08.07.2021

Insolvenzrechtsreform beschlossen: Das sind die Eckpunkte

Im Hintergrund der aktuellen Insolvenzrechtsreform steht eine EU-Richtlinie. Im Kern steht eine Neuregelung für raschere Entschuldung.
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In der Nationalratssitzung am 7. Juli wurde die Insolvenzrechtsreform beschlossen
In der Nationalratssitzung am 7. Juli wurde die Insolvenzrechtsreform beschlossen | © Parlamentsdirektion / Thomas Topf

Den Regierungsentwurf dazu gab es bereits im Februar – der brutkasten berichtete damals – nun wurde sie im Nationalrat beschlossen: eine Insolvenzrechtsreform. Mit dieser wird eine EU-Richtlinie umgesetzt. Im Wesentlichen umfasst sie zwei große Neuerungen: die Einführung eines auf drei Jahre Entschuldungsdauer verkürzten Abschöpfungsverfahrens, zusätzlich zum derzeit fünfjährigen, sowie die neue Option eines „präventiven Restrukturierungsverfahrens“ – quasi eines Sanierungsverfahrens noch vor Eintreten einer tatsächlichen Zahlungsunfähigkeit.

Verkürzte Entschuldungsdauer auch bei Privat-Insolvenzen – aber nur bis 2026

Die verkürzte Entschuldungsdauer geht mit einem höheren Redlichkeitsmaßstab einher. Die Option gibt es nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Privatinsolvenzen – bei zweiteren aber vorerst nur fünf Jahre lang als Corona-Maßnahme. Die Grünen hatten sich dem Vernehmen nach, wie auch die SPÖ, für eine dauerhafte Verkürzung auch bei Privatpersonen ausgesprochen. Es dürfte sich bei der befristeten Regelung also um einen Kompromiss mit dem türkisen Koaltitionspartner handeln, der in der Argumentation neben dem Schuldner- auch den Gläubigerschutz ins Treffen führt.

Herzstück des nun beschlossenen gerichtlichen, vorinsolvenzlichen Restrukturierungsverfahrens ist ein Restrukturierungsplan mit Restrukturierungsmaßnahmen, vor allem eine Kürzung von Gläubigerforderungen. Welche Gläubiger in den Plan einbezogen werden, liegt am Schuldner. Im Rahmen des Verfahrens wird dann über den Plan abgestimmt.

Zwei NEOS-Abänderungsanträge zur Insolvenzrechtsreform

Kritik an Details der neuen Regelungen gab es von den NEOS. Justiz-Sprecher Johannes Margreiter stellte zwei Abänderungsanträge. So wünscht er sich die Möglichkeit eines Restrukturierungsverfahrens noch früher, als nun beschlossen. Die Hürde für eine Restrukturierungsvereinbarung sei mit mindestens 75 Prozent der Gesamtsumme der Forderungen in jeder Gläubigerklasse zu hoch angesetzt, meinte Margreiter in der Nationalratssitzung. Sie sollte im NEOS-Antrag mit mindestens 50 Prozent der Kapitalmehrheit festgelegt werden. Zudem befürchtet der Abgeordnete, dass das Gesetz auf eine Abschwächung der Zugangsvoraussetzungen zum Rekursgericht hinauslaufe und forderte im zweiten Abänderungsantrag, dass die fachlich kompetente Unterstützung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt im Rechtsmittelverfahren aufrecht bleibt. Für beide Anträge gab es keine Mehrheit.

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Mit Ignite Ventures ist die WU eine von fünf Hochschulen, die im Rahmen von Modul 1 der Spin-off Initiative eigene Beteiligungsstrukturen aufgebaut haben. | (c) BOAnet_LC

Österreichs Hochschulen sollen als Quelle neuer Unternehmen an Schlagkraft gewinnen. Im Rahmen von Modul 1 der Spin-off Initiative unterstützt das Austria Wirtschaftsservice (aws) dafür ausgewählte Hochschulen mit einer Anschubförderung von insgesamt 1,5 Millionen Euro beim Auf- und Ausbau professioneller Ausgründungs- und Beteiligungsstrukturen, die internationalen Standards entsprechen.

Finanziert wird die Förderung aus Mitteln der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung (Fonds Zukunft Österreich), die Projektlaufzeit beträgt rund drei Jahre. Ziel ist es, akademische Spin-offs frühzeitig auf Gründungs- und Skalierungstauglichkeit vorzubereiten und damit jene strukturelle Lücke zu schließen, die Österreich im internationalen Vergleich seit Jahren aufweist.

Was die einzelnen Häuser vorweisen

Die BOKU University begleitet mit der hundertprozentigen Tochter Connective Base GmbH Spin-offs und Startups aus dem universitären Umfeld vom ersten Prototyp bis zum Exit. Im ersten Jahr wurden gemeinsam mit internationalen Expert:innen die rechtlichen und strukturellen Grundlagen für einen professionellen und raschen Ausgründungs- und Investmentprozess geschaffen. Erste Beteiligungen und Spin-offs befinden sich laut Aussendung bereits in Umsetzung.

An der JKU wurde im September 2025 die JKU Technology Transfer GmbH (TTG) gegründet. Als Teil des House of Research and Innovation (HoRI) entwickelt sie Schutzrechts- und Verwertungsstrategien, initiiert Kooperationen mit Unternehmen und begleitet Forschende auf dem Weg zum Spin-off.

Das 2024 gegründete MedLifeLab der Medizinischen Universität Innsbruck begleitet Wissenschaftler:innen und Gründer:innen in den Bereichen Life Sciences, MedTech und BioTech von der Idee bis zur marktreifen Lösung, von Technologietransfer und IP-Management bis zu Unternehmensgründung und Finanzierung. Über Bildungsangebote und Community Building soll ein Ökosystem entstehen, das Tirol regional und international vernetzt.

Die TU Wien hat mit NOCTUA Science Ventures gemeinsam mit Speedinvest einen eigenen Spin-off-VC-Fonds aufgebaut. Er soll mehr als 40 österreichische Spin-offs finanzieren und bis Ende 2026 ein Zielvolumen von bis zu 25 Mio. Euro erreichen. Bis dato wurden über 200 österreichische Spin-offs gesichtet und evaluiert. Über die technischen Hochschulen der TU Austria als Gesellschafter und Partner soll eine tiefe Verankerung in den Universitäten sichergestellt werden.

WU Ignite Ventures setzt bereits am sogenannten „Ignite Moment“ an. Gründer:innen erhalten bis zu 50.000 Euro Pre-Seed-Kapital in zwei Tranchen über ein gründerfreundliches SAFE-Instrument, dazu Zugang zum WU-Netzwerk und eine Alumni-Co-Investment-Plattform. Drei Investments wurden bereits getätigt, zudem startete gemeinsam mit VC-Partnern ein VC Analyst Program für WU-Studierende.

Tipp der Redaktion

brutkasten hat sich dem Thema akademische Ausgründungen im vergangenen Jahr in der Serie From Science to Business gewidmet und dabei beleuchtet, wie aus Forschung heraus Unternehmen entstehen und welche Strukturen es dafür braucht.

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