22.06.2020

Google-Berufung gegen 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe abgewiesen

Eine Berufung gegen eine in Frankreich von der Datenschutzbehörde CNIL verhängte 50 Millionen Euro-Strafe gegen Google wurde vom obersten französischen Verwaltungsgericht abgewiesen.
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Digitalsteuer - DSGVO-Strafe gegen Google
(c) Aleksei/ stock.adobe.com

Die Panik vor Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO am 25. Mai 2018 war groß. Inzwischen ist klar: Es wird kaum gestraft. Die Große Ausnahme ist eine Anfang 2019 durch die französische Datenschutzbehörde CNIL verhängte 50 Millionen Euro Strafe gegen Google. Diese macht allein mehr als ein Drittel des gesamten bislang in der gesamten EU zustande gekommenen DSGVO-Strafbetrags aus und ist die bei weitem höchste Einzelstrafe. Und in Frankreich sind insgesamt überhaupt nur 51 Millionen Euro Strafe verhängt worden – außer dem Exempel, das an Google statuiert wurde, ist also nicht viel passiert.

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Google: Ist irische Datenschutzbehörde zuständig?

Es ist also bis zu einem gewissen Grad verständlich, dass man sich beim Suchmaschinen-Riesen unfair behandelt fühlt. Doch das war freilich nicht die Begründung, mit der man gegen die Entscheidung der CNIL vor dem obersten französischen Verwaltungsgericht Conseil d’Etat in Berufung ging. Vielmehr argumentierte Google, dass die CNIL aufgrund des “One-Stop-Shop-Prinzips” in der DSGVO nicht zuständig gewesen sei, sondern die irische Datenschutzbehörde, nachdem Google seine europäische Hauptniederlassung dort hat. Diese gilt als sehr “wohlwollend” gegenüber den vielen in Irland niedergelassenen Tech-Riesen. Zudem meinte man seitens Google, das unter anderem beanstandete Zustimmungsverfahren für personalisierte Werbung sei ohnehin sehr transparent gestaltet.

Conseil d’Etat: DSGVO-Strafe richtete sich gegen US-Konzernmutter

Das Conseil d’Etat sah die beiden Punkte anders und wies die Berufung ab. Weil die Strafe gegen den Mutterkonzern in den USA und nicht gegen die irische Niederlassung verhängt wurde, sei auch nicht die irische Datenschutzbehörde zuständig. In Sachen Transparenz des Zustimmungsverfahrens bemängelte man unter anderem, dass in diesem die Vielfalt der beteiligten Google-Dienste, neben der Suchmaschine etwa auch YouTube und Google Maps, nicht ersichtlich sei. Die Entscheidung könnte auch für weitere Strafen gegen Tech-Konzerne mit Europa-Sitz in Irland den Weg ebnen. Für Google bedeutet sie jedenfalls, dass das Zustimmungsverfahren für Werbung in Europa abgeändert und einzeln für verschiedene Dienste durchgeführt werden muss.

⇒ Publikation des Conseil d’Etat zur Entscheidung (französisch)

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Martin Madlo, Digital Realty
Martin Madlo, Managing Director Digital Realty Österreich | Foto: Digital Realty

Vor über einem Vierteljahrhundert begann ich, mich intensiv mit der Planung, Entwicklung und dem Betrieb von Rechenzentren auseinanderzusetzen. Jede Ära brachte ihre eigenen Herausforderungen mit sich. Doch stets ging es darum, den Blick nach vorne zu richten, für die Zukunft zu planen und diese möglichst präzise abzubilden. Damals war es nicht allzu schwer, Vorhersagen zu treffen – die Technologien waren bekannt, ihre Funktionsweise vertraut, und die kommenden Standards absehbar.

Planung im Zeitalter der Ungewissheit

Heute jedoch, im Zeitalter des rasanten Aufstiegs der Künstlichen Intelligenz (KI), hat sich vieles verändert. Wir planen unter vielen Unsicherheiten und betreten damit eine neue Ära: das Zeitalter der Ungewissheit. Bei der Planung unseres neuen Rechenzentrums lautet die Devise: „Best Guess“. Was wird High Performance Computing in Zukunft erfordern? Welche Standards werden maßgeblich sein? Wie viel traditionelle IT-Systeme werden noch benötigt? Die entscheidende Frage dabei: Wie kann ich heute ein Rechenzentrum bauen, das in zwei Jahren den geforderten Ansprüchen gerecht wird? Die Antwort ist simpel und doch anspruchsvoll: Flexibilität.

Eines ist sicher: Um uns auf die Unsicherheiten der Zukunft vorzubereiten, müssen wir größtmögliche Flexibilität schaffen. Doch Flexibilität hat ihren Preis. Und das in einer Zeit, in der uns zusätzliche Herausforderungen wie das Energieeffizienzgesetz auferlegt werden.

Wir müssen Rechenzentren sowohl extrem flexibel als auch maximal nachhaltig gestalten. Gleichzeitig stehen wir vor einem weiteren Problem: Es fehlen klare Standortkonzepte vonseiten der öffentlichen Hand für neue Rechenzentrums-Projekte.

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Doch das soll kein düsteres Bild zeichnen. Es gibt auch gute Nachrichten: Rechenzentren können stark von der KI profitieren. Zum einen im Bereich der Kühlung und Energieeffizienz. Mit Hilfe von KI lassen sich Rechenzentren wie ein Smart Home intelligent steuern, um den Energieverbrauch zu optimieren.

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In der Zukunft, diesem Zeitalter der Ungewissheit, wird Flexibilität nicht nur angeboten, sondern auch verlangt werden. Das betrifft sowohl ESG- und Nachhaltigkeitsanforderungen als auch die Standortplanung. Hier sind die Gesetzgeber in Brüssel und in Wien gefordert.


Über den Autor

Martin Madlo ist Managing Director von Digital Realty Österreich.


Teil 1 der Serie “Digital Realty – Digital Reality. Einblicke in die wahre Welt der Rechenzentren”.

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Google-Berufung gegen 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe abgewiesen

  • Google ging gegen eine von der französischen Datenschutzbehörde CNIL verhängte 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe vor dem obersten französischen Verwaltungsgericht Conseil d’Etat in Berufung
  • Unter anderem sah man beim Internetriesen die Zuständigkeit nicht in Frankreich.
  • Weil die Strafe gegen den Mutterkonzern in den USA und nicht gegen die irische Niederlassung verhängt wurde, sei auch nicht die irische Datenschutzbehörde zuständig, entschied das Conseil d’Etat.
  • Die Entscheidung könnte auch für weitere Strafen gegen Tech-Konzerne mit Europa-Sitz in Irland den Weg ebnen.

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  • Weil die Strafe gegen den Mutterkonzern in den USA und nicht gegen die irische Niederlassung verhängt wurde, sei auch nicht die irische Datenschutzbehörde zuständig, entschied das Conseil d’Etat.
  • Die Entscheidung könnte auch für weitere Strafen gegen Tech-Konzerne mit Europa-Sitz in Irland den Weg ebnen.

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