12.11.2020

Hass im Netz: Online-Symposium beantwortet Fragen zum neuen Gesetz

Das Gesetzespaket zu "Hass im Netz" wirft viele Fragen auf. Diese werden am 19. November bei einem Online-Symposium beantwortet.
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Hass im Netz
(c) Adobe Stock / Сергей Шиманович
kooperation

Es war ein langwieriger Prozess, bevor im September schließlich das neue Gesetzespaket zu “Hass im Netz” vorgestellt wurde. Oberstes Ziel des Gesetzespakets ist, dass von Hate Speech betroffene Personen in Österreich sich schnell, kostengünstig und möglichst unbürokratisch wehren können. Präsentiert wurden die Maßnahmen am 3. September von Justizministerin Alma Zadic (Grüne), Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP), Frauenministerin  Susanne Raab (ÖVP) und Grünen-Clubchefin Sigi Maurer.

Video: Die Pressekonferenz der Regierung zu “Hass im Netz”

Bedenken von NGOs

Grundsätzlich besteht Einigkeit darüber, dass dieses ernste Thema dringend behandelt werden muss. Jedoch wurden auch Bedenken zu einzelnen Details geäußert, unter anderem in Bezug auf die Verantwortlichkeit der Unternehmen. Denn auf diese kommen neue Verpflichtungen zu, etwa zum rascheren Löschen hetzerischer Postings.

Hier wird von manchen befürchtet, dass neben den großen Tech-Konzernen wie Facebook, Google und Twitter auch kleine Plattformen betroffen sind. Diese würden von den Strafen deutlich stärker getroffen als ein großer Konzern. Für Startups gibt es Ausnahmen, doch auch diese werden von der Netzgemeinschaft nicht nur positiv aufgefasst. Kritik an einer vermeintlich zu engen Definition der Ausnahmen kam dabei unter anderem von der Datenschutz-NGO Epicenter.Works.

Antworten auf einem Online-Symposium

IT-LAW.AT, eine unabhängige Vereinigung für Informationsrecht in Wissenschaft und Praxis in Österreich, veranstaltet daher am 19. November von 14 bis 17 Uhr das Online-Symposium “Staat vs Internet” zu diesem Thema. Hier wird besprochen, was die spannenden Knackpunkte des Gesetzes sind und wie Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft dazu stehen.

Die Vortragenden sind unter anderem:

  • Mag.a Caroline Kerschbaumer, ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit
  • Dr. Maximilian Schubert, LL.M., ISPA – Internet Service Providers Austria
  • Daniel Schönberger – Google
  • Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Forgó – Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht, Uni Wien 
  • Dr. Lukas Feiler, SSCP, CIPP/E – Baker McKenzie Rechtsanwälte und IT-LAW.AT Vize-Präsident
  • Mag. Dr. Eva Hammertinger‚ LL.M., Rechtsanwältin & Unternehmensberaterin

Die Anmeldung für das Online-Event ist unter diesem Link möglich.

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Tractive
(c) Tractive - (v.l.) Wolfgang Reisinger, COO/CFO bei Tractive und Founder Michael Hurnaus.

Was im Mai 2024 – siehe hier – angekündigt wurde, ist nun wahr geworden. Damals hatte Tractive CEO Michael Hurnaus gesagt, man bewege sich noch heuer auf über 100 Millionen Euro ARR (Annual Recurring Revenue – eine wichtige Kennzahl für Startups mit Abo-Modellen) zu. Nun ist dieser Milestone geschafft.

Tractive erreicht Ziel, das nur wenigen Abonnementunternehmen gelingt

Wie der Gründer auf Linkedin beschreibt, haben er und sein Team nach zwölf Jahren harter Arbeit, Hingabe und der Verbesserung des Lebens von Millionen von Haustiereltern ein lang angestrebtes Ziel erreicht: “100 Mio. € ARR bei Tractive – etwas, das nur sehr wenige Abonnementunternehmen jemals erreichen”.

Er sagt: “Wir sind besonders stolz darauf, dass wir dieses Niveau erreicht haben, während wir Hunde- und Katzenbesitzern helfen, indem wir Produkte entwickeln, die das Leben unserer Kunden wirklich zum Besseren verändern – und das mit viel Spaß.”

Das Abo-Modell

Damit Abo-Modelle wie jene von Tractive funktionieren, müsse man, laut Hurnaus Worten aus dem Spätfrühling, “dem Kunden zuerst erklären, dass es Sinn macht, ein Abo abzuschließen, und dass das nicht reine Abzocke ist”. Nach Erfahrungswerten bot das Scaleup schließlich ein Monats-, Jahres- und Zweijahres-Abo an – jeweils in einer Basic- und Premium-Variante.

Damit, so hieß es damals, gewinne man deutlich mehr Nutzer:innen für das Jahresabo – konkret um 20 Prozent mehr. Schließlich falle der Monatspreis mit der Abo-Dauer. Bezahlt wir das Abo im Voraus.

“Unser ständiges Bemühen, Produkte zu entwickeln, die in ihrer Kategorie führend sind, zahlt sich aus”, so Hurnaus auf Linkedin weiter. “Wir haben das Unternehmen fast aus dem Nichts aufgebaut und benötigten im Laufe der Jahre nur sehr wenige Finanzmittel.”

Tractive: USA als Erfolgstreiber – das Valley aber nicht als Vorbild

Das Tractive-Team hat während seiner gesamten Reise jeden einzelnen Euro in die Verbesserung ihrer Produkte, in die Einstellung von Mitarbeiter:innen aus der ganzen Welt und in den Aufbau der Unternehmenskultur investiert.

“Unser Team besteht aus rund 270 talentierten Mitarbeiter:innen und wir wachsen weiter. Wir sind auch weiterhin auf der Suche nach den besten Talenten und werden noch selektiver vorgehen, um nur die außergewöhnlichsten Mitarbeiter einzustellen, die wir finden können”, so Hurnaus weiter.

Seit knapp dreieinhalb Jahren ist das Pet-Tech auch in den USA vertreten. Im Vorjahr konnten die Staaten sogar Deutschland bei der Anzahl der Tractive-Kunden überholen. Hurnaus dazu: “Die USA sind nach wie vor unser am schnellsten wachsender Markt, und wir werden dieses Wachstum weiter vorantreiben.”

Nach zwölf Jahren erwartet Tractive, dass sich diese Dynamik fortsetzt, und prognostiziert ein Wachstum von rund 40 Prozent im Jahr 2025. “Ein gesundes Wachstum, das heißt: nachhaltig, ohne Massenkündigungen oder übermäßige ineffiziente Marketingausgaben”, erklärt Hurnaus abschließend. “Das ist der österreichische Weg, im Gegensatz zum Silicon-Valley-Ansatz (der für viele Unternehmen funktioniert, aber nicht unser Stil ist)”.

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AI Summaries

Hass im Netz: Online-Symposium beantwortet Fragen zum neuen Gesetz

  • Es war ein langwieriger Prozess, bevor im September schließlich das neue Gesetzespaket zu “Hass im Netz” vorgestellt wurde.
  • Oberstes Ziel des Gesetzespakets ist, dass von Hate Speech betroffene Personen in Österreich sich schnell, kostengünstig und möglichst unbürokratisch wehren können.
  • Grundsätzlich besteht Einigkeit darüber, dass dieses ernste Thema dringend behandelt werden muss.
  • Für Startups gibt es Ausnahmen, doch auch diese werden von der Netzgemeinschaft nicht nur positiv aufgefasst.
  • Kritik an einer vermeintlich zu engen Definition der Ausnahmen kam dabei unter anderem von der Datenschutz-NGO Epicenter.Works.
  • IT-LAW.AT, eine unabhängige Vereinigung für Informationsrecht in Wissenschaft und Praxis in Österreich, veranstaltet daher am 19. November von 14 bis 17 Uhr das Online-Symposium “Staat vs Internet” zu diesem Thema. Hier wird besprochen, was die spannenden Knackpunkte des Gesetzes sind und wie Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft dazu stehen.

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