09.06.2020

Investitionskontrollgesetz: Das Kind mit dem Badewasser ausschütten?

Gastkommentar. Rudolf Kinsky, Präsident des österreichischen Venture Capital-Dachverbands AVCO, beurteilt das geplante Investitionskontrollgesetz aus VC-Sicht.
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AVCO-Präsident Rudolf Kinsky zum geplanten Investitionskontrollgesetz
(c) der brutkasten: AVCO-Präsident Rudolf Kinsky

Viel ist in den ersten Reaktionen zum geplanten Investitionskontrollgesetz (“InvKG”) bereits gesagt worden. Jetzt gilt es, zu vertiefen und den Impact auf unser Ökosystem zu bewerten.

+++ Investitionskontrolle: Schramböck deutet EU-Verordnung zu Krisenabwehr um +++

Zweck ist der Schutz vor außereuropäischen Bedrohungen für die Sicherheit oder öffentliche Ordnung durch Investitionen in heimische Unternehmen. Anders ausgedrückt möchte die Regierung den Standort stärken und vor Abfluss von systemrelevanten Technologien schützen. Bei gewissen Großinvestitionen in Schlüsselindustrien ist dies auch nachvollziehbar. Bei Startups und innovativen KMU aber besteht die Gefahr, dass der Gesetzesentwurf genau das Gegenteil bewirkt, weil diese Unternehmen im raschen Wachstum auf internationale Investoren angewiesen sind. Es ist zu befürchten, dass Österreich als Innovations- und Startup-Standort nachhaltig Schaden nehmen würde.

Video-Talk zum geplanten Investitionskontrollgesetz:

Warum sehe ich das so dramatisch? Neben der grundsätzlichen Fragwürdigkeit einer Kapitalkontrolle in einer Marktwirtschaft, legt der Entwurf zum Investitionskontrollgesetz innovativen Unternehmen große Hindernisse zu lebenswichtigen Kapitalquellen aus nicht-EU Ländern in den Weg. Die sehr breite Erfassung von Industrien, die Definition der Gefährdung und die vorgesehenen Verfahrensbestimmung werden dazu führen, dass in Zukunft für erfolgreiche und wachsende Startups und innovative KMU keine ausreichenden Finanzierungen zur Verfügung stehen werden.

Bei Unternehmensverkäufen werden nicht-EU Investoren Zielunternehmen in Europa seltener ins Auge fassen. Es ist nicht auszuschließen, dass ausländische Käufer die aufwendige staatliche Prüfung, und damit die erhöhte Unsicherheit für Transaktionen, mögliche Mehrkosten und Zeitverlust in der Transaktionsabwicklung zumindest mit Bewertungsabschlägen abbilden werden. Was das Gesetz für europäische Private Equity oder Venture Capital Fonds mit großen Anteilen internationaler institutioneller Investoren (in den Fonds) bedeuten würde, ist aktuell noch unklar.

Alternativen zur Kapitalkontrolle

Besser als durch überbordende Kontrollen zu verhindern, dass Technologien bzw. Startups und KMU in ausländische Hände fallen, wäre vorrangig die Konzentration aller Kräfte und Ressourcen des Landes auf die Entwicklung marktgängiger und skalierbarer Technologien in Verbindung mit einem starken PE- und VC-Sektor. Wollen wir unseren zukünftigen Wohlstand nicht gefährden, müssen wir Innovationen weiter fördern, ausbauen und ausreichend mit Kapital ausstatten! Dazu braucht Österreich die Mobilisierung von institutionellen Anlegern durch verbesserte Rahmenbedingungen und Anreize für Pensionskassen, Versicherungen und Stiftungen. Insbesondere hochskalierbare Technologieunternehmen sollen international wachsen können und ein Umfeld vorfinden, ihren Sitz für immer hier zu behalten.

Die Investitionen aus Asien und den USA in europäische Startups machen aktuell 46 Prozent aller Startup-Investitionen in Europa aus – Tendenz steigend. Wenn wir unsere Innovationen nicht zu einem signifikanten Ausmaß von außereuropäischen Investoren finanziert sehen wollen, müssen wir für eine breit angelegte, gesetzlich incentivierte Eigenkapitalmobilisierung sorgen.

Investitionskontrollgesetz: Ausnahme für Startups und Scaleups

Das vorgesehene Genehmigungsverfahren erfasst grundsätzlich alle Direktinvestitionen von Investoren außerhalb der EU bzw. EWR bzw. Schweiz. Das heißt, es würde auch Investoren aus dem Londoner Markt betreffen. Ausgenomen sind Startups mit weniger als zehn MitarbeiterInnen und einem geringeren Umsatz als zwei Millionen Euro. Das hieße, dass alle Scaleups, insbesondere in den Bereichen DeepTech, MedTech, Energy, KI, Data Science, Life Science und BioTech, spätestens bei der ersten Anschlussfinanzierung (Series A) unter die Bestimmung des Gesetzes fallen würden. Genau dort, wo in Österreich bereits der Funding Gap beginnt! Vorschlag der AVCO: Diese Grenze sollte daher zumindest auf 100 Mitarbeiter und 20 Millionen Euro Umsatz oder Jahresbilanzsumme erhöht werden.

Die Genehmigungspflicht in den Bereichen Arzneimittel und Medizinprodukte (Zahl 6 auf der Liste besonders sensibler Bereiche) bereits bei einem Erwerb von zehn Prozent der Stimmrechte ist aus unserer Sicht zu niedrig. Es könnte breite Bereiche in BioTech und HealthTech betreffen. Eine entsprechende Beteiligung (also unter 25 Prozent) führt üblicherweise nicht zu einem Einfluss auf oder gar einer Kontrolle über ein Unternehmen. (Die zehn Prozent-Bestimmung in diesen Branchen tritt allerdings zum 31.12.2022 außer Kraft).

Gleichzeitig ist der Mindeststimmanteil nicht die einzige Barriere, kann es bei einem Erwerb eines “beherrschenden Einflusses” auch zu einer Genehmigungspflicht kommen, wenn der Mindeststimmanteil gar nicht erreicht wurde. Dies führt zu einer unklaren Situation und damit Unsicherheit bei Investoren, sind doch Startup-Investmentverträge durch komplexe Corporate Governance-Regeln, insbesondere Zustimmungsrechte der Investoren, und Exit relevante Regelungen gekennzeichnet, die einen beherrschenden Einfluss alsbald vermuten lassen. Hier braucht es mehr Klarheit.

Staatliches Genehmigungsverfahren

Das zweiphasige, bis zu 3-Monate dauernde Genehmigungsverfahren bereitet uns Sorgen. Es wird zuerst in einem der zuständigen Ministerien geprüft und entschieden werden, ob es zu einem vertiefendem Prüfverfahren kommt. Dieser erste Schritt dauert jedenfalls einen Monat. In der zweiten Phase – sofern ein Verdacht vorliegt – kommt es zu einer eingehenden Untersuchung und vor Bescheid-Erteilung noch zur Befassung des Falles durch das “Komitee für Investmentkontrolle”, wo Mitglieder einer Reihe von Ministerien und Vertreter der betroffenen Bundesländer einen Sitz haben. Dabei können auch noch Sachverständige hinzugezogen werden, u.a. aus der ÖBAG. Das kann weitere zwei Monate dauern.

Das Genehmigungsverfahren ist zu kompliziert und die Dauer zu lang. Die Verpflichtung einer rascheren Abarbeitung und einer wesentlich kürzeren Gesamtdauer sind anzustreben. Begrüßenswert ist die Möglichkeit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, die allerdings auch zwei Monate dauert. Unklar ist, ob die im Entwurf vorgesehenen extensiven Kooperationsmechanismen mit der Europäischen Kommission und den EU-Mitgliedstaaten den Prozess nicht noch weiter verlängern (bis zu 40 Tage), auch weil man auf diese Instanz wenig Einfluss in Hinblick auf Zeit oder Effizienz hat.

Bedenklich erscheint u.a. auch §18 des Entwurfs, der ein Überwachungsregime durch das zuständige Ministerium postuliert. Danach können Beamte und “geeignete Sachverständige” ohne gerichtlichem Beschluss Einrichtungen des überprüften Unternehmens betreten, Personal befragen und Einsicht in Dokumente nehmen. High-Tech Firmen dürfen nicht unter den Generalverdacht gestellt werden. Dieser Paragraph ist dringend zu überarbeiten.

Konsequenzen für ausländische Investoren

Es ist schwer vorstellbar, dass sich z.B. UK oder US-Investoren dem Kostenrisiko eines solchen Verfahrens von Amtswegen unterziehen wollen. Sie werden einfach nicht mehr investieren! Der mit dem Genehmigungsverfahren einhergehende zeitliche und finanzielle Aufwand, würde Investitionen und Exit-Angebote von Drittstaaten maßgeblich behindern, wenn nicht sogar verhindern. Allein die Unsicherheit hinsichtlich des Ausgangs des Verfahrens könnte potentielle Investoren dazu veranlassen, von Investitionsüberlegungen Abstand zu nehmen.

Ausländische Investoren verschaffen Startups strategische Vorteile, wie z.B. ortsspezifisches bzw. internationales Know-how, Netzwerke bei den Eintritten in neue Märkte. Die Wichtigkeit der Vernetzung in ausländische Märkte hat auch die WKÖ erkannt und Startup-unterstützende Programme weltweit entwickelt. Insofern konterkariert der Gesetzesentwurf die Bemühungen Österreichs, internationale Investorenkontakte herzustellen und Markteintritte zu unterstützen.

Investitionskontrollgesetz als Verletzung der Eigentumsrechte?

Der Entwurf zum Investitionskontrollgesetz ist im Lichte der Vertragsfreiheit und der Eigentumsrechte von Gründerteams und Investoren, die ihre Anteile veräußern wollen, kritisch zu sehen. Die so dringend benötigten Investitionen in das österreichische Startup-Ökosystem, gleichermaßen von europäischen und internationalen Investoren, werden nur getätigt, wenn diese davon ausgehen können, dass sie die so erworbenen Anteile bei einem späteren Unternehmensverkauf auch wieder mit einer marktgerechten und risikoadäquaten Rendite veräußern können. Der Zugang zum internationalen – vor allem dem anglo-sächsischen – M&A Markt ist daher entscheidend – und das schon für die erste Finanzierungrunde von Startups.

Mangelnde lokale Verfügbarkeit von privatem Kapital

Die zu erwartende Reduzierung von Investitionen aus Drittstaaten muss unbedingt mit Maßnahmen einhergehen, die auf die Mobilisierung heimischen Wagniskapitals abzielen. Im “OECD-Review of Innovation Policy Austria” wurde auf die mangelnde private Eigenkapitalfinanzierung in Österreich für Innovationen bereits hingewiesen.

Wir brauchen dringend begleitende, kapitalmarkt-entwickelnde Maßnahmen, wie den von der AVCO vorgeschlagenen Dachfonds, der über eine Milliarde Euro an neuem Kapital hebeln und einen lokalen Finanzmarkt entstehen lassen würde. Andernfalls wären die Auswirkungen für die Zukunftsfähigkeit des Gründungsstandorts mit seiner Innovationskraft für die gesamte Wirtschaft fatal.

Ich hoffe, dass das Gesetz im Interesse der Startup Community noch wesentlich überarbeitet wird. Die AVCO wird im Rahmen der Begutachtung noch eine detaillierte Kommentierung abgeben und steht mit seinen Experten für Beratungen jederzeit zur Verfügung.


Zum Autor

Rudolf Kinsky ist geschäftsführender Präsident der AVCO – Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation. Darüber hinaus vertritt er als Senior Partner Austria die DPE Deutsche Private Equity GmbH, einen in München ansässigen GP mit Schwerpunkt auf mittelständische Transaktionen im deutschsprachigen Raum, ist Mitglied des Advisory Boards der APEX Ventures GmbH, eines in Wien ansässigen Wagniskapitalfonds und betreibt eine Advisory-Boutique, Kinsky Capital Management GmbH.

Kinsky blickt auf eine über 40-jährige internationale Karriere in den Bereichen Private Equity, Investment Banking und Unternehmensberatung in den USA, Großbritannien, Deutschland, Österreich und CEE zurück. Er arbeitete bei 3i Group, Charterhouse, der Dresdner Bank, McKinsey & Co. und der First Boston Corporation.

Kinsky lebt in Wien, verheiratet, 5 Kinder. Er erhielt einen Abschluss in Rechtswissenschaften von der Universität Salzburg, einen LL.M. von der Harvard Law School und einen MBA von der Harvard Graduate School of Business Administration.


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Gründer und CTO von Dynatrace - Bernd Greifeneder © Ines Thomsen

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2024 – bis zum 31. März 2024 – hat das in Linz gegründete und global tätige Softwareunternehmen Dynatrace einen Umsatz von 1,431 Milliarden US-Dollar erreicht. Gemessen am Vorjahresumsatz in Höhe von 1,159 Milliarden US-Dollar entspreche dies einem Umsatzzuwachs von 23 Prozent, gab das Unternehmen bekannt.

Gegründet wurde das Software-Multinational am 2. Februar 2005 als dynaTrace Software GmbH durch Bernd Greifeneder, Sok-Kheng Taing und Hubert Gerstmayr. Im Jahr 2011 kaufte die US-amerikanische Compuware-Corporation mit Hauptsitz in Detroit, Michigan, das SoftwareTech. Damit gelang dem AI-Specialist aus Linz einer der größten Tech-Exits der österreichischen Startups-Geschichte – für 256 Millionen US-Dollar.

Den Durchbruch hat dann der Pivot zum Cloud-Fokus gebracht. Nach dem ersten Exit an Compuware folgte ein zweiter Verkauf – nämlich die Übernahme durch die in Chicago ansässige Beteiligungsgesellschaft Thomas Bravo für 2,4 Milliarden US-Dollar.

Pivot brachte Durchbruch

Seit seiner Gründung im Jahr 2005 hatte sich der AI-Spezialist auf den Bereich Application Performance-Monitoring fokussiert. Ab 2015 stellte Gründer und CTO Bernd Greifeneder mit seinem Team das Produkt mit Fokus auf Entreprise Cloud neu auf. Inzwischen wurde das Unternehmen vom US-Marktforschungsunternehmen Gartner als Marktführer in seinem Bereich gelistet. Schon damals positionierte sich Dynatrace als SaaS-Market-Leader in der Kategorie AI-powered Software Intelligence.

Konkret ist Dynatrace auf Netzwerk-Monitoring spezialisiert – das multinationale Unternehmen überwacht den Netzwerkverkehr auf Host- und Prozessebene. Überwacht wird indes, welche Prozesse die meiste Netzwerkbandbreite verbrauchen und wo es Verbindungsprobleme gibt. Die aus dem Monitoring gewonnenen Informationen dienen der Kapazitätsplanung und -optimierung – ressourcenintensive Prozesse werden indes “auf einen Blick erkennbar”, wie das SoftwareTech auf seiner Website schreibt.

2019 ging das Unternehmen dann mit einem erfolgreichen IPO an die New Yorker Börse. Der Wachstumskurs setze sich fort: 2022 erreichte der Software-Spezialist fast eine Milliarde Dollar Umsatz – konkret 929 Millionen US-Dollar bis zum 31. März 2022 – damals eine Umsatzsteigerung um 32 Prozent im Vorjahresvergleich. Als CEO ist seit Dezember 2021 Rick M. McConnel tätig.

Zuwachs bei Belegschaft

Nach oben geht es auch mit der Zahl der bei Dynatrace Beschäftigten: Binnen eines Jahres sind 500 neue Mitarbeitende in den Betrieb aufgenommen worden. Weltweit erhöhte sich die Dynatrace-Belegschaft damit von 4.200 auf 4.700 Personen.

Das von Gründer und CTO Bernd Greifeneder geleitete Forschungs- und Entwicklungsteam (R&D) ist nach Angaben des Unternehmens von 1.400 auf über 1.600 Mitarbeitende gewachsen sein. Damit seien rund ein Drittel der Mitarbeitenden des Konzerns im Bereich Forschung & Entwicklung – zu Englisch Research und Development (R&D) – beschäftigt.

KI soll gegen Engpässe und Kostenfallen helfen

„Dynatrace unterstützt die größten Unternehmen der Welt dabei, ihre digitalen Innovationen voranzutreiben, Cyber-Risiken zu minimieren und Cloud-Kosten zu optimieren. Dabei spielt der Gründungsstandort eine zentrale Rolle“, erklärt Bernd Greifeneder.

Bereits Anfang des Jahres hat Dynatrace seine Analyse- und Automatisierungsplattform um Observability und Security – zu Deutsch Beobachtbarkeit und Sicherheit – für KI-gestützte Anwendungen erweitert. Diese soll Schutz vor technischen Leistungsengpässen und Kostenfallen bieten, wie Dynatrace kommuniziert.

Spatenstich in Linz

Erst im März 2024 startete der Ausbau des Dynatrace Engineering Headquarters in der Linzer “Am Fünfundzwanziger Turm-Straße”. Der Campus soll über sieben Stockwerke verfügen – und das Herz der Produktentwicklung bilden, heißt es in einer Aussendung. Bis Ende 2025 soll das Gebäude fertig sein. Der gesamte Dynatrace-Campus soll indes auf eine Bürofläche von 29.000 Quadratmetern gewachsen sein – und rund 1.500 Software-Entwickler:innen aus aller Welt beheimaten.

Österreich zählt über ein Viertel der globalen Belegschaft

Zudem sollen die Entwicklungs-Labors in Wien und Graz erweitert werden: Im laufenden Mai soll Der Wiener Standort im Icon Tower des Hauptbahnhofs ein zusätzliches Stockwerk bekommen. In Graz stehe im baldigen Sommer eine Übersiedelung bevor – und zwar in den Grazer Impuls Campus auf den Reininghaus-Gründen.

Nach eigenen Angaben sollen in ganz Österreich mehr als 1.200 Expert:innen aus über 60 Nationen angestellt sein. An den österreichischen Dynatrace-Standorten Linz, Wien, Graz, Klagenfurt, Hagenberg und Innsbruck sind damit 26 Prozent – also über ein Viertel – der weltweiten Belegschaft beschäftigt.

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AI Summaries

Investitionskontrollgesetz: Das Kind mit dem Badewasser ausschütten?

  • Im Gastkommentar beurteilt Rudolf Kin, geschäftsführender Präsident der AVCO – Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation, umfassend das geplante Investitionskontrollgesetz.
  • Er kritisiert unter anderem, dass das Genehmigungsverfahren für Investitionen aus dem Nicht-EU-Raum Investoren abschrecken wird.
  • Gleichzeitig gebe es hier aber keine ausreichende Risikokapitalstruktur.
  • Kinsky spricht sich daher unter anderem für Ausnahmen für Startups aus.

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