22.06.2020

Google-Berufung gegen 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe abgewiesen

Eine Berufung gegen eine in Frankreich von der Datenschutzbehörde CNIL verhängte 50 Millionen Euro-Strafe gegen Google wurde vom obersten französischen Verwaltungsgericht abgewiesen.
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Digitalsteuer - DSGVO-Strafe gegen Google
(c) Aleksei/ stock.adobe.com

Die Panik vor Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO am 25. Mai 2018 war groß. Inzwischen ist klar: Es wird kaum gestraft. Die Große Ausnahme ist eine Anfang 2019 durch die französische Datenschutzbehörde CNIL verhängte 50 Millionen Euro Strafe gegen Google. Diese macht allein mehr als ein Drittel des gesamten bislang in der gesamten EU zustande gekommenen DSGVO-Strafbetrags aus und ist die bei weitem höchste Einzelstrafe. Und in Frankreich sind insgesamt überhaupt nur 51 Millionen Euro Strafe verhängt worden – außer dem Exempel, das an Google statuiert wurde, ist also nicht viel passiert.

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Google: Ist irische Datenschutzbehörde zuständig?

Es ist also bis zu einem gewissen Grad verständlich, dass man sich beim Suchmaschinen-Riesen unfair behandelt fühlt. Doch das war freilich nicht die Begründung, mit der man gegen die Entscheidung der CNIL vor dem obersten französischen Verwaltungsgericht Conseil d’Etat in Berufung ging. Vielmehr argumentierte Google, dass die CNIL aufgrund des „One-Stop-Shop-Prinzips“ in der DSGVO nicht zuständig gewesen sei, sondern die irische Datenschutzbehörde, nachdem Google seine europäische Hauptniederlassung dort hat. Diese gilt als sehr „wohlwollend“ gegenüber den vielen in Irland niedergelassenen Tech-Riesen. Zudem meinte man seitens Google, das unter anderem beanstandete Zustimmungsverfahren für personalisierte Werbung sei ohnehin sehr transparent gestaltet.

Conseil d’Etat: DSGVO-Strafe richtete sich gegen US-Konzernmutter

Das Conseil d’Etat sah die beiden Punkte anders und wies die Berufung ab. Weil die Strafe gegen den Mutterkonzern in den USA und nicht gegen die irische Niederlassung verhängt wurde, sei auch nicht die irische Datenschutzbehörde zuständig. In Sachen Transparenz des Zustimmungsverfahrens bemängelte man unter anderem, dass in diesem die Vielfalt der beteiligten Google-Dienste, neben der Suchmaschine etwa auch YouTube und Google Maps, nicht ersichtlich sei. Die Entscheidung könnte auch für weitere Strafen gegen Tech-Konzerne mit Europa-Sitz in Irland den Weg ebnen. Für Google bedeutet sie jedenfalls, dass das Zustimmungsverfahren für Werbung in Europa abgeändert und einzeln für verschiedene Dienste durchgeführt werden muss.

⇒ Publikation des Conseil d’Etat zur Entscheidung (französisch)

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Die HappyRobot-Gründer v.l.n.r.: Luis Paarup, Pablo Palafox und Javier Palafox | © HappyRobot

2022 ging WaVe-X als Corporate-Venture-Capital-Arm des heimischen Logistik-Riesen Walter Group an den Start. Seitdem tätigte man 13 Investments – teilweise mit Ticketgrößen über einer Million Euro (brutkasten berichtete kürzlich). Nun kam ein besonderes Folgeinvestment hinzu: Erst im Herbst 2025 war man in der Series-B-Finanzierungsrunde beim von drei Spaniern gegründeten US-Startup HappyRobot eingestiegen. Mit der Series-C-Runde, an der sich WaVe-X nun auch beteiligte, erlangte dieses die Milliardenbewertung und wurde zum ersten Unicorn im Portfolio des niederösterreichischen Investors.

„Riesiger Meilenstein“

Den Lead der Runde übernimmt Prysm Capital und setzt diese gemeinsam mit Eurazeo um. Neben WaVe-X ziehen mehrere weitere Bestandsinvestoren mit. „Schon bei unserer ersten Investition haben wir ein wirklich einzigartiges Team gesehen, das extrem hungrig darauf war, den Markt zu erobern – und wir sehen jetzt, wie diese Vision Wirklichkeit wird. Dass HappyRobot so schnell den Unicorn-Status erreicht hat, ist ein riesiger Meilenstein – nicht nur als unser erstes Portfolio-Unicorn, sondern auch als Beweis dafür, wie rasch Agentic AI die reale Wirtschaft verändert“, kommentiert Michal Lewandowski, Senior Investment Manager bei WaVe-X.

Immer mehr Branchen

HappyRobot setzt auf Agentic AI und baut Systeme, die sprechen und eigenständig handeln. Zunächst fokussierte sich das Startup damals auf die Bereiche Lieferkette und Logistik. Mittlerweile sind die KI-Agenten des Unternehmens aber auch in anderen Branchen wie Telekommunikation, Energieversorgung, Öl- und Gas oder Schaden- und Unfallversicherung im Einsatz.

Bei LKW Walter operativ im Einsatz

Auch das WaVe-X-Schwesterunternehmen LKW Walter setzt die Agenten von HappyRobot im operativen Geschäft ein. „HappyRobot zeigt, wie KI unsere Mitarbeitenden im Arbeitsalltag unterstützen kann. Unser Anspruch ist es, Menschen von Routinetätigkeiten zu entlasten und ihnen mehr Zeit für Aufgaben zu geben, bei denen Erfahrung, Kreativität und persönlicher Kontakt den Unterschied machen“, sagt dazu Michael Gschwandtner, Chief Digital Officer von LKW Walter.

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Google-Berufung gegen 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe abgewiesen

  • Google ging gegen eine von der französischen Datenschutzbehörde CNIL verhängte 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe vor dem obersten französischen Verwaltungsgericht Conseil d’Etat in Berufung
  • Unter anderem sah man beim Internetriesen die Zuständigkeit nicht in Frankreich.
  • Weil die Strafe gegen den Mutterkonzern in den USA und nicht gegen die irische Niederlassung verhängt wurde, sei auch nicht die irische Datenschutzbehörde zuständig, entschied das Conseil d’Etat.
  • Die Entscheidung könnte auch für weitere Strafen gegen Tech-Konzerne mit Europa-Sitz in Irland den Weg ebnen.

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  • Die Entscheidung könnte auch für weitere Strafen gegen Tech-Konzerne mit Europa-Sitz in Irland den Weg ebnen.

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