23.01.2023

Hybride Urkunde: Die individuellen Bedürfnisse am besten berücksichtigen

Seit einigen Monaten kann man bei Österreichs Notar:innen Urkunden hybrid unterzeichnen. Wir sprachen dazu mit Notarpartnerin Maria Thierrichter.
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Hybride Urkunden - Maria Thierrichter
Maria Thierrichter | (c) Julia Dragosits
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Die Zeiten, in denen man in Österreich persönlich in die Notariatskanzlei musste, um einen notariatspflichtigen Vertrag oder eine Urkunde zu unterzeichnen, sind schon länger vorbei. „Wir hatten seit Corona und teilweise auch schon davor die Möglichkeit, digitale Urkunden zu errichten. Da sind wir in Europa Vorreiter“, ruft Notarpartnerin Maria Thierrichter im brutkasten-Talk in Erinnerung. Bis Mitte 2022 musste man sich jedoch zwischen dem voll analogen oder rein digitalen Weg entscheiden. Durch eine Gesetzesnovelle sind nun seit vergangenem Juli auch sogenannte „hybride Urkunden“ möglich.

Was versteht man unter hybriden Urkunden?

„Eine hybride Errichtung von Urkunden bedeutet, dass gleichzeitig jemand bei mir in der Kanzlei eine Urkunde persönlich unterzeichnen kann, während eine digital zugeschaltete Person diese digital unterfertigt. Daraus wird dann eine gemeinsame hybride Urkunde“, erklärt Maria Thierrichter. Die Regelung gilt für fast alle Urkunden und Verträge, etwa auch im Gesellschaftsrecht. Lediglich im Erbrecht, beispielsweise bei der Errichtung von Testamenten, gibt es Ausnahmen.

Wie funktioniert das in der Praxis?

Thierrichter erklärt den Vorgang anhand der Unterfertigung eines Gesellschaftsvertrags: „Wenn jemand eine GmbH gründet und die Mitgründerin gerade in London ist, können nun dennoch beide gemeinsam bei mir die Urkunde unterfertigen.“ Die digital unterzeichnende Mitgründerin brauche nur einen Laptop oder PC mit Kamera, eine gute Internetverbindung, ein Videokonferenztool und eine A-Trust-Handysignatur. „Wenn jemand die Signatur noch nicht hat, ist das auch kein Problem. Dann bekommt man sie von mir im Zuge des Prozesses“, so Thierrichter.

Das Beratungsgespräch ist ebenso wichtig wie die Urkunden-Errichtung

Die Unterfertigung selbst dauert letztlich sowohl analog als auch digital bzw. hybrid nur ein paar Minuten. Doch die Notarpartnerin gibt zu bedenken: „Zu betonen ist, dass es ja nicht nur um die Errichtung selbst geht, sondern vor allem auch um die Beratung davor, die ebenfalls vor Ort oder digital stattfinden kann.“ Beim Beratungsgespräch gehe es um das Vordenken von möglichen Problemen, die mit dem Vertrag abgedeckt werden sollen. „Für mich macht das keinen Unterschied in meiner Beratung und in meinem Berufsverständnis, ob ich den Termin digital oder analog abhalte“, sagt Thierrichter.

Hybride Urkunden sparen CO2, Reisekosten und Zeit

Sie sei jedenfalls „ein großer Fan“ der neuen digitalen und hybriden Möglichkeiten, meint die Juristin. Denn früher hätte es in dem genannten Beispiel nur zwei Möglichkeiten gegeben: Entweder hätte die Mitgründerin zur Unterfertigung aus London nach Österreich anreisen müssen, oder sie hätte eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen müssen. „Die hybride Urkunde ist viel flexibler und in diesem Fall auch im Sinne der Nachhaltigkeit deutlich besser. Man spart Flüge und damit CO2, aber auch Reisekosten und Zeit“, meint Thierrichter.

Die individuellen Bedürfnisse am besten berücksichtigen

„Und für viele Menschen ist digital heute einfach der bevorzugte Weg. Ich halte es aber dennoch für wichtig, dass die analoge Variante weiterhin angeboten wird. Daher freue ich mich sehr über die Möglichkeit der hybriden Urkunde“, so die Notarpartnerin. Damit könne man die individuellen Bedürfnisse am besten berücksichtigen. Die Nachfrage nach digitalen notariellen Dienstleistungen sei in den vergangenen Jahren – vor allem in der Corona-Pandemie – jedenfalls stark angestiegen. „Ich arbeite mittlerweile zu 50 Prozent, wenn nicht sogar etwas mehr, digital“.

Die Kosten sind bei der analogen, digitalen und hybriden Variante übrigens gleich. Und das Erstgespräch bei Notar:innen ist weiterhin kostenlos. Für Neugründer:innen steht zudem mit dem Gründerpaket ein erweitertes kostenloses Beratungsangebot zur Verfügung.

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Das "EyeStrab"-Gerät im Einsatz © EyeStrab

Die Vermessung von Augenfehlstellungen (Strabismus) erfolgt in der Praxis oft noch „wie vor 100 Jahren“, erklärt Gründer Eren Çerman im Interview: rein manuell mittels analogen Methoden. „Die Schielheilkunde ist wahrscheinlich die letzte große nicht digitalisierte Subdisziplin in der Augenheilkunde“, fügt der Augenarzt an der Wiener Klinik Donaustadt hinzu. Gemeinsam mit seinem Team will er das ändern. Das System soll die Schielwinkelmessung sowie die Refraktionsbestimmung – also die Ermittlung, ob eine Fehlsichtigkeit vorliegt – in einer digitalen Plattform bündeln.

Interdisziplinäre Expertise im Gründerteam

Hinter EyeStrab steht das Trio Eren Çerman, Evrim Bakir und Alexander Jatzko. Die drei Gründer vereinen nach eigenen Angaben ein breites Spektrum an Kompetenzen für das Vorhaben: Gemeinsam bringen sie mehr als 20 Jahre klinische Expertise in der Augenheilkunde, über 25 Jahre internationale Management- und Transformationserfahrung sowie mehr als 25 Jahre Erfahrung im Aufbau und Management technologiegetriebener Projekte und Unternehmen in das Startup ein.

Hardware-Plattform auf NVIDIA-Basis

Technisch basiert das System auf einer NVIDIA-Edge-Plattform. Das physische Messgerät versteht das Unternehmen dabei als ersten Baustein einer künftig erweiterbaren Plattform. Es fungiert als digitale Konsole, auf der weitere augenärztliche Untersuchungsmodule als reine Software-Updates geladen werden können. Ziel ist eine cloudunabhängige All-in-One-Diagnoseplattform mit einem konkreten Marktpotenzial. Laut Çerman weisen rund 15 Prozent aller augenärztlichen Patientenkontakte einen Strabismus-Bezug auf.

Für den Vertrieb setzt EyeStrab auf eine Doppelstrategie. Bei niedergelassenen Augenärztinnen und Augenärzten ist ein nutzungsbasiertes „Pay-per-Use“-Modell geplant, bei dem sich die Technologie über die tatsächlichen Anwendungen in der Praxis amortisiert. Öffentliche Krankenhäuser möchte man via klassischen Direktverkauf gewinnen. Die spätere Serienfertigung soll laut Unternehmen über einen ISO-konformen Auftragsfertiger laufen, wobei die finale Endmontage (Assembly) zur Qualitätssicherung fix in Österreich bleiben soll.

Validierung an einer Wiener Klinik

Derzeit wird der EyeStrab-Prototyp in einer klinischen Studie an einer Wiener Klinik validiert. Ziel der Studie ist es, objektive und reproduzierbare Messwerte wissenschaftlich zu belegen. Für den offiziellen Markteintritt strebt EyeStrab eine MDR-Zertifizierung als Medizinprodukt an. Der Audit ist für das erste Quartal 2027 geplant. Bis Ende 2026 fokussiert sich das Kernteam auf die technische Dokumentation und die vorbereitende ISO-Prozesszertifizierung.

Seed-Runde und FFG-Förderung geplant

Bisher wurde das patentierte Projekt durch Eigenmittel sowie kleinere Zuschüsse der Wirtschaftsagentur Wien und der FFG finanziert. Aktuell bereitet das Startup eine Seed-Finanzierungsrunde vor und finalisiert parallel einen FFG-Förderantrag, der rund 45 Prozent des Projektvolumens abdecken soll. Das Gesamtbudget für diesen Entwicklungsschritt liegt laut den Gründern knapp unter einer Million Euro. Mit dem frischen Kapital möchte das Team vor allem die Bereiche Softwareentwicklung und System-Testing ausbauen.

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