03.06.2020

Investitionskontrolle: Schramböck klärt Startup-Szene nach Kritik auf

Im brutkasten-Talk schafft Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck Klarheit darüber, warum es das auf einer EU-Verordnung aufbauende neue Gesetz zur Investitionskontrolle unbedingt braucht und reagiert damit auf Kritik aus der Startup-Szene.
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Q&A mit Margarete Schramböck - Investitionskontrolle
(c) der brutkasten

Teils deutliche Kritik aus der Startup-Szene gab es vergangene Woche nach der Vorstellung von Plänen zu einem Investitionskontrolle-Gesetz durch Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. Diese ging nun im brutkasten-Talk auf die Sorgen von Investoren und Gründern ein.

+++ Corona, Innovation und Wirtschaft +++

Margarete Schramböck im brutkasten-Talk zur Investitionskontrolle:

Ministerin Margarete Schramböck über alle Hintergründe der Regelung zur Investitionskontrolle

Ministerin Margarete Schramböck über alle Hintergründe der Regelung zur Investitionskontrolle

Gepostet von DerBrutkasten am Mittwoch, 3. Juni 2020

Investitionskontrolle: Unternehmen unter 10 Mitarbeiter nicht betroffen

Das auf einer EU-Verordnung (Foreign Direct Investment Screening-Verordnung) aufbauende Gesetz sieht im Kern vor, dass Transaktionen, bei denen, je nach Branche, entweder zumindest zehn oder 25 Prozent eines heimischen Unternehmens von einem Käufer aus dem Nicht-EU-Ausland erworben werden, bewilligungspflichtig sind. Von der Regelung ausgenommen sind im aktuellen Gesetzesentwurf Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern.

Schramböck kontert Startup-Sorgen: „Das glaube ich nicht.“

In der Startup-Szene wurde unter anderem mehrfach die Sorge geäußert, dass ein derartiger Bewilligungsprozess es noch weiter erschweren könnte, an Kapital zu kommen, zumal die Situation der Anschlussfinanzierung hierzulande bekanntermaßen schwierig ist und größere Investments bzw. Exit-Deals häufig mit Unternehmen aus Drittstaaten zustandekommen. Als Beispiele seien etwa die Exits von Shpock nach Norwegen und von mySugr in die Schweiz genannt.

Auf die Frage, ob durch die Investitionskontrolle, wie in der Startup-Szene befürchtet, Investitionen und Exits erschwert werden könnten, entgegnet die Ministerin gegenüber dem brutkasten: „Das glaube ich nicht.“. Und sie stellt klar: „Es soll nicht verhindern, dass Startups gegründet werden. Ganz im Gegenteil: Um das geht es nicht!“

Ministerin klärt über Hintergründe auf

Die FDI Screening-Verordnung sei unter der Ratspräsidentschaft Österreichs finalisiert worden. Bis zum 11. Oktober 2020 sei sie nun umzusetzen. Das Gesetz durchlaufe derzeit die regulären Prozesse, Schramböck hofft, dass es sich noch vor dem Sommer ausgeht. „Der Hintergrund ist, dass man mehr Transparenz haben möchte, welche Investitionstätigkeiten vor allem in Hochtechnologien und in Infrastruktur in Europa passieren“, klärt Schramböck auf. Denn gegenwärtig wisse man über solche Deals oft wenig. In Deutschland sei etwa der Verkauf des Roboter-Herstellers Kuka nach China ein „Weckruf“ gewesen. Schramböck selbst habe in ihrer Karriere in der IT- und Telekom-Branche selber „reihenweise“ Unternehmen aus Europa verschwinden sehen, sagt sie. Dabei gebe in den USA bereits seit 1975 und auch in China Gesetze, um so einen Ausverkauf zu verhindern. Das neue EU-Gesetz umfasse auch den „indirekten Erwerb“, also Fälle, in denen Käufer aus nicht EU-Staaten Unternehmen über eine EU-Tochter erwerben wollen.

Persönliche Erfahrungen bei Alcatel im Hintergrund

„Es geht nicht darum, dass wir Investitionen nicht haben möchten, sondern es sind einfach viele Unternehmen verkauft worden“, sagt Schramböck. Sie habe es etwa bei Alcatel persönlich miterlebt. „Das durfte zuerst nicht in China und den USA Unternehmen aufkaufen und wurde dann selber zerschlagen und in die USA und nach China verkauft“. Dabei sei beim geplanten Gesetz klar: „Es geht darum, einmal überhaupt zu wissen, was passiert“. Die Überprüfung bedeute nicht, dass Übernahmen grundsätzlich nicht genehmigt würden. Eine negative Entscheidung gebe es nur dann, wenn durch den Verkauf eine tatsächliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung festgestellt werden würde. In Deutschland etwa gebe es seit vergangenem Sommer ein Investitionskontrollgesetz unter dem bislang  jede Übernahme genehmigt worden sei.

Geltendes Außenwirtschaftsgesetz mit klaren Nachteilen

Und wirklich neu sei eine derartige Regelung gar nicht. Laut dem geltenden Außenwirtschaftsgesetz müssten Verkäufe von Technologie-Unternehmen, die für die öffentliche Sicherheit relevant sind, dem Wirtschaftsministerium gemeldet werden, erklärt die Ministerin. Daran würden sich viele aber nicht halten. Strafen könne man nur im Nachhinein und dann nur gesamte Deals verbieten oder Strafzahlungen verhängen und nicht etwa Auflagen setzen, die dafür sorgen, dass Wertschöpfung und Arbeitsplätze weiter im Land bleiben.

Investionskontrolle erfolgt innerhalb eines Monats – schon während Due Dilligence

Die eigentliche Investionskontrolle soll dann innerhalb eines Monats erfolgen. Der Prozess kann schon zu einem frühen Zeitpunkt gestartet werden und somit parallel zur Due Dilligence passieren. „Dadurch wird es zu keinen großartigen Verzögerungen kommen“, so Schramböck. Genau das biete den Startups auch mehr Sicherheit im Vergleich zum geltenden Gesetz, das eine Prüfung immer im Nachhinein vorsieht. Die Ministerin geht auch damit auf entsprechende Kritik aus der Startup-Szene ein und erwähnt explizit ein Zitat von Business Angel Hansi Hansmann aus einem brutkasten-Beitrag. Dieser hatte unter anderem gesagt: „Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass da für Startups nicht Ausnahmen gemacht werden. So blöd kann man eigentlich nicht sein“.

Nach persönlichem Gespräch sieht auch Hansmann Gesetz als „etwas Gutes“

Schramböck kontert: „Wenn ein Startup verkauft wird, vielleicht sogar, wie jetzt, ein Unicorn (Anm. Es geht um das Wiener BioTech Themis Bioscience, das kürzlich für einen nicht genannten Betrag vom US-Pharma-Konzern MSD aufgekauft wurde), hat es derzeit erst im Nachhinein und nicht schon im Vorhinein die Sicherheit, zu wissen: Wie ist es jetzt geregelt“. Startups und das Ministerium könnten sich nun auch gemeinsam auf die Suche machen und man könne Hilfestellung leisten, um alternative Partner innerhalb der EU zu finden. Nach einem persönlichen Gespräch habe Hansi Hansmann ebenfalls gemeint, das Gesetz sei „etwas Gutes“, wenn man genau wisse, was zu tun ist, erzählt die Ministerin.

Anderer Investitionskontrolle-Schwellenwert für Startups ausgeschlossen

Eine Ausnahmeregelung für Startups abgesehen von der Ausnahme für Unternehmen unter zehn Mitarbeitern, etwa einen anderen Schwellenwert, schließt Schramböck explizit aus. 25 bzw. zehn Prozent seien der Schwellenwert, an den sich alle in Europa halten würden, „das ist so das Gängige“. Allerdings sei es nicht auszuschließen, dass es seitens der EU-Kommission bei den betroffenen Staaten noch Ausnahmen geben wird, etwa für die Schweiz, Norwegen oder Großbritannien.

Beirat entscheidet und kann auch Auflagen stellen

Konkret werde im Rahmen der Prüfung  – je nach Branche ab einer zehn bzw. 25 Prozent-Schwelle – ein Beirat mit Vertretern unterschiedlicher Ministerien über Investments entscheiden und die Wirtschaftsministerin dann nach spätestens einem Monat die Entscheidung verlautbaren. Hier können dann auch Auflagen gestellt werden, etwa eine Zeit lang am Standort zu bleiben, „vor allem, wenn ganz viel an Investitionen vorab mit Steuergeldern passiert sind“, so die Ministerin. Dadurch dass Kleinstunternehmen, wie erwähnt, ausgenommen sind, ginge es insgesamt um rund 100 Deals im Jahr. 85 Prozent aller Unternehmensverkäufe fielen hingegen durch die Ausnahme aus der Regelung heraus. Generell werde man das Gesetz nicht so streng gestalten, wie etwa Deutschland, das gegenwärtig an einer weiteren Verschärfung arbeite.

Covid-Startup-Hilfsfonds sorgt für das nötige heimische Eigenkapital

Naiv dürfe man trotzdem nicht sein, sagt die Ministerin: „Die Zeiten haben sich geändert. Wir stehen vor einer Zeit, wo China einen Plan hat – und den kann jeder von uns nachlesen: Technologieführer der Welt zu werden und die Unternehmen dabei entsprechend zu unterstützen“. Es gebe zudem viele VC-Fonds, auch Staatsfonds aus dem arabischen Raum, China und den USA, die auf „Einkaufstour“ seien. Schramböck geht auf einen weiteren Kritikpunkt aus der Startup-Szene ein und räumt ein: „Ich habe auch zugehört und sehe ein: Es braucht zusätzlich zur Investitionskontrolle noch etwas, nämlich Eigenkapital“. Dafür habe man in der Coronakrise speziell für Startups den Covid-Startup-Hilfsfonds eingerichtet. Mit dem 50 Millionen Euro-Instrument stärke man die Venture Capital- und die Eigenkapital-Struktur.

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Hansi Hansmann auf der Main Stage des Female Future Festivals 2026. © brutkasten

Unter dem Motto „The Power of Connection“ versammelten sich am 22. Oktober rund 2.000 Teilnehmende in der Wiener Ottakringer Eventlocation. Das von den Schwestern Verena Eugster und Patricia Zupan-Eugster gegründete Female Future Festival widmete sich Themen wie Leadership, künstlicher Intelligenz und Finanzkompetenz. Neben Fachpanels zu Verhandlungsstrategien oder finanzieller Gesundheit war auch Business Angel Hansi Hansmann als Keynotespeaker auf der Bühne zu sehen.

„…, weil ich glaube, dass es unsere Welt besser macht“

Im Gespräch mit brutkasten nannte Hansmann seine Motivation für den Besuch: „Ich habe zwei kleine Töchter und ich möchte gerne, dass meine Töchter später im Leben irgendwann alles das machen können, was sie machen wollen, ohne dass ihr Geschlecht sie daran hindert.“ „Ich bin ein ganz, ganz großer Fan davon, dass es mehr Unternehmerinnen und mehr Investorinnen gibt. Überhaupt mehr Frauen an der Macht, weil ich glaube, dass es unsere Welt besser macht“, ergänzt er zu seinen Beweggründen.

Was seine Beteiligungen angeht, sieht der Investor und ehemalige Manager in Sachen Geschlechterverteilung ein klares Muster: „Ich habe in alles investiert: in rein männliche Teams natürlich viel mehr, aber auch rein weibliche und gemischte Teams. Am besten performen gemischte Teams aus meiner Erfahrung.“

Der Hebel gemischter Teams

Den Vorteil gemischter Teams sieht Hansmann im Zusammenspiel unterschiedlicher Stärken: Es gebe „unterschiedliche Eigenschaften und Skills zwischen Frauen und Männern, und die Mischung macht’s aus“.

Als Beispiel nennt er den Markteintritt: „Ein reines Männerteam geht mit dem Produkt raus, wenn es fertig ist. Nach dem Motto ’das können wir mal rausschieben in den Markt, probieren wir mal, schauen wir mal, ob es ankommt.’ Beim reinen Frauenteam, da muss das Produkt perfekt sein. Und das dauert natürlich fünf Monate länger, bis die auf den Markt gehen, und damit vergeht Zeit.“ Für ihn gilt: „Das gemischte Team, wo sozusagen alle Stimmen zu Wort kommen, ist das Ideale.“

Deutlicher Finanzierungs-Gap in H1/2026

Doch obwohl die Teamkonstellation am besten zu performen scheint, bestehen nach wie vor große Ungleichheiten in Sachen Startup-Finanzierung. Erst kürzlich zeigte der Female Start-up Funding Index H1/2026 von EY Österreich, Female Founders und Fund F das Ausmaß. Im ersten Halbjahr flossen 472 Mio. Euro Risikokapital in österreichische Startups, ein Plus von 329 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Rein männliche Teams erhielten davon 94,9 Prozent, gemischte Teams 4,8 Prozent und rein weibliche Teams 0,3 Prozent. Der Frauenanteil unter den analysierten Gründer:innen lag bei rund 13 Prozent. „Frauen dürfen gründen. Finanziert werden Männer“, brachte es Lisa-Marie Fassl, Managing Partner von Fund F, in der damaligen Aussendung auf den Punkt.

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Investitionskontrolle: Schramböck klärt Startup-Szene nach Kritik auf

  • Teils deutliche Kritik aus der Startup-Szene gab es vergangene Woche nach der Vorstellung von Plänen zu einem Investitionskontrolle-Gesetz durch Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck.
  • Diese ging nun im brutkasten-Talk auf die Sorgen von Investoren und Gründern ein.
  • Von der Regelung ausgenommen sind im aktuellen Gesetzesentwurf Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern.
  • Der einmonatige Prozess kann schon zu einem frühen Zeitpunkt gestartet werden und somit parallel zur Due Dilligence passieren.
  • Genau das biete den Startups auch mehr Sicherheit im Vergleich zum geltenden Gesetz, das eine Prüfung immer im Nachhinein vorsieht.
  • Schramböck geht auf einen weiteren Kritikpunkt aus der Startup-Szene ein und räumt ein: „Ich habe auch zugehört und sehe ein: Es braucht zusätzlich zur Investitionskontrolle noch etwas, nämlich Eigenkapital“ – das biete man mit dem neuen Covid-Startup-Hilfsfonds.

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