17.06.2019

GEM 2018: „Unternehmerische Aktivität in Österreich leicht rückläufig“

Der Global Entrepreneurship Monitor (GEM) ist die größte internationale Vergleichsstudie zum Unternehmertum. Heute, Montag, wurden die Ergebnisse des österreichischen Länderberichts für 2018 im Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) präsentiert.
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GEM 2018
(c) Martin Pacher / der brutkasten: (v.l.n.r.) Die Studienautoren des FH Joanneum Christian Friedl, Eric Kirschner und Bernadette Frech

Wie hat sich der Anteil an Jungunternehmern in Österreich verändert? Welchen Stellenwert hat Unternehmertum im Bildungsbereich? Welche Einstellungen vertreten die Österreicher gegenüber Unternehmertum? Das sind Fragen, auf die der österreichische Länderbericht des Global Entrepreneurship Monitor (GEM) Antworten liefert.

+++ Austrian Startup Monitor: 500 Founder befragt – das sind die Ergebnisse +++

Die internationale Vergleichsstudie wurde in über 80 Ländern weltweit durchgeführt. Seit 2005 obliegt die Durchführung in Österreich dem FH Joanneum mit ihrem Institut für Internationales Management. Dabei werden Gründungsaktivitäten, die Einstellung zur Unternehmensgründung sowie spezielle Charakteristika von Unternehmern erhoben.

Für den Bericht wurden in Österreich 4580 Personen zum Thema Unternehmertum befragt. Zudem flossen qualitative Befragungen von insgesamt 38 Experten mit ein, wobei diese die Rahmenbedingungen für Unternehmertum analysierten und bewerteten. Die Ergebnisse wurden heute, Montag, von den Studienautoren der FH Joanneum im Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) präsentiert.

„Jungunternehmertum“ befindet sich auf Höchsstand

Wie die Studienautoren erläutern, zeige der Bericht, dass Österreichs Gründungslandschaft immer „dynamischer“ wird. Mit 10,9 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung befindet sich der Anteil an Jungunternehmer an der erwerbstätigen Bevölkerung auf einem neuen Höchststand. Damit nehme Österreich Platz drei im österreichischen Vergleich ein.“Die Rate des Jungunternehmertum ist mit fast elf Prozent auf einem Allzeithoch“, so Christian Friedl, Leiter des GEM Österreich Teams vom Institut für Internationales Management der FH Joanneum im Interview mit dem brutkasten.

Live von der Vorstellung des Global Entrepreneurship Monitors

Live-Talk von der Vorstellung des Global Entrepreneurship Monitors des FH Joanneum – International Management mit Christian Friedl, Dozent des FH Joanneums, Stefan Buchinger vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, Bernadette Frech, CEO von Instahelp, Lisa Fassl, Geschäftsführerin der Austrian Angel Investors Association und Eric Kirschner von Joanneum Research.

Gepostet von DerBrutkasten am Montag, 17. Juni 2019

Unternehmertum in Österreich leicht rückläufig

Trotz diesen erfreulichen Wertes hinsichtlich des „Jungunternehmertums“ sei ein leichter Rückgang der gesamten „unternehmerischen Aktivität“ feststellbar – so stellte der GEM weniger etablierte Unternehmer und mehr Unternehmensausstiege fest. Dies sei unter anderem auf die gute Konjunktur zurückzuführen, die dazu führe, dass die Unselbständigkeit gegenüber der Selbständigkeit attraktiver geworden ist.

Frauenanteil bei Jungunternehmer nur 36 Prozent

Laut dem GEM sind Österreichs Jungunternehmer im Schnitt 37 Jahre alt. Der Frauenanteil beträgt lediglich 36 Prozent und hat sogar abgenommen. Im Bereich des Female Entrepreneurship gebe es laut Bernadette Frech, Co-Autorin der Studie und Gründerin des Startups Instahelp, massiven Aufholbedarf.

Fast zwei Drittel aller Jungunternehmer sind in Familienunternehmen aktiv. Die Rate an Jungunternehmer ist in Wien mit 14,1 Prozent am höchsten, gefolgt von Kärnten mit 13,4 Prozent und Salzburg mit 11,7 Prozent. Das Schlusslicht bilden die Steiermark und das Burgenland. (siehe Grafik)

(c) GEM 2018 FH JOANNEUM

GEM 2018: Bild des Unternehmertums ändert sich

Wie sich laut dem GEM weiters zeigt, ändere sich das öffentliche Bild des Unternehmertums laut den Studienautoren zum Positiven, wobei die Werte dennoch niedrig sind. So empfinden lediglich 50 Prozent „Gründen“ als eine erstrebenswerte Karrierewahl. Im Langzeitvergleich sei hier allerdings ein positiver Trend feststellbar, der unter anderem auf den Boom der Startup-Szene zurückzuführen sei. Allerdings haben 45 Prozent Angst vor dem „unternehmerischen Scheitern“. Die häufigsten Gründungsmotive sind der Wunsch nach „größerer Unabhängigkeit“ und die „Verbesserung des eignen Einkommens“.

Förderprogramme „top“, soziokulturelle Normen „flop“

Neben Gründungsmotiven und der Einstellung der Österreicher gegenüber „Unternehmertum“ wurde zudem erhoben, wie Unternehmertum in Österreich finanziert wird. Österreich sei laut dem GEM bei öffentlichen Förderungen im europäischen Vergleich führend, wobei Bürokratie und Steuern als ein „Hemmnis“ wahrgenommen werden.

Ein weiteres Hemmnis stellen laut dem GEM die hiesigen „soziokulturellen Normen“ dar, sprich die österreichische Kultur. Dazu heißt es: „Die Österreichische Kultur wird als nicht Entrepreneurship-fördernd eingestuft. Die Übernahme unternehmerischen Risikos wird durch die vorherrschende Kultur am wenigstens gefördert.“ Im europäischen Vergleich mit 19 teilnehmenden Ländern befindet sich Österreich lediglich an 14. Stelle.


=> zum Global Entrepreneurship Monitor Austria

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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