08.07.2021

Insolvenzrechtsreform beschlossen: Das sind die Eckpunkte

Im Hintergrund der aktuellen Insolvenzrechtsreform steht eine EU-Richtlinie. Im Kern steht eine Neuregelung für raschere Entschuldung.
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In der Nationalratssitzung am 7. Juli wurde die Insolvenzrechtsreform beschlossen
In der Nationalratssitzung am 7. Juli wurde die Insolvenzrechtsreform beschlossen | © Parlamentsdirektion / Thomas Topf

Den Regierungsentwurf dazu gab es bereits im Februar – der brutkasten berichtete damals – nun wurde sie im Nationalrat beschlossen: eine Insolvenzrechtsreform. Mit dieser wird eine EU-Richtlinie umgesetzt. Im Wesentlichen umfasst sie zwei große Neuerungen: die Einführung eines auf drei Jahre Entschuldungsdauer verkürzten Abschöpfungsverfahrens, zusätzlich zum derzeit fünfjährigen, sowie die neue Option eines „präventiven Restrukturierungsverfahrens“ – quasi eines Sanierungsverfahrens noch vor Eintreten einer tatsächlichen Zahlungsunfähigkeit.

Verkürzte Entschuldungsdauer auch bei Privat-Insolvenzen – aber nur bis 2026

Die verkürzte Entschuldungsdauer geht mit einem höheren Redlichkeitsmaßstab einher. Die Option gibt es nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Privatinsolvenzen – bei zweiteren aber vorerst nur fünf Jahre lang als Corona-Maßnahme. Die Grünen hatten sich dem Vernehmen nach, wie auch die SPÖ, für eine dauerhafte Verkürzung auch bei Privatpersonen ausgesprochen. Es dürfte sich bei der befristeten Regelung also um einen Kompromiss mit dem türkisen Koaltitionspartner handeln, der in der Argumentation neben dem Schuldner- auch den Gläubigerschutz ins Treffen führt.

Herzstück des nun beschlossenen gerichtlichen, vorinsolvenzlichen Restrukturierungsverfahrens ist ein Restrukturierungsplan mit Restrukturierungsmaßnahmen, vor allem eine Kürzung von Gläubigerforderungen. Welche Gläubiger in den Plan einbezogen werden, liegt am Schuldner. Im Rahmen des Verfahrens wird dann über den Plan abgestimmt.

Zwei NEOS-Abänderungsanträge zur Insolvenzrechtsreform

Kritik an Details der neuen Regelungen gab es von den NEOS. Justiz-Sprecher Johannes Margreiter stellte zwei Abänderungsanträge. So wünscht er sich die Möglichkeit eines Restrukturierungsverfahrens noch früher, als nun beschlossen. Die Hürde für eine Restrukturierungsvereinbarung sei mit mindestens 75 Prozent der Gesamtsumme der Forderungen in jeder Gläubigerklasse zu hoch angesetzt, meinte Margreiter in der Nationalratssitzung. Sie sollte im NEOS-Antrag mit mindestens 50 Prozent der Kapitalmehrheit festgelegt werden. Zudem befürchtet der Abgeordnete, dass das Gesetz auf eine Abschwächung der Zugangsvoraussetzungen zum Rekursgericht hinauslaufe und forderte im zweiten Abänderungsantrag, dass die fachlich kompetente Unterstützung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt im Rechtsmittelverfahren aufrecht bleibt. Für beide Anträge gab es keine Mehrheit.

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Howie
© Suchart Wannaset - Ewa Lenart von Howie.

Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel wurde nachträglich (11.9.2026) nach Erhalt eines Statements von Gründerin Ewa Lenart ergänzt.

„Ein Unternehmen mit 300 Ingenieurinnen und Ingenieuren gibt im Durchschnitt zwischen 1,8 und 36 Millionen Euro pro Jahr für die manuelle Informationsbeschaffung aus“, erklärt Ewa Lenart, Gründerin des Wiener Startups Howie, vergangenes Jahr. Ihr Unternehmen könne helfen, die Kosten dafür zu halbieren.

„AI Copilot for the Built Environment“

Dazu positionierte Howie sich als „AI Copilot for the Built Environment“. Die KI-gestützte Plattform für die Bau- und Immobilienbranche bereitet unter anderem Texte, Bilder und Konstruktionszeichnungen mit großen Datenvolumina auf. Dabei nutzt sie LLMs, um Muster in den Daten, etwa auch aus Berichten, E-Mails, Bildern und Zeichnungen, zu erkennen.

Zwei Investmentrunden 2025

Mit dem Konzept konnte Howie vergangenes Jahr mehrere Investoren überzeugen. Im März und im November 2025 verkündete das Unternehmen jeweils eine sechsstellige Finanzierungsrunde. Dabei dürfte es sich um Wandeldarlehen gehandelt haben: In den öffentlich einsehbaren Firmenbuch-Daten sind die Finanzierungsrunden nämlich in den Beteiligungsverhältnissen nicht ablesbar. Zudem holte Gründerin Lenart vergangenes Jahr den zweiten Platz in der Kategorie Startups beim brutkasten „Innovator of the Year“.

Konkursantrag – keine Details von Kreditschutzverbänden

Doch nun brachte das Startup einen Konkursantrag ein, wie die heimischen Kreditschutzverbände übereinstimmend berichten. Konkrete Informationen dazu liegen aktuell bei keinem der Verbände vor. Sollten die Investments tatsächlich in Form von Wandeldarlehen erfolgt sein, würde ihre Summe in die Passiva fallen.

Gründerin Lenart: Zwei Investments nicht rechtzeitig abgeschlossen

Auf brutkasten-Anfrage meldete sich Gründerin Ewa Lenart mit einem Statement zur Insolvenz. Man sei in einem „technisch sehr anspruchsvollen und noch relativ jungen Markt“ tätig, und habe in den vergangenen zwei Jahren ein starkes, wachsendes Interesse von weltweit führenden Architektur-, Ingenieur- und Beratungsunternehmen verzeichnen können. „Gleichzeitig erwiesen sich die Entwicklungs- und Implementierungszyklen in der Bau- und Immobilienbranche als länger und kapitalintensiver, als wir ursprünglich geplant hatten. Wir waren daher auf eine zusätzliche Finanzierung angewiesen, um die nächsten kommerziellen Meilensteine zu erreichen“, so die Gründerin.

Während der jüngsten Finanzierungsrunde habe man zwei Term Sheets mit etablierten Investoren unterzeichnet. „Letztendlich wurde jedoch keine der beiden Transaktionen innerhalb des Zeitrahmens abgeschlossen, den das Unternehmen benötigte“, schreibt Lenart. „Wir haben zudem ein deutlich schlankeres und stärker kundenfinanziertes Betriebsmodell geprüft, konnten die daraus resultierende Liquiditätslücke aber nicht rechtzeitig schließen.“

Weiterführung steht noch im Raum

Doch Lenart fügt an: „Die zugrunde liegende Marktthese ist aus meiner Sicht nach wie vor sehr stark. Als wir Howie gründeten, befanden sich KI-native Workflows für die Baubranche noch in einer sehr frühen Phase. In den letzten zwei Jahren haben sich die Investitionen und die Adaption in diesem Bereich deutlich beschleunigt.“ Man sehe weiterhin Interesse von Kunden und Branchenakteuren an Howie und seiner Technologie. „Ob und in welcher Form Teile des Unternehmens oder des Produkts fortbestehen werden, hängt nun vom Insolvenzverfahren ab“, so die Gründerin.

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