03.09.2020

Gesetz zu Hass im Netz: NGO ortet Bedrohung für Wachstum von Startups

Das "Hass im Netz"-Gesetzespaket adressiert ein wichtiges Anliegen. Kritik gibt es jedoch an der Definition der Ausnahmen.
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Am 3. September 2020 gab Bundesministerin Karoline Edtstadler gemeinsam mit Bundesministerin Alma Zadic, Bundesministerin Susanne Raab und Klubobfrau des Grünen Parlamentklubs Sigrid Maurer eine Pressekonferenz, um das Gesetzespaket gegen "Hass im Netz" vorzustellen. (c) BKA / Regina Aigner

Justizministerin Alma Zadic (Grüne), Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP), Frauenministerin  Susanne Raab (ÖVP) und Grünen-Clubchefin Sigi Maurer haben heute, 3. September ein Gesetzespaket präsentiert, welches das Thema „Hass im Netz“ adressiert. Die Inhalte waren großteils bereits am Vorabend bekannt, da das Gesetz auch auf EU-Ebene begutachtet werden muss und dort transparent veröffentlicht wurde (einsehbar unter diesem Link). Oberstes Ziel des Gesetzespakets ist, dass von Hate Speech betroffene Personen in Österreich sich schnell, kostengünstig und möglichst unbürokratisch wehren können.

Es besteht grundsätzlich Einigkeit darüber, dass dies ein ernstes Thema ist, welches dringend behandelt werden muss – das zeigen allein die zahlreichen Anfeindungen gegen Bevölkerungsgruppen und einzelne Personen. Jedoch gibt es auch Kritik an den Details der vorgelegten Probleme, konkret in Bezug auf die Verantwortlichkeiten der Unternehmen. Vor allem wird dabei gefürchtet, dass neben großen Anbietern wie Facebook, Google und Twitter auch kleine Plattformen betroffen sind – und diese würden die Strafen deutlich schlechter wegstecken als ein börsennotierter Konzern.

Hass im Netz: Die Regeln und Ausnahmen

Denn Plattformen müssen entsprechende Meldemöglichkeiten schaffen, mit denen betroffene Personen eine beleidigende und hetzerische Aussage melden können. Die Plattformen sind dann verpflichtet, die entsprechenden Postings zu löschen. Wenn der Inhalt offenkundig rechtswidrig ist, muss er 24 Stunden nach der Meldung gesperrt werden. Wenn die Rechtswidrigkeit nicht ganz so offensichtlich ist, kann die Plattform sich maximal 7 Tage Zeit lassen. Zudem müssen die Plattformen entsprechende verantwortliche Personen einrichten (mehrt dazu weiter unten). Die Urheber der Postings haben außerdem die Möglichkeit, gegen die Löschung ihrer Postings Einspruch zu erheben.

Das Gesetz gilt für alle Online-Plattformen, deren Hauptzweck der Austausch von Nachrichten, Videos, Bildern oder Audiodateien ist, wenn diese mindestens 100.000 User in Österreich haben und mindestens 500.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Explizite Ausnahmen gibt es für nicht-gewinnorientierte Online-Enzyklopädien wie Wikipedia, die Kommentarspalten von Medienwebsites und Plattformen, die hauptsächlich Dienstleistungen oder Waren vermitteln (zum Beispiel Geizhals oder MyHammer).

Zu enge Definition der Ausnahmen?

Die NGO Epicenter.Works sieht diese Definition der Ausnahmen kritisch und zieht dabei auch Vergleiche zum EU-Urheberrecht: „Es wird eine enorm breite Definition aufgestellt und dann werden sehr spezifische Ausnahmen davon gemacht, nämlich für alle Organisationen, die rechtzeitig einen Lobbyisten zum Gesetzgeber schicken konnten,“ heißt es von Epicenter.Works.

Anders als in Deutschland beschränke sich das österreichische Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) nicht nur auf gewinnorientierte soziale Netzwerke, sondern viel mehr Arten von Onine-Plattformen, heißt es weiter: „Durch diese breite Definition sind zum Beispiel auch Chat-Funktionen von Spielen wie World-of-Warcraft, Rezepte Plattformen oder Open Source Entwicklungsplattformen betroffen.“ Auch gilt die Ausnahme zwar für Wikipedia, dabei wurden laut Epicenter.Works aber Projekte wie Wikicommons oder Wikidata übersehen.

„Hass im Netz“-Gesetz als Hindernis für Startups?

Das eigentliche Problem seien aber die Schranken, die man somit zukünftigen Innovationen auferlegt, schreibt Epicenter.Works weiter – und dabei geht man konkret auf das Thema Startups ein: Ein Startup, das heute vielleicht noch unter der 500.000 Euro Umsatzgrenze liegt, habe einen Anreiz klein zu bleiben.

„Anbieter aus dem europäischen Binnenmarkt müssen Angst haben, in Österreich populär zu werden,“ schreibt die NGO: „Wenn dieses Gesetz hart und bestimmt genug für globale Konzerne wie Google oder Facebook sein sollte, dann ist es existenzbedrohend für alle kleineren Anbieter.“

Hohe Strafen – auch für die Kleinen

„Für sehr problematisch halten wir die Strafbestimmungen des Gesetzes“, heißt es außerdem von Epicenter.Works. Denn im Wiederholungsfall oder wenn den Anordnungen nicht Folge geleistet wird, kann es eine Strafe bis zu 10 Millionen Euro geben.

„10 Millionen Euro sind für Google und Facebook Portokasse. Ganz viele kleinere Plattformen müssen angesichts dieses Risikos vermutlich auf user-generated Inhalte gänzlich verzichten“, heißt es von der NGO: „Verhältnismäßiger wären Strafen gewesen, die sich prozentuell am Umsatz bemessen.“

Mögliche Strafen auch für Mitarbeiter

Zudem geht Epicenter.Works auf das Thema der Person ein, welche künftig in den Unternehmen die Verantwortung für diese Themen übernehmen soll. Das muss eine „natürliche oder juristische Person sein, die in Österreich oder gewissen EU Ländern sitzen darf und weisungsbefugt innerhalb der Organisation ist“. 

Diese Person kann allerdings auch mit Geldstrafen belangt werden, wenn sie für die in der Thematik zuständige KommAustria nicht „jederzeit verfügbar“ ist, heißt es von der NGO: „Das kann bis zu 10.000 Euro kosten. Wenn die Plattform nicht belangt werden kann, dann kann auch diese Person mit bis zu 50.000 Euro bestraft werden. Wir sind gespannt, wer sich für diesen Job findet…“

„Hass im Netz“-Gesetz adressiert wichtiges Problem

Abschließend betont die NGO nochmals ausdrücklich, dass der vorliegende Entwurf sehr wohl ein Problem zu lösen versucht, über das sich die meisten Menschen einig sind: „Der Weg dahin ist aber eindeutig ein politischer Kompromiss zwischen zwei sehr unterschiedlichen Zugängen. Manche Aspekte wirken sehr ausgeklügelt, andere kaum durchdacht.“ Wieder einmal versuche ein Gesetz, „die Probleme mit den großen Internetkonzernen zu reparieren und ist dabei so unbedacht, dass es die kleinen, dezentralen Seiten des Netzes in ihrer Existenz gefährdet.“

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BodyWision
© zVg - Kasra Seirafi (l.) und André Seirafi.

„Niemand geht öfter zum Arzt als der Österreicher oder die Österreicherin.“ Auf diese Erkenntnisse kam die „Agenda Austria“ in einem im April 2026 veröffentlichten Bericht. Demnach verzeichnete Österreich im Jahr 2023 die meisten Arztkontakte pro Kopf im europäischen Vergleich (aktuellere vergleichbare Daten liegen noch nicht vor). Mit dreizehn Kontakten jährlich liegt Österreich damit vor der Slowakei und Deutschland.

Als Folge davon entstehen für jeden Menschen immer mehr Daten: Laborwerte, Befunde, Arztbriefe, Diagnosen, Medikamente, Spitalsberichte und vieles mehr. Das Problem dabei sei nicht der Mangel an Informationen, sondern ihre fehlende Verbindung, mein man beim Wiener Startup BodyWision. Gesundheitsdaten liegen verstreut in Arztpraxen, Spitalssystemen, E-Mails, Papierordnern und Portalen. Gleichzeitig sind Befunde für viele Menschen schwer verständlich und ohne Zusammenhang kaum einzuordnen. Das Unternehmen möchte dies mit seiner App-Plattform ändern.

BodyWision inklusive AI-Health-Coach

Die Anwendung soll Menschen dabei helfen, Befunde und medizinische Dokumente per Scan oder Upload sicher zu verwahren, besser zu verstehen und für Arztbesuche, Vorsorge und ein gesünderes Leben nutzbar zu machen. BodyWision verbindet dabei einen privaten digitalen Gesundheitssafe mit einem persönlichen AI Health Coach — mit Fokus auf Datenschutz, Datensouveränität und europäische Infrastruktur, wie es heißt.

„Wir haben nach einer Möglichkeit gesucht, wie AI und neue Technologien Menschen dabei unterstützen können, selbstbestimmt mit ihrer Gesundheit umzugehen“, sagt Kasra Seirafi, Co-Founder von BodyWision. „Wenn Menschen ihre verstreuten Gesundheitsdaten wirklich nutzen können, dann verändert das alles. Denn mit BodyWision verwahre und verstehe ich nicht nur meine Befunde. Ich bekomme individuelle Orientierung für Vorsorge und Health-Checkups, kann Fragen stellen und mich auf Arztgespräche vorbereiten. Im Gegensatz zu Google oder ChatGPT werden Antworten und Orientierungshilfen personalisiert auf Basis meiner aktuellen Gesundheitsdaten erstellt.“

Keinen Arzt ersetzen

Dabei ersetzt BodyWision keine Ärzte, vielmehr will die Plattform die Verbindung zwischen Patient:innen und Ärzt:innen stärken. Eine „Patient Summary“ kann auf Knopfdruck erstellt und mit Ärzt:innen geteilt werden. Diese strukturierte Zusammenfassung inklusive Vorbefunde wird eigenen Angaben zufolge dynamisch generiert und individuell auf den nächsten Arztbesuch zugeschnitten.

„Ärzt:innen haben oft sehr wenig Zeit, müssen aber komplexe Informationen schnell erfassen“, sagt André Seirafi, ebenfalls Co-Founder von BodyWision. „Wenn Patient:innen mit BodyWision besser vorbereitet sind, können wichtige Informationen schneller verfügbar sein. So kann sich die gemeinsame Behandlungszeit stärker auf das Wesentliche konzentrieren.“

BodyWision als europäische Alternative?

Allgemein versteht sich BodyWision als europäische Alternative zu gängigen US-Plattformen – sie soll Menschen ermöglichen, ihre Gesundheitsdaten sinnvoll zu nutzen, ohne die Kontrolle darüber zu verlieren: „Für uns war vom ersten Tag an klar, Gesundheitsdaten gehören den Menschen, nicht Plattformen oder Konzernen“, so André Seirafi weiter. „Unser Anspruch ist es, eine kompromisslos datensouveräne Sicherheitsarchitektur für die persönliche Nutzung von Gesundheitsdaten zu entwickeln.“

Bei BodyWision werden deshalb Befunde und Dokumente in einer persönlichen Health-Wallet verschlüsselt und lokal geschützt. Persönliche Gesundheitsdaten werden nicht verkauft, nicht zu Werbezwecken weitergegeben und nicht für das Training allgemeiner AI-Modelle verwendet, so der Claim.

Ab Juli beginnt die erste Early-Access-Phase. Registrierte Nutzer:innen können BodyWision als frühe Version testen. Perspektivisch ist ein Abo-Modell geplant.

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Gesetz zu Hass im Netz: NGO ortet Bedrohung für Wachstum von Startups

  • Justizministerin Alma Zadic (Grüne), Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP), Frauenministerin  Susanne Raab (ÖVP) und Grünen-Clubchefin Sigi Maurer haben heute, 3. September ein Gesetzespaket präsentiert, welches das Thema „Hass im Netz“ adressiert.
  • Oberstes Ziel des Gesetzespakets ist, dass von Hate Speech betroffene Personen in Österreich sich schnell, kostengünstig und möglichst unbürokratisch wehren können.
  • Vor allem werden die Plattformen nun verstärkt in die Pflicht genommen.
  • Explizite Ausnahmen gibt es für nicht-gewinnorientierte Online-Enzyklopädien wie Wikipedia, die Kommentarspalten von Medienwebsites und Plattformen, die hauptsächlich Dienstleistungen oder Waren vermitteln.
  • Die NGO Epicenter.Works sieht diese Definition der Ausnahmen kritisch und zieht dabei auch Vergleiche zum EU-Urheberrecht: „Es wird eine enorm breite Definition aufgestellt und dann werden sehr spezifische Ausnahmen davon gemacht, nämlich für alle Organisationen, die rechtzeitig einen Lobbyisten zum Gesetzgeber schicken konnten,“ heißt es von Epicenter.Works.
  • Das eigentliche Problem seien aber die Schranken, die man somit zukünftigen Innovationen auferlegt, schreibt Epicenter.Works weiter – und dabei geht man konkret auf das Thema Startups ein: Ein Startup, das heute vielleicht noch unter der 500.000 Euro Umsatzgrenze liegt, habe einen Anreiz klein zu bleiben.

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