09.06.2020

Investitionskontrollgesetz: Das Kind mit dem Badewasser ausschütten?

Gastkommentar. Rudolf Kinsky, Präsident des österreichischen Venture Capital-Dachverbands AVCO, beurteilt das geplante Investitionskontrollgesetz aus VC-Sicht.
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AVCO-Präsident Rudolf Kinsky zum geplanten Investitionskontrollgesetz
(c) der brutkasten: AVCO-Präsident Rudolf Kinsky

Viel ist in den ersten Reaktionen zum geplanten Investitionskontrollgesetz (“InvKG”) bereits gesagt worden. Jetzt gilt es, zu vertiefen und den Impact auf unser Ökosystem zu bewerten.

+++ Investitionskontrolle: Schramböck deutet EU-Verordnung zu Krisenabwehr um +++

Zweck ist der Schutz vor außereuropäischen Bedrohungen für die Sicherheit oder öffentliche Ordnung durch Investitionen in heimische Unternehmen. Anders ausgedrückt möchte die Regierung den Standort stärken und vor Abfluss von systemrelevanten Technologien schützen. Bei gewissen Großinvestitionen in Schlüsselindustrien ist dies auch nachvollziehbar. Bei Startups und innovativen KMU aber besteht die Gefahr, dass der Gesetzesentwurf genau das Gegenteil bewirkt, weil diese Unternehmen im raschen Wachstum auf internationale Investoren angewiesen sind. Es ist zu befürchten, dass Österreich als Innovations- und Startup-Standort nachhaltig Schaden nehmen würde.

Video-Talk zum geplanten Investitionskontrollgesetz:

Warum sehe ich das so dramatisch? Neben der grundsätzlichen Fragwürdigkeit einer Kapitalkontrolle in einer Marktwirtschaft, legt der Entwurf zum Investitionskontrollgesetz innovativen Unternehmen große Hindernisse zu lebenswichtigen Kapitalquellen aus nicht-EU Ländern in den Weg. Die sehr breite Erfassung von Industrien, die Definition der Gefährdung und die vorgesehenen Verfahrensbestimmung werden dazu führen, dass in Zukunft für erfolgreiche und wachsende Startups und innovative KMU keine ausreichenden Finanzierungen zur Verfügung stehen werden.

Bei Unternehmensverkäufen werden nicht-EU Investoren Zielunternehmen in Europa seltener ins Auge fassen. Es ist nicht auszuschließen, dass ausländische Käufer die aufwendige staatliche Prüfung, und damit die erhöhte Unsicherheit für Transaktionen, mögliche Mehrkosten und Zeitverlust in der Transaktionsabwicklung zumindest mit Bewertungsabschlägen abbilden werden. Was das Gesetz für europäische Private Equity oder Venture Capital Fonds mit großen Anteilen internationaler institutioneller Investoren (in den Fonds) bedeuten würde, ist aktuell noch unklar.

Alternativen zur Kapitalkontrolle

Besser als durch überbordende Kontrollen zu verhindern, dass Technologien bzw. Startups und KMU in ausländische Hände fallen, wäre vorrangig die Konzentration aller Kräfte und Ressourcen des Landes auf die Entwicklung marktgängiger und skalierbarer Technologien in Verbindung mit einem starken PE- und VC-Sektor. Wollen wir unseren zukünftigen Wohlstand nicht gefährden, müssen wir Innovationen weiter fördern, ausbauen und ausreichend mit Kapital ausstatten! Dazu braucht Österreich die Mobilisierung von institutionellen Anlegern durch verbesserte Rahmenbedingungen und Anreize für Pensionskassen, Versicherungen und Stiftungen. Insbesondere hochskalierbare Technologieunternehmen sollen international wachsen können und ein Umfeld vorfinden, ihren Sitz für immer hier zu behalten.

Die Investitionen aus Asien und den USA in europäische Startups machen aktuell 46 Prozent aller Startup-Investitionen in Europa aus – Tendenz steigend. Wenn wir unsere Innovationen nicht zu einem signifikanten Ausmaß von außereuropäischen Investoren finanziert sehen wollen, müssen wir für eine breit angelegte, gesetzlich incentivierte Eigenkapitalmobilisierung sorgen.

Investitionskontrollgesetz: Ausnahme für Startups und Scaleups

Das vorgesehene Genehmigungsverfahren erfasst grundsätzlich alle Direktinvestitionen von Investoren außerhalb der EU bzw. EWR bzw. Schweiz. Das heißt, es würde auch Investoren aus dem Londoner Markt betreffen. Ausgenomen sind Startups mit weniger als zehn MitarbeiterInnen und einem geringeren Umsatz als zwei Millionen Euro. Das hieße, dass alle Scaleups, insbesondere in den Bereichen DeepTech, MedTech, Energy, KI, Data Science, Life Science und BioTech, spätestens bei der ersten Anschlussfinanzierung (Series A) unter die Bestimmung des Gesetzes fallen würden. Genau dort, wo in Österreich bereits der Funding Gap beginnt! Vorschlag der AVCO: Diese Grenze sollte daher zumindest auf 100 Mitarbeiter und 20 Millionen Euro Umsatz oder Jahresbilanzsumme erhöht werden.

Die Genehmigungspflicht in den Bereichen Arzneimittel und Medizinprodukte (Zahl 6 auf der Liste besonders sensibler Bereiche) bereits bei einem Erwerb von zehn Prozent der Stimmrechte ist aus unserer Sicht zu niedrig. Es könnte breite Bereiche in BioTech und HealthTech betreffen. Eine entsprechende Beteiligung (also unter 25 Prozent) führt üblicherweise nicht zu einem Einfluss auf oder gar einer Kontrolle über ein Unternehmen. (Die zehn Prozent-Bestimmung in diesen Branchen tritt allerdings zum 31.12.2022 außer Kraft).

Gleichzeitig ist der Mindeststimmanteil nicht die einzige Barriere, kann es bei einem Erwerb eines “beherrschenden Einflusses” auch zu einer Genehmigungspflicht kommen, wenn der Mindeststimmanteil gar nicht erreicht wurde. Dies führt zu einer unklaren Situation und damit Unsicherheit bei Investoren, sind doch Startup-Investmentverträge durch komplexe Corporate Governance-Regeln, insbesondere Zustimmungsrechte der Investoren, und Exit relevante Regelungen gekennzeichnet, die einen beherrschenden Einfluss alsbald vermuten lassen. Hier braucht es mehr Klarheit.

Staatliches Genehmigungsverfahren

Das zweiphasige, bis zu 3-Monate dauernde Genehmigungsverfahren bereitet uns Sorgen. Es wird zuerst in einem der zuständigen Ministerien geprüft und entschieden werden, ob es zu einem vertiefendem Prüfverfahren kommt. Dieser erste Schritt dauert jedenfalls einen Monat. In der zweiten Phase – sofern ein Verdacht vorliegt – kommt es zu einer eingehenden Untersuchung und vor Bescheid-Erteilung noch zur Befassung des Falles durch das “Komitee für Investmentkontrolle”, wo Mitglieder einer Reihe von Ministerien und Vertreter der betroffenen Bundesländer einen Sitz haben. Dabei können auch noch Sachverständige hinzugezogen werden, u.a. aus der ÖBAG. Das kann weitere zwei Monate dauern.

Das Genehmigungsverfahren ist zu kompliziert und die Dauer zu lang. Die Verpflichtung einer rascheren Abarbeitung und einer wesentlich kürzeren Gesamtdauer sind anzustreben. Begrüßenswert ist die Möglichkeit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, die allerdings auch zwei Monate dauert. Unklar ist, ob die im Entwurf vorgesehenen extensiven Kooperationsmechanismen mit der Europäischen Kommission und den EU-Mitgliedstaaten den Prozess nicht noch weiter verlängern (bis zu 40 Tage), auch weil man auf diese Instanz wenig Einfluss in Hinblick auf Zeit oder Effizienz hat.

Bedenklich erscheint u.a. auch §18 des Entwurfs, der ein Überwachungsregime durch das zuständige Ministerium postuliert. Danach können Beamte und “geeignete Sachverständige” ohne gerichtlichem Beschluss Einrichtungen des überprüften Unternehmens betreten, Personal befragen und Einsicht in Dokumente nehmen. High-Tech Firmen dürfen nicht unter den Generalverdacht gestellt werden. Dieser Paragraph ist dringend zu überarbeiten.

Konsequenzen für ausländische Investoren

Es ist schwer vorstellbar, dass sich z.B. UK oder US-Investoren dem Kostenrisiko eines solchen Verfahrens von Amtswegen unterziehen wollen. Sie werden einfach nicht mehr investieren! Der mit dem Genehmigungsverfahren einhergehende zeitliche und finanzielle Aufwand, würde Investitionen und Exit-Angebote von Drittstaaten maßgeblich behindern, wenn nicht sogar verhindern. Allein die Unsicherheit hinsichtlich des Ausgangs des Verfahrens könnte potentielle Investoren dazu veranlassen, von Investitionsüberlegungen Abstand zu nehmen.

Ausländische Investoren verschaffen Startups strategische Vorteile, wie z.B. ortsspezifisches bzw. internationales Know-how, Netzwerke bei den Eintritten in neue Märkte. Die Wichtigkeit der Vernetzung in ausländische Märkte hat auch die WKÖ erkannt und Startup-unterstützende Programme weltweit entwickelt. Insofern konterkariert der Gesetzesentwurf die Bemühungen Österreichs, internationale Investorenkontakte herzustellen und Markteintritte zu unterstützen.

Investitionskontrollgesetz als Verletzung der Eigentumsrechte?

Der Entwurf zum Investitionskontrollgesetz ist im Lichte der Vertragsfreiheit und der Eigentumsrechte von Gründerteams und Investoren, die ihre Anteile veräußern wollen, kritisch zu sehen. Die so dringend benötigten Investitionen in das österreichische Startup-Ökosystem, gleichermaßen von europäischen und internationalen Investoren, werden nur getätigt, wenn diese davon ausgehen können, dass sie die so erworbenen Anteile bei einem späteren Unternehmensverkauf auch wieder mit einer marktgerechten und risikoadäquaten Rendite veräußern können. Der Zugang zum internationalen – vor allem dem anglo-sächsischen – M&A Markt ist daher entscheidend – und das schon für die erste Finanzierungrunde von Startups.

Mangelnde lokale Verfügbarkeit von privatem Kapital

Die zu erwartende Reduzierung von Investitionen aus Drittstaaten muss unbedingt mit Maßnahmen einhergehen, die auf die Mobilisierung heimischen Wagniskapitals abzielen. Im “OECD-Review of Innovation Policy Austria” wurde auf die mangelnde private Eigenkapitalfinanzierung in Österreich für Innovationen bereits hingewiesen.

Wir brauchen dringend begleitende, kapitalmarkt-entwickelnde Maßnahmen, wie den von der AVCO vorgeschlagenen Dachfonds, der über eine Milliarde Euro an neuem Kapital hebeln und einen lokalen Finanzmarkt entstehen lassen würde. Andernfalls wären die Auswirkungen für die Zukunftsfähigkeit des Gründungsstandorts mit seiner Innovationskraft für die gesamte Wirtschaft fatal.

Ich hoffe, dass das Gesetz im Interesse der Startup Community noch wesentlich überarbeitet wird. Die AVCO wird im Rahmen der Begutachtung noch eine detaillierte Kommentierung abgeben und steht mit seinen Experten für Beratungen jederzeit zur Verfügung.


Zum Autor

Rudolf Kinsky ist geschäftsführender Präsident der AVCO – Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation. Darüber hinaus vertritt er als Senior Partner Austria die DPE Deutsche Private Equity GmbH, einen in München ansässigen GP mit Schwerpunkt auf mittelständische Transaktionen im deutschsprachigen Raum, ist Mitglied des Advisory Boards der APEX Ventures GmbH, eines in Wien ansässigen Wagniskapitalfonds und betreibt eine Advisory-Boutique, Kinsky Capital Management GmbH.

Kinsky blickt auf eine über 40-jährige internationale Karriere in den Bereichen Private Equity, Investment Banking und Unternehmensberatung in den USA, Großbritannien, Deutschland, Österreich und CEE zurück. Er arbeitete bei 3i Group, Charterhouse, der Dresdner Bank, McKinsey & Co. und der First Boston Corporation.

Kinsky lebt in Wien, verheiratet, 5 Kinder. Er erhielt einen Abschluss in Rechtswissenschaften von der Universität Salzburg, einen LL.M. von der Harvard Law School und einen MBA von der Harvard Graduate School of Business Administration.


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v.l.n.r.: Erich Hampel (B&C), Birgit Noggler (B&C), Sandra Wachter (Universität Oxford), Katrin Tiffner (Joanneum Research), Ariel Bensimon (Solgate), Jürgen Knoblich (ÖAW), Gerald Mitteramskogler (Incus GmbH), Wolfgang Hofer (B&C) (c) Alexander Müller

Der Houskapreis ist Österreichs größter privater Preis für anwendungsnahe Forschung. Letzten Donnerstag, den 25. April 2024, ging er in die 19. Runde seit seiner erstmaligen Vergabe im Jahr 2005. Bis dato wurden 6,33 Millionen an Preisgeldern an Österreichs herausragendste, wirtschaftsrelevante Forschung vergeben. Bislang gab es 27 Gewinnerprojekte, seit Donnerstag gibt es drei mehr – und einen erstmals vergebenen Zusatzpreis. Gefeiert wurde in der Aula der Wissenschaften im ersten Wiener Gemeindebezirk.

Durch den Abend führte Isabella Richtar, die die Verleihung des Houskapreises schon zum vierten Mal moderierte. Zum Einklang in den festlichen Abend sprach der Vorstandsvorsitzende der B&C Privatstiftung Erich Hampel über die Rolle wirtschaftsnaher Forschung und deren Integration in das österreichische Ökosystem: “Eine florierende Forschungslandschaft und die Anerkennung der Menschen hinter den wissenschaftlichen Durchbrüchen sind unerlässlich. Die B&C Privatstiftung engagiert sich mit dem Houskapreis dafür.”

Größter privater Forschungspreis mit Dotierung von 750.000 Euro

Der Houskapreis, vergeben durch die B&C Privatstiftung, hat sich zum Ziel gesetzt, die finanziellen Grundlagen für Innovation und Forschung in Österreich zu verbessern und hervorragende Forschungsarbeiten wertzuschätzen. Vergeben wird der Preis in den drei Kategorien Hochschulforschung, außeruniversitäre Forschung und Forschung & Entwicklung. Mit einer Dotierung von insgesamt 750.000 Euro ist der Houskapreis hierzulange der größte Preis für anwendungsnahe Forschung.

Ausgezeichnet wurden auch dieses Jahr Projekte mit innovativer, anwendungsorientierter Forschung und hoher wissenschaftlicher Qualität. Zur Verleihung geladen wurden je fünf Projekte der drei Preis-Kategorien “Hochschulforschung”, “Außeruniversitäre Forschung” und “Forschung in KMU”.

Erstmalig: Die Vergabe des Mariella-Schurz-Preises

Die diesjährige Neuerung: Der Mariella-Schurz-Preis zu Ehren der langjährig in der B&C-Privatstiftung tätigen Generalsekretärin Mariella Schurz. Der Sonderpreis wurde von einer Jury aus Schüler:innen des BG/BRG Klosterneuburg bewertet und vergeben – und zeichnet die Anwendungsnähe und Zukunftsfähigkeit der nominierten Forschungsprojekte aus Schüler:innen-Sicht aus.

Statuen des Houskapreis 2024 sowie die Sonderstatue für den erstmals vergebenen Mariella-Schurz-Preis (c) Alexander Müller

“Bildung und Forschung waren ihre Herzensangelegenheit”

Nora Dvorak, Mitorganisatorin der Houskapreis-Verleihung und für Koordination Förderwesen und Personal bei der B&C-Privatstiftung zuständig, sprach indes in Ehren der langjährigen Generalsekretärin Mariella Schurz über ihr langjähriges Wirken und ihr großes Engagement für die österreichische Bildungs- und Forschungslandschaft: “Bildung und Forschung waren ihre Herzensangelegenheit.” Aufgrund des Engagements von Mariella Schurz erlangte der Houskapreis einen wichtigen Stellenwert in der Förderung österreichischer Spitzenforschung.

Die Preisvergabe des Mariella-Schurz-Preises übernahmen zwei Schüler:innen des Mariella-Schurz-Komitees des BG/BRG Klosterneuburg. Der Sonderpreis ging an das Siegerprojekt “Feeblin – Ein neuer therapeutischer Ansatz für Autoimmunerkrankungen” unter Projektleitung von Giulio Superti-Furga der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW). Neben der eigens gestalteten Houskapreis-Statue umfasst der Preis auch einen Sachwert in Höhe von 5.000 Euro.

Schülerinnens des BG/BRG Klosterneuburg übergaben den Mariella-Schruz-Preis an Ariel Bensimon (Solgate) für das gemeinsame Forschungsprojekt mit CeMM, Foto: Alexander Müller

Oxford-Professorin im Houska-Talk: “Wenn man akzeptiert, dass KI ein Bias-Problem hat, kann man Lösungen finden”

Den Auftakt der 19. Houskapreis-Verleihung bildete der Houska-Talk mit der international renommierten KI- und Rechtsexpertin Sandra Wachter des Oxford Internet Institute der University of Oxford. Wachter sprach im Talk mit Moderatorin Richtar über die tatsächliche Intelligenz von Künstlicher Intelligenz. Die Juristin erklärte die Funktionsweise von KI, deren auf historischen Daten basierenden Bias und Möglichkeiten zur ethischen und rechtlichen Problemlösung.

Unter anderem appellierte Wachter an Entscheidungsträger:innen um ihren Beitrag dazu, eine ethisch faire und rechtlich korrekte Zukunft mit Künstlicher Intelligenz zu gewährleisten: “Diejenigen, die Entscheidungen treffen, müssen ihren Bias ablegen. Wenn man nämlich akzeptiert, dass KI (Anm.: u.a. aufgrund der Analyse von historischen Daten) ein Bias-Problem hat, dann kann man Lösungen finden.”

Wachter: “Der EU AI Act legt uns einen Sicherheitsgurt um”

Neben Anwendungs- und Funktionsvergleichen von Künstlicher Intelligenz kam unter anderem der EU AI Act zur Sprache. Wachter verglich indes das EU-KI-Spitzenfeld mit jenem der USA. Häufig sei der AI Act hierzulande nämlich als “Innovationsbremse” bezeichnet worden – gerade im Vergleich mit dem innovationsfreudigen US-Markt. Wachter gab Entwarnung und bestärkte das heimische Innovationssystem: “Der EU AI Act legt uns einen Sicherheitsgurt um. Ich möchte keine KI haben, die kein Gütesiegel der EU hat. Der AI Act ist ein Wettbewerbsvorteil.”

Das sind die Sieger:innen des Houskapreises 2024

Dieses Jahr wurden – neben der Vergabe des Mariella-Schurz-Preises – wieder drei wirtschaftsrelevante und anwendungsnahe Forschungsprojekte ausgezeichnet.

Die Erstplatzierten jeder Kategorie erhielten 150.000 Euro, die Zweitplatzierten jeweils 60.000 Euro und die Drittplatzierten 20.000 Euro. Alle weiteren Nominierten erhielten 10.000 Euro. Die drei Kategorien wurden getrennt voneinander beurteilt und in einem zweistufigen Verfahren von Fachbeiratsgremien und einer international anerkannten Fachjury evaluiert.

Die Fachbeiräte bedienten sich externer Gutachten zur Erarbeitung einer Entscheidungsgrundlage – schlagen ihre erste Reihung vor, die von der Fachjury final beurteilt wird. Pro Kategorie werden schließlich fünf Projekte nominiert. In der zweiten Stufe beurteilte die Jury die Innovationsleistung sowie den wirtschaftlichen Erfolg der eingereichten Projekte.

Projektteam der ÖAW gewann in “Hochschulforschung”

In der Kategorie Hochschulforschung gewann den diesjährigen Houskapreis das Projekt “Organoidmodell der menschlichen Gehirnentwicklung und -störung” der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) des Instituts für Molekulare Biotechnologie. Die Projektleitung hielt Prof. Dr. Jürgen Knoblich inne. Ausgezeichnet wurde das Forschungsteam für ihre Arbeit an Organoidmodellen der menschlichen Gehirnentwicklung und Gehirnstörung.

Knoblich und seinem Team ist es gelungen, auf Basis menschlicher Stammzellen die Prozesse der Gehirnentwicklung im Labor von einzelnen Teilen bis zu kompletten Schaltkreisen nachzustellen. Diese Gehirnorganoide ermöglichen die Untersuchung von Gehirnerkrankungen und therapeutischen Substanzen direkt am menschlichen Gewebe.

1. Platz für IMBA/ÖAW in der Kategorie “Hochschulforschung” – v.l.n.r.: Erich Hampel (B&C), Nina Corsini (IMBA), Christopher Esk (IMBA), Chong Li (IMBA), Jürgen Knoblich (IMBA), Michael Harasek (TU Wien, Houskapreis 2023-Gewinner); Foto: Alexander Müller

Joanneum Research gewann in “Außeruniversitärer Forschung”

In der Kategorie “Außeruniversitäre Forschung” gewann das Projekt “Die dermale offene Mikroperfusion – Wirkungsnachweis von Medikamenten” der Joanneum Research Forschungsgesellschaft mbH der Steiermark. Projektleiterin war Dipl.-Ing.in Dr.in Karin Tiffner.

Das Siegerteam entwickelte eine Methode, mit der mittels einer minimalinvasiven Sonde kontinuierlich Zwischenzellflüssigkeit aus der Haut entnommen. Die gesammelte Flüssigkeit ermöglicht es, festzustellen, ob der Arzneistoff die Hautbarriere durchdringt, in welcher Konzentration er in der Haut ankommt und welche Wirkung er dort hervorruft. Dadurch wird der Entwicklungs- und Zulassungsprozess von Medikamenten erheblich beschleunigt, gleichzeitig werden deutlich Kosten eingespart.

1. Platz in der Kategorie “Außeruniversitäre Forschung” – v.l.n.r.: Birgit Noggler (B&C), Franz Feichtner (Joanneum Research), Frank Sinner (Joanneum Research), Joachim Priedl (Joanneum Research), Katrin Tiffner (Joanneum Research), Elisabeth Häusler (Salzburg Research, Vorjahresgewinnerin); Foto: Alexander Müller

3D-Druck gewann Kategorie “Forschung & Entwicklung in KMU”

Last but not least: Das Siegerprojekt der Kategorie “Forschung & Entwicklung in KMU” geht an das Projekteam von Dr. Gerald Mitteramskogler des Wiener Unternehmens Incus GmbH. Ausgezeichnet wurde ihr Projekt “LMM: Metall3D-Druck mit Licht”. Das Siegerteam entwickelte ein neuartiges Metall-3D-Druckverfahren mit Licht.

Das entwickelte 3D-Verfahren ermöglicht die Herstellung von Hochpräzisionsbauteilen ohne den Einsatz von Stützstrukturen oder dem nachträglichen Zusammenfügen einzelner Teile. Dadurch reduziert es den Aufwand für die Nachbearbeitung – dank seines hohen Detailgrads und einer herausragenden Oberflächenqualität.

Projektleiter Mitteramskogler zu seinem Projekt im Rahmen der Preisvergabe: “Das Schöne am 3D-Druck: Man kann Ideen tatsächlich in die Tat umsetzen.”

1. Platz in der Kategorie “Forschung & Entwicklung in KMU” – v.l.n.r.: Bernhard Ronacher (CubeDX, Vorjahresgewinner), Wolfgang Hofer (B&C), Johannes Stögerer (Incus), Denise Mödder (Incus), Manuel Grubhofer (Incus), Gerald Mitteramskogler (Incus), Foto: Alexander Müller

Jubiläumsjahr 2025 steht in den Startlöchern

Prominenz, hochkarätige Forschung und eine hohe Bedeutung für die österreichische Forschungs- und Wirtschaftsszene – so soll es auch nächstes Jahr weitergehen. 2025 feiert die B&C Privatstiftung nämlich ihr 25. Jubiläum – und der Houskapreis wird im kommenden Jahr uzum 20. Mal vergeben.

“Nach dem Houskapreis ist vor dem Houskapreis”, meinte Mitorganisatorin Nora Dvorak in ihren abschließenden Worten zum Ende der Preisverleihung. Kommendes Jahr erwarte man Großes – und man freue sich bereits darauf, heimischer Forschung wieder eine Bühne zu bieten.

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AI Summaries

Investitionskontrollgesetz: Das Kind mit dem Badewasser ausschütten?

  • Im Gastkommentar beurteilt Rudolf Kin, geschäftsführender Präsident der AVCO – Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation, umfassend das geplante Investitionskontrollgesetz.
  • Er kritisiert unter anderem, dass das Genehmigungsverfahren für Investitionen aus dem Nicht-EU-Raum Investoren abschrecken wird.
  • Gleichzeitig gebe es hier aber keine ausreichende Risikokapitalstruktur.
  • Kinsky spricht sich daher unter anderem für Ausnahmen für Startups aus.

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