28.04.2020

Höhle der Löwen: Zwei österreichische Startups in Top 5 auf Google

Die siebte Staffel der "Höhle der Löwen" ist zu Ende. Das Verbraucherportal warenvergleich.de brachte nun eine Studie zu Google-Suchanfragen heraus, die ausweist, welche die beliebtesten Produkte der Show sind. In den Top fünf finden sich gleich zwei österreichische Vertreter.
/artikel/hohle-der-lowen-2020-startups-produkte
Willhelm Grill, Waterdrop, C.B. Lash, CB LashHöhle der Löwen, Frank Thelen, Dagmar Wöhrl, Carsten Maschmeyer, Georg Kofler, Ralf Dümmel, Startup
(c) TVNOW / Bernd-Michael Maurer - Auch ohne Investor ein Sieger: Willhelm Grill von Michael Schunke und Mathias Dögel: Einer der Kandidaten bei "Die Höhle der Löwen".

Die aktuellste Staffel der Vox-Gründershow „Die Höhle der Löwen“ sahen laut der Würzburger Plattform Quotenmeter durchschnittlich 2,28 Millionen Interessenten an, darunter befanden sich 1,13 Millionen definierte Werberelevante zwischen 14 und 49 Jahren. Beim Gesamtpublikum standen 7,0 Prozent Marktanteil auf dem Zettel, beim Zielpublikum wurden 11,4 Prozent (Vergleich mit Staffel sechs: 17 Prozent) generiert.

+++ Mehr zu „De Höhle der Löwen“ auf unsere Spezialseite +++

Lohnt sich ein Auftritt in einer Startup-Show wie „Die Höhle der Löwen“?

Trotz der Einbußen und starker interner Konkurrenz mit der Show „The Masked Singer“ auf Pro 7 liefen die „Höhle der Löwen „-Folgen über Senderschnitt (4,8 Prozent Jahresmarktanteil laut AFG/GfK-Fernsehforschung). Statistiken und Zahlen, die alle ein Indiz dafür geben, welche Wichtigkeit – mit oder ohne Investment – ein Auftritt in der Startup-Show für Teilnehmer sein kann. Passend dazu hat das Verbraucherportal warenvergleich.de nun eruiert, welche Startups wie oft auf Google gesucht werden. Mit überraschenden Ergebnissen.

Platz eins: Willhelm Grill mit hoher Bewertung

Angeführt wird diese Liste von einem appgesteuerten Holzkohlegrill namens Willhelm Grill, der auf rund 182.000 Suchanfragen pro Monat kommt. Und das, obwohl das Startup nicht nur ohne Kapital Heim ging, sondern auch Investorin Dagmar Wöhrl derart in Rage brachte, dass sie den Gründern mit ihrer drei Millionen Bewertung vorwarf, nur auf Werbezeit aus zu sein.

Am Stockerl: Waterdrop aus Österreich

Auf dem zweiten Platz mit rund 148.000 Suchanfragen landete der selbstgießende, elektronische Blumentopf Lazy Leaf. Dann folgt bereits der erste heimische Startup-Vertreter. Waterdrop war bereits 2018 zu Gast in der Höhle der Löwen und nahm Dagmar Wöhrl mit ins Boot. Das Unternehmen produziert kleine, zuckerfreie Brausewürfel, die einfaches Wasser mit Aromen, Frucht- und Pflanzenextrakten und Vitaminen anreichern. Und kann auf monatlich 135.000 Suchanfragen zurückschauen.

Höhle der Löwen, Frank Thelen, Dagmar Wöhrl, Carsten Maschmeyer, Georg Kofler, Ralf Dümmel, Startup
(c) warenvergleich.de – Platz drei und fünf für österreichische Startups bei den monatlichen Google-Suchanfargen.

Sprachlern-App Rootify auf Platz vier

Auf Platz vier sieht man mit Rootify ebenfalls ein Startup, dessen Deal mit einem Investor, in diesem Fall Frank Thelen, im Nachgang platzte. Die Sprachlern-App kommt auf rund 107.000 Suchanfragen im Monat.

C.B.Lash erreicht auch ohne Patent Platz fünf

Platz fünf ziert das steirische Startup C.B.Lash, die in der Sendung Judith Williams von ihren Magnetwimpern und Eyeliner beeindrucken konnten. Doch auch dieser Deal kam im Nachhinein nicht zustande; das fehlende Patent ließ diese Kooperation scheitern. Dennoch interessieren sich im Monat rund 86.000 Google-User dafür.

Das mobile Trainingsstudio aus „Die Höhle der Löwen“

Auf dem sechsten Platz mit über 78.000 Google-Suchanfragen landete der Fitness-Rucksack Pakama mit seinen transportablen Fitnessgeräten wie kleine Hanteln oder Springseile. Die Bio-BBQ-Gewürze von ankerkraut mit Investor Frank Thelen werden 74.000 Mal gesucht. Auf Platz acht findet sich der Öko-Rostentferner Rostdelete wieder (73.000 Suchanfragen).

Kunst und High Heels

Artnight belegt mit 60.500 Suchanfragen Platz neun. User können mit diesem Startup nach Anleitung von ausgebildeten Künstlern im Laufe eines Abends ein eigenes Kunstwerk erstellen. Maison Baum, mit ihren bequemen High Heels, komplettieren die Top 10 mit rund 55.000 Suchanfragen.


⇒ Willhelm Grill

⇒ Lazy Leaf

⇒ Waterdrop

⇒ Rootify

⇒ C.B.Lash

⇒ Pakama

⇒ Ankerkraut

⇒ ROSTdelete

⇒ Artnight

⇒ Maison Baum

⇒ DHDL zum nachsehen auf TVNOW

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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Höhle der Löwen: Zwei österreichische Startups in Top 5 auf Google

  • Die aktuellste Staffel der Höhle der Löwen sahen laut der Würzburger Plattform Quotenmeter durchschnittliche 2,28 Millionen Interessenten an, darunter befanden sich 1,13 Millionen definierte Werberelevante zwischen 14 und 49 Jahren.
  • Platz eins im Google-Ranking: Willhelm Grill
  • Waterdrop war bereits 2018 zu Gast in der Höhle der Löwen und nahm Dagmar Wöhrl mit ins Boot.
  • C..B. Lash aus der Steiermark erreicht die Top fünf.

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