10.03.2015

Flyer für Werbezwecke verteilen – Darf man das denn?

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Man muss einiges beachten, wenn man Flyer verteilen möchte.

Für Startups in der Anfangsphase sind die richtigen Werbemaßnahmen überlebenswichtig. Nur mit der richtigen Marketing-Strategie werden Kunden auf das Produkt aufmerksam. Einfach und kostengünstig sind Werbemaßnahmen wie beispielsweise Flyer. Wenn man die Flugblätter dann noch selbst oder mit dem eigenen Team verteilen geht, kann man die Kosten sehr gering halten – allerdings nur, wenn man im Vorfeld einige Regeln beachtet.

In Österreich muss man eine Bewilligung einholen, um Flugzettel auf öffentlichen Verkehrsflächen zu verteilen. Diese muss man bei den Gemeindebehörden ansuchen. (In Statutarstädten beim Magistrat – in Wien bei der MA46)

Der Antrag muss vor der geplanten Aktion gestellt werden:

– mindestens 3 Wochen vorher, wenn die Flyer direkt an Autofahrer in einem Kreuzungsbereich verteilt werden sollen, bzw. an Passanten in einer Fußgängerzone

– mindestens 10 Tage vorher in allen anderen Fällen.

Da es hier keine einheitlichen Richtlinien gibt, sollte man sich in anderen Städten und Gemeinden beim Gemeindeamt oder Magistrat erkundigen. Ein Belegexemplar ist jedenfalls mitzubringen. Nähere Informationen und ein genauer Kriterienkatalog für Wien findet sich hier.

Möchte man Flyer an parkende Autos anbringen, ist ebenfalls in Wien die MA46 zuständig. (Sonst die Gemeinde-Behörden/das Magistrat). Es bedarf einer schriftlichen Zustimmung des Fahrzeughalters. In der Praxis ist dies natürlich nicht möglich. Darum ist an dieser Stelle von einem Verbot auszugehen. Bringt man trotzdem Flyer an, kann es zu Anzeigen der Autobesitzer kommen.

Darf man Flugblätter auf Privatgrund verteilen?

Nicht selten sieht man Flyer-Verteiler vor Schulen, Parkplätzen oder Einkaufszentren. Wenn man Flyer auf privaten Plätzen verteilen möchte, muss man zuerst die Einwilligung des Grundbesitzers einholen.

Tipp: Noch bevor es an die Verteilung geht, muss bei der Gestaltung der Flyer beachtet werden, dass auch hier die Impressumspflicht besteht. Das bedeutet, dass man Namen bzw. Firma des Medieninhabers (Verantwortlicher für den Inhalt) und des Herstellers (z.B. Druckerei), vermerken muss, sowie dessen Ort und Sitz. Ein Verweis auf die Website ist nicht ausreichend.

Zum Thema „Impressumspflicht“ geht es hier weiter >> Das korrekte Impressum

Weiterführende Information: WKO, wien.at

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Rainer Haude und Piotr Ciski | (c) Daniel Willinger
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Bereits 1967 gegründet, nutzen heute nach Unternehmensangaben rund 4.000 Anwender:innen in Österreich die Steuerberatungssoftware des Wiener Anbieters dvo Software. Die Lösung unterstützt Steuerberater:innen bei Kanzleimanagement, Honorarabrechnung, automatisierten Workflows, sicherer Kommunikation und Dokumentenmanagement sowie bei Finanzbuchhaltung, Steuern und Anlagenverzeichnis. Dabei kommt auch Künstliche Intelligenz zum Einsatz, der Fokus liege auf Automatisierung, heißt es vom Unternehmen.

Marke, Team und Geschäftsführer bleiben

Nun gab die Firma die Übernahme durch den erheblich größeren polnischen Mitbewerber Symfonia Group bekannt. Ein Kaufpreis wurde dabei nicht genannt. Marke, Team und Ausrichtung auf den österreichischen Steuerberatungsmarkt sollen unverändert bleiben. Auch die Geschäftsführer Rainer Haude und Richard Theiß bleiben in ihren Positionen und halten künftig Anteile an der Muttergesellschaft.

DACH-Einstieg für Symfonia

Symfonia hat mehr als 55.000 Kunden, darunter 6.700 Steuerberatungskanzleien. „Mit dvo Software betritt Symfonia erstmals den DACH-Raum, und wir beabsichtigen, hier weiter zu wachsen“, kommentiert Piotr Ciski, CEO der Symfonia Group. „Dvo kennt die Anforderungen österreichischer Steuerberatungskanzleien genau. Wir bringen Know-how im Bereich Technologie sowie der Einhaltung regulatorischer und gesetzlicher Rahmenbedingungen mit.“

„Interessante Chancen“ im österreichischen Markt

Und Rainer Haude, Geschäftsführer von dvo Software, sagt: „Wir teilen Symfonias Fokus auf die Steuerberatungsbranche und das Ziel, die Produktivität in Steuerberatungskanzleien durch intelligente Software erheblich zu steigern. Wir können nun unser ohnehin schon ehrgeiziges KI-Investitionsprogramm bei dvo Software mit noch größerer Dynamik vorantreiben.“ Der österreichische Markt befinde sich derzeit in einer teilweise durch den Rückzug des deutschen Anbieters Datev hervorgerufenen Umbruchsphase und biete daher „interessante Chancen“.

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