22.06.2020

Google-Berufung gegen 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe abgewiesen

Eine Berufung gegen eine in Frankreich von der Datenschutzbehörde CNIL verhängte 50 Millionen Euro-Strafe gegen Google wurde vom obersten französischen Verwaltungsgericht abgewiesen.
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Digitalsteuer - DSGVO-Strafe gegen Google
(c) Aleksei/ stock.adobe.com

Die Panik vor Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO am 25. Mai 2018 war groß. Inzwischen ist klar: Es wird kaum gestraft. Die Große Ausnahme ist eine Anfang 2019 durch die französische Datenschutzbehörde CNIL verhängte 50 Millionen Euro Strafe gegen Google. Diese macht allein mehr als ein Drittel des gesamten bislang in der gesamten EU zustande gekommenen DSGVO-Strafbetrags aus und ist die bei weitem höchste Einzelstrafe. Und in Frankreich sind insgesamt überhaupt nur 51 Millionen Euro Strafe verhängt worden – außer dem Exempel, das an Google statuiert wurde, ist also nicht viel passiert.

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Google: Ist irische Datenschutzbehörde zuständig?

Es ist also bis zu einem gewissen Grad verständlich, dass man sich beim Suchmaschinen-Riesen unfair behandelt fühlt. Doch das war freilich nicht die Begründung, mit der man gegen die Entscheidung der CNIL vor dem obersten französischen Verwaltungsgericht Conseil d’Etat in Berufung ging. Vielmehr argumentierte Google, dass die CNIL aufgrund des “One-Stop-Shop-Prinzips” in der DSGVO nicht zuständig gewesen sei, sondern die irische Datenschutzbehörde, nachdem Google seine europäische Hauptniederlassung dort hat. Diese gilt als sehr “wohlwollend” gegenüber den vielen in Irland niedergelassenen Tech-Riesen. Zudem meinte man seitens Google, das unter anderem beanstandete Zustimmungsverfahren für personalisierte Werbung sei ohnehin sehr transparent gestaltet.

Conseil d’Etat: DSGVO-Strafe richtete sich gegen US-Konzernmutter

Das Conseil d’Etat sah die beiden Punkte anders und wies die Berufung ab. Weil die Strafe gegen den Mutterkonzern in den USA und nicht gegen die irische Niederlassung verhängt wurde, sei auch nicht die irische Datenschutzbehörde zuständig. In Sachen Transparenz des Zustimmungsverfahrens bemängelte man unter anderem, dass in diesem die Vielfalt der beteiligten Google-Dienste, neben der Suchmaschine etwa auch YouTube und Google Maps, nicht ersichtlich sei. Die Entscheidung könnte auch für weitere Strafen gegen Tech-Konzerne mit Europa-Sitz in Irland den Weg ebnen. Für Google bedeutet sie jedenfalls, dass das Zustimmungsverfahren für Werbung in Europa abgeändert und einzeln für verschiedene Dienste durchgeführt werden muss.

⇒ Publikation des Conseil d’Etat zur Entscheidung (französisch)

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Sensotix: Wiener Startup erleichtert Schadensmeldung bei Versicherungen

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(c) Sensotix

Im Schadensfall sehen sich Versicherte oft mit einem langwierigen bürokratischen Prozess konfrontiert. Formulare müssen ausgefüllt und Dokumente eingereicht werden. Häufig erfordert die Schadenmeldung zudem die Nutzung spezieller Apps oder Online-Portale, die den Aufwand für die Betroffenen weiter erhöhen.

Abhilfe möchte das Wiener Startup Sensotix schaffen. Die beiden Gründer und Geschäftsführer Gernot Habel und Christoph Kovacs entwickelten einen sogenannten Smartsticker, der die Schadensmeldung bei Versicherungen vereinfacht. Die Idee entstand 2016 aus Gesprächen und Brainstorming-Sitzungen mit ihrem Umfeld. Offiziell wurde Sensotix im Mai 2017 gegründet – damals noch als Zwei-Mann-Betrieb.

Wie der Smartsticker funktioniert

Der Smartsticker fungiert als „digitaler Touchpoint“ und wird als Sticker direkt auf Objekten, wie beispielsweise Autos, angebracht. Über einen QR-Code bietet er eine einfache Alternative zu herkömmlichen Apps. Speziell soll der Smartsticker den Schadenmeldeprozess bei Versicherungen erleichtern. Im Schadensfall können Nutzer:innen den QR-Code scannen und direkt bei der Versicherung melden, ohne eine App oder einen Login zu benötigen. Dies sei unkompliziert, da der QR-Code mit der Kundenpolizze verknüpft ist.

Zudem funktioniert der Smartsticker unabhängig von Smartphone und Person. „Alles, was benötigt wird, ist ein internetfähiges Gerät“, so das Produktversprechen. Die Hauptzielgruppe für dieses Produkt umfasst Versicherungen, Flottenmanager und Karosseriewerke. Mit seinen Smartsticker möchte Sensotix „langwierige Prozesse des Verknüpfens eliminieren“.

Und das Unternehmen kann namhafte Kunden vorweisen. So werden auf der Website beispielsweise die international tätige Helvetia Versicherung genannt. Aber auch das bekannte Bau- und Fuhrunternehmen Felbermayer sowie Adia-Kreuzfahrten setzen auf die Lösung des Wiener Startups.

Teraforms: Software zur Digitalisierung von Formularen

Im Jänner dieses Jahres brachte Sensotix sein zweites Produkt namens Teraforms auf den Markt. Konkret handelt es sich dabei um eine Online-Software zur Digitalisierung von Papierformularen. Nutzer:innen laden Formulare entweder als Foto oder PDF in die Software hoch, wo eine speziell trainierte Künstliche Intelligenz dann eine digitale Version erstellt. Die Geschäftsführer betonen, dass Teraforms weniger finanzielle und personelle Ressourcen erfordert, als es für den Formularbau durch einen IT-Techniker nötig wäre. So können auch kleinere Unternehmen ihre Formulare digitalisieren. Beide Produkte werden im Monats-Abonnement angeboten.

Darüber hinaus bietet Sensotix Beratungsleistungen sowie verschiedene Dienstleistungen in den Bereichen Projektmanagement und Softwareentwicklung an. Die sechs Mitarbeiter:innen bringen jahrzehntelange Berufserfahrung mit, die den Kunden zur Verfügung steht.

Sensotix hofft zukünftig auf mehr Wachstum und Innovation

Gründer Gernot Habel blickt „auf jedes Jahr mit neuen Kunden und spannenden Projekten positiv zurück“. Aktuell strebt das Startup an, nicht nur in Österreich, sondern auch in Deutschland und der Schweiz präsenter zu werden. Der nächste Schritt wäre eine Expansion in den englischsprachigen Raum. Habel betont: „Wir möchten auch weiterhin neue Möglichkeiten nutzen und Technologiesprünge in unsere Anwendungen einbauen, um Prozesse immer weiter zu vereinfachen und langfristig zu optimieren“. Für die Zukunft erhofft sich Sensotix Unterstützung durch Förderprogramme und Investoren. Das Startup finanziert sich seit Beginn „vollständig durch Eigenkapital und aus dem Cashflow“.

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AI Summaries

Google-Berufung gegen 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe abgewiesen

  • Google ging gegen eine von der französischen Datenschutzbehörde CNIL verhängte 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe vor dem obersten französischen Verwaltungsgericht Conseil d’Etat in Berufung
  • Unter anderem sah man beim Internetriesen die Zuständigkeit nicht in Frankreich.
  • Weil die Strafe gegen den Mutterkonzern in den USA und nicht gegen die irische Niederlassung verhängt wurde, sei auch nicht die irische Datenschutzbehörde zuständig, entschied das Conseil d’Etat.
  • Die Entscheidung könnte auch für weitere Strafen gegen Tech-Konzerne mit Europa-Sitz in Irland den Weg ebnen.

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  • Weil die Strafe gegen den Mutterkonzern in den USA und nicht gegen die irische Niederlassung verhängt wurde, sei auch nicht die irische Datenschutzbehörde zuständig, entschied das Conseil d’Etat.
  • Die Entscheidung könnte auch für weitere Strafen gegen Tech-Konzerne mit Europa-Sitz in Irland den Weg ebnen.

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Google-Berufung gegen 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe abgewiesen

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Google-Berufung gegen 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe abgewiesen

  • Google ging gegen eine von der französischen Datenschutzbehörde CNIL verhängte 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe vor dem obersten französischen Verwaltungsgericht Conseil d’Etat in Berufung
  • Unter anderem sah man beim Internetriesen die Zuständigkeit nicht in Frankreich.
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  • Die Entscheidung könnte auch für weitere Strafen gegen Tech-Konzerne mit Europa-Sitz in Irland den Weg ebnen.

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Google-Berufung gegen 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe abgewiesen

  • Google ging gegen eine von der französischen Datenschutzbehörde CNIL verhängte 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe vor dem obersten französischen Verwaltungsgericht Conseil d’Etat in Berufung
  • Unter anderem sah man beim Internetriesen die Zuständigkeit nicht in Frankreich.
  • Weil die Strafe gegen den Mutterkonzern in den USA und nicht gegen die irische Niederlassung verhängt wurde, sei auch nicht die irische Datenschutzbehörde zuständig, entschied das Conseil d’Etat.
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Google-Berufung gegen 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe abgewiesen

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