07.05.2021

Julius Raab Stiftung: Viele Jugendliche haben „zum Teil sogar falsches Bild von Wirtschaft“

Martha Schultz und Christoph Robinson von der Julius Raab Stiftung im großen Doppel-Interview.
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Christoph Robinson und Martha Schultz von der Julius Raab Stiftung © Tim Walker
Christoph Robinson und Martha Schultz von der Julius Raab Stiftung © Tim Walker

Die Julius Raab Stiftung konzentriert sich als Think Tank und mit ganz konkreten Initiativen auf Entrepreneurship Education, Financial Literacy und unternehmerische Innovation. Seit 2019 ist mit Martha Schultz eine der erfolgreichsten Unternehmerinnen Österreichs Präsidentin. Gemeinsam mit dem Geschäftsführer der Stiftung, Christoph Robinson, spricht sie im Interview über die Wirtschaftskrise, Schulbildung und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Frau Schultz, ihre Unternehmensgruppe ist ein Schwergewicht in der österreichischen Tourismusbranche – ein Bereich, der von der Krise besonders hart getroffen wurde. Kann man als großes Unternehmen auf solche Krisen vorbereitet sein? Wie und wann hat das Krisenmanagement bei Ihnen eingesetzt?

Martha Schultz: Auf das Ausmaß wie jenes der Corona-Pandemie war wohl keine Branche im Detail vorbereitet. Natürlich haben wir umgehend reagiert, als sich abzeichnete, dass sich die Lage zuspitzen wird und haben die Unternehmen in vielerlei Hinsicht darauf vorbereitet. Ein Kern des Krisenmanagements war, unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiterhin ein sicheres Gefühl am Arbeitsplatz zu geben – sei es bezüglich der Gesundheit, aber auch, dass sie wussten, sie werden ihren Arbeitsplatz behalten. Deshalb haben wir auf die Möglichkeit der Kurzarbeit zurückgegriffen, um gemeinsam diese Herausforderung durchtauchen zu können. 

Bereits vor dem Beginn der Pandemie hatten wir einen großen Anspruch an Hygiene in unseren Betrieben. Darauf sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – vor allem in den Hotels – speziell geschult. Wir haben die behördlichen Vorgaben dahingehend immer streng eingehalten und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig getestet. Unsere Gäste wurden laufend informiert, wie wir mit den Vorsichtsmaßnahmen umgehen: vor der Anreise, während des Aufenthalts und auch danach.

Was hat der Schultz Gruppe in der Coronazeit besonders geholfen?

Martha Schultz: Das Engagement unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und dabei der Zusammenhalt des Teams. Außerdem der offene Dialog mit ihnen. Was zudem Motivation gegeben hat, war das positive Feedback und Zuspruch der Gäste. Und dann natürlich der Rückhalt der Familie. 

Wo waren die größten Hürden?

Martha Schultz: Die oftmals fehlende Planungssicherheit, die uns seitens der Regierung immer recht kurzfristig entzogen wurde. Wir haben Verantwortung unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber und das funktioniert nur, wenn es diese Planbarkeit gibt.  

Die aktuelle Krise trifft auch Kleinunternehmer in bestimmten Branchen besonders hart. Die Julius Raab Stiftung fokussiert unter anderem auf “Entrepreneurship Education” – welchen Raum nimmt da das Thema Resilienz ein bzw. wie kann man Jungunternehmer auf Krisenzeiten vorbereiten?

Christoph Robinson: Wir widmen uns als Julius Raab Stiftung seit einiger Zeit dem Thema der Entrepreneurship Education oder breiter dem Thema der Wirtschafts- und Finanzkompetenz, welche auch für mehr Resilienz wesentlich ist. Wenn der Grundstock dafür bereits in jungen Jahren gelegt wird, kann man darauf aufbauen und diese Kompetenzen können dazu beitragen, auf schwierige Phasen besser vorbereitet zu sein und diese auch eher zu meistern. 

Außerdem haben wir im Herbst 2019 die Studie zu Innovation & Resilienz veröffentlicht, bei der wir 60 österreichische familiengeführte Welt- und Europamarktführer gemeinsam mit der FH Campus 02 unter die Lupe genommen haben. Es interessierte uns herauszufinden, was diese „Hidden Champions“ so innovativ, resilient und damit eben auch so erfolgreich macht und was man von ihnen lernen kann. Es gibt dafür strukturelle Gründe, die hinter den Erfolgen stehen, unter anderem langfristiges Denken, eine bewusste Innovationspolitik und auch Themen wie die Unternehmenskultur oder die Höhe der F&E-Quote. Einer der Befragten eines oberösterreichischen Familienunternehmens hat es für mich ganz klar auf den Punkt gebracht, was für mehr Resilienz wichtig ist, egal ob in Politik oder Wirtschaft: „Wir denken nicht in Quartalen, sondern in Generationen!“  

Wie hat sich die Bedeutung von Wirtschafts- und Finanzkompetenz in dieser sehr speziellen Wirtschaftskrise verändert und wie steht Österreich grundsätzlich in diesen Bereichen da?

Christoph Robinson: Das Bewusstsein für dieses Thema ist in den letzten Jahren sicherlich stark gestiegen und es gibt in Österreich zahlreiche tolle Initiativen, die in diesem Bereich aktiv sind. Gerade in jüngster Zeit wurden mit der Innovationsstiftung für Bildung, der MEGA Bildungsstiftung oder der Stiftung für Wirtschaftsbildung auch einige neue Player ins Leben gerufen, die die Wirtschafts- und Finanzbildung noch weiter stärken. Und das ist auch notwendig, denn es gibt in Österreich noch viel Luft nach oben und entscheidend ist, das Thema breit und flächendeckend zu verankern. Daher ist es besonders erfreulich, dass von Seiten des Bildungsministeriums mehr in Richtung Entrepreneurship Education unternommen wird und das Finanzministerium an einer Finanzbildungsstrategie, auch über den Schulbereich hinaus, arbeitet.

In welchen Bereichen gibt es Ihrer Erfahrung nach die größten Mängel in Sachen ökonomischer Bildung?

Christoph Robinson: In einer Studie der Wiener Börse aus dem Jahr 2017 gaben nur 8% der Befragten an, dass sie sich in Wirtschafts- und Finanzfragen sattelfest fühlen und 77% meinten, dass in Österreichs Schulen zu wenig Finanzwissen vermittelt wird. Laut einer weiteren Studie des Instituts für Wirtschaftspädagogik an der WU Wien verfügen die befragten Jugendlichen am Ende der Sekundarstufe I oft über ein unvollständiges und zum Teil sogar falsches Bild von Wirtschaft. Dabei stehen viele Jugendliche mit 15 Jahren vor ersten weitreichenden Zukunftsentscheidungen und beginnen bereits ihr erstes Geld zu verdienen. Aber dieses Thema ist für alle Altersgruppen höchst relevant, wenn wir zum Beispiel auch an die Altersvorsorge denken. Wir sind davon überzeugt, dass Wirtschafts- und Finanzkompetenz wesentlich für mehr Freiheit und Selbstbestimmung eines jeden Einzelnen ist.

Darüber hinaus geht es aber eben auch um die Entrepreneurship Education, also das unternehmerische Denken und Handeln: das Erkennen von Chancen und Möglichkeiten, das Nützen dieser und auch das Vertrauen diesen nachgehen zu können und zu dürfen. Unternehmerisches Denken ist für alle – egal ob Unternehmer oder nicht – wichtig und kann zu einem gelingenden Leben beitragen. Zusammen mit der Initiative for Teaching Entrepreneurship versuchen wir auch eine Idee aus unserem Policy Paper umzusetzen: In Pilotschulen der Sekundarstufe I soll Entrepreneurship Education in einem fächerübergreifenden, projektorientierten Unterricht zwischen Werken und Geographie & Wirtschaftskunde vermittelt werden und wir freuen uns über jede interessierte Schule. 

Was leistet die Julius Raab Stiftung noch in diesem Bereich?

Christoph Robinson: Jährlich bieten wir die Digi Play Days an, die Kindern und Jugendlichen aber auch Pädagoginnen und Pädagogen und allen Interessierten innovative und digitale Mittel und Wege in die Hand gibt, um sie zu Hause oder im Unterricht einzusetzen. Die vergangenen Digi Play Days haben wir am 8. April zusammen mit den EDU|days, einer Tagung für Lehrende, gemeinsam abgehalten. Neben einer Keynote und einer Expo haben wir den rund 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmern dabei durch die Edu-Tech-Anbieter in 10 Workshops konkrete Ideen und Anwendungsmöglichkeiten für den Schulunterricht liefern können. Im Bereich der Wirtschafts- und Finanzkompetenz haben der Erste Financial Life Park und die Initiative for Teaching Entrepreneurship beispielsweise Workshops abgehalten.

Die Coronazeit war mit daheim arbeiten, Kinder betreuen und unterrichten vor allem für Frauen eine enorme Belastung und hat zahlreiche Frauen auf ihrem beruflichen Weg ausgebremst. Was kann man daraus für die nächste Krise lernen, wie kann man das beim nächsten Mal besser machen?

Martha Schultz: Ja, das stimmt. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat sich in den vergangenen Jahren zu einem gesellschaftlichen Schlüsselthema entwickelt und die Corona-Krise hat erneut die große Bedeutung der Kinderbetreuung gezeigt. Es sind leider meist immer noch die Frauen, die den schwierigen Spagat zwischen Beruf und Familie zu meistern haben. Dazu ist durch die Corona-Krise dann auch noch Home-Office und Home-Schooling gekommen. Wir sagen: Es braucht eine flächendeckende, qualitätsvolle, leistbare und flexible Kinderbetreuung – vom Neusiedlersee bis zum Bodensee. In meiner Funktion als Vorsitzende von Frau in der Wirtschaft setze ich mich für einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem 1. Geburtstag ein. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf endlich problemlos zu ermöglichen, muss die Kinderbetreuung uneingeschränkt funktionieren. Das ist entscheidend, denn nur wenn sich Eltern darauf verlassen können, können sie ihre Karriere weiter planen – Mütter und Väter.

Auch in der Julius Raab Stiftung werden wir uns im Sinne des Stiftungswertes „Chancengerechtigkeit“ diesem Thema widmen und demnächst eine Studie zur Kinderbetreuung und frühkindlichen Bildung präsentieren, mit der wir aufzeigen möchten, welche Best-Practice Länder und Modelle es gibt und was wir von diesen lernen können. 

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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