08.07.2021

Insolvenzrechtsreform beschlossen: Das sind die Eckpunkte

Im Hintergrund der aktuellen Insolvenzrechtsreform steht eine EU-Richtlinie. Im Kern steht eine Neuregelung für raschere Entschuldung.
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In der Nationalratssitzung am 7. Juli wurde die Insolvenzrechtsreform beschlossen
In der Nationalratssitzung am 7. Juli wurde die Insolvenzrechtsreform beschlossen | © Parlamentsdirektion / Thomas Topf

Den Regierungsentwurf dazu gab es bereits im Februar – der brutkasten berichtete damals – nun wurde sie im Nationalrat beschlossen: eine Insolvenzrechtsreform. Mit dieser wird eine EU-Richtlinie umgesetzt. Im Wesentlichen umfasst sie zwei große Neuerungen: die Einführung eines auf drei Jahre Entschuldungsdauer verkürzten Abschöpfungsverfahrens, zusätzlich zum derzeit fünfjährigen, sowie die neue Option eines „präventiven Restrukturierungsverfahrens“ – quasi eines Sanierungsverfahrens noch vor Eintreten einer tatsächlichen Zahlungsunfähigkeit.

Verkürzte Entschuldungsdauer auch bei Privat-Insolvenzen – aber nur bis 2026

Die verkürzte Entschuldungsdauer geht mit einem höheren Redlichkeitsmaßstab einher. Die Option gibt es nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Privatinsolvenzen – bei zweiteren aber vorerst nur fünf Jahre lang als Corona-Maßnahme. Die Grünen hatten sich dem Vernehmen nach, wie auch die SPÖ, für eine dauerhafte Verkürzung auch bei Privatpersonen ausgesprochen. Es dürfte sich bei der befristeten Regelung also um einen Kompromiss mit dem türkisen Koaltitionspartner handeln, der in der Argumentation neben dem Schuldner- auch den Gläubigerschutz ins Treffen führt.

Herzstück des nun beschlossenen gerichtlichen, vorinsolvenzlichen Restrukturierungsverfahrens ist ein Restrukturierungsplan mit Restrukturierungsmaßnahmen, vor allem eine Kürzung von Gläubigerforderungen. Welche Gläubiger in den Plan einbezogen werden, liegt am Schuldner. Im Rahmen des Verfahrens wird dann über den Plan abgestimmt.

Zwei NEOS-Abänderungsanträge zur Insolvenzrechtsreform

Kritik an Details der neuen Regelungen gab es von den NEOS. Justiz-Sprecher Johannes Margreiter stellte zwei Abänderungsanträge. So wünscht er sich die Möglichkeit eines Restrukturierungsverfahrens noch früher, als nun beschlossen. Die Hürde für eine Restrukturierungsvereinbarung sei mit mindestens 75 Prozent der Gesamtsumme der Forderungen in jeder Gläubigerklasse zu hoch angesetzt, meinte Margreiter in der Nationalratssitzung. Sie sollte im NEOS-Antrag mit mindestens 50 Prozent der Kapitalmehrheit festgelegt werden. Zudem befürchtet der Abgeordnete, dass das Gesetz auf eine Abschwächung der Zugangsvoraussetzungen zum Rekursgericht hinauslaufe und forderte im zweiten Abänderungsantrag, dass die fachlich kompetente Unterstützung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt im Rechtsmittelverfahren aufrecht bleibt. Für beide Anträge gab es keine Mehrheit.

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iDWELL-Gründer und CEO Alexander Roth mit COO Anna-Katharina Matzenberger | Foto: iDWELL

Das 2017 gegründete Wiener PropTech iDWELL hat sich frisches Kapital gesichert: Der US-Kapitalgeber Riverside Acceleration Capital (RAC) stellt dem Unternehmen einen siebenstelligen Euro-Betrag zur Verfügung. Anders als bei der Finanzierungsrunde im November 2024 handelt es sich diesmal aber um kein Investment im klassischen Sinn.

„Es handelt sich um eine nicht verwässernde Wachstumsfinanzierung. Die Eigentümerstruktur von iDWELL wird dadurch nicht verändert“, bestätigt Gründer und CEO Alexander Roth auf Anfrage von brutkasten. Zu Laufzeit, exakter Höhe und Rückzahlungsmodell will sich das Unternehmen nicht äußern: Mit RAC sei Stillschweigen vereinbart worden.

RAC verfolgt nach eigener Darstellung zwei Strategien: Minderheitsbeteiligungen über RAC Growth Equity und nicht verwässernde Wachstumsdarlehen über RAC Growth Lending. Nach eigenen Angaben hat der Kapitalgeber seit seiner Gründung 2016 mehr als 100 B2B-Softwareunternehmen unterstützt. RAC ist Teil von The Riverside Company.

Bestandsinvestoren: Unterstützung ja, Beteiligung offen

Im November 2024 hatte iDWELL rund zehn Millionen Euro in einer klassischen Runde aufgenommen (brutkasten berichtete). Lead-Investor war die Amsterdamer Investmentgesellschaft Knight Capital, auch die bestehenden Investoren Flashpoint Venture aus London und Wecken & Cie aus Basel beteiligten sich.

Warum diesmal Fremd- statt Eigenkapital, beantwortet Roth allgemein: „In der aktuellen Unternehmensphase war eine nicht verwässernde Finanzierung die passende Lösung.“ Seit der letzten Runde habe man den Umsatz „signifikant“ gesteigert. Konkrete Zahlen nennt das Unternehmen nicht. Die langjährigen Bestandsinvestoren würden den eingeschlagenen Wachstumskurs „weiterhin voll“ unterstützen. Ob sie sich an der aktuellen Finanzierung beteiligt haben, lässt die Antwort offen.

Auch auf die Frage, wie stark der wiederkehrende Jahresumsatz (ARR) zuletzt gewachsen ist und ob iDWELL heute cash-flow-positiv arbeitet, gibt es keine Zahlen. Man verfüge über eine „solide langfristige Basis“, heißt es dazu.

Kapital fließt in KI-Produkte

Das Geld soll in den Ausbau der KI-gestützten Produktwelt fließen. Ein Schwerpunkt liegt auf „iDWELL Finance“, einer Lösung für automatisiertes Rechnungsmanagement. Sie stammt vom Wiener Startup domonda, an dessen Finanzsoftware sich iDWELL im Dezember 2025 die exklusiven Rechte für die Immobilienbranche gesichert hatte (brutkasten berichtete). Domonda hatte im Juni 2023 Insolvenz angemeldet und wurde zwei Monate später saniert. Nach Angaben von iDWELL setzten Ende 2025 rund 100 Immobilienunternehmen die Lösung ein.

Zweiter Baustein ist die hauseigene KI „Greta-AI“, die Verwaltungs-, Dokumentations- und Rechnungsprozesse automatisieren soll. Christian Stein, Senior Partner bei RAC, verweist auf die Positionierung im deutschsprachigen Raum und das Ökosystem an ERP-Integrationen, mit dem iDWELL die Digitalisierung der professionellen Immobilienverwaltung vorantreiben könne.

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