18.11.2020

Gesetz zu Hass im Netz: Ausnahmen für Enzyklopädien und YouTube

Eine Neuerung des geplanten Gesetzespaketes gegen Hass im Netz sieht Ausnahmen vor - unter anderem auch für Video-Plattformen wie YouTube.
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Hass im Netz
(c) Adobe Stock / Сергей Шиманович

Am Mittwoch, 18. 11., hat die Bundesregierung Änderungen am Gesetzespaket gegen Hass im Netz verkündet. So werden der Kreis der Ausnahmen ausgeweitet, gewisse Strafen werden heruntergesetzt. Zuvor war unter anderem von NGOs kritisiert worden, dass die Regeln einen unfairen Nachteil für kleinere Plattformen und Startups bedeuten, die über deutlich weniger Ressourcen verfügen als die großen US-Konzerne.

Video: Die Pressekonferenz zum Nachschauen

Ausnahmen für YouTube

Nun wurde beschlossen, dass die Bestimmungen zum Schutz der Nutzer auf Kommunikationsplattformen nur für große, auf Profit ausgerichtete Plattformen gelten. Als explizite Ausnahmen werden hier Enzyklopädien, Handels- und Bildungsplattformen sowie nicht-gewinnorientierte Plattformen genannt.

Zudem sind aber auch „Video-Sharing-Plattformen“ ausgenommen – also konkret YouTube. Grund dafür ist, dass bei Videoinhalten auf diesen Plattformen die audiovisuelle Medienrichtlinie der EU greift, laut der gegen vermeintlich illegale Inhalte in jenen Ländern vorgegangen werden muss, in denen das Unternehmen seinen Standort hat.

Das gilt allerdings nur für die Videos per se – die Kommentare unter den Videos fallen sehr wohl unter das Melde- und Sanktionsregime des neuen Gesetzes, wie es auf Anfrage der APA aus dem Bundeskanzleramt heißt. Auch gilt die genannte Ausnahme explizit nur für „Video-Sharing-Plattformen“ wie YouTube. Videos auf Social Networks wie Facebook und Instagram fallen wiederum nicht unter diese Ausnahme.

Halbes Jahr Haft für Upskirting

Herabgesetzt wurde außerdem die Strafe für Upskirting, also das unerlaubte Fotografieren unter Röcken oder des Ausschnitts. Das reine Fotografieren wird nun nur noch mit sechs – statt ursprünglich geplanten zwölf – Monaten Haft bestraft. Für das Verbreiten der Fotos gibt es nach wie vor ein Jahr Freiheitsstrafe.

Diese Reduzierung der Strafe sorgt für Kritik aus der Opposition: „Es ist völlig unverständlich, warum der Strafrahmen beim sogenannten ‚Upskirting‘ wieder von einem Jahr auf sechs Monate herabgesetzt wird“, heißt es etwa von SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim: „Heimlich intime Fotos von Frauen und Mädchen zu machen und dann womöglich noch im Netz zu verbreiten, ist ein schwerer Angriff auf die Integrität von Frauen und Mädchen und keine Ehrenbeleidigung. Ein Relativieren mit Heruntersetzen der Strafe ist daher völlig unangebracht.“

Dafür wurde die Definition des Upskirtings deutlich erweitert, heißt es in einer Aussendung von Frauenministerin Susanne Raab, es umfasst nun auch das Verbot heimlicher Aufnahmen in den eigenen vier Wänden, etwa während des Schlafens oder zum Beispiel durch das Fenster beim Umziehen.

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© Microsoft - Joachim Franz.

Microsoft gab heute bekannt, dass Joachim Franz mit 1. Oktober 2026 die Position des Country Manager Österreich übernehmen wird. Er folgt auf Hermann Erlach, der sich entschieden hat, eine Rolle außerhalb des Unternehmens anzunehmen.

Microsoft: Nutzung von KI vorantreiben

„Österreich ist für Microsoft ein strategisch bedeutender Markt. Joachim verbindet tiefgehende Branchenerfahrung mit einem klaren Kundenfokus und einem starken Verständnis dafür, wie sich Innovation in nachhaltigen Geschäftserfolg übersetzen lässt. Ich freue mich sehr, ihn in dieser Rolle willkommen zu heißen, und darauf, gemeinsam mit ihm und seinem Team die digitale Transformation und die Nutzung von KI in Österreich weiter voranzutreiben. Gleichzeitig möchte ich Hermann für seinen langjährigen Beitrag zu Microsoft danken. In den vergangenen fünf Jahren hat er maßgeblich dazu beigetragen, Digitalisierung und Innovation in Österreich voranzubringen. Er hat eine Organisation aufgebaut, die das Vertrauen von Kundinnen und Kunden sowie Partnern genießt und hervorragend für die Zukunft aufgestellt ist“, sagt Agnes Heftberger, Corporate Vice President & CEO, Microsoft Deutschland & Österreich.

Joachim Franz verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in den Bereichen Managementberatung, digitale Transformation und Mobilität. Seit 2022 verantwortete er das Automotive-&-Mobility-Geschäft von Microsoft in Deutschland. Vor seinem Wechsel zu Microsoft hatte er verschiedene Führungspositionen im Volkswagen-Konzern inne und begann seine berufliche Laufbahn als Managementberater bei Accenture.

„Ich freue mich auf die neue Rolle und darauf, Teil des österreichischen Teams zu werden. Österreich bietet hervorragende Voraussetzungen, die Chancen der Künstlichen Intelligenz für Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und Wachstum zu nutzen. Ich möchte dazu beitragen, dieses Potenzial gemeinsam mit dem Team und unseren Kunden und Partnern in konkrete Ergebnisse für den Standort Österreich zu verwandeln“, kommentiert Franz seine neue Rolle.

„Manche Kapitel schwerer zu schließen“

Erlach selbst nahm per LinkedIn-Post Abschied: „Manche Kapitel sind schwerer zu schließen, weil sie prägen, wer wir sind. Wenn ich zurückblicke, sehe ich prägende Momente aus den vergangenen zehn Jahren und trage sie mit tiefer Dankbarkeit in mir. Doch erst Veränderung öffnet die Tür zu dem, was als Nächstes kommt. Nach vielen anspruchsvollen und wunderbaren Jahren bei Microsoft habe ich mich entschieden, eine neue, internationale Rolle außerhalb des Unternehmens zu übernehmen. Diese Worte zu schreiben, fühlt sich aufregend und schwierig zugleich an. Vor allem bin ich dankbar für das Vertrauen unserer Kunden, Partner und öffentlichen Institutionen – und für die Kolleginnen und Kollegen, die diesen Weg mit mir gegangen sind.“

Und weiter: „Ich freue mich, dass Joachim Franz die Rolle als Country Manager für Microsoft Österreich übernehmen wird. Er bringt umfangreiche Branchenerfahrung, Kundenorientierung und eine Leidenschaft dafür mit, Innovation in Wirkung zu verwandeln. Ich weiß, dass er seine eigene Energie und seine eigene Handschrift in das nächste Kapitel einbringen wird.“

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Gesetz zu Hass im Netz: Ausnahmen für Enzyklopädien und YouTube

  • Am Mittwoch, 18. 11., hat die Bundesregierung Änderungen am Gesetzespaket gegen Hass im Netz verkündet. So werden der Kreis der Ausnahmen ausgeweitet, gewisse Strafen werden heruntergesetzt.
  • Zuvor war unter anderem von NGOs kritisiert worden, dass die Regeln einen unfairen Nachteil für kleinere Plattformen und Startups bedeuten, die über deutlich weniger Ressourcen verfügen als die großen US-Konzerne.
  • Nun wurde beschlossen, dass die Bestimmungen zum Schutz der Nutzer auf Kommunikationsplattformen nur für große, auf Profit ausgerichtete Plattformen gelten.
  • Als explizite Ausnahmen werden hier Enzyklopädien, Handels- und Bildungsplattformen sowie nicht-gewinnorientierte Plattformen genannt. Zudem sind aber auch „Video-Sharing-Plattformen“ ausgenommen – also konkret YouTube.
  • Grund dafür ist, dass bei Videoinhalten auf diesen Plattformen die audiovisuelle Medienrichtlinie der EU greift, laut der gegen vermeintlich illegale Inhalte in jenen Ländern vorgegangen werden muss, in denen das Unternehmen seinen Standort hat.
  • Das gilt allerdings nur für die Videos per se – die Kommentare unter den Videos fallen sehr wohl unter das Melde- und Sanktionsregime des neuen Gesetzes, wie es auf Anfrage der APA aus dem Bundeskanzleramt heißt.

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  • Am Mittwoch, 18. 11., hat die Bundesregierung Änderungen am Gesetzespaket gegen Hass im Netz verkündet. So werden der Kreis der Ausnahmen ausgeweitet, gewisse Strafen werden heruntergesetzt.
  • Zuvor war unter anderem von NGOs kritisiert worden, dass die Regeln einen unfairen Nachteil für kleinere Plattformen und Startups bedeuten, die über deutlich weniger Ressourcen verfügen als die großen US-Konzerne.
  • Nun wurde beschlossen, dass die Bestimmungen zum Schutz der Nutzer auf Kommunikationsplattformen nur für große, auf Profit ausgerichtete Plattformen gelten.
  • Als explizite Ausnahmen werden hier Enzyklopädien, Handels- und Bildungsplattformen sowie nicht-gewinnorientierte Plattformen genannt. Zudem sind aber auch „Video-Sharing-Plattformen“ ausgenommen – also konkret YouTube.
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  • Am Mittwoch, 18. 11., hat die Bundesregierung Änderungen am Gesetzespaket gegen Hass im Netz verkündet. So werden der Kreis der Ausnahmen ausgeweitet, gewisse Strafen werden heruntergesetzt.
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