28.06.2019

Stammkapital und Gründungsprivilegierung: Was Startups wissen müssen

Experteninterview. Stammkapital und Gründungsprivilegierung sind zwei Themen, die sich Startup-Gründer bei der GmbH-Gründung besser genauer ansehen sollten. Notarsubstitut Nicolas Kotzmuth hat uns die wichtigsten Fragen dazu beantwortet.
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Die GmbH ist nicht umsonst die beliebteste Rechtsform bei heimischen Startups. Der Name sagt es schon: In der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eben die Haftung beschränkt. Und zwar – solange es sich um eine „normale“ Insolvenz ohne weitere Vergehen handelt – auf das eingesetzte Stammkapital. Was dabei rechtlich zu beachten ist, und wie sich die Lage ändert, wenn man die Gründungsprivilegierung (also eine Reduzierung der Stammeinlage) in Anspruch nimmt, hat uns Notarsubstitut Nicolas Kotzmuth im Experteninterview erklärt.

+++ Die unparteiische Instanz im Startup-Rechtsdschungel +++


Wie hoch ist das Stammkapital einer GmbH, wie viel muss mindestens eingezahlt werden?

Stammkapital und Gründungsprivilegierung
(c) Notariatskammer: Notarsubstitut Mag. Nicolas Kotzmuth

Die Höhe des Stammkapitals wird von den Gesellschaftern im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Das gesetzliche Mindeststammkapital beträgt 35.000 Euro. Jeder Gesellschafter übernimmt hierbei eine vereinbarte Stammeinlage. Die Summe der Stammeinlagen ergibt das Stammkapital. Die Gesellschafter haben zumindest – sollte nicht die Gründungsprivilegierung in Anspruch genommen werden – die Hälfte, somit 17.500 Euro einzubezahlen.

Was ist der Sinn und Zweck des Stammkapitals bzw. einer Stammeinlage?

Das Stammkapital stellt den Grundstock des Vermögens der Gesellschaft dar. Es ist zum Zeitpunkt der Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch auch der Haftungsfonds für die Gläubiger der Gesellschaft. Die von einem Gesellschafter geleistete Stammeinlage bildet die Basis für die Ausübung des Stimmrechts bzw. das Mitspracherecht des Gesellschafters.

Was ist im Vergleich dazu die Gründungsprivilegierung? Wie hoch ist sie? Wie viel muss bar eingezahlt werden? Können auch Sacheinlagen eingebracht werden?

Die Gründungsprivilegierung ermöglicht eine GmbH-Gründung mit geringerem Kapitalaufwand. Die gründungsprivilegierte Stammeinlage beträgt mindestens 10.000 Euro, auf die zumindest 5000 Euro von den Gesellschaftern zu leisten sind. Sacheinlagen sind bei einer Gründungsprivilegierung ausgeschlossen. Sacheinlagen wie Gesellschaftsbeteiligungen, Laptops oder andere Gegenstände können nur bei einer „normalen“ GmbH eingebracht werden.

Muss die Gründungsprivilegierung im Gesellschaftsvertrag festgehalten werden? Wie lange kann die Gründungsprivilegierung in Anspruch genommen werden? Und was muss dabei beachtet werden?

Die Gründungsprivilegierung muss im Gesellschaftsvertrag von den Gesellschaftern vereinbart werden. Vorteil ist, dass solange die Gründungsprivilegierung besteht, die Gesellschafter auch im Fall einer Insolvenz der Gesellschaft nur zu Zahlungen in Höhe der von ihnen übernommenen gründungsprivilegierten Stammeinlagen verpflichtet sind. Der Nachteil: Die Gründungsprivilegierung besteht maximal zehn Jahre und muss nach Ablauf dieser Zeit das Stammkapital auf den regulären Mindestbetrag vom 17.500 Euro aufgestockt werden, was wiederum mit Kosten verbunden ist.

Ist mit der Volleinzahlung der Stammeinlage eine weitere Haftung eines Gesellschafters ausgeschlossen?

Jeder Gesellschafter haftet prinzipiell nur für die von ihm übernommene Stammeinlage. Zahlt der Gesellschafter diese sofort zur Gänze ein, ist er soweit von seinen Einzahlungsverpflichtungen befreit. Aufgepasst werden muss jedoch, dass auch nach Ausscheiden aus der Gesellschaft die Haftung für eine nicht voll einbezahlte Stammeinlage fünf Jahre aufrecht bleibt, sollte vom Rechtsnachfolger diese nicht bezahlt werden.

Auch haften die Mitgesellschafter untereinander (Solidarhaftung). Kommt ein Mitgesellschafter trotz Aufforderung seiner Einzahlungsverpflichtung nicht nach und reicht der Erlös aus dem Verkauf des Geschäftsanteils des zahlungspflichtigen Gesellschafters nicht aus, haften alle Mitgesellschafter für die nicht einbringliche Stammeinlage im Verhältnis.


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Innovation Circle
© Technisches Museum Wien/APA-Fotoservice/Heinz Tesarek.

Das Technische Museum Wien (TMW) hat sich seit jeher den Auftrag gegeben, Innovationen zu fördern, sie zu zeigen und technischen Fortschritt in die Gesellschaft zu tragen. Diese Mission steht auch im Mittelpunkt der Arbeit eines neu gegründeten Netzwerks: Am 18. Juni 2026 fand die Auftaktveranstaltung des Innovation Circle im TMW statt.

Innovation Circle

Der Innovation Circle lädt zum Perspektivwechsel ein, um gemeinsam zukunftsweisende Formate zu entwickeln, die insbesondere der Förderung junger Talente aus Wissenschaft und Technik zugutekommen, heißt es per Aussendung: „Die Mitglieder des Innovation Circle verbindet die Leidenschaft für technische Innovation und Forschung“, präzisiert TMW-Generaldirektor und Begründer des Innovation Circle Peter Aufreiter. „Der Gedanke war naheliegend, das Museum nicht nur als Vermittler zwischen Technik und Gesellschaft zu sehen, sondern auch einen direkten, nachhaltigen Austausch von Unternehmen und Forschungseinrichtungen zu etablieren, um so das ganze Potenzial innovativen Denkens in Österreich sichtbar zu machen und zu fördern.“

Für Sabine Herlitschka, Vorstandsvorsitzende Infineon Technologies Austria und Gründungsmitglied des Innovation Circle, entsteht Innovation nicht im Alleingang: „Sie braucht Exzellenz, offene Zugänge und echten Austausch zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft. Der Innovation Circle im Technischen Museum Wien will genau dafür einen Rahmen schaffen und dazu beitragen, Technik verständlich zu machen, Begeisterung zu wecken und damit Zukunftskompetenz zu stärken.“

Ein entscheidender Faktor dabei ist das gesellschaftliche Standing des Museums. Laut Aufreiter genießt das TMW hohes Vertrauen in der Öffentlichkeit. Diese Verantwortung wolle man nutzen, um „Interessierten die Werkzeuge in die Hand zu geben, innovativ zu denken und zu handeln, mutig zu sein und sich einzubringen.“

Vorteile für Mitglieder

Für Unternehmen, Investor:innen und innovationsgetriebene Privatpersonen soll der Circle zudem nicht nur eine Möglichkeit für CSR (Corporate Social Responsibility) und Nachwuchsförderung sein, sondern auch Vorteile fürs Business und Networking bieten.

Mitglieder erhalten Zugang zu einem exklusiven Kreis an Entscheidungsträger:innen aus Wirtschaft und Forschung. Neben dem ganzjährig freien Eintritt lockt das TMW mit speziellen „Members only“-Events oder kuratierten Blicken hinter die Kulissen der Ausstellungen. Wer Teil des neuen Netzwerks werden will, kann zwischen vier Stufen wählen, die sich in erster Linie durch den Grad der Sichtbarkeit und die inkludierten B2B-Vorteile unterscheiden.

Schnittstelle von Mensch und Maschine

„In Zeiten des Wandels ist die Bereitschaft, immer wieder Neuland zu betreten, unverzichtbar“, sagt Markus Hengstschläger, Vorstand des Instituts für Medizinische Genetik an der Medizinischen Universität Wien und Gründungsmitglied des Innovation Circle. „Die Zukunft wird wesentlich von Innovationen geprägt sein, die an der Schnittstelle von Mensch und Maschine entwickelt werden. Wo könnte man die innovative Wirkung der kooperativen Intelligenz von Mensch und Maschine besser zeigen und diskutieren als in einem technischen Museum.“

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