16.03.2015

Kundenakquise: Ist Werbung per E-Mail immer Spam?

Viele junge Gründer stehen am Anfang vor der Schwierigkeit, eine Kundendatenbank aufzubauen. Darüber, was beim Mailen erlaubt und was verboten ist, informieren wir hier.
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Der Versand unerwünschter E-Mails bzw. Spam ist in Österreich strafbar.

Gerade zu Beginn ist es oft mühsam, das Zielpublikum auf das eigene Produkt – möglichst ohne Kosten – aufmerksam zu machen. Manch einer kommt dabei vielleicht auf die Idee, E-Mailadressen oder Telefonnummern zu recherchieren und Direktwerbung zu betreiben. Ist diese “Zwangsbeglückung” eigentlich erlaubt?

Nein. Unerwünschte Werbungen sind im allgemeinen Sprachgebrauch “Spam”. Darunter zu verstehen sind massenhaft verschickte E-Mails, die manchmal auch Viren oder Betrugsabsichten beinhalten können.

+++ Checkliste: So schreiben Sie Mails richtig! +++

Wann ist elektronische Werbung verboten?

In Österreich ist die Zusendung elektronischer Post (E-Mail und SMS) nach dem Telekommunikationsgesetz verboten, wenn die Zusendung ohne vorhergehende Einwilligung zu Werbezwecken erfolgt oder an mehr als 50 Empfänger geht (auch ohne Werbung).

Was fällt unter Direktwerbung?

Unter Direktwerbung fällt jedes elektronisch versendete Angebot: Ob die Aufforderung zur Ansicht einer Website, der Eintrag in einen Newsletter oder Werbung für Produkte und Dienstleitungen. Nicht unter elektronische Post fallen Mitteilungen die von Firmen oder Organisationen an die Mitarbeiter oder Mitglieder verteilt werden.

Wann darf Werbung per Mail verschickt werden?

Direktwerbung in Österreich darf verschickt werden, wenn

  • der Kunde seine Kontaktdaten anlässlich eines Kaufs bzw. einer Dienstleistung hinterlassen hat
  • die Daten für Werbung für ähnliche Produkte und Dienstleistungen verwendet werden
  • der Empfänger bei jeder Zusendung die Möglichkeit hat – auch bereits bei Erhebung der Daten – sich in die Versandliste aus- bzw. gar nicht erst einzutragen
  • der Empfänger nicht in der E-Commerce-Gesetz-Liste bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GesmbH (RTR) eingetragen ist.

+++ Mehr zum Thema: So schreiben Sie überzeugende Mails +++

Auch Anrufe und Faxe zu Werbezwecken sind ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers unzulässig und verwaltungsbehördlich strafbar. Ebenfalls rechtswidrig sind Anrufe, um eine Einwilligung für die Zusendung einzuholen. Und es ist verboten, mit unterdrückter Nummer anzurufen.

(Anrufe, die der Marktforschung dienen oder Telefonumfragen sind übrigens in Ordnung, da kein Werbezweck vorhanden ist.)

Tipp: Die meisten Internet Service Provider haben in ihren AGBs strenge Spam-Regelungen. Sollte man massenweise unerbetene E-Mails versenden, kann es zu einer Kündigung kommen. Auch internationale “Black Lists” werden immer effizienter. Die Betreiber urteilen hier nach der Anzahl der Beschwerden – nicht, ob der Inhalt gesetzeswidrig ist.

Zusammengefasst:

Zustimmung ist erforderlich, wenn es sich um Direktwerbung oder um ein Massenmail handelt. Wenn die Kundenbeziehung bereits besteht (“Customer Relationship”) ist eine vorherige Zustimmung nicht erforderlich – dies ist dann der Fall, wenn die Kontaktdaten aufgrund eines Kaufs/einer Dienstleistung erhalten wurden, es um Direktwerbung für ähnliche Produkte geht, jederzeit die Möglichkeit besteht, sich vom Newsletter abzumelden und der Empfänger nicht in der ECG liste eingetragen ist.

Sollte man sich nicht daran halten, droht ein Verwaltungsstrafverfahren. Zuständig dafür ist beispielsweise das Fernmeldebüro in der Radetzkystraße 2 in Wien.

 

Quelle: BMVITRTR

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Japanische Indoor-Drohnen in Österreich gelandet – Spiral eröffnet neuen Standort

Das japanische Technologieunternehmen Spiral Inc. ist ein weltweit führender Anbieter von automatisierten Indoor-Drohnenlösungen. Nun gründet das Unternehmen in Österreich eine FlexCo und wurde bei der Ansiedelung vom Global Incubator Network Austria (GIN) unterstützt.
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Tomohiro Ishikawa und Miyu Nishihira (v.l.) | (c) brutkasten / Martin Pacher

Herkömmliche Drohnen navigieren in offenen Bereichen oft mithilfe von GPS, um ihre Position und Flugroute zu bestimmen. In geschlossenen Gebäuden oder unterirdischen Bauwerken wie Tunneln ist dies jedoch nicht möglich. Daher sind spezielle technologische Lösungen erforderlich, um eine zuverlässige Navigation von Drohnen in solchen Umgebungen zu gewährleisten. Eine Lösung dafür entwickelt das japanische Technologieunternehmen Spiral Inc., das 2016 von Tomohiro Ishikawa gegründet wurde.

Spiral liefert Lösung mit Augmented Reality (AR)

Durch den Einsatz von Augmented-Reality-Markern navigieren die Drohnen präzise durch Innenräume und ermöglichen eine lückenlose Überwachung von Infrastrukturen wie Dämmen, Tunneln, Abwassersystemen oder anderen schwer zugänglichen Orten. Die sogenannte “MarkFlex-Air (MFA)-Technologie eignet sich somit besonders für Einsätze in Umgebungen, in denen kein GPS-Signal zur Verfügung steht.

Die Technologie kommt aktuell zur Inspektion von Tunneln zur Anwendung | (c) Spiral

Die Drohnen erfassen in Echtzeit Videodaten und senden diese in die Cloud, wo sie sofort ausgewertet werden können. Dies ermöglicht es Bauunternehmen, schnelle, datenbasierte Entscheidungen zu treffen, die den Fortschritt ihrer Projekte beschleunigen und gleichzeitig die Kosten senken.

In Japan hat das Unternehmen sich bereits in mehreren Projekten bewährt, darunter Tests mit dem japanischen Ministerium für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus sowie führenden Bauunternehmen. So wurde die Technologie dafür eingesetzt, um Shinkansen-Eisenbahntunnel zu inspizieren.

Expansion nach Europa

Nach den erfolgreichen Projekten in Japan verfolgt das Unternehmen nun ehrgeizige Pläne für die internationale Expansion, insbesondere in Europa. “Wir haben herausgefunden, dass es enorme Potenziale in der europäischen Industrie gibt,” so Miyu Nishihira, Global Marketing Manager von Spiral Inc. gegenüber brutkasten. Sie betont die wachsende Nachfrage nach der innovativen Drohnentechnologie.

Miyu Nishihira | (c) brutkasten / martin pacher

Der nächste logische Schritt sei der Einstieg in den europäischen Markt. “Ich habe Gespräche mit potenziellen Kunden in Österreich geführt, wie Bauunternehmern, Bauingenieurbüros und Eisenbahngruppen”, so Nishihira. Und sie merkt an: “Sie sind daran interessiert, unsere Drohnen in Notfällen, wie bei Unfällen in Tunneln, oder zur Erstellung von 3D-Karten auf Baustellen zu nutzen.“ Die positiven Rückmeldungen würden zeigen, dass die Technologie in Österreich auf großes Interesse stößt und einen wichtigen Beitrag zur Bau- und Sicherheitsbranche leisten könne.

Österreich als idealer Ausgangspunkt – FlexCo in Gründung

Aufgrund der wachsenden Nachfrage nach ihren innovativen Drohnentechnologien hat Spiral Inc. sich dazu entschieden, einen Standort in Österreich zu eröffnen. Derzeit befindet sich FlexCo in Gründung, deren Geschicke künftig Nishihira als Österreich-Geschäftsführerin verantworten wird.

Als großen Standortvorteil betont sie unter anderem, dass Österreich über eine große Anzahl an Tunnelprojekten verfügt. So sei der Markt hierfür vier Mal größer als in Japan. Zudem würde es auch einen großen Kreis an potentielle Kunden wie die Strabag oder Porr geben “Österreichs zentrale Lage in Europa und seine herausragende Expertise im Bereich Bau- und Infrastrukturlösungen machen das Land zum idealen Ausgangspunkt für unsere Expansion.”

Bei der Präsentation war auch der japanische Botschafter Ryuta Mizuuchi in Österreich anwesend | (c) brutkasten / martin pacher

Unterstützung durch Global Incubator Network

Neben den Gesprächen mit potenziellen Kunden betont Nishihira auch die Unterstützung durch das Global Incubator Network Austria (GIN), das entscheidend für den Markteintritt von Spiral Inc. in Europa sei. “Das Global Incubator Network hat uns dabei geholfen, wichtige Verbindungen in Österreich und darüber hinaus zu knüpfen,“ sagte sie. “Durch das Netzwerk haben wir Zugang zu lokalen Partnern erhalten, die uns helfen, unsere Technologie an die Bedürfnisse des europäischen Marktes anzupassen.”

Spiral Inc wird seit Frühling 2023 über das GO Austria Programm des Global Incubator Network unterstützt. Mit dem Programm werden jedes Jahr Startups aus den GIN-Zielregionen von Asien nach Österreich eingeladen (brutkasten berichtete). Im konkreten Fall von Spiral wurde das Unternehmen von GIN im Rahmen des GO AUSTRIA PLUS Programms bei der Unternehmensgründung und den damit verbundenen Aufwänden und Kosten unterstützt.

Das Unternehmen ist übrigens das zweite japanische Startup, das sich über das Programm in Österreich ansiedelte. Erst im Mai 2023 eröffnete auch das japanische Startup Godot sein EU-Forschungs- und Entwicklungszentrum in Wien.

Die Indoor-Drohnentechnologie wurde bei cargo-partner iLogistics Center präsentiert | (c) martin pacher / brutkasten

Präsentation der Technologie bei cargo-partner

Zum Marktstart in Österreich präsentierte Spiral Inc. am Donnerstag im cargo-partner iLogistics Center nahe dem Wiener Flughafen vor ausgewähltem Fachpublikum seine Technologie. In Österreichs größter Logistik Halle aus Holz wurden mehrere Indoor-Testflüge erfolgreich absolviert.

Erst im letzten Jahr wurde die österreichische Spedition Cargo-partner Teil der Nippon Express Group, die wiederum in Spiral Inc. investiert ist. Neben der Inspektion von Tunneln könnte die Technologie künftig auch im Bereich der Logistik Anwendung finden, wie Martin Schenzel, Geschäftsführer von cargo-partner Österreich, betonte.

Spiral plant, die Funktionen seiner Drohnen in der nächsten Phase weiter auszubauen. Geplant ist die Integration von Sensoren wie Gasdetektoren, chemischen Sensoren und Mikrofonen, um die Anwendungsbereiche der Technologie zu erweitern. Drohnen sollen so künftig zusätzliche sicherheitskritische Aufgaben übernehmen können, wie etwa die Detektion von schädlichen Gasen.


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