03.06.2020

Investitionskontrolle: Schramböck klärt Startup-Szene nach Kritik auf

Im brutkasten-Talk schafft Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck Klarheit darüber, warum es das auf einer EU-Verordnung aufbauende neue Gesetz zur Investitionskontrolle unbedingt braucht und reagiert damit auf Kritik aus der Startup-Szene.
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Q&A mit Margarete Schramböck - Investitionskontrolle
(c) der brutkasten

Teils deutliche Kritik aus der Startup-Szene gab es vergangene Woche nach der Vorstellung von Plänen zu einem Investitionskontrolle-Gesetz durch Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. Diese ging nun im brutkasten-Talk auf die Sorgen von Investoren und Gründern ein.

+++ Corona, Innovation und Wirtschaft +++

Margarete Schramböck im brutkasten-Talk zur Investitionskontrolle:

Ministerin Margarete Schramböck über alle Hintergründe der Regelung zur Investitionskontrolle

Ministerin Margarete Schramböck über alle Hintergründe der Regelung zur Investitionskontrolle

Gepostet von DerBrutkasten am Mittwoch, 3. Juni 2020

Investitionskontrolle: Unternehmen unter 10 Mitarbeiter nicht betroffen

Das auf einer EU-Verordnung (Foreign Direct Investment Screening-Verordnung) aufbauende Gesetz sieht im Kern vor, dass Transaktionen, bei denen, je nach Branche, entweder zumindest zehn oder 25 Prozent eines heimischen Unternehmens von einem Käufer aus dem Nicht-EU-Ausland erworben werden, bewilligungspflichtig sind. Von der Regelung ausgenommen sind im aktuellen Gesetzesentwurf Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern.

Schramböck kontert Startup-Sorgen: „Das glaube ich nicht.“

In der Startup-Szene wurde unter anderem mehrfach die Sorge geäußert, dass ein derartiger Bewilligungsprozess es noch weiter erschweren könnte, an Kapital zu kommen, zumal die Situation der Anschlussfinanzierung hierzulande bekanntermaßen schwierig ist und größere Investments bzw. Exit-Deals häufig mit Unternehmen aus Drittstaaten zustandekommen. Als Beispiele seien etwa die Exits von Shpock nach Norwegen und von mySugr in die Schweiz genannt.

Auf die Frage, ob durch die Investitionskontrolle, wie in der Startup-Szene befürchtet, Investitionen und Exits erschwert werden könnten, entgegnet die Ministerin gegenüber dem brutkasten: „Das glaube ich nicht.“. Und sie stellt klar: „Es soll nicht verhindern, dass Startups gegründet werden. Ganz im Gegenteil: Um das geht es nicht!“

Ministerin klärt über Hintergründe auf

Die FDI Screening-Verordnung sei unter der Ratspräsidentschaft Österreichs finalisiert worden. Bis zum 11. Oktober 2020 sei sie nun umzusetzen. Das Gesetz durchlaufe derzeit die regulären Prozesse, Schramböck hofft, dass es sich noch vor dem Sommer ausgeht. „Der Hintergrund ist, dass man mehr Transparenz haben möchte, welche Investitionstätigkeiten vor allem in Hochtechnologien und in Infrastruktur in Europa passieren“, klärt Schramböck auf. Denn gegenwärtig wisse man über solche Deals oft wenig. In Deutschland sei etwa der Verkauf des Roboter-Herstellers Kuka nach China ein „Weckruf“ gewesen. Schramböck selbst habe in ihrer Karriere in der IT- und Telekom-Branche selber „reihenweise“ Unternehmen aus Europa verschwinden sehen, sagt sie. Dabei gebe in den USA bereits seit 1975 und auch in China Gesetze, um so einen Ausverkauf zu verhindern. Das neue EU-Gesetz umfasse auch den „indirekten Erwerb“, also Fälle, in denen Käufer aus nicht EU-Staaten Unternehmen über eine EU-Tochter erwerben wollen.

Persönliche Erfahrungen bei Alcatel im Hintergrund

„Es geht nicht darum, dass wir Investitionen nicht haben möchten, sondern es sind einfach viele Unternehmen verkauft worden“, sagt Schramböck. Sie habe es etwa bei Alcatel persönlich miterlebt. „Das durfte zuerst nicht in China und den USA Unternehmen aufkaufen und wurde dann selber zerschlagen und in die USA und nach China verkauft“. Dabei sei beim geplanten Gesetz klar: „Es geht darum, einmal überhaupt zu wissen, was passiert“. Die Überprüfung bedeute nicht, dass Übernahmen grundsätzlich nicht genehmigt würden. Eine negative Entscheidung gebe es nur dann, wenn durch den Verkauf eine tatsächliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung festgestellt werden würde. In Deutschland etwa gebe es seit vergangenem Sommer ein Investitionskontrollgesetz unter dem bislang  jede Übernahme genehmigt worden sei.

Geltendes Außenwirtschaftsgesetz mit klaren Nachteilen

Und wirklich neu sei eine derartige Regelung gar nicht. Laut dem geltenden Außenwirtschaftsgesetz müssten Verkäufe von Technologie-Unternehmen, die für die öffentliche Sicherheit relevant sind, dem Wirtschaftsministerium gemeldet werden, erklärt die Ministerin. Daran würden sich viele aber nicht halten. Strafen könne man nur im Nachhinein und dann nur gesamte Deals verbieten oder Strafzahlungen verhängen und nicht etwa Auflagen setzen, die dafür sorgen, dass Wertschöpfung und Arbeitsplätze weiter im Land bleiben.

Investionskontrolle erfolgt innerhalb eines Monats – schon während Due Dilligence

Die eigentliche Investionskontrolle soll dann innerhalb eines Monats erfolgen. Der Prozess kann schon zu einem frühen Zeitpunkt gestartet werden und somit parallel zur Due Dilligence passieren. „Dadurch wird es zu keinen großartigen Verzögerungen kommen“, so Schramböck. Genau das biete den Startups auch mehr Sicherheit im Vergleich zum geltenden Gesetz, das eine Prüfung immer im Nachhinein vorsieht. Die Ministerin geht auch damit auf entsprechende Kritik aus der Startup-Szene ein und erwähnt explizit ein Zitat von Business Angel Hansi Hansmann aus einem brutkasten-Beitrag. Dieser hatte unter anderem gesagt: „Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass da für Startups nicht Ausnahmen gemacht werden. So blöd kann man eigentlich nicht sein“.

Nach persönlichem Gespräch sieht auch Hansmann Gesetz als „etwas Gutes“

Schramböck kontert: „Wenn ein Startup verkauft wird, vielleicht sogar, wie jetzt, ein Unicorn (Anm. Es geht um das Wiener BioTech Themis Bioscience, das kürzlich für einen nicht genannten Betrag vom US-Pharma-Konzern MSD aufgekauft wurde), hat es derzeit erst im Nachhinein und nicht schon im Vorhinein die Sicherheit, zu wissen: Wie ist es jetzt geregelt“. Startups und das Ministerium könnten sich nun auch gemeinsam auf die Suche machen und man könne Hilfestellung leisten, um alternative Partner innerhalb der EU zu finden. Nach einem persönlichen Gespräch habe Hansi Hansmann ebenfalls gemeint, das Gesetz sei „etwas Gutes“, wenn man genau wisse, was zu tun ist, erzählt die Ministerin.

Anderer Investitionskontrolle-Schwellenwert für Startups ausgeschlossen

Eine Ausnahmeregelung für Startups abgesehen von der Ausnahme für Unternehmen unter zehn Mitarbeitern, etwa einen anderen Schwellenwert, schließt Schramböck explizit aus. 25 bzw. zehn Prozent seien der Schwellenwert, an den sich alle in Europa halten würden, „das ist so das Gängige“. Allerdings sei es nicht auszuschließen, dass es seitens der EU-Kommission bei den betroffenen Staaten noch Ausnahmen geben wird, etwa für die Schweiz, Norwegen oder Großbritannien.

Beirat entscheidet und kann auch Auflagen stellen

Konkret werde im Rahmen der Prüfung  – je nach Branche ab einer zehn bzw. 25 Prozent-Schwelle – ein Beirat mit Vertretern unterschiedlicher Ministerien über Investments entscheiden und die Wirtschaftsministerin dann nach spätestens einem Monat die Entscheidung verlautbaren. Hier können dann auch Auflagen gestellt werden, etwa eine Zeit lang am Standort zu bleiben, „vor allem, wenn ganz viel an Investitionen vorab mit Steuergeldern passiert sind“, so die Ministerin. Dadurch dass Kleinstunternehmen, wie erwähnt, ausgenommen sind, ginge es insgesamt um rund 100 Deals im Jahr. 85 Prozent aller Unternehmensverkäufe fielen hingegen durch die Ausnahme aus der Regelung heraus. Generell werde man das Gesetz nicht so streng gestalten, wie etwa Deutschland, das gegenwärtig an einer weiteren Verschärfung arbeite.

Covid-Startup-Hilfsfonds sorgt für das nötige heimische Eigenkapital

Naiv dürfe man trotzdem nicht sein, sagt die Ministerin: „Die Zeiten haben sich geändert. Wir stehen vor einer Zeit, wo China einen Plan hat – und den kann jeder von uns nachlesen: Technologieführer der Welt zu werden und die Unternehmen dabei entsprechend zu unterstützen“. Es gebe zudem viele VC-Fonds, auch Staatsfonds aus dem arabischen Raum, China und den USA, die auf „Einkaufstour“ seien. Schramböck geht auf einen weiteren Kritikpunkt aus der Startup-Szene ein und räumt ein: „Ich habe auch zugehört und sehe ein: Es braucht zusätzlich zur Investitionskontrolle noch etwas, nämlich Eigenkapital“. Dafür habe man in der Coronakrise speziell für Startups den Covid-Startup-Hilfsfonds eingerichtet. Mit dem 50 Millionen Euro-Instrument stärke man die Venture Capital- und die Eigenkapital-Struktur.

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Mit dem neuen Call des Global Incubator Network Austria (GIN Austria) erhalten österreichische Gründer:innen aus den Bereichen Advanced Manufacturing und Artificial Intelligence (KI) die Möglichkeit, ihre Expansion nach Südkorea gezielt vorzubereiten und wichtige Netzwerke vor Ort aufzubauen. Das Programm richtet sich an Startups, die bereits erste Erfolge am Markt zeigen konnten, ein funktionierendes Produkt bzw. Prototyp (MVP) vorweisen, Traction aufgebaut und idealerweise eine Seed-Finanzierung abgeschlossen haben. Ziel ist, sie beim Eintritt in einen der anspruchsvollsten, aber auch chancenreichsten Märkte Asiens zu unterstützen.

+++ Jetzt für GO SEOUL 2026 bewerben +++

Die Bewerbungsphase startet am 3. November 2025. Wer ausgewählt wird, reist vom 15. bis zum 19. Juni 2026 zu einer intensiven, fünftägigen Markteintrittswoche nach Seoul – vollgepackt mit Geschäftschancen, Expert:innenwissen und wertvollen Kontakten.

Mit Know-how und Netzwerk vor Ort zum Markteintritt

Damit die Teilnehmer:innen bestmöglich auf den südkoreanischen Markt vorbereitet sind, beginnt das Programm bereits in Österreich. Ein Kick-off in Wien bringt die gesamte Kohorte zusammen: Die Startups erhalten Einblicke ins Programm, lernen potenzielle Sparringpartner kennen und tauschen sich über individuelle Markteintrittsstrategien aus. Ergänzt wird dies durch ein flexibles digitales Onboarding, das Masterclasses, Marktdaten sowie drei Stunden kostenloses IP-Coaching umfasst. So können Geschäftsmodelle und Schutzstrategien rechtzeitig an lokale Besonderheiten angepasst werden.

(c) Global Incubator Network Austria

Vor Ort in Seoul erwartet die Teams ein inhaltsreiches Programm – kuratiert unter anderem durch das AußenwirtschaftsCenter Seoul und lokale Partner wie KOTRA und Startup Alliance Korea. In individuell arrangierten 1:1-Meetings treffen die Gründer:innen auf potenzielle Kund:innen, Technologiepartner oder Investor:innen. Networking-Events und Pitch-Gelegenheiten öffnen Türen zu Playern, die in Südkorea über Marktzugang und Implementierung neuer Technologien entscheiden.

Einer der Höhepunkte: NextRise Seoul

Ein zentrales Highlight ist die Teilnahme an der NextRise Seoul, einer der größten internationalen Startup-Tradeshows Asiens, organisiert von der Korea Development Bank und der KITA. Tausende Besucher:innen – von Corporates über VCs bis hin zu Industrieclustern – lassen NextRise Jahr für Jahr zu einem starken Hub für Deal-Flow, Technologieaustausch und internationale Kooperationen werden.

Die österreichischen Startups profitieren dabei von einer starken Sichtbarkeit auf internationaler Bühne: Sie präsentieren ihre Lösungen in Startup-Showcases, nehmen an branchenspezifischen Panels zu den wichtigsten Industrie-Trends teil und werden gezielt mit Investor:innen sowie potenziellen Kund:innen vernetzt. Durch dieses kuratierte Matchmaking erhalten die Teams direkten Zugang zu Entscheidungsträger:innen im südkoreanischen Markt – und damit einen deutlichen Schub für ihre internationale Wahrnehmung und Wachstumschancen.

Finanzielle Unterstützung für starke Teams

Damit sich Startups auf ihre Geschäftsentwicklung konzentrieren können, übernimmt GIN Austria bis zu 80 % der förderfähigen Reisekosten, maximal jedoch 10.000 Euro pro Unternehmen. Gründerinnen profitieren zusätzlich vom Gender Bonus – hier liegt die Förderquote sogar bei 90 %. So bleiben finanzielle Risiken gering, während die Expansionschancen maximal genutzt werden können.

Programmstruktur – in zwei Phasen zum Ziel

Das Programm ist in zwei Phasen aufgebaut, um Startups optimal auf ihre Expansion vorzubereiten. Im ersten Teil – dem Onboarding und Kick-off in Wien – erhalten die teilnehmenden Teams Zugang zu exklusiven Masterclasses, arbeiten mit Expert:innen an ihrer Markteintrittsstrategie für Südkorea und profitieren von drei Stunden individuellem IP-Coaching. Gleichzeitig lernen sie ihre Kohorte kennen und können sich bereits früh miteinander vernetzen.

(c) Global Incubator Network Austria

Darauf folgt die „Expansion Week“ in Seoul. Vor Ort erleben die Gründer:innen eine Woche voller Geschäftsanbahnungen: individuell kuratierte 1:1-Business-Meetings, Networking-Events, Pitch-Gelegenheiten sowie die Teilnahme an der internationalen Startup-Messe NextRise Seoul bieten direkten Zugang zu Investor:innen, Corporate-Partnern und Kund:innen aus dem koreanischen Innovationsökosystem.

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GO SEOUL 2026 wird in enger Zusammenarbeit mit dem AußenwirtschaftsCenter Seoul organisiert und ist Teil der GO ASIA Initiative von GIN – einem gemeinsamen Programm von Austria Wirtschaftsservice (aws) und Österreichische Forschungsförderungsgesellschaf (FFG). Ziel ist es, Startups den entscheidenden ersten Schritt in die Internationalisierung zu erleichtern. Erfahrungen aus vergangenen GO-ASIA-Runden zeigen: Viele Teams konnten dadurch neue Märkte erschließen, Pilotprojekte mit Industriekonzernen starten oder Investor:innen aus Asien gewinnen. Für einige war das Programm sogar der Auftakt zu einer langfristigen Präsenz in der Region.


Ansprechperson für den aktuelle Call: PEKAREK Christoph (GIN) [email protected]


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Investitionskontrolle: Schramböck klärt Startup-Szene nach Kritik auf

  • Teils deutliche Kritik aus der Startup-Szene gab es vergangene Woche nach der Vorstellung von Plänen zu einem Investitionskontrolle-Gesetz durch Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck.
  • Diese ging nun im brutkasten-Talk auf die Sorgen von Investoren und Gründern ein.
  • Von der Regelung ausgenommen sind im aktuellen Gesetzesentwurf Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern.
  • Der einmonatige Prozess kann schon zu einem frühen Zeitpunkt gestartet werden und somit parallel zur Due Dilligence passieren.
  • Genau das biete den Startups auch mehr Sicherheit im Vergleich zum geltenden Gesetz, das eine Prüfung immer im Nachhinein vorsieht.
  • Schramböck geht auf einen weiteren Kritikpunkt aus der Startup-Szene ein und räumt ein: „Ich habe auch zugehört und sehe ein: Es braucht zusätzlich zur Investitionskontrolle noch etwas, nämlich Eigenkapital“ – das biete man mit dem neuen Covid-Startup-Hilfsfonds.

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