26.04.2020

Härtefall-Fonds für Klein- und Kleinstunternehmen wird ausgeweitet

Der Corona-Härtefallfonds für EPU, KMU und Selbständige wird auf Bestreben der WKO hin deutlich ausgeweitet. Die wichtigsten Kriterien im Überblick.
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Mahrer zu Startups und Coronakrise - Epidemiegesetz - Härtefallfonds
Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer

Die Wirtschftskammer rund um WK-Präsident Harald Mahrer hat in Verhandlungen mit den Regierungen substanzielle Änderungen für den Härtefall-Fonds erreicht, der vor allem Klein- und Kleinstunternehmen zugute kommen soll.

+++Coronavirus: News, Daten und Hintergründe+++

Die Härtefall-Änderungen im Überblick

Entsprechede Ändeungen hat unter anderem die Junge Wirtschaft kompakt auf im Rahmen eines Facebook-Postings kommuniziert:

  • Gründer ab 1.1.2018 werden auch bei Anlaufverlusten pauschal mit 500 EUR unterstützt.
  • Förderuntergrenze von 500 Euro für alle Förderwerber. Dadurch können individuelle Härtefälle und etwaige Investitionen aufgefangen werden.
  • Verlängerung des Betrachtungszeitraum von drei auf sechs Monate verlängert. Somit ender der Beobachtungszeitraum am 15. September 2020. Innerhalb der sechs Monate kann man sich drei beliebige Monate für eine Beantragung aussuchen.
  • COVID-19 bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern gelten als Nebeneinkünfte
  • Der Familienhärteausgleichsfonds kann kumulativ in Anspruch genommen werden.

Die Richtlinienänderung wird nun so rasch wie möglich in der Programmierung des Onlinantrages eingearbeitet, heißt es im Posting der Jungen Wirtschaft – Anträge können weiterhin über das Online-Formular gestellt werden, welches unter der Webadresse wko.at/haertefall-fonds verfügbar ist.

Härtefonds und andere Corona-Hilfsinstrumente

Dabei ist der Corona-Härtefonds zu unterscheiden von diversen Hilfsinstrumenten, welche die Regierung zur Linderung der wirtschaftlichen Auswirkungen durch das Coronavirus – „Coronakrise“ – ins Leben gerufen hat. Es hier inzwischen recht leicht, den Überblick zu verlieren – hier hilft eine entsprechende Grafik der WKÖ.

Härtefonds und andere Hilfen in der Coronakrise
© WKÖ

Weiters sollte das 150 Millionen Euro schwere Startup-Paket der Bundesregiereung nicht unerwähnt bleiben, welches am 16.4. verkündet wurde und sich vor allem an heimische Startups und ihre Investoren richtet. Details dazu unter diesem Link.

Corona-Härtefonds: Die Änderungen im Detail

Mehr Details zum Ausbau des Härtefonds finden sich auf der Website der WKÖ.

Erweiterung des Betrachtungszeitraumes

  • Damit Unternehmer, die jetzt noch Zahlungseingänge haben und einen Umsatzeinbruch erst später darstellen können, erfasst werden, wird der dreimonatige Betrachtungszeitraum um drei Monate verlängert (bis 15.09.2020).
  • Innerhalb der insgesamt sechs Monate können drei beliebige Monate für die Beantragung gewählt werden – die drei Monate müssen nicht zwingend aufeinander folgen.

Einführung einer Mindestförderhöhe (gilt auch für Jungunternehmen ab 2018)

  • In Phase 2 wird eine Mindestförderhöhe von 500 Euro pro Monat eingeführt.
  • Davon sollen alle Unternehmen profitieren, die aufgrund von Investitionen oder Anlaufverlusten bei Gründung keinen Gewinn erwirtschaften konnten.
  • Es muss weder im letzten noch in den letzten drei Steuerbescheiden bzw. in den letzten fünf Jahren ein positives Ergebnis vorliegen.
  • Jungunternehmer, die nach dem 01.01.2018 (bisher 01.01.2020) gegründet haben, können auch ohne Steuerbescheid 500 Euro beantragen.
  • Alle Unternehmer haben über die automatisierte Berechnung weiterhin die Möglichkeit bis zu 2.000 Euro pro Monat Förderung zu erhalten

Berücksichtigung Familienhärteausgleich

  • Der Corona-Familienhärteausgleich wird vom Doppelförderungsverbot ausgenommen.
  • Eine Förderung aus dem Corona-Familienhärteausgleich ist damit kein Ausschlussgrund mehr für die Beantragung einer Unterstützung aus dem Härtefall-Fonds.

Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr

  • COVID-19 bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern können als Nebeneinkünfte angegeben werden.

Statements zu den Änderungen am Corona-Härtefonds

„Mit den aktuellen Anpassungen haben wir ein Auffangnetz gebaut, das die Breite der österreichischen Unternehmerlandschaft umfasst. Jede Branche ist von der aktuellen Krise getroffen, aber die Herausforderungen sind individuell und unterschiedlich. Wir haben die Betroffenen gehört, und wir haben geantwortet“, sagt dazu Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) laut eine APA-Meldung.

WKÖ-Präsident Harald Mahrer und Generalsekretär Karlheinz Kopf ergänzen in einer Stellungnahme unisono: „Das Sicherheitsnetz für Kleinstunternehmer und EPUs für ihre persönlichen Lebenserhaltungskosten, die besonders hart von der Krise betroffen sind, wurde mit den Änderungen, die ab sofort in Kraft treten, damit deutlich verbessert.“

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Das Emerald-Horizon-Management (vl.) Mario J. Müller (Vice President R&D), Philipp Pölzl (Vice President Operations) und Florian Wagner (CEO) | © Wolf
Das Emerald-Horizon-Management (v.l.) Mario J. Müller (Vice President R&D), Philipp Pölzl (Vice President Operations) und Florian Wagner (CEO) | © Wolf

Am Grazer Startup Emerald Horizon ist einiges ungewöhnlich: Mit Thorium-basierten Mini-Reaktoren hat es ein geplantes Hauptprodukt, das man gerade im besonders Atomkraft-kritischen Österreich nicht erwarten würde; mit Norbert Hofer als Vice President hat es einen ehemaligen (FPÖ-)Spitzenpolitiker in einer Führungsposition; und mit seinem geplanten Börsengang im Prime Market der Wiener Börse sieben Jahre nach Gründung steht es vor einem Schachzug, der so definitiv nicht im österreichischen Startup-Playbook steht.

Aktie SMRX für Handel zugelassen

Am 26. Juni ist es nun soweit. Nach mehrfacher Vorankündigung vermeldet Emerald Horizon nun auch den letzten notwendigen Schritt, nachdem bereits der Kapitalmarktprospekt von der Finanzmarktaufsicht (FMA) gebilligt wurde: Die Wiener Börse ließ die Aktie SMRX des Unternehmens zum Handel zu. Am Freitag startet sie mit einem Referenzpreis von 760 Euro pro Stück in den Markt. Daraus ergibt sich eine geplante Firmenbewertung von rund 790 Millionen Euro.

„Mit der Zulassung von SMRX durch die Wiener Börse beginnt für Emerald Horizon ein neues Kapitel. Die Notierung der Aktie macht uns transparenter, verbindlicher und sichtbarer – und sie gibt uns die Kraft, unsere Technologie für eine sichere und saubere Energieversorgung Europas konsequent voranzutreiben“, kommentiert CEO Florian Wagner in einer Aussendung.

Mini-Atomkraftwerk soll 2029 marktreif sein

Und es gibt für das 2019 gegründete Grazer Startup noch einiges voranzutreiben. Mit seinem Hauptprodukt, dem Small Modular Reactor (umgangssprachlich: Mini-Atomkraftwerk) Ades, ist es nämlich noch nicht am Markt. Die Marktreife ist hier 2029 geplant, wie Wagner vor einigen Monaten im brutkasten-Talk sagte. Mit der Technologie will man dann auch Atomkraft-Skeptiker:innen überzeugen. Denn der Thorium-basierte Reaktor funktioniert ohne Uran oder Plutonium, ohne Kettenreaktion und ohne Atommüll. Stattdessen passiert die Kernspaltung gezielt mittels Teilchenbeschleuniger. Die Gefahren üblicher Kernreaktoren seien damit allesamt aus dem Weg geräumt, argumentiert man beim Startup.

Noch drei Jahre lang rote Zahlen geplant

Tatsächlich am Markt ist Emerald Horizon aktuell bereits mit seinem Flüssigsalz-basierten Energiespeicher-System Dualstore Plus, das später auch eine wichtige Zusatz-Komponente des Ades-Systems werden soll. Im Jahr 2025 schrieb das Startup 768.000 Euro Verlust – getrieben durch F&E-Ausgaben. Auch in den kommenden drei Jahren erwartet man noch keine schwarzen Zahlen. Für ein Unternehmen, das in Österreich an die Börse geht, ist auch das ungewöhnlich.

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AI Summaries

Härtefall-Fonds für Klein- und Kleinstunternehmen wird ausgeweitet

  • Gründer ab 1.1.2018 werden auch bei Anlaufverlusten pauschal mit 500 EUR unterstützt.
  • Förderuntergrenze von 500 Euro für alle Förderwerber. Dadurch können individuelle Härtefälle und etwaige Investitionen aufgefangen werden.
  • Verlängerung des Betrachtungszeitraum von drei auf sechs Monate verlängert. Somit ender der Beobachtungszeitraum am 15. September 2020. Innerhalb der sechs Monate kann man sich drei beliebige Monate für eine Beantragung aussuchen.
  • COVID-19 bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern gelten als Nebeneinkünfte
  • Der Familienhärteausgleichsfonds kann kumulativ in Anspruch genommen werden.

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

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Härtefall-Fonds für Klein- und Kleinstunternehmen wird ausgeweitet

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  • Förderuntergrenze von 500 Euro für alle Förderwerber. Dadurch können individuelle Härtefälle und etwaige Investitionen aufgefangen werden.
  • Verlängerung des Betrachtungszeitraum von drei auf sechs Monate verlängert. Somit ender der Beobachtungszeitraum am 15. September 2020. Innerhalb der sechs Monate kann man sich drei beliebige Monate für eine Beantragung aussuchen.
  • COVID-19 bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern gelten als Nebeneinkünfte
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  • Gründer ab 1.1.2018 werden auch bei Anlaufverlusten pauschal mit 500 EUR unterstützt.
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  • Verlängerung des Betrachtungszeitraum von drei auf sechs Monate verlängert. Somit ender der Beobachtungszeitraum am 15. September 2020. Innerhalb der sechs Monate kann man sich drei beliebige Monate für eine Beantragung aussuchen.
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  • Der Familienhärteausgleichsfonds kann kumulativ in Anspruch genommen werden.

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Härtefall-Fonds für Klein- und Kleinstunternehmen wird ausgeweitet

  • Gründer ab 1.1.2018 werden auch bei Anlaufverlusten pauschal mit 500 EUR unterstützt.
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  • Verlängerung des Betrachtungszeitraum von drei auf sechs Monate verlängert. Somit ender der Beobachtungszeitraum am 15. September 2020. Innerhalb der sechs Monate kann man sich drei beliebige Monate für eine Beantragung aussuchen.
  • COVID-19 bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern gelten als Nebeneinkünfte
  • Der Familienhärteausgleichsfonds kann kumulativ in Anspruch genommen werden.

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  • Gründer ab 1.1.2018 werden auch bei Anlaufverlusten pauschal mit 500 EUR unterstützt.
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  • Gründer ab 1.1.2018 werden auch bei Anlaufverlusten pauschal mit 500 EUR unterstützt.
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