22.06.2020

Google-Berufung gegen 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe abgewiesen

Eine Berufung gegen eine in Frankreich von der Datenschutzbehörde CNIL verhängte 50 Millionen Euro-Strafe gegen Google wurde vom obersten französischen Verwaltungsgericht abgewiesen.
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Digitalsteuer - DSGVO-Strafe gegen Google
(c) Aleksei/ stock.adobe.com

Die Panik vor Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO am 25. Mai 2018 war groß. Inzwischen ist klar: Es wird kaum gestraft. Die Große Ausnahme ist eine Anfang 2019 durch die französische Datenschutzbehörde CNIL verhängte 50 Millionen Euro Strafe gegen Google. Diese macht allein mehr als ein Drittel des gesamten bislang in der gesamten EU zustande gekommenen DSGVO-Strafbetrags aus und ist die bei weitem höchste Einzelstrafe. Und in Frankreich sind insgesamt überhaupt nur 51 Millionen Euro Strafe verhängt worden – außer dem Exempel, das an Google statuiert wurde, ist also nicht viel passiert.

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Google: Ist irische Datenschutzbehörde zuständig?

Es ist also bis zu einem gewissen Grad verständlich, dass man sich beim Suchmaschinen-Riesen unfair behandelt fühlt. Doch das war freilich nicht die Begründung, mit der man gegen die Entscheidung der CNIL vor dem obersten französischen Verwaltungsgericht Conseil d’Etat in Berufung ging. Vielmehr argumentierte Google, dass die CNIL aufgrund des “One-Stop-Shop-Prinzips” in der DSGVO nicht zuständig gewesen sei, sondern die irische Datenschutzbehörde, nachdem Google seine europäische Hauptniederlassung dort hat. Diese gilt als sehr “wohlwollend” gegenüber den vielen in Irland niedergelassenen Tech-Riesen. Zudem meinte man seitens Google, das unter anderem beanstandete Zustimmungsverfahren für personalisierte Werbung sei ohnehin sehr transparent gestaltet.

Conseil d’Etat: DSGVO-Strafe richtete sich gegen US-Konzernmutter

Das Conseil d’Etat sah die beiden Punkte anders und wies die Berufung ab. Weil die Strafe gegen den Mutterkonzern in den USA und nicht gegen die irische Niederlassung verhängt wurde, sei auch nicht die irische Datenschutzbehörde zuständig. In Sachen Transparenz des Zustimmungsverfahrens bemängelte man unter anderem, dass in diesem die Vielfalt der beteiligten Google-Dienste, neben der Suchmaschine etwa auch YouTube und Google Maps, nicht ersichtlich sei. Die Entscheidung könnte auch für weitere Strafen gegen Tech-Konzerne mit Europa-Sitz in Irland den Weg ebnen. Für Google bedeutet sie jedenfalls, dass das Zustimmungsverfahren für Werbung in Europa abgeändert und einzeln für verschiedene Dienste durchgeführt werden muss.

⇒ Publikation des Conseil d’Etat zur Entscheidung (französisch)

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(c) BistroBox

Snacks, Getränke oder Drogerieprodukte aus dem Automaten: In den letzten Jahren sind immer mehr “24/7-Shops” mit Selbstbedienungsautomaten in Österreich aufgetaucht. BistroBox vertreibt seit seiner Gründung im Jahr 2009 vollautomatisierte Pizzaautomaten im ganzen Land (brutkasten berichtet). Das dahinterstehende Konzept: Pizza, die jederzeit verfügbar ist und auf Knopfdruck in nur zwei Minuten frisch zubereitet wird. Diese 24-Stunden-Self-Order-Stores sind inzwischen an über 40 Standorten in Österreich zu finden.

Nun erweitert BistroBox sein Geschäftsfeld und bringt die Self-Order-Store-Technologie BistroBrain auf den Markt. BistroBrain bietet eine „umfassende Lösung aus Hardware und Software für den Betrieb voll digitalisierter Self-Order-Stores und Automatenshops“.

BistroBrain: Hard- und Softwarelösungen für Self-Order-Stores

Das Ziel der neuen Produktlinie ist es, das Self-Order-Konzept in einem breiten Markt zu etablieren und damit „die Automatenwelt zu revolutionieren“. Die BistroBrain-Technologie soll „autonome und unbemannte Shops auf ein neues Level“ heben und steht ab sofort Unternehmen zur Verfügung.

Zu den Hardware-Produkten von BistroBrain gehören eine Vielzahl von Self-Order-Terminals, Verkaufsautomaten, Plug-&-Play-Container sowie vollständig ausgestattete Smart Stores. Zudem bietet BistroBrain drei verschiedene Software-Pakete an: Starter, Professional und Enterprise. Die Technologie umfasst Funktionen wie Produktverwaltung, Menükarten, Umsatzreporting, Marketingmöglichkeiten sowie Upselling und Cross-Selling.

Darüber hinaus ermöglicht die Schnittstellentechnologie von BistroBrain Self-Order-Store-Funktionen wie Audiosteuerung, Fernwartung, Kameraüberwachung, Zugangskontrolle für Toiletten und die Steuerung der gesamten Haustechnik eines Self-Order-Stores.

Optimierung der Technologie basierend auf 500.000 Kundenfeedbacks

BistroBrain positioniert sich als Technologieführer im Bereich der Self-Order-Stores. Klaus Haberl, Geschäftsführer von BistroBox, erklärt: „Mit der Entwicklung unserer vielfältigen BistroBox-Standorte haben wir in den letzten zehn Jahren umfassendes technologisches Know-how im Bereich der Self-Order-Stores aufgebaut“. Das Unternehmen hebt hervor, dass die BistroBrain-Technologie auf Grundlage von 500.000 ausgewerteten Kundenfeedbacks optimiert wurde.

Steigende Nachfrage nach 24/7-Shops

BistroBox ist überzeugt, dass die Zukunft des Bestellens und Einkaufens nicht nur online, sondern auch im stationären Bereich zunehmend autonom gestaltet wird. Das Unternehmen verweist auf aktuelle Markttrends, die belegen sollen, dass Kund:innen Geschwindigkeit, Komfort und 24/7-Öffnungszeiten erwarten. Darüber hinaus soll die wachsende Personalknappheit in der Gastronomie und im Handel, der aufstrebende Markt für autonome Shops sowie die steigende E-Mobilität mit Ladeparks die Nachfrage nach BistroBrain weiter fördern.

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Google-Berufung gegen 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe abgewiesen

  • Google ging gegen eine von der französischen Datenschutzbehörde CNIL verhängte 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe vor dem obersten französischen Verwaltungsgericht Conseil d’Etat in Berufung
  • Unter anderem sah man beim Internetriesen die Zuständigkeit nicht in Frankreich.
  • Weil die Strafe gegen den Mutterkonzern in den USA und nicht gegen die irische Niederlassung verhängt wurde, sei auch nicht die irische Datenschutzbehörde zuständig, entschied das Conseil d’Etat.
  • Die Entscheidung könnte auch für weitere Strafen gegen Tech-Konzerne mit Europa-Sitz in Irland den Weg ebnen.

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