24.02.2016

Was das richtige Impressum auf der Website enthalten muss

Viele Gründer tappen gleich zu Beginn in die teure Impressum-Falle. Abmahnungen gegen Unternehmer, die kein oder ein mangelhaftes Impressum auf ihrer Website anführen, sind ärgerlich und können teuer zu stehen kommen.
/artikel/impressum-website
Gibt man auf seiner Website nicht das richtige Impressum an, kann das bis zu 20.000 Euro kosten. Tom - fotolia.com

Es mag dem einen oder anderen vielleicht übertreiben vorkommen, aber die Angabe des richtigen Impressums auf der eigenen Website ist wichtig. Grundsätzlich dient die Informationspflicht zum Nachweis wer für die Website, bzw. die Inhalte verantwortlich ist. Das betrifft darüberhinaus auch Social Media-Seiten und Newsletter.

Wer ein Impressum angeben muss

Die Informationspflicht gilt grundsätzlich für alle Gewerbetreibenden.

  • Natürliche Personen
  • Juristische Personen
  • Nicht ins Firmenbuch eingetragene Unternehmer
  • Ins Firmenbuch eingetragene Unternehmer

Was das Impressum auf der Website enthalten muss

Es macht einen großen Unterschied ob das Unternehmen im Firmenbuch eingetragen ist oder nicht. Danach richten sich die Angaben, was das richtige Impressum auf der Website enthalten muss:

Nicht ins Firmenbuch eingetragene Personen Ins Firmenbuch eingetragene Personen
Bei natürlichen Personen:

  • bürgerlicher Name (Vor- und Zuname) und
  • Standort der Gewerbeberechtigung.

Bei juristischen Personen:

  • Gesetzlich oder in den Statuten festgelegter Name und
  • Standort der Gewerbeberechtigung.

 

  • Firma (Firmenwortlaut gemäß Firmenbucheintrag)
  • Firmenbuchnummer
  • Firmenbuchgericht
  • Firmensitz (gemäß Firmenbucheintrag)
  • Rechtsform
  • Befindet sich das Unternehmen in Liquidation ist dies anzuführen.

 

  • Folgende Angaben sind auch in Geschäftsbriefen und Bestellscheinen zu machen

ACHTUNG: Sowohl eingetragene als auch nicht eingetragene Unternehmer haben die jeweiligen Bestimmungen z in E-Mails anzuführen.


Strafbestimmungen

 Verstöße gegen die bestehenden Bestimmungen können vom zuständigen Firmenbuchgericht mit Strafen von bis zu 3600 Euro geahndet werden.

+++Mehr zum Thema Recht: Die Auswirkungen der Registrierkasse+++

Erweiterte Offenlegungspflicht nach dem Mediengesetz

Zusätzlich zu den Regelungen der GewO und des UGB gilt das Mediengesetz, das Impressumspflicht noch weiter ausführt. Von dieser Regelung sind nicht nur Medienunternehmer betroffen, sondern auch Inhaber von Websites und jeder, der Newsletter verschickt. Hier wird zwischen „großer Website“ und „kleiner Website“ unterschieden.

  • Große Website: Eine „große Website“ liegt vor, wenn der Informationsgehalt über die Präsentation des Unternehmens hinausgeht und geeignet ist, die Meinungsbildung zu beeinflussen.
  • Kleine Website: Das betrifft Websites, die sich auf die (Werbe-) Präsentation des Unternehmens selbst oder seiner Leistungen oder Produkte beschränken – auch der einfache Webshop ohne redaktionelle Beiträge.
Impressum auf kleiner Website Impressum auf großer Website
  • Name/Firma des Medieninhabers (in der Regel der Inhaber/Betreiber der Website)
  • Unternehmensgegenstand des Medieninhabers
  • Wohnort/Sitz des Medieninhabers

 

  • Erklärung der „Blattlinie“ des Mediums (die grundlegende Ausrichtung der Website)
  • Firma/Sitz/Unternehmensgegenstand jedes Medienunternehmens, an dem eine der anzugebenden Personen beteiligt ist (Betreibt ein Unternehmen bloß einen Webshop oder verschickt Firmen-Newsletter gilt man noch nicht als Medienunternehmen)
  • Bei allen juristischen Personen und Personengesellschaften: vertretungsbefugte Organe (Geschäftsführer/Vorstandsmitglieder) sowie Mitglieder des Aufsichtsrates
  • Bei Gesellschaften: alle direkten und indirekten Gesellschafter mit Eigentums-Beteiligungs-, Anteils-, und Stimmrechtsverhältnissen inkl. Treuhandverhältnissen und stillen Beteiligungen (gilt grundsätzlich auch für AG)
  • Bei Vereinen: Vorstand und Vereinszweck
  • Bei Stiftungen: Stifter und Begünstigte
  • Sind die anzugebenden Gesellschafter Ihrerseits wieder Gesellschaften, so sind auch deren Gesellschafter entsprechend anzuführen

ACHTUNG: Nach dem E-Commerce-Gesetz ist für Impressumsvorschriften das Recht jenes Staates anwendbar, in dem der Website-Betreiber seinen Sitz hat. Zur Absicherung empfiehlt es sich dennoch sich zu erkundigen. Deutschland hat beispielweise sehr ähnliche Impressumvorschriften, verlangt aber die Angabe der/des Geschäftsführer(s) auch bei kleinen Websites.


Strafbestimmungen nach dem Mediengesetz

 Wer diese Regelung nicht befolgt, muss mit einer Strafe in der Höhe von bis zu 20.000 Euro rechnen.

Impressum auf Plakaten und Flyern

Was die wenigsten wissen ist, dass gem § 24 (1) MedienG auf jedem Medienwerk der Name oder die Firma des Medieninhabers und des Herstellers sowie der Verlags- und der Herstellungsort anzugeben sind. Das gilt auch für Flyer und Plakate Der Hinweis auf die Homepage alleine genügt nicht.

+++Mehr zum Thema Recht: Steuern sparen, gewusst wie+++

Datenschutzerklärung und Cookies

Betreiber von kommerziellen Webseiten müssen die Benutzer darüber informieren, welche personenbezogenen Daten sie ermitteln, verarbeiten und übermitteln. Sie müssen angeben auf welcher Rechtsgrundlage und für welche Zwecke dies erfolgt und für wie lange die Daten gespeichert werden.

Da der Informationspflicht auch durch eine Datenschutzerklärung im Impressum nachgekommen werden kann, empfiehlt es sich dieses einfach zu ergänzen:

  • Gespeicherte personenbezogene Daten (zB: Name, Adresse, Kreditkarten-Nummer, IP-Adresse)
  • Übermittlung (zB: Daten werden nicht an Dritte übermittelt)
  • Rechtsgrundlage (zB bei einem Webshop für Cookies und zur Erfüllung der Verträge: § 96 TKG; § 8 DSG)
  • Zweck (zB: Cookie für Warenkorb sowie zur Vertragserfüllung)
  • Dauer der Speicherung
  • Zusätzlich wird empfohlen: Hinweis, wie Cookies in der Browsereinstellung deaktiviert werden können

+++Mehr zum Thema: Wikipedia Eintrag für das Unternehmen erstellen+++

Quelle: WKO, GewO, UGB, MedG

Alle Angaben ohne Gewähr.

 

 

Deine ungelesenen Artikel:
25.06.2026

Eustella: Wiener Claude- und ChatGPT-Herausforderer geht in Vollbetrieb

Eustella setzt mit seinem Agentic-AI-Angebot auf Open Source, Mobile First und 100 Prozent Europa - und hat damit große Pläne. Nach der Beta-Phase folgte nun der Launch.
/artikel/eustella-wiener-claude-und-chatgpt-herausforderer-geht-in-vollbetrieb
25.06.2026

Eustella: Wiener Claude- und ChatGPT-Herausforderer geht in Vollbetrieb

Eustella setzt mit seinem Agentic-AI-Angebot auf Open Source, Mobile First und 100 Prozent Europa - und hat damit große Pläne. Nach der Beta-Phase folgte nun der Launch.
/artikel/eustella-wiener-claude-und-chatgpt-herausforderer-geht-in-vollbetrieb
Eustella-CEO Matteo Rosoli | (c) AI Factory Austria AI:AT/Arman Rastegar
Eustella-CEO Matteo Rosoli | (c) AI Factory Austria AI:AT/Arman Rastegar

Prominente Investoren wie Hansi Hansmann, Hermann Futter und die 3VC-Gründer Peter Lasinger und Roman Scharf im Publikum, Bitpanda Co-Founder Christian Trummer und Emmi-Co-Founder Johannes Brandstetter – mittlerweile Vice President AI for Science bei Mistral AI – auf der Bühne: Das Launch-Event des Wiener Startups Eustella in der AI Factory Austria AI:AT zog diese und noch weitere Größen der heimischen Innovationsszene an. Der Plan des Unternehmens geht aber weit über die Landesgrenzen hinaus: Man will KI-Nutzer:innen in ganz Europa überzeugen.

„Es gibt mehr als 130 Millionen aktive AI-User in Europa, aber kaum europäische Alternativen, vor allem nicht für Konsumentinnen und Konsumenten und vor allem nicht im Agent-Bereich“, sagt CEO Matteo Rosoli beim Launch-Event. Der KI-Experte – übrigens ein Absolvent des High-Potential-Programms der Wiener HTL Spengergasse – hat das Unternehmen gemeinsam mit Alexander Maitz, Jakob Steinschaden und Bastian Kellhofer gegründet. Das Konzept: Ein Agentic-AI-Angebot, das mit den US-Riesen mithalten kann, aber zu 100 Prozent in Europa gehosted ist – etwa bei Ionos in Berlin oder Scaleway in Paris.

Fable-5-Sperre „Spitze des Eisbergs“

„Die Sperre von Anthropics Fable 5 war nur die Spitze des Eisbergs der Souveränitäts-Thematik in Europa“, meint Rosoli. Souveränität sei zu einer Frage der Business Continuity und damit zu einer Frage des Überlebens für europäische Unternehmen geworden. Unter anderem wegen der Regulatorik, die, wie der CEO betont, „auch einen guten Zweck“ habe, würden europäische Lösungen vielfach hinter amerikanischen und asiatischen hinterherhinken. Das wolle man ändern: „Wir wollen nicht die europäische Software sein, die nicht so gut funktioniert und nicht so viel Mehrwert bringt. Wir wollen wirklich eine europäische Alternative sein.“

Orchestrierung entscheidend

Dabei baut Eustella kein eigenes KI-Modell, wie es etwa Mistral in Frankreich macht. Das Wiener Startup setzt auf verschiedene Open-Source-Modelle – nicht nur von Mistral, sondern auch von US-Anbietern wie Google und OpenAI. „Entscheidend ist die Orchestrierungsebene“, erklärt Rosoli. Diese „Agent Orchestration“ treffe eine smarte Auswahl, welche Modelle für welchen Zweck optimal passen und halte damit auch den Token-Verbrauch gering. Kombiniert wird das mit einem Mobile-First-Ansatz auf Nutzer:innen-Seite – Stichwort: „Agent in a pocket“.

Kompetitive Preise

Preislich will Eustella nicht nur mithalten, sondern gibt sich kompetitiv: Neben einer stark eingeschränkten Free-Version gibt es Angebote um sechs, 18 bzw. 90 Euro monatlich. „Jeder Anbieter kann kompetitive Preise anbieten. Wir machen das ganz bewusst aus Europa heraus. Der Preis rechnet sich aber auch für uns“, sagt der Gründer. Mit dem 18-Euro-Modell könne man etwa schon „richtig schön ein, zwei große Agents laufen lassen.“

„Beschäftigen uns 50 Prozent unserer Zeit mit AI-Safeguards und Themen wie Prompt Injections“

Das zweite große Verkaufsargument ist Sicherheit: „Die Daten sind bei Eustella sicher. Anders als bei den amerikanischen und asiatischen Anbietern braucht man sich keine Sorgen machen, dass etwas an Werbeanbieter verkauft wird“, sagt der Gründer. Für Sicherheit wolle man aber natürlich auch auf technischer Ebene sorgen. „Wir beschäftigen uns 50 Prozent unserer Zeit mit AI-Safeguards und Themen wie Prompt Injections. Deswegen releasen wir unsere Funktionen auch Schritt für Schritt, um gar keine Angriffsflächen zu ermöglichen“, so Rosoli.

Partnerschaften mit Bitpanda und Geizhals

Abgerundet werden soll das Angebot durch sogenannte Daten-Partnerschaften. Solche gibt es bislang mit dem Wiener Krypto-Unicorn Bitpanda, das über eine Schnittstelle aktuelle und zuverlässige Daten zum Krypto-Markt liefern soll, und mit dem Wiener Portal Geizhals, das valide Preisvergleichsdaten einspeist. Bitpanda-Co-Founder und Chief Scientist Christian Trummer sieht in der Partnerschaft aber noch mehr Potenzial: „Wir erwarten uns sehr viel von Eustella. Agentic Finance ist bei uns ein Riesen-Thema und in der Finanzbranche sind immer Vertrauen und Zuverlässigkeit wichtig.“ In Zukunft wolle man „die Finanzplattform für Agents“ sein. „Eustella ist hier der perfekte Partner für uns“, so der Bitpanda-Gründer.

Bitpanda-Co-Founder Christian Trummer (l.) neben Phillip Maasberg von Ionos | (c) AI Factory Austria AI:AT/Arman Rastegar

„Schauen einmal, dass die Server den Zuwachs an Usern überleben“

Bis dahin liegen aber noch einige Schritte vor dem Wiener Startup. „In den nächsten paar Tagen schauen wir einmal, dass die Server den Zuwachs an Usern überleben“, sagt Rosoli. „Dann werden wir Stück für Stück die Agent-Funktionalitäten aufbauen – dabei gibt es verschiedene Sicherheitsstufen.“ Schon bald soll Eustella etwa voll autonom kleine Essensbestellungen abwickeln können. Für davor gibt aber Co-Founder Jakob Steinschaden das erste konkrete Ziel aus: „Es wäre super, wenn wir im App-Store auf Platz eins landen.“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Was das richtige Impressum auf der Website enthalten muss

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Was das richtige Impressum auf der Website enthalten muss

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Was das richtige Impressum auf der Website enthalten muss

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Was das richtige Impressum auf der Website enthalten muss

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Was das richtige Impressum auf der Website enthalten muss

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Was das richtige Impressum auf der Website enthalten muss

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Was das richtige Impressum auf der Website enthalten muss

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Was das richtige Impressum auf der Website enthalten muss

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Was das richtige Impressum auf der Website enthalten muss