18.11.2020

Gesetz zu Hass im Netz: Ausnahmen für Enzyklopädien und YouTube

Eine Neuerung des geplanten Gesetzespaketes gegen Hass im Netz sieht Ausnahmen vor - unter anderem auch für Video-Plattformen wie YouTube.
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Hass im Netz
(c) Adobe Stock / Сергей Шиманович

Am Mittwoch, 18. 11., hat die Bundesregierung Änderungen am Gesetzespaket gegen Hass im Netz verkündet. So werden der Kreis der Ausnahmen ausgeweitet, gewisse Strafen werden heruntergesetzt. Zuvor war unter anderem von NGOs kritisiert worden, dass die Regeln einen unfairen Nachteil für kleinere Plattformen und Startups bedeuten, die über deutlich weniger Ressourcen verfügen als die großen US-Konzerne.

Video: Die Pressekonferenz zum Nachschauen

Ausnahmen für YouTube

Nun wurde beschlossen, dass die Bestimmungen zum Schutz der Nutzer auf Kommunikationsplattformen nur für große, auf Profit ausgerichtete Plattformen gelten. Als explizite Ausnahmen werden hier Enzyklopädien, Handels- und Bildungsplattformen sowie nicht-gewinnorientierte Plattformen genannt.

Zudem sind aber auch „Video-Sharing-Plattformen“ ausgenommen – also konkret YouTube. Grund dafür ist, dass bei Videoinhalten auf diesen Plattformen die audiovisuelle Medienrichtlinie der EU greift, laut der gegen vermeintlich illegale Inhalte in jenen Ländern vorgegangen werden muss, in denen das Unternehmen seinen Standort hat.

Das gilt allerdings nur für die Videos per se – die Kommentare unter den Videos fallen sehr wohl unter das Melde- und Sanktionsregime des neuen Gesetzes, wie es auf Anfrage der APA aus dem Bundeskanzleramt heißt. Auch gilt die genannte Ausnahme explizit nur für „Video-Sharing-Plattformen“ wie YouTube. Videos auf Social Networks wie Facebook und Instagram fallen wiederum nicht unter diese Ausnahme.

Halbes Jahr Haft für Upskirting

Herabgesetzt wurde außerdem die Strafe für Upskirting, also das unerlaubte Fotografieren unter Röcken oder des Ausschnitts. Das reine Fotografieren wird nun nur noch mit sechs – statt ursprünglich geplanten zwölf – Monaten Haft bestraft. Für das Verbreiten der Fotos gibt es nach wie vor ein Jahr Freiheitsstrafe.

Diese Reduzierung der Strafe sorgt für Kritik aus der Opposition: „Es ist völlig unverständlich, warum der Strafrahmen beim sogenannten ‚Upskirting‘ wieder von einem Jahr auf sechs Monate herabgesetzt wird“, heißt es etwa von SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim: „Heimlich intime Fotos von Frauen und Mädchen zu machen und dann womöglich noch im Netz zu verbreiten, ist ein schwerer Angriff auf die Integrität von Frauen und Mädchen und keine Ehrenbeleidigung. Ein Relativieren mit Heruntersetzen der Strafe ist daher völlig unangebracht.“

Dafür wurde die Definition des Upskirtings deutlich erweitert, heißt es in einer Aussendung von Frauenministerin Susanne Raab, es umfasst nun auch das Verbot heimlicher Aufnahmen in den eigenen vier Wänden, etwa während des Schlafens oder zum Beispiel durch das Fenster beim Umziehen.

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Das Arivo-Gründerteam (v.l.) Dominik Wieser und Philipp Reitter © Arivo

Vor einem halben Jahrzehnt titelte brutkasten: „Nie mehr Parktickets“. Damals trat das 2017 gegründete Grazer Startup Arivo an, um die Schrankenanlagen dieser Welt ins digitale Zeitalter zu holen (hier geht es zum damaligen Artikel). Spult man fünf Jahre vor, hat das Gründer-Duo bestehend aus Dominik Wieser und Philipp Reitter laut eigenen Angaben dieses Ziel weitgehend erreicht und das Geschäftsmodell zusätzlich strategisch weiterentwickelt.

Vom Einzelsystem zum Parking Ökosystem

„Unser Ziel war immer, das Parken digital und einfach zu machen – das haben wir mittlerweile eigentlich schon erreicht“, blickt Wieser im Gespräch mit brutkasten zurück. Das Grazer Unternehmen versteht sich in der Zwischenzeit als Anbieter eines ganzheitlichen Park-Ökosystems. Dabei kombiniert man eigens entwickelte Hardware mit modularen Software-Anwendungen wie digitaler Kundenverwaltung oder Pre-Booking-Lösungen.

Dieser technische Ansatz ermöglicht es Betreiber:innen, vom Hotel bis zum Skigebiet, ihre Flächen effizienter auszulasten und durch datenbasierte Angebote Zusatzumsätze zu generieren. Laut Wieser verzeichnen Kunden dadurch teils bis zu 40 Prozent mehr Umsatz. Auf rund 1.500 Flächen ist die Technologie mittlerweile im Einsatz.

Die Arivo Hardware im Parkhaus der Messe Graz © Arivo

Zweistellige Millionenumsätze & der Schlüssel zum Erfolg

Arivo arbeitet laut eigenen Angaben profitabel und verzeichnet mittlerweile einen Umsatz im mittleren zweistelligen Millionenbereich. 70 Prozent davon erwirtschaftet das Grazer Scaleup im Ausland, wobei Deutschland den mit Abstand stärksten Markt bildet.

Das Team ist auf knapp 100 Köpfe angewachsen und belegt im Grazer Headquarter inzwischen zwei Stockwerke. Für Wieser liegt genau hier der größte Lernprozess und der Schlüssel zum Erfolg: „Was sich schon immer wieder bestätigt ist, dass eigentlich alles an den Leuten hängt“. Trotz steigender Mitarbeiterzahlen habe man es geschafft die hands-on-Mentalität nicht zu verlieren.

„Wir suchen Leute, die nicht sagen: Das war immer schon so, sondern die auch hinterfragen und eigenständig Themen übernehmen, ownen und weitertreiben.“, erklärt Wieser. Aktuell hat Arivo einige Stellen im Softwaredevelopment ausgeschrieben und überlegt auch einen zusätzlichen, kleinen Standort in Klagenfurt aufzubauen.

Der bargeldlose Arivo Screen im Parkhaus der Messe Graz © Arivo

Bootstrapping statt VC-Millionen

Trotz des starken Wachstums bleibt Arivo weiterhin komplett eigenfinanziert. Anfragen externer Kapitalgeber schlägt das Gründerteam konsequent aus: „Ich glaube, es kommen jede Woche fünf Mails wo irgendwer sagt, er möchte investieren. Aber wir finden es sehr angenehm, nicht von Investoren abhängig zu sein“, gibt sich Wieser im Gespräch pragmatisch.

Die strategische Linie bleibt damit unverändert klar: Das Scaleup plant, den DACH-Raum vorerst aus eigener Kraft weiter zu durchdringen. Lediglich für eine spätere Internationalisierung über diesen Kernmarkt hinaus schließt der Gründer eine Finanzierungsrunde in der Zukunft nicht gänzlich aus.

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AI Summaries

Gesetz zu Hass im Netz: Ausnahmen für Enzyklopädien und YouTube

  • Am Mittwoch, 18. 11., hat die Bundesregierung Änderungen am Gesetzespaket gegen Hass im Netz verkündet. So werden der Kreis der Ausnahmen ausgeweitet, gewisse Strafen werden heruntergesetzt.
  • Zuvor war unter anderem von NGOs kritisiert worden, dass die Regeln einen unfairen Nachteil für kleinere Plattformen und Startups bedeuten, die über deutlich weniger Ressourcen verfügen als die großen US-Konzerne.
  • Nun wurde beschlossen, dass die Bestimmungen zum Schutz der Nutzer auf Kommunikationsplattformen nur für große, auf Profit ausgerichtete Plattformen gelten.
  • Als explizite Ausnahmen werden hier Enzyklopädien, Handels- und Bildungsplattformen sowie nicht-gewinnorientierte Plattformen genannt. Zudem sind aber auch „Video-Sharing-Plattformen“ ausgenommen – also konkret YouTube.
  • Grund dafür ist, dass bei Videoinhalten auf diesen Plattformen die audiovisuelle Medienrichtlinie der EU greift, laut der gegen vermeintlich illegale Inhalte in jenen Ländern vorgegangen werden muss, in denen das Unternehmen seinen Standort hat.
  • Das gilt allerdings nur für die Videos per se – die Kommentare unter den Videos fallen sehr wohl unter das Melde- und Sanktionsregime des neuen Gesetzes, wie es auf Anfrage der APA aus dem Bundeskanzleramt heißt.

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Gesetz zu Hass im Netz: Ausnahmen für Enzyklopädien und YouTube

  • Am Mittwoch, 18. 11., hat die Bundesregierung Änderungen am Gesetzespaket gegen Hass im Netz verkündet. So werden der Kreis der Ausnahmen ausgeweitet, gewisse Strafen werden heruntergesetzt.
  • Zuvor war unter anderem von NGOs kritisiert worden, dass die Regeln einen unfairen Nachteil für kleinere Plattformen und Startups bedeuten, die über deutlich weniger Ressourcen verfügen als die großen US-Konzerne.
  • Nun wurde beschlossen, dass die Bestimmungen zum Schutz der Nutzer auf Kommunikationsplattformen nur für große, auf Profit ausgerichtete Plattformen gelten.
  • Als explizite Ausnahmen werden hier Enzyklopädien, Handels- und Bildungsplattformen sowie nicht-gewinnorientierte Plattformen genannt. Zudem sind aber auch „Video-Sharing-Plattformen“ ausgenommen – also konkret YouTube.
  • Grund dafür ist, dass bei Videoinhalten auf diesen Plattformen die audiovisuelle Medienrichtlinie der EU greift, laut der gegen vermeintlich illegale Inhalte in jenen Ländern vorgegangen werden muss, in denen das Unternehmen seinen Standort hat.
  • Das gilt allerdings nur für die Videos per se – die Kommentare unter den Videos fallen sehr wohl unter das Melde- und Sanktionsregime des neuen Gesetzes, wie es auf Anfrage der APA aus dem Bundeskanzleramt heißt.

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Gesetz zu Hass im Netz: Ausnahmen für Enzyklopädien und YouTube

  • Am Mittwoch, 18. 11., hat die Bundesregierung Änderungen am Gesetzespaket gegen Hass im Netz verkündet. So werden der Kreis der Ausnahmen ausgeweitet, gewisse Strafen werden heruntergesetzt.
  • Zuvor war unter anderem von NGOs kritisiert worden, dass die Regeln einen unfairen Nachteil für kleinere Plattformen und Startups bedeuten, die über deutlich weniger Ressourcen verfügen als die großen US-Konzerne.
  • Nun wurde beschlossen, dass die Bestimmungen zum Schutz der Nutzer auf Kommunikationsplattformen nur für große, auf Profit ausgerichtete Plattformen gelten.
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  • Nun wurde beschlossen, dass die Bestimmungen zum Schutz der Nutzer auf Kommunikationsplattformen nur für große, auf Profit ausgerichtete Plattformen gelten.
  • Als explizite Ausnahmen werden hier Enzyklopädien, Handels- und Bildungsplattformen sowie nicht-gewinnorientierte Plattformen genannt. Zudem sind aber auch „Video-Sharing-Plattformen“ ausgenommen – also konkret YouTube.
  • Grund dafür ist, dass bei Videoinhalten auf diesen Plattformen die audiovisuelle Medienrichtlinie der EU greift, laut der gegen vermeintlich illegale Inhalte in jenen Ländern vorgegangen werden muss, in denen das Unternehmen seinen Standort hat.
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  • Am Mittwoch, 18. 11., hat die Bundesregierung Änderungen am Gesetzespaket gegen Hass im Netz verkündet. So werden der Kreis der Ausnahmen ausgeweitet, gewisse Strafen werden heruntergesetzt.
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