16.11.2020

Sicherheit in Krisenzeiten: Das ist beim Gesellschaftsvertrag zu bedenken

Gert Kössler, Präsident der Notariatskammer für Tirol und Vorarlberg, im Interview über Rechtsform und Gesellschaftsvertrag in Krisenzeiten.
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Beim Gesellschaftsvertrag gilt es auch für Krisenzeiten vorzusorgen
Beim Gesellschaftsvertrag gilt es auch für Krisenzeiten vorzusorgen (c) adobe stock - Jürgen Hüls
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Nun in der Krise kann es sich auf problematische Art und Weise zeigen, wenn beim Gesellschaftsvertrag nicht alle Eventualitäten bedacht wurden. Was unbedingt in diesem enthalten sein sollte, warum es dazu Beratung braucht und weshalb die GmbH in der Krise noch beliebter wurde, erklärt Gert Kössler, Präsident der Notariatskammer für Tirol und Vorarlberg, im Interview.

Krisen fordern Unternehmer immer wieder zum Handeln auf – wirkt sich das auch auf Rechtsformen und den Gesellschaftsvertrag aus?

Gert Kössler: Ja, es ist tatsächlich so, dass auffallend viele Unternehmer in den letzten Monaten von Personengesellschaften oder Einzelunternehmen in Richtung Kapitalgesellschaften gegangen sind.

Worauf führen sie das zurück?

Auf den ursprünglichen Zweck der GmbH: Sicherheit. Eine GmbH ist ein eigenständiger Rechtsträger. Damit kann ich das private Vermögen vom betrieblichen trennen und gegen eine etwaige Insolvenz absichern. Wirklich effizient gelingt dies nur bei Unternehmen, die eine so gute Bonität aufweisen, dass Geldgeber auf Sicherheiten der Gesellschafter, wie Bürgschaften und Mitschuldnerschaften, verzichten.

Sollte sich also jeder, der ein Unternehmen gründen will, für eine GmbH entscheiden?

Das ist sehr individuell. Gerade in der Anfangsphase ist oft ein Ein-Personen-Unternehmen oder eine Personengesellschaft einer GmbH vorzuziehen. Bei beiden wird aber vom Gesetz her ein Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben. Bei Personengesellschaften kann dieser allerdings ohne Notar und sogar mündlich geschlossen und abgeändert werden – das kann Konfliktpotenzial bergen.

Welche Punkte sollten auf alle Fälle im Gesellschaftsvertrag geregelt werden?

Gert Kössler 

Ganz wichtig ist es, zu klären, wie Anteile abgetreten werden können, ob es Widerspruchs-, Aufgriffs- und Vorkaufsrechte gibt, wenn ein Gesellschafter aussteigen will und was passiert, wenn ein Gesellschafter den Vertrag aufkündigen will. Zu regeln ist ebenfalls, was passiert, wenn ein Gesellschafter stirbt. Man kann darüber hinaus damit Minderheitsgesellschafter und das Privatvermögen absichern, die Kapitalausstattung und dessen Einsatz sowie die Gewinnbeteiligung regeln. Wichtig ist auch, die Generalversammlung und deren Stimmrechte zu regeln. Geschieht das nicht, kann dort möglicherweise ein Gesellschafter blockieren und damit der Gesellschaft das Leben schwer machen.

Mit einem Standardvertrag oder gar einer Vorlage aus dem Internet scheint das aber nicht möglich…

Ein Gesellschaftsvertrag ist genauso individuell, wie das Unternehmen, für das er gemacht ist. Und dafür braucht es eben Beratung. Schließlich bildet er ja nicht nur den Moment der Gründung ab, sondern soll auch auf Entwicklungen und etwaige Krisen in der Zukunft Bedacht nehmen. Nicht umsonst genießt die österreichische GmbH, anders als z.B. die Limiteds aus dem angloamerikanischen Raum, im Rechtsverkehr großes Vertrauen. Der Markt und die ganze Volkswirtschaft profitieren davon, dass die GmbHs eine solide Innenstruktur haben.

Ein erstes Beratungsgespräch beim Notar / bei einer Notarin in der Nähe ist kostenlos.

Aus aktuellem Anlass: Die 522 österreichischen Notarinnen und Notare haben auch im zweiten Lockdown (vom 17. November bis 6. Dezember 2020) ihre Kanzleien grundsätzlich weiterhin geöffnet. Notare gelten im Sinne der neuen Covid-19-Notmaßnahmenverordnung als „nicht-körpernahe“ Dienstleister und können persönlich aufgesucht werden – es wird aber dringend um Terminvereinbarung gebeten. Beim Besuch gelten übliche Hygienemaßnahmen wie Mindestabstand und Maskenpflicht. Es gibt aber Ausnahmen: Die Notarinnen und Notare entscheiden selbst über den eingeschränkten Parteienverkehr oder die zeitweilige Schließung ihres Notariats.

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Das Gate-Space-Kernteam | (c) Gate Space
Das Gate-Space-Kernteam | (c) Gate Space

Großprojekte für ESA und das österreichische Verteidigungsministerium, eine eigene Test-Zentrale für Weltraummissionen und Österreichs bislang einziger Astronaut als Investor. Das 2022 gegründete TU-Wien-Spinoff Gate Space, das seinen Hauptsitz bereits vor Jahren nach San Francisco verlegte, aber operativ von Schwechat und Wien aus arbeitet, sorgte schon oft für brutkasten-Schlagzeilen.

Das Projekt „Beaconsat“ wird für ESA und Verteidigungsministerium umgesetzt | (c) Gate Space

Das Startup entwickelt Satelliten-Bauteile, etwa Antriebe. Die Technologien ermöglichen laut Unternehmen, Manöver wie agile Orbitwechsel, sichere Kollisionsvermeidung, präzise Andockmanöver und kontrollierte Entsorgung und sollen dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit, Sicherheit und Lebensdauer von Satelliten signifikant zu erhöhen.

„Position als führender Anbieter für Mobilität und Infrastruktur im Weltraum weiter ausbauen“

Schon bislang waren laut Unternehmensangaben mehr als zehn Millionen Euro Kapital in Gate Space geflossen (brutkasten berichtete). Nun sicherte sich das Startup eine weitere große Finanzierung. Über das EIC Accelerator Programm der Europäischen Kommission holt man sich insgesamt 6,3 Millionen Euro. Das Kapital teilt sich auf einen nicht rückzahlbaren Zuschuss des European Innovation Council (EIC) und ein Eigenkapital-Investment durch die Europäische Investmentbank (EIB) auf.

Das Geld soll nun eingesetzt werden, um die Industrialisierung der patentierten Technologie voranzutreiben, Produktionskapazitäten auszubauen und die internationale Marktposition weiter „offensiv“ zu stärken. „Diese Förderung ist eine außergewöhnliche Bestätigung unserer Technologie, unseres Teams und unserer Vision. Sie ermöglicht es uns, unsere Wachstumsstrategie deutlich zu beschleunigen und unsere Position als führender Anbieter für Mobilität und Infrastruktur im Weltraum weiter auszubauen“, kommentiert CEO und Mitgründer Moritz Novak.

Selektives Förderprogramm

Der EIC Accelerator zähle zu den selektivsten Förder- und Investitionsprogrammen für Deep-Tech-Unternehmen weltweit, betont man bei Gate Space. In der letzten Förderrunde seien lediglich rund sechs Prozent der Bewerbungen für eine Finanzierung ausgewählt worden. Das Scaleup sei dabei das einzige österreichische Unternehmen sowie das einzige Unternehmen aus den Bereichen Raumfahrt, Aerospace und Verteidigung, das in der aktuellen Förderrunde dabei ist.

Gate Space betreibt eine eigene Testzentrale | (c) Gate Space

Der mehrstufige Auswahlprozess umfasst die Begutachtung durch unabhängige Experten, eine umfassende technische, kommerzielle und finanzielle Due-Diligence-Prüfung und ein abschließendes Investment-Pitching vor einer internationalen Jury aus Investoren, Unternehmer:innen und Technologieexperten.

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