23.12.2024
HANSMANN IM INTERVIEW

„Immobilien sind langweilig. Und Finanzprodukte sind noch viel langweiliger“

Kaum jemand hat die österreichische Startup-Szene so stark geprägt wie Johann „Hansi“ Hansmann. Seine Hans(wo)men Group ist aktuell an über 50 Startups beteiligt und verwaltet ein Vermögen von 120 Mio. Euro. Auf seine Einschätzungen hört die Szene – und ein Investment von ihm zu bekommen gilt als Ritterschlag für österreichische Startups. Aber wie wurde Hansi Hansmann zu dem, der er ist?
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Hansi Hansmann im Interview mit brutkasten-Chefredakteur Dominik Meisinger | (c) Studio KoeKart

Dieses Interview mit Hansi Hansmann erschien zuerst als Coverstory der Jubiläumsausgabe unseres Printmagazins. Ein Link zum Download der Digitalversion findet sich am Ende des Artikels.


2007 steht Hansi Hansmann vor einem Neuanfang. Er hat 15 Jahre in Spanien Karriere in der Pharmabranche gemacht, inklusive eigenem Unternehmen, das er nun erfolgreich verkauft hat. Nach einer Auszeit mit einem Monat Radeln im Himalaya steht Hansmann vor der Frage: Was kommt als Nächstes? Er will zurück nach Wien. Aber was dann?

Noch in Spanien lernt Hansmann die österreichischen Gründer der Sprachlern-App Busuu kennen. Was Startups sind, ist ihm damals noch gar nicht klar. Aber die Skalierungsmöglichkeiten von Software-Startups faszinieren den von der „Old Economy“ geprägten Hansmann. 2010 investiert er in Busuu, 2021 wird das Unternehmen für 385 Millionen Euro verkauft. Hansmann ist noch immer dabei.

In der Zwischenzeit ist viel passiert: Hansmann wurde zum bekanntesten Business Angel Österreichs. Neben Busuu verzeichnete er weitere millionenschwere Exits – unter anderem den Verkauf der Lauf-App Runtastic um 220 Mio. Euro an Adidas, den Deal der Tarifvergleichsplattform durchblicker mit der Netrisk-Gruppe oder auch die Übernahme der Flohmarkt-App Shpock durch den norwegischen Medienkonzern Schibsted.

Daneben hat er unter anderem die Austrian Angel Investors Association (aaia) mitgegründet, war in der ersten Staffel der Puls4-Sendung „2 Minuten 2 Millionen“ als Investor an Bord und hat sich in der Öffentlichkeit als eine der wichtigsten Stimmen der heimischen Startup-Szene etabliert.

Hansi Hansmann im großen brutkasten-Interview | (c) Studio KoeKart

brutkasten: Du warst lange Jahre Manager und bist erst mit über 40 Unternehmer geworden, mit Ende 50 dann Business Angel. Wie war das Umfeld, in dem du aufgewachsen bist – war der unternehmerische Spirit dort vorhanden?

Hansi Hansmann: Nein, war er ganz sicher nicht. Meine Mama hat zwar ein kleines Strumpfgeschäft im 20. Bezirk gehabt, aber ich glaube nicht, dass mich das geprägt hat. Mein Vater war Manager und hat auf seine Art und Weise viel bewegt. Aber er war kein Unternehmer. Den unternehmerischen Spirit habe ich irgendwie eher zufällig aufgepickt.

Geprägt hat dich aber, dass dein Vater mit dir immer kleine Wettbewerbe veranstaltet hat, richtig?

Ja. Dauernd. Den ganzen Tag, wenn wir zusammen waren, war alles ein Wettbewerb. Ich habe das geliebt und es hat einen Wettbewerbsgedanken in mir erzeugt, ein Gewinnen wollen. Das ist nach wie vor da und bringt mich dazu, nicht aufzugeben.

Es gibt die berühmte Anekdote, dass du nach deinem Studienabschluss eine Annonce („Junger, dynamischer Managertyp, HTL und WU, sucht Herausforderung“) im „Kurier“ aufgegeben hast, um einen Job zu finden. Wie kam es dazu?

Ich habe nicht wirklich gewusst, wo ich hingehen soll, und hatte dann diese Idee. Es war unglaublich, was da reingekommen ist – über 200 Schreiben. Es waren wirklich gute Sachen dabei, wie Olivetti oder IBM. Ich habe mich aber entschieden, zu einer ganz kleinen Firma nach Vorarlberg zu gehen. Heute würde man sagen, das ist ein Startup gewesen; 10 bis 15 Leute, geführt von einem genialen Erfinder, der vor der PC-Zeit technische Lösungen entwickelt hat.

Warum hast du dich für dieses Unternehmen entschieden?

Da war ich schon ein bisschen unternehmerisch denkend. Ich habe das Gefühl gehabt, dass ich dort etwas bewegen kann. Ich bin nicht irgendein kleines Rädchen in einer großen Firma.

Was war dort deine Aufgabe?

Ich habe diese technischen Lösungen an große Firmen verkauft. Das hat mir unglaublich viel gebracht. Ich sage auch heute noch zu jungen Leuten, die mich um Tipps fragen, dass sie zumindest ein Jahr lang verkaufen gehen sollen. Egal, was man später machen will: Wenn man erfolgreich sein möchte, ist ein Jahr im B2B-Vertrieb einfach eine grandios gute Schule.

Egal, was man später machen will: Wenn man erfolgreich sein möchte, ist ein Jahr im B2B-Vertrieb einfach eine grandios gute Schule.

Was ist deiner Meinung nach die wichtigste Eigenschaft im Sales?

Zuhören. Du musst ganz genau wissen, was die Needs deiner Kunden sind und welche Argumente du bringst. Der größte Fehler von B2B-Verkäufern ist, dass sie zehn Verkaufsargumente abspulen. Aber oft brauchst du nur eines, damit der Kunde unterschreiben würde, und mit einem weiteren Argument bringst du ihn vielleicht sogar ab vom Weg. Das Closen ist das Wichtigste beim Verkaufen, und damit tun sich viele schwer.

Du bist dann aus Vorarlberg zurückgegangen. Warum?

Einerseits wollte meine damalige Frau zurück nach Wien ziehen – andererseits habe ich mich erstmals an einem Unternehmen beteiligt. Der Eigentümer des Vorarlberger Unternehmens, bei dem ich war, hatte einen Telefonwählautomaten entwickelt. Das war noch die Zeit, als man mit Wählscheibe telefoniert hat, was insbesondere bei Auslandsgesprächen mit langen Nummern sehr, sehr mühsam war. Ein Bekannter von mir hat sich dann die Vertriebsrechte für Wien geholt und dazu ein Unternehmen gegründet, an dem ich mich beteiligen durfte; in dem war ich aber nicht operativ tätig.

Wie ging es weiter, als du in Wien zurück warst?

Ich habe einen Job gebraucht und mich bei einer Tochterfirma von Shell beworben, Ende 1979. Ich hatte ein sehr angenehmes Interview mit dem Geschäftsführer, aber am Ende des Gesprächs hat er mir gesagt, dass er den Job kurz zuvor schon vergeben hatte; dass aber sein Finanzchef in vier Monaten in Pension gehe – und ob ich sein Nachfolger werden wolle.

Am nächsten oder übernächsten Tag habe ich dann schon dort begonnen. Es war eine glückliche Fügung, denn da habe ich erst gemerkt, dass meine wahre Stärke in den Zahlen liegt. Dort war ich dann ein paar Jahre.

Was war dein nächster Schritt?

Irgendwann habe ich mir dann gedacht, ich muss wo hingehen, wo ich mehr verdiene. Die Pharmabranche war damals eine der Branchen, die am besten gezahlt haben. Ich bin dann als Finanzmanager zu einem englischen Pharmakonzern gegangen. Mit dem Job war ich oft um 12 Uhr fertig, danach habe ich Sport gemacht. Ich habe mir gedacht: Das mache ich jetzt bis zur Pension. Aus Wien wollte ich sowieso nie wegziehen.

Das Unternehmen hat mir dann aber attraktive Angebote gemacht – etwa ins Head Office nach England zu gehen oder in die USA. Wenn, dann wollte ich aber nach Spanien. Ich hatte im Studium Spanisch gelernt und war damals auch für drei Monate in Madrid. Und dann haben sie mir das tatsächlich angeboten. Anfang 1992 bin ich dann nach Spanien und war dort auch für Portugal zuständig.

In den 1990ern übernahm Hansi Hansmann ein Pharmawerk und wurde Unternehmer.
In den 1990ern übernahm Hansi Hansmann ein Pharmawerk und wurde Unternehmer. | (c) Hansmann

In Spanien bist du dann auch zum Unternehmer geworden. Wie kam es dazu?

Wir wurden von einem anderen Konzern übernommen. Unsere Firma hatte damals eine Fabrik in Madrid mit rund 400 Mitarbeitern. Das Unternehmen, das uns gekauft hat, hatte aber selbst schon ein Riesenwerk 100 Kilometer nördlich von Madrid. Mir war klar, dass die nicht beide Werke brauchen.

Ich habe einen Plan entwickelt, wie ich das Werk betreiben könnte. Ich habe zwei meiner Direktoren dazu eingeladen – was im Nachhinein wahrscheinlich ein Fehler war, aber ohne die hätte ich es gar nicht gekriegt. Ich habe dann mit dem Käufer ein halbes Jahr verhandelt und ihnen gezeigt, dass sie jede Alternative mehr Geld kostet.

Hansi Hansmann Mitte der 1990er in Madrid.
Hansi Hansmann Mitte der 1990er in Madrid. | (c) Hansmann

Und dann kam es zum Deal?

Ja, zu einem Kaufpreis von einer Peseta. Und sie haben noch vier Millionen Euro an Working Capital in die Firma gelegt. Sie sind dann unser Hauptkunde gewesen, wir haben für sie produziert.

Wie ging es mit der Firma weiter?

Wir haben ein recht erfolgreiches Business aufgebaut, in wenigen Jahren. Nach ein paar Jahren haben wir einen Private-Equity-Fonds dazugenommen, der Geld in die Company gegeben hat. Ab 2001 wollten wir die Firma dann verkaufen; auch, weil der Private-Equity-Fonds darauf gedrängt hat. Mir war das aber eh recht, ich wollte auch verkaufen.

Wir hatten dann vier Interessenten aus den USA und einen aus Großbritannien, die in die Endphase der Due Diligence eingetreten sind. Als Abgabetermin für die Final Offers haben wir ausgerechnet den 11. September 2001 gehabt. Nach den Anschlägen in den USA sind die meisten Angebote zurückgezogen worden und der Deal kam nicht zustande. Die einzige Chance war, die Firma zu filetieren. Wir haben die Geschäftsbereiche verkauft; ich hätte auch das Werk selbst verkauft. Das wollten meine beiden spanischen Partner aber nicht. Daher habe ich ihnen meine Anteile aus einer schlechten Verhandlungsposition heraus verkauft. Der Deal war aber ganz okay.

Was hast du nach dem Verkauf der Firma gemacht?

Danach habe ich ein Jahr lang nichts gemacht – von 2006 bis 2007. Ich bin einen Monat im Himalaya mit dem Radl gefahren. Dann habe ich angefangen, in Spanien zu investieren; noch nicht als Business Angel, einfach Firmenbeteiligungen. Einige waren im Health-Bereich und haben sich auch gut entwickelt. Aber ich hatte dann auch ein Restaurant-Business, das total in die Hose gegangen ist. Es war zuerst ein riesiges Fußball-Lokal für 1.000 Leute mit 150 Bildschirmen und später eine Hip-Hop-Disco. Die ist eine Zeit lang recht gut gelaufen und wir haben angefangen, über Events Geld zu verdienen.

Mit der Wirtschaftskrise 2008 ist der eigentlich ausgebuchte Herbst dann aber innerhalb von ein bis zwei Wochen komplett ausgefallen. Dann habe ich zugesperrt. Das war bitter, weil man für das, was drinnen war, nichts bekommen hat. Der riesige Pizza-Ofen, der jede Minute 20 Pizzen rausgeschoben hat, steht wahrscheinlich heute noch drinnen.

Hansi Hansmann 2007 im Basecamp am Mount Everest auf 5.250 Meter Höhe.
Hansi Hansmann 2007 im Basecamp am Mount Everest auf 5.250 Meter Höhe. | (c) Hansmann

Und danach wolltest du wieder zurück nach Wien?

Es sind andere Geschäfte, die ich damals gemacht habe, gut gegangen und ich habe einige Firmenverkäufe für ein paar Millionen gehabt. Aber ab 2007 wusste ich schon, dass ich zurück nach Wien wollte. Meine damalige Frau ist ganz nach Wien übersiedelt. Ich hatte aber noch viel Business in Spanien und habe noch eine Wohnung behalten. Eine Zeit lang habe ich zu 50 Prozent in Wien und zu 50 Prozent in Spanien gelebt.

Wie war es für dich, nach der langen Zeit in deine Heimatstadt Wien zurückzukommen?

Ich habe niemanden gekannt. Ich hatte kein Netzwerk in Wien – außer meine alten Schulfreunde. Ende 2011 bin ich dann trotzdem ganz nach Wien zurückgegangen. Ich habe meine Wohnung in Spanien verkauft, und auch die letzten großen Geschäfte.

Ich habe mir dann schon auch überlegt, was ich mache, wenn ich wieder in Wien bin. Nichts zu tun war keine Option – ich war damals Ende 50 und extrem aktiv.

Ich habe niemanden gekannt. Ich hatte kein Netzwerk in Wien – außer meine alten Schulfreunde.

Und es war dir dann auch klar, dass es wieder auf der Business-Seite sein wird? Es gibt ja auch Leute, die sagen: „Ich habe so lange reingehackelt, jetzt will ich einfach jeden Tag mountainbiken!“

Das ist genau der Unterschied zu anderen: Ich habe meine Arbeit nie, wirklich nie in meinem Leben als „Reinhackeln“ empfunden. Ich habe immer das Gefühl gehabt, dass ich etwas mache, das mir Spaß macht. Auch wenn ich immer hart gearbeitet habe, habe ich gesehen, was passiert und was man erreichen kann.

(c) Studio KoeKart

Den ersten Anknüpfungspunkt zur Startup-Szene hattest du aber noch zuvor in Spanien…

Ja. In Spanien hat es eine österreichische Community gegeben. Dort habe ich Bernhard Niesner von Busuu kennengelernt. Ich war damals geprägt durch die Old Economy: Mehr Umsatz heißt mehr Kosten – aufpassen, wie schnell man wächst. Das, was Bernhard mir erzählt hat, war dann das absolute Gegenteil: Du baust einmal eine Software und verkaufst die eine Million Mal. Was Besseres gibt es eigentlich nicht. Deswegen hat mich das sofort fasziniert.

Und dann hast du ihm vorgeschlagen, als Investor einzusteigen?

Busuu hat damals noch kein Geld gesucht, aber nach der Wirtschaftskrise 2008 wurde das Fundraising schwierig. Ich habe mir dann noch einmal angeschaut, was sie machen, und einen Vorschlag gemacht: „Ich beteilige mich – ihr kriegt von mir das Geld und ich helfe euch. Ich weiß nicht genau, was ich da einbringen kann, aber ich habe ein Geschäftsverständnis, und mit Zahlen kenne ich mich auch aus.“

Die Due Diligence war, dass ich ihnen in die Augen geschaut und mit ihnen geredet habe. Es war ein Handschlag-Deal beim Mittagessen bei einer Flasche Wein. 300.000 Euro für 20 Prozent an Busuu.

Die Due Diligence war, dass ich ihnen in die Augen geschaut und mit ihnen geredet habe.

Wie ging es nach dem Deal weiter?

Nachdem ich noch relativ viel in Madrid war, aber schon wenig zu tun hatte, war ich viel im Busuu-Office. Ich kannte den Begriff Business Angel damals noch nicht einmal. Bernhard hat mir dann eben Sachen zu tun gegeben: Job-Interviews führen, mir Zahlen anschauen – und ich habe gelernt, wie man mit Google Ads arbeitet, habe mir Keywords angeschaut und KPIs überlegt. Da war ich operativ drin und sicher zweieinhalb Tage pro Woche voll dabei. Das hat mir totalen Spaß gemacht.

Und dann folgte bald das nächste Startup-Investment?

Ja, relativ schnell danach habe ich in München in ein weiteres Startup investiert – Renésim. Dann habe ich gewusst: Wenn ich nach Wien komme, muss ich so etwas machen, das ist mein Ding. Über einen Freund – der mir auch Renésim empfohlen hatte – habe ich dann auch in Wien bald ein Startup gefunden: durchblicker. Ich habe mit denen geplaudert und nach einem Mittagessen 450.000 Euro investiert.

Das heißt, du hast immer recht große Tickets gemacht?

Ja, ich habe immer die erste Runde alleine gemacht, was damals noch ging. Später sind die ersten Runden teurer geworden. Damals waren die ersten Runden von Startups mit Bewertungen im Bereich von ein bis zwei Millionen Euro. Auch wenn ich dann immer ein bisschen verwässert worden bin, hatte ich beim Exit immer noch große Anteile. Nachgezogen bin ich bei den weiteren Finanzierungsrunden deswegen nicht, weil ich nie mehr Anteile haben wollte als die Hauptgründer. Da hätte ich das Gefühl gehabt, dass es psychologisch nicht gut ist, wenn ich einen größeren Anteil habe.

Bei durchblicker habe ich beispielsweise ein Drittel der Firma erworben und wir haben gesagt: Wir sind gleichberechtigte Partner. Ihr seid operativ zuständig, ich kümmere mich um Fundraising und strategische Sachen. Das hat super funktioniert.

Für dich waren deine Startup-Investments ja immer auch aus dem unternehmerischen Gedanken getrieben und du hast sie weniger als Geldanlage gesehen. Hast du trotzdem auch klassische Investments wie Aktien und Immobilien?

Ein bisschen, aber nicht so viel. Wenn man viel Geld macht, kauft man halt ein paar Immobilien und Aktien bzw. ETFs. Aber mir ist damit eher fad. Auch Immobilien sind langweilig, jedenfalls für mich. Und Finanzprodukte sind noch viel langweiliger.

Ich will mit Gründern zusammenarbeiten, mit starken jungen Leuten, denen helfen und zuschauen, wie sie sich entwickeln und starke Unternehmer, aber auch starke Persönlichkeiten werden. Solche Entwicklungen mitzuerleben ist unglaublich bereichernd.

Wie ging es für dich in der österreichischen Startup-Szene weiter?

Busuu, Renésim, durchblicker und Mediclass (später haelsi, Anm. d. Red.) waren meine ersten vier Investments. 2010 habe ich mir gedacht, ich schaue mir an, ob es in Österreich eine Startup-Szene gibt. Über Facebook bin ich dann auf den Pioneers-Vorgänger gestoßen, das Wochenend-Festival Startup Live. Dort habe ich an einem Abend im Jahr 2010 zwei Drittel der damaligen österreichischen Startup-Szene kennengelernt. Das waren 30, 40 Leute; neben Andi Tschas und Jürgen Furian auch die vier Gründer von Runtastic.

Bei Runtastic bist du dann auch eingestiegen. Wie kam es dazu?

Florian Gschwandtner hat an dem Abend ein neues Runtastic-Feature gepitcht. Die drei anderen sind in der ersten Reihe gesessen und haben ihn angefeuert. Das hat mich begeistert und ich habe sie für die Folgewoche zum Essen eingeladen. Sie wollten zunächst noch kein Geld von mir, aber ich habe mich gut mit ihnen verstanden und mich dann alle paar Wochen mit Florian in Wien getroffen. Er hat mir erzählt, was sie machen, und ich habe meinen Senf dazugegeben.

Anfang 2012 berichtete er dann von einem Angebot von einem deutschen Zeitschriftenverlag. Er hat es mir geschildert und ich habe ihm gesagt, dass ich ihm ein besseres Angebot mache – das aber schon nächste Woche ready for signing ist, weil ich keine drei Monate für Due Diligence brauche. So bin ich bei Runtastic eingestiegen: Ich habe in einer Minute die Entscheidung getroffen, 1,2 Millionen zu investieren.

Ich habe in einer Minute die Entscheidung getroffen, 1,2 Millionen zu investieren.

Wir reden jetzt von der frühen Phase der österreichischen Startup-Szene; vor 2014. Wie würdest du diese Zeit beschreiben?

2010 bis 2014 war die „Pre-Seed-Phase“ der Szene. Da war es schon wild. Ich habe damals auch Jürgen Furian und Andi Tschas unterstützt und ihnen Geld gegeben, damit sie 2011 die erste „Startup Week“ überhaupt machen konnten. Dann haben sie eine Event-Firma gegründet, für das Pioneers-Festival. Ich habe mich daran mit 30 Prozent beteiligt und die beiden jahrelang begleitet. Die haben das super gemacht. Leider hat Österreich da etwas unglaublich Wertvolles aus der Hand gegeben, mit dem Aus des Pioneers-Festivals.

Würdest du die Zeit ab 2014 dann als nächste Phase sehen?

Ja, ab 2014 war die „Seed-Phase“. Schon 2013 hatte Springer die Mehrheit an Runtastic übernommen. 2015 folgten dann die Exits von Shpock an Schibsted und vor allem von Runtastic an Adidas. Da ist dann Geld in die Szene hereingekommen und es gab die ersten erfolgreichen Founder, die wieder weiter investiert haben.

Ich habe 2012 mit Selma Prodanovic und Stefanie Pingitzer (heute Stefanie Zrinyi, Anm. d. Red.) die Austrian Angel Investors Association (aaia) gegründet. In den ersten Jahren bin ich selbst auf jeder Veranstaltung gewesen und habe erzählt, was Business Angels machen und wie toll das ist. Da ist dann Bewegung in die Szene gekommen.

Zu dieser Zeit warst du auch im Fernsehen – als Investor bei der Puls4-Sendung „2 Minuten 2 Millionen“.

Ja, aber nur in der ersten Staffel. Es war klar, dass Oliver Holle von Speedinvest und ich da mitmachen müssen. Es war eine spannende Erfahrung, aber eigentlich war es nichts für mich. Es ist gut, dass es die Show gibt, weil das Unternehmertum dadurch schon gefördert wird. Aber wirkliche Startup-Investments, also Tech-Investments, sind dort fehl am Platz.

Du hast schon gesagt, dass aus deiner Sicht mit 2014 dann die nächste Phase der österreichischen Start-up-Szene begonnen hat. Wie würdest du diese Jahre charakterisieren?

Es ist in die richtige Richtung gegangen, und es hat sich in einer sehr guten Geschwindigkeit weiterentwickelt; aber sicher nicht so gut, wie es sein hätte können. Die Weiterentwicklung ist immer am Einsatz von einzelnen Personen gehangen und nicht deswegen erfolgt, weil das System dafür geeignet ist. Das System ist nicht gut genug in Österreich, um wirklich viele Gründer hervorzubringen.

Hansi Hansmann
Hansi Hansmann | (c) Studio KoeKart

Du meinst damit die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Finanzierungssituation?

Ja, die rechtlichen Rahmenbedingungen auch, aber vor allem die Finanzierungssituation. Es gibt mehrere Länder, die uns das seit Jahren vormachen. Es gehört privates Kapital incentiviert und wir brauchen einen Fund of Funds. Ich habe das schon in meinem ersten Interview im Jahr 2010 gesagt. Wir müssten da nichts neu erfinden. Was die Incentivierung privaten Kapitals angeht, gibt es in England ein System, das seit vielen Jahren großartig funktioniert und bei dem man ein Investment sofort von der Steuer absetzen kann. Außerdem haben wir zu wenige Venture-Capital-Fonds. Die, die wir haben, investieren meistens nicht in Österreich. Wenn wir generell mehr VC-Fonds hätten, wäre auch mehr Kapital für österreichische Startups da. Ein Fund of Funds würde
da helfen.

In England und der Schweiz werden Startup-Exits nicht besteuert. So weit müssten wir gar nicht gehen, aber es macht einen Riesenunterschied aus. Ich zahle gerne Steuern. Aber vielleicht wäre es besser gewesen, ich hätte es direkt wieder investieren können.

Bei den rechtlichen Themen hat sich relativ wenig getan. Von der neuen Rechtsform FlexCo bin ich noch gar nicht so überzeugt. Es ist nicht Fisch und nicht Fleisch, wobei man das noch nicht endgültig beurteilen kann. Es werden viele gegründet, aber man muss das erst ein bisschen ausjudizieren lassen. Das dauert ein paar Jahre.

Gut ist die kürzlich gestartete Initiative für eine europäische Rechtsform. Das wäre super, dass nicht wir Österreicher irgendwas basteln für uns, sondern dass es eine europäische Rechtsform gibt wie die Delaware Inc in den USA; mit genauen Regeln, bei denen sich jeder auskennt, auch Investoren aus den USA und Asien.

Kommen wir wieder zurück zur Entwicklung der Startup-Szene über die Jahre. Mit der Coronapandemie ab 2020 gab es einen starken Digitalisierungsschub in der Wirtschaft, von dem auch die Startup-Szene stark profitierte. 2021 war dann das große Boom-Jahr, in dem mit Bitpanda und GoStudent zwei Scaleups zu Unicorns wurden. Wie hast du diese Phase wahrgenommen?

Die Startup-Szene hat sich in den Jahren zuvor gut entwickelt und es gab ein vernünftiges Wachstum. Allerdings hat das Jahr 2019 schon ein bisschen ausgeschlagen. Die Bewertungen gingen bereits zu schnell rauf. Der Unterschied zwischen einer Drei-Millionen- oder einer Sieben-Millionen-Bewertung in der Early Stage ist riesig.

Wenn Corona nicht gekommen wäre, wäre es vielleicht 2020 eh schon explodiert – halt aus einem anderen Grund. Dann kam aber die Pandemie und ich habe selbst auch gesagt: „Leute, wir müssen uns warm anziehen. Keine Ahnung, was da passiert.“ Wir haben dann ein, zwei Monate später gemerkt: Online geht durch die Decke. Auch einige meiner Companys sind sowas von sauschnell gewachsen.

Die Unternehmen, die richtige Venture-Capital-Cases waren, haben mit riesigen Burn Rates gearbeitet. Bitpanda hat sich auch nach dem Umschwung gut gehalten. Die haben immer schon ein Geschäftsmodell gehabt, mit dem sie nahe an der Profitabilität waren. Das ist ihr großes Glück. GoStudent dagegen war noch sehr weit weg von der Profitabilität. Die haben dann durch bittere Monate gehen müssen. Mal schauen, ob sie es packen.

Du hast es jetzt schon angesprochen, 2022 kam der große Umschwung mit dem Ukrainekrieg, der Inflation und den Zinserhöhungen. Das Umfeld hat sich auch sehr stark auf die Startups niedergeschlagen, Finanzierungen waren dann schwieriger zu bekommen. Aber wenn du auf die Venture-Capital-Landschaft blickst, welche weitere Entwicklung erwartest du da?

Ich glaube, dass sich Fonds mit einem Volumen von über 100 Millionen Euro sehr schwertun werden in Europa. Wenn du über 100 Millionen oder mehr aufgenommen hast, dann musst du bei fast allen ganz großen Deals einfach dabei sein, ansonsten hast du keine Chance, deinen Limited Partnern (LPs) das Geld zurückzuzahlen.

Mit bis zu 50 Mio. und einem Fokus auf Early Stage kannst du das Geld bald einmal zurückzahlen. Fonds wie Calm/Storm, Fund F und Push Ventures sind daher gut aufgestellt. Ich bin auch bei allen dreien helfend dabei.

Hansi Hansmann im Interview
Hansi Hansmann verwaltet mit seiner Hans(wo)men Group Beteiligungen im Wert von rund 120 Mio. Euro. (c) Studio KoeKart

Deine Hans(wo)men Group ist ja kein VC, du beschreibst sie als Family Office. Ihr verwaltet aktuell 120 Mio. Euro. Du hast in den vergangenen Jahren auch Weichenstellungen vorgenommen, das Team erweitert und Lisa Pallweber, mit der du seit fast drei Jahren arbeitest, dieses Jahr zur Managing Partnerin befördert. Wie siehst du die Zukunft der Gruppe?

In unserer Beteiligungsgesellschaft, der Romulus GmbH, haben wir 50 Beteiligungen drinnen – nicht nur aus Österreich, auch viele im Ausland. Wir haben einen super DPI (Distributions to Paid In Capital Ratio, Verhältnis zwischen eingezahltem und zurückgezahltem Kapital, Anm. d. Red.), besser als die meisten VCs, unser Modell funktioniert einfach sehr gut. Ich habe die Firma viele Jahre als One-Man-Show geführt und das hat mir auch großen Spaß gemacht.

Vor fast drei Jahren habe ich dann das Glück gehabt, dass ich Lisa Pallweber gefunden habe. Ich habe damals niemanden sonst interviewt. Ich wollte jemanden mit großem Potenzial, der richtigen Ausbildung und dem richtigen Mindset. Es ist schon eine sehr spezielle Rolle, und wahrscheinlich wird sie irgendwann die Alleinverantwortliche von Romulus werden. Zu Lisa habe ich 100 Prozent Vertrauen.

Ist es für dich selbst überhaupt vorstellbar, dass Hansi Hansmann in Pension ist?

Ich bin ja schon seit acht Jahren Pensionsbezieher. (lacht) Aber mir geht es darum, dass ich mittelfristig weniger machen will. Vielleicht sitze ich dann in drei, vier Boards drinnen und komme ab und zu in ein Meeting und ziehe mich auf eine Chairman-Position zurück – das kann ich dann hoffentlich noch länger machen. Die operativen Geschäfte führt dann Lisa. Die Hans(wo)men Group wird es daher noch sehr lange geben, und ich glaube, die wird noch sehr groß werden.

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Rechtsanwalt Manuel Mofidian © Armin Hubner

Ein Unternehmen erstellt selbst oder unter seiner Weisung und Kontrolle einen kurzen Werbeclip. Kein Dreh, kein Team, kein Budget für Schauspieler:innen: Die Person, die im Video das Produkt vorstellt, ist von einer KI generiert. Sie existiert nicht, sieht aber aus wie ein Mensch.

Seit Sonntag ist dieser Clip kennzeichnungspflichtig, und die Pflicht trifft das Unternehmen, nicht das Tool, mit dem der Clip entstanden ist. Denn ein Deepfake im Sinne des Gesetzes ist nicht nur die manipulierte Aufnahme einer prominenten Person. Nach den neuen Leitlinien der EU-Kommission genügt es, dass das Dargestellte real existieren könnte und der Inhalt so wirkt, als wäre er echt. Ob jemand täuschen wollte, spielt keine Rolle. Ob der Gesetzeswortlaut wirklich so weit reicht, wird in der Fachwelt diskutiert, denn er knüpft an die Ähnlichkeit mit real existierenden Personen an. Für die Praxis ist vorerst die Kommissionslinie maßgeblich, denn an ihr werden sich die Behörden primär orientieren.

Nein, die EU hat das nicht verschoben

In vielen Geschäftsleitungen ist in den vergangenen Wochen eine andere Botschaft angekommen: Brüssel habe zurückgerudert, man habe Zeit. Diese Lesart ist gefährlich verkürzt.

Die Digital-Omnibus-Verordnung zur KI, Verordnung (EU) 2026/1744, wurde am 24. Juli im Amtsblatt veröffentlicht und ist seit 27. Juli in Kraft, wenige Tage vor dem Stichtag. Verschoben hat sie die Pflichten für Hochrisiko-Systeme: eigenständige Anwendungen nach Anhang III auf Dezember 2027, in Produkte eingebettete KI auf August 2028. Die Transparenzpflichten hat sie in ihrer Substanz nicht angetastet. Sie gelten seit Sonntag.

Eine einzige Ausnahme gibt es, und sie betrifft Anbieter, nicht Anwender (in der KI-VO Betreiber genannt): Generative KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August auf dem Markt waren, haben für die technische, maschinenlesbare Kennzeichnung ihrer Ausgaben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit. Auf die Pflichten von Unternehmen, die KI einsetzen, hat das keine Auswirkung.

Was es an Orientierung gibt

Anders als beim Start der DSGVO steht der Stichtag nicht im luftleeren Raum. Die EU-Kommission hat am 10. Juni den Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte veröffentlicht. Die dazugehörigen Leitlinien zur Auslegung von Artikel 50 hat sie inhaltlich am 20. Juli freigegeben, die förmliche Annahme steht noch aus, bis alle Sprachfassungen vorliegen. Beides ist rechtlich nicht bindend, in der Praxis aber der Maßstab, an dem sich Behörden orientieren werden.

Der Kodex wurde von Kommission und AI Board als geeignet bewertet. Wer ihm beitritt, kann sich zum Nachweis der Kennzeichnungspflichten darauf berufen. Wer das nicht tut, muss seine Compliance auf anderem Weg belegen und muss laut Kommission mit mehr Auskunftsersuchen rechnen.

Die wichtigste Unterscheidung, die Sie brauchen

Das Gesetz trennt zwei Rollen: Anbieter und Betreiber. „Stark vereinfacht gesagt: Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt und auf den Markt bringt. Betreiber ist derjenige, der ein KI-System in eigener Verantwortung nutzt. Die Definitionen sind aber deutlich länger und komplexer, also muss im Einzelfall wirklich ausgelegt werden, ob die Tatbestände erfüllt sind, auch weil diese mit den Definitionen von KI-Systemen und -Modellen verzahnt sind“, sagt Manuel Mofidian, Wirtschafts- und Tech-Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf KI-Recht. „Vielleicht sogar 99 Prozent der Unternehmen und Organisationen, die KI einsetzen, sind Betreiber.“

So sei man bereits Betreiber, wenn ein Unternehmen einen eingekauften Voicebot laufen lässt. Aber auch wenn Mitarbeiter:innen auf Anweisung des Unternehmens ein KI-Tool einsetzen, wird dadurch ihr Unternehmen zum Betreiber, nicht der einzelne Mitarbeiter:innen. Heraus fällt nur die rein persönliche und nicht berufliche Nutzung: „Wenn meine Mutter privat ChatGPT verwendet, ist sie keine Betreiberin.“

Die Grenze verläuft dabei nicht per se zwischen Unternehmen und Einzelpersonen, sondern zwischen privat und erwerbsmäßig. Wer regelmäßig wirtschaftlichen Nutzen aus der Nutzung zieht oder sie im Rahmen einer geschäftlichen, beruflichen oder freiberuflichen Tätigkeit einsetzt, ist Betreiber. Creator, die KI-Inhalte monetarisieren, fallen darunter.

Diese Trennung entscheidet, wer welche Pflicht hat. In den drei folgenden Beispielen fällt die Antwort jeweils anders aus.


Beispiel 1: Der Chatbot im Kundenservice

Wer mit einer KI spricht, muss das erfahren. Diese Pflicht trifft allerdings nicht Sie, sondern den Anbieter, also jenes Unternehmen, das den Assistenten gebaut und verkauft hat. Es muss das Produkt so konzipieren, dass die Information rechtzeitig kommt. „Bei der ersten Interaktion, so früh wie möglich und deutlich“, fasst Mofidian zusammen, in der Praxis also z. B. mit einer Ansage zu Gesprächsbeginn.

Eine Ausnahme gibt es, wenn ohnehin offensichtlich ist, dass eine KI interagiert. Ein erkennbarer virtueller Comic-Avatar dürfte darunterfallen. Eine Stimme, die klingt wie ein Mensch, nicht. Auf diese Ausnahme sollte man sich aber nicht zu bequem verlassen: Die Kommission verlangt in ihren Leitlinien eine enge Auslegung, weil die Ausnahme den Betroffenen Transparenz entzieht.

Für Unternehmen, die einen solchen Assistenten einkaufen, ist dieser legistische Ansatz dennoch eine Entlastung: Sie müssen die Ansage nicht selbst einbauen. Wer allein einen fremden Chatbot in die eigene Website einbindet, bleibt nach den Leitlinien im Regelfall Betreiber. Die Rolle kann aber kippen: Wer in gewissen Konstellationen das System wesentlich verändert, etwa nachtrainiert, wer seine Zweckbestimmung ändert oder es unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt, kann selbst zum Anbieter werden und „erbt“ dann die Anbieter-Pflichten.

Beispiel 2: Das „Deepfake“-KI-Video im Marketing

Hier kann die Hauptverantwortung das KI-einsetzende Unternehmen treffen, den Betreiber im Sinne der KI-Verordnung. Wer Inhalte veröffentlicht, die als echt durchgehen könnten, muss offenlegen, dass sie künstlich erzeugt wurden. Der Hinweis darf dabei nicht in den Metadaten vergraben sein, er muss für Menschen wahrnehmbar sein. Auf die maschinenlesbare Markierung, die der Anbieter im Inhalt hinterlässt, können Sie sich zur Erfüllung Ihrer eigenen Pflicht ausdrücklich nicht stützen.

Nicht jedes KI-Bild fällt darunter. „Jedes Deepfake ist künstlich erzeugt, aber nicht jeder künstlich erzeugte Inhalt ist ein Deepfake“, sagt Mofidian. „Ich kann tausend Sachen mit einer KI machen, die nichts mit Deepfake zu tun haben. Ein Bild von einem Einhorn zum Beispiel. Hier besteht keine ausreichende Ähnlichkeit mit realen Lebenssachverhalten, weswegen dies kein Deepfake sein kann.“ Bei offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen, fiktionalen oder vergleichbaren Werken kann die Offenlegung in angemessener, nicht die Darstellung beeinträchtigender Form erfolgen. Die Kennzeichnungspflicht entfällt dadurch jedoch nicht vollständig.

Wie eine Kennzeichnung konkret aussehen kann, beschreibt der Verhaltenskodex. Die Kommission stellt dafür einen Satz frei verfügbarer EU-Icons bereit, den Betreiber verwenden können; gleichwertige eigene Labels sind ebenfalls zulässig. Der Kodex macht darüber hinaus Vorgaben zu Gestaltung und Platzierung und sieht Alternativen vor, wo visuelle Labels nicht funktionieren, bei reinen Audioinhalten etwa gesprochene Hinweise.

Beispiel 3: Der automatisch erzeugte Text

Der unauffälligste Teil ist für viele der folgenreichste. Wer KI-erzeugte Texte veröffentlicht, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, muss das kennzeichnen. Hier genügt bereits die Erzeugung, eine Verzerrung der Realität ist nicht nötig.

Jedoch greift eine Ausnahme, wenn der Inhalt einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt.

Entscheidend ist, was als Überprüfung zählt. Die Kommission verlangt eine bewusste Auseinandersetzung mit der Substanz des Inhalts, durch Personen mit einschlägigem Fachwissen und fachlichem Urteilsvermögen. Rein formale oder prozedurale Kontrollen genügen ausdrücklich nicht, Rechtschreib- und Grammatikkorrektur werden als Negativbeispiele genannt. Ein Text muss also nicht verändert, aber inhaltlich geprüft werden. „Es kann reichen, dass du es einmal bewusst inhaltlich substanziell prüfst und durchliest. Keiner verpflichtet dich, einen Beistrich zu ändern“, sagt Mofidian. Entscheidend sei, dass beides zusammenkommt: „Die Prüfung allein genügt nicht. Es muss auch jemand die redaktionelle Verantwortung übernehmen.“

Damit sind klassische Redaktionen weitgehend außen vor. Eng wird es dort, wo der Mensch aus dem Prozess verschwindet. Ein Agent, der Texte generiert und selbst publiziert, ohne dass jemand gegenliest, erfüllt die erste Bedingung nicht. „Wenn das alles autonom abläuft, dann hast du ein Kennzeichnungs-Thema“, sagt Mofidian. Für Unternehmen, die gerade solche Pipelines aufbauen, sei dies eine wichtige Konsequenz des Stichtags.


Was nicht gekennzeichnet werden muss

Rund um den Stichtag kursierte die Warnung, künftig müsse praktisch jeder mit KI erstellte Inhalt ein Label tragen. Das ist so nicht richtig, und die Abgrenzung ist für die Praxis oft entscheidender als die Pflicht selbst.

Nicht erfasst sind KI-erzeugte Texte, die nicht der Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse dienen. Hier braucht es nach Artikel 50 kein Label. Auch der Newsletter über das eigene Sortiment fällt nicht darunter, wohl aber ein Beitrag, der über ein Thema von allgemeinem Interesse informiert.

Nicht erfasst sind erkennbar künstliche Bilder und Videos, vom Fantasiemotiv bis zur sichtbar generierten Illustration.

Nicht erfasst ist KI, die im Hintergrund unterstützt, ohne den Inhalt wesentlich zu verändern, etwa bei Standardbearbeitung oder Berechnung. Ebenso wenig erfasst sind Systeme, die weder mit Menschen interagieren noch Inhalte erzeugen und auch keine Emotionen erkennen oder Menschen biometrisch kategorisieren, also der Großteil klassischer Analyse-Anwendungen in der Produktion.

Nicht erfasst ist schließlich, was vor dem Stichtag erzeugt wurde: Eine rückwirkende Kennzeichnung älterer Inhalte verlangt niemand. Eine Ausnahme sollten Unternehmen mit vorbefülltem Content-Kalender kennen: Bei Text kommt es auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung an. Wer einen KI-Text im Juli erzeugt und im September publiziert, muss ihn kennzeichnen, sofern er unter die Pflicht fällt.

Und schließlich ist die maschinenlesbare Kennzeichnung, über die derzeit viel geschrieben wird, eine Pflicht der Anbieter, und sie richtet sich nicht an den Leser. „Für dich muss die Kennzeichnung nicht eindeutig sein, sondern für eine Maschine“, erklärt Mofidian den Unterschied. „Beim Deepfake muss es dagegen so sein, dass ein Mensch es versteht.“ Wer KI-Werkzeuge einkauft, muss also keine Wasserzeichen in seine Dateien bauen.

Wer allerdings dokumentieren kann, wie ein Inhalt entstanden ist und wer ihn freigegeben hat, ist im Streitfall besser aufgestellt. Nachweisbarkeit ist keine Pflicht aus Artikel 50, aber sie entscheidet, wie belastbar man dasteht, wenn jemand nachfragt.

Die Falle: KI-Recht ist mehr als nur die KI-VO

Selbst wer nach dieser Aufteilung zum Schluss kommt, als Betreiber in gewissen Konstellationen wenig tun zu müssen, sollte nicht zu früh aufatmen. Dass der AI Act in gewissen Konstellationen entlasten kann, sagt Mofidian, „heißt für andere, ebenfalls einschlägige Rechtsgebiete noch nichts“. „KI-Recht ist eine Querschnittsmaterie. Das Kennzeichnungs-Regime des AI Acts ist nur eine Schicht. Daneben laufen DSGVO, Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte, Lauterkeitsrecht, Vertrags- und Haftungsfragen.“

Für die Praxis besonders relevant: Das Label schützt nicht vor anderen Rechtsfolgen. „Ein gekennzeichnetes Deepfake kann trotzdem rechtswidrig sein, etwa weil es das Bildnis einer realen Person verletzt“, sagt Mofidian. Zudem droht die Durchsetzung nicht nur von Behördenseite: „Eine fehlende Kennzeichnung, aber auch eben z. B. Rechtsverstöße aus anderen Bereichen, holen dich unter Umständen schneller über eine Mitbewerber-Abmahnung ein als über eine Behörde.“ Die Kennzeichnung beantwortet nur die Frage, ob KI im Spiel war, nicht, ob der Inhalt selbst zulässig ist oder Rechte anderer verletzt, etwa Geschäftsgeheimnisse.

Deutlich zeige sich dies z. B. im Datenschutzrecht. Dort kann sich das Verhältnis in gewissen Konstellationen fast schon umdrehen, wobei auch hier jedenfalls im Einzelfall geprüft werden muss: Während nach der KI-Verordnung Pflichten wie der „Chatbot-Hinweis“ oder die maschinenlesbare Markierung beim Anbieter liegen können, kann datenschutzrechtlich das einsetzende Unternehmen der Verantwortliche sein, weil es über Zweck und Mittel der Datenverarbeitung entscheidet. Der KI-Anbieter kann in dieser Konstellation datenschutzrechtlich betrachtet häufig Auftragsverarbeiter sein, wobei denkbar ist, dass KI-Anbieter daneben auch zu eigenen Zwecken verarbeiten und insoweit selbst Verantwortliche sind. Arbeitet der Anbieter nicht DSGVO-konform, kann das auf das einsetzende Unternehmen zurückfallen, das nach der KI-Verordnung „nur“ Betreiber ist, nach der DSGVO aber Verantwortlicher.

Was Verstöße kosten

Verstöße gegen die Transparenzpflichten liegen auf der mittleren Sanktionsstufe: bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Für Unternehmen gilt der höhere der beiden Werte.

Für kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Startups dreht die Verordnung diese Regel um. Dort gilt der niedrigere Wert. Ein Startup mit zehn Millionen Euro Umsatz riskiert damit maximal 300.000 Euro, nicht 15 Millionen. Die oft zitierten 35 Millionen Euro betreffen ausschließlich die verbotenen KI-Praktiken und haben mit Kennzeichnung nichts zu tun.

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