13.03.2020

Home Office: Sechs Tipps zum Arbeiten in Zeiten der Coronakrise

Die österreichische Bundesregierung ruft seit Dienstag Unternehmen dazu auf ihren Mitarbeitern Home Office zu ermöglichen, sofern dies der Arbeitsalltag erlaube. Worauf müssen Arbeitgeber und Mitarbeiter dabei achten? Ein 6-Punkte-Guide von Deloitte Österreich liefert darauf Antworten.
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Home Office
(c) AdobeStock

Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus hat die österreichische Bundesregierung Unternehmen dazu aufgerufen, vermehrt auf Home-Office zusetzen, sofern dies der Arbeitsalltag erlaube.

Mittlerweile stellt sich auch die österreichischen Startup- und Investoren-Szene auf Home-Office ein. Erst gestern hat beispielsweise der VC-Fonds Speedinvest all seine sechs Büros in „Remote-Work“ übergeführt – der brutkasten berichtete.

Doch wie gelingt die Umstellung auf Home Office und worauf müssen Arbeitgeber dabei achten? Deloitte Österreich hat in einem Guide die sechs wichtigsten Punkte zusammengefasst.

+++ zum Fokus-Channel: Human Resources +++

1. | Für Klarheit sorgen

Die Unternehmen sollten ihre Erwartungen an Erreichbarkeit und zu erledigende Aufgaben im Home Office klar an die Mitarbeiter kommunizieren. Generelle Spielregeln sollten laut Deloitte formuliert werden, die anschließend von den Abteilungen und Teams auf die konkreten Bedürfnisse der Mitarbeiter angepasst werden.

„Home Office bedeutet nicht, rund um die Uhr verfügbar zu sein oder arbeiten zu müssen. Es braucht hier klare Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es kann beispielsweise helfen, Nicht-Verfügbarkeitszeiten im Kalender einzutragen“, betont Christian Havranek, Partner bei Deloitte Österreich.

Zudem sollte den Kunden die neuen Arbeitsmodalitäten kommuniziert und für Klarheit hinsichtlich Erreichbarkeit, Verfügbarkeit und etwaigen Einschränkungen bei Services gesorgt werden.

2. | Home Office vereinbaren

Home Office darf laut österreichischem Arbeitsrecht nicht einseitig vom Arbeitgeber angeordnet, sondern muss zwischen Mitarbeitern und Unternehmen vereinbart werden. Die zeitliche Befristung oder ein Widerrufsvorbehalt sind essentiell, damit keine Rechtsansprüche für die Zukunft entstehen.

Außerdem sollte die Vereinbarung den vorübergehenden Arbeitsort sowie etwaige Kostenübernahmen definieren. Des Weiteren sollte geprüft werden, ob Home Office bereits in den Datenschutzrichtlinien des Unternehmens geregelt ist. „Auch ein kurzer Schriftverkehr per E-Mail kann übrigens als Vereinbarung angesehen werden“, ergänzt Havranek.

3. | Führungskräfte ins Boot holen

Führungskräfte haben eine große Vorbildwirkung. Unternehmen sollten laut Deloitte mit ihren Führungskräften die an sie gestellten Erwartungen sowie ihre Rolle klar definieren.

Zudem sollten Führungskräfte innerhalb ihres Teams Spielregeln konkretisieren und veränderte Modalitäten für Zusammenarbeit und Kommunikation besprechen.

„Während im Büroalltag die Absage eines Teammeetings oft nicht so gravierend ist, sollten sich Führungskräfte mit jenen Mitarbeitern, die ausschließlich im Home Office arbeiten, regelmäßig abstimmen und einen engen Kontakt pflegen“, empfiehlt Barbara Kellner, Managerin bei Deloitte Österreich.

4. | Flexibel bleiben

Die Coronakrise erfordert es von Unternehmen, dass sie in der Krise flexibel bleiben. So können auch Mitarbeiter, deren Tätigkeiten nicht auf den ersten Blick idealtypisch für Home Office geeignet sind, manche Aufgaben für einen begrenzten Zeitraum durchaus produktiv von zu Hause erledigen.

„Die Arbeitssituation in den eigenen vier Wänden ist mitunter aus den verschiedensten Gründen nicht ideal. Wenn beispielsweise Kinder aufgrund von geschlossenen Betreuungseinrichtungen zuhause sind, können Mitarbeiter im Home Office unter Umständen nicht zu denselben Zeiten oder am Stück arbeiten, wie im Büro. Hier sollte man als Arbeitgeber Flexibilität und Verständnis zeigen“, bestätigt Kellner.

5. | Ausstattung und Tools evaluieren

Im Zusammenhang mit Home Office müssen auch aus technischer Sicht einige Fragen beantwortet werden.

Unternehmen sollten laut Deloitte klären, bei welchen Mitarbeitern ein kurzfristiges Nachrüsten mit Laptop oder Smartphone sinnvoll und möglich ist. Auch sollte eruiert werden, welche Tools bereits im Unternehmen zur Verfügung stehen, die das Zusammenarbeiten erleichtern könnten. Zudem darf der Schulungsbedarf seitens der Mitarbeiter nicht unterschätzt werden.

„Instant-Messaging-Dienste werden mittlerweile bei den meisten Unternehmen eingesetzt. Viele Mitarbeiter wissen aber nicht, wie man diese Tools für Videokonferenzen nutzt oder wie man gemeinsam Unterlagen bearbeitet. Die Einsatzmöglichkeiten und Funktionen sind rasch erklärt und erweitern die Möglichkeiten der Zusammenarbeit“, erläutert Kellner.

6. | Aus Erfahrungen lernen

Gerade in einer Ausnahmesituation sollten Unternehmen auf Rückkoppelungsschleifen achten und mit den Mitarbeitern sowie Führungskräften im Dialog bleiben. Stolpersteine im Alltag und Verbesserungspotenziale sollten identifiziert und besprochen werden.

„Mittels sogenannter Pulse Surveys, also kurzen Online-Befragungen auf Teamebene, können Stimmungsbilder und Ansatzpunkte für Anpassungsnotwendigkeiten erhoben werden. Das kann dabei helfen, schnell auf Defizite zu reagieren und die herausfordernde Zeit optimal zu meistern“, so Christian Havranek abschließend.


=> zur Page von Deloitte

=> alle aktuellen Informationen zum Coronavirus vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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easyvegan Pixelrunner FireStart P4 Therapeutics - Insolvenzen
(c) Adobe Stock

OwnerChip wurde 2022 von Michael Schramm, Julian Kainz und Lukas Götz gegründet, der bekannte Business Angel Niki Futter war als Founding Angel an Bord. Das Startup verknüpfte manipulationssichere NFC-Chips in physischen Objekten mit digitalen Zwillingen auf der Blockchain – als Echtheits- und Eigentumsnachweis für den Onlinehandel mit hochpreisigen Kunst- und Luxusgütern. Als Showcase stattete das Unternehmen unter anderem die teuerste neu gebaute Geige der Welt mit seiner Technologie aus. Nach Unternehmensangaben vom Frühjahr 2025 waren zuletzt über 1.100 Objekte im Wert von mehr als fünf Millionen US-Dollar gechippt.

Konkursverfahren am Handelsgericht Wien

Nun ist das Unternehmen insolvent: Über das Vermögen der OwnerChip GmbH wurde am 3. Juli 2026 am Handelsgericht Wien ein Konkursverfahren eröffnet. Das geht aus einer Aussendung des Kreditschutzverbands KSV1870 hervor. Der Antrag wurde vom Unternehmen selbst gestellt. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Georg Mitteregger bestellt, Gläubigerforderungen können bis 3. September angemeldet werden. Die erste Gläubigerversammlung samt Prüfungs- und Berichtstagsatzung ist für den 17. September angesetzt. Angaben zu Passiva und Insolvenzursachen liegen noch nicht vor.

Series A kam offenbar nicht zustande

Erst im Mai 2025 hatte sich OwnerChip rund 500.000 Euro frisches Kapital gesichert – brutkasten berichtete. Das Investment in Form eines Convertible Loan wurde vom Business-Angel-Pool Angels United angeführt, dessen Ticket über das Programm aws Start-up-Invest der Austria Wirtschaftsservice (aws) verdoppelt wurde. Ebenfalls beteiligt: Kapa Ventures rund um Gerhard Pail und Frank Kappe sowie US-Angel Ryan Quinn. Das Darlehen sollte im Rahmen einer für 2026 geplanten Series-A-Runde in Eigenkapital konvertieren, mit der die Expansion in die USA und nach Asien finanziert werden sollte. Dazu kam es offenbar nicht mehr.


brutkasten hat beim Unternehmen um eine Stellungnahme angefragt. Sofern ein Statement folgt, wird es an dieser Stelle nachgereicht.

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