18.11.2020

Gesetz zu Hass im Netz: Ausnahmen für Enzyklopädien und YouTube

Eine Neuerung des geplanten Gesetzespaketes gegen Hass im Netz sieht Ausnahmen vor - unter anderem auch für Video-Plattformen wie YouTube.
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Hass im Netz
(c) Adobe Stock / Сергей Шиманович

Am Mittwoch, 18. 11., hat die Bundesregierung Änderungen am Gesetzespaket gegen Hass im Netz verkündet. So werden der Kreis der Ausnahmen ausgeweitet, gewisse Strafen werden heruntergesetzt. Zuvor war unter anderem von NGOs kritisiert worden, dass die Regeln einen unfairen Nachteil für kleinere Plattformen und Startups bedeuten, die über deutlich weniger Ressourcen verfügen als die großen US-Konzerne.

Video: Die Pressekonferenz zum Nachschauen

Ausnahmen für YouTube

Nun wurde beschlossen, dass die Bestimmungen zum Schutz der Nutzer auf Kommunikationsplattformen nur für große, auf Profit ausgerichtete Plattformen gelten. Als explizite Ausnahmen werden hier Enzyklopädien, Handels- und Bildungsplattformen sowie nicht-gewinnorientierte Plattformen genannt.

Zudem sind aber auch „Video-Sharing-Plattformen“ ausgenommen – also konkret YouTube. Grund dafür ist, dass bei Videoinhalten auf diesen Plattformen die audiovisuelle Medienrichtlinie der EU greift, laut der gegen vermeintlich illegale Inhalte in jenen Ländern vorgegangen werden muss, in denen das Unternehmen seinen Standort hat.

Das gilt allerdings nur für die Videos per se – die Kommentare unter den Videos fallen sehr wohl unter das Melde- und Sanktionsregime des neuen Gesetzes, wie es auf Anfrage der APA aus dem Bundeskanzleramt heißt. Auch gilt die genannte Ausnahme explizit nur für „Video-Sharing-Plattformen“ wie YouTube. Videos auf Social Networks wie Facebook und Instagram fallen wiederum nicht unter diese Ausnahme.

Halbes Jahr Haft für Upskirting

Herabgesetzt wurde außerdem die Strafe für Upskirting, also das unerlaubte Fotografieren unter Röcken oder des Ausschnitts. Das reine Fotografieren wird nun nur noch mit sechs – statt ursprünglich geplanten zwölf – Monaten Haft bestraft. Für das Verbreiten der Fotos gibt es nach wie vor ein Jahr Freiheitsstrafe.

Diese Reduzierung der Strafe sorgt für Kritik aus der Opposition: „Es ist völlig unverständlich, warum der Strafrahmen beim sogenannten ‚Upskirting‘ wieder von einem Jahr auf sechs Monate herabgesetzt wird“, heißt es etwa von SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim: „Heimlich intime Fotos von Frauen und Mädchen zu machen und dann womöglich noch im Netz zu verbreiten, ist ein schwerer Angriff auf die Integrität von Frauen und Mädchen und keine Ehrenbeleidigung. Ein Relativieren mit Heruntersetzen der Strafe ist daher völlig unangebracht.“

Dafür wurde die Definition des Upskirtings deutlich erweitert, heißt es in einer Aussendung von Frauenministerin Susanne Raab, es umfasst nun auch das Verbot heimlicher Aufnahmen in den eigenen vier Wänden, etwa während des Schlafens oder zum Beispiel durch das Fenster beim Umziehen.

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(v.l.) Michael Schöngruber, Hansi Hansmann, Samuel Brandstätter, Lisa Pallweber | © 3Folio

Nach der jüngsten Neustrukturierung im Management rund um CEO Samuel Brandstätter und CPO Michael Schöngruber (brutkasten berichtete) macht 3Folio nun mit einem neuen Investor auf sich aufmerksam: dem Hansmann Family Office. Das Krypto-Startup möchte durch diese Zusammenarbeit seine technologische Basis weiter skalieren und die Position bei professionellen und regulierten Marktteilnehmern ausbauen. Über die Höhe des Investments wurde Stillschweigen vereinbart. Die Zusammenarbeit soll aber über die Bereitstellung von Kapital hinausgehen: Erfahrung im Unternehmensaufbau, strategischer Austausch und Sparring bei der Skalierung sollen die nächste Entwicklungsphase von 3Folio begleiten. Das Unternehmen möchte „entlang konkreter Kundennachfrage nachhaltig und profitabel wachsen“.

„Mit Erfahrung und Netzwerk unterstützen“

„Digitale Assets werden Teil des Finanzsystems – und damit braucht es professionelle Infrastruktur für Accounting, Tax und Compliance. Sam, Michael und das Team haben dafür eine starke Basis geschaffen. Wir wollen sie jetzt mit Kapital, aber vor allem auch mit Erfahrung und Netzwerk dabei unterstützen, daraus einen europäischen Player zu bauen“, sagt Hansi Hansmann zu seinem neuesten Investment.

Brandstätter blickt über die österreichischen Grenzen hinaus: „Jetzt geht es darum, diese in ein international skalierbares Unternehmen zu übersetzen. Mit dem Hansmann Family Office gewinnen wir einen Partner, der Technologieunternehmen langfristig begleitet und mit uns an den entscheidenden Fragen für die nächste Wachstumsphase arbeitet.“

Europäische Ausrichtung

3Folio will sich als europäische Referenzplattform für Finance und Compliance im Digital-Asset-Markt etablieren. Österreich und Deutschland bilden dabei die ersten Schwerpunktmärkte. Das Fintech-Startup konzentriert sich auf Anwendungsbereiche wie Crypto Accounting & Taxation, bei denen Daten für buchhalterische und steuerliche Prozesse aufbereitet werden. Mit dem Investment des Hansmann Family Offices möchte 3Folio diese Bereiche weiterentwickeln und „die Voraussetzungen für weiteres europäisches Wachstum schaffen“.

3Folio richtet sich unter anderem an Crypto-Asset-Service-Provider und strukturiert Transaktionsdaten so, dass sie für Buchhaltung, steuerliche Verarbeitung und regulatorisches Reporting nutzbar werden. Die Plattform bildet die Daten- und Prozessbasis zwischen dem operativen Umgang mit digitalen Assets und den nachgelagerten Finance-, Compliance- und Reporting-Systemen. Im Mittelpunkt von 3Folio stehen nachvollziehbare Datenherkunft, konsistente Verarbeitung und prüfbare Ergebnisse.

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AI Summaries

Gesetz zu Hass im Netz: Ausnahmen für Enzyklopädien und YouTube

  • Am Mittwoch, 18. 11., hat die Bundesregierung Änderungen am Gesetzespaket gegen Hass im Netz verkündet. So werden der Kreis der Ausnahmen ausgeweitet, gewisse Strafen werden heruntergesetzt.
  • Zuvor war unter anderem von NGOs kritisiert worden, dass die Regeln einen unfairen Nachteil für kleinere Plattformen und Startups bedeuten, die über deutlich weniger Ressourcen verfügen als die großen US-Konzerne.
  • Nun wurde beschlossen, dass die Bestimmungen zum Schutz der Nutzer auf Kommunikationsplattformen nur für große, auf Profit ausgerichtete Plattformen gelten.
  • Als explizite Ausnahmen werden hier Enzyklopädien, Handels- und Bildungsplattformen sowie nicht-gewinnorientierte Plattformen genannt. Zudem sind aber auch „Video-Sharing-Plattformen“ ausgenommen – also konkret YouTube.
  • Grund dafür ist, dass bei Videoinhalten auf diesen Plattformen die audiovisuelle Medienrichtlinie der EU greift, laut der gegen vermeintlich illegale Inhalte in jenen Ländern vorgegangen werden muss, in denen das Unternehmen seinen Standort hat.
  • Das gilt allerdings nur für die Videos per se – die Kommentare unter den Videos fallen sehr wohl unter das Melde- und Sanktionsregime des neuen Gesetzes, wie es auf Anfrage der APA aus dem Bundeskanzleramt heißt.

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  • Am Mittwoch, 18. 11., hat die Bundesregierung Änderungen am Gesetzespaket gegen Hass im Netz verkündet. So werden der Kreis der Ausnahmen ausgeweitet, gewisse Strafen werden heruntergesetzt.
  • Zuvor war unter anderem von NGOs kritisiert worden, dass die Regeln einen unfairen Nachteil für kleinere Plattformen und Startups bedeuten, die über deutlich weniger Ressourcen verfügen als die großen US-Konzerne.
  • Nun wurde beschlossen, dass die Bestimmungen zum Schutz der Nutzer auf Kommunikationsplattformen nur für große, auf Profit ausgerichtete Plattformen gelten.
  • Als explizite Ausnahmen werden hier Enzyklopädien, Handels- und Bildungsplattformen sowie nicht-gewinnorientierte Plattformen genannt. Zudem sind aber auch „Video-Sharing-Plattformen“ ausgenommen – also konkret YouTube.
  • Grund dafür ist, dass bei Videoinhalten auf diesen Plattformen die audiovisuelle Medienrichtlinie der EU greift, laut der gegen vermeintlich illegale Inhalte in jenen Ländern vorgegangen werden muss, in denen das Unternehmen seinen Standort hat.
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