24.02.2016

Was das richtige Impressum auf der Website enthalten muss

Viele Gründer tappen gleich zu Beginn in die teure Impressum-Falle. Abmahnungen gegen Unternehmer, die kein oder ein mangelhaftes Impressum auf ihrer Website anführen, sind ärgerlich und können teuer zu stehen kommen.
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Gibt man auf seiner Website nicht das richtige Impressum an, kann das bis zu 20.000 Euro kosten. Tom - fotolia.com

Es mag dem einen oder anderen vielleicht übertreiben vorkommen, aber die Angabe des richtigen Impressums auf der eigenen Website ist wichtig. Grundsätzlich dient die Informationspflicht zum Nachweis wer für die Website, bzw. die Inhalte verantwortlich ist. Das betrifft darüberhinaus auch Social Media-Seiten und Newsletter.

Wer ein Impressum angeben muss

Die Informationspflicht gilt grundsätzlich für alle Gewerbetreibenden.

  • Natürliche Personen
  • Juristische Personen
  • Nicht ins Firmenbuch eingetragene Unternehmer
  • Ins Firmenbuch eingetragene Unternehmer

Was das Impressum auf der Website enthalten muss

Es macht einen großen Unterschied ob das Unternehmen im Firmenbuch eingetragen ist oder nicht. Danach richten sich die Angaben, was das richtige Impressum auf der Website enthalten muss:

Nicht ins Firmenbuch eingetragene Personen Ins Firmenbuch eingetragene Personen
Bei natürlichen Personen:

  • bürgerlicher Name (Vor- und Zuname) und
  • Standort der Gewerbeberechtigung.

Bei juristischen Personen:

  • Gesetzlich oder in den Statuten festgelegter Name und
  • Standort der Gewerbeberechtigung.

 

  • Firma (Firmenwortlaut gemäß Firmenbucheintrag)
  • Firmenbuchnummer
  • Firmenbuchgericht
  • Firmensitz (gemäß Firmenbucheintrag)
  • Rechtsform
  • Befindet sich das Unternehmen in Liquidation ist dies anzuführen.

 

  • Folgende Angaben sind auch in Geschäftsbriefen und Bestellscheinen zu machen

ACHTUNG: Sowohl eingetragene als auch nicht eingetragene Unternehmer haben die jeweiligen Bestimmungen z in E-Mails anzuführen.


Strafbestimmungen

 Verstöße gegen die bestehenden Bestimmungen können vom zuständigen Firmenbuchgericht mit Strafen von bis zu 3600 Euro geahndet werden.

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Erweiterte Offenlegungspflicht nach dem Mediengesetz

Zusätzlich zu den Regelungen der GewO und des UGB gilt das Mediengesetz, das Impressumspflicht noch weiter ausführt. Von dieser Regelung sind nicht nur Medienunternehmer betroffen, sondern auch Inhaber von Websites und jeder, der Newsletter verschickt. Hier wird zwischen „großer Website“ und „kleiner Website“ unterschieden.

  • Große Website: Eine „große Website“ liegt vor, wenn der Informationsgehalt über die Präsentation des Unternehmens hinausgeht und geeignet ist, die Meinungsbildung zu beeinflussen.
  • Kleine Website: Das betrifft Websites, die sich auf die (Werbe-) Präsentation des Unternehmens selbst oder seiner Leistungen oder Produkte beschränken – auch der einfache Webshop ohne redaktionelle Beiträge.
Impressum auf kleiner Website Impressum auf großer Website
  • Name/Firma des Medieninhabers (in der Regel der Inhaber/Betreiber der Website)
  • Unternehmensgegenstand des Medieninhabers
  • Wohnort/Sitz des Medieninhabers

 

  • Erklärung der „Blattlinie“ des Mediums (die grundlegende Ausrichtung der Website)
  • Firma/Sitz/Unternehmensgegenstand jedes Medienunternehmens, an dem eine der anzugebenden Personen beteiligt ist (Betreibt ein Unternehmen bloß einen Webshop oder verschickt Firmen-Newsletter gilt man noch nicht als Medienunternehmen)
  • Bei allen juristischen Personen und Personengesellschaften: vertretungsbefugte Organe (Geschäftsführer/Vorstandsmitglieder) sowie Mitglieder des Aufsichtsrates
  • Bei Gesellschaften: alle direkten und indirekten Gesellschafter mit Eigentums-Beteiligungs-, Anteils-, und Stimmrechtsverhältnissen inkl. Treuhandverhältnissen und stillen Beteiligungen (gilt grundsätzlich auch für AG)
  • Bei Vereinen: Vorstand und Vereinszweck
  • Bei Stiftungen: Stifter und Begünstigte
  • Sind die anzugebenden Gesellschafter Ihrerseits wieder Gesellschaften, so sind auch deren Gesellschafter entsprechend anzuführen

ACHTUNG: Nach dem E-Commerce-Gesetz ist für Impressumsvorschriften das Recht jenes Staates anwendbar, in dem der Website-Betreiber seinen Sitz hat. Zur Absicherung empfiehlt es sich dennoch sich zu erkundigen. Deutschland hat beispielweise sehr ähnliche Impressumvorschriften, verlangt aber die Angabe der/des Geschäftsführer(s) auch bei kleinen Websites.


Strafbestimmungen nach dem Mediengesetz

 Wer diese Regelung nicht befolgt, muss mit einer Strafe in der Höhe von bis zu 20.000 Euro rechnen.

Impressum auf Plakaten und Flyern

Was die wenigsten wissen ist, dass gem § 24 (1) MedienG auf jedem Medienwerk der Name oder die Firma des Medieninhabers und des Herstellers sowie der Verlags- und der Herstellungsort anzugeben sind. Das gilt auch für Flyer und Plakate Der Hinweis auf die Homepage alleine genügt nicht.

+++Mehr zum Thema Recht: Steuern sparen, gewusst wie+++

Datenschutzerklärung und Cookies

Betreiber von kommerziellen Webseiten müssen die Benutzer darüber informieren, welche personenbezogenen Daten sie ermitteln, verarbeiten und übermitteln. Sie müssen angeben auf welcher Rechtsgrundlage und für welche Zwecke dies erfolgt und für wie lange die Daten gespeichert werden.

Da der Informationspflicht auch durch eine Datenschutzerklärung im Impressum nachgekommen werden kann, empfiehlt es sich dieses einfach zu ergänzen:

  • Gespeicherte personenbezogene Daten (zB: Name, Adresse, Kreditkarten-Nummer, IP-Adresse)
  • Übermittlung (zB: Daten werden nicht an Dritte übermittelt)
  • Rechtsgrundlage (zB bei einem Webshop für Cookies und zur Erfüllung der Verträge: § 96 TKG; § 8 DSG)
  • Zweck (zB: Cookie für Warenkorb sowie zur Vertragserfüllung)
  • Dauer der Speicherung
  • Zusätzlich wird empfohlen: Hinweis, wie Cookies in der Browsereinstellung deaktiviert werden können

+++Mehr zum Thema: Wikipedia Eintrag für das Unternehmen erstellen+++

Quelle: WKO, GewO, UGB, MedG

Alle Angaben ohne Gewähr.

 

 

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Epitome Therapeutics
© Epitome Therapeutics - (v.l.) Jamie Hackett, CSO und Guido Gualdoni, CEO.

Epitome Therapeutics ist ein neues Biotech-Unternehmen aus Wien, das eine neue Methode entwickelt, um die Genaktivität im Körper gezielt und sehr genau zu steuern. Heute gab es seinen offiziellen Unternehmensstart mit einer Gesamtfinanzierung von vier Millionen Euro bekannt. Diese setzt sich zusammen aus einer überzeichneten Pre-Seed-Finanzierungsrunde in Höhe von zwei Millionen Euro sowie weiteren zwei Millionen Euro an Fördermitteln.

Epitome Therapeutics: XISTA Science Ventures und Caesar Ventures führen an

Damit zählt die Pre-Seed-Runde zu den höchsten im Lande, denn, laut Florian Haas, Head of Startup, Head of Brand & Growth EY, wurden heuer im Pre-Seed-Bereich im ersten Halbjahr nur rund ein Dutzend Investments erfasst, was die geringe Aktivität im ganz frühen Segment unterstreicht (Stand: Mai 2026). Typische Pre-Seed-Runden bewegen sich im Allgemeinen meist zwischen 75.000 und 400.000 Euro, mit einem Median von etwa 200.000 bis 350.000 Euro, häufig ergänzt durch Förderungen wie aws oder FFG. Größere syndizierte Pre-Seed-Runden liegen bei 400.000 bis 900.000 Euro, während Volumina darüber die Ausnahme darstellen.

Zum Vergleich: In den letzten zwei Jahren konnten etwa Fynk mit 1,25 Mio. Euro, sequestra mit 1,1 Mio. Euro, factroymaker mit 1,1 Mio. Euro und Invisible-Light Labs mit einer 1,5 Mio. Euro Pre-Seed-Runde diesen Schnitt durchbrechen.

Nun zählt auch Epitome Therapeutics dazu. Deren Pre-Seed-Runde wurde gemeinsam von XISTA Science Ventures und Caesar Ventures angeführt; zudem beteiligte sich die Navec Venture Holding GmbH. Weitere Mittel wurden über kompetitiv vergebene Förderprogramme eingeworben, darunter Unterstützung durch Austria Wirtschaftsservice (AWS) und die österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG).

Cadence-Technologie weiter ausbauen

Die Mittel aus der Finanzierung werden künftig eingesetzt, um die Entwicklungsprogramme von Epitome Therapeutics in Richtung der Nominierung eines ersten Wirkstoffkandidaten voranzutreiben, die technologische Breite der Cadence-Plattform (eine Epigenom-Editierungsplattform) zu erweitern und das wissenschaftliche sowie operative Team des Unternehmens auszubauen.

„Wir haben Epitome Therapeutics mit der Unterstützung einer starken Gruppe von Investoren und Partnern gegründet“, sagt Guido Gualdoni, Mitgründer und CEO von Epitome Therapeutics. „Der erfolgreiche Abschluss einer überzeichneten Finanzierungsrunde ist ein starkes Signal für die Qualität unseres Teams und das Potenzial der Cadence-Plattform. Die neuen Mittel ermöglichen es uns, das Unternehmen auf Basis der Cadence-Technologie weiter auszubauen und unsere wissenschaftlichen Erkenntnisse in erste Entwicklungsprogramme zu überführen. Unser unmittelbarer Fokus liegt nun darauf, die Plattform auszubauen, unser Team zu verstärken und die Auswahl unseres ersten Wirkstoffkandidaten voranzutreiben.“

Bereits 2025 gegründet

Epitome Therapeutics wurde 2025 von Guido Gualdoni und Jamie Hackett als Ausgründung des EMBL, eines europäischen Forschungsinstitut für Life Sciences, gegründet. Das Unternehmen entwickelt konkret einen neuartigen therapeutischen Ansatz, der auf der präzisen Steuerung der Genexpression basiert.

Während aktuelle Fortschritte das Potenzial des Gen-Silencing aufgezeigt haben, würden – so die Founder – viele Erkrankungen die Wiederherstellung, Erhöhung oder fein abgestimmte Regulierung der Genaktivität erfordern. Daraus ergebe sich ein Bedarf an therapeutischen Ansätzen, die eine präzisere Kontrolle der Genexpression ermöglichen können. Darauf baut das Wiener Biotech auf.

„Gene müssen nicht einfach nur an- oder ausgeschaltet sein – entscheidend ist, dass sie in genau dem richtigen Maß exprimiert werden“, sagte Hackett, CSO von Epitome Therapeutics. „Viele Krankheiten entstehen, wenn dieses Gleichgewicht gestört ist. Die Cadence-Plattform ermöglicht eine präzise Steuerung der Genexpression und erlaubt uns so, die Aktivität spezifischer Gene auf ein therapeutisch relevantes Niveau zurückzuführen. Wir sind überzeugt, dass dieser präzisionsmedizinische Ansatz eine grundlegend neue therapeutische Modalität für die Behandlung genetischer und komplexer Erkrankungen darstellt.“

Basiert auf Forschungsarbeiten am EMBL

Die Technologie von Epitome Therapeutics basiert auf Forschungsarbeiten am EMBL Rom, darunter Ergebnisse, die 2024 in einer Publikation in Nature Genetics veröffentlicht wurden, und stützt sich auf geistiges Eigentum, das exklusiv vom EMBL einlizenziert wurde, wie man in der Aussendung liest.

„Der innovative Ansatz von Epitome Therapeutics im Bereich der Epigenom-Editierung hat uns sehr beeindruckt, insbesondere der Fokus auf gezielte Hochregulation“, kommentiert Alexander Schwartz, Partner bei XISTA Science Ventures. „Ebenso überzeugt hat uns, wie das Team diese wissenschaftlichen Erkenntnisse in therapeutisch relevante Entwicklungsprogramme überführen will.“

Und Gregor Unger, Managing Partner bei Caesar Ventures, ergänzt: „Mit unserem Investment in Epitome Therapeutics unterstützen wir ein außergewöhnliches Team, das die Genregulation grundlegend neu definiert hat. Überzeugt hat uns die seltene Kombination aus wissenschaftlicher Tiefe und unternehmerischer Erfahrung rund um Guido und Jamie.“

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