01.03.2023

VKI verklagt GoStudent und bekommt in 17 Fällen Recht

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte GoStudent im Auftrag des Sozialministeriums. Das Urteil des Handelsgerichts Wien ist noch nicht rechtskräftig.
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GoStudent, GoVR Kündigungen, Kündigung, Massenkündigungen,, Ohswald, Müller,
(c) Felix Hohagen - GoStudent-Gründer Felix Ohswald und Gregor Müller.

Die österreichische gemeinnützige Verbraucherschutz Organisation VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums das EduTech-Unicorn GoStudent geklagt. 17 von den insgesamt beanstandeten 22 Klauseln in den GoStudent-Geschäftsbedingungen hat das Handelsgericht Wien (HG Wien) nun für unzulässig erklärt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob GoStudent in Berufung geht steht noch offen, der brutkasten hat eine Stellungnahme beim Scaleup erfragt.

Gegen die Vertragsverlängerungsklausel bei GoStudent

Einer der Kritikpunkte vieler GoStudent-Nutzer:innen war die automatische Verlängerung der Verträge. Das Wiener Scaleup, das Online-Nachhilfe in mittlerweile über 20 Ländern anbietet, hat dabei in seinen Geschäftsbedingungen eine Klausel festgehalten, wonach der Vertrag nach Ablaufzeit automatisch um ein weiteres Paket zu denselben Bedingungen (Einheiten, Zeitraum und Preis) verlängert wird.

VKI-Jurist Maximilian Kemetmüller verweist unter anderem auf die klaren Vorgaben des Gesetzgebers, die beispielsweise bei automatischen Vertragsverlängerungen gelten und die GoStudent nicht ausreichend befolgt habe. “Unternehmen müssen Kund:innen vor einer automatischen Vertragsverlängerung informieren und ihnen die Möglichkeit zum Widerspruch geben. Das genaue Vorgehen muss auch bereits in einer Vertragsklausel festgelegt sein”, so Kemetmüller.

Eine weitere scharf kritisierte Klausel würde es GoStudent außerdem ermöglichen, seine angebotenen Services jederzeit einzuschränken oder einzustellen. Und das ohne Angabe von Gründen. Laut VKI werde damit das Leistungsversprechen an die GoStudent-Konsument:innen ausgehöhlt.

Die Ausnahme vom Wiederrufungsrecht

Konsument:innen steht außerdem für online abgeschlossene Verträge ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu. Dieses habe GoStudent laut VKI in einer weiteren Klausel unzulässig eingeschränkt. „Das Rücktrittsrecht entfällt nach den gesetzlichen Vorgaben […] nur dann, wenn ein Unternehmen mit der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Verbraucher:innen mit der Vertragserfüllung beginnt, diese vor Beginn der Dienstleistungserbringung bestätigen, dass sie das Rücktrittsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verlieren und der Vertrag im Anschluss auch tatsächlich erfüllt wurde“, erklärt Kemetmüller. Bei GoStudent würde das Rücktrittsrecht bzw. Widerrufsrecht allerdings entfallen, wenn innerhalb der 14-Tage-Frist bereits die erste Tutor-Einheit stattfindet – unabhängig davon ob sie in Anspruch genommen wurde oder nicht.

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Mit dem Münchner Oktoberfest geht aktuell das größte Volksfest der Welt über die Bühne. Und es ist ein Fest der Superlative. Alljährlich strömen Millionen von Besucher:innen auf die Wiesn. Nicht nur das Gelände mit seinen 34,5 Hektar ist rekordverdächtig, sondern auch das Ausmaß an verzehrten Speisen und Getränken. Neben den rund 7,5 Millionen Litern Bier werden jährlich rund 120 Ochsen, 80.000 Schweins-Haxen und eine halbe Million Hendl verzehrt.

Die Pflanzerei auf Expansionskurs

Für Vegetarier und Veganer handelt es sich beim Oktoberfest traditionsgemäß eher um ein schwieriges Terrain. Doch es tut sich was in Sachen Fleischalternativen: So gab es letztes Jahr erstmals eine vegane Weißwurst auf dem weltgrößten Volksfest. Dieses Jahr folgt nun ein veganer Leberkäse, der ausgerechnet aus dem Nachbarland Österreich kommt – genauer gesagt vom Wiener Startup Die Pflanzerei.

Kooperation mit bekannten Betrieb

Der pflanzliche Leberkäse aus Österreich ist bei Franzls Leberkäs Speiserei erhältlich, der in München einen bekannten Ruf hat und mit dem Leberkaspepi in Österreich zu vergleichen ist. Wie Die Pflanzerei-Gründerin Nadina Ruedl gegenüber brutkasten erläutert, wird der Leberkäse vor Ort auch unter der Marke “Gustl” verkauft. Der Vertrieb auf dem Oktoberfest hätte zudem auch einen starken Werbeeffekt für das Startup, wie Ruedl anmerkt: “Seit dem Start des Oktoberfestes verzeichnen wir über unseren Onlineshop ein Plus von 47 Prozent”.

Trotz des Vertriebsstarts in Bayern – quasi dem Heimatland des Leberkäses – wird der Gustl von Metzgern in Österreich produziert. Unter anderem setzt Ruedl dafür auf eine Zusammenarbeit mit der Metzgerei Staudinger aus Gunskirchen in Oberösterreich. Zum Einsatz kommen rote Rübe, Zwiebel und Erdäpfel aus regionaler Landwirtschaft. Wie Ruedl abschließend verrät, soll es den veganen Leberkäse aus Österreich demnächst auch in deutschen Supermärkten zu kaufen geben. Die Planungen mit Rewe würden hierfür bereits laufen.


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