22.06.2020

Google-Berufung gegen 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe abgewiesen

Eine Berufung gegen eine in Frankreich von der Datenschutzbehörde CNIL verhängte 50 Millionen Euro-Strafe gegen Google wurde vom obersten französischen Verwaltungsgericht abgewiesen.
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Digitalsteuer - DSGVO-Strafe gegen Google
(c) Aleksei/ stock.adobe.com

Die Panik vor Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO am 25. Mai 2018 war groß. Inzwischen ist klar: Es wird kaum gestraft. Die Große Ausnahme ist eine Anfang 2019 durch die französische Datenschutzbehörde CNIL verhängte 50 Millionen Euro Strafe gegen Google. Diese macht allein mehr als ein Drittel des gesamten bislang in der gesamten EU zustande gekommenen DSGVO-Strafbetrags aus und ist die bei weitem höchste Einzelstrafe. Und in Frankreich sind insgesamt überhaupt nur 51 Millionen Euro Strafe verhängt worden – außer dem Exempel, das an Google statuiert wurde, ist also nicht viel passiert.

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Google: Ist irische Datenschutzbehörde zuständig?

Es ist also bis zu einem gewissen Grad verständlich, dass man sich beim Suchmaschinen-Riesen unfair behandelt fühlt. Doch das war freilich nicht die Begründung, mit der man gegen die Entscheidung der CNIL vor dem obersten französischen Verwaltungsgericht Conseil d’Etat in Berufung ging. Vielmehr argumentierte Google, dass die CNIL aufgrund des „One-Stop-Shop-Prinzips“ in der DSGVO nicht zuständig gewesen sei, sondern die irische Datenschutzbehörde, nachdem Google seine europäische Hauptniederlassung dort hat. Diese gilt als sehr „wohlwollend“ gegenüber den vielen in Irland niedergelassenen Tech-Riesen. Zudem meinte man seitens Google, das unter anderem beanstandete Zustimmungsverfahren für personalisierte Werbung sei ohnehin sehr transparent gestaltet.

Conseil d’Etat: DSGVO-Strafe richtete sich gegen US-Konzernmutter

Das Conseil d’Etat sah die beiden Punkte anders und wies die Berufung ab. Weil die Strafe gegen den Mutterkonzern in den USA und nicht gegen die irische Niederlassung verhängt wurde, sei auch nicht die irische Datenschutzbehörde zuständig. In Sachen Transparenz des Zustimmungsverfahrens bemängelte man unter anderem, dass in diesem die Vielfalt der beteiligten Google-Dienste, neben der Suchmaschine etwa auch YouTube und Google Maps, nicht ersichtlich sei. Die Entscheidung könnte auch für weitere Strafen gegen Tech-Konzerne mit Europa-Sitz in Irland den Weg ebnen. Für Google bedeutet sie jedenfalls, dass das Zustimmungsverfahren für Werbung in Europa abgeändert und einzeln für verschiedene Dienste durchgeführt werden muss.

⇒ Publikation des Conseil d’Etat zur Entscheidung (französisch)

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N26
© Pavel Becker - Marc Hess.

Mit der Bestellung von Marc Heß zum CFO möchte N26 die Umsetzung seiner Ziele vorantreiben und das digitale Banking-Angebot im letzten Quartal dieses Jahres sowie im kommenden Jahr weiter ausbauen.

N26-CFO kommt von Deutscher Postbank

Heß bringt Führungserfahrung im Bankwesen in seine neue Rolle als CFO bei N26 ein, nachdem er jahrzehntelang leitende Führungspositionen bei führenden deutschen Finanzinstituten innehatte. Er begann seine Karriere im Bereich Investor Relations und war bei der Deutschen Postbank tätig; dort verantwortete er über elf Jahre lang die Finanzgeschäfte, nachdem er 2007 zum CFO und 2015 zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden ernannt worden war. Parallel dazu fungierte er mehrere Jahre lang als Global CFO für das Segment Privat- und Geschäftskunden der Deutschen Bank. Zuletzt war er von 2018 bis 2024 als CFO der Aareal Bank tätig.

„Neue Phase“

Andreas Dombret, Vorsitzender des Aufsichtsrates von N26, kommentiert die neue Personalie: „Der Aufsichtsrat freut sich, Marc Heß als neuen Finanzvorstand bei N26 willkommen zu heißen. Vor allem mit seinem tiefgreifenden Verständnis des Privatkundengeschäfts sowie seiner regulatorischen Expertise ist Marc Heß die ideale Persönlichkeit für das starke Führungsteam von N26. Mit seiner Ernennung sind alle Positionen im Vorstand der Digitalbank besetzt. Marc Heß’ umfassende Kompetenzen werden zum Erfolgskurs von N26 beitragen – insgesamt ist das Unternehmen damit für die Zukunft noch stärker aufgestellt“, sagt er.

Und Heß selbst ergänzt: „Was N26 in der Branche erreicht hat, ist beeindruckend. Das Unternehmen startet nun in eine neue Phase. Ich freue mich darauf, diesen Weg gemeinsam mit Mike Dargan (Anm.: CEO) und dem gesamten Managementteam zu gehen.“

Dargan sieht Heß‘ Expertise als entscheidend an, um das nächste Kapitel von N26 zu schreiben: „Und um unsere Position als Europas vertrauenswürdigste digitale Hauptbank weiter auszubauen.“

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Google-Berufung gegen 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe abgewiesen

  • Google ging gegen eine von der französischen Datenschutzbehörde CNIL verhängte 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe vor dem obersten französischen Verwaltungsgericht Conseil d’Etat in Berufung
  • Unter anderem sah man beim Internetriesen die Zuständigkeit nicht in Frankreich.
  • Weil die Strafe gegen den Mutterkonzern in den USA und nicht gegen die irische Niederlassung verhängt wurde, sei auch nicht die irische Datenschutzbehörde zuständig, entschied das Conseil d’Etat.
  • Die Entscheidung könnte auch für weitere Strafen gegen Tech-Konzerne mit Europa-Sitz in Irland den Weg ebnen.

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  • Unter anderem sah man beim Internetriesen die Zuständigkeit nicht in Frankreich.
  • Weil die Strafe gegen den Mutterkonzern in den USA und nicht gegen die irische Niederlassung verhängt wurde, sei auch nicht die irische Datenschutzbehörde zuständig, entschied das Conseil d’Etat.
  • Die Entscheidung könnte auch für weitere Strafen gegen Tech-Konzerne mit Europa-Sitz in Irland den Weg ebnen.

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  • Unter anderem sah man beim Internetriesen die Zuständigkeit nicht in Frankreich.
  • Weil die Strafe gegen den Mutterkonzern in den USA und nicht gegen die irische Niederlassung verhängt wurde, sei auch nicht die irische Datenschutzbehörde zuständig, entschied das Conseil d’Etat.
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  • Google ging gegen eine von der französischen Datenschutzbehörde CNIL verhängte 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe vor dem obersten französischen Verwaltungsgericht Conseil d’Etat in Berufung
  • Unter anderem sah man beim Internetriesen die Zuständigkeit nicht in Frankreich.
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Google-Berufung gegen 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe abgewiesen

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