake kann trotzdem rechtswidrig sein, etwa weil es das Bildnis einer realen Person verletzt“, sagt Mofidian. Zudem droht die Durchsetzung nicht nur von Behördenseite: „Eine fehlende Kennzeichnung, aber auch eben z. B. Rechtsverstöße aus anderen Bereichen, holen dich unter Umständen schneller über eine Mitbewerber-Abmahnung ein als über eine Behörde.“ Die Kennzeichnung beantwortet nur die Frage, ob KI im Spiel war, nicht, ob der Inhalt selbst zulässig ist oder Rechte anderer verletzt, etwa Geschäftsgeheimnisse.

Deutlich zeige sich dies z. B. im Datenschutzrecht. Dort kann sich das Verhältnis in gewissen Konstellationen fast schon umdrehen, wobei auch hier jedenfalls im Einzelfall geprüft werden muss: Während nach der KI-Verordnung Pflichten wie der „Chatbot-Hinweis“ oder die maschinenlesbare Markierung beim Anbieter liegen können, kann datenschutzrechtlich das einsetzende Unternehmen der Verantwortliche sein, weil es über Zweck und Mittel der Datenverarbeitung entscheidet. Der KI-Anbieter kann in dieser Konstellation datenschutzrechtlich betrachtet häufig Auftragsverarbeiter sein, wobei denkbar ist, dass KI-Anbieter daneben auch zu eigenen Zwecken verarbeiten und insoweit selbst Verantwortliche sind. Arbeitet der Anbieter nicht DSGVO-konform, kann das auf das einsetzende Unternehmen zurückfallen, das nach der KI-Verordnung „nur“ Betreiber ist, nach der DSGVO aber Verantwortlicher.

Was Verstöße kosten

Verstöße gegen die Transparenzpflichten liegen auf der mittleren Sanktionsstufe: bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Für Unternehmen gilt der höhere der beiden Werte.

Für kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Startups dreht die Verordnung diese Regel um. Dort gilt der niedrigere Wert. Ein Startup mit zehn Millionen Euro Umsatz riskiert damit maximal 300.000 Euro, nicht 15 Millionen. Die oft zitierten 35 Millionen Euro betreffen ausschließlich die verbotenen KI-Praktiken und haben mit Kennzeichnung nichts zu tun.

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AI Summaries

Keine Europäer in Rankings der Top-Unternehmen: Wie wir zurück an die Spitze kommen

  • In den jüngsten Studien von BCG und Forbes hat es überhaupt kein europäisches Unternehmen mehr unter die Top 20 geschafft.
  • Jene Unternehmen, die ihre Forschungsergebnisse am erfolgreichsten auch in die globalen Märkte bringen, sitzen überwiegend in den USA und Asien.
  • Firmen, die hier vorne sind, haben keinen „Single-Player“-Status, wie oft medial suggeriert wird, den man einfach kopieren könnte.
  • Wenn manche meinen, bauen wir halt auch ein Facebook, Google oder Amazon, muss man antworten: Wir müssten dazu dutzende, wenn nicht hunderte künftige Facebooks, Googles und Amazons bauen, damit in Folge drei davon an die weltweite Spitze kommen.
  • Jedes Unternehmen, das noch keinen „Software-first“-Plan in der Schublade hat, setzt entweder auf die Trägheit der Konsummärkte oder wird hoffentlich aus Tradition analog geliebt bleiben.
  • Mit einigen wenigen an die Spitze der Innovations-Rankings zu kommen, bedeutet gleichzeitig, dass sich Struktur, Rahmenbedingungen und Wettbewerbsparameter für die Unternehmen dieser Industrien richtig entwickelten.

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

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Keine Europäer in Rankings der Top-Unternehmen: Wie wir zurück an die Spitze kommen

  • In den jüngsten Studien von BCG und Forbes hat es überhaupt kein europäisches Unternehmen mehr unter die Top 20 geschafft.
  • Jene Unternehmen, die ihre Forschungsergebnisse am erfolgreichsten auch in die globalen Märkte bringen, sitzen überwiegend in den USA und Asien.
  • Firmen, die hier vorne sind, haben keinen „Single-Player“-Status, wie oft medial suggeriert wird, den man einfach kopieren könnte.
  • Wenn manche meinen, bauen wir halt auch ein Facebook, Google oder Amazon, muss man antworten: Wir müssten dazu dutzende, wenn nicht hunderte künftige Facebooks, Googles und Amazons bauen, damit in Folge drei davon an die weltweite Spitze kommen.
  • Jedes Unternehmen, das noch keinen „Software-first“-Plan in der Schublade hat, setzt entweder auf die Trägheit der Konsummärkte oder wird hoffentlich aus Tradition analog geliebt bleiben.
  • Mit einigen wenigen an die Spitze der Innovations-Rankings zu kommen, bedeutet gleichzeitig, dass sich Struktur, Rahmenbedingungen und Wettbewerbsparameter für die Unternehmen dieser Industrien richtig entwickelten.