19.05.2023

GoStudent-Gründer Ohswald: „Im Kernmarkt profitabel, bis Jahresende auch in allen anderen“

Im brutkasten-Talk spricht GoStudent-Gründer Felix Ohswald über die Maßnahmen der vergangenen Monate und die neue KI-Strategie.
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GoStudent-Gründer Felix Ohswald im brutkasten-Talk | (c) brutkasten
Archiv: GoStudent-Gründer Felix Ohswald im brutkasten-Talk | Foto: brutkasten

Wie auch viele andere Scaleups, hat Österreichs zweites Unicorn GoStudent eine durchaus turbulente Zeit hinter sich. Noch Anfang 2022 stellte das Unicorn die größte Investment-Runde in der Geschichte Österreichs auf. Doch in der gedrehten Markt-Situation nach Ausbruch des Ukraine-Kriegs musste es Federn lassen. Bis Jahresende gab es zwei Kündigungswellen begleitet von Vorwürfen. Und gleichzeitig sorgten verlorene Prozesse für schlechte Publicity.

„Davon waren wir natürlich auch betroffen“

„Wir haben damals das Jahr 2022 in einer absoluten Hypergrowth-Phase gestartet. Wir haben in über 20 Länder expandiert und unser Personal dort sehr, sehr stark aufgebaut. Wir haben unser Service sehr schnell skaliert“, erzählt GoStudent-Gründer und CEO Felix Ohswald im aktuellen brutkasten-Video-Talk. Dann habe sich „das gesamte Marktumfeld um 180 Grad gedreht“, die Kapitalbeschaffung habe sich deutlich erschwert. „Die Firmen haben ihre Wachstumsziele angepasst und davon waren wir natürlich auch betroffen“, so Ohswald.

Drei große Maßnahmen in den vergangenen zwölf Monaten

Insgesamt habe man in den vergangenen zwölf Monaten drei Maßnahmen umgesetzt. Erstens habe man die Bruttomarge von 40 auf 55 Prozent erhöht. „Das heißt, wir sind im Geschäft viel, viel profitabler, als wir es vor einem Jahr waren“, meint der GoStudent-CEO. Zweitens habe man die „Personalstruktur stark umgebaut“. „Wir haben uns aus Märkten zurückgezogen, die einen längeren Weg zur Profitabilität gebraucht hätten. Wir haben in unseren zentralen Funktionen auch Personal abgebaut, das für die nächste Phase einfach zu groß gewesen wäre“, sagt Ohswald. Drittens habe man die Marketingstrategie stärker auf jene Kanäle fokussiert, die einen guten Return of Invest bringen. Gleichzeitig habe man auch über die übernommenen EduTech-Unternehmen viele Neukund:innen gewinnen können. „Unsere Akquisitionskosten sind also auch dramatisch gesunken“, so der Gründer.

GoStudent will bis Jahresende in allen Märkten profitabel sein

Dank dieser drei Maßnahmen sei GoStudent trotz schwerer Marktsituation auch vom ersten Quartal 2022 aufs erste Quartal 2023 um 50 Prozent gewachsen. „Gleichzeitig sind wir auch im Kernmarkt DACH-Raum profitabel geworden und werden das bis Ende des Jahres auch in allen anderen Märkten sein“, sagt Felix Ohswald. Man sei also in einer sehr starken Position. „Wir sind vollständig ausfinanziert, sind in unseren Kernmärkten in Europa der Marktführer und der Größte in unserem Segment“.

„Der heilige Gral in der Bildung“

Das Wiener Unicorn verfolgt also weiterhin große Ziele. Hierbei soll auch die kürzlich präsentierte KI-Strategie helfen. Laut dieser will GoStudent Künstliche Intelligenz in mehreren Schienen einsetzen – einerseits, um Tutor:innen zu unterstützen, andererseits aber auch, um mit KI-Tutoren eine günstigere Alternative zur menschlichen Lehrkraft zu bieten. „Es gibt natürlich sehr spannende KI-Anwendungsbereiche im Bildungsbereich. Aus unserer Sicht geht es hauptsächlich darum, wie man Schüler:innen qualitativ hochwertige, maßgeschneiderte Bildung zu geringen Kosten anbieten kann. Das ist der heilige Gral in der Bildung“, sagt Ohswald.

KI bei GoStudent-Tochter Seneca bereits für Benotung im Einsatz

Der Gründer nennt ein konkretes Beispiel, wo KI im Unternehmen bereits im Einsatz ist: beim Anfang 2022 aufgekauften britischen EduTech-Unternehmen Seneca Learning. „Dort bieten wir eine Lernsoftware an, die von mehr als vier Millionen Schüler:innen in England verwendet wird. Wenn in diesen Hausaufgaben offene Fragen gestellt werden, werden diese schon seit mehr als eineinhalb Jahren durch eine KI-Lösung benotet. Lehrpersonen sparen sich dadurch sehr, sehr viel Zeit“, erläutert Ohswald. Die Qualitätssicherung passiere hierbei über viel Feedback durch menschliche Lehrkräfte. Mittlerweile habe man auch KI-unterstützte Unterrichtspläne für die GoStudent-Nachhilfestunden – auch das spare den Tutor:innen viel Zeit. Generell könne man im eigenen Ökosystem mit fünf Millionen Schüler:innen, mit denen man monatlich interagiere, „sehr, sehr viel Testing machen“.

KI-Tutor soll individualisierte Beispiele liefern

Noch nicht im Einsatz ist der erwähnte KI-Tutor. „Das kann man sich so vorstellen, dass du irgendwann einmal einen virtuellen Avatar hast, der mit dir live interagiert und dir zum Beispiel die Grammatikregeln in Englisch beibringt“, erklärt Felix Ohswald. Das soll „wirklich maßgeschneidert auf die Bedürfnisse“ passieren. „Das heißt, wenn du Fußballfan bist, dann kann dieser virtuelle Tutor Beispiele aus dem Fußball nehmen, um dir etwa die If-Sentences beizubringen“.

Felix Ohswald: GoStudent will mit KI-Tutor Zielgruppe und Umsatzpotenzial vergrößern

Der GoStudent-Gründer betont aber: „Das ist nicht das Gleiche, wie wenn man einem Menschen gegenüber sitzt, aber es ist eine Möglichkeit, die Kosten zu senken“. Er erhofft sich, so die Zielgruppe zu vergrößern und langfristig weiteres Umsatzpotenzial zu heben. Jedenfalls aber wolle man die menschlichen Tutor:innen nicht ersetzen. „Es ist etwas komplementäres, etwas ergänzendes“, so Ohswald.

Sachen, die „cool klingen“ und dann gar nicht funktionieren

Auch räumt der CEO ein: „Man muss an die Sache schon sehr nüchtern herangehen. Auch wir machen sehr viele Tests, viele Sachen, die cool klingen und wenn wir sie dann bei den Kund:innen ausprobieren, funktionieren sie gar nicht“. Es sei gut, dass der aktuelle Hype die Innovation antreibe. „Aber am Ende des Tages entscheidet der Kunde, was wirklich einen Mehrwert bringt, wo diese Lösungen eingesetzt werden, wo sie nicht eingesetzt werden“.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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