10.03.2020

Ein Guide für Startups zum Umgang mit dem Coronavirus

Wie wirkt sich der Coronavirus auf den Umgang mit Teleworking, interne Kommunikation und Hygiene im Betrieb aus. Ein kompakter Guide für Startups.
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Coronavirus
(c) Adobe Stock / amecold

Aufgrund der aktuellen Lage rund um das umgangssprachlich als Coronavirus bekannte SARS-CoV-2, bzw. COVID-19 ist es auch für Unternehmen jeder Größe zunehmend ratsam, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Das gilt auch für Startups, die unter Umständen nun bereits Auswirkungen auf ihre Auftragslage spüren, beziehungsweise Maßnahmen bezüglich Teleworking ergreifen und ihrte Mitarbeiter informieren sollten.

+++Der Coronavirus am Finanzmarkt: Der Schwarze Schwan ist gelandet+++

Einen Überblick über die aktuelle Lage rund um das Coronavirus in Österreich (Stand: 10. März 2020) liefert die folgende Zusammenfassung des ORF.

Abgesagte Events und Geschäftsreisen aufgrund des Coronavirus

Bereits vor der Bekanntgabe der Maßnahmen hatten einzelne Eventveranstalter ihre Großveranstaltungen abgesagt, beziehungsweise auf einen späteren Zeitpunkt verschoben – darunter das von Puls4 organisierte 4gamechangers Festival 2020 und das ANON Summit 2020. Auch zahlreiche kleinere Events wurden bereits an den Vortagen gestrichen – darunter etwa die Geburtstagsparty von The Ventury, die am 13. März hätte stattfinden sollen.

„Wir wollen in keiner Weise Panik schüren, aber wir können auch gewisse Risiken nicht leugnen, die darin bestehen, 100 Menschen auf engem Raum zusammen zu bringen“, heißt es dazu in einer Email von the Ventury: „Nur ein einziger Fall könnte zu einer Quarantäne für alle Teilnehmer führen, und das wollen wir vermeiden. Wir wollen auch unseren Teil dazu beitragen, die Ausbreitung so weit wie möglich zu verlangsamen, damit unser Gesundheitssystem für alle gut funktionieren kann, was in diesem Fall leider bedeutet, dass wir unsere geplanten Feierlichkeiten aufgeben müssen.“

Ähnliches gilt für Geschäftsreisen. Zahlreiche Unternehmen haben die Anweisungen erlassen, dass Geschäftsreisen nur dann unternommen werden sollten, wenn diese zwingend nötig sind. Eine Liste des Gesundheitsministeriums zur Risikobewertung von Veranstaltungen findet sich unter diesem Link.

Sind Schutzmasken ein sinnvolles Mittel gegen den Coronavirus?

Laut Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) sind Einmal-Mundschutzmasken kein wirksamer Schutz gegen Viren oder Bakterien, die in der Luft übertragen werden. Sie können aber dazu beitragen, das Risiko der Weiterverbreitung des Virus durch „Spritzer“ von Niesen oder Husten zu verringern, heißt es unter anderem auf einer speziellen FAQ-Seite der Wirtschaftskammer. Solange die Behörden solche Mundschutzmasken jedoch nicht verordnen, können diese auch nicht gegen den Willen des Arbeitgebers durchgesetzt werden.

Nach derzeitigem Stand gibt es außerdem keine Verpflichtung des Arbeitgebers Mitarbeiter wie Verkäufer, Kellner usw. mit Gesichtsmasken bzw. Handschuhen zu versorgen, heißt es weiters bei der Wirtschaftskammer. Hygienemaßnahmen wie mehrmaliges Händewaschen mit Seife am Tag seien völlig ausreichend. Es gibt außerdem keine Möglichkeit, Gäste zum Tragen einer Gesichtsmaske zu verpflichten. Die Wirksamkeit dieser Maßnahme ist zudem umstritten, weil damit die Ansteckung des Gesichtsmaskentragenden nicht vermieden werden kann, heißt es von der WKO.

Kommunikation als Schlüsselelement

Allgemein sollten Führungskräfte und – falls bei einem Startup bereits vorhanden – HR-Abteilungen einen Fokus auf klare Kommunikation legen, wie unter anderem in einem Beitrag von entrepreneur.com erläutert wird. Die Personalabteilungen sollten Informationen über das Coronavirus zusammenstellen, um einen referenzfähigen Leitfaden für Mitarbeiter zu erstellen, der sie nicht nur über die Virusinfektion aufklärt, sondern auch Wege zu ihrer Vermeidung aufzeigt, heißt es dort.

Die Kommunikationsstrategie sollte mehrgleisig sein und alle verfügbaren Kommunikationskanäle nutzen. Als Beispiele dafür werden zum Beispiel Emails und Chatgruppen, aber auch analoge Kanäle wie Poster und Post-Its genannt, mit denen die Botschaft an die Mitarbeiter vermittelt werden sollte. Die gesammelten Informationen sollten nur aus glaubwürdigen und verifizierten Quellen stammen, wie etwa der Website des Gesundheitsministeriums.

Unter anderem können dabei die folgenden Punkte gegenüber der Belegschaft kommuniziert werden.

  • Bei Krankheitssymptomen oder Verdacht auf Erkrankung sollten die Mitarbeiter zuhause bleiben und Kontakt mit der Gesundheitshotline 1450 aufmehmen
  • Allgemeine Informationen können bei der Hotline 0800 555 621 erfragt werden
  • Hygienemaßnahmen
    • Täglich mehrmals Händewaschen mit Wasser und Seife oder einem alkoholhaltigen Desinfektionsmittel;
    • Bedecken von Mund und Nase mit einem Papiertaschentuch (nicht mit den Händen) bei Husten oder Niesen;
    • Vermeidung von Kontakt zu kranken Menschen;
    • Reduzierung von Ritualen, die Körperkontakt beinhalten (z.B. Hände schütteln, Umarmungen).
  • Arbeitsorganisatorische Maßnahmen und Hinweise
    • Mitarbeiter sind verpflichtet eine Infektion dem Arbeitgeber sofort bekanntzugeben. Ebenso muss bekanntgeben gegeben werden, ob man unter Quarantäne gestellt wurde (Absonderung gem. § 7 und § 17 Epidemiegesetz).
    • Die Vorgesetzten sollten um erhöhte Sensibilität ersuchen, sollten Erkältungs- oder Krankheitssymptome bei einem selbst auftreten. In diesem Fall ist es wichtig, zuhause zu bleiben und allenfalls im Home Office zu arbeiten (mehr dazu weiter unten).
  • Aufenthalt in Risikogebieten
    • Wer einen Urlaub oder Aufenthalt in einem Gebiet mit hoher Ansteckungsgefahr verbracht hat, sollte dies melden.
    • Kehrt jemand aus einem Risikogebiet zurück und zeigt binnen 14 Tagen Symptome wie Fieber, Atembeschwerden, Husten, so empfiehlt die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES)
      • Zu Hause zu bleiben, die telefonische Gesundheitsberatung unter der Telefonnummer 1450 zur weiteren Vorgangsweise zu kontaktieren und
      • die zuständige Gesundheitsbehörde zu kontaktieren.

Teleworking: Technische und rechtliche Voraussetzungen

Generell helfen zahlreiche modere Kommunikationsmittel dabei, ein ortsungebundenes Arbeiten zu ermöglichen –  dazu zählen Tools wie Slack, Skype oder Google Docs. Die meisten jungen Startups haben schon heute derartige Tools für Remote Work im Einsatz – und wenn dem nicht so ist, so ist nun wohl der beste Zeitpunkt, um über einen Umstieg nachzudenken. Ergänzend dazu sollte geklärt werden, welche Hardware die Mitarbeiter verwenden: Also, ob sie für ihr Teleworking-Arbeit oder gar im Fall einer Quarantäne stets ihren Business-Laptop mit nach hause nehmen oder ob sie im Sinne einer Bring-Your-Own-Device-Policy (BYOD) mit ihren privaten Geräte auf die Server des Unternehmens zugreifen.

Auf rechtlicher Ebene darf ein Arbeitnehmer der Arbeit nicht aus eigenem Antrieb fernbleiben, nur weil er sich vermeintlich vor einer Ansteckung fürchtet, heißt es seitens der WKO. Denn dies stellt eine Verletzung der Dienstpflichten und somit einen Entlassungsgrund dar. Eine Verweigerung der Arbeitsleistung könnte nur dann gerechtfertigt sein, wenn eine objektiv nachvollziehbare Gefahr bestünde, sich bei der Arbeit mit dem Virus anzustecken. Dies könnte dann gegeben sein, wenn es im unmittelbaren Arbeitsumfeld bereits zu einer Ansteckung mit dem Virus gekommen wäre. Das gilt aber nicht für jene Arbeitnehmer, die berufsmäßig mit Krankheiten regelmäßig zu tun haben, wie etwa in Spitälern oder Apotheken.

Auch darf der Arbeitnehmer nicht die Zusammenarbeit mit bestimmten Personen verweigern, außer diese Personen zeigen Symptome. Verweigert werden können nur Tätigkeiten, die nicht im Arbeitsvertrag vereinbart wurden. Ein unbegründetes Verweigern der (Zusammen-) Arbeit stellt eine Arbeitsverweigerung dar, mit allen arbeitsrechtlichen Konsequenzen, heißt es von der WKO.

Zugleich darf aber auch der Arbeitgeber nicht einseitig Teleworking anordnen, grundsätzlich muss Homeoffice stets zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausdrücklich vereinbart werden. Eine Anordnung durch den Arbeitgeber ist jedoch möglich, wenn eine diesbezügliche Vereinbarung im Arbeitsvertrag bereits enthalten ist oder sich darin eine sogenannte Versetzungsklausel findet, wonach man einseitig an einen anderen als den ursprünglich vereinbarten Arbeitsort versetzt werden kann, heißt es von der WKO: Der Arbeitgeber hat dann die allenfalls anfallenden Kosten (zB für Internet, Handy) zu übernehmen.

Kompensation für entgangene Umsätze

Was machen Startups, denen aufgrund des Coronavirus Aufträge wegbrechen? Grundsätzlich gibt es keine öffentliche finanzielle Abfederung zur Liquiditätsüberbrückung bei Umsatzrückgängen aufgrund äußerer Einflüsse, heißt es dazu seitens der WKO: Eine Ausnahme stellt der Verdienstentgang dar, der durch eine Betriebsbeschränkung oder eine Betriebsschließung entstanden ist, die aufgrund einer Verordnung nach § 20 Abs. 4 Epidemiegesetz verfügt wurde.

Steuerpflichtige Personen können bis zum 30.9. des betreffenden Jahres die Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen beantragen, wenn das voraussichtliche Einkommen für das jeweilige Jahr niedriger ist. Der Antrag muss eine Begründung enthalten, in welcher die verminderte Gewinnerwartung aufgrund der veränderten wirtschaftlichen Lage (z. B. Aufstellung der Umsatzeinbrüche aufgrund von Covid-19) dargelegt wird.

Muster-Download des Antrags: Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung

Die Sozialversicherung für Selbständige (SVS) unterstützt Unternehmer mit der Ratenzahlung und Stundung der Beiträge (mehr dazu im nachfolgenden Tweet), und von der AWS gibt es eine Überbrückungsgarantie (mehr dazu unter diesem Link).

Evaluierung der Umsätze und Kosten

Und schlussendlich macht es die aktuelle (Wirtschafts-)Lage für viele Unternehmen nötig, ihre eigene wirtschaftliche Situation zu evaluieren. Hierzu gibt es einen sehr aufschlussreichen Beitrag von Sequoia Capital auf der Plattform medium.com. Zum Beispiel sollte festgestellt werden, wie hoch die eigenen Rücklagen sind, um eine etwaige Durststrecke zu überstehen. Auch könnte sich die aktuelle Lage auf das Fundraising auswirken, und bei so manchen Unternehmen könnte es auch zu Umsatzeinbrüchen kommen.

Dies bedeutet auf der anderen Seite, dass auf der Ausgabenseite der Rotstift angesetzt werden muss – etwa, indem bei den Marketinginvestitionen die Latte für den ROI höher angesetzt wird. Auf HR-Ebene wiederum sollte darauf geachtet werden, ob die Effizienz des Teams zusätzlich erhöht werden kann. Die Experten von Sequoia Capital halten es in dieser Hinsicht mit Charles Darwin: Denn überlebt haben nicht jene Tierarten, die die stärksten oder intelligentesten waren – sondern jene, die sich am Besten anpassen konnten.

Selbiges gilt auch für Unternehmen.

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Manuel Gahn und Lena Manzenreiter | (c) Lumia
Manuel Gahn und Lena Manzenreiter | (c) Lumia

Eine ganze Reihe internationaler Krypto-Anbieter baut bekanntlich seine EU-Hauptquartiere in Wien auf. Während Player wie Bybit EU, KuCoin EU oder zuletzt WhiteBit EU dank Erhalt der MiCAR-Lizenz bereits offiziell die Arbeit aufgenommen haben, müssen andere vorerst unter dem Radar bleiben.Nicht weniger als fünf dieser Player, KuCoin EU, WhiteBit EU und drei weitere, die noch nicht genannt werden dürfen, haben sich an den beiden Standorten des Wiener Office-Space-Unternehmens Lumia angesiedelt. Das wiederum befindet sich aktuell in der nächsten Expansionsphase, nachdem nach dem Start mit dem Startup House vor drei Jahren bereits 2024 ein zweiter Standort eröffnet wurde.

Dabei setzt man nicht nur auf internationale Krypto-Unternehmen. Kürzlich hat Lumia-Gründer Manuel Gahn mit Lena Manzenreiter als neue Head of Ecosystem & EUHQ eine Verantwortliche für diese internationalen Ansiedlungen an Bord geholt, die auch als Ansprechpartnerin für Partnerorganisationen wie Wirtschaftsagentur Wien, FFG, GIN, WKO, und DAAA fungiert. Im Interview erzählte uns Gahn über die besondere Position von Lumia im Krypto-Bereich, die Anforderungen, die man dafür erfüllt und die Strategie, die dahinterliegt.


brutkasten: Wie hat sich Lumia seit dem Start mit dem Startup House vor einigen Jahren entwickelt? Wo steht ihr gerade?

Manuel Gahn: Mit dem Startup House haben wir vor gut drei Jahren angefangen. Wir sind wirklich zu diesem physischen Ankerpunkt der Wiener Startup-Szene geworden, vor allem auch als Community Place. Etwas unbeabsichtigt hat sich ja auch das hocherfolgreiche Geschäftsmodell der Event-Venues entwickelt, wobei wir hier mit Loft und Prisma zwei Standorte haben. All das ist im Lumia-Ökosystem gebündelt. Wir haben zudem gemerkt, dass es sich bei unseren Coworkern mittlerweile auch über das Startup-Segment hinaus entwickelt hat. Mit unseren Serviced Offices ziehen wir auch größere Firmen an – beispielsweise Dyson und Uber.

Prisma fungiert bei Lumia als Event-Venue | (c) Lumia

Hat sich das auch auf euer Angebot ausgewirkt?

Ja, wir haben gemerkt, dass wir in Premium Serviced Offices expandieren können. Vor gut eineinhalb Jahren kam dann die Ansiedlung von KuCoin Europe, die dann den Prozess begonnen haben, sich für die MiCAR-Lizenz zu bewerben. Das war für uns eine neue Herausforderung, aber auch sehr spannend. Mit dem chinesischen Markt war ich davor schon ein bisschen in Berührung, weil ich in Hongkong studiert habe. Auch mit dem chinesischen Eigentümern konnte ich dementsprechend etwas besser umgehen als vielleicht andere Spaces in Wien.

Und mittlerweile seid ihr im Krypto-Segment aber noch deutlich weiter gewachsen…

Ja, wir sind wieder in der Expansion, weil wir mittlerweile so viel Nachfrage und volle Büros haben. Insbesondere mit dem Fokus auf zukünftige sogenannte CASPs, also Crypto Asset Service Providers. Das sind jetzt nicht nur Krypto-Player und Krypto-Börsen selbst, sondern auch zum Beispiel Stablecoin-Unternehmen, die sehr strenge regulatorische Vorschriften und Vorgaben für die Office Compliance haben, mit der Finanzmarktaufsicht als sehr kompetenter Regulatorin. Die Fragen für die Büro-Requirements sind zwar komplex, aber für alle die gleichen und die haben wir mittlerweile am besten ausgearbeitet. Zwei unserer Unternehmen haben diesen Prozess bereits geschafft und weitere drei sind aktuell dabei.

Du hast KuCoin EU schon erwähnt. Die zweiten, die diesen Prozess geschafft haben, darfst du auch nennen…

Ja, KuCoinEU ist an unserem zweiten Standort in der Tribüne, wo auch das Prisma als Konferenzzentrum läuft. Im Startup House ist im Frühjahr Whitebit EU eingezogen und hat letzte Woche die MiCAR-Lizenz bekommen. Die drei weiteren Unternehmen darf ich noch nicht nennen, weil sie gerade im Lizenz-Prozess sind. Aber auch die sind bereits in Office-Größen von 5 bis 20 Leuten und arbeiten sehr stark an ihrer Compliance, um die Lizenzen zu bekommen. Da wird es in den nächsten paar Wochen noch neue Announcements geben.

Mit was überzeugt ihr die Krypto-Unternehmen? Warum kommen alle zu euch?

Es sind nicht alle bei uns. Bybit EU, die wohl größte Wette auf Österreich, etwa nicht. Ich weiß von sieben oder acht, die diese Prozesse haben, und fünf davon sind hier. Natürlich ist es die starke Flexibilität, anfangs ein kleines Team zu haben und bei uns wachsen zu können. Lumia zieht außerdem Wiens engagierteste Personen und Firmen an – viele davon jung und Expats. Im Krypto-Bereich liegt das auch an der Nähe zu Bitpanda. Viele Leute, die in diesen in MiCAR-Lizenzierungsprozessen steckenden Firmen angestellt sind, sind ehemalige Pandas und schätzen den Business Hub rund um die Krieau.

Die Bitpanda-Zentrale ist direkt gegenüber vom Startup House…

Ja. Und der größte Hebel ist letztlich das Netzwerk. Angefangen hat es bei KuCoin Europe mit Oliver Stauber, Christian Niedermüller, Christian Derler und so weiter. Keiner von denen ist jetzt noch dort und sie haben alle neue Arbeitgeber, die auch in diesen Lizenzprozessen sind. Sie alle sind bei uns geblieben.

Und so trifft sich dann das gesamte ehemalige Team bei euch wieder?

Lustigerweise ja. Sonst würde man sagen, wir sind im B2B-Business, also Lumia macht Office Business, aber eigentlich, nachdem wir einfach die besten Arbeitsplätze Österreichs anbieten, ist es ein bisschen ein B2C-Business. Vielleicht verändern sich die Arbeitgeber:innen von den Personen, aber die Personen wollen bei uns bleiben.

Du hast auch von regulatorischen Hürden gesprochen. Bei jenen davon, die das Office angehen, seid ihr am Zug. Kannst du mir da mehr erzählen?

Ja, die Office-Compliance hat sich als Quick Win für MiCAR-Applicants herauskristallisiert. Da geht es etwa darum, dass laut Vorschriften drei voneinander getrennte Bereiche für eine Krypto-Company nötig sind. Holding, Compliance-Team, Anti-Money-Laundering Officer, Anti-Terrorism-Financing und so weiter. Wie wird die Hot Wallet gestored? Wie sind die Access Logs? Wie gehen wir mit Umsatzsteuerschädlingen um? Wie werden Besucher:innen registriert? Gibt es ein High-Security-Zutrittskontrollsystem? Das ist das, was wir jetzt auch gerade wieder aufrüsten und nochmal verbessern. Wir brauchen etwa verstärkte Sicherheitstüren und Fenster mit einbruchsicheren Sichtschutzfolien. Es ist schon wirklich ein Aufwand, sich da zu spezialisieren. Die ersten ein, zwei Male waren nicht lustig, aber jetzt haben wir das perfektioniert.

Lumia stellt für seine Mieter spezielle Zugangssysteme bereit | (c) Lumia

Damit wissen mittlerweile auch die Regulatoren, wenn sie für den sogenannten Office Visit “wiedermal” bei uns vorbeikommen, dass wir wissen, was zu tun ist. Ich will damit nicht sagen, dass es die Unternehmen leichter haben, die Lizenz zu bekommen und Office Compliance ist auch wirklich nur ein ganz kleiner Teil. Es sind genau dieselben strengen Regeln, die sie in anderen Immobilien auch haben. Nur wir können dabei unterstützen, weil wir in diesem konkreten Thema vermutlich europaweit am meisten Erfahrung haben.

Und ich nehme jetzt an, der Prüfer, der zum fünften Mal wegen der fünften Firma zu euch kommt, weiß dann schon, dass eure Fenster bruchsicher sind…

Zum Beispiel. Sie wissen auch, dass wir die WLAN-Netzwerke voneinander trennen, es komplett sichere Storage Archives gibt, die Zutrittskontrollen on-premise laufen und es Security-Kameras gibt. Zum Beispiel müssen alle Besucher:innen getrackt werden. Da gibt es dann eine Registrierung über unsere Rezeption. Die checkt sie ein und aus, prüft die IDs und teilt Visitor-Badges aus. Das haben wir wirklich zur Perfektion getrieben.

Jetzt Anfang Juli ist ein großes Thema natürlich, dass die MiCAR-Regelungen endgültig schlagend werden. Wie nimmst du das von deiner Position aus wahr?

Wir kriegen das gar nicht so viel mit, weil wir nicht im Tagesgeschäft involviert sind. Eine neue Firma hat morgen diesen Office Visit. Heute stellen wir auch gerade nochmal sicher, dass alle Systeme laufen, damit alles funktioniert. Nachdem es einmal aufgesetzt wurde, muss es dann ja immer funktionieren. Es ist schon auch lustig, wenn dann viele internationale Gäste hier sind.

Aber die Firmen siedeln sich unter anderem deswegen bei uns an, weil sie auch noch nicht wissen, was passiert, wenn sie abgelehnt werden. Da kann man keinen Fünf-Jahres-Vertrag mit vielleicht 400 Quadratmetern unterschreiben, wenn man nach sechs Monaten abgelehnt wird und keine Lizenz bekommt. Da sind Flex-Office-Lösungen eine sehr gute Lösung.

Ich stelle zum Ende nochmal eine klassische Ausblicksfrage: Du hast am Anfang des Interviews anklingen lassen, dass ihr weiter in der Expansionsphase seid. Und du hast gesagt, dass sich auch internationale Unternehmen abseits der Krypto-Branche wegen eines EU-Headquarters bei euch umsehen.

Wir sind jetzt gerade dabei, weitere 500 bis 1.500 Quadratmeter dazu zu mieten – das ist noch nicht ganz fix. Je nach Arbeitsplätzen und Conference Center kann das noch variieren oder auch noch viel mehr werden, falls noch mehr von diesen Firmen kommen. Was wir gemerkt haben: Es gibt zum Beispiel dank „Go Austria“ von GIN und FFG ziemlich viel Zuzug nach Wien als Basis für einen Markteintritt in Europa. Flexible Premium-Arbeitsplätze können hier natürlich auch von Wirtschaftsagentur Wien und ABA gut positioniert werden. Diese Firmen brauchen anfangs mal ein Virtual Office und expandieren dann womöglich auch auf Arbeitsplätze. Die wissen oft noch gar nicht, was genau deren Europe Entry Strategy sein wird.

Deswegen haben wir auch diese Marke „EUHQ by Lumia“ erfunden. Das können Finanzdienstleister oder Crypto Asset Service Provider sein, auf die wir aktuell unseren Fokus legen, weil es eben sehr schwer ist, denen zu genügen, und wir da den perfekten Product-Market-Fit gefunden haben. Aber es gibt auch andere, die in unserem Tech-Expat-Hub gerne einziehen würden.

Unsere Mitarbeiterin Lena Manzenreiter leitet die Expansion in dieses Geschäftsfeld. Sie wird viel im Ökosystem, mit der DAAA und mit der Wirtschaftsagentur Wien an neuen Initiativen arbeiten, um mit diesen internationalen White-Collar-Jobs neue Akzente zu setzen – um Wien als wichtigen Tech-Standort und Expansions Hub für Europa weiter zu etablieren.

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AI Summaries

Ein Guide für Startups zum Umgang mit dem Coronavirus

  • Aufgrund der aktuellen Lage rund um das umgangssprachlich als Coronavirus bekannte SARS-CoV-2, bzw. COVID-19 ist es auch für Unternehmen jeder Größe zunehmend ratsam, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
  • Das gilt auch für Startups, die unter Umständen nun bereits Auswirkungen auf ihre Auftragslage spüren, beziehungsweise Maßnahmen bezüglich Teleworking ergreifen und ihrte Mitarbeiter informieren sollten.
  • Zahlreiche Unternehmen haben die Anweisungen erlassen, dass Geschäftsreisen nur dann unternommen werden sollten, wenn diese zwingend nötig sind.
  • Ein unbegründetes Verweigern der Arbeit stellt eine Arbeitsverweigerung dar, mit allen arbeitsrechtlichen Konsequenzen, heißt es von der WKO.
  • Zugleich darf aber auch der Arbeitgeber nicht einseitig Teleworking anordnen, grundsätzlich muss Homeoffice stets zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausdrücklich vereinbart werden.
  • Auch auf betriebswirtschaftlicher Ebene sollten Startups evaluieren. Zum Beispiel sollte festgestellt werden, wie hoch die eigenen Rücklagen sind, um eine etwaige Durststrecke zu überstehen.

AI Kontextualisierung

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