22.06.2020

Google-Berufung gegen 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe abgewiesen

Eine Berufung gegen eine in Frankreich von der Datenschutzbehörde CNIL verhängte 50 Millionen Euro-Strafe gegen Google wurde vom obersten französischen Verwaltungsgericht abgewiesen.
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Digitalsteuer - DSGVO-Strafe gegen Google
(c) Aleksei/ stock.adobe.com

Die Panik vor Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO am 25. Mai 2018 war groß. Inzwischen ist klar: Es wird kaum gestraft. Die Große Ausnahme ist eine Anfang 2019 durch die französische Datenschutzbehörde CNIL verhängte 50 Millionen Euro Strafe gegen Google. Diese macht allein mehr als ein Drittel des gesamten bislang in der gesamten EU zustande gekommenen DSGVO-Strafbetrags aus und ist die bei weitem höchste Einzelstrafe. Und in Frankreich sind insgesamt überhaupt nur 51 Millionen Euro Strafe verhängt worden – außer dem Exempel, das an Google statuiert wurde, ist also nicht viel passiert.

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Google: Ist irische Datenschutzbehörde zuständig?

Es ist also bis zu einem gewissen Grad verständlich, dass man sich beim Suchmaschinen-Riesen unfair behandelt fühlt. Doch das war freilich nicht die Begründung, mit der man gegen die Entscheidung der CNIL vor dem obersten französischen Verwaltungsgericht Conseil d’Etat in Berufung ging. Vielmehr argumentierte Google, dass die CNIL aufgrund des „One-Stop-Shop-Prinzips“ in der DSGVO nicht zuständig gewesen sei, sondern die irische Datenschutzbehörde, nachdem Google seine europäische Hauptniederlassung dort hat. Diese gilt als sehr „wohlwollend“ gegenüber den vielen in Irland niedergelassenen Tech-Riesen. Zudem meinte man seitens Google, das unter anderem beanstandete Zustimmungsverfahren für personalisierte Werbung sei ohnehin sehr transparent gestaltet.

Conseil d’Etat: DSGVO-Strafe richtete sich gegen US-Konzernmutter

Das Conseil d’Etat sah die beiden Punkte anders und wies die Berufung ab. Weil die Strafe gegen den Mutterkonzern in den USA und nicht gegen die irische Niederlassung verhängt wurde, sei auch nicht die irische Datenschutzbehörde zuständig. In Sachen Transparenz des Zustimmungsverfahrens bemängelte man unter anderem, dass in diesem die Vielfalt der beteiligten Google-Dienste, neben der Suchmaschine etwa auch YouTube und Google Maps, nicht ersichtlich sei. Die Entscheidung könnte auch für weitere Strafen gegen Tech-Konzerne mit Europa-Sitz in Irland den Weg ebnen. Für Google bedeutet sie jedenfalls, dass das Zustimmungsverfahren für Werbung in Europa abgeändert und einzeln für verschiedene Dienste durchgeführt werden muss.

⇒ Publikation des Conseil d’Etat zur Entscheidung (französisch)

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Manuel Sonnleithner und Ingmar Mattus | (c) TradersYard
Manuel Sonnleithner und Ingmar Mattus | (c) TradersYard

„Wir haben die letzten Jahre damit verbracht, das richtige Produkt und das richtige Team aufzubauen“, wird Manuel Sonnleithner, CEO des Wiener Prop-Trading-Startups TradersYard, in einer Aussendung zitiert. In dieser wird der Abschluss einer neuen Finanzierungsrunde verkündet. Das Geld stammt von Andromeda Capital Partners Suisse unter der Führung des Investors Ingmar Mattus. Die Schweizer Beteiligungsgesellschaft übernahm bereits im Jahr 2023 die Mehrheit des Unternehmens, wie brutkasten damals berichtete. Die nun erfolgte Kapitalzufuhr soll die Expansion in Europa, Afrika und dem asiatisch-pazifischen Raum vorantreiben.

„Bauen statt Ausleihen“

Als Basis für dieses Wachstum soll eine selbst entwickelte technologische Infrastruktur dienen. TradersYard hat ein System aufgebaut, das vom Risikomanagement bis zum CRM reicht. Erst kürzlich brachten die Entwickler:innen eine neue Version dieser hauseigenen Handelsplattform auf den Markt. Investor Mattus sieht in diesem Ansatz einen strategischen Hebel: „Was mich von Anfang an zu TradersYard zog, war ihre Bereitschaft zu bauen statt auszuleihen.“ In einer Branche, in der sich so viele auf die Technologie von Drittanbietern verlassen, verschaffe die firmeneigene Infrastruktur einen erheblichen Wettbewerbsvorteil und ein solides Fundament für nachhaltiges Wachstum.

„Schneller bewegen“

Diese technologische Basis ermögliche nun die Einführung neuer Funktionen. Die frischen Mittel sollen direkt in den Start von sogenannten Instant-Funded-Accounts fließen. Diese Modelle sollen Trader:innen einen sofortigen Zugang zu kapitalisierten Konten bieten. Zeitgleich bereitet die Firma Auszahlungen auf Abruf vor. „Dieses neue Kapital erlaubt es uns, uns schneller zu bewegen und unsere Plattform zu mehr Tradern weltweit zu bringen“, sagt Sonnleithner. Der Manager übernahm die Rolle des CEO im November 2024 (brutkasten berichtete). Die aktuellen Produkteinführungen seien dabei nur die ersten von vielen geplanten Funktionen.

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AI Summaries

Google-Berufung gegen 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe abgewiesen

  • Google ging gegen eine von der französischen Datenschutzbehörde CNIL verhängte 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe vor dem obersten französischen Verwaltungsgericht Conseil d’Etat in Berufung
  • Unter anderem sah man beim Internetriesen die Zuständigkeit nicht in Frankreich.
  • Weil die Strafe gegen den Mutterkonzern in den USA und nicht gegen die irische Niederlassung verhängt wurde, sei auch nicht die irische Datenschutzbehörde zuständig, entschied das Conseil d’Etat.
  • Die Entscheidung könnte auch für weitere Strafen gegen Tech-Konzerne mit Europa-Sitz in Irland den Weg ebnen.

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