10.03.2020

Ein Guide für Startups zum Umgang mit dem Coronavirus

Wie wirkt sich der Coronavirus auf den Umgang mit Teleworking, interne Kommunikation und Hygiene im Betrieb aus. Ein kompakter Guide für Startups.
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Coronavirus
(c) Adobe Stock / amecold

Aufgrund der aktuellen Lage rund um das umgangssprachlich als Coronavirus bekannte SARS-CoV-2, bzw. COVID-19 ist es auch für Unternehmen jeder Größe zunehmend ratsam, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Das gilt auch für Startups, die unter Umständen nun bereits Auswirkungen auf ihre Auftragslage spüren, beziehungsweise Maßnahmen bezüglich Teleworking ergreifen und ihrte Mitarbeiter informieren sollten.

+++Der Coronavirus am Finanzmarkt: Der Schwarze Schwan ist gelandet+++

Einen Überblick über die aktuelle Lage rund um das Coronavirus in Österreich (Stand: 10. März 2020) liefert die folgende Zusammenfassung des ORF.

Abgesagte Events und Geschäftsreisen aufgrund des Coronavirus

Bereits vor der Bekanntgabe der Maßnahmen hatten einzelne Eventveranstalter ihre Großveranstaltungen abgesagt, beziehungsweise auf einen späteren Zeitpunkt verschoben – darunter das von Puls4 organisierte 4gamechangers Festival 2020 und das ANON Summit 2020. Auch zahlreiche kleinere Events wurden bereits an den Vortagen gestrichen – darunter etwa die Geburtstagsparty von The Ventury, die am 13. März hätte stattfinden sollen.

„Wir wollen in keiner Weise Panik schüren, aber wir können auch gewisse Risiken nicht leugnen, die darin bestehen, 100 Menschen auf engem Raum zusammen zu bringen“, heißt es dazu in einer Email von the Ventury: „Nur ein einziger Fall könnte zu einer Quarantäne für alle Teilnehmer führen, und das wollen wir vermeiden. Wir wollen auch unseren Teil dazu beitragen, die Ausbreitung so weit wie möglich zu verlangsamen, damit unser Gesundheitssystem für alle gut funktionieren kann, was in diesem Fall leider bedeutet, dass wir unsere geplanten Feierlichkeiten aufgeben müssen.“

Ähnliches gilt für Geschäftsreisen. Zahlreiche Unternehmen haben die Anweisungen erlassen, dass Geschäftsreisen nur dann unternommen werden sollten, wenn diese zwingend nötig sind. Eine Liste des Gesundheitsministeriums zur Risikobewertung von Veranstaltungen findet sich unter diesem Link.

Sind Schutzmasken ein sinnvolles Mittel gegen den Coronavirus?

Laut Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) sind Einmal-Mundschutzmasken kein wirksamer Schutz gegen Viren oder Bakterien, die in der Luft übertragen werden. Sie können aber dazu beitragen, das Risiko der Weiterverbreitung des Virus durch „Spritzer“ von Niesen oder Husten zu verringern, heißt es unter anderem auf einer speziellen FAQ-Seite der Wirtschaftskammer. Solange die Behörden solche Mundschutzmasken jedoch nicht verordnen, können diese auch nicht gegen den Willen des Arbeitgebers durchgesetzt werden.

Nach derzeitigem Stand gibt es außerdem keine Verpflichtung des Arbeitgebers Mitarbeiter wie Verkäufer, Kellner usw. mit Gesichtsmasken bzw. Handschuhen zu versorgen, heißt es weiters bei der Wirtschaftskammer. Hygienemaßnahmen wie mehrmaliges Händewaschen mit Seife am Tag seien völlig ausreichend. Es gibt außerdem keine Möglichkeit, Gäste zum Tragen einer Gesichtsmaske zu verpflichten. Die Wirksamkeit dieser Maßnahme ist zudem umstritten, weil damit die Ansteckung des Gesichtsmaskentragenden nicht vermieden werden kann, heißt es von der WKO.

Kommunikation als Schlüsselelement

Allgemein sollten Führungskräfte und – falls bei einem Startup bereits vorhanden – HR-Abteilungen einen Fokus auf klare Kommunikation legen, wie unter anderem in einem Beitrag von entrepreneur.com erläutert wird. Die Personalabteilungen sollten Informationen über das Coronavirus zusammenstellen, um einen referenzfähigen Leitfaden für Mitarbeiter zu erstellen, der sie nicht nur über die Virusinfektion aufklärt, sondern auch Wege zu ihrer Vermeidung aufzeigt, heißt es dort.

Die Kommunikationsstrategie sollte mehrgleisig sein und alle verfügbaren Kommunikationskanäle nutzen. Als Beispiele dafür werden zum Beispiel Emails und Chatgruppen, aber auch analoge Kanäle wie Poster und Post-Its genannt, mit denen die Botschaft an die Mitarbeiter vermittelt werden sollte. Die gesammelten Informationen sollten nur aus glaubwürdigen und verifizierten Quellen stammen, wie etwa der Website des Gesundheitsministeriums.

Unter anderem können dabei die folgenden Punkte gegenüber der Belegschaft kommuniziert werden.

  • Bei Krankheitssymptomen oder Verdacht auf Erkrankung sollten die Mitarbeiter zuhause bleiben und Kontakt mit der Gesundheitshotline 1450 aufmehmen
  • Allgemeine Informationen können bei der Hotline 0800 555 621 erfragt werden
  • Hygienemaßnahmen
    • Täglich mehrmals Händewaschen mit Wasser und Seife oder einem alkoholhaltigen Desinfektionsmittel;
    • Bedecken von Mund und Nase mit einem Papiertaschentuch (nicht mit den Händen) bei Husten oder Niesen;
    • Vermeidung von Kontakt zu kranken Menschen;
    • Reduzierung von Ritualen, die Körperkontakt beinhalten (z.B. Hände schütteln, Umarmungen).
  • Arbeitsorganisatorische Maßnahmen und Hinweise
    • Mitarbeiter sind verpflichtet eine Infektion dem Arbeitgeber sofort bekanntzugeben. Ebenso muss bekanntgeben gegeben werden, ob man unter Quarantäne gestellt wurde (Absonderung gem. § 7 und § 17 Epidemiegesetz).
    • Die Vorgesetzten sollten um erhöhte Sensibilität ersuchen, sollten Erkältungs- oder Krankheitssymptome bei einem selbst auftreten. In diesem Fall ist es wichtig, zuhause zu bleiben und allenfalls im Home Office zu arbeiten (mehr dazu weiter unten).
  • Aufenthalt in Risikogebieten
    • Wer einen Urlaub oder Aufenthalt in einem Gebiet mit hoher Ansteckungsgefahr verbracht hat, sollte dies melden.
    • Kehrt jemand aus einem Risikogebiet zurück und zeigt binnen 14 Tagen Symptome wie Fieber, Atembeschwerden, Husten, so empfiehlt die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES)
      • Zu Hause zu bleiben, die telefonische Gesundheitsberatung unter der Telefonnummer 1450 zur weiteren Vorgangsweise zu kontaktieren und
      • die zuständige Gesundheitsbehörde zu kontaktieren.

Teleworking: Technische und rechtliche Voraussetzungen

Generell helfen zahlreiche modere Kommunikationsmittel dabei, ein ortsungebundenes Arbeiten zu ermöglichen –  dazu zählen Tools wie Slack, Skype oder Google Docs. Die meisten jungen Startups haben schon heute derartige Tools für Remote Work im Einsatz – und wenn dem nicht so ist, so ist nun wohl der beste Zeitpunkt, um über einen Umstieg nachzudenken. Ergänzend dazu sollte geklärt werden, welche Hardware die Mitarbeiter verwenden: Also, ob sie für ihr Teleworking-Arbeit oder gar im Fall einer Quarantäne stets ihren Business-Laptop mit nach hause nehmen oder ob sie im Sinne einer Bring-Your-Own-Device-Policy (BYOD) mit ihren privaten Geräte auf die Server des Unternehmens zugreifen.

Auf rechtlicher Ebene darf ein Arbeitnehmer der Arbeit nicht aus eigenem Antrieb fernbleiben, nur weil er sich vermeintlich vor einer Ansteckung fürchtet, heißt es seitens der WKO. Denn dies stellt eine Verletzung der Dienstpflichten und somit einen Entlassungsgrund dar. Eine Verweigerung der Arbeitsleistung könnte nur dann gerechtfertigt sein, wenn eine objektiv nachvollziehbare Gefahr bestünde, sich bei der Arbeit mit dem Virus anzustecken. Dies könnte dann gegeben sein, wenn es im unmittelbaren Arbeitsumfeld bereits zu einer Ansteckung mit dem Virus gekommen wäre. Das gilt aber nicht für jene Arbeitnehmer, die berufsmäßig mit Krankheiten regelmäßig zu tun haben, wie etwa in Spitälern oder Apotheken.

Auch darf der Arbeitnehmer nicht die Zusammenarbeit mit bestimmten Personen verweigern, außer diese Personen zeigen Symptome. Verweigert werden können nur Tätigkeiten, die nicht im Arbeitsvertrag vereinbart wurden. Ein unbegründetes Verweigern der (Zusammen-) Arbeit stellt eine Arbeitsverweigerung dar, mit allen arbeitsrechtlichen Konsequenzen, heißt es von der WKO.

Zugleich darf aber auch der Arbeitgeber nicht einseitig Teleworking anordnen, grundsätzlich muss Homeoffice stets zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausdrücklich vereinbart werden. Eine Anordnung durch den Arbeitgeber ist jedoch möglich, wenn eine diesbezügliche Vereinbarung im Arbeitsvertrag bereits enthalten ist oder sich darin eine sogenannte Versetzungsklausel findet, wonach man einseitig an einen anderen als den ursprünglich vereinbarten Arbeitsort versetzt werden kann, heißt es von der WKO: Der Arbeitgeber hat dann die allenfalls anfallenden Kosten (zB für Internet, Handy) zu übernehmen.

Kompensation für entgangene Umsätze

Was machen Startups, denen aufgrund des Coronavirus Aufträge wegbrechen? Grundsätzlich gibt es keine öffentliche finanzielle Abfederung zur Liquiditätsüberbrückung bei Umsatzrückgängen aufgrund äußerer Einflüsse, heißt es dazu seitens der WKO: Eine Ausnahme stellt der Verdienstentgang dar, der durch eine Betriebsbeschränkung oder eine Betriebsschließung entstanden ist, die aufgrund einer Verordnung nach § 20 Abs. 4 Epidemiegesetz verfügt wurde.

Steuerpflichtige Personen können bis zum 30.9. des betreffenden Jahres die Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen beantragen, wenn das voraussichtliche Einkommen für das jeweilige Jahr niedriger ist. Der Antrag muss eine Begründung enthalten, in welcher die verminderte Gewinnerwartung aufgrund der veränderten wirtschaftlichen Lage (z. B. Aufstellung der Umsatzeinbrüche aufgrund von Covid-19) dargelegt wird.

Muster-Download des Antrags: Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung

Die Sozialversicherung für Selbständige (SVS) unterstützt Unternehmer mit der Ratenzahlung und Stundung der Beiträge (mehr dazu im nachfolgenden Tweet), und von der AWS gibt es eine Überbrückungsgarantie (mehr dazu unter diesem Link).

Evaluierung der Umsätze und Kosten

Und schlussendlich macht es die aktuelle (Wirtschafts-)Lage für viele Unternehmen nötig, ihre eigene wirtschaftliche Situation zu evaluieren. Hierzu gibt es einen sehr aufschlussreichen Beitrag von Sequoia Capital auf der Plattform medium.com. Zum Beispiel sollte festgestellt werden, wie hoch die eigenen Rücklagen sind, um eine etwaige Durststrecke zu überstehen. Auch könnte sich die aktuelle Lage auf das Fundraising auswirken, und bei so manchen Unternehmen könnte es auch zu Umsatzeinbrüchen kommen.

Dies bedeutet auf der anderen Seite, dass auf der Ausgabenseite der Rotstift angesetzt werden muss – etwa, indem bei den Marketinginvestitionen die Latte für den ROI höher angesetzt wird. Auf HR-Ebene wiederum sollte darauf geachtet werden, ob die Effizienz des Teams zusätzlich erhöht werden kann. Die Experten von Sequoia Capital halten es in dieser Hinsicht mit Charles Darwin: Denn überlebt haben nicht jene Tierarten, die die stärksten oder intelligentesten waren – sondern jene, die sich am Besten anpassen konnten.

Selbiges gilt auch für Unternehmen.

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V.l.: Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, FFG-Geschäftsführerin Henrietta Egerth und Finnvera-CEO Juuso Heinilä beim Pressegespräch in Alpbach | (c) Martin Pacher / brutkasten

Was Finnland kann, will Österreich jetzt kopieren. Seit 2020 lässt das Land große Industriebetriebe Forschungsökosysteme rund um sich aufbauen, mit einem Hebel von zuletzt 6,6 Euro privater F&E-Investitionen pro Fördereuro. Beim European Forum Alpbach präsentierten Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer und FFG-Geschäftsführerin Henrietta Egerth am Mittwoch die österreichische Version: „Leading Companies & Ecosystems“, ausgestattet mit 60 Millionen Euro für drei bis vier Projekte.

Die Ausschreibung ging noch während des Pressegesprächs online. Die 60 Millionen Euro sind für die Umsetzungsphase reserviert, weitere zwei Millionen Euro fließen in die vorgelagerte Roadmap-Phase. Mit bis zu 20 Millionen Euro pro Projekt ist es laut Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) auf nationaler Ebene die größte Einzelprojektförderung im F&E-Bereich des Ressorts. Einreichungen sind bis 30. November 2026, 12:00 Uhr, möglich.

Der Befund hinter dem Programm: Mit einer Forschungsquote von 3,34 Prozent liegt Österreich EU-weit auf Rang drei, beim Innovationsoutput nur auf Rang acht. „Österreich ist Forschungs-Europameister, aber noch kein Innovations-Europameister“, sagte Hattmannsdorfer. Als ungenutztes Stärkefeld sieht er die exportorientierten Leitbetriebe, denn bei den Hochtechnologieexporten liege Österreich ebenfalls auf Rang drei. Sie sollen nun als „Zugpferde“ KMU, Startups und Forschungseinrichtungen mitziehen.

So funktioniert das Programm

Das Format ist zweistufig. In der jetzt gestarteten Roadmapping-Phase entwickeln Industrieunternehmen eine mehrjährige F&E-Roadmap für eine Schlüsseltechnologie und binden dafür Partner aus Wissenschaft, Startups, Spinoffs und KMU per Absichtserklärungen und Verträgen ein. Jedes einreichende Unternehmen erhält dafür laut Egerth 150.000 Euro, bei der FFG rechnet man mit zehn bis 15 Roadmaps. Die überzeugendsten drei bis vier Konzepte gehen ab 2027 in die auf drei bis fünf Jahre angelegte Umsetzungsphase. Entschieden wird im Wettbewerb: Ausschlaggebend ist laut Egerth, wer die ambitionierteste Roadmap vorlegt, am meisten zusätzliches eigenes Kapital in F&E investiert, die meisten zusätzlichen Forschungsbeschäftigten aufbaut und die stärksten Kooperationen schafft. Die Förderintensität für Großindustrie liegt laut Egerth bei 23 Prozent, den Rest tragen die Unternehmen selbst.

„Da redet das Industrieunternehmen nicht mit“

Für die Startup-Szene ist ein Detail der Förderarchitektur entscheidend: Die bis zu 20 Millionen Euro pro Projekt werden geteilt. Maximal zehn Millionen Euro gehen an den Leitbetrieb, weitere zehn Millionen Euro sind für das Ökosystem reserviert, und über diesen zweiten Topf entscheidet nicht der Konzern. Die Projekte der Partner werden unabhängig vom Leitbetrieb bei der FFG eingereicht. „Da redet das Industrieunternehmen nicht mit“, betonte Egerth. Auch Hattmannsdorfer hob hervor, der Leitbetrieb sei bewusst nicht als Gatekeeper konzipiert, damit „wirklich Ökosysteme entstehen“. Startups winkt zudem eine kommerzielle Perspektive: Die Leitbetriebe sollen laut Egerth teils auch als erste Kunden („First User“) fungieren.

Das finnische Original: Veturi

Das kopierte Programm läuft bei der finnischen Innovationsagentur Business Finland unter dem Namen „Veturi“, auf Deutsch Lokomotive. Ein Bild, das auch Egerth bemühte: Die großen Industrieunternehmen sollen „Lokomotive sein“ und KMU, Startups und Wissenschaft mitziehen. Angepeilt war in Finnland ursprünglich ein Hebel von 3,9 Euro privater F&E-Investitionen pro Fördereuro, die tatsächlichen 6,6 stammen aus den ersten, bis 2024 abgeschlossenen Projekten. Insgesamt haben sich die teilnehmenden Unternehmen zu 2,48 Milliarden Euro an zusätzlichen Forschungsinvestitionen verpflichtet. „Bei einer vergleichbaren Hebelwirkung könnten aus unseren 60 Millionen Euro bis zu 400 Millionen Euro an F&E-Investitionen entstehen“, rechnete Hattmannsdorfer vor.

Juuso Heinilä, CEO der staatlichen finnischen Förderbank Finnvera und Boardmitglied von Business Finland, bestätigte in Alpbach die außergewöhnlich hohe gemessene Wirkung des Programms, beim Hebel ebenso wie bei den Wissens-Spillovers von großen zu kleinen Unternehmen (aus dem Englischen übersetzt): „Ein einzelnes Unternehmen kann gekauft werden oder scheitern. Aber wenn es Ökosysteme gibt, entstehen daraus neue Unternehmen, die auf diesen Erfahrungen und diesem Wissen aufbauen.“ Finnland werde das Programm jedenfalls fortführen und aufstocken.

Dual Use ausdrücklich förderfähig

Auf Nachfrage stellten Hattmannsdorfer und Egerth klar, dass auch Dual-Use-Technologien, also zivil wie militärisch nutzbare Entwicklungen, förderfähig sind. Die Neutralität sei keine Absage an die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie, so der Minister: Rund 150 österreichische Unternehmen seien in dem Bereich aktiv, mit einer F&E-Quote von 7,5 Prozent. Noch heuer werde präsentiert, was der Schwerpunkt für die FFG-Förderlandschaft bedeutet. Egerth sprach von einem Paradigmenwechsel: Dual Use sei immer im Portfolio gewesen, aufgrund der geopolitischen Lage nun aber auch „salonfähig“.

„Leading Companies & Ecosystems“ ist Teil der Schlüsseltechnologie-Offensive der Industriestrategie Österreich 2035, von deren 117 Maßnahmen laut BMWET bereits 43 umgesetzt oder in Umsetzung sind. Es folgt auf „Made in Europe“ und die mit 18 Millionen Euro dotierte Pilotanlagenförderung.

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AI Summaries

Ein Guide für Startups zum Umgang mit dem Coronavirus

  • Aufgrund der aktuellen Lage rund um das umgangssprachlich als Coronavirus bekannte SARS-CoV-2, bzw. COVID-19 ist es auch für Unternehmen jeder Größe zunehmend ratsam, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
  • Das gilt auch für Startups, die unter Umständen nun bereits Auswirkungen auf ihre Auftragslage spüren, beziehungsweise Maßnahmen bezüglich Teleworking ergreifen und ihrte Mitarbeiter informieren sollten.
  • Zahlreiche Unternehmen haben die Anweisungen erlassen, dass Geschäftsreisen nur dann unternommen werden sollten, wenn diese zwingend nötig sind.
  • Ein unbegründetes Verweigern der Arbeit stellt eine Arbeitsverweigerung dar, mit allen arbeitsrechtlichen Konsequenzen, heißt es von der WKO.
  • Zugleich darf aber auch der Arbeitgeber nicht einseitig Teleworking anordnen, grundsätzlich muss Homeoffice stets zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausdrücklich vereinbart werden.
  • Auch auf betriebswirtschaftlicher Ebene sollten Startups evaluieren. Zum Beispiel sollte festgestellt werden, wie hoch die eigenen Rücklagen sind, um eine etwaige Durststrecke zu überstehen.

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