16.05.2024
KOOPERATION

Impact Investing – Wohin mit dem Geld?

Bei dem 4Gamechangers-Festival in Wien diskutierten am Dienstag Birgit Radl-Wanko (Younus), Jörg Moshuber (Schoellerbank), Johannes Ortner (Alia), Simon Weiler (e-fund research) und Michaela Ernst über nachhaltiges Investieren. Moderiert wurde das Panel von der Präsidentin der Österreichisch-Amerikanischen Gesellschaft Monika Rosen.
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v.l.n.r.: Jörg Moshuber, Birgit Radl-Wanko, Simon Weiler, Monika Rosen, Johannes Ortner und Michaela Ernst (c) 4Gamechangers
v.l.n.r.: Jörg Moshuber, Birgit Radl-Wanko, Simon Weiler, Monika Rosen, Johannes Ortner und Michaela Ernst (c) 4Gamechangers

Wie erwirtschaften nachhaltige Investments eine vernünftige Rendite? Wie können Anleger:innen ihr Geld vor Greenwashing-Assets schützen? Über diese und weitere Fragen diskutierte am Dienstagvormittag Monika Rosen unter dem Titel „Impact Investing“ mit ihren Gästen.

Rendite, Rendite, Rendite

Beim nachhaltigen Investieren ist es die Schlüsselfrage: Wie schafft man es, mit seinem Kapital den gleichen Ertrag zu erzielen wie „klassische Fonds“? Wer will schon auf Rendite verzichten? Grundsätzlich zeigte sich dies in der Vergangenheit als schwierig (Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel). Der Fokus von Investments wird sich aber nach Auffassung von Johannes Ortner verschieben. „Wir alle kommen aus Generationen, wo der Gewinn im Fokus stand. Koste es, was es wolle“, meint der Co-Gründer und CEO des „Bankprojekts“ Alia, „ich glaube in 5 Jahren kommen wir in eine Zeit, wo der Impact im Vordergrund steht“. Er denkt, dass Unternehmen dann danach beurteilt werden, wie ihre Wirkung auf ihre Umwelt und die Gesellschaft sind.

Der ESG-Experte der Schoellerbank, Jörg Moshuber, sieht insbesondere in Green- und Social Bonds (Anleihen) für private Anleger:innen attraktive Assets. „Diese werden von der EU reguliert und finanzieren grüne und nachhaltige Projekte.“

Greenwashing beim Impact Investing

Grüne Fonds sehen sich immer wieder der Kritik ausgesetzt, sie würden mit der Aufnahme gewisser Unternehmensaktien Greenwashing betreiben. Auch große Geldhäuser wie beispielsweise Goldman Sachs mussten sich diese Vorwürfe anhören.

Ob bei Anlagen, wo grün draufsteht auch grün drin ist, kann Simon Weiler, CEO und Managing Partner von e-fundresearch klar mit einem „Jein“ beantworten. Es habe sich seiner Auffassung nach in den letzten Jahren zwar viel getan, aber man sei noch nicht am Ende des Wegs. Am Beispiel von VW erklärt Moshuber, wie Unternehmen auch wieder aus nachhaltigen Fonds entfernt werden können. Im ESG-Bereich werden Unternehmen nach folgenden drei Kriterien aufgenommen: Umwelt, Soziales und Governance. Bei VW sei laut Moshuber die Governance, also die Führung des Unternehmens der ausschlaggebende Faktor gewesen, wieso es aus den Nachhaltigkeitsfonds geflogen ist.

Der Konsens: Ein Unternehmen finden, das besser ist als die Konkurrenz in diesem Bereich. „In einer schlechten Gegend das beste Haus“, wie Monika Rosen diesen Konsens zusammenfasst. Gleichzeitig sollte man Anreize schaffen für eine merkliche Verbesserung.

Was heißt das für die Finanzierung von Startups?

Nachhaltigkeit ist auch beim Thema Investment angekommen. Anders als vor 20 Jahren sind Expert:innen in diesem Bereich bei großen Instituten nicht mehr in den Keller verband, sonder heiß begehrt, wie Simon Weiler, CEO und Managing Partner von e-fundresearch es pointiert auf den Punkt bringt. Für Kleinanleger:innen ist es aber noch immer schwer ersichtlich, welche Angebote wirklich grün sind und gleichzeitig eine gute Rendite erwirtschaften. Dafür müssten sich diese viel Zeit nehmen, um die richtigen Investments nach ihren Vorstellungen zu finden. Oder sie suchen sich aktiv gemanagte Fonds. Diese sind allerdings aufgrund der höheren laufend Kosten im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsabschlägen bei grünen Anlagen nochmals unattraktiver. Daher ist wohl davon auszugehen, dass Kleinanleger:innen aufgrund der Einfachkeit weiterhin stark auf alt bewährtes wie einen MSCI-World ETF oder eine Core-Satellite-Strategie setzen.

Für Gründer:innen heißt dies, dass sie von nachhaltigen Fonds für Kleinanleger:innen wohl auch in naher Zukunft keinen Geldregen zu erwarten haben. Daher müssen sie weiterhin wohl oder übel aktiv an diese Herantreten. Allerdings: Impact Investing ist in den Geldinstituten angekommen, was für Startups in aller Regel positiv sein sollte. Aus dem Panel wird deutlich, dass alle anwesenden der Meinung sind, dass das Thema weiter in den Fokus rücken wird. Damit wird auch der Cashflow zunehmen, der von dieser Seite in nachhaltige Unternehmen fließt. Angesichts der derzeit schwierigen Finanzierungssituation zumindest ein kleiner Hoffnungsschimmer am Horizont, für die Finanzierung innovativer Ideen.

Summa Summarum

Insgesamt war das Panel an Dienstagvormittag ein netter Plausch, zu einem spannenden Thema, das wohl an Aktualität zunehmen wird. Die Gäste haben dies klar formuliert und Ansätze für weitere Diskussionen gegeben. Ein wirklicher AHA-Effekt blieb aber leider aus. Die Aufforderung an Anleger:innen sich stärker mit den Auswirkungen ihrer Investments zu befassen ist richtig und lobenswert. Allerdings wohl unrealistisch, da Österreicher:innen generell lieber auf ihrem ersparten schlafen und andererseits gerade Kleinanleger:innen eh schon massive Probleme haben, den Finanzmarkt im generellen nachzuvollziehen. „Bei der Diskussion um eine grüne Finanzierung […] kennt sich der Anleger früher oder später nicht mehr aus“, formulierte es Johannes Ortner. Wie könnte man aber dagegen vorgehen? Diese entscheidende Antwort beziehungsweise eine eingehendere Diskussion um Lösungsansätze blieb die Runde schuldig.

Immerhin: Die Moderation von Monika Rosen sorgte im Publikum immer wieder für Heiterkeit. Michaela Ernst, Chefredakteurin von Sheconomy, merkt außerdem an, dass die Auseinandersetzung mit nachhaltigen Investments merklich mehr Frauen in den Finanzmarkt holt. Birgit Radl-Wanko von Younus merkte mit Blick auf die Zukunft an, Anleger:innen sollten auch aggressiver Nachhaltigkeit bei den Unternehmen einfordern.

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Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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