23.01.2023

Hybride Urkunde: Die individuellen Bedürfnisse am besten berücksichtigen

Seit einigen Monaten kann man bei Österreichs Notar:innen Urkunden hybrid unterzeichnen. Wir sprachen dazu mit Notarpartnerin Maria Thierrichter.
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Hybride Urkunden - Maria Thierrichter
Maria Thierrichter | (c) Julia Dragosits
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Die Zeiten, in denen man in Österreich persönlich in die Notariatskanzlei musste, um einen notariatspflichtigen Vertrag oder eine Urkunde zu unterzeichnen, sind schon länger vorbei. „Wir hatten seit Corona und teilweise auch schon davor die Möglichkeit, digitale Urkunden zu errichten. Da sind wir in Europa Vorreiter“, ruft Notarpartnerin Maria Thierrichter im brutkasten-Talk in Erinnerung. Bis Mitte 2022 musste man sich jedoch zwischen dem voll analogen oder rein digitalen Weg entscheiden. Durch eine Gesetzesnovelle sind nun seit vergangenem Juli auch sogenannte „hybride Urkunden“ möglich.

Was versteht man unter hybriden Urkunden?

„Eine hybride Errichtung von Urkunden bedeutet, dass gleichzeitig jemand bei mir in der Kanzlei eine Urkunde persönlich unterzeichnen kann, während eine digital zugeschaltete Person diese digital unterfertigt. Daraus wird dann eine gemeinsame hybride Urkunde“, erklärt Maria Thierrichter. Die Regelung gilt für fast alle Urkunden und Verträge, etwa auch im Gesellschaftsrecht. Lediglich im Erbrecht, beispielsweise bei der Errichtung von Testamenten, gibt es Ausnahmen.

Wie funktioniert das in der Praxis?

Thierrichter erklärt den Vorgang anhand der Unterfertigung eines Gesellschaftsvertrags: „Wenn jemand eine GmbH gründet und die Mitgründerin gerade in London ist, können nun dennoch beide gemeinsam bei mir die Urkunde unterfertigen.“ Die digital unterzeichnende Mitgründerin brauche nur einen Laptop oder PC mit Kamera, eine gute Internetverbindung, ein Videokonferenztool und eine A-Trust-Handysignatur. „Wenn jemand die Signatur noch nicht hat, ist das auch kein Problem. Dann bekommt man sie von mir im Zuge des Prozesses“, so Thierrichter.

Das Beratungsgespräch ist ebenso wichtig wie die Urkunden-Errichtung

Die Unterfertigung selbst dauert letztlich sowohl analog als auch digital bzw. hybrid nur ein paar Minuten. Doch die Notarpartnerin gibt zu bedenken: „Zu betonen ist, dass es ja nicht nur um die Errichtung selbst geht, sondern vor allem auch um die Beratung davor, die ebenfalls vor Ort oder digital stattfinden kann.“ Beim Beratungsgespräch gehe es um das Vordenken von möglichen Problemen, die mit dem Vertrag abgedeckt werden sollen. „Für mich macht das keinen Unterschied in meiner Beratung und in meinem Berufsverständnis, ob ich den Termin digital oder analog abhalte“, sagt Thierrichter.

Hybride Urkunden sparen CO2, Reisekosten und Zeit

Sie sei jedenfalls „ein großer Fan“ der neuen digitalen und hybriden Möglichkeiten, meint die Juristin. Denn früher hätte es in dem genannten Beispiel nur zwei Möglichkeiten gegeben: Entweder hätte die Mitgründerin zur Unterfertigung aus London nach Österreich anreisen müssen, oder sie hätte eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen müssen. „Die hybride Urkunde ist viel flexibler und in diesem Fall auch im Sinne der Nachhaltigkeit deutlich besser. Man spart Flüge und damit CO2, aber auch Reisekosten und Zeit“, meint Thierrichter.

Die individuellen Bedürfnisse am besten berücksichtigen

„Und für viele Menschen ist digital heute einfach der bevorzugte Weg. Ich halte es aber dennoch für wichtig, dass die analoge Variante weiterhin angeboten wird. Daher freue ich mich sehr über die Möglichkeit der hybriden Urkunde“, so die Notarpartnerin. Damit könne man die individuellen Bedürfnisse am besten berücksichtigen. Die Nachfrage nach digitalen notariellen Dienstleistungen sei in den vergangenen Jahren – vor allem in der Corona-Pandemie – jedenfalls stark angestiegen. „Ich arbeite mittlerweile zu 50 Prozent, wenn nicht sogar etwas mehr, digital“.

Die Kosten sind bei der analogen, digitalen und hybriden Variante übrigens gleich. Und das Erstgespräch bei Notar:innen ist weiterhin kostenlos. Für Neugründer:innen steht zudem mit dem Gründerpaket ein erweitertes kostenloses Beratungsangebot zur Verfügung.

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Wolfgang Hattmannsdorfer | (c) drehwerk / Peter Mayr
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Rufe nach mehr politischer Rückendeckung für den Life-Science-Standort gibt es, wie auch in anderen Bereichen, schon lange. Bewegung in die Sache bringt nun einmal mehr die geopolitische Lage, konkret vor allem weitere Zolldrohungen durch US-Präsident Donald Trump. Bei einem gemeinsamen Medientermin von Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer mit Pavol Dobrocky, Präsident des Verbands der pharmazeutischen Industrie Österreichs, Pharmig, machte der Minister nun einige diesbezügliche Ankündigungen, wie die Tageszeitung „Die Presse“ berichtet.

„Life-Science-Aktionsplan“

Diesen Herbst will die Regierung demnach einen „Life-Science-Aktionsplan“ erarbeiten. Man wolle die Innovationskraft des Sektors stärken, die Standortkosten senken, um mehr Produktion zu ermöglichen, und die Durchführung klinischer Studien erleichtern, wird Hattmannsdorfer in der „Presse“ zitiert. Zudem soll der Industriestrompreis künftig auch für die Erzeugung pharmazeutischer Grundstoffe gelten.

Life-Science-Startups bei Skalierung helfen

Konkret äußerte sich der Minister auch zu Life-Science-Startups. Diesen wolle man dabei helfen, schneller zu skalieren und ihre Produkte in den Markt zu bringen. Laut Austrian Startup Monitor 2025 ist die Branche mit 14,4 Prozent aller Startups die zweitgrößte innerhalb des heimischen Startup-Ökosystems nach IT/Softwareentwicklung.

Zudem wolle man auf EU-Ebene erreichen, dass die Life Sciences in den europäischen Industrial Accelerator Act aufgenommen werden. Der Gesetzesvorschlag soll etwa Investitionen in Produktionsstätten erleichtern und sehe auch „made in EU“-Kriterien bei öffentlichen Ausschreibungen vor. Außerdem denke man Beihilfen an, um Pharmaproduktionen in Österreich zu halten.

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