22.06.2020

Google-Berufung gegen 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe abgewiesen

Eine Berufung gegen eine in Frankreich von der Datenschutzbehörde CNIL verhängte 50 Millionen Euro-Strafe gegen Google wurde vom obersten französischen Verwaltungsgericht abgewiesen.
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Digitalsteuer - DSGVO-Strafe gegen Google
(c) Aleksei/ stock.adobe.com

Die Panik vor Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO am 25. Mai 2018 war groß. Inzwischen ist klar: Es wird kaum gestraft. Die Große Ausnahme ist eine Anfang 2019 durch die französische Datenschutzbehörde CNIL verhängte 50 Millionen Euro Strafe gegen Google. Diese macht allein mehr als ein Drittel des gesamten bislang in der gesamten EU zustande gekommenen DSGVO-Strafbetrags aus und ist die bei weitem höchste Einzelstrafe. Und in Frankreich sind insgesamt überhaupt nur 51 Millionen Euro Strafe verhängt worden – außer dem Exempel, das an Google statuiert wurde, ist also nicht viel passiert.

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Google: Ist irische Datenschutzbehörde zuständig?

Es ist also bis zu einem gewissen Grad verständlich, dass man sich beim Suchmaschinen-Riesen unfair behandelt fühlt. Doch das war freilich nicht die Begründung, mit der man gegen die Entscheidung der CNIL vor dem obersten französischen Verwaltungsgericht Conseil d’Etat in Berufung ging. Vielmehr argumentierte Google, dass die CNIL aufgrund des “One-Stop-Shop-Prinzips” in der DSGVO nicht zuständig gewesen sei, sondern die irische Datenschutzbehörde, nachdem Google seine europäische Hauptniederlassung dort hat. Diese gilt als sehr “wohlwollend” gegenüber den vielen in Irland niedergelassenen Tech-Riesen. Zudem meinte man seitens Google, das unter anderem beanstandete Zustimmungsverfahren für personalisierte Werbung sei ohnehin sehr transparent gestaltet.

Conseil d’Etat: DSGVO-Strafe richtete sich gegen US-Konzernmutter

Das Conseil d’Etat sah die beiden Punkte anders und wies die Berufung ab. Weil die Strafe gegen den Mutterkonzern in den USA und nicht gegen die irische Niederlassung verhängt wurde, sei auch nicht die irische Datenschutzbehörde zuständig. In Sachen Transparenz des Zustimmungsverfahrens bemängelte man unter anderem, dass in diesem die Vielfalt der beteiligten Google-Dienste, neben der Suchmaschine etwa auch YouTube und Google Maps, nicht ersichtlich sei. Die Entscheidung könnte auch für weitere Strafen gegen Tech-Konzerne mit Europa-Sitz in Irland den Weg ebnen. Für Google bedeutet sie jedenfalls, dass das Zustimmungsverfahren für Werbung in Europa abgeändert und einzeln für verschiedene Dienste durchgeführt werden muss.

⇒ Publikation des Conseil d’Etat zur Entscheidung (französisch)

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(c) OÖ Hightechfonds

Der OÖ Hightechfonds zählt mittlerweile zu einem Urgestein des oberösterreichischen Startup-Ökosystems. Seit seinem Start im Jahr 2011 investierte er mit ingesamt 22 Beteiligungen rund 20 Millionen Euro in wachstumsorientierte Tech-Startups aus Oberösterreich. Derzeit zählt das Portfolio 14 Beteiligungen. Zu den Erfolgsbeispielen zählen etwa in der heimischen Startup-Landschaft bekannte Unternemen wie Storyclash, Silana oder symflower.

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Aktuell waren laut dem Landesrat im OÖ Hightechfonds noch zwei Millionen Euro verfügbar. Durch die Aufstockung werden es jetzt knapp sechs Millionen Euro sein, die oberösterreichischen Startups als Risikokapital in Form von Beteiligungen zur Verfügung gestellt werden können. Die Aufstockung wird von den oberösterreichischen Banken gemeinsam mit dem Land Oberösterreich getragen.   

Wer profitieren kann

Der OÖ Hightechfonds richtet sich neben Startups auch an Unternehmen und KMU, die im Hightech-Bereich expandieren möchten. Die Beteiligung kann flexibel gestaltet werden, sei es durch direkte Beteiligungen an Kapitalgesellschaften oder Wandeldarlehen. Die Mindestbeteiligung beträgt 100.000 Euro, die maximale Beteiligung 1,5 Millionen Euro (in der ersten Finanzierungsrunde bis zu einer Million Euro). Die geplante Beteiligungsdauer liegt bei maximal zehn Jahren. Zudem ist es möglich, die Beteiligung mit anderen Finanzierungsformen und Förderungen zu kombinieren.

Neben der rein finanziellen Unterstützung bietet der OÖ HightechFonds in Zusammenarbeit
mit dem Hightech-Inkubator tech2b eine betriebswirtschaftliche Betreuung an. “tech2b verfügt über ein breites Netzwerk an Strategen und potentiellen Co-Investoren, sodass mit dem OÖ Hightechfonds als Lead- oder Co-Investor für das weitere Wachstum viele Kanäle für die jungen Unternehmen geöffnet werden”, so Landesrat Achleitner.


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Google-Berufung gegen 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe abgewiesen

  • Google ging gegen eine von der französischen Datenschutzbehörde CNIL verhängte 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe vor dem obersten französischen Verwaltungsgericht Conseil d’Etat in Berufung
  • Unter anderem sah man beim Internetriesen die Zuständigkeit nicht in Frankreich.
  • Weil die Strafe gegen den Mutterkonzern in den USA und nicht gegen die irische Niederlassung verhängt wurde, sei auch nicht die irische Datenschutzbehörde zuständig, entschied das Conseil d’Etat.
  • Die Entscheidung könnte auch für weitere Strafen gegen Tech-Konzerne mit Europa-Sitz in Irland den Weg ebnen.

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Google-Berufung gegen 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe abgewiesen

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  • Unter anderem sah man beim Internetriesen die Zuständigkeit nicht in Frankreich.
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Google-Berufung gegen 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe abgewiesen

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  • Weil die Strafe gegen den Mutterkonzern in den USA und nicht gegen die irische Niederlassung verhängt wurde, sei auch nicht die irische Datenschutzbehörde zuständig, entschied das Conseil d’Etat.
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