16.11.2020

Sicherheit in Krisenzeiten: Das ist beim Gesellschaftsvertrag zu bedenken

Gert Kössler, Präsident der Notariatskammer für Tirol und Vorarlberg, im Interview über Rechtsform und Gesellschaftsvertrag in Krisenzeiten.
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Beim Gesellschaftsvertrag gilt es auch für Krisenzeiten vorzusorgen
Beim Gesellschaftsvertrag gilt es auch für Krisenzeiten vorzusorgen (c) adobe stock - Jürgen Hüls
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Nun in der Krise kann es sich auf problematische Art und Weise zeigen, wenn beim Gesellschaftsvertrag nicht alle Eventualitäten bedacht wurden. Was unbedingt in diesem enthalten sein sollte, warum es dazu Beratung braucht und weshalb die GmbH in der Krise noch beliebter wurde, erklärt Gert Kössler, Präsident der Notariatskammer für Tirol und Vorarlberg, im Interview.

Krisen fordern Unternehmer immer wieder zum Handeln auf – wirkt sich das auch auf Rechtsformen und den Gesellschaftsvertrag aus?

Gert Kössler: Ja, es ist tatsächlich so, dass auffallend viele Unternehmer in den letzten Monaten von Personengesellschaften oder Einzelunternehmen in Richtung Kapitalgesellschaften gegangen sind.

Worauf führen sie das zurück?

Auf den ursprünglichen Zweck der GmbH: Sicherheit. Eine GmbH ist ein eigenständiger Rechtsträger. Damit kann ich das private Vermögen vom betrieblichen trennen und gegen eine etwaige Insolvenz absichern. Wirklich effizient gelingt dies nur bei Unternehmen, die eine so gute Bonität aufweisen, dass Geldgeber auf Sicherheiten der Gesellschafter, wie Bürgschaften und Mitschuldnerschaften, verzichten.

Sollte sich also jeder, der ein Unternehmen gründen will, für eine GmbH entscheiden?

Das ist sehr individuell. Gerade in der Anfangsphase ist oft ein Ein-Personen-Unternehmen oder eine Personengesellschaft einer GmbH vorzuziehen. Bei beiden wird aber vom Gesetz her ein Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben. Bei Personengesellschaften kann dieser allerdings ohne Notar und sogar mündlich geschlossen und abgeändert werden – das kann Konfliktpotenzial bergen.

Welche Punkte sollten auf alle Fälle im Gesellschaftsvertrag geregelt werden?

Gert Kössler 

Ganz wichtig ist es, zu klären, wie Anteile abgetreten werden können, ob es Widerspruchs-, Aufgriffs- und Vorkaufsrechte gibt, wenn ein Gesellschafter aussteigen will und was passiert, wenn ein Gesellschafter den Vertrag aufkündigen will. Zu regeln ist ebenfalls, was passiert, wenn ein Gesellschafter stirbt. Man kann darüber hinaus damit Minderheitsgesellschafter und das Privatvermögen absichern, die Kapitalausstattung und dessen Einsatz sowie die Gewinnbeteiligung regeln. Wichtig ist auch, die Generalversammlung und deren Stimmrechte zu regeln. Geschieht das nicht, kann dort möglicherweise ein Gesellschafter blockieren und damit der Gesellschaft das Leben schwer machen.

Mit einem Standardvertrag oder gar einer Vorlage aus dem Internet scheint das aber nicht möglich…

Ein Gesellschaftsvertrag ist genauso individuell, wie das Unternehmen, für das er gemacht ist. Und dafür braucht es eben Beratung. Schließlich bildet er ja nicht nur den Moment der Gründung ab, sondern soll auch auf Entwicklungen und etwaige Krisen in der Zukunft Bedacht nehmen. Nicht umsonst genießt die österreichische GmbH, anders als z.B. die Limiteds aus dem angloamerikanischen Raum, im Rechtsverkehr großes Vertrauen. Der Markt und die ganze Volkswirtschaft profitieren davon, dass die GmbHs eine solide Innenstruktur haben.

Ein erstes Beratungsgespräch beim Notar / bei einer Notarin in der Nähe ist kostenlos.

Aus aktuellem Anlass: Die 522 österreichischen Notarinnen und Notare haben auch im zweiten Lockdown (vom 17. November bis 6. Dezember 2020) ihre Kanzleien grundsätzlich weiterhin geöffnet. Notare gelten im Sinne der neuen Covid-19-Notmaßnahmenverordnung als „nicht-körpernahe“ Dienstleister und können persönlich aufgesucht werden – es wird aber dringend um Terminvereinbarung gebeten. Beim Besuch gelten übliche Hygienemaßnahmen wie Mindestabstand und Maskenpflicht. Es gibt aber Ausnahmen: Die Notarinnen und Notare entscheiden selbst über den eingeschränkten Parteienverkehr oder die zeitweilige Schließung ihres Notariats.

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AustrianStartups Summit 2026
© AustrianStartups - Impressionen vom Vorjahr.

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112 Metzgereien. So oft fragte Nadina Ruedl von Die Pflanzerei nach, bis sie einen Produktionspartner fand, der bereit war, ihre pflanzlichen Versionen österreichischer Fleischklassiker herzustellen. Ohne Erfahrung in der Lebensmittelproduktion oder im Handel ging sie das Risiko ein, ihr Unternehmen von Beginn an gebootstrappt und als Solo-Gründerin aufzubauen. Beim Summit spricht sie über die Zeit, bevor andere von Erfolg sprechen: Über Rückschläge, harte Entscheidungen, Fehlschläge und die Ausdauer, ein Unternehmen von Grund auf aufzubauen.

Politik auch dabei

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Die Investor:innenperspektive bringen unter anderem Markus Lang (Speedinvest) im EY Scaleup Panel und Hansi Hansmann im Fireside Chat „Exits & Angels“ ein. Hansmann zählt zu Österreichs bekanntesten Business Angels und hat in mehr als 100 Startups investiert. Zu seinen erfolgreichen Exits zählen Runtastic, Shpock, mySugr, durchblicker, Busuu und zuletzt auch Tractive.

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Masterclasses

Neben dem Bühnenprogramm finden mehrere Masterclasses statt: Schönherr erklärt in „Termsheet Decoded“, worauf es vor der Vertragsunterschrift ankommt, aws zeigt in „Scaling Beyond Equity“ Finanzierungswege jenseits von Eigenkapital, und Minted gibt in „Changing Winds“ einen Überblick über Förderprogramme, Regularien und den Einfluss von KI auf die Förderlandschaft. In „Born Global Mindset – Building Companies That Scale Beyond Borders“ zeigt Advantage Austria, worauf es beim internationalen Wachstum von Startups ankommt.

Für den AustrianStartups Summit Pitch Master 2026 können sich Startups mit Sitz in Österreich, mindestens einem Minimum Viable Product und maximal drei Millionen Euro an Umsatz oder Investment bewerben. Die Jury besteht unter anderem aus aktiven Investor:innen. Bewerbung und weitere Infos findet man hier.

Parallel zum Programm zeigen Startups und Partner auf der Startup-Messe ihre Produkte und Lösungen. Für Investor:innen gibt es zusätzlich die Investor Lounge mit kuratiertem Matchmaking. Der Zugang ist im Investor:innen-Ticket inkludiert. Reguläre Tickets kosten 149 Euro, Investor-Tickets mit Zugang zur Investor Lounge 299 Euro. Mitglieder von AustrianStartups erhalten ihr Ticket kostenlos.

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