22.06.2020

Google-Berufung gegen 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe abgewiesen

Eine Berufung gegen eine in Frankreich von der Datenschutzbehörde CNIL verhängte 50 Millionen Euro-Strafe gegen Google wurde vom obersten französischen Verwaltungsgericht abgewiesen.
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Digitalsteuer - DSGVO-Strafe gegen Google
(c) Aleksei/ stock.adobe.com

Die Panik vor Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO am 25. Mai 2018 war groß. Inzwischen ist klar: Es wird kaum gestraft. Die Große Ausnahme ist eine Anfang 2019 durch die französische Datenschutzbehörde CNIL verhängte 50 Millionen Euro Strafe gegen Google. Diese macht allein mehr als ein Drittel des gesamten bislang in der gesamten EU zustande gekommenen DSGVO-Strafbetrags aus und ist die bei weitem höchste Einzelstrafe. Und in Frankreich sind insgesamt überhaupt nur 51 Millionen Euro Strafe verhängt worden – außer dem Exempel, das an Google statuiert wurde, ist also nicht viel passiert.

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Google: Ist irische Datenschutzbehörde zuständig?

Es ist also bis zu einem gewissen Grad verständlich, dass man sich beim Suchmaschinen-Riesen unfair behandelt fühlt. Doch das war freilich nicht die Begründung, mit der man gegen die Entscheidung der CNIL vor dem obersten französischen Verwaltungsgericht Conseil d’Etat in Berufung ging. Vielmehr argumentierte Google, dass die CNIL aufgrund des „One-Stop-Shop-Prinzips“ in der DSGVO nicht zuständig gewesen sei, sondern die irische Datenschutzbehörde, nachdem Google seine europäische Hauptniederlassung dort hat. Diese gilt als sehr „wohlwollend“ gegenüber den vielen in Irland niedergelassenen Tech-Riesen. Zudem meinte man seitens Google, das unter anderem beanstandete Zustimmungsverfahren für personalisierte Werbung sei ohnehin sehr transparent gestaltet.

Conseil d’Etat: DSGVO-Strafe richtete sich gegen US-Konzernmutter

Das Conseil d’Etat sah die beiden Punkte anders und wies die Berufung ab. Weil die Strafe gegen den Mutterkonzern in den USA und nicht gegen die irische Niederlassung verhängt wurde, sei auch nicht die irische Datenschutzbehörde zuständig. In Sachen Transparenz des Zustimmungsverfahrens bemängelte man unter anderem, dass in diesem die Vielfalt der beteiligten Google-Dienste, neben der Suchmaschine etwa auch YouTube und Google Maps, nicht ersichtlich sei. Die Entscheidung könnte auch für weitere Strafen gegen Tech-Konzerne mit Europa-Sitz in Irland den Weg ebnen. Für Google bedeutet sie jedenfalls, dass das Zustimmungsverfahren für Werbung in Europa abgeändert und einzeln für verschiedene Dienste durchgeführt werden muss.

⇒ Publikation des Conseil d’Etat zur Entscheidung (französisch)

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Etwa eineinhalb Jahre ist es her, dass Noctua Science Ventures erstmals angekündigt wurde. Der gemeinsame VC-Fonds von Speedinvest und TU Wien soll heimische Spinoffs stärken. Mit dem ersten Closing rechnete TU-Rektor Jens Schneider im Oktober 2025 im brutkasten-Interview bereits mit Frühjahr 2026. Kommuniziert wurde dieses erste Closing bislang nicht. Tatsächlich dürfte aber aktuell eben nur mehr diese Kommunikation ausstehen, wie brutkasten erfuhr.

Noctua und Wiener Scaleup Squer steigen bei Turn-Motion ein

Diesbezügliche Klarheit schafft nun auch ein zunächst via LinkedIn kommuniziertes Investment. Das Wiener Orthesen-Startup Turn-Motion holt sich einen nicht konkret bezifferten Betrag. Wie brutkasten auf Rückfrage erfuhr, soll die gesamte Investment-Summe „zwischen 500.000 und 700.000 Euro“ liegen. Co-Founder und CEO Georg Popp nennt dabei Noctua Science Ventures als Lead-Investor – es ist das erste bekannte Investment des neuen Fonds, der nach eigenen Angaben bis zu 500.000 Euro pro Runde investiert. Zudem steigen laut Posting das Wiener Tech-Scaleup Squer sowie die Business Angels Florian Schwendinger, Benjamin Schwendinger und Sébastien Stassin bei Turn-Motion ein. Squer hatte selbst erst diesen Sommer ein mittleres achtstelliges Investment kommuniziert, wie brutkasten berichtete.

„Wir waren bislang gut staatlich durch FFG und aws gefördert“, sagt CEO Georg Popp im Gespräch. Brutkasten berichtete in der Vergangenheit bereits von Förderungen durch die FFG und durch die aws für das Startup. „Nun war es soweit, dass wir Investoren gebraucht haben. Noctua ist dabei jetzt in der Pre-Seed-Runde der perfekte Partner – auch weil wir dadurch schon im Hinblick auf die Seed-Phase ins Speedinvest-Ökosystem kommen“, so der Gründer. Mit Squer arbeite man in Sachen Cloud-Computing schon länger gut zusammen. „Ihr Büro ist auch gleich neben unserem. Durch diese gute Beziehung ist auch das Investment entstanden“, sagt Popp.

Maßgeschneiderte Orthesen schneller und günstiger

Turn-Motion nutzt Künstliche Intelligenz und 3D-Druck, um maßgeschneiderte Orthesen herzustellen. Diese sollen dank der Technologie des Startups besser an die individuellen Bedürfnisse von Patient:innen angepasst sein, aber gleichzeitig schneller und günstiger hergestellt werden. Bislang ist man in dem Bereich auf die Handarbeit von hochqualifizierten Orthopädietechniker:innen angewiesen.

Das nun aufgestellte Kapital soll laut Popp „die Brücke zwischen Pre-Seed und Seed schlagen“. „Wir wollen die Technologie auf einen Punkt bringen, an dem wir ein marktreifes Produkt launchen können. Ab Anfang kommenden Jahres starten wir in die Zusammenarbeit mit Pilotkunden“, sagt der Co-Founder. Mitte bis Ende 2027 wolle man dann die Marktreife erreichen, um 2028 offiziell launchen zu können.

Noctua Science Ventures war bislang nicht für brutkasten erreichbar. Ein etwaiges Statement wird später hier ergänzt.

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Google-Berufung gegen 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe abgewiesen

  • Google ging gegen eine von der französischen Datenschutzbehörde CNIL verhängte 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe vor dem obersten französischen Verwaltungsgericht Conseil d’Etat in Berufung
  • Unter anderem sah man beim Internetriesen die Zuständigkeit nicht in Frankreich.
  • Weil die Strafe gegen den Mutterkonzern in den USA und nicht gegen die irische Niederlassung verhängt wurde, sei auch nicht die irische Datenschutzbehörde zuständig, entschied das Conseil d’Etat.
  • Die Entscheidung könnte auch für weitere Strafen gegen Tech-Konzerne mit Europa-Sitz in Irland den Weg ebnen.

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  • Weil die Strafe gegen den Mutterkonzern in den USA und nicht gegen die irische Niederlassung verhängt wurde, sei auch nicht die irische Datenschutzbehörde zuständig, entschied das Conseil d’Etat.
  • Die Entscheidung könnte auch für weitere Strafen gegen Tech-Konzerne mit Europa-Sitz in Irland den Weg ebnen.

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  • Unter anderem sah man beim Internetriesen die Zuständigkeit nicht in Frankreich.
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