22.06.2020

Google-Berufung gegen 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe abgewiesen

Eine Berufung gegen eine in Frankreich von der Datenschutzbehörde CNIL verhängte 50 Millionen Euro-Strafe gegen Google wurde vom obersten französischen Verwaltungsgericht abgewiesen.
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Digitalsteuer - DSGVO-Strafe gegen Google
(c) Aleksei/ stock.adobe.com

Die Panik vor Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO am 25. Mai 2018 war groß. Inzwischen ist klar: Es wird kaum gestraft. Die Große Ausnahme ist eine Anfang 2019 durch die französische Datenschutzbehörde CNIL verhängte 50 Millionen Euro Strafe gegen Google. Diese macht allein mehr als ein Drittel des gesamten bislang in der gesamten EU zustande gekommenen DSGVO-Strafbetrags aus und ist die bei weitem höchste Einzelstrafe. Und in Frankreich sind insgesamt überhaupt nur 51 Millionen Euro Strafe verhängt worden – außer dem Exempel, das an Google statuiert wurde, ist also nicht viel passiert.

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Google: Ist irische Datenschutzbehörde zuständig?

Es ist also bis zu einem gewissen Grad verständlich, dass man sich beim Suchmaschinen-Riesen unfair behandelt fühlt. Doch das war freilich nicht die Begründung, mit der man gegen die Entscheidung der CNIL vor dem obersten französischen Verwaltungsgericht Conseil d’Etat in Berufung ging. Vielmehr argumentierte Google, dass die CNIL aufgrund des „One-Stop-Shop-Prinzips“ in der DSGVO nicht zuständig gewesen sei, sondern die irische Datenschutzbehörde, nachdem Google seine europäische Hauptniederlassung dort hat. Diese gilt als sehr „wohlwollend“ gegenüber den vielen in Irland niedergelassenen Tech-Riesen. Zudem meinte man seitens Google, das unter anderem beanstandete Zustimmungsverfahren für personalisierte Werbung sei ohnehin sehr transparent gestaltet.

Conseil d’Etat: DSGVO-Strafe richtete sich gegen US-Konzernmutter

Das Conseil d’Etat sah die beiden Punkte anders und wies die Berufung ab. Weil die Strafe gegen den Mutterkonzern in den USA und nicht gegen die irische Niederlassung verhängt wurde, sei auch nicht die irische Datenschutzbehörde zuständig. In Sachen Transparenz des Zustimmungsverfahrens bemängelte man unter anderem, dass in diesem die Vielfalt der beteiligten Google-Dienste, neben der Suchmaschine etwa auch YouTube und Google Maps, nicht ersichtlich sei. Die Entscheidung könnte auch für weitere Strafen gegen Tech-Konzerne mit Europa-Sitz in Irland den Weg ebnen. Für Google bedeutet sie jedenfalls, dass das Zustimmungsverfahren für Werbung in Europa abgeändert und einzeln für verschiedene Dienste durchgeführt werden muss.

⇒ Publikation des Conseil d’Etat zur Entscheidung (französisch)

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Stefan Wierzbinski und Michal Lewandowski | (c) Walter Real Estate / Walter Group
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Der Corporate-Venture-Capital-Arm (CVC) WaVe-X der in Wiener Neudorf ansässigen Walter Group, investiert im Rahmen einer Zehn-Millionen-Euro-Finanzierungsrunde in den Berliner Energie- und Sanierungsexperten Fuchs & Eule. Angeführt wurde die Runde von GET Fund als Lead-Investor, daneben beteiligten sich weitere Partner wie PI Impact sowie die Bestandsinvestoren SET Ventures, Picus Capital und Realyze Ventures. Das 2021 gegründete Berliner Startup begleitet Eigentümer:innen von Wohn- und Gewerbeimmobilien durch künstliche Intelligenz und Datenanalysen bei der energetischen Sanierung.

„Ein generationsübergreifender Sanierungs-Superzyklus“

Bei seinen Investments konzentriere sich WaVe-X auf Unternehmen, die sich durch die „Bewältigung komplexer operativer und regulatorischer Herausforderungen nachhaltige Wettbewerbsvorteile erarbeiten“, erklärt Michal Lewandowski, Senior Investment Manager bei WaVe-X, gegenüber brutkasten. Er zeigt sich überzeugt, dass Fuchs & Eule einen „einzigartigen Zugang zu einem riesigen Markt“ biete, der aktuell von einem „generationsübergreifenden Sanierungs-Superzyklus in der DACH-Region“ angetrieben werde.

Forciert durch strenge nationale Vorgaben wie das deutsche Bundes-Klimaschutzgesetz und die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) stünden institutionelle Immobilieneigentümer unter immensem Druck. Dabei würden Objekten mit unzureichenden ESG-Ratings spürbare „Brown Discounts“ und gravierende Bewertungsrisiken drohen, warnt Lewandowski. Dass diese Risiken real sind, zeigen auch aktuelle Marktdaten des Branchenportals reduco.ai: Während energieeffiziente Gebäude der Klasse A zwischen 2021 und 2025 rund 13 Prozent an Wert gewannen, verloren unsanierte Objekte der Klassen G und H im selben Zeitraum rund 12 Prozent an Wert.

„Dieses Investment liegt unserer Muttergesellschaft sehr nahe“

Daraus ergebe sich ein operativer Nutzen für die gesamte Walter Group, erklärt Stefan Wierzbinski, Vorsitzender der Geschäftsführer von Walter Real Estate: „Dieses Investment liegt unserer Muttergesellschaft sehr nahe.“ Die „investmenttaugliche Energy Due Diligence“ von Fuchs & Eule sei für das große Wohnimmobilien-Portfolio von Walter Real Estate von großem Interesse. Die Gesellschaft sei in der Assetklasse Wohnen in Österreich, Deutschland und Dänemark investiert. Das Investment biete einen „skalierbaren Weg, um das Thema ESG-Compliance anzugehen“, die eigenen Assets zu optimieren und den Gebäudewert langfristig abzusichern.

Man habe WaVe-X bereits bei der Evaluierung des Startups mit der eigenen Expertise unterstützt und bestätigt, dass Fuchs & Eule ein „echtes Problem“ löse, mit dem sich auch Walter Real Estate im eigenen Portfolio beschäftige. Diese Partnerschaft sei jedoch „keine Einbahnstraße“, betont Wierzbinski. Neben der internen Nutzung der Plattform werde man das Team bei seiner anstehenden internationalen Expansion aktiv unterstützen: „Wir werden unser Real Estate Netzwerk und unsere Marktpräsenz einbringen, um Fuchs & Eule bei einem erfolgreichen Markteintritt in Österreich zu begleiten.“

Globale VC-Standards und strategischer Wissenstransfer

Auch über diesen Deal hinaus verfolgt WaVe-X große Pläne. Man habe bis heute „13 Investments an der Seite von weltweit führenden Investoren getätigt“ sagt Lewandowski. Dabei konzentriere man sich auf Verticals wie Logistics Tech, Manufacturing Tech, Proptech und Construction Tech. „Unser Mandat ist global; wir haben bereits in ganz Europa und den USA investiert. Unser Gesamtvolumen für Erstinvestments liegt im mittleren zweistelligen Millionenbereich“, so der Investment-Manager. Die initialen Ticketgrößen bewegten sich zwischen 200.000 Euro und zwei Millionen Euro, wobei das Ziel darin bestehe, ein finales Portfolio von rund 20 Unternehmen aufzubauen. Das Portfolio zeige bereits eine starke Dynamik; so habe das Portfoliounternehmen Dexory vor Kurzem erfolgreich seine Series-C-Finanzierungsrunde abgeschlossen.

WaVe-X sei dabei durch die Walter Group mit einem fixen Fondsvolumen ausgestattet. „Wir agieren nach marktüblichen Venture-Capital-Standards und suchen aus Sicht der finanziellen Rendite nach den vielversprechendsten Startups innerhalb des für die Walter Group relevanten Ökosystems“, erklärt Lewandowski. Bei der Konzeption der Struktur habe man gezielt die Best Practices und Setups führender europäischer CVC-Fonds einfließen lassen.

Und man habe weiterhin signifikantes Kapital zur Verfügung, um es in erstklassige Gründerteams in den Fokusbereichen zu investieren – unabhängig von deren geografischem Standort: „Unser Ziel ist es, die disruptiven Technologien zu finanzieren, die diese Branchen nachhaltig prägen.“ Gründer:innen biete man einen „einzigartigen Zugang zum tiefen Netzwerk und der operativen Erfahrung der Walter Group“, während man gleichzeitig modernste Innovationen und wertvolles Know-how aus den Startups zurück in die Gruppe bringe. „Anhand der aktiven Zusammenarbeit mit unserem aktuellen Portfolio sehen wir aus erster Hand, wie gut dieser Wissenstransfer funktioniert und wie sehr die Gründer die Partnerschaft mit der Walter Group schätzen“, so Lewandowski. „Wir werden dieses Modell konsequent weiter ausbauen und weiterhin global investieren.“

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AI Summaries

Google-Berufung gegen 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe abgewiesen

  • Google ging gegen eine von der französischen Datenschutzbehörde CNIL verhängte 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe vor dem obersten französischen Verwaltungsgericht Conseil d’Etat in Berufung
  • Unter anderem sah man beim Internetriesen die Zuständigkeit nicht in Frankreich.
  • Weil die Strafe gegen den Mutterkonzern in den USA und nicht gegen die irische Niederlassung verhängt wurde, sei auch nicht die irische Datenschutzbehörde zuständig, entschied das Conseil d’Etat.
  • Die Entscheidung könnte auch für weitere Strafen gegen Tech-Konzerne mit Europa-Sitz in Irland den Weg ebnen.

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  • Google ging gegen eine von der französischen Datenschutzbehörde CNIL verhängte 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe vor dem obersten französischen Verwaltungsgericht Conseil d’Etat in Berufung
  • Unter anderem sah man beim Internetriesen die Zuständigkeit nicht in Frankreich.
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  • Unter anderem sah man beim Internetriesen die Zuständigkeit nicht in Frankreich.
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Google-Berufung gegen 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe abgewiesen

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