24.02.2016

Was das richtige Impressum auf der Website enthalten muss

Viele Gründer tappen gleich zu Beginn in die teure Impressum-Falle. Abmahnungen gegen Unternehmer, die kein oder ein mangelhaftes Impressum auf ihrer Website anführen, sind ärgerlich und können teuer zu stehen kommen.
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Gibt man auf seiner Website nicht das richtige Impressum an, kann das bis zu 20.000 Euro kosten. Tom - fotolia.com

Es mag dem einen oder anderen vielleicht übertreiben vorkommen, aber die Angabe des richtigen Impressums auf der eigenen Website ist wichtig. Grundsätzlich dient die Informationspflicht zum Nachweis wer für die Website, bzw. die Inhalte verantwortlich ist. Das betrifft darüberhinaus auch Social Media-Seiten und Newsletter.

Wer ein Impressum angeben muss

Die Informationspflicht gilt grundsätzlich für alle Gewerbetreibenden.

  • Natürliche Personen
  • Juristische Personen
  • Nicht ins Firmenbuch eingetragene Unternehmer
  • Ins Firmenbuch eingetragene Unternehmer

Was das Impressum auf der Website enthalten muss

Es macht einen großen Unterschied ob das Unternehmen im Firmenbuch eingetragen ist oder nicht. Danach richten sich die Angaben, was das richtige Impressum auf der Website enthalten muss:

Nicht ins Firmenbuch eingetragene Personen Ins Firmenbuch eingetragene Personen
Bei natürlichen Personen:

  • bürgerlicher Name (Vor- und Zuname) und
  • Standort der Gewerbeberechtigung.

Bei juristischen Personen:

  • Gesetzlich oder in den Statuten festgelegter Name und
  • Standort der Gewerbeberechtigung.

 

  • Firma (Firmenwortlaut gemäß Firmenbucheintrag)
  • Firmenbuchnummer
  • Firmenbuchgericht
  • Firmensitz (gemäß Firmenbucheintrag)
  • Rechtsform
  • Befindet sich das Unternehmen in Liquidation ist dies anzuführen.

 

  • Folgende Angaben sind auch in Geschäftsbriefen und Bestellscheinen zu machen

ACHTUNG: Sowohl eingetragene als auch nicht eingetragene Unternehmer haben die jeweiligen Bestimmungen z in E-Mails anzuführen.


Strafbestimmungen

 Verstöße gegen die bestehenden Bestimmungen können vom zuständigen Firmenbuchgericht mit Strafen von bis zu 3600 Euro geahndet werden.

+++Mehr zum Thema Recht: Die Auswirkungen der Registrierkasse+++

Erweiterte Offenlegungspflicht nach dem Mediengesetz

Zusätzlich zu den Regelungen der GewO und des UGB gilt das Mediengesetz, das Impressumspflicht noch weiter ausführt. Von dieser Regelung sind nicht nur Medienunternehmer betroffen, sondern auch Inhaber von Websites und jeder, der Newsletter verschickt. Hier wird zwischen „großer Website“ und „kleiner Website“ unterschieden.

  • Große Website: Eine „große Website“ liegt vor, wenn der Informationsgehalt über die Präsentation des Unternehmens hinausgeht und geeignet ist, die Meinungsbildung zu beeinflussen.
  • Kleine Website: Das betrifft Websites, die sich auf die (Werbe-) Präsentation des Unternehmens selbst oder seiner Leistungen oder Produkte beschränken – auch der einfache Webshop ohne redaktionelle Beiträge.
Impressum auf kleiner Website Impressum auf großer Website
  • Name/Firma des Medieninhabers (in der Regel der Inhaber/Betreiber der Website)
  • Unternehmensgegenstand des Medieninhabers
  • Wohnort/Sitz des Medieninhabers

 

  • Erklärung der „Blattlinie“ des Mediums (die grundlegende Ausrichtung der Website)
  • Firma/Sitz/Unternehmensgegenstand jedes Medienunternehmens, an dem eine der anzugebenden Personen beteiligt ist (Betreibt ein Unternehmen bloß einen Webshop oder verschickt Firmen-Newsletter gilt man noch nicht als Medienunternehmen)
  • Bei allen juristischen Personen und Personengesellschaften: vertretungsbefugte Organe (Geschäftsführer/Vorstandsmitglieder) sowie Mitglieder des Aufsichtsrates
  • Bei Gesellschaften: alle direkten und indirekten Gesellschafter mit Eigentums-Beteiligungs-, Anteils-, und Stimmrechtsverhältnissen inkl. Treuhandverhältnissen und stillen Beteiligungen (gilt grundsätzlich auch für AG)
  • Bei Vereinen: Vorstand und Vereinszweck
  • Bei Stiftungen: Stifter und Begünstigte
  • Sind die anzugebenden Gesellschafter Ihrerseits wieder Gesellschaften, so sind auch deren Gesellschafter entsprechend anzuführen

ACHTUNG: Nach dem E-Commerce-Gesetz ist für Impressumsvorschriften das Recht jenes Staates anwendbar, in dem der Website-Betreiber seinen Sitz hat. Zur Absicherung empfiehlt es sich dennoch sich zu erkundigen. Deutschland hat beispielweise sehr ähnliche Impressumvorschriften, verlangt aber die Angabe der/des Geschäftsführer(s) auch bei kleinen Websites.


Strafbestimmungen nach dem Mediengesetz

 Wer diese Regelung nicht befolgt, muss mit einer Strafe in der Höhe von bis zu 20.000 Euro rechnen.

Impressum auf Plakaten und Flyern

Was die wenigsten wissen ist, dass gem § 24 (1) MedienG auf jedem Medienwerk der Name oder die Firma des Medieninhabers und des Herstellers sowie der Verlags- und der Herstellungsort anzugeben sind. Das gilt auch für Flyer und Plakate Der Hinweis auf die Homepage alleine genügt nicht.

+++Mehr zum Thema Recht: Steuern sparen, gewusst wie+++

Datenschutzerklärung und Cookies

Betreiber von kommerziellen Webseiten müssen die Benutzer darüber informieren, welche personenbezogenen Daten sie ermitteln, verarbeiten und übermitteln. Sie müssen angeben auf welcher Rechtsgrundlage und für welche Zwecke dies erfolgt und für wie lange die Daten gespeichert werden.

Da der Informationspflicht auch durch eine Datenschutzerklärung im Impressum nachgekommen werden kann, empfiehlt es sich dieses einfach zu ergänzen:

  • Gespeicherte personenbezogene Daten (zB: Name, Adresse, Kreditkarten-Nummer, IP-Adresse)
  • Übermittlung (zB: Daten werden nicht an Dritte übermittelt)
  • Rechtsgrundlage (zB bei einem Webshop für Cookies und zur Erfüllung der Verträge: § 96 TKG; § 8 DSG)
  • Zweck (zB: Cookie für Warenkorb sowie zur Vertragserfüllung)
  • Dauer der Speicherung
  • Zusätzlich wird empfohlen: Hinweis, wie Cookies in der Browsereinstellung deaktiviert werden können

+++Mehr zum Thema: Wikipedia Eintrag für das Unternehmen erstellen+++

Quelle: WKO, GewO, UGB, MedG

Alle Angaben ohne Gewähr.

 

 

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Eine Auswahl an Speaker:innen von brutkasten MOMENTUM

Am 5. November öffnet das Wiener Palais Berg seine Türen für eine Premiere: Erstmals findet brutkasten MOMENTUM statt, das neue Flagship-Innovationsevent von brutkasten. Rund 300 kuratierte Gäste aus der Startup-, Investment- und Innovationsszene kommen zusammen – invite only, ohne Ticketverkauf und ohne Messestände. Der Anspruch: Gespräche zwischen Menschen, die man sonst selten gemeinsam in einem Raum antrifft.

Genau darin liegt die Stärke von brutkasten und MOMENTUM. Gründer:innen, Investor:innen, Corporate-Entscheider:innen sowie Vertreter:innen aus Politik und Wirtschaft begegnen einander hier auf Augenhöhe – ein Netzwerk, wie es in Österreich nur selten so geballt zusammenkommt. Die Türen öffnen um 14:30 Uhr, danach führt ein hochkarätiges Bühnenprogramm durch den Nachmittag, ehe der Tag mit der Verleihung des Innovator of the Year seinen feierlichen Höhepunkt erreicht.

Zwei Formate unter einem Dach

MOMENTUM und der Innovator of the Year sind zwei eigenständige Formate, die an diesem Tag unter einem Dach zusammenfinden: Ab 15:30 Uhr gehört die Bühne den Panels und Keynotes, am Abend folgt im Rahmen von MOMENTUM die feierliche Award Ceremony, bei der brutkasten die innovativsten Köpfe des Landes vor den Vorhang holt. Über allem steht eine Frage, die das gesamte Ökosystem beschäftigt: Was braucht es, damit aus guten Ideen richtig große Unternehmen werden?

Hochkarätiges Lineup für Österreichs exklusivstes Innovationsevent

Antworten darauf liefern jene, die es wissen müssen: Auf der Bühne treffen Gründer:innen, die es geschafft haben, auf Investor:innen und Konzernlenker:innen, die den Wandel vorantreiben. Etwa Julian Teicke: Der Seriengründer hat als CEO das Insurtech wefox zum Unicorn gemacht und ist heute Founding Investor bei The Delta. Gemeinsam mit Codesphere-Gründer Elias Schneider, der eine europäische Alternative zu den US-Hyperscalern aufbaut, geht er der Frage nach, ob man für echtes Wachstum in die USA muss – oder ob Europa selbst skalieren kann.

Ganz persönlich wird es im Kamingespräch mit Damian Izdebski. Wie nur wenige in der heimischen Szene hat der techbold-Gründer die Höhen und Tiefen des Unternehmertums erlebt. Er erzählt, was er nach Pleite und Neustart beim zweiten Mal anders gemacht hat, bis hin zum erfolgreichen Exit. Für den krönenden Abschluss des Bühnenprogramms sorgt Sarah Buchner, Gründerin und CEO von Trunk Tools, mit ihrer Keynote zu Risiko und Mut. Zwei Eigenschaften, die am Abend auch bei der Award Ceremony im Mittelpunkt stehen.

Dazwischen bildet das Programm die ganze Bandbreite des Ökosystems ab: Alexander Brix (fonio.ai) und Petra Dobrocka (byrd) sprechen über die Schlüsselmomente beim Skalieren, Business Angel Felix Porsche und Stiftungsvorstand Johannes Braith (RMF Privatstiftung, Franziska Fries Privatstiftung) über Familien- und Stiftungsgeld für Startups, Gerhard Schwarz (Swarovski), Matthias Leibetseder (WaVe-X) und Michael Harnisch (BCG) darüber, wie aus Innovation in etablierten Unternehmen tatsächlich neues Geschäft wird. Matthias Fukac (CeLLAI) und Andreas Gruber (NT-X Technology) rücken bahnbrechende Technologien made in Austria ins Rampenlicht.

Innovator of the Year: die Bühne für Österreichs Innovator:innen

Um 19:15 Uhr wird es feierlich. Mit dem Innovator of the Year holt brutkasten heuer bereits zum sechsten Mal die innovativsten Köpfe des Landes vor den Vorhang. Vergeben wird der Award in drei Kategorien: Startups, Scaleups und Corporate Innovation. Die Nominierten hat die brutkasten-Redaktion in einem sorgfältigen Auswahlprozess bestimmt, über die Sieger:innen hat die Community per Voting entschieden. Die Eröffnungsrede zur Verleihung hält Staatssekretärin Elisabeth Zehetner.

Nach der Verleihung ist der Abend noch lange nicht vorbei: Beim anschließenden Networking bleibt bei Drinks Zeit, mit den Gewinner:innen anzustoßen, die Gespräche des Nachmittags weiterzuführen und neue Kontakte zu knüpfen.

10 Tickets zu gewinnen

Wer noch keine Einladung hat, kann trotzdem dabei sein: brutkasten verlost 10 Tickets für MOMENTUM und die Innovator of the Year Award Ceremony.


Möglich gemacht wird MOMENTUM von unseren Partner:innen BCG, Polestar, der Österreichischen Notariatskammer, der St. Martins Therme & Lodge und dem Science Park Graz.

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