03.09.2020

Gesetz zu Hass im Netz: NGO ortet Bedrohung für Wachstum von Startups

Das "Hass im Netz"-Gesetzespaket adressiert ein wichtiges Anliegen. Kritik gibt es jedoch an der Definition der Ausnahmen.
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Am 3. September 2020 gab Bundesministerin Karoline Edtstadler gemeinsam mit Bundesministerin Alma Zadic, Bundesministerin Susanne Raab und Klubobfrau des Grünen Parlamentklubs Sigrid Maurer eine Pressekonferenz, um das Gesetzespaket gegen "Hass im Netz" vorzustellen. (c) BKA / Regina Aigner

Justizministerin Alma Zadic (Grüne), Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP), Frauenministerin  Susanne Raab (ÖVP) und Grünen-Clubchefin Sigi Maurer haben heute, 3. September ein Gesetzespaket präsentiert, welches das Thema „Hass im Netz“ adressiert. Die Inhalte waren großteils bereits am Vorabend bekannt, da das Gesetz auch auf EU-Ebene begutachtet werden muss und dort transparent veröffentlicht wurde (einsehbar unter diesem Link). Oberstes Ziel des Gesetzespakets ist, dass von Hate Speech betroffene Personen in Österreich sich schnell, kostengünstig und möglichst unbürokratisch wehren können.

Es besteht grundsätzlich Einigkeit darüber, dass dies ein ernstes Thema ist, welches dringend behandelt werden muss – das zeigen allein die zahlreichen Anfeindungen gegen Bevölkerungsgruppen und einzelne Personen. Jedoch gibt es auch Kritik an den Details der vorgelegten Probleme, konkret in Bezug auf die Verantwortlichkeiten der Unternehmen. Vor allem wird dabei gefürchtet, dass neben großen Anbietern wie Facebook, Google und Twitter auch kleine Plattformen betroffen sind – und diese würden die Strafen deutlich schlechter wegstecken als ein börsennotierter Konzern.

Hass im Netz: Die Regeln und Ausnahmen

Denn Plattformen müssen entsprechende Meldemöglichkeiten schaffen, mit denen betroffene Personen eine beleidigende und hetzerische Aussage melden können. Die Plattformen sind dann verpflichtet, die entsprechenden Postings zu löschen. Wenn der Inhalt offenkundig rechtswidrig ist, muss er 24 Stunden nach der Meldung gesperrt werden. Wenn die Rechtswidrigkeit nicht ganz so offensichtlich ist, kann die Plattform sich maximal 7 Tage Zeit lassen. Zudem müssen die Plattformen entsprechende verantwortliche Personen einrichten (mehrt dazu weiter unten). Die Urheber der Postings haben außerdem die Möglichkeit, gegen die Löschung ihrer Postings Einspruch zu erheben.

Das Gesetz gilt für alle Online-Plattformen, deren Hauptzweck der Austausch von Nachrichten, Videos, Bildern oder Audiodateien ist, wenn diese mindestens 100.000 User in Österreich haben und mindestens 500.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Explizite Ausnahmen gibt es für nicht-gewinnorientierte Online-Enzyklopädien wie Wikipedia, die Kommentarspalten von Medienwebsites und Plattformen, die hauptsächlich Dienstleistungen oder Waren vermitteln (zum Beispiel Geizhals oder MyHammer).

Zu enge Definition der Ausnahmen?

Die NGO Epicenter.Works sieht diese Definition der Ausnahmen kritisch und zieht dabei auch Vergleiche zum EU-Urheberrecht: „Es wird eine enorm breite Definition aufgestellt und dann werden sehr spezifische Ausnahmen davon gemacht, nämlich für alle Organisationen, die rechtzeitig einen Lobbyisten zum Gesetzgeber schicken konnten,“ heißt es von Epicenter.Works.

Anders als in Deutschland beschränke sich das österreichische Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) nicht nur auf gewinnorientierte soziale Netzwerke, sondern viel mehr Arten von Onine-Plattformen, heißt es weiter: „Durch diese breite Definition sind zum Beispiel auch Chat-Funktionen von Spielen wie World-of-Warcraft, Rezepte Plattformen oder Open Source Entwicklungsplattformen betroffen.“ Auch gilt die Ausnahme zwar für Wikipedia, dabei wurden laut Epicenter.Works aber Projekte wie Wikicommons oder Wikidata übersehen.

„Hass im Netz“-Gesetz als Hindernis für Startups?

Das eigentliche Problem seien aber die Schranken, die man somit zukünftigen Innovationen auferlegt, schreibt Epicenter.Works weiter – und dabei geht man konkret auf das Thema Startups ein: Ein Startup, das heute vielleicht noch unter der 500.000 Euro Umsatzgrenze liegt, habe einen Anreiz klein zu bleiben.

„Anbieter aus dem europäischen Binnenmarkt müssen Angst haben, in Österreich populär zu werden,“ schreibt die NGO: „Wenn dieses Gesetz hart und bestimmt genug für globale Konzerne wie Google oder Facebook sein sollte, dann ist es existenzbedrohend für alle kleineren Anbieter.“

Hohe Strafen – auch für die Kleinen

„Für sehr problematisch halten wir die Strafbestimmungen des Gesetzes“, heißt es außerdem von Epicenter.Works. Denn im Wiederholungsfall oder wenn den Anordnungen nicht Folge geleistet wird, kann es eine Strafe bis zu 10 Millionen Euro geben.

„10 Millionen Euro sind für Google und Facebook Portokasse. Ganz viele kleinere Plattformen müssen angesichts dieses Risikos vermutlich auf user-generated Inhalte gänzlich verzichten“, heißt es von der NGO: „Verhältnismäßiger wären Strafen gewesen, die sich prozentuell am Umsatz bemessen.“

Mögliche Strafen auch für Mitarbeiter

Zudem geht Epicenter.Works auf das Thema der Person ein, welche künftig in den Unternehmen die Verantwortung für diese Themen übernehmen soll. Das muss eine „natürliche oder juristische Person sein, die in Österreich oder gewissen EU Ländern sitzen darf und weisungsbefugt innerhalb der Organisation ist“. 

Diese Person kann allerdings auch mit Geldstrafen belangt werden, wenn sie für die in der Thematik zuständige KommAustria nicht „jederzeit verfügbar“ ist, heißt es von der NGO: „Das kann bis zu 10.000 Euro kosten. Wenn die Plattform nicht belangt werden kann, dann kann auch diese Person mit bis zu 50.000 Euro bestraft werden. Wir sind gespannt, wer sich für diesen Job findet…“

„Hass im Netz“-Gesetz adressiert wichtiges Problem

Abschließend betont die NGO nochmals ausdrücklich, dass der vorliegende Entwurf sehr wohl ein Problem zu lösen versucht, über das sich die meisten Menschen einig sind: „Der Weg dahin ist aber eindeutig ein politischer Kompromiss zwischen zwei sehr unterschiedlichen Zugängen. Manche Aspekte wirken sehr ausgeklügelt, andere kaum durchdacht.“ Wieder einmal versuche ein Gesetz, „die Probleme mit den großen Internetkonzernen zu reparieren und ist dabei so unbedacht, dass es die kleinen, dezentralen Seiten des Netzes in ihrer Existenz gefährdet.“

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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Gesetz zu Hass im Netz: NGO ortet Bedrohung für Wachstum von Startups

  • Justizministerin Alma Zadic (Grüne), Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP), Frauenministerin  Susanne Raab (ÖVP) und Grünen-Clubchefin Sigi Maurer haben heute, 3. September ein Gesetzespaket präsentiert, welches das Thema „Hass im Netz“ adressiert.
  • Oberstes Ziel des Gesetzespakets ist, dass von Hate Speech betroffene Personen in Österreich sich schnell, kostengünstig und möglichst unbürokratisch wehren können.
  • Vor allem werden die Plattformen nun verstärkt in die Pflicht genommen.
  • Explizite Ausnahmen gibt es für nicht-gewinnorientierte Online-Enzyklopädien wie Wikipedia, die Kommentarspalten von Medienwebsites und Plattformen, die hauptsächlich Dienstleistungen oder Waren vermitteln.
  • Die NGO Epicenter.Works sieht diese Definition der Ausnahmen kritisch und zieht dabei auch Vergleiche zum EU-Urheberrecht: „Es wird eine enorm breite Definition aufgestellt und dann werden sehr spezifische Ausnahmen davon gemacht, nämlich für alle Organisationen, die rechtzeitig einen Lobbyisten zum Gesetzgeber schicken konnten,“ heißt es von Epicenter.Works.
  • Das eigentliche Problem seien aber die Schranken, die man somit zukünftigen Innovationen auferlegt, schreibt Epicenter.Works weiter – und dabei geht man konkret auf das Thema Startups ein: Ein Startup, das heute vielleicht noch unter der 500.000 Euro Umsatzgrenze liegt, habe einen Anreiz klein zu bleiben.

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

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  • Justizministerin Alma Zadic (Grüne), Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP), Frauenministerin  Susanne Raab (ÖVP) und Grünen-Clubchefin Sigi Maurer haben heute, 3. September ein Gesetzespaket präsentiert, welches das Thema „Hass im Netz“ adressiert.
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