30.03.2026
KI-SERIE

Global AI Clash: Copyright-Battles um die Regeln der Zukunft

Gastbeitrag: Am 20.03.2026 publizierte die US-Administration das "National AI Legislative Framework", das insgesamt einen 7-Punkte-Plan enthält. Mit der KI-Expertin Jeannette Gorzala sehen wir uns in einer Serie die wichtigsten Kernaspekte im Vergleich USA, Europa und Österreich an.
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Steinberger, Peter Steinberger, OpenClaw, OpenAI
© zVg - Jeannette Gorzala.

Wenn man sich den aktuellen US-Vorstoß zur Regulierung von KI ansieht, fällt sofort eines auf: Es ist kein klassischer Regierungsansatz, sondern ein bewusst schlankes Framework – minimal eingreifen, maximale Dynamik zulassen. Genau hier beginnt die Debatte, insbesondere im Vergleich zu Europa.

USA mit klarer Botschaft zu KI-Modellen

Die USA senden im Kern eine klare Botschaft: Wir wissen noch nicht alles. Also lassen wir Innovation laufen – und die Gerichte klären den Rest. Besonders deutlich wird das beim Thema Urheberrecht.

Die Kernfrage ist: Darf man KI-Modelle mit urheberrechtlich geschützten Daten trainieren? Aktuell sind weltweit rund 150 prominente Gerichtsverfahren zur Frage des Urheberrechts beim KI-Training anhängig: Etwa 90 allein in den USA und rund 30 in Europa. Die Antwort der Administration ist ebenso klar wie strategisch offen: Wahrscheinlich ja. Aber wir lassen das die Gerichte entscheiden.

Dies ist ein zutiefst amerikanischer Ansatz. Iterativ. Evolutiv. Wie moderne Softwareentwicklung: erst ausrollen, dann optimieren. Europa funktioniert grundlegend anders.

Spielregeln definieren

Der „EU AI Act“ und die bestehenden urheberrechtlichen Regelungen definieren die Spielregeln, bevor KI-Modelle vollständig skalieren. Das klingt vernünftig, ist aber nicht ohne Risiko. Denn man reguliert eine exponentielle Technologie mit linearen Instrumenten. In der EU ist das kommerzielle Trainieren von KI-Modellen mit urheberrechtlich geschützten Inhalten grundsätzlich erlaubt – jedoch unter klar definierten Bedingungen: Rechteinhaber können der Nutzung über ein Opt-out widersprechen.

Ein richtungsweisendes – aber noch nicht rechtskräftiges – Urteil des LG München im November 2025 markiert einen Präzedenzfall: Die Verwertungsgesellschaft GEMA erzielte gegen OpenAI einen Erfolg vor Gericht. Demnach verstößt die Nutzung von Liedtexten durch den US-Konzern für das Training der GPT-Modelle gegen das Urheberrecht. OpenAI wurde unter anderem verpflichtet, die Texte weder zu speichern noch auszugeben, Schadenersatz zu leisten und umfassende Informationen über die Nutzung und die daraus erzielten Einnahmen offenzulegen.

Die Dichotomie von Chaos und Freiheit

Zu viel Freiheit erzeugt Chaos. Zu viel Regulierung erzeugt Stillstand. Die entscheidende Frage lautet: Wo liegt das Gleichgewicht? Ein oft unterschätzter Unterschied ist die Rolle von Gerichten und Behörden.

In den USA sind Gerichte ein zentraler Innovationsmechanismus. Präzedenzfälle formen die Realität. Das System ist langsamer in der Entscheidung, aber hochgradig anpassungsfähig. Europa setzt stärker auf ex-ante-Regulierung und behördliche Durchsetzung. Das schafft Klarheit – reduziert aber Flexibilität.

„Fair Use Prinzip“

Beim KI-Modelltraining zeigt sich der Unterschied zwischen den Rechtssystemen deutlich. In der EU sind die Vorgaben für kommerzielles KI-Training mit urheberrechtlich geschützten Inhalten in der Urheberrechte-Richtlinie klar definiert. In den USA herrscht hingegen große Unsicherheit. Anbieter von KI-Modellen stützten sich überwiegend auf das „Fair Use Prinzip“, das die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken ohne Zustimmung des Rechteinhabers unter anderem für transformative Nutzung erlaubt.

Fair Use ist aber keine starre Regel, sondern eine flexible, einzelfallabhängige Abwägung. Gerichte entscheiden, ob eine Nutzung fair ist – und dies kann noch etwas länger dauern. Für Startups ist die Präferenz offensichtlich. Für Unternehmen insgesamt ist die Lage komplexer.

KI als Basistechnologie

KI ist keine gewöhnliche Technologie, sondern Basistechnologie. Fehler skalieren genauso schnell wie Erfolge. Genau deshalb ist der amerikanische Ansatz gleichzeitig faszinierend und riskant. Er funktioniert hervorragend – solange man vorne liegt. Wenn nicht, wird es teuer.

Europa versucht genau dieses Risiko zu begrenzen. Doch dabei entsteht eine andere Gefahr: dass nicht nur Risiken reduziert werden, sondern auch Chancen. Am Ende läuft alles auf eine einzige Frage hinaus: Will man KI formen – oder mit ihr Schritt halten?

Anpassung essentiell

Die USA setzen klar auf Letzteres. Europa versucht Ersteres. Die Realität ist: Beide Strategien sind unvollständig. Was sich abzeichnet, ist eine Annäherung. Die USA werden nachschärfen, sobald Gerichte klare Grenzen ziehen. Europa wird flexibilisieren müssen, wenn der Wettbewerbsdruck steigt. Erste Tendenzen für ein Update der europäischen Urheberrechte-Richtlinie und der Strukturen für Lizenzierung sind bereits am Horizont. Die Zukunft gehört nicht dem System mit den besten Regeln. Sondern dem System, das sich am schnellsten anpasst.

Und genau darin liegt die eigentliche Herausforderung: Nicht perfekte Regulierung. Sondern adaptive Regulierung. Alles andere ist im Kontext von KI schlicht zu langsam.

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Bildunterschrift: V. l. n. r.: Jonathan Grothaus (CEO & Founder myflexbox), Martin Trittler (CFO DeinFach), Lukas Beckedorff (CEO DeinFach) und Peter Klima (CTO & Founder myflexbox) | (c) myflexbox

Der Salzburger Paketstationen-Anbieter myflexbox und DeinFach, eine Tochter der Deutschen Post AG, schließen sich zusammen. Das gaben die DHL Group und myflexbox am Donnerstag in einer Aussendung bekannt. Die anbieteroffenen Automatennetze der beiden Unternehmen sollen künftig unter der Marke myflexbox geführt werden. Die Marke DeinFach wird schrittweise in myflexbox überführt.

Laut Aussendung betreibt myflexbox rund 3.000 Paketstationen in Deutschland und Österreich. Sie ergänzen das deutsche Automatennetz aus rund 19.000 DHL-Packstationen, Poststationen und DeinFach-Automaten. Nach Angaben der Unternehmen entsteht damit das mit Abstand größte anbieteroffene Paketstationsnetz im deutschsprachigen Raum. Das Modell, Stationen für verschiedene Paketdienstleister bereitzustellen, soll erhalten bleiben.

Verkauf an die DHL-Gruppe

Wie der Deal rechtlich und wirtschaftlich ausgestaltet ist, geht aus der Aussendung nicht hervor. Dort ist von einem Zusammenschluss die Rede, Angaben zu Anteilen, Kaufpreis und künftiger Führung fehlen.

Laut einem Bericht von salzburg.ORF.at wird myflexbox an die DHL-Gruppe verkauft. Der Kauf erfolge über die DHL-Tochter AZL GmbH, die bisher die Marke DeinFach betreibt. Verkäufer sei Star Capital, zum Kaufpreis gebe es keine Angaben.

brutkasten hat bei der Deutschen Post AG zur Deal-Struktur angefragt. Bis zum Erscheinen dieses Artikels gab es keine Rückmeldung.

50.000 Paketautomaten bis 2030

Die Deutsche Post AG verbindet mit dem Schritt ein Ausbauziel. Bis 2030 will sie Verbraucher:innen in Deutschland insgesamt rund 50.000 Paketautomaten zur Verfügung stellen. Mehr als die Hälfte davon sollen anbieteroffene myflexbox-Stationen sein. Langfristig soll die große Mehrheit der Menschen in Deutschland eine Paketstation in fünf bis zehn Gehminuten erreichen.

„Gemeinsam bringen wir den Ausbau des größten offenen Paketstations-Netzwerks auf eine neue Ebene“, wird myflexbox-CEO und Founder Jonathan Grothaus in der Aussendung zitiert. DeinFach-Geschäftsführer Lukas Beckedorff erklärt, man nutze bestehende Standorte, erschließe zusätzliche und verkürze damit die Wege für Verbraucher:innen.

Gegründet bei der Salzburg AG

myflexbox wurde 2018 als Corporate-Startup der Salzburg AG gegründet und 2022 ausgegründet. Im Februar 2023 holte das Unternehmen 75 Millionen Euro vom Star IV Fonds, der von Star Capital Partnership LLP verwaltet wird (brutkasten berichtete). Seither stand es im Mehrheitsbesitz eines Investorenkonsortiums.

Zuletzt ist das Unternehmen stark gewachsen. Im September 2025 betrieb myflexbox fast 1.400 Paketstationen in Deutschland und Österreich, davon 660 in Österreich (brutkasten berichtete). Mit den nun genannten rund 3.000 Stationen hat sich das Netz in etwa einem Jahr mehr als verdoppelt.

Mitgründer und Ex-Co-CEO Lukas Wieser ist seit Mai 2026 als Interim Head of Growth beim Linzer HR-Tech teamecho tätig (brutkasten berichtete).

Post und DPD als Partner in Österreich

In Österreich zählen unter anderem die Österreichische Post und DPD zu den Logistikpartnern. Die Post mietet seit 2024 Abholfächer in den myflexbox-Stationen (brutkasten berichtete). DPD sicherte sich im Vorjahr rund 9.000 Fächer und damit fast ein Viertel der hierzulande verfügbaren Fächer. Wie sich der Deal mit einer Tochter der Deutschen Post AG auf diese Partnerschaften auswirkt, lässt die Aussendung offen.

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