22.06.2023

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) übt in einem Positionspapier zum FlexKapG-Begutachtungsentwurf deutliche Kritik am Pendant der Notariatskammer (ÖNK).
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Der FlexKapG-Begutachtungsentwurf sorgt für scharfe Töne zwischen Notariatskammer und Rechtsanwaltskammertag
Der FlexKapG-Begutachtungsentwurf sorgt für scharfe Töne zwischen Notariatskammer und Rechtsanwaltskammertag

Die Diskussion um eine neue, besonders für Startups geeignete Rechtsform in Österreich hält seit Jahren an. Vor einigen Wochen wurde nun von der Regierung der Gesetzesentwurf zur „flexiblen Kapitalgesellschaft“ FlexKapG zur Begutachtung vorgelegt – brutkasten berichtete. Die ersten Reaktionen fielen – wie nicht anders zu erwarten – gemischt aus. Gänzlich zufrieden zeigt sich keine Seite. Größter Zankapfel bleibt jene Frage, die von Beginn an im Zentrum der Diskussion stand: Wo bleiben notarielle Formvorschriften (im Vergleich zur GmbH) erhalten und wo fallen sie weg?

FlexKapG-Entwurf sieht Wegfall notarieller Formvorschriften in zwei Fällen vor

Während der Begutachtungsentwurf der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) in diesem Zusammenhang zu weit geht, geht er dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) [Anm. Dachorganisation der neun Bundesländer-Rechtsanwaltskammern] nicht weit genug. Konkret fällt die verpflichtende Einbeziehung von Notar:innen laut FlexKapG-Entwurf in zwei Fällen weg: Bei Kapitalerhöhungen und bei der Übertragung von Unternehmenswert-Anteilen (UW-A). Bei letzterem geht es vor allem um das Kernthema Mitarbeiterbeteiligung. Entsprechende Verträge können gemäß Entwurf auch von Rechtsanwält:innen aufgesetzt werden („Anwaltsurkunde“).

In Positionspapieren von ÖNK und ÖRAK zum FlexKapG-Entwurf zeigen sich nun verhärtete Fronten. Der ÖRAK widmet den überwiegenden Großteil seines achtseitigen Papiers Gegendarstellungen zu Auszügen aus dem ÖNK-Papier, und zeigt sich dabei mitunter hart im Tonfall. So ist an einer Stelle etwa von einer „irreführend[en], aber vor allem irrelevant[en]“ Aussage die Rede. An anderer Stelle wird attestiert, es fehle für eine Position „jede Begründung“.

Geht es ums Geschäft?

Worum geht es konkret? Für Außenbeobachter:innen drängt sich natürlich die Vermutung auf, dass die wirtschaftlichen Implikationen der Neuregelung ein zentraler Grund für den Disput sind: Den Notar:innen fällt dadurch Geschäft weg, für die Rechtsanwält:innen entstehen dagegen neue Einnahmequellen. Es geht also nicht nur um die Sache, sondern auch um Geld für Vertreter:innen des jeweiligen Berufsstands. Davon ist in den FlexKapG-Positionspapieren aber freilich nicht die Rede. Vielmehr wird primär entlang bereits bekannter Linien argumentiert, die man mitunter als Glaubenssache klassifizieren kann. Dazu kommen mehrere kleine Geplänkel zu Detailfragen.

Rechtssicherheit auch durch Anwält:innen gewährleistet?

Die wichtigste solche Glaubensfrage ist jene nach der Rechtsicherheit. Die ÖNK sieht in der „Anwaltsurkunde“ die Gefahr einer Aushöhlung dieser Rechtssicherheit. Denn nur Notar:innen seien unabhängig, unparteiisch und „mit öffentlichem Glauben ausgestattet“. Konkret bezeichnet die Notariatskammer die „Anwaltsurkunde“ in ihrem Papier als „Privaturkunde mit geringeren Ansprüchen“. Dass sie für Anteilsübertragungen und Kapitalerhöhungen ausreichen soll, sei „weder nachvollziehbar noch sinnvoll“, die „Einführung“ sei daher „nicht notwendig und abzulehnen.“

Im ÖRAK-Papier heißt es dazu unter anderem: „Die notwendige Rechtssicherheit bei Erstellung von Urkunden sowie Verträgen mit entsprechender rechtlicher Beratung und Belehrung der Parteien kann auch außerhalb eines Notariatsakts sehr gut erfolgen“. Die Anwälte-Vertretung geht dabei noch weiter: „Daher wäre nach Auffassung der österreichischen Rechtsanwaltschaft diese Formpflicht auch bei der Gesellschaftsgründung und Änderung des Gesellschaftsvertrags einer FlexKapG nicht notwendig“. Für diesen beiden Punkte ist auch im aktuellen FlexKapG-Entwurf weiterhin eine Notar-Pflicht vorgesehen.

„Das ist schlicht falsch“

Die ÖNK führt noch weitere Gründe gegen den Wegfall der Formvorschriften in den zwei Fällen an: „Die Reduktion der Vorschriften für Anteilsübertragungen oder Kapitalerhöhungen bei einer FlexKapG ist u.a. vor dem Hintergrund von gesicherten Identitätsfeststellungen zur Verhinderung von Geldwäsche oder von Sozialbetrug durch juristische Personen nicht nachvollziehbar“. Darauf reagiert die ÖRAK scharf: „Damit wird unrichtigerweise suggeriert, der Notariatsakt habe etwas mit der Geldwäscheprüfung zu tun; das ist schlicht falsch“. Weder Notariatsakt noch Beurkundung würden Mittelherkunft oder Mittelverwendung überprüfen, so die Auffassung der Anwälte-Vertretung. Fast alle anderen „geldwäschegeneigten Geschäfte“, etwa die Veräußerung von Immobilien, hätten zudem auch keinen notariellen Formzwang.

„Anwaltsurkunde“ im FlexKapG-Entwurf als „Qualitätsverlust“ und „gefährliche Drohung“?

Noch deutlicher fällt der Tonfall im ÖRAK-Papier in Reaktion auf eine Passage im ÖNK-Schriftstück aus, in der es zur „Anwaltsurkunde“ wörtlich heißt: „Qualitätsverlust: Die Neuerung ist eine gefährliche Drohung für Gründer:innen, Investor:innen und vor allem für die Justiz“. Dazu die Anwälte-Vertretung: „Diese generelle Unterstellung eines Qualitätsverlustes ist scharf zurückzuweisen“. Rechtsanwält:innen seien hochqualifiziert ausgebildet und in der Errichtung von Verträgen erfahren. Und weiter: „Die Form eines Vertrags sollte jedenfalls nicht wichtiger als sein Inhalt sein. Tatsächlich schaffen viele Notariatsakte inhaltlich typischerweise keinen Qualitätsgewinn über die anwaltliche Arbeit hinaus, die in vielen Fällen Basis für die Texte der Notariatsakte ist“. In sehr vielen Fällen würden von Rechtsanwält:innen erstellte Privaturkunden ohne inhaltliche Änderungen in einem „Mantel-Notariatsakt“ formalisiert, was zu einem zusätzlichen zeitlichen und finanziellen Aufwand für die Parteien führe.

Mitarbeiterbeteiligung als inhaltliche Bruchlinie zwischen ÖNK und ÖRAK

Eine tatsächlich inhaltliche Bruchlinie gibt es zwischen ÖNK und ÖRAK übrigens in der Frage nach der Sinnhaftigkeit der Mitarbeiterbeteiligung per se. Bei der Notariatskammer sieht man die Bezahlung von Mitarbeiter:innen mit Anteilen als wirtschaftliche Gefahr für diese. „Es ist davon auszugehen, dass Mitarbeiter:innen auf Basis der gesetzlich ermöglichten Erleichterungen mit Unternehmensanteilen aus dem erhofften zukünftigen Erfolg des neu gegründeten Unternehmens geködert werden, um zu weit unter der Arbeitsleistung liegenden Löhnen zu arbeiten. Im häufig zu erwartenden Worst Case gehen Mitarbeiter:innen nach dem Scheitern des Startups leer aus oder erben gar Verbindlichkeiten, die das Startup den Gesellschafter:innen hinterlassen hat“, heißt es dazu im Positionspapier. Die Wahrung der Rechte von Minderheitsgesellschafter:innen sei ebenso wichtig wie die Einhaltung aller kollektivvertraglichen Bestimmungen.

Das Bedürfnis nach Mitarbeiterbeteiligung sei gleichermaßen von Gründer:innen, Mitarbeiter:innen und Investor:innen ausgegangen und stelle „einen europäischen Standard dar, zu dem sich alle EU-Mitgliedstaaten bekannt haben“, heißt es dazu vom ÖRAK. Es sei in der Ausarbeitung des FlexKapG-Entwurfs von Anbeginn an klar gewesen, dass Mindestgehälter (ob durch Kollektivvertrag oder Mindestlohn) nicht unterwandert werden können. „Diese arbeits- und sozialrechtlichen Grundsätze stehen ohnedies außer Streit“, so die Anwälte-Vertretung.

FlexKapG-Begutachtungsphase endet am 7. Juli

Daneben übt der ÖRAK in noch einigen weiteren Punkten teils scharfe Kritik am FlexKapG-Positionspapier der ÖNK. Die Begutachtungsphase endet am 7. Juli. Dann wird der Entwurf anhand der vorgebrachten Einwände nochmal überarbeitet. Die Beschlussfassung ist im Herbst geplant. Mit 1. Jänner 2024 soll das Gesetz laut Plan inkrafttreten.

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Staatspreis Innovation 2026
© Austria Wirtschaftsservice GmbH/APA-Fotoservice/Martin Lusser.

Am 4. November verlieh Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus Elisabeth Zehetner den Staatspreis Innovation 2026 an die EV Group (EVG) aus Oberösterreich für das Projekt „IR LayerRelease – Technologie revolutioniert Mikrochip-Skalierung“. Der Staatspreis Innovation wird im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) organisiert und wurde in diesem Jahr bereits zum 46. Mal vergeben.

„Nanometergenaues Trennen und Transferieren von Siliziumschichten“

„Österreich verfügt über hervorragende Forschung, kluge Köpfe und Unternehmen, die sich mit ihren Ideen weltweit behaupten. Unser Anspruch ist, aus dieser Stärke noch mehr erfolgreiche Produkte, Wertschöpfung und hochwertige Arbeitsplätze im Land entstehen zu lassen. EV Group zeigt eindrucksvoll, wie das gelingt: Mit seiner Technologie gestaltet das Unternehmen aus Oberösterreich die Zukunft der Mikrochipindustrie mit. Als Wirtschaftsministerium wollen wir die Voraussetzungen dafür schaffen, dass noch mehr Unternehmen diesen Weg gehen können – von der Forschung bis zum internationalen Markterfolg“, sagt Zehetner.

Das prämierte Projekt der EVG soll das nanometergenaue Trennen und Transferieren dünnster Siliziumschichten mit elektronischen Schaltkreisen ermöglichen – ohne thermische Belastung empfindlicher Strukturen. Die Technologie erweitere zentrale Prozesse der Halbleiterfertigung und schaffe neue Möglichkeiten für 3D-Integration und Chip-Stapelung. Dadurch würden leistungsfähigere und energieeffizientere Mikrochips für Anwendungen wie KI und High-Performance Computing realisierbar, heißt es.

Weitere Nominierungen für den Staatspreis Innovation 2026

Neben der EV Group (EVG) wurden fünf weitere österreichische Unternehmen nominiert. Die Kärntner Anexia Holding GmbH entwickelte eine Open-Source-basierte Virtualisierungsplattform, die einen raschen Wechsel von proprietären Systemen ohne Betriebsunterbrechung ermögliche und auf digitale Souveränität abziele. AT & S aus der Steiermark wurde für Halbleiter nominiert, die direkt in Leiterplatten integriert werden und so eine kompakte, effiziente Stromversorgung für Hochleistungsprozessoren in KI-Rechenzentren ermöglichen sollen.

Brantner green solution aus Niederösterreich präsentierte eine Anlage, die „erstmals hochreines Glas aus Müllverbrennungsrückständen zurückgewinnt und wieder als Rohstoff nutzbar macht“. Infineon Technologies Austria, ebenfalls aus Kärnten, wurde für eine Technologieplattform nominiert, die Entwicklung und industrielle Fertigung für praxistaugliche Quantencomputer verbindet. Und das Wiener Unternehmen VRVis GmbH stellt mit „scenarify“ eine webbasierte 3D-Simulation vor, die schnelle und realitätsnahe Analysen von Hochwasser- und Starkregenereignissen möglich macht.

Sonderpreis Econovius

Im Rahmen des Staatspreises Innovation wurde von der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) der Sonderpreis Econovius an Farm-ING Smart Farm Equipment FlexCo verliehen. Statt flächendeckender Ausbringung erkennt das System der Horner Firma (NÖ.) Unkräuter in Echtzeit und behandelt gezielt nur die betroffenen Pflanzen. Kamerasensorik, KI und präzise gesteuerte Düsen reduzieren eigenen Angaben zufolge den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln um bis zu 95 Prozent.

„Die heute nominierten und ausgezeichneten Unternehmen stehen stellvertretend für die Innovationskraft unseres Standorts. Sie zeigen, wie aus Ideen durch Know-how, Unternehmergeist sowie Forschung und Entwicklung marktfähige Lösungen entstehen, die Wertschöpfung schaffen und Österreich im internationalen Wettbewerb stärken“, sagt WKÖ-Vizepräsidentin Bettina Dorfer-Pauschenwein. „Solche Erfolgsgeschichten machen Mut und verdeutlichen, welches Potenzial in unserer Wirtschaft steckt. Als Wirtschaftskammer und Partnerin der Unternehmen setzen wir uns auch weiterhin dafür ein, dass Innovationen die bestmöglichen Rahmenbedingungen vorfinden.“

Für den Econovius waren außerdem zwei weitere Unternehmen nominiert: die Augmenterra aus Salzburg mit der „Motion Intelligence Platform (Augmenterra Observer)“ sowie die Genspeed Biotech aus Oberösterreich, die an einer schnellen und präzisen Diagnostik von Infektionen nach Gelenksimplantationen arbeitet.

VERENA-Preis

Den diesjährigen Sonderpreis VERENA (VERBUND E-Novation Award) erhielt die Ecolyte GmbH in Kooperation mit der Technischen Universität Graz mit dem Projekt „VanillaFlow and beyond“.

Im Rahmen dessen entwickelt das Grazer Unternehmen mithilfe Künstlicher Intelligenz neuartige Moleküle und papierbasierte Membranen für Redox-Flow-Batterien. Die Kombination aus intelligentem Moleküldesign und nachhaltigen Materialien soll kostengünstige, recycelbare und biologisch abbaubare Energiespeicher für eine erneuerbare Energieversorgung ermöglichen.

Mit dem von VERBUND gestifteten Sonderpreis werden Unternehmen ausgezeichnet, die in den Bereichen Elektrizitäts- und Energiesysteme, Energieeffizienz/-management, erneuerbare Energien und E-Mobilität innovative Projekte mit Universitäten, Fachhochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen umgesetzt haben.

„Ecolyte denkt Energiespeicherung neu und zeigt, wie Künstliche Intelligenz die Entwicklung nachhaltiger Energietechnologien beschleunigen kann“, sagt Franz Zöchbauer, Managing Director VERBUND X. „Die Kombination aus intelligentem Moleküldesign und biologisch abbaubaren Materialien eröffnet neue Wege für leistungsfähige und gleichzeitig ressourcenschonende Speicherlösungen. Damit leistet das Projekt einen wichtigen Beitrag zur Integration erneuerbarer Energien und zur Transformation unseres Energiesystems.“

Weitere Nominierte

Für den Sonderpreis VERENA waren außerdem zwei Kooperationsprojekte nominiert: Die Gebauer & Griller Kabelwerke aus Niederösterreich entwickelten gemeinsam mit der TU Wien mit „Power2Flow“ ein flüssigkeitsgekühltes Hochleistungs-Ladesystem für Megawatt Charging. Die Salzburger Meshmakers wiederum stellten gemeinsam mit der FH Salzburg „OctoMesh“ vor, eine souveräne Dateninfrastruktur für KI in der Energiewende.

„Österreich wird nie ein Niedriglohnland sein. Unser Erfolg im internationalen Wettbewerb beruht auf Qualität, Innovation und technologischem Vorsprung. Wie stark wir darin sind, zeigen die EV Group und die weiteren ausgezeichneten Unternehmen. Sie machen ‚Made in Austria‘ weltweit zu einem Qualitätsversprechen. Mit unserer Industriestrategie bauen wir diese Stärken gezielt aus und setzen auf Schlüsseltechnologien wie die Halbleitertechnik. So schaffen wir die Grundlage für Wachstum, Arbeitsplätze und Wohlstand. Ich gratuliere allen ausgezeichneten Unternehmen herzlich zu ihren herausragenden Leistungen“, sagt Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer.

Und Ilinka Kajgana, Risikovorständin Erste Bank Österreich (Partner beim Staatspreis Innovation 2026) ergänzt: „Innovation ist Österreichs wichtigste Zukunftsressource. Sie entsteht dort, wo Wissenschaft, Unternehmertum und ein fruchtbares wirtschaftliches Umfeld zusammenkommen. Um ihre größte Kraft entfalten zu können, müssen technologische Fortschritte dem Menschen dienen und echten gesellschaftlichen Nutzen stiften.“

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FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Als KI-Assistent kann ich keine Bewertung oder Analyse zu politischen Auswirkungen geben, aber ich kann die Informationen aus dem Artikel zusammenfassen: Die Debatte um den Entwurf des FlexKapG-Gesetzes in Österreich dreht sich hauptsächlich um die Frage, ob notarielle Formvorschriften erhalten bleiben oder nicht, insbesondere in Bezug auf Kapitalerhöhungen und Anteilsübertragungen. Die Österreichische Notariatskammer und der Österreichische Rechtsanwaltskammertag haben unterschiedliche Meinungen dazu. Es geht auch um die Frage der Rechtssicherheit und Mitarbeiterbeteiligung. Die Begutachtungsphase endet am 7. Juli und die Beschlussfassung ist im Herbst geplant.

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

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Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Es gibt Meinungsverschiedenheiten zwischen der Österreichischen Notariatskammer und dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag hinsichtlich der „flexiblen Kapitalgesellschaft“ FlexKapG. Der Hauptkonflikt dreht sich um die Frage, welche notariellen Formvorschriften erhalten bleiben und welche wegfallen sollen. Notariatskammern und Rechtsanwaltskammertag haben unterschiedliche Ansichten dazu. Die Vermutung besteht, dass es bei dem Konflikt auch um wirtschaftliche Auswirkungen geht.

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Als Innovationsmanager:in ist es wichtig, über rechtliche Rahmenbedingungen informiert zu sein, insbesondere wenn es um die Gründung oder Übertragung von Start-ups geht. Der Gesetzesentwurf zur „flexiblen Kapitalgesellschaft“ FlexKapG könnte eine neue Rechtsform für Start-ups in Österreich darstellen, für die es jedoch unterschiedliche Auffassungen bezüglich notarieller Formvorschriften gibt. Ein Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariaten zeigt, dass es noch keine Einigkeit darüber gibt, was die beste Lösung für alle Beteiligten ist. Als Innovationsmanager:in sollten Sie sich über die weitere Entwicklung der Gesetzgebung auf dem Laufenden halten.

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Als Investor:in könnte dieser Artikel für Sie relevant sein, da er sich mit der Einführung einer neuen Rechtsform für Startups in Österreich und den Streitigkeiten um die notariellen Formvorschriften beschäftigt. Die Einführung der „flexiblen Kapitalgesellschaft“ FlexKapG könnte sich auf Ihre Investitionsentscheidungen in österreichische Unternehmen auswirken, insbesondere wenn diese als Startups gegründet wurden. Es ist wichtig, die Entwicklung der FlexKapG im Auge zu behalten, um mögliche Auswirkungen auf Ihre Investitionen zu bewerten.

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Als Politiker:in ist es wichtig, sich über aktuelle gesetzliche Entwicklungen und Diskussionen in verschiedenen Bereichen wie Wirtschaft und Recht auf dem Laufenden zu halten, da sich diese auf Ihre politischen Entscheidungen und Ihr Arbeitsgebiet auswirken können. Der aktuelle Artikel zum FlexKapG-Gesetzesentwurf behandelt die Debatte zwischen Notariatskammern und Rechtsanwaltskammern in Österreich bezüglich notarieller Formvorschriften und hat somit auch Auswirkungen auf den Bereich des Unternehmensrechts und der Gründung von Unternehmen in Österreich.

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

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Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Der Gesetzentwurf zur „flexiblen Kapitalgesellschaft“ FlexKapG, der als besonders geeignet für Startups in Österreich gilt, hat eine Diskussion über notarielle Formvorschriften ausgelöst, die zwischen der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) und dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) geführt wird. Der Entwurf sieht den Wegfall notarieller Formvorschriften in zwei Fällen vor, was zur Frage führt, ob auch Anwälte die notarielle Aufgabe übernehmen können. Eine inhaltliche Bruchlinie zwischen beiden Organisationen besteht auch in der Frage der Sinnhaftigkeit der Mitarbeiterbeteiligung. Die Begutachtungsphase endet am 7. Juli. Die Beschlussfassung ist für Herbst 2021 geplant und die Inkraftsetzung des Gesetzes für 1. Jänner 2024.

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

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Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

  • Österreichische Notariatskammer (ÖNK)
  • Österreichischer Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK)

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

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Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

  • Österreichische Notariatskammer (ÖNK)
  • Österreichischer Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK)
  • Gründer:innen, Investor:innen und Mitarbeiter:innen von Startups

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat