28.03.2023

Danke, lieber Staat! Was würden ausländische VCs nur ohne euch tun?

Kommentar. Der Staat nimmt 40 Prozent des zwischen 2013 und 2021 in österreichische Startups investierten Kapitals auf seine Kappe. Klar doch!
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Dominik Perlaki Kommentar Geld aws Gründerfonds Hebelwirkung
brutkasten-Redakteur Dominik Perlaki | (c) brutkasten / Hintergrund: (c) Ibrahim Boran via Unsplash
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Heute wurde der Austrian Startup Monitor 2022 präsentiert. Wie auch in den vorangegangenen Jahren gilt: Es gibt sowohl positive als auch negative Entwicklungen. In einigen Bereichen laufen die Dinge gut, in anderen gibt es großen Aufholbedarf. Kurzum: Nüchtern betrachtet sind weder Katastrophenrhetorik noch Jubelstimmung angebracht. Aber es wäre nicht Österreich, wenn sich zu so einer Präsentation nicht ein Spitzenpolitiker hinzugesellen würde, der eine Jubelmeldung und Selbstschulterklopfer mit im Gepäck hat. Diesmal überbrachte Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher die gute Nachricht: Es wird einen neuen aws Gründerfonds – bzw. nun „Gründungsfonds“ – mit „bis zu“ 72 Millionen Euro Budget geben.

aws Gründerfonds: Ein typischer VC-Fonds – und das ist auch gut so

Das ist natürlich ohne Zweifel eine gute Nachricht für das heimische Startup-Ökosystem. Der aws Gründerfonds war und ist ein wichtiges Eigenkapital-Finanzierungsinstrument für Österreichs Startups. Er wird professionell gemanagt und leistet gute Arbeit. Eine etwas größere Neuauflage ist richtig und wichtig. Wie auch jeder andere VC-Fonds, investiert er mit einem klaren Ziel: lukrative Exits. Er ist also – worüber wir als Steuerzahler:innen, die für das Budget aufkommen, froh sein sollten – kein Gießkannen-Förderinstrument. Seine Investments erfolgen nach marktwirtschaftlichen Kriterien. Und das wird erfolgreich umgesetzt. Das ist gut so!

Aus 60 mach 500

Was will man mehr? Nun, als Wirtschaftsminister bei der Startup Monitor-Präsentation fällt einem da schon etwas ein. Zum Beispiel, nicht nur die tatsächlich in den vergangenen zehn Jahren vom Gründerfonds in 46 Startups investierten 60 Millionen Euro als Verdienst der Regierung darzustellen, sondern gleich eine halbe Milliarde Euro von allen möglichen Investor:innen und VCs investiertes Kapital.

Wie das? Die Zauberworte heißen „mobilisieren“ und „hebeln“. Die Argumentation: Der Einstieg der öffentlichen Hand über den aws Gründerfonds brachte die entscheidende Motivation für private Investor:innen, sich an Startups zu beteiligen. In einer Aussendung zum neuen „Gründungsfonds II“ liest sich das so: „Insgesamt konnten mit Investitionen von 60 Millionen Euro in 46 Portfoliounternehmen knapp 500 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln für österreichische Startups mobilisiert werden. Die Hebelwirkung des Kapitals war 1:8 (das ursprüngliche Ziel 2013 war 1:5), d.h. dass auf einen Euro öffentliche Investition acht Euro privates Kapital gefolgt sind.“

Und weiter: „Die Investitionen des Gründerfonds inklusive des mobilisiertem Kapital von Co-Investoren beträgt 40 Prozent des zwischen 2013 und 2021 insgesamt in österreichische Startups investierten Kapitals. Rund die Hälfte der internationalen Co-Investorinnen und Co-Investoren haben durch den Gründerfonds erstmals in Österreich investiert.“

Gründerfonds-„Hebelwirkung“: Ein kürzerer Zeitraum bringt den besseren Prozentsatz

Dass es diese Hebelwirkung immer wieder gibt, soll an dieser Stelle nicht bestritten werden. Sich aber einfach mal die gesamte halbe Milliarde Euro bzw. „40 Prozent des investierten Kapitals“ an die eigenen Fahnen zu heften, ist schon ein starkes Stück. Man beachte auch den gewählten Zeitrahmen bis 2021. Nicht wenige Megainvestments, etwa die 300 Millionen Euro-Rekord-Kapitalrunde von GoStudent im Vorjahr, wurden hier bewusst nicht eingerechnet, um einen (erheblich) höheren Prozentsatz nennen zu können.

Über die eigentlichen Versäumnisse hinwegtäuschen

Was würden die internationalen VCs bloß ohne die sechs- und siebenstelligen Investments durch den staatlichen Gründungsfonds tun? Die Antwort: Sie würden natürlich trotzdem in vielversprechende Startups investieren, wie es bei all den anderen Finanzierungsrunden der Fall war.

Diese Jubel-PR anlässlich der Startup Monitor-Präsentation dient wieder einmal einer Sache: über die eigentlichen Versäumnisse hinwegzutäuschen. Ein großer Katalog an Forderungen der Startup- und Investor:innen-Szene an die Politik liegt bekanntlich seit vielen Jahren am Tisch und wird sehr langsam oder überhaupt nicht bearbeitet. Viele davon beziehen sich darauf, die Mobilisierung von privatem Kapital zu erleichtern. Darüber, ob die Erfüllung all dieser Forderungen auch gesamtgesellschaftlich die Richtige Entscheidung wäre, lässt sich ohne Zweifel diskutieren. Aber diese Diskussion passiert nicht. Stattdessen werden sie angeblich gehört, tatsächlich ignoriert und zu geeigneten Gelegenheiten mit Selbstschulterklopfern gekontert. Na dann: Danke, liebe Regierung!

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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